Kategorie: Verkehrsstrafrecht

  • Drängeln, Drohen, Fahrverbot: OLG Hamm zur Nötigung im Straßenverkehr

    Drängeln, Drohen, Fahrverbot: OLG Hamm zur Nötigung im Straßenverkehr

    Mit Beschluss vom 26. März 2026 (2 ORs 13/26) hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm eine Verurteilung wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung im Straßenverkehr teilweise aufgehoben und zugleich den Anforderungen an ein strafrechtliches Fahrverbot nach § 44 StGB präzise Konturen gegeben. Die Entscheidung verzahnt drei dogmatische Linien: die Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Tatankündigung im Rahmen des § 241 StGB, die Voraussetzungen einer Nötigung durch dichtes Auffahren und die Wechselbeziehung zwischen Haupt- und Nebenstrafe bei der Anordnung eines Fahrverbots.

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  • Autorennen: Darlegungsanforderungen an die Urteilsgründe beim „Alleinrennen“

    Autorennen: Darlegungsanforderungen an die Urteilsgründe beim „Alleinrennen“

    Verbotenes Autorennen: KG Berlin konkretisiert § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB – das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 15. Oktober 2025 (3 ORs 37/25) die Anforderungen an die Urteilsbegründung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB präzisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie detailliert Gerichte die Feststellungen zu Geschwindigkeit, Fahrverhalten und innerer Tatseite treffen müssen, wenn ein Angeklagter als „Alleinraser“ strafrechtlich verfolgt wird.

    Die Entscheidung bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, betont aber zugleich, dass die Darlegungslast je nach Schwere des Verstoßes variiert. Besonders relevant ist die Abgrenzung zwischen bloßen Geschwindigkeitsüberschreitungen und einem rennähnlichen Verhalten, das durch zusätzliche Verkehrsverstöße geprägt ist.

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  • Isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis

    Isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis

    Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 18. August 2025 (Aktenzeichen 2 ORs 43/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Gerichte eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis anordnen dürfen. Die Entscheidung zeigt, dass selbst bei typischen Verkehrsdelikten wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis eine pauschale Anordnung der Sperre nicht ausreicht. Stattdessen ist eine individuelle Prüfung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände unerlässlich. Dabei zeigt sich: Wer eine solche Maßregel verhängt, muss im Urteil nachvollziehbar darlegen, warum der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einzustufen ist.

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  • Tötungsdelikt im Straßenverkehr durch Unfallflucht?

    Tötungsdelikt im Straßenverkehr durch Unfallflucht?

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. August 2025 (4 StR 476/24) eine grundsätzliche Frage des Straßenverkehrsstrafrechts entschieden: Kann ein Fahrer, der durch rücksichtsloses Fahren einen tödlichen Unfall verursacht und anschließend keine Hilfe leistet, sich nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern auch wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen strafbar machen?

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  • Fahrerflucht: Wann liegt bedeutender Schaden vor?

    Fahrerflucht: Wann liegt bedeutender Schaden vor?

    Wann führt ein Unfall zur Entziehung der Fahrerlaubnis: Ein leichter Auffahrunfall, eine hastige Flucht – und plötzlich steht nicht nur eine Geldstrafe im Raum, sondern auch der Verlust des Führerscheins. Das Oberlandesgericht Celle hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 3 ORs 2/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Schaden nach einer Fahrerflucht so gravierend ist, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden muss. Die Entscheidung zeigt, wie Gerichte die Grenze zwischen einem bloßen Fahrverbot und der drastischeren Maßregel der Fahrerlaubnisentziehung ziehen – und warum die Preissteigerung bei Autoreparaturen dabei eine entscheidende Rolle spielt.

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  • (Dritte) Bewährung beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (Dritte) Bewährung beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Kürzlich war ich mal wieder bei einem Amtsgericht, um gegen den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verteidigen – der Mandant hatte bereits mehrere laufende Bewährungen und war von der Polizei erneut am Steuer eines Fahrzeugs angetroffen worden, für das man eine Fahrerlaubnis braucht. Entsprechend negativ war die Erwartung, denn die Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach erster laufender Bewährung regelmäßig eine erneute kurze Freiheitsstrafe.

    Die Situation ist nicht neu für mich, ich kämpfe in diesem Szenario immer wieder und bringe regelmäßig auch unerwartete Ergebnisse mit – so hatte ich vor Jahren schon einmal beschrieben, wie ich die dritte Bewährung erkämpft hatte und die StA in der Revision scheiterte. Das ist natürlich ein extremer Sonderfall, den ich aber in dieser Form 2024 in Köln und 2025 in Norddeutschland wiederholt habe. In 2023 habe ich jemanden in Moers, der sogar bereits im Knast saß, bei zwei einschlägigen früheren Verurteilungen zur Bewährung, gleichwohl dann erneut zu einer Bewährung tragen können. Man merkt: In diesen Sachen steckt viel Musik.

