Schlagwort: China

Rechtsanwalt für chinesische Unternehmen, die im Strafrecht und europäischen IT-Recht Unterstützung benötigen! Beratung für Unternehmen im Umgang mit China, speziell für chinesische Technologie-Unternehmen, die in Europa wirtschaftlich tätig sind: Es gibt mehrere rechtliche Herausforderungen, mit denen Unternehmen konfrontiert werden können, wenn sie Wirtschaftsbeziehungen mit China unterhalten.

Unsere Kanzlei hat eine besondere Beziehung zu China und berät deutsche Unternehmen, die wirtschaftliche Beziehungen zu China unterhalten, im Bereich des Technologie- und Strafrechts. Wir sind mit den Besonderheiten der chinesischen Kultur ebenso vertraut wie mit den Grundzügen des chinesischen Rechts.

Typische Probleme im Wirtschaftsverkehr mit China sind

  1. Geistiges Eigentum (IP): China hat erhebliche Fortschritte im Bereich des Schutzes von geistigem Eigentum gemacht, aber es gibt immer noch große Herausforderungen. Technologietransfer, Patentverletzungen, Markenpiraterie und Urheberrechtsverletzungen sind häufige Probleme. Insbesondere ist es bis heute ein tiefes kulturelles Problem, das originäre Verständnis für Schutzrechte aufzubringen.
  2. Änderungen in der Gesetzgebung: China ändert häufig seine Gesetze und Vorschriften. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit kann den Geschäftsverkehr behindern.
  3. Marktzugang und Handelsbeschränkungen: China hat immer noch Beschränkungen für ausländische Investitionen in bestimmten Sektoren. Weiterhin können Zölle, nichttarifäre Handelshemmnisse und aktuelle Handelskriege den Marktzugang und die Rentabilität beeinträchtigen.
  4. Rechtsdurchsetzung und Korruption: Korruption kann ein Problem darstellen und die Durchsetzung von Verträgen und Schiedsvereinbarungen kann schwierig sein.
  5. Datenschutz und Cybersicherheit: China hat strenge Vorschriften in Bezug auf Datenschutz und Cybersicherheit. Dies kann Unternehmen dazu zwingen, ihre Geschäftspraktiken zu ändern und zusätzliche Kosten verursachen.
  6. Zwangsarbeit und Menschenrechte: Zunehmend werden Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte und der Arbeitsbedingungen in bestimmten Branchen in China geäußert. Dies kann für Unternehmen ein Rechts- und Reputationsrisiko darstellen.

为需要刑法和欧洲 IT 法支持的中国公司提供律师服务!为与中国打交道的公司,尤其是在欧洲开展业务的中国技术公司提供建议: 公司在与中国开展业务时可能会面临一些法律挑战。

我们的律师事务所与中国有着特殊的关系,并在技术和刑法领域为与中国保持经济关系的德国公司提供建议。我们熟悉中国文化的特殊性以及中国法律的主要特点。

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Der Spion im Labor: Wissenschaft als strafbares Sicherheitsrisiko

    Der Spion im Labor: Wissenschaft als strafbares Sicherheitsrisiko

    Ein Ehepaar in München, festgenommen wegen des Verdachts der Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst. Ein Elite-Forschungszentrum im Saarland, dessen wissenschaftlicher Geschäftsführer freigestellt wird, weil fast alle Mitarbeiter einer Forschungsgruppe aus China stammen. Eine Luft- und Raumfahrtkonferenz an der TU München, auf der deutsche Drohnenforscher gemeinsam mit Wissenschaftlern aus Russland und China über Dual-Use-Technologien sprechen. Drei Fälle, ein Muster: Deutsche Hochschulen sind zum Schauplatz eines Sicherheitsproblems geworden, das die Wissenschaft selbst zu lange verdrängt hat.

