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Strafrecht

Gefährliche Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung ist in §224 StGB normiert und ein erheblicher Vorwurf, mit dem im Regelfall eine Freiheitsstrafe verbunden ist. Das Tückische an der gefährlichen Körperverletzung ist, dass man sie viel schneller verwirklicht, als viele glauben.WeiterlesenGefährliche Körperverletzung

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Strafrecht

Körperverletzung: Schuh als gefährliches Werkzeug

Es gibt Dinge, die überraschen immer wieder – besonders beliebt ist z.B. der Tritt mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf eines anderen. Wenn man in diesem Fall den Schuh als gefährliches Werkzeug einstuft, landet man beim §224 I Nr.2 StGB – der gefährlichen Körperverletzung, also mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe. Nun ist es nicht fernliegen,…WeiterlesenKörperverletzung: Schuh als gefährliches Werkzeug

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Strafrecht

Zuschlagen mit Mobiltelefon ist keine gefährliche Körperverletzung

Dass bei der Frage, ob eine gefährliche Körperverletzung vorliegt, differenziert zu prüfen ist, macht das OLG Brandenburg deutlich: Dass ein als Schlagwerkzeug eingesetztes Mobiltelefon grundsätzlich geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen, reicht für die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung aber nicht aus (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 27.11.2019 – 1 Ss 44/19; KG Berlin, Beschluss vom 5.…WeiterlesenZuschlagen mit Mobiltelefon ist keine gefährliche Körperverletzung

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Strafrecht

Gefährliche Körperverletzung: Tätowiergerät als gefährliches Werkzeug

Beim Oberlandesgericht Hamm, 4 RVs 84/21, ging es um die durchaus spannende Frage, ob ein zum Tätowieren genutztes Tätowiergerät als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB einzustufen ist.WeiterlesenGefährliche Körperverletzung: Tätowiergerät als gefährliches Werkzeug

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Strafrecht

Taschenmesser als gefährliches Werkzeug

Ein Taschenmesser ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; dies gilt unabhängig davon, ob der Dieb es allgemein für den Einsatz gegen Menschen vorgesehen hat. (BGH, AZ: 3 StR 246/07)WeiterlesenTaschenmesser als gefährliches Werkzeug

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Strafrecht

Schwerer Raub: Waffe als Drohmittel

Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs als Drohmittel (reines beisichführen genügt nicht) BGH, Beschluss vom 01.09.2004, 2 StR 313/04WeiterlesenSchwerer Raub: Waffe als Drohmittel

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Sexualstrafrecht

Schwere Vergewaltigung

Eine schwere Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 7 Nr. 1 StGB setztvoraus, dass der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Gefährlich sind solche Gegenstände, die – im Fall ihrer Verwendung – geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Bei sich führt der Täter das Werkzeug, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der…WeiterlesenSchwere Vergewaltigung

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Strafrecht

Besonders schwerer räuberischer Diebstahl

Wann liegt bei einem räuberischen Diebstahl ein Verwenden im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 StGB vor: Dies liegt bei jedem zweckgerichteten Gebrauch eines objektiv gefährlichen Tatmittels. Das Verwenden bezieht sich dabei auf den Einsatz des Nötigungsmittels zur Verwirklichung des Raubtatbestands. Ein Verwenden liegt also vor, wenn der Täter eine Waffe…WeiterlesenBesonders schwerer räuberischer Diebstahl

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Strafrecht Betäubungsmittelstrafrecht Hanf

Strafbarkeit von Drogen: Strafe bei Drogenbesitz & Drogenhandel

Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen: Die Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen ist mit vielen Mythen und Halbwahrheiten versehen, die von Bagatellisierung bis Übertreibung reichen. In diesem Beitrag wird auf einige gewichtige Aspekte eingegangen, die für Betroffene regelmässig überraschend sind.WeiterlesenStrafbarkeit von Drogen: Strafe bei Drogenbesitz & Drogenhandel