    Das nicht ohne Grund, denn: Leider ist es keine Seltenheit, dass diejenigen, die ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, zumindest eine gewisse Zeit Wiederholungstäter werden – aber meistens gibt es einen Anlass, der etwa in den Lebensumständen liegt, der zu den erneuten Taten führt. Die Verteidigungslinie ist dann auch weniger juristisch, als in der Aufarbeitung dieser Umstände begründet.

    Der Widerruf von Bewährungen und der Kampf um Bewährungen gehört zu unserem strafprozessualen Alltag – und wir sind hier sehr erfolgreich, denn: nach unserer Erfahrung steckt hier viel verborgenes Potenzial – das wegen der kurzen Beschwerdefrist oft untergeht! Gerade Amtsgerichte unterschätzen die besonderen Umstände und nehmen gerne vorschnell, etwa bei nur mangelndem Kontakt mit dem Bewährungshelfer, einen Widerrufsgrund an. Beachten Sie dazu unseren zusammenfassenden Beitrag zum Thema Bewährungswiderruf sowie den Beitrag zur mehrfachen Bewährung. Wenn Sie akuten Beratungsbedarf haben: Mail oder Messenger-Nachricht senden … und zwar sofort!

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  • Korrektur eines Schuldspruchs wegen Alleinrennens mit Todesfolge durch den BGH

    Korrektur eines Schuldspruchs wegen Alleinrennens mit Todesfolge durch den BGH

    In aktueller Entscheidung (Beschl. v. 18.06.2025 – 4 StR 8/25) hat sich der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wiedermals mit der Strafbarkeit wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge (§ 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 5 StGB) befasst. Im Zentrum steht die Frage, welche Anforderungen an den subjektiven Tatbestand zu stellen sind, wenn der Angeklagte allein fährt – also ein sogenanntes „Rennen gegen sich selbst“ veranstaltet – und es infolge eines Kontrollverlusts zu einem tödlichen Unfall kommt.

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  • Kein Freifahrtschein für Trunkenheitsfahrten mit dem E-Scooter

    Kein Freifahrtschein für Trunkenheitsfahrten mit dem E-Scooter

    BayObLG zu den Anforderungen an das Absehen vom Regelfahrverbot nach § 24a Abs. 1 StVG bei alkoholisiertem Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs: Mit dem Aufkommen von E-Scootern im Straßenverkehr stellen sich zunehmend neue Fragen an die dogmatische Einordnung und Sanktionierung verkehrsrechtlichen Fehlverhaltens.

    Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG, 201 ObOWi 405/25) vom 30. Juni 2025 bringt nun mehr Klarheit in einen besonders praxisrelevanten Aspekt: Kann bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter von einem Fahrverbot nach § 25 StVG abgesehen werden – etwa mit Blick auf die vermeintlich geringere Gefährlichkeit des Fahrzeugs? Das Gericht verneint dies in erfreulicher Deutlichkeit und setzt zugleich klare Maßstäbe für die Begründung eines Ausnahmefalls.

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  • Nötigung im Straßenverkehr nach § 240 StGB

    Nötigung im Straßenverkehr nach § 240 StGB

    Nicht jeder aggressiv erscheinende Regelverstoß im Straßenverkehr begründet eine strafbare Nötigung. Diese vermeintlich lapidare Feststellung birgt in der praktischen Anwendung eine erhebliche dogmatische Fallhöhe. Mit Beschluss vom 26.06.2025 (Az. 5 ORs 41/25) hob das Oberlandesgericht Hamm eine Verurteilung wegen Nötigung auf, die auf ein besonders rücksichtsloses Fluchtverhalten im Straßenverkehr gestützt war. Die Entscheidung schärft die Grenzen zwischen Ordnungswidrigkeit, Verkehrsdelikt und Nötigung und betont die Bedeutung des spezifischen Handlungsziels des Täters für die Tatbestandsverwirklichung.

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  • Kabotage im Fokus: Persönliche Haftung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Kabotage im Fokus: Persönliche Haftung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    OLG Köln zur Verantwortlichkeit des Geschäftsführers einer Logistikfirma: Mit Beschluss vom 24. April 2025 (Az. 1 ORbs 30/25) hat das Oberlandesgericht Köln in einem bußgeldrechtlichen Verfahren grundlegende Aussagen zur Auslegung des Begriffs der Kabotage nach Art. 8 VO (EG) Nr. 1072/2009 getroffen und dabei zugleich die Frage der persönlichen Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers als natürliche Person beleuchtet.

    Die Entscheidung ragt insbesondere deshalb heraus, weil sie die individuelle Haftung eines Organs bei Verstößen gegen europarechtlich determinierte Marktordnungsregeln des Güterkraftverkehrs zum Gegenstand macht – ein Thema, das in der Praxis hochrelevant, rechtlich aber nicht durchgängig geklärt ist.

