Fachanwalt für IT-Recht in Aachen
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (»Fachanwalt für IT-Recht“) im Raum Aachen und berät Unternehmen sowie Behörden zu ausgewählten Fragen des IT-Rechts und Technologierechts. Ausgerichtet auf neue Technologien werden speziell Fragen rund um Softwarerecht, DSGVO & IT-Sicherheit, Product-Compliance und Arbeitsstrafrecht bearbeitet.
Fachanwalt für IT-Recht in Aachen: Jens Ferner | 02404 92100
- Blockchain, Kryptowährungen, Non-Fungible Token (NFT)
- Softwarerecht und Künstliche Intelligenz (KI)
- Datenschutzrecht und Cybersecurity: DSGVO-Compliance und Rechtsfragen der Cybersicherheit
- Geheimnisschutz: Schutz von Technologien und Schutz von Betriebsgeheimnissen nach Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG)
- Product-Compliance: Rechtsfragen zu Entwicklung, Haftung und Vertrieb kritischer Produkte
- Arbeitsstrafrecht: Rechtliche Fragen von IT-Forensik, Reverse-Engineering und Mitarbeiterüberwachung
Fachanwalt für IT-Recht in Aachen
Es wird für Unternehmen eine beratende Tätigkeit auf Basis unseres Stundensatzes angeboten, dabei ist mindestens unser „Starterpaket Beratung“ zu buchen. Verbraucher werden im IT-Recht nicht beraten oder vertreten.
Fachanwalt für IT-Recht in Aachen
Ihr Fachmann im Softwarerecht
Fachanwalt für IT-Recht in Aachen und Alsdorf: diese Bezeichnung bekommt man als Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn man seine praktische Erfahrung durch eine festgelegte Zahl von Fällen nachgewiesen hat. Diese muss man bearbeitet und in Teilen auch streitig verhandelt haben – sowie (nochmals) theoretisch vorhandene Kenntnisse in einem Fachanwaltskurs mit Abschlussklausuren vertieft haben. Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht und somit Rechtsanwalt für IT-Recht ist RA Jens Ferner der Profi für Unternehmen und schwerpunktmäßig als Anwalt für Fragen im Softwarerecht tätig.
Modernes IT-Recht vom Fachanwalt
Hier gibt es kein „IT-Recht vom Fließband“, sondern nur ausgewählte Themen: Rechtsanwalt Jens Ferner beschäftigt sich mit Fragen im Technologierecht, Schwerpunkt Product-Compliance und Softwarerecht.
3D Druck
Welche Rechtsfragen stellen sich rund um den 3D-Druck? Rechtsanwalt Ferner gibt Hinweise zum 3D-Druck und dem 3D-Urheberrecht.
Schutz des Firmennamens
Wie schützt man einen Firmennamen? Wir bieten eine Übersicht über wesentliche Fragen beim Schutz des Firmennamens
Verletzung von Marken
Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor? Was so trivial klingt ist sehr anspruchsvoll und darf nicht voreilig beantwortet werden. Wir bieten dazu einige Erläuterungen:
Gebrauchte Software
Der Erwerb gebrauchter Software ist legal ... oder? Wir bieten umfassende Beiträge von dem auf Softwarerecht spezialisierten Rechtsanwalt Jens Ferner - hier lesen Sie mehr zu gebrauchter Software.
Wann liegt Verwechslungsgefahr bei Marken vor?
Verwechslungsgefahr bei Marken: Immer wieder von Interesse ist die Frage, wann zwischen zwei Marken – die ähnlich aussehen und/oder klingen – eine Verwechslungsgefahr anzunehmen ist. In unserem Beitrag stellen wir zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts vor, die dieses Thema sehr zugänglich angehen und aufbereiten.
Wortmarke vs. Wort-Bild-Marke
Durchaus interessant ist, wie oft sich heute Streitigkeiten im Bereich des Markenrechts finden lassen. Dabei – dank dem Internet – auch im „kleinen Umfeld“, wo früher sicherlich der Verstoss nicht einmal gefunden worden wäre. Typische Fälle sind dabei nicht nur schlecht gewählte Domain-Namen, sondern durchaus auch Bezeichnungen für das eigene Unternehmen oder zumindest die eigene Dienstleistung. Mehr dazu hier.
Störerhaftung des Geschäftsführers im gewerblichen Rechtsschutz
Haftung des Geschäftsführers gesamtschuldnerisch mit der GmbH im Wettbewerbsrecht: Wenn es darum geht, eine tatsächlich bestehende Wiederholungsgefahr zu beseitigen, ist die Unterlassungserklärung schnell das gewählte Mittel. Aber hier gilt es vorsichtig zu sein, denn schnell kann mehr als ein Schuldner in Betracht kommen. Speziell bei einer GmbH muss darauf geachtet werden, ob der Geschäftsführer als Unterlassungsschuldner in Betracht kommt, weil dieser persönlich haftet. Hier gibt es mehr Infos.
Import aus China: Was ist zu beachten?
