Strafverteidiger-Notruf - Rechtsanwalt Ferner

Strafverteidiger-Notruf

Strafverteidiger-Notruf Ferner: 0175-1075646

Wir können Strafrecht und bieten einen Strafverteidiger-Notruf*: engagierte Fachanwälte für Strafrecht helfen als direkte Ansprechpartner im Notfall. Keine Chatbots oder virtuelle Assistenten! Unser hauseigener Strafverteidiger-Notdienst steht zur Verfügung bei: Hausdurchsuchung, Haft, Anklage, Bewährungswiderruf oder Beschuldigtenvernehmung.

Strafverteidiger-Notruf der Kanzlei Ferner: 0175-1075646

Unser Strafverteidiger-Notruf

Wir bieten an unserem Strafverteidiger-Notruf, der als Weg zur unmittelbaren Beauftragung im Notfall dienen soll, keine kostenlose Erstberatung – aber wir schätzen natürlich kurz ein, wie die Sachlage ist und ob wir überhaupt sinnvoll weiterhelfen können.

Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Ihnen kann kein Nachteil entstehen, wenn Sie auf einem Rechtsanwalt bestehen.

Haft oder Haftbefehl | HausdurchsuchungBewährungswiderrufPflichtverteidiger gesuchtBeschuldigtenvernehmungVermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten  | Strafbefehl

Unsere Kosten

Informieren Sie sich hier über unsere grundsätzlichen Kosten.

Jeder unserer Fachanwälte für Strafrecht kommt auf hunderte Strafverteidigungen. Hinzu kommt die Tätigkeit von RA JF als Fachanwalt für IT-Recht mit zahlreichen geführten IT-Prozessen sowie Tätigkeit als Ausbilder für das OLG Köln, Dozent für die Anwaltakademie + Autor in Fachzeitschriften sowie einem renommierten Kommentar zur Strafprozessordnung.

Beide Anwälte bilden sich natürlich laufend fort, dabei ist je Fachanwaltstitel eine Fortbildung von 15 Stunden jährlich ohnehin zwingend, wobei es uns wichtig ist, dass Fortbildung auch Inhalte jenseits des juristischen Tellerrand beinhaltet. So hat RA JF Fernuni-Kurse zu digitaler Krisenkommunikation, Compliance und IT-Sicherheit belegt.

Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert, unsere Anwälte sind alle Fachanwälte für Strafrecht und RA JF zudem Fachanwalt für IT-Recht.

Kurz: Von Verbrauchern bzw. Privatpersonen übernehmen wir ausschließlich aktive Strafverteidigungen und Verteidigung in Bußgeldverfahren, ergänzt um Arbeitsrecht. Daneben übernehmen wir ausschließlich Mandate von digitalen/kreativen/technologischen Unternehmen/Gewerbetreibenden im IT-Recht bzw. Technologierecht inkl. Datenschutzrecht und technologische Schutzrechte (Urheberrecht, Markenrecht 6 Geschäftsgeheimnisse).

Erläuterung: Wir sind eine kleine Kanzlei, die sich das persönliche Arbeiten auf die Fahnen schreibt. Das ist nur zu schaffen, indem wir klar konturierte Mandate annehmen, weil ansonsten unsere Ressourcen nicht ausreichen würden. Darum haben Sie bitte Verständnis, dass wir von Verbrauchern zB keine Verkehrsunfälle oder allgemeines Zivilrecht übernehmen sowie keine Opfer von Straftaten vertreten. Unsere Arbeitsweise ist nur möglich, gerade, weil wir die Mandate so stringent differenzieren. Auch übernehmen wir nur wenige Mandate und priorisiert: So werden Strafverteidigungen, in denen man nie warten kann, immer angenommen, während Neu-Mandate mit Beratungen von Tech-Kreativfirmen regelmäßig eine Warteliste von einigen Wochen haben.