    Ich berate Einrichtungen im Umgang mit Wirtschaftsspionage und Wissenschaftsspionage, speziell wenn es um die Strafverteidigung von Mitarbeitern geht und die Einrichtung von belastbaren Compliance-Systemen. Ich habe dazu auch publiziert, etwa in meinem Beitrag zu „Cyberwar, Hackbacks und Desinformation“ (in Ferner, AnwZert ITR 3/2025 Anm. 2) und „Neuentwicklungen der Cybercrime-Phänomenologie“ (in: Ferner, AnwZert ITR 22/2025 Anm. 2).

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  • Wer 3.600 Rupien für eine Gasflasche zahlt, führt keine geopolitische Debatte

    Wer 3.600 Rupien für eine Gasflasche zahlt, führt keine geopolitische Debatte

    Shubham Y., 29, verkauft in Lucknow Samosas. Der Preis seiner Gasflasche hat sich auf 3.600 Rupien verdoppelt, rund 38 Dollar, wobei Indien etwa 60 Prozent seines Flüssiggases importiert, viel davon durch die Straße von Hormus. Verdoppeln kann er seine Preise nicht, also hat er den Samosa um etwa einen Cent verteuert und arbeitet seither an der Marge. Ich fand das Thema auf Anhieb spannend und hatte schnell These: Geopolitik gehört für kleine und mittlere Betriebe ins Risikoregister, gleichrangig mit Forderungsausfall und Personalabgang. Wer sie gedanklich an „die Politik“ delegiert, verliert nicht Weltanschauung, sondern Reaktionszeit. Und Reaktionszeit (im Sinne von Spielraum) ist derzeit die knappste Ressource überhaupt.

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  • Untersagung kritischer Komponenten: § 41 BSIG im neuen Cybersicherheitsrecht

    Untersagung kritischer Komponenten: § 41 BSIG im neuen Cybersicherheitsrecht

    Am 23. Juni 2025 legte ein simpler Wartungsfehler am Bahnfunk den gesamten deutschen Zugverkehr lahm, und innerhalb weniger Stunden stand eine ganz andere Forderung im Raum: ein Verbot chinesischer Komponenten in kritischer Infrastruktur. Dabei zeigt der Vorfall vor allem eines, nämlich dass es keinen nachgewiesenen Angriff und keinen Bezug zum Herkunftsland einer Komponente braucht, damit ein Betreiber plötzlich vor einer Untersagungsverfügung nach § 41 BSIG und Millionenkosten für den erzwungenen Ausbau steht.

    Wer in kritischen Infrastrukturen tätig ist, kennt das Thema schon aus dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 von 2021: Bestimmte IKT-Produkte können vom Bundesministerium des Innern (BMI) verboten werden, wenn ihr Einsatz die öffentliche Sicherheit oder Ordnung der Bundesrepublik gefährdet. Früher war das in § 9b BSIG a.F. geregelt, nun – nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz vom 2. Dezember 2025 – findet es sich in § 41 BSIG n.F. Kommentarliteratur zur neuen Fassung ist noch kaum vorhanden.

    Das bedeutet aber nicht, dass die inhaltliche Behandlung von vorn beginnen müss: Die zur Vorgängernorm § 9b BSIG a.F. erschienene Kommentarliteratur dürfte in wesentlichen Teilen ihre Relevanz behalten, weil der neue § 41 BSIG strukturell und inhaltlich stark an die Vorgängernorm anknüpft.

    Hinweis: Ich kommentiere im BeckOK-StPO zum Thema kritische Komponenten im Bereich der Telekommunikation.

