Rechtsanwalt für Medienrecht und Medienstrafrecht; Verteidigung von Reputation, Unternehmen und Geschäftsleitung in Öffentlichkeit & Medien bei Skandal und Krise

Unternehmenskrise & Sicherheitsvorfall

Verteidigung von Reputation, Unternehmen und Geschäftsleitung bei Sicherheitsvorfall und Krise

Ihr Rechtsanwalt bei Unternehmenskrise und Sicherheitsvorfall: Unternehmenskrisen und Sicherheitsvorfälle gehen mit erheblichen juristischen Konsequenten, öffentlicher Berichterstattung und übler Nachrede einher. Wir helfen in dieser Krise weiter!

Wir stützen Manager und Unzternehmen in der Krise: am Schreibtisch, im Gerichtssaal sowie in den Medien und bieten professionelle juristische Betreuung samt Krisenkommunikation – bei erfahrenem Umgang mit Öffentlichkeit + Presse. Rechtsanwalt Jens Ferner ist sowohl Fachanwalt für IT-Recht mit Spezialisierung im IT-Sicherheitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht, in Krisenkommunikation geschult, erfahren im Umgang mit Cybercrime und Cyberkriminellen – und bietet Ihnen Unterstützung in der Unternehmenskrise sowie bei einem Sicherheitsvorfall.

Hilfe bei Unternehmenskrise & Sicherheitsvorfall!

Wir bieten spezielle Hilfe bei Sicherheitsvorfall und Unternehmenskrise – beratend wie verteidigend in den Bereichen IT-Recht, Strafrecht und Medienrecht. So unterstützen wir Geschäftsführer auf dem Weg durch das unsichere Fahrwasser möglicher Insolvenzverschleppung, persönlicher Haftung und Berichterstattung. So bieten wir den rechtlichen Umgang mit bestimmten Situationen plus Verteidigung gegen Skandalberichterstattung, üble Nachrede sowie unzulässige Berichterstattung im Presse- & Persönlichkeitsrecht:

  • Beratung zur Vorstandshaftung bei Sicherheitsvorfällen
  • Strafverteidigung im Medienstrafrecht bei Risiko oder Vorwurf strafbaren Verhaltens mit öffentlicher negativer Resonanz („Skandal“)
  • Umgang mit einem Sicherheitsvorfall (Dataleak, DSGVO-Vorfall, Cyberangriff) samt medienrechtlicher Begleitung und Abwehr von Schadensersatzforderungen & Bußgeldern
  • Rechtliche Schritte bei einem Geheimnisverlust
  • Beratende, medienrechtliche und prozessuale Begleitung bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Schutzrechten

Und wenn die Presse schon angesprungen ist, oder – noch schlimmer – Social-Media-Kanäle die Situation ausschlachten wollen, stehen wir medienrechtlich zur Seite. Dabei sind unsere juristischen Ratschläge geprägt von unserer Schulung im Bereich professioneller Risiko- und Krisenkommunikation.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht und Technologie-/IT-Recht samt angrenzendem Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht.
  • Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Sicherheitsvorfall?

Ein Sicherheitsvorfall, insbesondere in Form eines Hackerangriffs und eines daraus resultierenden Datenlecks (Data Leak), ist ein Ereignis, bei dem die Sicherheitsmaßnahmen eines Informationssystems durchbrochen werden.

Dies kann zur unbefugten Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Daten führen. Ein Hackerangriff kann unterschiedliche Formen annehmen, wie z.B. das Eindringen in Netzwerke, das Installieren von Malware oder das Durchführen von DDoS-Attacken. Ein Datenleck bezeichnet speziell den unbefugten Zugriff oder die ungewollte Freisetzung sensibler Informationen. Wie können wir hier helfen:

