Die Polizei durfte ein Fahrzeug nach einem gefährlichen Überholmanöver aufgrund der besonderen Umstände des Falles zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren, mit dem es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.WeiterlesenPorsche zu Recht von Polizei sichergestellt
Rechtsanwalt Ferner, Kategorie: Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafrecht: Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei verteidigt bei sämtlichen Vorwürfen im Verkehrsstrafrecht, bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht.
Das Verkehrsstrafrecht einschließlich des Rechts der Verkehrsordnungswidrigkeiten dient in erster Linie der Verkehrssicherheit. Zwar können mit technischen und straßenbaulichen Maßnahmen Unfallrisiken abgebaut und Verkehrsteilnehmer durch entsprechende Aufklärung, Ausbildung und Verkehrserziehung positiv beeinflusst werden.
Bei der Unfallprävention kommt aber auch der Ahndung rechtswidrigen Verhaltens eine herausragende Rolle zu. Bei uns finden Sie zum Verkehrsstrafrecht insbesondere Informationen zu:
- Fahrlässige Tötung (§222 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Unfallflucht bzw. Fahrerflucht (§ 142 StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Vollrausch (§ 323a StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
- Autorennen (§315d StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot (§ 21 StVG)
- Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
- Nötigung im Strassenverkehr (§240 StGB)
- Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§316a StGB)
- Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz (§§1, 6 PflVG)
Rechtsanwalt Ferner berät im Strafrecht und im Verkehrsstrafrecht.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Die Anordnung eines Fahrverbots und die Anordnung einer isolierten Sperrfrist schließen sich regelmäßig aus, so OLG Hamm, 5 ORs 46/23. Aber: Ein Fahrverbot kommt neben der Anordnung einer isolierten Sperrfrist ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Gericht dem Täter auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge verbieten oder bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen von der Sperre ausnehmen will…WeiterlesenKeine Anordnung einer isolierten Sperrfrist neben einem Fahrverbot
Die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hatte am 18.8.23 im Rahmen eines Berufungsverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, Aktenzeichen 5 NBs 59/23.WeiterlesenTrunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter – Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Frage des Einzelfalls
Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.WeiterlesenFührerscheinentzug wegen E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch hier nur in Ausnahmefällen abgesehen werden – so nun (auch) das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 08.05.2023 (1 Ss 276/22).WeiterlesenEntzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Kommt es bei einer Verfolgungsfahrt mit einem Polizeifahrzeug zu einem Unfall, so haftet der verfolgte Autofahrer auch für einen an dem Polizeiauto entstandenen Schaden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fahrweise des Polizeifahrzeugs nicht völlig unangemessen war und sich die Beamten nicht in eine übermäßige Gefahr begeben haben. Das hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts…WeiterlesenFlüchtender Autofahrer haftet auch für beschädigten Streifenwagen
Im Streit um eine Fahrtenbuchauflage hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen heute der Klage einer Fahrzeughalterin aus dem Rhein-Erft-Kreis in zweiter Instanz stattgegeben.WeiterlesenFahrtenbuchauflage wegen unzureichender Ermittlungsmaßnahmen der Bußgeldbehörde rechtswidrig
Handelte es sich bei den gefährdeten und getöteten Personen um Mitinsassen des Tatfahrzeugs, steht dies der Anwendung der Qualifikationstatbestände des § 315d StGB – insbesondere § 315d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 5 StGB – nicht entgegen, wie der Bundesgerichtshof (4 StR 248/22) nunmehr klargestellt hat.WeiterlesenAutorennen und verletzte Insassen
Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, handelt regelmäßig lediglich unachtsam und nicht rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, so das OLG Zweibrücken (1 OLG 2 Ss 34/22).WeiterlesenVerstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Ein Autofahrer begeht auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Mit dieser Begründung hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Beschluss vom 7. Februar 2023 der Rechtsbeschwerde eines 64 Jahre alten Mannes aus dem…WeiterlesenGeldbuße auch bei Nutzung einer „Blitzer-App“ durch eine Beifahrerin
Die Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 StGB) setzt in allen seinen Tatvarianten eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert voraus. Im Alltag ist eine Strafbarkeit nach §315c StGB dabei viel öfter gegeben, als vielen Autofahrern klar ist (ähnlich wie beim gefährlichen Eingriff in…WeiterlesenStrafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs
Dass jemand wegen einer rechtskräftigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mehr führen darf, steht der Verhängung eines Fahrverbots im Bußgeldverfahren nicht entgegen – so das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 RBs 179/22. Denn: Es erfolgt die Anordnung eines Fahrverbots auch dann, wenn das Fahrverbot durch Anrechnung der Dauer der vorläufigen Entziehung…WeiterlesenVerhängung eines Fahrverbots trotz Entziehung der Fahrerlaubnis durch Fahrerlaubnisbehörde
Mit ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt, dass ein Autofahrer, der ein „Rennen gegen sich selbst“ fährt („Selbstrennen“, § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB), den Qualifikationstatbestand des § 315d Abs. 2 StGB in objektiver Hinsicht dann verwirklicht, wenn er durch sein Fahrverhalten während des Alleinrennens eine konkrete Gefahr für eines der genannten Individualrechtsgüter verursacht und…WeiterlesenAutorennen: Zum Vorsatz bei gefährdendem Selbstrennen
Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat. Ein Fahrzeugführer ist dabei dann fahruntüchtig, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (grundlegend: BGH, 4 StR 306/58).…WeiterlesenTrunkenheitsfahrt: Schluss von Verhaltensweisen auf alkoholbedingte Fahrunsicherheit?
Kürzlich war ich erneut bei einem Amtsgericht, um gegen den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verteidigen – der Mandant hatte bereits drei laufende Bewährung und war von der Polizei erneut am Steuer eines Fahrzeugs angetroffen worden, für das man eine Fahrerlaubnis braucht. Entsprechend negativ war die Erwartung, denn die Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis…WeiterlesenDritte Bewährung beim Fahren ohne Fahrerlaubnis