In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig - und übernehmen Strafverteidigungen in jedem Fall in den Regionen: Aachen (inkl. Heinsberg und Düren)/Köln/Bonn, Düsseldorf/Mönchengladbach sowie Heidelberg/Karlsruhe/Mannheim.

Ganz einfach: Unkompliziert! Rufen Sie an oder senden Sie eine Mail, ein Kostenrisiko haben Sie nicht, Kosten entstehen bei uns erst, wenn Sie uns förmlich über eine Bevollmächtigung mit der Verteidigung beauftragen. Dabei gilt:

  • Wenn Sie sich im Strafrecht melden, etwa wenn Sie Post von der Polizei, eine Anklage oder eine Hausdurchsuchung hatten, beauftragen Sie uns immer als Erstes mit einer Erstberatung zum pauschalen Preis; darüber lernen wir uns kennen und wir können uns zum pauschalen Preis einarbeiten, um danach seriös etwas zu den Kosten und dem weiteren Vorgehen zu sagen;
  • Im IT-Recht: Senden Sie eine Mail von ihrer betrieblichen Mail-Adresse mit einem kurzen Hinweis (2-3 Sätze) worum es geht und fügen Sie alle Kontaktdaten an. Wir melden uns!

Wir haben zwei einfache Grundsätze: Es gibt weder Fantasiegebühren noch überraschende Kosten! Das bedeutet, wenn Sie uns beauftragen, haben wir keine absurden Vorschüsse, sondern - auf unserer Erfahrung basierende - Einstiegskosten.

Für unser pauschales Einstiegspaket bieten wir Akteneinsicht in die Ermittlungsakte (deren Umfang ist für weitere Kosten natürlich entscheidend), eine Vorbesprechung und auch dass wir eine vernünftige Besprechung mit Ihnen auf Basis der Akte führen, sodass der weitere Besprechungs- und Arbeitsbedarf realistisch einschätzbar ist. Dann können wir ein Angebot erstellen, das realistisch ist und das Sie auch inhaltlich hinterfragen können. Und das Beste: Regelmäßig bieten wir pauschale Preise - und berechnen ohnehin nur die gesetzlichen Gebühren, also das, was Sie bei jedem Anwalt zahlen!

Unsere Erstbeauftragung ist also bereits eine beginnende Strafverteidigung und ihr kalkulierbarer Einstieg. Wir berechnen einen pauschalen Vorschuss, mit dem Vorgespräch (bis 30min), Bestellung, Akte anfordern, Aktenkopie für den Mandanten (bis 500 Seiten Aktenumfang), erstes Einarbeiten (bis 1h) und eine erste Besprechung auf Aktenbasis (bis 1h) abgedeckt sind, im Einzelfall auch ein kurzes Abschlussschreiben. Ein kurzes Abschlussschreiben je an Mandant und Staatsanwaltschaft ist inklusive, ebenso die Angebotserstellung für die weitere Verteidigung; die Kosten der Erstbeauftragung werden natürlich voll angerechnet bei weiterer Beauftragung. Wenn unser Angebot nicht gefällt, beenden Sie die weitere Zusammenarbeit und es fallen keine weiteren Kosten an.

Grundsätzliche Kosten der Erstbeauftragung bei Mandaten ohne Haft sowie Besprechung im Alsdorfer Büro, per Telefon oder Zoom:

  • Vergehen im Jugendstrafrecht oder ohne Mindestfreiheitsstrafe: 357 Euro bis 500 Euro (je inkl. USt.)
  • Bei Vergehen mit Mindestfreiheitsstrafe, im Wirtschaftsstrafrecht, Arztstrafrecht, Cybercrime und bei laufender Bewährung oder Vermögensarrest: 500 Euro (inkl. USt.)
  • Bei Verbrechen, Tötungsdelikten oder im Sexualstrafrecht: 750 Euro bis 1000 Euro (je inkl. USt.) - hier sind 50 % mehr Besprechungszeit und Akteneinarbeitungszeit vorgesehen!