  1. Rechtliche Bewertung des Vorfalls: Zuvorderst steht die rechtliche Bewertung, speziell in Bezug auf Datenschutzverletzungen und potenzielle Straftatbestände. Wir beurteilen, ob und inwieweit Meldepflichten bestehen, etwa gegenüber der Datenschutzbehörde oder betroffenen Personen – und wie Haftungsvermeidende Maßnahmen aussehen. Wir sind geschult im IT-Sicherheitsrecht und Datenschutzrecht.
  2. Beratung zu Compliance-Anforderungen: Wir bereiten den Vorfall sowie dessen Aufarbeiten auf, um sodann zu eruieren, welche gesetzlichen und regulatorischen Pflichten im Falle eines Sicherheitsvorfalls bestehen, und helfen, diese umzusetzen.
  3. Unterstützung bei der Kommunikation: Bei der Kommunikation mit Behörden, betroffenen Personen und der Öffentlichkeit stehen wir beratend zur Seite, um rechtliche Risiken zu minimieren.
  4. Entwicklung von Gegenmaßnahmen: Unsere Fachanwälte helfen, effektive juristische Gegenmaßnahmen zu entwickeln, um den Schaden zu begrenzen und zukünftige Vorfälle zu verhindern.
  5. Rechtsbeistand bei juristischen Auseinandersetzungen: Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus dem Sicherheitsvorfall resultieren, können wir Ihr Unternehmen vertreten.
  6. Schadensminderung und Krisenmanagement: In der Phase der Schadensminderung und beim Krisenmanagement unterstützen wir Sie, um den langfristigen Ruf des Unternehmens zu schützen.
  7. Unterstützung bei der Beweissicherung: Unsere Anwälte können auch bei der Sicherung von Beweisen helfen, die für eine mögliche strafrechtliche Verfolgung von Bedeutung sein könnten.

Unternehmenskrise & Skandal: Was wir bieten

Krise & Skandal

Unternehmen durchleben Krisen, Personen erleben Skandale – das ist gewohnter Alltag. In der modernen, medialen Welt ist die Krise aber auch ein mediales Ereignis mit rechtlichen Konsequenzen. RA JF ist in der Krisenkommunikation geschult und begleitet Sie als juristischer Berater durch den öffentlichen Sturm.

Persönlichkeitsrecht

Seit über einem Jahrzehnt ist RA JF im Persönlichkeitsrecht tätig. Gerade im Kampf zwischen Konkurrenten ist die Verleumdung schnell das Mittel der Wahl: Wir verteidigen beim Vorwurf Verleumdung.

Medienstrafrecht

Strafverteidigung im Medienstrafrecht verlangt eine besondere Expertise: Umgang mit grundrechtlichen Fragen der Meinungsäußerungsfreiheit, Werberecht und Pressefreiheit – sowie zivilrechtlich geprägten persönlichkeitsrechtlichen Fragen. IT-Fachanwalt und Strafverteidiger Ferner bietet all dies in einer Hand!

Prozessberichte

Prozessberichterstattung kann schlimmere Auswirkungen haben als das Urteil – und selbst bei einem Freispruch gravierende nachteilige Folgewirkungen haben. Wir beraten medienrechtlich im Umgang mit voreingenommenen Journalisten.

Unternehmenskrise

Eine Unternehmenskrise ist eine kritische Phase, in der ein Unternehmen mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert ist. Diese Krise kann sich in Schwierigkeiten bei der Erfüllung finanzieller Verpflichtungen äußern und birgt das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit nicht fortgesetzt werden kann. Häufig ist eine solche Krise auf interne Faktoren wie schlechtes Management zurückzuführen. Aber auch externe Faktoren wie Marktveränderungen oder ein allgemeiner wirtschaftlicher Abschwung können zu einer Krise beitragen.

In solchen Zeiten kommt dem Geschäftsführer eine besondere Verantwortung zu. Er muss nicht nur im besten Interesse des Unternehmens handeln, sondern auch sicherstellen, dass das Unternehmen allen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Bei finanziellen Schwierigkeiten ist es seine Aufgabe, rechtzeitig und wirksam Maßnahmen zur Rettung des Unternehmens zu ergreifen. Dabei hat er stets die Interessen der Gläubiger, der Arbeitnehmer und der Anteilseigner im Auge zu behalten und zu schützen.

Ein weiterer Aspekt, der in der Unternehmenskrise oft übersehen wird, ist die Rolle des Medienrechts und der Krisenkommunikation. Wie ein Unternehmen in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, kann über seinen Fortbestand entscheiden. Eine klare, transparente und rechtlich fundierte Kommunikation kann helfen, das Vertrauen von Kunden, Partnern und Investoren zu erhalten oder wiederherzustellen. Das Medienrecht stellt sicher, dass Unternehmen in den Medien korrekt und fair dargestellt werden, während Krisenkommunikation dazu beiträgt, das Unternehmensimage in schwierigen Zeiten zu steuern und zu schützen.