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  • Rechtsfragen des GPS-Jamming (Update)

    Rechtsfragen des GPS-Jamming (Update)

    GPS-Jamming und Spoofing sind Themen, die man leicht für technische Spielerei halten könnte – in meinem aktuellen juristischen Aufsatz (Ferner, AnwZert ITR 1/2026 Anm. 3) zeige ich aber, wie gefährlich diese Funkstörung für unsere Sicherheit sind und welche rechtlichen Fragen daran hängen. Ausgangspunkt meiner Überlegungen war ein allseits bekannter Vorfall: Das Flugzeug der EU‑Kommissionspräsidentin muss Ende 2025 mitten in Europa auf klassische Navigationsmethoden ausweichen, weil GPS offenbar gezielt gestört wird – ein Ereignis, das ich mit der dokumentierten Zunahme von Störungen im Ostseeraum verbinde und so als Symptom einer neuen Normalität hybrider Bedrohungen aufgreife.

    Doch inzwischen ist die Lage noch klarer: Eine im Juni 2026 veröffentlichte Studie hat erstmals nachgewiesen, dass die GPS-Störungen über Europa nicht allein von bodengebundenen Sendeanlagen in Kaliningrad oder Murmansk ausgehen, sondern von einer Konstellation russischer Frühwarnsatelliten in hochelliptischen Molnija-Umlaufbahnen. Was bislang Gegenstand vorsichtiger Verdachtsmomente war, ist damit technisch erhärtet: Russland betreibt eine raumgestützte GNSS-Interferenzquelle mit kontinentweiter Reichweite – ein qualitativer Sprung gegenüber allen bisher bekannten Störinfrastrukturen.

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  • UN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet (Update 2026)

    UN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet (Update 2026)

    Am 8. August 2024 haben die Vereinten Nationen nach intensiven Verhandlungen den Text für ein neues, globales Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet. Dieses Abkommen markiert einen bedeutenden und damit auch durchaus kritischen Schritt in der internationalen Zusammenarbeit gegen kriminelle Aktivitäten im digitalen Raum.

    Was nun im Jahr 2024 noch ein Verhandlungstext war, ist seit Herbst 2025 ein unterschriebener völkerrechtlicher Vertrag – und damit für Strafverteidigung und IT-Recht keine ferne Brüsseler oder New Yorker Angelegenheit mehr, sondern eine konkrete Perspektive grenzüberschreitender Datenherausgabe. Die UN-Generalversammlung verabschiedete das Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität am 24. Dezember 2024 mit der Resolution 79/243. Seither hat sich entscheidend etwas bewegt: Der Vertrag wurde am 25. und 26. Oktober 2025 in Hanoi zur Unterzeichnung aufgelegt, weshalb er heute meist schlicht „Hanoi-Konvention“ heißt. In Kraft ist er allerdings noch nicht – und genau in dieser Schwebephase entscheidet sich, wie scharf das Instrument am Ende wird.

    Das Abkommen zielt darauf ab, Straftaten wie illegale Zugriffe auf IT-Systeme, Dateninterferenzen, die Verbreitung von schädlicher Software, Identitätsdiebstahl, Kinderpornografie, und andere Formen von Cyberkriminalität zu verhindern und zu bestrafen. Weiterhin – und hier liegen ganz besondere Gefahren – fördert es den Austausch von elektronischen Beweismitteln und stärkt die internationale Zusammenarbeit bei Ermittlungen, einschließlich der gegenseitigen Rechtshilfe und Auslieferung. Das Übereinkommen legt großen Wert auf den Schutz von Opfern und auf Maßnahmen zur Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten, die durch Cyberkriminalität erlangt wurden.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Kommentar bei Beck-Aktuell. Ich habe den Beitrag im Juni 2026 zuletzt aktualisiert.

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  • Trojanische Pferde in Unternehmen

    Trojanische Pferde in Unternehmen

    Unsichtbare Bedrohung durch nordkoreanische Hacker

    Eine der gravierendsten modernen Cyberrisiken ist die Gefahr durch nordkoreanische IT-Arbeiter, die sich als trojanische Pferde in Unternehmen auf der ganzen Welt einschleichen. Derart hochqualifizierte Hacker agieren verdeckt, tarnen ihre wahre Identität und dringen so in die Netzwerke von Firmen ein, um enorme Summen zu generieren – Gelder, die letztlich das nordkoreanische Waffenprogramm finanzieren. Im Folgenden kurz dazu, wie diese Hacker vorgehen, welche Risiken sie darstellen und warum es unerlässlich ist, funktionierende Verifikationsprozesse für externe IT-Remote-Arbeiter zu etablieren.