3. Für die weitere Strafverteidigung gilt: Es gibt bei uns keine überraschenden Kosten, Sie müssen nie Angst vor plötzlichen Kosten haben! Dabei setzen wir, trotz unserer herausragenden Qualifikation, in vielen Fällen auf die vom Gesetz (RVG) vorgesehenen Gebühren - also die Gebühren, die man ohnehin bei jedem Anwalt zahlt. Außerdem übernehmen wir grundsätzlich Pflichtverteidigungen beim Amtsgericht. Bei Vergehen von Jugendlichen sollten Sie ein gesamtes Budget von 600 bis 800 Euro (inkl. USt., ohne Auftritt im Gerichtssaal) einplanen und bei Vergehen von Erwachsenen ein Budget von 750 bis 1250 Euro (inkl. USt., ohne Auftritt im Gerichtssaal).

Konkreter geht es nicht, weil die Kosten stark von Faktoren abhängig sind, die wir nicht pauschal vorhersagen können: Wie dick ist die Akte, muss man in einen Gerichtssaal oder wird eine Einstellung im Ermittlungsverfahren erreicht, wie umfangreich ist ihr persönlicher Gesprächsbedarf? Darum brauchen wir die Akteneinsicht und einen ersten Eindruck von Ihnen, um ein konkretes, individuelles Angebot zu erarbeiten. So vermeiden wir zugleich Fantasiepreise, da unser Angebot erst nach Kenntnis des Umfangs erstellt wird. Unsere pauschale Erstbeauftragung bietet Ihnen insoweit schon sehr viel Sicherheit.

Unternehmen und Gewerbetreibende, die bei uns beraten werden, erhalten im Einzelfall nach einer Erstberatung ein Angebot. Wir berechnen dabei grundsätzlich nach Stundensatz und bieten im Einzelfall auch pauschale Paketpreise, sobald der Aufwand realistisch einzuschätzen ist. Die Erstberatung für Unternehmen ist ein pauschales Paket mit folgendem Umfang:

  • Vorbereitendes Gespräch: Wir sprechen bis zu 20 Minuten vorab telefonisch und klären Ihren konkreten Bedarf
  • Vorbereitende Unterlagen: Auf Basis des vorbereitenden Gesprächs übersenden Sie Unterlagen, die zur Vorbereitung notwendig sind
  • Gesprächsvorbereitung: Unser Gespräch wird bis zu 1h vorbereitet, indem notwendige Recherchen betrieben und eine kurze Stellungnahme ausgearbeitet wird. Diese wird Ihnen vorab zugesendet.
  • Gespräch: Auf Basis der Stellungnahme führen wir ein bis zu 1-stündiges Gespräch in unserer Kanzlei, per Telefon oder Videokonferenz, sodass Sie im Gesamtpaket eine echte Beratung mit echtem Mehrwert erhalten.
  • Pauschaler Preis: Dieses Gesamtpaket liegt bei 350 Euro zzgl. USt.

Weitere Kosten grundsätzlich nach Zeit: Wenn Sie uns weiter beauftragen, bieten wir gestaffelte Stundensätze von 180 Euro bis 240 Euro (je zzgl. USt.). Wobei Sie als bestehender Mandant bei uns für die berühmte „kurze Frage zwischendurch“ ohnehin prinzipiell keine Rechnung erhalten.

Wir rechnen grundsätzlich nicht unmittelbar mit Rechtsschutzversicherungen ab, machen aber im geeigneten Einzelfall Ausnahmen. Insbesondere im Arbeitsrecht, bei vorhandener D&O-Versicherung oder Strafrecht-Plus RSV kommt eine solche Ausnahme in Betracht.

Wenn wir in Ihrem Fall mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (RSV), D&O-Versicherung oder Strafrecht-Plus RSV abrechnen, müssen Sie gleichwohl einen angemessenen Vorschuss leisten, um unsere in Vorleistung erbrachten Tätigkeiten abzudecken. Das heißt, wir berechnen auch bei einer RSV immer einen Vorschuss, der zur Beauftragung von Ihnen zu zahlen ist, denn: Rechtsschutzversicherungen verhalten sich nicht immer so, wie die Versicherten das erwarten. Grundsätzlich werden Sie sich also selber mit Ihrer RSV auseinandersetzen müssen, was auch nicht überraschend sein sollte, denn es ist Ihre Versicherung und nicht unsere Versicherung.