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  • Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU

    Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU

    Wer seine Fahrerlaubnis wegen Alkohol, Drogen oder Punkten verliert, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft als „Idiotentest“ bezeichnet. Dabei geht es nicht nur um Wissen oder eine medizinische Prüfung, sondern um die tiefgreifende Frage: Hat der Betroffene aus seinem Fehlverhalten gelernt und ist er wieder zuverlässig im Straßenverkehr?

    Genau hier setzt eine wachsende Grauzone an – ein unregulierter Markt unseriöser Anbieter, die Betroffene mit fragwürdigen Versprechungen ködern. Recherchen und Ermittlungen zeigen nun das wahre Ausmaß eines perfiden Geschäftsmodells – mit drastischen rechtlichen Folgen für die Betroffenen.

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  • Fahrerlaubnisentzug wegen altem Cannabisrecht

    Fahrerlaubnisentzug wegen altem Cannabisrecht

    VG Ansbach gibt Eilantrag wegen Treu und Glauben statt: Mit Beschluss vom 20. Januar 2025 (Az. AN 10 S 24.2731) hat das Verwaltungsgericht Ansbach einer Antragstellerin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Recht gegeben, der im März 2024 entzogenen Fahrerlaubnis wurde die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wieder zuerkannt.

    Der Fall illustriert die Brisanz von Übergangsfragen im Fahrerlaubnisrecht nach der zum 1. April 2024 erfolgten Neufassung der Anlage 4 zur FeV, insbesondere im Hinblick auf regelmäßigen Cannabiskonsum. Das Gericht wertete die Weiterverfolgung eines nach altem Recht formell rechtmäßigen Fahrerlaubnisentzugs als treuwidrig, da unter der neuen Rechtslage eine sofortige Neuerteilung geboten wäre.

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  • Keine isolierte Anfechtung der MPU-Anordnung: VG Würzburg bekräftigt Grenzen des Rechtsschutzes im Fahrerlaubnisrecht

    Keine isolierte Anfechtung der MPU-Anordnung: VG Würzburg bekräftigt Grenzen des Rechtsschutzes im Fahrerlaubnisrecht

    Mit Beschluss vom 6. März 2025 (Az. W 6 E 25.283) hat das Verwaltungsgericht Würzburg klargestellt, dass die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) grundsätzlich nicht isoliert mit einstweiligem Rechtsschutz angegriffen werden kann. Der Fall betraf eine Fahrerlaubnisinhaberin, die nach einem verwirrten Verhalten bei einem Unfall und einer bekannten psychiatrischen Erkrankung ein ärztliches Gutachten vorlegte. Die Behörde hielt dennoch an der MPU-Anordnung fest. Das Gericht lehnte den Antrag ab – und formulierte zugleich eine klare Absage an die Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten im Vorfeld eines Entziehungsbescheids.

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  • Keine Fahrerlaubnis ohne Eignungsnachweis: VG Bremen zur medizinisch-psychologischen Begutachtung nach Trunkenheitsfahrt

    Keine Fahrerlaubnis ohne Eignungsnachweis: VG Bremen zur medizinisch-psychologischen Begutachtung nach Trunkenheitsfahrt

    Mit Beschluss vom 2. April 2025 (Az. 5 V 245/25) hat das Verwaltungsgericht Bremen einen Eilantrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt. Der Antragsteller war wegen einer Trunkenheitsfahrt strafrechtlich verurteilt worden, ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Trotz Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist verweigerte die Fahrerlaubnisbehörde eine Neuerteilung, solange kein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorliegt.

    Kurz: Der Antrag wurde abgelehnt. Ohne Vorlage eines MPU-Gutachtens ist der Antragsteller nicht berechtigt, die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis zu verlangen. Eine rechtlich zulässige und formal ordnungsgemäß begründete MPU-Anordnung steht einer vorläufigen Fahrerlaubniserteilung entgegen. Die Entscheidung betont die Eigenständigkeit verwaltungsrechtlicher Eignungsprüfungen und die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Anordnung einer MPU bei wiederholten Verkehrsverstößen.

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  • Fahrerlaubnisentzug trotz beruflicher Härte: VGH München bestätigt Punktesystem und Sofortvollzug

    Fahrerlaubnisentzug trotz beruflicher Härte: VGH München bestätigt Punktesystem und Sofortvollzug

    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 (Az. 11 CS 24.1933) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg bestätigt, die den sofortigen Vollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem zum Gegenstand hatte. Der Antragsteller, ein beruflich stark auf das Autofahren angewiesener Pharmareferent, hatte sich im Eilverfahren gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis nach Erreichen von acht Punkten zur Wehr gesetzt. Der VGH betonte die gesetzliche Zwangslage bei diesem Punktestand und wies auf die Grenzen der gerichtlichen Prüfung im einstweiligen Rechtsschutz hin.

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