    Updates: Im Oktober 2024 hat auch das Bundesamt für Verfassungsschutz eine entsprechende Warnung herausgegeben, die hier aufgenommen wurde. Im Dezember 2025 wurden ein Erfahrungsbericht von Amazon sowie weitere aktuelle Daten in den Beitrag aufgenommen. Und im Juni 2026 habe ich nochmals um aktuelle Entwicklungen erweitert.

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  • Claude Mythos und die NSA: Neue hybride Kriegsführung?

    Claude Mythos und die NSA: Neue hybride Kriegsführung?

    Cyberwar mittels Claude Mythos? Anfang Juni 2026 berichtete die Financial Times (dazu bei TheDecoder und bei Heise), dass das US-amerikanische Unternehmen Anthropic rund sechs eigene Ingenieure – sogenannte „Forward-Deployed Engineers“ – direkt bei der NSA stationiert haben soll, um sein bislang nicht öffentlich zugängliches KI-Modell Claude Mythos für offensive Cyberoperationen gegen China und Iran einzusetzen.

    Was auf den ersten Blick wie eine technologische Kuriosität aus dem US-Geheimdienstumfeld wirkt, ist bei näherer Betrachtung eine Zäsur: Zum ersten Mal betreibt ein privates Unternehmen hochfähige KI-Systeme aktiv als verlängerter Arm eines staatlichen Nachrichtendienstes – im Rahmen hybrider Konfliktführung, versteht sich ohne förmliche Kriegserklärung, unterhalb der Schwelle des bewaffneten Angriffs. Das verdient eine genauere juristische und konzeptionelle Einordnung.

    Ich befasse mich als Fachanwalt für Strafrecht und für IT-Recht seit Jahren publizistisch mit den rechtlichen Dimensionen des Cyberraums – von der strafrechtlichen Einordnung staatlich gesteuerter Cyberangriffe über die Phänomenologie moderner Cyberkriminalität bis hin zu konkreten Angriffsvektoren wie GPS-Jamming. Zuletzt erschienen sind meine Beiträge „Cyberwar, Hackbacks und Desinformation – Juristische und technische Implikationen unklarer Begriffe“ (AnwZert ITR 3/2025 Anm. 2), „Neuentwicklungen der Cybercrime-Phänomenologie“ (AnwZert ITR 22/2025 Anm. 2) sowie „Rechtsfragen des GPS-Jammings“ (AnwZert ITR 1/2026 Anm. 3), auf die ich im Folgenden an geeigneter Stelle Bezug nehme.

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  • KI-Verordnung (2026)

    KI-Verordnung (2026)

    Die KI-Verordnung („KI-VO“, auch „AI-Act“ – VO (EU) 2024/1689) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird im Sommer 2026 in ihrer Substanz wirksam. Mit der politischen Einigung zum sogenannten KI-Omnibus vom 7. Mai 2026 verschiebt der Unionsgesetzgeber zentrale Pflichten für Hochrisiko-Systeme; gleichzeitig erweitert er den Verbotskatalog und zieht die Kennzeichnungspflichten für synthetische Inhalte vor. Im Folgenden möchte ich die Verordnung in ihrem aktuellen Stand einordnen und beschreiben, was Geschäftsführungen und Compliance-Abteilungen (voraussichtlich) in den nächsten Monaten beachten müssen.

    Hinweis: Der Beitrag wurde im Mai 2026 neu gefasst und hat den Stand 14. Mai 2026, berücksichtigt also die Trilogeinigung zum KI-Omnibus.