Speziell sollten Sie vor einem Auftrag selber mit Ihrer Versicherung klären, ob Sie eine Selbstbeteiligung haben. Beachten Sie, dass im Strafrecht je nach Versicherungsvertrag nur bestimmte Delikte und nur bestimmte Kosten, regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren nach RVG, abgedeckt sind. Speziell bei vorsätzlichen Taten wird regelmäßig von einem Versicherungsausschluss auszugehen sein, siehe §103 VVG, was bei vielen strafrechtlichen Vorwürfen natürlich ein Problem ist. Hinzu kommt, dass immer häufiger - selbst bei einer erzielten Einstellung im Gerichtssaal - keine Fahrtkosten übernommen werden und bei Abrechnung gesetzlicher Gebühren auf lächerliche Beträge gekürzt wird. Durch unsere pauschale Vorschusspolitik und klare Kommunikation bei dem Thema nehmen wir Streit heraus - aber Sie sollten eben auch nicht erwarten, gar nichts selber zu bezahlen, nur weil Sie Rechtsschutzversichert sind, so funktioniert es bei uns nicht und wenn Sie diese Erwartungshaltung haben, gäbe es absehbar nur Streit.

Unsere Gebühren sind keine Fantasiepreise, sondern basieren auf unserer Kostenkalkulation. Aber wir wissen natürlich, dass viele Menschen finanziell am Limit leben und möchten niemanden alleine lassen - darum bieten wir auf mehreren Ebenen grundsätzliche Lösungen, damit Sie nicht auf eine Strafverteidigung verzichten müssen.

  1. So bieten wir in Jugendstrafsachen an, bei Tätigkeit bzw. Verfahren im Bezirk des Landgerichts Aachen, lediglich die Gebühren eines Pflichtverteidigers abzurechnen (nur in nach Umfang geeigneten Mandaten, ausgenommen sind hier immer Sexualstrafsachen und Haftsachen).
  2. Wenn Sie ein nur geringes Einkommen* haben, bieten wir in leichten und mittelgradigen Sachverhalten an, im Einzelfall nur die Gebühren eines Pflichtverteidigers abzurechnen. Die Kosten der ersten Tätigkeit werden zudem regelmäßig reduziert und Sie haben die Option, nach erster Tätigkeit im Rahmen einer sich anschließenden Pflichtverteidigung weiter verteidigt zu werden.
  3. Außerdem übernehmen wir im Bezirk des OLG Köln und OLG Düsseldorf (dazu gehören insbesondere die Landgerichte Aachen, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln) grundsätzlich Pflichtverteidigungen bei Amtsgerichten - solange keine Sexualstrafsache oder Wirtschaftsstrafsache vorliegt!

*Hinweis: geringes Einkommen heißt bei uns, dass Sie uns ein Netto-Einkommen von weniger als 70 % des, vom Statistischen Bundesamts für das vor Auftragserteilung vorausgegangene Jahr festgestellten bundesweiten Durchschnitts-Monatseinkommens nachweisen; dabei mindert jedes minderjährige Kind in unserer Berechnung ihr Netto-Einkommen um 200 Euro, damit wir familienfreundlich agieren können!

Wir bieten - nach Zahlung der Gebühr für die Erstberatung - grundsätzlich unsere Tätigkeit auf Basis von monatlichen Teilzahlungen, sodass Sie unsere Gebühren nicht auf Anhieb aufbringen müssen.

