Rechtsanwalt für Urheberrecht & Lizenzrecht

Rechtsanwalt für Urheber- und Lizenzrecht: IT-Fachanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Strafrecht bietet eine starke Basis im IT-Recht – mit umfassendem Wissen im Urheber- und Lizenzrecht wird professionelle juristische Unterstützung geboten.

Ob Sie ein Unternehmen, ein Gewerbetreibender oder eine Behörde sind, unser IT-Fachanwalt steht bereit, Ihnen bei ausgewählten Fragen im digitalen Urheber- und Lizenzrecht zu helfen. Unterstützt wird ausschließlich im Umfeld von Kunstwerken sowie bei konkretem Bezug zum IT-Recht, speziell rund um die Entwicklung von Software. Im allgemeinen Urheberrecht sind wir nicht tätig.

Rechtsanwalt für Urheberrecht & Lizenzrecht in Aachen – Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | Kontakt aufnehmen

  • Rechtsanwalt für Urheberrecht & Lizenzrecht – speziell bei Entwicklung sowie Einsatz von Software inkl. künstlicher Intelligenz (KI)
  • Kreativer Schutz
  • Opensource-Compliance
  • Rechtsschutz von Datenbanken und KI-Prozessen
  • Lizenzrecht: Umfang von Lizenzen und Lizenzen in der Insolvenz
  • Prozessführung rund um urheberrechtliche Fragen
  • Kunstrecht und Medienrecht
  • Thema: 3D-Druck und 3D-Urheberrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen von Verbrauchern/Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen und Fälle im Arbeitsrecht. Für Unternehmen sind wir im Straf-, IT- und Arbeitsrecht tätig.
  • Erreichbarkeit: Mail an kontakt@ferner-alsdorf.deWhatsappThreema oder Rückruf
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
  • Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; verschlüsselte Mails; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp.
  • Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und transparente, realistische Kosten – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Urheberrecht & Lizenzrecht in Aachen

Ihr Anwalt im Urheberrecht & Lizenzrecht

Mit dem Urheberrecht werden die Rechte von Künstlern, Autoren und Schöpfern an ihren Werken geschützt. Es gibt zwei Hauptgründe, warum das Urheberrecht wichtig ist: Erstens ermöglicht das Urheberrecht den Schöpfern, von ihren Werken zu profitieren. Wenn jemand ein Buch schreibt, ein Bild malt oder Musik komponiert, möchte er möglicherweise, dass er dafür bezahlt wird. Das Urheberrecht gibt den Schöpfern das Recht, ihre Werke zu verkaufen oder zu vermieten und so Geld zu verdienen.

Zweitens hilft das Urheberrecht dabei, die Kreativität und die kulturelle Vielfalt zu fördern. Wenn jeder einfach die Werke anderer Leute kopieren und verwenden könnte, ohne dafür zu bezahlen, wäre es weniger wahrscheinlich, dass Menschen neue Werke erschaffen würden. Das Urheberrecht ermöglicht den Schöpfern, von ihren Werken zu profitieren, was sie motiviert, weiterhin neue Werke zu erschaffen.

Urheberrecht

Insgesamt gibt das Urheberrecht Schöpfern die Kontrolle über ihre Werke und fördert die Kreativität und kulturelle Vielfalt. Es ist ein wichtiges Werkzeug, um die Rechte von Künstlern, Softwareentwicklern, Autoren und Werbeagenturen zu schützen und sicherzustellen, dass sie für ihre Arbeit fair entlohnt werden.

Rechtsanwalt für Urheberrecht & Lizenzrecht in Aachen - Jens Ferner

Urheberrecht im Softwarerecht und bei künstlicher Intelligenz

In Deutschland ist das Urheberrecht an Computerprogrammen in § 69a Abs. 2 UrhG geregelt. Danach sind Computerprogramme als Werke der Literatur im Sinne des Urheberrechtsgesetzes anzusehen und genießen daher den für Werke der Literatur vorgesehenen Schutz. Dies bedeutet, dass der Urheber eines Computerprogramms das ausschließliche Recht hat, das Programm zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Für das Urheberrecht an Computerprogrammen gibt es jedoch einige Besonderheiten, die im Urheberrechtsgesetz geregelt sind. So kann z.B. eine natürliche Person, die ein Computerprogramm für ihre Arbeit schreibt, das Programm nicht als „Werk eines Arbeitnehmers“ ansehen lassen (§ 11 Abs. 2 UrhG). In diesem Fall würde das Urheberrecht an dem Programm automatisch auf den Arbeitgeber übergehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wichtig ist, dass das Urheberrecht an Computerprogrammen nur den Schöpfer des Programms schützt, nicht aber die Idee, die hinter dem Programm steht. Das bedeutet, dass andere Personen das Programm zwar nicht kopieren, aber dieselbe Idee auf andere Weise umsetzen dürfen, solange sie dabei keine Teile des ursprünglichen Programms verwenden.

Im Fazit gewährt das Urheberrecht an Computerprogrammen in Deutschland dem Schöpfer des Programms das ausschließliche Recht, das Programm zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Wichtig ist jedoch, dass das Urheberrecht nur den Schöpfer des Programms schützt, nicht aber die Idee hinter dem Programm. Für angestellte Programmierer gelten besondere Regelungen in Bezug auf das Urheberrecht an ihren Programmen.