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  • KI-Agenten als Innentäter: Wie OpenClaw & Co. zum Haftungs- & Sicherheitsrisiko werden

    KI-Agenten als Innentäter: Wie OpenClaw & Co. zum Haftungs- & Sicherheitsrisiko werden

    KI steht aktuell vorwiegend für Chatbots, die Texte schreiben oder Präsentationen vorbereiten, doch die wirklich brisante Entwicklung spielt sich an anderer Stelle ab: bei agentischen KI‑Systemen, die nicht nur antworten, sondern handeln – E‑Mails verschicken, Software installieren, Konfigurationen ändern, Kalender pflegen und eigenständig im Unternehmensnetzwerk operieren. Die neue Frage im Umgang mit KI sollte daher nicht mehr zentral sein, ob eine KI halluziniert, sondern was passiert, wenn ein solcher Agent mit weitreichenden Rechten Fehler macht, manipuliert wird oder schlicht „kreative“ Wege zur Zielerreichung wählt.

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  • Irans Cyberfähigkeiten und Hacker

    Irans Cyberfähigkeiten und Hacker

    In den letzten Jahren hat der Iran seine Cyberfähigkeiten erheblich ausgebaut und nutzt diese aggressiv gegen westliche Staaten. Diese Maßnahmen umfassen eine Vielzahl von Angriffen, die von Datendiebstahl bis hin zu destruktiven Cyberangriffen reichen. Die iranische Cyberstrategie spiegelt die allgemeine asymmetrische Kriegsführung des Landes wider und zeigt, wie Teheran seine begrenzten Ressourcen einsetzt, um erhebliche Auswirkungen zu erzielen.

    Der Beitrag aus dem Februar 2024 wurde im März 2026 aktualisiert. Berücksichtigt wurde neue Entwicklungen und natürlich der IRAN-Krieg.

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  • Entwicklung der Kryptokriminalität 2026

    Entwicklung der Kryptokriminalität 2026

    Die Kryptomärkte sind aus der Nische herausgewachsen – und mit ihnen die Kriminalität. 2025 markieren die verfügbaren Daten eine Zäsur: Die absoluten Volumina krimineller Kryptotransaktionen steigen teils sprunghaft, gleichzeitig sinkt der relative Anteil am Gesamtmarkt weiter in den Bereich von rund einem Prozent. Kryptowährungen sind damit kein Sonderphänomen mehr, sondern fester Bestandteil sowohl legaler Wertschöpfung als auch organisierter Kriminalität.

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  • Polymarket und deutsches Glücksspielrecht

    Polymarket und deutsches Glücksspielrecht

    Bei Polymarket, einer Blockchain-basierten Wettplattform, können Menschen mit Kryptowährung auf politische Ereignisse, Wahlen, Kriege und Katastrophen wetten. Was als innovatives Prognoseinstrument vermarktet wird – „die Weisheit der Vielen”, monetarisiert durch Smart Contracts – entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als rechtliches Minenfeld und ethischer Abgrund. Die Plattform weigert sich aktuell, über 10,5 Millionen US-Dollar an Venezuela-Wetten auszuzahlen, da eine Militäroperation angeblich „keine Invasion” sei. Gleichzeitig läuft in den USA ein Gesetzgebungsverfahren gegen Insiderhandel auf Prognosemärkten.

    In Deutschland ist die Nutzung solcher Plattformen nicht nur verboten, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Nach Einschätzung der Glücksspielbehörden ist sie nicht einmal genehmigungsfähig. Dabei sollte man im Blick halten, dass es hier nicht einfach nur um Glücksspiel oder Geschmacklosigkeiten geht! Vielmehr handelt es sich bei Polymarket um ein geschicktes Instrument zur Desinformation für diejenigen, die es zu nutzen wissen.