Insgesamt ist es für Unternehmen entscheidend, sowohl die wirtschaftlichen als auch die kommunikativen Herausforderungen einer Krise zu erkennen und effektiv darauf zu reagieren.

Unternehmenskrise: Rechtsanwalt für Unternehmenskrise, Skandal und Medienstrafrecht. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist ihr Anwalt im Medienrecht, speziell bei Krise und Strafverteidigung. Hilfe bei Skandal!

Unternehmenskrise, Skandal und Strafverteidigung brauchen medienrechtliche Begleitung und strafrechtliche Orientierung – bei uns erhalten Sie die Unterstützung, die ihr Fall benötigt.

Medienstrafrecht

Wie hilft ein Strafverteidiger im Medienstrafrecht?

Das Medienstrafrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit Straftaten befasst, die in Verbindung mit verschiedenen Medienformen stehen.

Das Medienstrafrecht befasst sich mit strafrechtlichen Aspekten im Medienbereich, darunter fallen Delikte aus dem Äußerungsrecht wie Verleumdung, üble Nachrede, Datenschutzverstöße, unzulässiger Werbeaussagen oder Verstöße gegen das Urheberrecht. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl Kenntnisse des Strafrechts als auch des Medienrechts erfordert.

Im Medienstrafrecht geht es vor allem um die Verbreitung von Inhalten über Massenmedien wie Zeitungen, Fernsehen, Radio oder das Internet, die gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen können. Beispiele für solche Delikte sind die Verbreitung von Falschinformationen, Hassrede, Verleumdung, üble Nachrede oder auch die Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten wie Kinderpornografie.

Ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger kann in diesem Bereich auf vielfältige Weise behilflich sein. Er kann beratend tätig sein, um potenzielle Straftaten zu vermeiden, beispielsweise durch Überprüfung von Inhalten auf mögliche Rechtsverstöße. Sollte es doch zu einer Strafverfolgung kommen, vertritt der Anwalt den Mandanten vor Gericht und setzt sich für dessen Rechte ein. Er kann die Verteidigungsstrategie entwickeln und dafür sorgen, dass der Mandant einen fairen Prozess erhält.

Hilfe bei Skandal?…!

Ein Skandal ist ein an die Öffentlichkeit gelangter Vorgang, der Empörung und Aufsehen erregt, weil er gegen gesellschaftliche Normen oder rechtliche Bestimmungen verstößt. Häufig geht es bei einem Skandal um illegales oder unmoralisches Verhalten, das den Ruf von Personen, Unternehmen oder Organisationen ernsthaft schädigen kann.

In einer solchen Krisensituation kann ein in Krisenkommunikation geschulter Rechtsanwalt und Strafverteidiger, der sich im Straf-, Medien- und Presserecht auskennt, entscheidende Unterstützung leisten. Er bietet al Hilfe bei einem Skandal nicht nur juristischen Beistand bei der Klärung möglicher Rechtsverstöße, sondern entwickelt auch die strategische Kommunikationsstrategie mit – insbesondere wenn der Anwalt, wie RA Jens Ferner, in Risiko- und Krisenkommunikation geschult ist.

Durch Kenntnisse des Medien- und Presserechts kann der Anwalt die Interaktion mit den Medien steuern, um die öffentliche Meinung möglichst positiv zu beeinflussen und rechtswidrige Berichte zu unterbinden. Er kann dabei helfen, Fehlinformationen zu korrigieren, den richtigen Zeitpunkt für öffentliche Stellungnahmen zu wählen und eine Botschaft zu vermitteln, die sowohl transparent als auch verantwortungsbewusst ist. Weiterhin kann der Anwalt auch die rechtlichen Aspekte des Skandals analysieren, um mögliche Strafen oder Sanktionen zu minimieren. Dies beinhaltet häufig die Untersuchung des Sachverhalts, das Sammeln von Beweisen und die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie vor Gericht.

Aktuell im Medienrecht, Werberecht & Medienstrafrecht