Strafverteidiger-Notruf - Rechtsanwalt Ferner

Strafverteidiger-Notruf

Strafverteidiger-Notruf Ferner: 0175-1075646

Wir können Strafrecht und bieten einen Strafverteidiger-Notruf*: engagierte Fachanwälte für Strafrecht helfen als direkte Ansprechpartner im Notfall. Keine Chatbots oder virtuelle Assistenten! Unser hauseigener Strafverteidiger-Notdienst steht zur Verfügung bei: Hausdurchsuchung, Haft, Anklage, Bewährungswiderruf oder Beschuldigtenvernehmung.

Strafverteidiger-Notruf der Kanzlei Ferner: 0175-1075646 | Weitere Erreichbarkeit per MailRückrufThreema oder Whatsapp

Unser Strafverteidiger-Notruf

Wir bieten an unserem Strafverteidiger-Notruf, der als Weg zur unmittelbaren Beauftragung im Notfall dienen soll, keine kostenlose Erstberatung – aber wir schätzen natürlich kurz ein, wie die Sachlage ist und ob wir überhaupt sinnvoll weiterhelfen können.

Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Ihnen kann kein Nachteil entstehen, wenn Sie auf einem Rechtsanwalt bestehen.

Haft oder Haftbefehl | HausdurchsuchungBewährungswiderrufPflichtverteidiger gesuchtBeschuldigtenvernehmungVermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten  | Strafbefehl


Strafverteidiger-Notruf

In dringenden Fällen, wenn Sie akut einen Strafverteidiger suchen, etwa bei Hausdurchsuchung, Haft und Beschuldigtenvernehmung, bieten wir für strafrechtliche Notfälle einen Fachanwalt für Strafrecht als direkten anwaltlichen Ansprechpartner per Telefon (Notruf-Handy).

Unser Strafverteidiger-Notruf ist mit hundertprozentigen Strafverteidigern, ausschließlich mit Fachanwälten für Strafrecht, besetzt und speziell auf den Großraum Aachen, Köln und Düsseldorf ausgerichtet (inklusive Düren, Heinsberg und Mönchengladbach).

Strafverteidiger-Notruf der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Hausdurchsuchung? Wenn die Polizei vor der Türe steht, brauchen Sie einen starken Partner, der weiß, wie es läuft, Ihnen keinen Unsinn erzählt und Kontrolle zurückgewinnt.


Haft, Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchung, Anklage: Strafverteidiger-Notruf

Strafverteidiger Jens Ferner - Strafverteidiger-Notdienst mit Strafverteidiger-Notruf der Anwaltskanzlei Ferner im Raum Aachen

Es gibt im Strafrecht einige brenzlige Situationen, in denen unser Strafverteidiger-Notdienst hilft – denn wenn diese Situationen auftreten, gilt das Prinzip „es tickt die Uhr“. Auf keinen Fall sollten Sie dann mit den Behörden auf eigene Faust reden oder gar „losplappern“.

Egal, welcher der folgenden Fälle eingetreten ist, spätestens ab jetzt sollten Sie umgehend einen professionellen Strafverteidiger hinzuziehen:

  • Haft
  • Festnahme
  • Beschuldigtenvernehmung
  • Hausdurchsuchung
  • Anklage

In all den obigen Fällen sind die Ermittlungen so weit fortgeschritten, dass ohne Akteneinsicht und professionelle Beratung nicht ernsthaft zu erwarten ist, dass die Sache sich von allein aufklärt oder erledigt. Im Gegenteil wird es in der Regel nur noch schlimmer werden. Mit unserem Strafverteidiger-Notruf haben Sie dabei unmittelbaren Kontakt zu Strafverteidigern.

Strafverteidigung ist unsere Passion, seit Jahrzehnten steht unsere Kanzlei in der Region Aachen für fachlich fundierte, seriöse Strafverteidigung mit klarer Kante im Gerichtssaal. Dabei gilt, dass im Idealfall vermieden wird, den Gerichtssaal überhaupt zu betreten. Dafür aber müssen Sie selber so vernünftig sein und sofort professionelle Hilfe suchen – einer der größten Fehler ist, erst einmal „auf eigene Faust“ zu agieren. Wer fahrlässig seine Zukunft wegen Angst vor Kosten aufs Spiel setzt, darf sich nicht wundern, wenn wenige Meter vor der Zielgeraden alle Chancen weggelaufen sind. Aus genau dem Grund bieten wir einen Strafverteidiger-Notruf im Zuge unseres eigenen Strafverteidigernotdiensts an.

