Bei einer nächtlichen Aktion schalteten sich BKA-Ermittler heimlich auf den Telegram-Account eines Dopinghändlers auf und sicherten dabei monatelange Chatverläufe, darunter Nachrichten, die bis zu vier Monate vor dem richterlichen Beschluss lagen. Das Landgericht Aurich verurteilt den Händler, doch die Revision hat Erfolg. Der BGH (3 StR 495/25) stellt nun jedoch auf Basis der neueren Rechtsprechung…WeiterlesenRetrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ
Schlagwort: Telekommunikationsüberwachung
Unter Telekommunikationsüberwachung im Sinne der Strafprozessordnung (StPO) versteht man die gezielte Überwachung von Telekommunikationsmitteln wie Telefonen oder Internetverbindungen im Rahmen der Strafverfolgung. Entsprechende Maßnahmen müssen in der Regel durch einen Richter angeordnet werden und unterliegen bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen.
In Deutschland regeln vor allem das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10-Gesetz) die Voraussetzungen für eine Telekommunikationsüberwachung. Die Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) konkretisiert zudem die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung.
Bei einer Telekommunikationsüberwachung müssen die ermittelnden Behörden bestimmte Voraussetzungen beachten, um rechtskonform zu handeln. Ein Verstoß gegen formale Anforderungen, wie z.B. eine fehlerhafte Zustellung der Überwachungsanordnung, kann dazu führen, dass die gewonnenen Beweise später vor Gericht nicht verwertet werden dürfen. Man spricht dann von einem Beweisverwertungsverbot.
Wichtig ist jedoch zu betonen, dass nicht jeder formelle Fehler bei der Telekommunikationsüberwachung automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vorliegt und dies zu einem Beweisverwertungsverbot führt, obliegt letztlich dem Gericht im Einzelfall.
Hat die Polizei Zugriff auf Whatsapp-Nachrichten? In Cybercrime-Verfahren hat die digitale Kommunikation erhebliche Bedeutung für Ermittler – und so stellt sich immer wieder die Frage, wie sicher WhatsApp eigentlich ist. Oder ein anderer Messenger, mit dem man kommuniziert hat. Die Frage ist tatsächlich nicht so leicht zu beantworten. Update: Der Beitrag wurde im Februar 2026…WeiterlesenKann die Polizei Whatsapp-Nachrichten lesen?
Aktuelle Enthüllungen, die französische, deutsche und internationale Journalisten im Dezember 2025 unter dem Titel Databroker Files veröffentlicht haben, zeigen ein Sicherheitsproblem von historischer Dimension: Sie belegen in krasser Form, wie Werbe- und Standortdaten, eigentlich für „personalisiertes Marketing“ erhoben, eingesetzt werden könnten, um Geheimdienstmitarbeiter, Militärangehörige und selbst das unmittelbare Umfeld von Präsident Emmanuel Macron bis an…WeiterlesenDatabroker Files & ADINT: Smartphones als frei verfügbares Spionagewerkzeug
Die Veröffentlichung amtlicher Dokumente aus laufenden Strafverfahren wirft seit jeher die Frage auf, wo die Grenzen zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz der Strafrechtspflege verlaufen. Mit seinem Beschluss vom 31. Juli 2025 hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (5 StR 78/25) diese Abwägung erneut präzisiert und die Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB bestätigt. Die…WeiterlesenBGH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB
DNS-Überwachung auf dem Prüfstand: Mit zunehmender Vernetzung steigt naturgemäß auch das Interesse von Ermittlungsbehörden, digitale Spuren zu nutzen, um Straftaten aufzuklären – wobei diese (durchaus nachvollziehbar) immer bemüht sind, Grenzen noch ein wenig weiter zu verschieben. Ein aktueller Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 2025 (Az.: 1 BvR 2317/25 –…WeiterlesenBundesverfassungsgericht stoppt massenhafte Protokollierung von Internetanfragen
Digitalisierung und Strafverfolgung im Spannungsfeld der Grundrechte: Während Kommunikationsdienste wie Messenger, Cloud-Speicher und Voice-over-IP-Telefonie für Nutzer selbstverständlich geworden sind, sehen sich Ermittlungsbehörden mit einer wachsenden Herausforderung konfrontiert: Verschlüsselung. Wo früher Telefonate oder E-Mails noch im Klartext abgehört werden konnten, liefern Provider heute oft nur noch unlesbare Datenströme. Die Antwort des Gesetzgebers darauf waren die Quellen-Telekommunikationsüberwachung…WeiterlesenBVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)
