Schlagwort: Zeuge

Ein Zeuge in einem Straf- oder Zivilverfahren ist eine Person, die sachdienliche Informationen über ein Verbrechen oder eine Straftat hat und vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird, um diese Informationen vor Gericht mitzuteilen.

Wenn jemand als Zeuge in einem Strafverfahren aussagt, ist es wichtig, die Wahrheit zu sagen und keine falschen Aussagen zu machen. Es ist auch wichtig, alle relevanten Informationen, die man hat, weiterzugeben, auch wenn sie gegen eine Person sprechen, die man kennt oder mag.

In der Hauptverhandlung wird der Zeuge in der Regel vom Richter oder einem Anwalt befragt. Auch die Anwälte der Anklage und der Verteidigung haben das Recht, Fragen zu stellen. Der Zeuge ist verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich zu beantworten.

Zeugen spielen in einem Strafprozess eine wichtige Rolle, da ihre Aussagen dazu beitragen können, die Schuld oder Unschuld des Angeklagten festzustellen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO: Pflichten, Fristen, Bußgelder

    KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO: Pflichten, Fristen, Bußgelder

    KI: Kennzeichnungspflicht, Transparenz, Deepfakes und digitale Gewalt bei künstlicher Intelligenz (Update 2026)

    Für viele Unternehmen war KI lange ein technisches Thema: spannend fürs Marketing, interessant für die IT, aber ohne existenzielle Relevanz für das eigene Risiko‑Profil. Diese Phase ist vorbei. Generative KI erzeugt heute in Sekunden Bilder, Videos, Stimmen und Texte, die sich von „echten“ Inhalten kaum noch unterscheiden – und genau das ist der Punkt, an dem Recht und Compliance sehr ungemütlich werden.

    Mit Art. 50 der KI‑Verordnung, flankiert vom Digital Services Act, Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht und einem neuen Gesetz gegen digitale Gewalt, wird Transparenz zur Pflichtaufgabe. Wer KI‑Inhalte nutzt, muss künftig nicht nur abstrakt „verantwortungsvoll“ handeln, sondern konkret kennzeichnen, wie Inhalte entstanden sind, welche Systeme im Einsatz waren und wo synthetische Medien im Spiel sind. Das ist kein kosmetisches Thema, sondern berührt Haftung, Governance und letztlich das Vertrauen in die eigene Kommunikation.

    Im Folgenden geht es deshalb um drei Ebenen: zunächst die rechtliche Einordnung von Deepfakes und synthetischen Medien aus Sicht des Persönlichkeits‑ und Strafrechts, danach um die (durchaus kritische) Rolle des geplanten Gesetzes gegen digitale Gewalt und schließlich um Art. 50 KI‑VO und dessen praktische Umsetzung im Management, abgeschlossen mit einer bewusst ausführlichen Checkliste. Den früheren Beitrag habe ich im August 2026 unter Berücksichtigung des EU-Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte aktualisiert.

    Genau diese Fragen unterrichte ich Übrigens im Rahmen meines IT-Compliance-Lehrauftrags an der FH Aachen mit den Schwerpunkten KI-Kompetenz und strategisches Denken: Wie ordnet man die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber zu, wo endet der Anwendungsbereich des Art. 50 KI-VO, welche Kennzeichnung ist verhältnismäßig – und wo wird aus einem Transparenzversäumnis ein haftungs- oder gar strafrechtlich relevanter Sachverhalt?

    Die Erfahrung aus den Lehrveranstaltungen deckt sich mit der Beratungspraxis: Nicht die Norm selbst bereitet Schwierigkeiten, sondern ihre Übersetzung in Prozesse, Freigabewege und Zuständigkeiten. Die nach Art. 4 KI-VO ohnehin geschuldete KI-Kompetenz ist deshalb eigentliche Voraussetzung dafür, dass Kennzeichnungspflichten im Alltag überhaupt erfüllt werden können … ein Punkt, den ich sowohl in der Lehre als auch in Inhouse-Schulungen für Unternehmen konsequent an den Anfang stelle.

