Der BGH (VI ZR 258/21) konnte klarstellen, dass § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EGZPO i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 2 JustG NRW nicht alle Ansprüche aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, sondern nur Ansprüche wegen einer Ehrverletzung im Sinne der strafrechtlichen Vorschriften der §§ 185 ff. Hintergrund ist, dass nach §…WeiterlesenAnrufen der Gütestelle vor Klage im Persönlichkeitsrecht
Schlagwort: ZPO
Die Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) ist ein deutsches Gesetz, das die Verfahrensregeln für Zivilprozesse festlegt. Zivilprozesse sind Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, die in einen Rechtsstreit verwickelt sind. Ziel des Zivilprozesses ist es, eine gerichtliche Entscheidung über den Rechtsstreit herbeizuführen.
Die Zivilprozessordnung regelt unter anderem
- das Verfahren vor den Zivilgerichten
- die Zuständigkeit der Gerichte
- die Verfahrensgrundsätze
- die Beweisaufnahme
- die Urteilsfindung
- die Rechtsmittel
- die Zwangsvollstreckung.
Die Zivilprozessordnung ist in verschiedene Abschnitte gegliedert, die jeweils bestimmte Verfahrensabschnitte oder Verfahrensgrundsätze regeln. Dazu gehören unter anderem das allgemeine Verfahren, das Mahnverfahren, das Urteilsverfahren, das Berufungsverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Zivilprozessordnung bildet eine wichtige Grundlage für die Rechtsprechung in Deutschland und ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Zivilrechts.
Hinweis: Wir übernehmen nur für Unternehmen IT-Prozesse, keine anderen Streitigkeiten, insbesondere übernehmen wir kein allgemeines Zivilrecht und sind für Verbraucher nur als Strafverteidiger tätig,.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
- Im Notfall: 0175 1075646 oder notfall@ferner-alsdorf.de
- Transparente Preise mit Ratenzahlungen aber keine kostenlose Erstberatung und keine Prozesskostenhilfe
Bei einer Einziehung durch Dritte nach § 73b StGB muss sich der Einziehungsbeteiligte im Rahmen der Wiedereinsetzung nach dem allgemeinen Grundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen, so der Bundesgerichtshof (5 StR 145/23).WeiterlesenZurechnung anwaltlichen Verschuldens bei Dritteinziehung
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein erstes Urteil zu den sogenannten Facebook-Scraping-Fällen gesprochen und eine Klage auf Zahlung von Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgewiesen. Nach dem Urteil liegen zwar VerstöÃe gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vor, einen immateriellen Schaden konnte die Klägerin jedoch nicht ausreichend darlegen.WeiterlesenLeitentscheidung zu Facebook-Scraping des OLG Hamm
Ein Patentinhaber gibt Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Nichtigkeitskläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsposition verschafft, die mit derjenigen nach Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist, so der BGH (X ZR 59/21) unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung. Eine vorherige Aufforderung durch den Nichtigkeitskläger ist nicht schon deshalb entbehrlich, weil der…WeiterlesenAnlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch Patentinhaber
Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung im Zivilprozess führt der BGH (XII ZB 539/22) zusammenfassend aus, dass nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände enthalten muss, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben.WeiterlesenZu den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ (Justizstandort-Stärkungsgesetz) soll zum einen, die englische Sprache in spezielle deutsche Prozesse Einzug halten – zum anderen findet sich eine neue Regelung zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen: § 273a ZPO-EGeheimhaltung Das Gericht kann auf Antrag…WeiterlesenGesetzentwurf: Geschäftsgeheimnisse im Zivilprozess
Ob die in einem Patentrechtsstreit durch die Hinzuziehung eines Patentanwalts entstandenen Kosten nach § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig sind, beurteilt sich nach den zu § 91 ZPO entwickelten Grundsätzen. MaÃgeblich ist danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die die Kosten auslösende MaÃnahme (hier: Hinzuziehung eines Patentanwalts) im damaligen Zeitpunkt (ex ante)…WeiterlesenKosten durch Hinzuziehung eines Patentanwalts in Markensache
Nach § 568 Satz 1 ZPO entscheidet das Beschwerdegericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder Rechtspfleger erlassen worden ist. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung durch das Amtsgericht ergangen ist (BGH, VII ZB 30/22): In einem solchen Fall ist der voll besetzte Senat (§§ 70, 75 GVG)…WeiterlesenEntscheidung des Beschwerdegerichts: Kammer oder Einzelrichter
Gegen eine Entscheidung, durch die dem Antragsteller des Beweisverfahrens die Herausgabe eines Gutachtens angeordnet wird, das in einem selbständigen Beweisverfahren auf Grund einer nach § 140c Abs. 3 PatG oder § 24c Abs. 3 GebrMG angeordneten Besichtigung erstattet worden ist, ist die sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft. Dies gilt…WeiterlesenHerausgabe eines Gutachtens in einem selbständigen Beweisverfahren
Das OLG Nürnberg (3 U 889/23) betont, dass ein grundsätzlich anzunehmender Verfügungsgrund bei einer einstweiligen Verfügung wegen Selbstwiderlegung fehlt, wenn die Verfügungsklägerin durch ihr Verhalten selbst zu erkennen gegeben hat, dass es ihr nicht eilig ist.WeiterlesenSelbstwiderlegung der Dringlichkeit bei einstweiliger Verfügung
Für Unterlassungsansprüche nach § 6 GeschGehG besteht zwar keine Dringlichkeitsvermutung; die Vorschrift des § 12 Abs. 1 UWG ist nicht analog anwendbar, so das OLG Nürnberg (3 U 889/23). Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen ergebe sich der nach §§ 935, 940 ZPO erforderliche Verfügungsgrund regelmäÃig bereits aus der Sache selbst.WeiterlesenDringlichkeitsvermutung bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
Legt der in erster Instanz mit seinem Hauptantrag obsiegende Kläger als Berufungsbeklagter seinen bereits in erster Instanz hilfsweise geltend gemachten Klageanspruch erstmals in der Berufungsinstanz in einer den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügenden Weise schlüssig dar, ist er insoweit nicht gemäà § 524 ZPO verpflichtet, sich der Berufung des Berufungsklägers…WeiterlesenSchlüssigkeit der Klage im Berufungsvorbringen nach Obsiegen
Der BGH (I ZB 33/22) hat entschieden:WeiterlesenVollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs