Kann künstliche Intelligenz als solche rechtlich geschützt werden? Die Frage ist keineswegs trivial – und von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung: Die rechtliche Problematik und Notwendigkeit des Schutzes von Datensätzen in diesem Zusammenhang liegt auf der Hand. In einer digitalisierten Wirtschaft, in der Daten zunehmend als wertvolles Wirtschaftsgut betrachtet werden, ist der rechtliche Schutz z.B. von Datenbeständen,…WeiterlesenSchutz von KI
Schlagwort: Betriebsgeheimnis
Ein Geschäftsgeheimnis ist eine vertrauliche Information oder ein Wissen, das für ein Unternehmen oder eine Organisation von wirtschaftlichem Wert ist und nicht allgemein bekannt ist. Dabei kann es sich um technische oder geschäftliche Informationen wie Rezepturen, Entwicklungspläne, Kundenlisten, Preisstrukturen oder Marketingstrategien handeln.
Um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten, gibt es in Deutschland seit April 2019 das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG). Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen um. Es regelt, was ein Geschäftsgeheimnis ist und wie es geschützt werden kann.
Nach dem GeschGehG liegt ein Geschäftsgeheimnis vor, wenn es geheim ist, einen wirtschaftlichen Wert hat und Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen ist. Ein Geheimnis gilt als geheim, wenn es nicht allgemein bekannt oder leicht zugänglich ist und durch geeignete Maßnahmen wie Verträge, Geheimhaltungsvereinbarungen oder technische Schutzmaßnahmen wie Passwörter, Verschlüsselungen und Zugangskontrollen geschützt wird.
Das GeschGehG sieht bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Herausgabe der erlangten Informationen vor. Darüber hinaus können Verstöße auch strafrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn sie in betrügerischer Absicht oder im Rahmen von Wirtschafts- oder Industriespionage begangen werden.
Insgesamt ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine wichtige Voraussetzung für Wettbewerb und Innovation in der Wirtschaft. Unternehmen sollten daher geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen und bei Verletzungen entschlossen gegen die Verantwortlichen vorgehen. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bietet hierfür einen wichtigen rechtlichen Rahmen. Wir beraten Unternehmen beim Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen und Verteidigen Privatpersonen, denen ein strafrechtlich relevanter Geheimnisverrat vorgeworfen wird.
Das OLG Sachsen-Anhalt (6 U 3/14) hat sich – bereits im Jahr 2014 – dazu geäußert, das der Hersteller einer Geschwindigkeitsmessanlage hinsichtlich der bei einer Geschwindigkeitsmessung entstandenen Daten nicht Berechtigter im Sinne des § 202a StGB ist. Hintergrund war eine Unterlassungsklage gegen ein IT-Forensisch tätiges Unternehmen, dem der Zugriff auf die verschlüsselten Rohmessdaten untersagt werden sollte. Doch…WeiterlesenBerechtigung zum Auslesen verschlüsselter Rohdaten aus Geschwindigkeitsmessanlage.
Zum Schutz von Mails konnte sich das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (6 U 39/21) im Rahmen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen äußern. Ein Schutz von Betriebsgeheimnissen setzt mit dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz voraus, dass besondere Sicherungsmaßnahmen getroffen wurde. Die Vorinstanz hatte das von der Klägerin ergriffene Schutzniveau als ausreichend erachtet: Hier waren die mobilen Endgeräte mit einem Bitlocker gegen den…WeiterlesenTLS-Verschlüsselung im E-Mail-Verkehr als Schutzmaßnahme für Geschäftsgeheimnisse
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (4 SaGa 1/21) hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses mangels Begehungs- oder Wiederholungsgefahr ausscheidet, wenn aufgrund der eidesstattlichen Versicherung des Verfügungsbeklagten feststeht, dass dieser gar nicht mehr im Besitz des Geschäftsgeheimnisses ist. Der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es in diesen Fällen nicht. So hatte schon…WeiterlesenEinstweilige Verfügung zur Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses
Wenn ein Arbeitnehmer betriebliche Dokumente an seinen privaten Mail-Account weiterleitet: Liegt darin schon ein Geheimnisverrat, ein Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (3 SaGa 8/20) konnte sich angesichts einer beantragten einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen mit dieser Frage beschäftigen.WeiterlesenOffenlegung von Geschäftsgeheimnissen durch Weiterleitung an private Mail?
Mir liegt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Heidelberg vor, in der auf eine Strafbarkeit beim Verkauf von Unlock-Codes für Handys mit SIMLOCK erkannt wurde. Diese Wertung ist nicht neu, sowohl das AG Nürtingen als auch das Amtsgericht Göttingen haben schon vorher eine solche Strafbarkeit erkannt. Allerdings wurde dabei bisher immer auf klassische Paragrahen im IT-Strafrecht…WeiterlesenUrteil des AG Heidelberg: Verkauf von Unlock-Codes für Handys mit Simlock ist strafbar
„Wem gehören die Kundendaten?“ – eine Frage, die gar nicht so modern ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Allerdings ist zu sehen, dass die Fragestellung sich in der heutigen Zeit massiv verschärft hat. Wo früher vielleicht die Kundenkartei auf dem Schreibtisch stand oder in einer zentralen Registratur erfasst war, stehen heute unmittelbare Kontakte…WeiterlesenWem gehören die Kundendaten und Kontakte?
Heimliche Observation des Arbeitnehmers: Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1007/13) hat sich in einer vielbeachteten Entscheidung mit der Überwachung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber in Form einer Observation durch einen Privatdetektiv beschäftigt. Die Entscheidung kommt zu dem zutreffenden Ergebnis, dass eine solche Observation nur unter sehr hohen Voraussetzungen möglich ist und dass im Fall einer rechtswidrigen…WeiterlesenBundesarbeitsgericht zur heimlichen Observation des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Es sind als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis nur im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsachen anzusehen, die „nicht offenkundig“, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind – doch was ist darunter zu verstehen? Gerade in vertraglichen Vereinbarungen findet sich oft die Ausnahmeklausel der Offenkundigkeit. Was darunter zu verstehen ist, macht das OLG Düsseldorf deutlich: Offenkundigkeit liegt…WeiterlesenOffenkundigkeit bei Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis
Wer einen Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz geltend macht, um Zugang zu vertraglichen Unterlagen zu erhalten, der sieht sich durch die Gegenseite gerne dem Ausschlussgrund des § 6 Satz 2 IFG ausgesetzt. Mit dieser Vorschrift darf Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat.WeiterlesenGeschäftsgeheimnisse im Informationsfreiheitsgesetz
Voraussetzungen einer Verdachtskündigung im Arbeitsrecht: Bereits ein bestehender Verdacht einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers stellt – gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen – mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (zusammenfassend BAG, 2 AZR 256/14). Der Verdacht kann im Ergebnis eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedingen – ist…WeiterlesenVerdachtskündigung: Voraussetzungen einer Verdachtskündigung
Geheimnisschutz im Prozessrecht: Der Bundesgerichtshof (I ZR 118/16) hat die Anforderung an die Bestimmtheit des Klageantrags bei einem Wettbewerbsverstoß wegen unbefugter Verwertung von Betriebsgeheimnissen klar gestellt:WeiterlesenWettbewerbsverstoß wegen unbefugter Verwertung von Betriebsgeheimnissen im Prozess
Schadensersatz bei Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen: Ein auf Naturalrestitution gerichteter Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen kann allenfalls darauf gerichtet sein, dem Schädiger die Benutzung des unbefugt erlangten oder verwerteten Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zu verbieten, so der BGH (I ZR 161/16): Dem durch die rechtswidrige Verwertung von Betriebsgeheimnissen Verletzten steht gemäß § 17…WeiterlesenSchadensersatzanspruch wegen Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Das Arbeitsgericht Solingen (3 Ca 153/17) konnte darauf hinweisen, dass ein unverbindliches Wettbewerbsverbot nicht durch eine Vertragsstrafenvereinbarung geschützt werden kann. Darüber hinaus wurde – zu Recht – darauf hingewiesen, dass man immer die Tätigkeit des Mitarbeiters mit den eigenen Interessen abwägen muss. Ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot ist insoweit nicht geeignet, ein berechtigtes geschäftliches Interesse im Bereich…WeiterlesenWettbewerbsverbot: Keine Vertragsstrafe für unverbindliches Wettbewerbsverbot
Wenn eine Urheberrechtsverletzung bei einer Software im Raum steht, gibt es einen „Besichtigungsanspruch“. Zu diesem Besichtigungsanspruch, also der Besichtigung von Software bei einer im Raum stehenden Urheberrechtsverletzung, konnte das Oberlandesgericht Köln (6 W 107/16) die wesentlichen Grundzüge zusammenfassen. Insoweit gilt, dass entsprechend § 101a UrhG der Verletzer eines Urheberrechts auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung…WeiterlesenBesichtigungsanspruch des Software-Quellcodes bei Urheberrechtsverletzung