Was ist zu beachten bei einem Import aus China – wo liegen Fallstricke beim Import von Waren China und aus dem asiatischen Raum? Interessant ist, dass Unternehmen mitunter recht blauäugig an den internationalen Handel heran gehen. Dabei zeigt sich, dass man mitunter äusserst vorsichtig sein muss – in unserer Kanzlei werden regelmäßig Mandanten, speziell Startups, betreut, die darauf angewiesen sind, Produkte aus dem asiatischen Raum und insbesondere China einzuführen, seien diese auf Wunsch der Mandanten gefertigt oder dort von der Stange geliefert. Hier geht es zur Übersicht.
Begründet eine Domain kennzeichenrechtliche Ansprüche?
Der Bundesgerichtshof (I ZR 135/05) hat in den Raum gestellt, dass durch Benutzung eines Domainnamens (irgendein_name.de) ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen erworben werden kann.
Mit dem BGH liegt das jedenfalls dann nahe, wenn der Verkehr in der als Domainname gewählten Bezeichnung nichts Beschreibendes, sondern nur einen Herkunftshinweis erkennen kann. Es kommt also darauf an, über über die rein addressierende Funktion des Domainnamens hinaus ein Erkennungsmoment hinzukommt, gerade in Kombination mit dem „.de“. Infos dazu.
Werbung mit Referenzen
Dürfen Agenturen – mehr oder weniger ungefragt – ihre Kunden bzw. Auftraggeber als Referenzen zur Eigenwerbung nutzen? Wie sieht es aus, wenn man keine klare vertragliche Absprache getroffen hat? Unser Artikel versucht in aller Kürze einige Anhaltspunkte zu geben und für das Minenfeld „Kundenreferenzen“ zu sensibilisieren.
Beschreibende Wortmarke
Der Bundesgerichtshof hat klar gestellt, dass eine beschreibende Wortmarke nicht dadurch mehr Qualität gewinnt, dass sie mit einem gewissen „Interpretationsaufwand“ durch den Betrachter verbunden ist. Lernen Sie hier die Grenzen der Wortmarke.
Wettbewerbsrechtlicher Schutz
Wettbewerbliche Eigenart und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz nach dem UWG: Das Wettbewerbsrecht bietet einen eigenen Anspruch auf Unterlassung bei der Nachahmung von Produkten – der eine geringe Anspruchshürde darstellt. Es bietet sich damit über eine Prüfung im Wettbewerbsrecht ein Unterlassungsanspruch gegen Nachahmer, der neben den drei „grossen“ Ansprüchen – Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht – existiert. Lesen Sie dazu bei uns mehr.
Wann ist man „Fachanwalt für IT-Recht“
Die Bundesrechtsanwaltskammer beschreibt die Qualifikation eines Fachanwalts wie Folgt: Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Fachanwalt für IT-Recht bietet mit der Fachanwaltsordnung nachgewiesene besondere Kenntnisse im Bereich des Informationstechnologierechts in den Bereichen:
- Recht der IT-Verträge, also z.B. Webdesign-Verträge, Internet-System-Verträge, Verträge zur Suchmaschinen-Optimierung etc.
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, speziell Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht, also rund um Online-Shops
- Immaterialgüterrecht, speziell Urheberrecht und allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Kennzeichenrecht, insbesondere der Namens- und Markenschutz
- Recht des Datenschutzes
- Domainrecht
- Internationale Bezüge, speziell internationales Privatrecht
- Telekommunikationsrecht & Telemedienrecht
- Strafrecht mit IT-Bezug, speziell Medienstrafrecht (Internetstrafrecht)
Moderne Beratung im IT-Recht
Modernes IT-Recht
Die digitale Zukunft ist abstrakter als bisher: Blockchain-basierte Smart-Contracts, Web 3.0 und IT-Sicherheit werden die Zukunft bestimmen. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner hat sich schon vor Jahren auf das Softwarerecht und Cybercrime spezialisiert, bei uns gibt es kein IT-Recht von der Stange, sondern konkrete Themen die zielgerichtet bearbeitet werden.
Ergänzung bestehender Berater & Compliance
Viele Kanzleien bieten Wirtschaftsrecht – das bedeutet aber nicht, dass man auch im IT-Recht oder strafrechtlich mitreden kann. Das Strafprozessrecht und insbesondere Ermittlungsverfahren haben ganz eigene Spielregeln, die man vom Schreibtisch aus nicht versteht. Wir bringen diese Erfahrung mit in Ihre bestehenden Beratungsabläufe, sodass sich niemand überschätzen muss beim Versuch „das bisschen Strafrecht“ mitzubearbeiten. Zudem werden Unterstützung und Schulungen für Unternehmen geboten, speziell für Compliance-Abteilungen.
Fachanwalt für zwei Gebiete: Strafrecht trifft IT
Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch Fachanwalt für IT-Recht. Vor seiner Spezialisierung hat er eine Vielzahl von Verfahren im Bereich der IT-Schutzrechte und des Wettbewerbsrechts geführt, um diese Erfahrung nun in seine wirtschaftsstrafrechtliche Beratung einfließen zu lassen. Denn: Modernes Wirtschaftsstrafrecht ist ohne grundlegende Kenntnis und Erfahrungen rund um IT- und Schutzrechte gar nicht mehr denkbar.
Aktuell im IT-Recht
- Verwendung eines fremden Namens als InternetadresseEin unbefugter Namensgebrauch im Rahmen einer Internetadresse kann zu einer Zuordnungsverwirrung und einer Verletzung schutzwürdiger Interessen der betroffenen Person führen:…
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