Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Insolvenzstrafrecht

Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht gesucht? Das Insolvenzstrafrecht betrifft die strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen - hier drohen empfindliche Strafen und erhebliche finanzielle Einbußen. Im Wirtschaftsstrafrecht betrifft das Insolvenzstrafrecht einen wesentlichen Teil unserer Tätigkeit. Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Bankrott oder Insolvenzverschleppung suchen, stehen wir umgehend zur Verfügung. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Insolvenzstrafrecht 
Fachanwälte für Strafrecht Ferner | 02404 92100

Insolvenzstrafrecht

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Insolvenzstrafrecht

Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht gesucht? Das Insolvenzstrafrecht betrifft die strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen – hier drohen empfindliche Strafen und erhebliche finanzielle Einbußen. Im Wirtschaftsstrafrecht betrifft das Insolvenzstrafrecht einen wesentlichen Teil unserer Tätigkeit. Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Bankrott oder Insolvenzverschleppung suchen, stehen wir umgehend zur Verfügung. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht.

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Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung, das Medien-/IT-Recht und ergänzend Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
  • Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30 (keine Mails zwischen 20h/6h oder an Sonn-/Feiertagen!)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Insolvenzstrafrecht

Unter Insolvenzstraftaten (§ 297 InsO), Insolvenzdelikte oder Bankrottstraftaten (§ 283 StGB) fallen die strafbaren Handlungen, bei denen es um die Eröffnung oder Durchführung eines Insolvenzverfahrens geht. In unserer Kanzlei für moderne Strafverteidigung finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht. Zu den Insolvenzstraftaten gehören:

Wichtigster Tatbestand im Insolvenzstrafrecht ist sicherlich die sogenannte „Insolvenzverschleppung“ nach § 15a InsO, mit dem die Verletzung der insolvenzrechtlichen Antragspflicht strafbewehrt ist. Wichtig sind aber auch die Bankrottstraftaten, die in der Situation der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens angesiedelt sind: Hier wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, mit dem Verantwortliche gegen die Pflichten der ordentlichen Wirtschaftsführung verstoßen, etwa um Vermögenswerte beiseitezuschaffen oder Dritte zu bevorzugen.

Wirtschaftliche Krise im Unternehmen

Eine wirtschaftliche Krise in einem Unternehmen bezeichnet eine Situation, in der das Unternehmen Schwierigkeiten hat, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, und es besteht die Gefahr, dass es seinen Geschäftsbetrieb nicht fortsetzen kann. Dies kann aufgrund interner Faktoren wie schlechtes Management oder externe Faktoren wie Marktveränderungen oder wirtschaftliche Abschwünge auftreten.

Pflichten des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer eines Unternehmens hat die Pflicht, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln und sicherzustellen, dass das Unternehmen seinen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Bei finanziellen Schwierigkeiten muss der Geschäftsführer rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um das Unternehmen zu retten und die Interessen der Gläubiger, Mitarbeiter und Aktionäre zu schützen.

Insolvenzstrafrecht

Das Insolvenzstrafrecht befasst sich mit Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren begangen werden. Dazu gehören Handlungen wie Betrug, Untreue oder die Verheimlichung von Vermögenswerten, um Gläubiger zu benachteiligen.

Insolvenzverschleppung

Insolvenzverschleppung tritt auf, wenn ein Geschäftsführer oder ein verantwortlicher Manager eines Unternehmens es versäumt, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, obwohl das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Unter Umständen muss also seitens eines Unternehmens ein Insolvenzantrag gestellt werden. Wer das nicht tut, obwohl er es muss, riskiert eine Strafbarkeit wegen sogenannter „Insolvenzverschleppung“ nach § 15a InsO. Immer wieder gibt es hierzu in den Medien falsche Berichte oder auch Ängste von Betroffenen wegen falscher Vorstellungen. Hier finden Sie mehr bei uns zur Insolvenzverschleppung – eine frühzeitige Verteidigung kann hier Weichen stellen!

Überschuldung

Dreh und Angelpunkt für insolvenzstrafrechtliche Delikte ist die Überschuldung – die etwa in § 19 Abs.2 InsO definiert ist als eine Situation, in der das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht decken kann. Aber: Zusätzlich ist eine Fortführungsprognose anzustellen. Hier bieten sich viele Verteidigungsansätze, etwa bei der Frage, auf welcher (zeitlichen) Basis eine solche Prognose angestellt werden muss oder wie sich Aktiva und Passiva konkret zu bestimmen haben. Staatsanwaltschaften gehen hier gerne zu lebensfremd vor, ein guter Wirtschaftsstrafrechtler hilft, das Verteidigungspotential auszuschöpfen.

Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht: Rechtsanwalt Ferner Aachen, Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Insolvenzstrafrecht bei Bankrott und Insolvenzverschleppung im Raum Aachen

Das Insolvenzstrafrecht ist ein komplexer rechtlicher Bereich, der eine hinreichende strafrechtliche Erfahrung ebenso verlangt, wie Kenntnis der fortlaufenden aktuellen Rechtsprechung!

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