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  • Der Spion im Labor: Wissenschaft als strafbares Sicherheitsrisiko

    Der Spion im Labor: Wissenschaft als strafbares Sicherheitsrisiko

    Ein Ehepaar in München, festgenommen wegen des Verdachts der Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst. Ein Elite-Forschungszentrum im Saarland, dessen wissenschaftlicher Geschäftsführer freigestellt wird, weil fast alle Mitarbeiter einer Forschungsgruppe aus China stammen. Eine Luft- und Raumfahrtkonferenz an der TU München, auf der deutsche Drohnenforscher gemeinsam mit Wissenschaftlern aus Russland und China über Dual-Use-Technologien sprechen. Drei Fälle, ein Muster: Deutsche Hochschulen sind zum Schauplatz eines Sicherheitsproblems geworden, das die Wissenschaft selbst zu lange verdrängt hat.

    Ich berate Einrichtungen im Umgang mit Wirtschaftsspionage und Wissenschaftsspionage, speziell wenn es um die Strafverteidigung von Mitarbeitern geht und die Einrichtung von belastbaren Compliance-Systemen. Ich habe dazu auch publiziert, etwa in meinem Beitrag zu „Cyberwar, Hackbacks und Desinformation“ (in Ferner, AnwZert ITR 3/2025 Anm. 2) und „Neuentwicklungen der Cybercrime-Phänomenologie“ (in: Ferner, AnwZert ITR 22/2025 Anm. 2).

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  • Biowaffen und KI: „Das Szenario“ als (fast) neues Genre

    Biowaffen und KI: „Das Szenario“ als (fast) neues Genre

    Im Frühjahr 2026 sequenzierte der britische Mediziner und Machine-Learning-Spezialist Seth Howes sein eigenes Genom auf dem Küchentisch. Das Gerät kostete bei eBay knapp 3.000 Euro, eine KI führte ihn Schritt für Schritt durch das Verfahren. Wer daraus schließt, dass der nächste Pandemieerreger aus einer Hobbyküche kommt, hat einen Denkschritt zu viel gemacht. Wer daraus schließt, dass nichts passiert ist, hat einen zu wenig.

    Meine These vorweg: Das Zusammenspiel von KI und synthetischer Biologie verdient Aufmerksamkeit, aber es verdient sie nicht in der Schärfe, in der es aus meiner Sicht gerade thematisiert wird. Es verhält sich für mich vielmehr ähnlich wie schon die (schwelende) Diskussion zu Waffen aus dem 3D-Drucker. Technisch nachweisbar, medial dankbar, praktisch bislang randständig, regulatorisch an genau einer Stelle sinnvoll adressierbar. Für Fiktion reicht es allerdings glänzend.

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  • Widerrufsrecht beim Haustermin

    Widerrufsrecht beim Haustermin

    Eine Hauseigentümerin lässt sich vom Malermeister zu Fassadenarbeiten überzeugen, unterschreibt im Wohnzimmer … und entscheidet sich ein Jahr später um. Das Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 24.06.2026, 1 O 67/25) macht klar: Wer beim Haustermin den Vertrag erst „fertig verhandelt“, bewegt sich im Widerrufsrecht, auch wenn zuvor ein schriftliches Angebot unterwegs war.

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  • Ermittlungen wegen GrapheneOS? Duress-PIN, Datenlöschung und Selbstbelastungsfreiheit

    Ermittlungen wegen GrapheneOS? Duress-PIN, Datenlöschung und Selbstbelastungsfreiheit

    An der Passkontrolle endet in den USA heute ganz besonders, aber auch schon früher, die Rechtssicherheit schneller, als die meisten Reisenden annehmen: Wer aus dem Ausland in die USA zurückkehrt und in die Zusatzkontrolle gerät, steht vor einer Wahl, die keine ist, denn wer sein Telefon öffnet, gibt sein halbes Leben preis – und wer sich weigert, verliert das Gerät und wird zum Verdächtigen. Samuel T., Einwohner von Atlanta, entschied sich im Januar 2025 am Hartsfield-Jackson Airport für einen dritten Weg und nannte den Beamten einen Zugangscode, der das Gerät nicht entsperrte, sondern dessen Inhalt vernichtete.

    Sein Google Pixel lief unter GrapheneOS, das für genau diesen Fall eine Duress-PIN bereithält. Was als Schutz gegen Erpressung oder autoritären Zugriff gedacht war, hat die US-Staatsanwaltschaft in einen Anklagepunkt verwandelt, gestützt auf eine Vorschrift des Bundesrechts gegen die Zerstörung von Eigentum zur Vereitelung einer Beschlagnahme. Sicherheitsforscher kennen keinen vergleichbaren Fall, was der Sache ihr Gewicht gibt, denn hier wird erstmals gerichtlich geklärt, ob eine technische Schutzfunktion zur Straftat wird, sobald der Staat auf ihre Wirkung trifft.