Ihre Teilzahlungen werden im Strafrecht so gestaffelt, dass bis zum ersten Verhandlungstag jedenfalls 80% der vereinbarten Gebühren gezahlt sind. Je früher Sie sich melden, umso niedriger sind die Teilzahlungen - es macht also mit Blick hierauf ganz besonders Sinn, sich schon im Ermittlungsverfahren zu melden, wenn noch viel Zeit im Raum steht, so dass die monatlichen Teilzahlungen niedriger ausfallen. Es gilt zudem Ausnahmslos: Wenn Zahlungen ausbleiben wird die Tätigkeit im Mandat sofort eingestellt.

Wir scheuen keinen Vergleich und helfen Ihnen sogar dabei: Allerdings vermarkten wir unsere Leistungen ausdrücklich nicht über den Preis, sondern über Qualität und Spezialisierung - wenn Sie uns vergleichen, dann bitte nur mit Kanzleien mit entsprechendem Portfolio. Eine Kanzlei, in der man sich nicht fortbildet, in der man glaubt alles zu können und wo die persönliche Erreichbarkeit nicht so gepflegt wird wie bei uns, wird man automatisch geringere Preise als wir haben (jedenfalls sollte man das erwarten dürfen).

Anders ausgedrückt: Wenn Ihnen ein hochqualifizierter Fachanwalt, der sich auf seinen Bereich spezialisiert hat, nicht wichtig ist, werden wir Ihnen immer zu teuer sein. 

Im Strafrecht fallen in vielen "normalen" Fällen bei uns gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Diese Kosten werden Sie in jeder Kanzlei erwarten, sodass hier kein Preiswettbewerb bestehen sollte.  Zum Vergleich unserer Stundensätze sehen Sie gerne hier bei Statista oder dem Beck-Verlag nach, ebenso dazu im letzten Anwaltsblatt.

Wir regen auch ausdrücklich an, andere Strafverteidiger anzurufen und nach deren Preisen zu fragen; über www.anwaltauskunft.de finden Sie weitere Strafverteidiger. Warum wir das tun: Weil sich die Menschen für uns wegen unserer persönlichen Arbeitsweise und Qualität entscheiden sollen, nicht wegen des Preises.

Wir nehmen uns am Telefon immer etwas Zeit, um herauszufinden, ob wir helfen können, wie wir helfen können und welche Kosten im Raum stehen.

Im Übrigen gilt unser Grundsatz: Bei uns gibt es keine kostenlose Tätigkeit – so wie es sonst im Leben auch keine Waren oder Dienstleistungen kostenlos gibt. Dabei gibt es bei uns hinsichtlich kostenloser Arbeit keine Diskussion: Unsere Mitarbeiter, unsere Zulassung, unsere Fortbildungen, das Büro samt Ausstattung - all das und noch viel mehr will und muss bezahlt werden, wo auch wir nichts geschenkt bekommen. Solange wir unsere Brötchen (wie Sie) mit Geld einkaufen müssen, möchten wir für unsere Leistung ebenso bezahlt werden. Erst recht in einer Zeit, in der alles im teurer geworden ist und unsere Kosten und Abgaben unsere Umsätze auffressen.

Und wenn wir Ihnen »zu teuer« sind, müssen Sie sich bitte nicht aufregen, sondern suchen einfach weiter, nach jemandem, der günstiger ist; denn: Es gibt immer einen, der billiger ist. Da wir unsere Leistung über Persönlichkeit und Qualität, nicht aber über den Preis, vermarkten, ist es zudem gar nicht unser Ziel, möglichst viele Mandanten zu haben. Billige Massendienstleistung gibt es bereits zur Genüge, wenn Sie danach suchen, sind Sie bei uns schlicht falsch. Im Übrigen gibt es kostenlose Internetforen und ausreichend Kollegen, die bewusst mit kostenloser Erstberatung werben.

Auf Basis von Prozesskostenhilfe sind wir ausnahmslos nicht tätig. In Strafverteidigungen gibt es ohnehin keine PKH, sondern die Pflichtverteidigung und für Pflichtverteidigungen beim Amtsgericht stehen wir grundsätzlich zur Verfügung (immer ausgenommen in Sexualstrafsachen).


