
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner in Aachen
Rechtsanwalt für IT-Recht – Beratung von Unternehmen und Unternehmern rund um Software, Cybersecurity, Robotik und im Umgang mit IT-Prozessen
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner: Beratung im gesamten IT-Recht in Aachen und bundesweit
Mehr als IT‑Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für IT‑Recht und zertifizierter Softwareentwickler, der tief in der technischen Materie komplexer Software‑ und Technologieprojekte steckt. Seine anwaltliche Tätigkeit ist konsequent auf Softwarerecht und IT‑Sicherheitsrecht fokussiert, allgemeine Tätigkeiten etwa im allgemeinen Zivilrecht oder Medienrecht werden nicht geboten.
Bundesweit berät er Unternehmen, die rechtliche und technische Exzellenz erwarten – keine Standardlösungen. Als hochspezialisierter Ansprechpartner nimmt Jens Ferner nur eine begrenzte Zahl anspruchsvoller Mandate pro Jahr an. Die Betreuung erfolgt persönlich, technisch fundiert und auf fachlich höchstem Niveau.
- Fachanwalt für IT-Recht in Alsdorf, Aachen, spezialisierte Beratung
- IT-Verträge bei Software und Cybersicherheit
- Softwarerecht inkl. künstlicher Intelligenz und Quantum-Computing
- Lizenzrecht & Urheberrecht in der Softwareentwicklung
- IT-Sicherheitsrecht
- Robotik und Maschinenbau
- Strategische IT-Prozessbegleitung
- Green-IT
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Unser Büro ist bis zum 10.04.2026 geschlossen
- Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen.
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)

Fachanwalt für IT‑Recht – Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für IT‑Recht berät Unternehmen und öffentliche Auftraggeber in hochkomplexen und technologisch anspruchsvollen IT‑Projekten. Seine Tätigkeit ist konsequent auf das Softwarerecht und IT-Sicherheitsrecht fokussiert – von der Entwicklung über Urheberrecht und Implementierung bis zu Haftung und rechtlicher Absicherung innovativer Technologien wie künstlicher Intelligenz oder Quantum‑Computing.
Als technisch versierter Jurist mit fundierter Programmiererfahrung beherrscht Jens Ferner die Sprache der Entwickler und versteht die technischen Hintergründe von Softwareprojekten aus eigener Praxis. Diese seltene Kombination aus technischer Expertise und anwaltlicher Spezialisierung macht ihn zu einem der wenigen Fachanwälte für IT‑Recht, die Software nicht nur juristisch, sondern auch funktional und architektonisch durchdringen.
Erfahrung im IT-Recht
Aus dem klassischen IT-Recht kommend, hat RA JF mehr als 100 echte IT-Prozesse vor Gericht geführt – sich aber schnell auf das Softwarerecht spezialisiert. Heute werden ausschließlich Beratungen angeboten im Feld rund um Software, IT-Sicherheit und Robotik. Eine Besonderheit ist dabei unsere strategische Beratung im Umgang mit Streitfällen, die konsequent auf Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten sowie den Umgang mit Bußgeldern und eigener Haftung ausgerichtet ist. Über die Jahre dazugekommen ist die Beratung im Umgang mit Cyberkriminalität, wobei wir in diesem Bereich keinerlei Verbraucher vertreten und uns auf die professionellen Belange von Unternehmen konzentrieren.
Zu unseren Mandanten gehören damit auch nur noch ausgewählte Unternehmen, die sehr spezialisierten Bedarf haben. Entsprechend haben wir zwar nur noch sehr wenige, aber dafür zeitintensive Mandate mit erheblicher persönlicher Betreuung und werden „unter dem Radar“ klassischer größerer Kanzleien weiterempfohlen. Naturgemäß kommt ein fester Mandantenstamm aus dem Bereich der Softwareentwicklung und CAD.
Beratung mit technischem Tiefgang
Der Fokus liegt auf individueller strategischer Begleitung ausgewählter Unternehmen. Jens Ferner übernimmt bewusst nur wenige Mandate pro Jahr, um jedes Projekt persönlich, tiefgreifend und ohne Delegation zu betreuen.
Im Zentrum seiner Tätigkeit stehen:
- IT‑Vertragsrecht – maßgeschneiderte Software‑ und Projektverträge, agile Entwicklungsmodelle, Lizenzgestaltung und Vertragsarchitekturen für KI‑Projekte.