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  • Keine Geldstrafe bei mehrfachem Bewährungsversagen

    Keine Geldstrafe bei mehrfachem Bewährungsversagen

    Wer 16 Eintragungen im Register hat, fünf Tage nach der Entlassung aus der Entziehungsanstalt erneut zuschlägt und dafür Tagessätze bekommt, hat entweder einen hervorragenden Verteidiger … oder ein Urteil erwischt, das die Revision nicht überlebt. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied den zweiten Fall mit Urteil vom 22. Mai 2026 (202 StRR 15/26).

    Das Amtsgericht hatte wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässigen Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung 160 Tagessätze verhängt. Auf die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufungen kam das Landgericht bei einer Gesamtgeldstrafe von 230 Tagessätzen zu je 45 Euro unter Einbeziehung einer Vorstrafe sowie weiteren 30 Tagessätzen an. Die Staatsanwaltschaft rügte die Strafart und die Zumessungserwägungen, der Senat gab ihr recht und verwies an eine andere Strafkammer zurück.

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  • Gewerbsmäßiger Betrug: Wann liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor?

    Gewerbsmäßiger Betrug: Wann liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor?

    Gewerbsmäßiger Betrug: Gerade in Zeiten des Internets ist der gewerbsmäßige Betrug keine Seltenheit mehr. Verkaufsplattformen ermöglichen zu leicht das massenhafte Verkaufen nicht vorhandener Ware. Ebenso im wirtschaftsstrafrechtlichen Umfeld, wo wirtschaftlich standardisierte Prozesse zu einem wiederholten Vorgehen bei betrügerischen Handlungen einladen. Ich bin im Schwerpunkt als Strafverteidiger tätig und verteidige zielführend beim Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges.

    Im Folgenden einige kurze Hinweise zur Strafbarkeit wegen gewerbsmäßigen Betruges, wobei der Artikel im Juli 2026 zuletzt aktualisiert wurde. Aktuelle Zahlen belegen die Relevanz des Themas: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 387.396 Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ polizeilich registriert – der mit Abstand größte Anteil entfiel dabei auf Vermögens- und Fälschungsdelikte. Allein im Bereich Computerbetrug im engeren Sinne verzeichnete das BKA für 2024 rund 107.957 Straftaten. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen, da gerade Online-Betrug strukturell unterangezeigt bleibt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Wenn die Ausschussmehrheit der Minderheit die Akten verweigert

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Wenn die Ausschussmehrheit der Minderheit die Akten verweigert

    Wer als Oppositionsfraktion in einem Untersuchungsausschuss sitzt, kennt das Gefühl der Ohnmacht, wenn die eigene Beweisantragstellung an der Mehrheit aus Regierungsfraktionen scheitert und man sich fragt, ob das Aufklärungsinteresse des Parlaments gerade zur Verhandlungssache der stärkeren Fraktionen wird. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH 6/25 und 60/25) hat am 30. Juni 2026 in zwei Organstreitverfahren zwischen der SPD/FDP-Minderheit und der CDU/Grünen-Mehrheit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V zum Solingen-Anschlag genau diese Frage entschieden und dabei die Rechte der Ausschussminderheit deutlich gestärkt.

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  • Postgeheimnis: eigenmächtig geöffnete Postsendung führt zu Beweisverwertungsverbot

    Postgeheimnis: eigenmächtig geöffnete Postsendung führt zu Beweisverwertungsverbot

    Wer ein Paket bei der Post abholen will und ohne es zu wissen zum Zeugen eines Grundrechtsverstoßes wird, erlebt selten, dass genau dieser Fehler ihn am Ende vor einer Verurteilung bewahrt. Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 7. April 2026 (Az. 5 NBs 26 Js 25093/21) einen Fall entschieden, in dem eine eigenmächtig geöffnete Postsendung mit Kokain zwar zur Entdeckung eines Betäubungsmittelbesitzes führte, wegen einer Verletzung des Postgeheimnisses aber nicht gegen den Angeklagten verwertet werden durfte.