Strafverteidiger-Notruf

In dringenden Fällen, wenn Sie akut einen Strafverteidiger suchen, etwa bei Hausdurchsuchung, Haft und Beschuldigtenvernehmung, bieten wir für strafrechtliche Notfälle einen Fachanwalt für Strafrecht als direkten anwaltlichen Ansprechpartner per Telefon (Notruf-Handy).

Unser Strafverteidiger-Notruf ist mit hundertprozentigen Strafverteidigern, ausschließlich mit Fachanwälten für Strafrecht, besetzt und speziell auf den Großraum Aachen, Köln und Düsseldorf ausgerichtet (inklusive Düren, Heinsberg und Mönchengladbach).

Strafverteidiger-Notruf der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Hausdurchsuchung? Wenn die Polizei vor der Türe steht, brauchen Sie einen starken Partner, der weiß, wie es läuft, Ihnen keinen Unsinn erzählt und Kontrolle zurückgewinnt.


Haft, Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchung, Anklage: Strafverteidiger-Notruf

Strafverteidiger Jens Ferner - Strafverteidiger-Notdienst mit Strafverteidiger-Notruf der Anwaltskanzlei Ferner im Raum Aachen

Es gibt im Strafrecht einige brenzlige Situationen, in denen unser Strafverteidiger-Notdienst hilft – denn wenn diese Situationen auftreten, gilt das Prinzip „es tickt die Uhr“. Auf keinen Fall sollten Sie dann mit den Behörden auf eigene Faust reden oder gar „losplappern“.

Egal, welcher der folgenden Fälle eingetreten ist, spätestens ab jetzt sollten Sie umgehend einen professionellen Strafverteidiger hinzuziehen:

  • Haft
  • Festnahme
  • Beschuldigtenvernehmung
  • Hausdurchsuchung
  • Anklage

In all den obigen Fällen sind die Ermittlungen so weit fortgeschritten, dass ohne Akteneinsicht und professionelle Beratung nicht ernsthaft zu erwarten ist, dass die Sache sich von allein aufklärt oder erledigt. Im Gegenteil wird es in der Regel nur noch schlimmer werden. Mit unserem Strafverteidiger-Notruf haben Sie dabei unmittelbaren Kontakt zu Strafverteidigern.

Strafverteidigung ist unsere Passion, seit Jahrzehnten steht unsere Kanzlei in der Region Aachen für fachlich fundierte, seriöse Strafverteidigung mit klarer Kante im Gerichtssaal. Dabei gilt, dass im Idealfall vermieden wird, den Gerichtssaal überhaupt zu betreten. Dafür aber müssen Sie selber so vernünftig sein und sofort professionelle Hilfe suchen – einer der größten Fehler ist, erst einmal „auf eigene Faust“ zu agieren. Wer fahrlässig seine Zukunft wegen Angst vor Kosten aufs Spiel setzt, darf sich nicht wundern, wenn wenige Meter vor der Zielgeraden alle Chancen weggelaufen sind. Aus genau dem Grund bieten wir einen Strafverteidiger-Notruf im Zuge unseres eigenen Strafverteidigernotdiensts an.

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Jens Ferner

Strafverteidiger & Fachanwalt für Strafrecht

Unser Strafverteidiger-Notruf ist von unseren Strafverteidigern möglichst umfassend besetzt, an jedem Tag der Woche. Dabei verzichten wir bewusst auf Call-Center, der Notruf wird immer direkt zu einem unserer Strafverteidiger weitergeleitet, damit wenn, dann ein professioneller Ansprechpartner zur Verfügung steht. Das bedeutet, wenn, dann erreichen Sie einen echten Strafverteidiger – oder müssen es später erneut versuchen.