- Softwarerecht & KI‑Recht – rechtliche Grundlagen für Software, KI‑Systeme und automatisierte Prozesse, mit Blick auf Haftung, Datenflüsse und regulatorische Entwicklungen.
- Lizenz‑ und Urheberrecht im IT‑Umfeld – Gestaltung, Nutzung und Durchsetzung von Softwarelizenzen, Open‑Source‑Compliance und Schutz von Quellcode.
- IT‑Sicherheitsrecht – rechtliche Anforderungen an IT‑Infrastrukturen, NIS2‑Compliance und branchenspezifische Sicherheitsverpflichtungen.
- Robotik & Maschinenbau / Automation – juristische Schnittstellen zwischen Software, Hardware und Produkthaftung.
- Strategische IT‑Prozessführung – bundesweite Vertretung in IT‑Streitigkeiten, gerichtliche Aufarbeitung von Projektverläufen und technische Beweissicherung.
Anspruch und Mandantenverständnis

Rechtsanwalt Jens Ferner arbeitet ausschließlich im B2B‑Bereich. Seine Mandanten sind Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen, die bei Softwareprojekten höchste rechtliche und technische Kompetenz erwarten.
Er positioniert sich bewusst außerhalb des Massenmarkts juristischer Standardlösungen. Routineprüfungen von AGB oder Webshop‑Impressen gehören nicht zu seinem Tätigkeitsfeld – wohl aber die Begleitung komplexer IT‑Vertragswerke, gescheiterter Softwareprojekte oder innovativer KI‑Entwicklungen mit hohen wirtschaftlichen Risiken.
Seine Mandatsführung verbindet juristische Präzision, technisches Verständnis und strategischen Weitblick. Als Fachanwalt für IT‑Recht begleitet er nicht nur juristisch, sondern als technischer Sparringspartner auf Augenhöhe mit Entwicklern und Projektleitern. Mandate werden persönlich und mit maximaler Vertraulichkeit betreut. Der Fokus liegt auf Exzellenz statt Volumen: wenige Mandate, dafür durchgängig hochqualitative und technisch fundierte Rechtsberatung.
Gerade in disruptiven Technologieumfeldern – ob KI‑basierte Systeme, Software‑as‑a‑Service‑Plattformen oder Robotik‑Integrationen – bietet Jens Ferner präzise rechtliche Konzepte, die technische Realität und regulatorische Entwicklung zusammenführen. Unternehmen, die einen erfahrenen Fachanwalt für IT‑Recht suchen, der Softwareprojekte nicht nur „begleitet“, sondern wirklich versteht, finden in Rechtsanwalt Jens Ferner einen Partner mit außergewöhnlicher technischer Expertise und tiefem Verständnis moderner IT‑Architekturen.
Die Herausforderungen der Digitalisierung können vielfältig sein, von vernachlässigter IT-Sicherheit und Datenschutz bis hin zu ineffizienten Abläufen. Aber bei uns sind Sie in guten Händen. Unser Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist nicht nur juristisch, sondern auch technisch versiert: Als ehemaliger Softwareentwickler mit Kenntnissen in C++, PHP und Python inklusive neuronaler Netze, versteht er die Dynamik von IT-Projekten und die Gründe ihres Scheiterns. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf persönliche Betreuung: So schaffen wir einen maßgeschneiderten Service, der weit über eine reine Rechtsberatung hinausgeht.
– Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner
Aktuelles vom Fachanwalt für IT-Recht Ferner
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Die Wirtschaft steckt mitten in einer digitalen Umbruchphase. Wertvolle Informationen liegen heute nicht mehr in verschlossenen Archiven, sondern in vernetzten Systemen, auf mobilen Endgeräten und in der Cloud. Wer hier Daten verliert, verliert nicht nur Know-how, sondern oft auch Marktposition und Verhandlungsmacht. Wirtschaftsspionage – ob man sie klassisch oder als „eSpionage“ bezeichnet – ist damit… - Hackerangriff auf Unternehmen
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Die aktuell auslaufende Frist für die NIS‑2‑Registrierung beim BSI bis zum 6. März 2026, auf die etwa Heise hinweist, ist nicht nur ein IT‑Termin, sondern ein sehr handfestes Compliance‑Thema für die Geschäftsleitung. Rund 29.000 Unternehmen und Organisationen in Deutschland müssen bis dahin registriert sein – andernfalls drohen Aufsichtsmassnahmen und Bußgelder.