Staatliche Überwachung im digitalen Zeitalter: Am 24. Juni 2025 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem „Trojaner-I“-Beschluss (1 BvR 2466/19) grundlegende Weichen für die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Überwachung im digitalen Raum gestellt. Im Mittelpunkt stand die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der Behörden mithilfe von Überwachungssoftware – umgangssprachlich „Staatstrojaner“ – direkt auf IT-Systeme zugreifen, um verschlüsselte Kommunikation auszulesen. Das…WeiterlesenBVerfG zum „Staatstrojaner“ (Trojaner I)
Zwei Oberlandesgerichte zur Grenze langer Untersuchungshaft: Die Untersuchungshaft ist im deutschen Strafprozessrecht als Ausnahmezustand konzipiert. Sie greift tief in das Grundrecht auf Freiheit der Person ein und darf nur so lange andauern, wie es die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung gebieten. Zwei jüngere Entscheidungen des OLG Hamm (2 Ws 18/25) und des OLG Düsseldorf (III-2…WeiterlesenHaft: Wenn das Beschleunigungsgebot den Haftbefehl sprengt
Mit Beschluss vom 8. Oktober 2024 (1 BvR 2539/16) hat das Bundesverfassungsgericht zentrale Maßstäbe zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) konkretisiert. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht dabei nicht nur die Frage nach der Grundrechtsbindung deutscher Sicherheitsbehörden bei Auslandsmaßnahmen – vielmehr rückt das Gericht die neuartige Qualität von Cybergefahren ins Zentrum der…WeiterlesenBVerfG: Staatliche Cybersecurity und strategische Arbeit des BND
Mit einem vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium will der Gesetzgeber ein deutliches Signal setzen: Straftaten mit explosionsgefährlichen Stoffen sollen künftig schärfer sanktioniert und effektiver verfolgt werden. Anlass ist vor allem die Zunahme von Geldautomatensprengungen in Deutschland – ein Deliktsfeld, das seit Jahren durch hohe Sachschäden, erhebliche Gefährdung Unbeteiligter und ein oft skrupelloses Vorgehen gekennzeichnet ist.WeiterlesenSprengstoffrecht aufgerüstet – Gesetzesreform gegen Automatensprenger?
In seinem Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 5 StR 528/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Reichweite der Beweisverwertung im Kontext der EncroChat-Kommunikation neu austariert – und dabei nicht nur die Grenzen des nationalen Strafprozessrechts ausgelotet, sondern auch eine unionsrechtliche Neuausrichtung vorgenommen. Der Fall steht exemplarisch für die gegenwärtige Friktion zwischen technologiebasierter Strafverfolgung und rechtsstaatlicher…WeiterlesenEncroChat, Cannabis und die Beweisverwertung nach dem KCanG
Seit dem 1. Januar 2025 verfügt Nordrhein-Westfalen über eine neue zentrale Behörde zur Bekämpfung schwerer Finanzkriminalität. Mit der Gründung des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) werden die bisherigen zehn Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung organisatorisch zusammengeführt. Dieser Schritt markiert eine grundlegende Neustrukturierung der Steuerfahndung im bevölkerungsreichsten Bundesland und soll die Effizienz im Kampf…WeiterlesenNeues Landesamt gegen Finanzkriminalität: Nordrhein-Westfalen bündelt die Steuerfahndung in einer zentralen Behörde
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 16 U 26/23) vom 2. Mai 2024 befasst sich mit der Veröffentlichung eines heimlich aufgezeichneten Telefonats, das im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durch die Behörden abgehört wurde. Im Kern geht es um die Abwägung zwischen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dem öffentlichen Interesse an Berichterstattung. Die Entscheidung beleuchtet dabei…WeiterlesenHeimlich aufgezeichneter Telefonmitschnitt: Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit
Die Entscheidung des Landgerichts München I (Az. 2 Qs 33/23) wirft zentrale Fragen zur Vereinbarkeit von Telekommunikationsüberwachung mit den Rechten der Pressefreiheit und den Grundsätzen des Datenschutzes auf. Im Zentrum stand die Frage, ob die Überwachung eines als Pressetelefon gekennzeichneten Anschlusses der Klimaschutzorganisation „Letzte Generation“ rechtmäßig war und ob dabei die Rechte von Journalisten angemessen…WeiterlesenTelekommunikationsüberwachung und Pressefreiheit: Überwachung eines Pressetelefons
Das Landgericht (LG) Regensburg hat mit seinem Beschluss vom 05.09.2024 (Az. 8 Qs 30/24) entschieden, dass eine Funkzellenabfrage gemäß § 100g Abs. 3 Satz 1 StPO auch dann zulässig ist, wenn der Verdacht einer Katalogtat nach § 100g Abs. 2 StPO nicht vorliegt. Es handelt sich dabei um eine Abweichung von der restriktiveren Rechtsprechung des…WeiterlesenLG Regensburg: Funkzellenabfragen auch bei minderen Delikten