Strafverteidiger-Notruf | Das Profil der Anwaltskanzlei Ferner

Wir sind als Strafverteidiger im gesamten Strafrecht tätig, insbesondere in den Bereichen

  • Wirtschaftsstraftecht inkl. Wettbewerbsstrafrecht und Steuerstrafrecht
  • Betrug und betrügerische Taten wie Subventionsbetrug
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Cybercrime & IT-Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Waffenstrafrecht
  • Revision und Berufung in Strafsachen
  • Bei Einziehung und Arrest von Vermögenswerten im Strafrecht
  • Ergänzend zum Strafrecht sind wir im gesamten Verkehrsrecht für Sie tätig – insbesondere im Fahrerlaubnisrecht
Strafverteidiger-Notruf & Strafverteidigernotdienst im Raum Aachen und Heinsberg: Die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf bietet einen Strafverteidigernotdienst samt Strafverteidiger-Notruf

Wir sind Strafverteidiger – Punkt. Kein „Strafrecht nebenbei“, sondern eine klare Orientierung auf das Strafrecht, wobei aufgrund der Bedürfnisse unserer Mandanten angrenzende Rechtsgebiete – soweit sinnvoll – bearbeitet werden.


Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

  1. Höflich und ruhig bleiben, keinen Widerstand leisten
  2. Auf keinen Fall anfangen Dinge zu verstecken oder zu vernichten
  3. Kontaktieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung – falls nicht vorhanden bisher: Suchen Sie nach der Durchsuchung umgehend einen Strafverteidiger, der reagieren kann, es ist Eile geboten.
  4. Sagen Sie auch während der Hausdurchsuchung ohne Beratung nichts – das gilt sowohl für Sie als auch für ihren Angehörigen. Sie lassen sich nicht zur Sache ein, egal was versprochen oder womit gedroht wird!
  5. Unterschreiben Sie nichts, händigen Sie nichts den Ermittlern unmittelbar selber aus.
  6. Lassen Sie sich in jedem Fall Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsprotokoll aushändigen.
  7. Prüfen Sie, gegen wen sich die Durchsuchung richtet und kontrollieren genau, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume betreten werden.
  8. Papiere und Dokumente sind zu versiegeln, nicht vor Ort zu lesen ausser von einem Staatsanwalt.
  9. Strukturieren Sie vorhandene Informationen, die Sie Ihrem Strafverteidiger in konzentrierter Form mitteilen können: Was ist geschehen, welcher Tatvorwurf steht im Raum? Wissen Sie wo Ihr Angehöriger sich befindet?
  10. Bei Festnahme eines Angehörigen: Rufen Sie den Strafverteidiger umgehend an. Verschwenden Sie keine Zeit mit langer Informationsbeschaffung! Denken Sie daran, dass jede Minute, die Ihr Angehöriger im Gewahrsam der Ermittlungsbehörden ist, das Risiko erhöht, dass er anfängt “zu plappern” und sich um Kopf und Kragen redet!
  11. Reden Sie nicht am Telefon über die Sache!

(*) An den auf unserer Kontaktseite benannten Urlaubszeiten / Sonderöffnungszeiten sowie an Sonn-/Feiertagen ist die telefonische Erreichbarkeit drastisch eingeschränkt oder das Handy ganz ausgeschaltet. Anonyme Anrufe oder Anrufe aus dem Ausland sind – jedenfalls außerhalb der EU – nicht möglich, Sie sollten Ihre deutsche Rufnummer übermitteln. Bei ausländischen Nummern wird im Regelfall nicht abgenommen, jedenfalls nie zurückgerufen.

Es gilt: Wir sind so gut es geht für Sie da: Am besten per Mail, wir antworten durchgehend binnen weniger Stunden (lesen Sie in ihrem SPAM-Ordner mit!). Rufen Sie im Übrigen Mo-Fr, 6.30h-19.30h; Sa 6.30h-16h einfach an – wenn einer unserer Strafverteidiger verfügbar ist, erreichen Sie ihn unmittelbar, ansonsten rufen Sie zeitversetzt nochmals an. Denken Sie daran, dass wir an Werktagen vormittags in Verhandlungen sitzen und zu solchen Zeiten seltenst direkt erreichbar sind.