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  • Vibe Lawyering

    Vibe Lawyering

    Als Leser werden Sie in Zukunft häufiger über die Wortschöpfung des „Vibe Lawyering“ stolpern und überlegen, ob es sich um Marketing, Ironie oder gleich ein neues Berufsbild handelt. Tatsächlich beschreibt der Begriff zwei sehr konkrete Entwicklungen: Sich selbst vertretende Menschen, die mit frei zugänglichen KI‑Chatbots vor Gericht ziehen und dabei an erfundenen Urteilen scheitern, und Anwälte, die ihre Arbeit bewusst auf (scheinbar) effizientere KI‑Workflows verlagern, bei durchaus unterschiedlicher Qualität.

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  • Vom Mietvertrag zur Wegwerfware: Wie KI das IT-Vertragsrecht neu ordnet

    Vom Mietvertrag zur Wegwerfware: Wie KI das IT-Vertragsrecht neu ordnet

    KI-generierte „Wegwerfsoftware“ verschiebt den Schwerpunkt des IT-Vertragsrechts weg von Dauerschuldverhältnissen wie Cloud-Abonnements hin zu Werkverträgen und Haftungsfragen, wobei Urheberrecht und Produkthaftung zu den zentralen Streitfeldern werden. Der folgende Beitrag ordnet diese Verschiebung ein und erweitert die bisherige Analyse um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-Code und die konkreten Haftungsrisiken fehlerhafter KI-Ausgaben.

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  • Rechenzentrumsboom in NRW … und die Gesellschaft?

    Rechenzentrumsboom in NRW … und die Gesellschaft?

    Wer in Grevenbroich, Bergheim oder Bedburg wohnt, hat in den vergangenen Monaten erlebt, wie schnell aus einer wirtschaftspolitischen Erfolgsmeldung eine Frage nach dem eigenen Alltag wird: Was bedeutet es eigentlich, wenn neben dem Dorf ein Gebäude entsteht, das so viel Strom verbraucht wie eine Kleinstadt, aber kaum jemanden aus der Nachbarschaft beschäftigt.

    Microsoft hat seine Rechenzentrumspläne im Rheinischen Revier gerade um einen vierten Standort in Grevenbroich erweitert, nachdem bereits Bergheim, Bedburg und Elsdorf angekündigt worden waren. Insgesamt stehen für die bestehenden Standorte 3,2 Milliarden Euro im Raum, eine Summe, die mit dem vierten Projekt weiter wachsen dürfte. Wie NRW sich damit als KI-Standort positioniert, hat der WDR in seiner Sendung „Neues Microsoft-Rechenzentrum: Wie ist NRW bei KI aufgestellt?“ eingeordnet.

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  • Verhältnismäßigkeit der Vernichtung markenverletzender Gegenstände

    Verhältnismäßigkeit der Vernichtung markenverletzender Gegenstände

    Wenn der Nachbau zum Verlustgeschäft wird: Wer Oldtimer aus Brasilien importiert und dabei auch nur den Anschein erweckt, es handle sich um Porsche-Fahrzeuge, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern den vollständigen Verlust der Ware. Genau das musste ein Händler von Porsche-Nachbauten erfahren, dessen Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main das OLG Frankfurt mit Urteil vom 19.02.2026 (Az. 6 U 14/25) zurückgewiesen hat.

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  • KI-Einsatz durch Behörden bei Auswertung von Luftbildern bleibt begrenzt

    KI-Einsatz durch Behörden bei Auswertung von Luftbildern bleibt begrenzt

    Wenn die Kommune das eigene Wohngrundstück aus der Luft befliet und dabei digitale Orthofotos erzeugt, ist das Unbehagen greifbar: Wer schaut da eigentlich in den Garten – und was passiert mit diesen Bildern, wenn Künstliche Intelligenz ins Spiel kommt? Genau diese Befürchtung einer Grundstückseigentümerin hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Beschluss vom 22. Juni 2026 (Az. 16 B 169/25Vorinstanz hier bei uns im Blog) aufgegriffen und im Ergebnis verneint: Der bloße Umstand, dass Luftbildaufnahmen theoretisch mit KI „geschärft“ werden können, hebt eine in sich geringe Eingriffsintensität nicht automatisch in einen schweren Grundrechtseingriff.

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