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Jens Ferner

Strafverteidiger & Fachanwalt für Strafrecht

Unser Strafverteidiger-Notruf ist von unseren Strafverteidigern möglichst umfassend besetzt, an jedem Tag der Woche. Dabei verzichten wir bewusst auf Call-Center, der Notruf wird immer direkt zu einem unserer Strafverteidiger weitergeleitet, damit wenn, dann ein professioneller Ansprechpartner zur Verfügung steht. Das bedeutet, wenn, dann erreichen Sie einen echten Strafverteidiger – oder müssen es später erneut versuchen.


Strafverteidiger-Notruf | Das Profil der Anwaltskanzlei Ferner

Wir sind als Strafverteidiger im gesamten Strafrecht tätig, insbesondere in den Bereichen

  • Wirtschaftsstraftecht inkl. Wettbewerbsstrafrecht und Steuerstrafrecht
  • Betrug und betrügerische Taten wie Subventionsbetrug
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Cybercrime & IT-Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Waffenstrafrecht
  • Revision und Berufung in Strafsachen
  • Bei Einziehung und Arrest von Vermögenswerten im Strafrecht
  • Ergänzend zum Strafrecht sind wir im gesamten Verkehrsrecht für Sie tätig – insbesondere im Fahrerlaubnisrecht
Strafverteidiger-Notruf & Strafverteidigernotdienst im Raum Aachen und Heinsberg: Die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf bietet einen Strafverteidigernotdienst samt Strafverteidiger-Notruf

Wir sind Strafverteidiger – Punkt. Kein „Strafrecht nebenbei“, sondern eine klare Orientierung auf das Strafrecht, wobei aufgrund der Bedürfnisse unserer Mandanten angrenzende Rechtsgebiete – soweit sinnvoll – bearbeitet werden.


Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

  1. Höflich und ruhig bleiben, keinen Widerstand leisten
  2. Auf keinen Fall anfangen Dinge zu verstecken oder zu vernichten
  3. Kontaktieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung – falls nicht vorhanden bisher: Suchen Sie nach der Durchsuchung umgehend einen Strafverteidiger, der reagieren kann, es ist Eile geboten.
  4. Sagen Sie auch während der Hausdurchsuchung ohne Beratung nichts – das gilt sowohl für Sie als auch für ihren Angehörigen. Sie lassen sich nicht zur Sache ein, egal was versprochen oder womit gedroht wird!
  5. Unterschreiben Sie nichts, händigen Sie nichts den Ermittlern unmittelbar selber aus.
  6. Lassen Sie sich in jedem Fall Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsprotokoll aushändigen.
  7. Prüfen Sie, gegen wen sich die Durchsuchung richtet und kontrollieren genau, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume betreten werden.
  8. Papiere und Dokumente sind zu versiegeln, nicht vor Ort zu lesen ausser von einem Staatsanwalt.
  9. Strukturieren Sie vorhandene Informationen, die Sie Ihrem Strafverteidiger in konzentrierter Form mitteilen können: Was ist geschehen, welcher Tatvorwurf steht im Raum? Wissen Sie wo Ihr Angehöriger sich befindet?
  10. Bei Festnahme eines Angehörigen: Rufen Sie den Strafverteidiger umgehend an. Verschwenden Sie keine Zeit mit langer Informationsbeschaffung! Denken Sie daran, dass jede Minute, die Ihr Angehöriger im Gewahrsam der Ermittlungsbehörden ist, das Risiko erhöht, dass er anfängt “zu plappern” und sich um Kopf und Kragen redet!
  11. Reden Sie nicht am Telefon über die Sache!

(*) An den auf unserer Kontaktseite benannten Urlaubszeiten / Sonderöffnungszeiten sowie an Sonn-/Feiertagen ist die telefonische Erreichbarkeit drastisch eingeschränkt oder das Handy ganz ausgeschaltet. Anonyme Anrufe oder Anrufe aus dem Ausland sind – jedenfalls außerhalb der EU – nicht möglich, Sie sollten Ihre deutsche Rufnummer übermitteln. Bei ausländischen Nummern wird im Regelfall nicht abgenommen, jedenfalls nie zurückgerufen.

Es gilt: Wir sind so gut es geht für Sie da: Am besten per Mail, wir antworten durchgehend binnen weniger Stunden (lesen Sie in ihrem SPAM-Ordner mit!). Rufen Sie im Übrigen Mo-Fr, 6.30h-19.30h; Sa 6.30h-16h einfach an – wenn einer unserer Strafverteidiger verfügbar ist, erreichen Sie ihn unmittelbar, ansonsten rufen Sie zeitversetzt nochmals an. Denken Sie daran, dass wir an Werktagen vormittags in Verhandlungen sitzen und zu solchen Zeiten seltenst direkt erreichbar sind.