Das Urheberrecht stellt eine besondere rechtliche Herausforderung bei der Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) dar. Nachfolgend sind einige wichtige rechtliche Fragen aufgeführt:

  • Urheberschaft: Wer ist der Urheber des von einem KI-System geschaffenen Werkes? Ist es der Entwickler, der Betreiber oder das KI-System selbst? Diese Frage ist entscheidend für die Zuweisung von Urheberrechten und -pflichten.
  • Nutzung bereits bestehender Werke: Wenn ein KI-System bereits bestehende Werke nutzt, müssen die entsprechenden Urheberrechte berücksichtigt werden. Es muss geklärt werden, ob eine Genehmigung erforderlich ist und wie die Vergütung für die Nutzung bereits bestehender Werke gehandhabt wird.
  • Verletzung von Urheberrechten: Es besteht die Gefahr, dass ein KI-System urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt nutzt oder vervielfältigt. Hier müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden.
  • Neue Formen des Schaffens: KI-Systeme können neue Formen des Schaffens ermöglichen, die vom bestehenden Urheberrecht nicht vollständig erfasst werden. Die Gesetzgebung muss daher an die neuen Möglichkeiten angepasst werden.

Zusammenfassend ist es also von Bedeutung, das Urheberrecht bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen zu berücksichtigen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Rechte aller Beteiligten zu schützen.

Rechtsanwalt für Urheberrecht und Markenrecht

Im digitalen Recht spielen das Urheberrecht und Markenrecht eine erhebliche Rolle – die wir bedienen. Allerdings nicht auf dem klassischen Weg, das was alle Anwälte in dem Bereich anbieten, brauchen wir nicht auch noch.

Rechtsanwalt Jens Ferner versteht sich ergänzend zu schon vorhandenen Beratern, indem er besondere Nischen abbildet: Schutz von Software, 3D-Urheberrecht, Computerspiele, Durchsetzung von Rechten im Strafverfahren – auch per Nebenklage.

3D-Urheberrecht

Dreidimensionales Urheberrecht klingt erst einmal nicht aufregend – doch es gibt erhebliche Rechtsfragen rund um das 3D-Urheberrecht und den 3D-Druck. In unserem Beitrag erhalten Sie einen Einstieg.

Computerspiele

Computerspiele sind spannend – die Entwicklung und ihr Schutz, insbesondere der Schutz des Gameplays, auch. RA JF ist nicht nur begeisterter Spieler auf diversen Konsolen, sondern beschäftigt sich auch mit Rechtsfragen von Computerspielen.

Schutz des Firmennamens

Der Firmenname ist schon fast etwas altbacken als Thema – darf aber nicht zu kurz kommen. Wir bieten einen ersten Einstieg in die Thematik des Schutzes des Firmennamens.

Urheberrecht & Software

Wann ist Software urheberrechtlich geschützt – nun ist es mit der Frage nicht ganz so einfach, auch wenn natürlich ein grundsätzlicher Schutz im Raum steht. Wir bieten Ihnen einen Überblick zum urheberrechtlichen Schutz von Software.

Lizenzrecht

Das Lizenzrecht regelt die Art und Weise, wie der Inhaber eines geistigen Eigentums (z.B. eines Patents, einer Marke oder eines Copyrights) die Nutzung seines Eigentums durch Dritte gestatten oder untersagen kann. Eine Lizenz kann auf verschiedene Arten erteilt werden, zum Beispiel durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Einräumung von Nutzungsrechten auf einer Webseite.

Es gibt verschiedene Arten von Lizenzen, wie zum Beispiel die allgemeine Public License (GPL), die Creative Commons-Lizenzen und die kommerziellen Lizenzen. Jede dieser Lizenzen hat ihre eigenen Besonderheiten und Bedingungen, die beachtet werden müssen.

Ein wichtiger Aspekt des Lizenzrechts ist die Beachtung der Rechte des Lizenzgebers. Dies bedeutet, dass der Lizenznehmer sich an die Bedingungen der Lizenz halten muss, um die Nutzung der lizenzierten Ressourcen zu gestatten. Es ist auch wichtig, dass der Lizenznehmer die Quelle der lizenzierten Ressourcen angibt, um den Urheberrechten des Lizenzgebers Rechnung zu tragen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Lizenzrechts ist die Übertragbarkeit von Lizenzen. In manchen Fällen können Lizenzen an Dritte übertragen werden, während in anderen Fällen die Lizenz an den Lizenznehmer gebunden ist und nicht übertragen werden kann. Es ist wichtig, die Bedingungen der Lizenz sorgfältig zu lesen und zu verstehen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der lizenzierten Ressourcen legal ist.

Insgesamt ist das Lizenzrecht ein komplexes Gebiet, das es erfordert, die verschiedenen Arten von Lizenzen und ihre Bedingungen sorgfältig zu verstehen, um sicherzustellen, dass die Nutzung von lizenzierten Ressourcen legal und fair ist.

Urheberrecht & Lizenzrecht

Es wird für Unternehmen eine rein beratende Tätigkeit im Urheberrecht & Lizenzrecht mit Schwerpunkt im Bereich Softwarerecht, Galerien und Werbeagenturen angeboten.

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