    Hinweis: Rechtsanwalt Jens Ferner wurde im Handelsblatt zu diesem Thema interviewt und der vorliegende Beitrag wurde zuletzt im Februar 2026 aktualisiert! Das Thema schlägt auch weiter hohe Wellen, so berichtet die Mitteldeutsche Zeitung unter Bezugnahme auf meine Ausführungen hier von einer Wette auf den Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anwalt 2026.

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  • Wirtschaftsspionage und die Wirtschaft: Aufgaben für das Management

    Wirtschaftsspionage und die Wirtschaft: Aufgaben für das Management

    Die Wirtschaft steckt mitten in einer digitalen Umbruchphase. Wertvolle Informationen liegen heute nicht mehr in verschlossenen Archiven, sondern in vernetzten Systemen, auf mobilen Endgeräten und in der Cloud. Wer hier Daten verliert, verliert nicht nur Know-how, sondern oft auch Marktposition und Verhandlungsmacht. Wirtschaftsspionage – ob man sie klassisch oder als „eSpionage“ bezeichnet – ist damit kein fernes Szenario mehr, sondern ein sehr konkretes Risiko für jedes Unternehmen, das mit sensiblen Informationen arbeitet.

    Die moderne Wirtschaftsspionage ist dabei längst nicht mehr ausschließlich das Werk konkurrierender Unternehmen. Immer häufiger sind staatliche Akteure involviert, die gezielt Informationen aus Unternehmen abziehen – sei es, um die eigene Wirtschaft zu stärken oder geopolitische Ziele zu verfolgen. In diesem Kontext verschwimmen die Grenzen zwischen Wirtschaftsspionage, Cyberwar und staatlich gesteuerten Hackerangriffen.

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  • OLG FFM: Öffentliches Interesse an chinesischer Einflussnahme

    OLG FFM: Öffentliches Interesse an chinesischer Einflussnahme

    Die Frage, inwieweit ausländische Regierungen versuchen, das eigene Bild im Ausland zu prägen, ist nicht nur politisch, sondern zunehmend auch rechtlich brisant. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 16 W 52/25) hat in einem aktuellen Beschluss vom 18. November 2025 klargestellt, dass ein hohes öffentliches Interesse an der Berichterstattung über mögliche Einflussnahmen der chinesischen Regierung auf das China-Bild in Deutschland besteht.

    Die Entscheidung betrifft einen Fall, in dem ein in Deutschland lebender, gebürtiger Chinese gegen eine wissenschaftliche Stiftung klagte, die ihn in einer Studie als Beispiel für die sogenannte „X-Arbeit“ nannte – ein Konzept, das die gezielte Einbindung chinastämmiger Personen in politische Diskurse im Ausland beschreibt. Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte damit die Wissenschaftsfreiheit sowie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

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  • Nationale Plattform für Forschungssicherheit: Ausforschung von Forschung

    Nationale Plattform für Forschungssicherheit: Ausforschung von Forschung

    Der MAD beschreibt in seinem Jahresbericht 2024 eine Bedrohungslage, die „so präsent wie nie“ ist und die Bundeswehr zu einem priorisierten Ziel ausländischer Nachrichtendienste macht. Im Fokus stehen längst nicht nur Truppenstärken und Befehlsstrukturen, sondern auch Fähigkeiten, Waffensysteme und militärtechnische Forschung – also genau jene Schnittstelle, an der sicherheitsrelevante Forschung und wirtschaftlich auswertbares Know-how zusammenfallen.

    Spionage wird ausdrücklich als Vorbereitungshandlung für mögliche militärische Auseinandersetzungen beschrieben und umfasst damit auch die vorgelagerte Ausforschung von Technologien, die später in der Industrie skaliert werden. China und Russland treten in den Dokumenten konsistent als Hauptakteure auf, die systematisch versuchen, durch Spionage Zeit und Ressourcen in der eigenen Forschung und Entwicklung zu sparen – insbesondere im Bereich Marine, Luftwaffe, Cyberfähigkeiten und Hochtechnologie.

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