Strafverteidiger Ferner Aachen: Strafverteidiger in Aachen und Alsdorf. Fachanwalt für Strafrecht verteidigt in Strafsachen in Aachen und Alsdorf.

100% Strafverteidiger & Fachanwalt für Strafrecht

Spezialisierte Aachener Strafverteidiger: Fachanwälte für Strafrecht

Strafverteidiger in Aachen, bundesweit tätig: Hochqualifizierte Strafverteidiger in einer seit 25 Jahren auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei im Raum Aachen, die hart für Ihre Rechte kämpfen. Spezialisierte Aachener Strafverteidiger, alle Fachanwälte für Strafrecht! In unserer Strafverteidiger-Kanzlei in Aachen finden Sie Ihren Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht – der sich nicht verzettelt und auch mit der Öffentlichkeit umgehen kann.

Strafverteidiger in Aachen: Rechtsanwalt für Strafrecht Ferner
Fachanwälte für Strafrecht Ferner in 52477 Alsdorf | Kontakt aufnehmen

Strafverteidiger in Aachen & Alsdorf

Strafverteidiger, Fachanwälte für Strafrecht Ferner in 52477 Alsdorf (Städteregion Aachen) | Notruf: 0175 1075646

Echte Strafverteidiger im Raum Aachen: Unsere Strafverteidiger-Kanzlei ist auf das Strafrecht spezialisiert! Kein „Strafrecht nebenbei“, sondern auf das Strafrecht spezialisierte, echte Strafverteidiger, die bundesweit dort helfen, wo andere nicht mehr weiterwissen. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht in Aachen und Alsdorf, konzentriert auf eine harte, seriöse Strafverteidigung. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht im Raum Aachen, wobei wir in sinnvollen Fällen bundesweit tätig sind.

Wir bieten Strafverteidigung als Kerngebiet, inkl. Umgang mit Öffentlichkeit und Presse. Echte Strafverteidigung heißt bei uns: jährliche interdisziplinäre Fortbildungen, persönliche Erreichbarkeit, ehrliche Ansagen und ein volles persönliches Coaching für Ihren Auftritt bei Gericht.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung sowie IT, Medien und Arbeit. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht, bei Nebenklage/Opferschutz oder im Familienrecht. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht, RA JF ist zudem IT-Fachanwalt!
  • Erreichbarkeit: kontakt@ferner-alsdorf.de oder Sie vereinbaren einen Rückrufunser Büro vor Ort ist erst nach Vereinbarung eines Termins geöffnet, besuchen Sie uns nicht einfach!
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; verschlüsselte Mails; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Moderne Strafverteidigung

Unsere Strafverteidigung basiert auf dem Gedanken, dass Verteidigung volle Konzentration braucht. Darum haben wir mehr Zeit für jedes Mandat eingeplant, kommunizieren offen und sehr persönlich, haben überzeugenden fachlichen Tiefgang – und alles zu einem fairen Preis. Wir sind in sinnvollen Fällen bundesweit tätig!

Strafverteidiger

Ihre Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht in Aachen & Alsdorf, bundesweit tätig: Eine auf Strafverteidigung spezialisierte Strafverteidiger-Kanzlei mit einem Namen, der seit 25 Jahren mit kompromissloser Strafverteidigung wirbt. Unsere Strafverteidiger im Raum Aachen vertreten Ihre Rechte klar, hart und seriös im Gerichtssaal – in ausgewählten Fällen auch bundesweit.

Medien

Wir bieten professionelle Krisenkommunikation und solides Medienrecht bei erfahrenem Umgang mit Öffentlichkeit und Presse. Denn Strafverfahren sind mehr als nur der Prozess.

Spezialisiert

Bei uns werden Sie vertreten durch kompromisslose Strafverteidiger im Raum Aachen auf fachlich höchstem Niveau – keine Verteidigung von der Stange, sondern exquisite Strafverteidigung von Strafverteidigern, die sich genau die Zeit nehmen, die Ihr Sachverhalt benötigt und die sich persönlich einbringen.

Stark

Ein Strafprozess bedeutet primär eins – ein Risiko für Ihren weiteren Lebensweg. Darum brauchen Sie einen starken Strafverteidiger als Partner, der bei Gericht klare Grenzen ziehen kann – mit transparenten Preisen und echter persönlicher Erreichbarkeit.

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht

Unsere Fachanwälte für Strafrecht beraten und verteidigen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Vorstandshaftung und Cybercrime: von Umweltstrafrecht und Arbeitsstrafrecht bis zu Datenschutzstrafrecht, Korruption und Geldwäsche. Wir beraten zur Haftung des Vorstands, dem Umgang mit Sicherheitslücken in der Supply Chain sowie der Vermeidung von Bußgeldern und Abwehr von Schadensersatzforderungen.

Wirtschaftsstrafrecht, Cybercrime & digitale Beweismittel - Rechtsanwalt Ferner für Cybercrime

Anklage, Haftbefehl, Beschuldigtenvernehmung, Bewährungswiderruf, Hausdurchsuchung?

Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646

In diesen Situationen werden die häufigsten Fehler gemacht, die sich bis zum Urteil ziehen. Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Auch wenn Sie gerade auf der Flucht sind und ein Haftbefehl in der Welt ist: Suchen Sie sofort Beratung! Bei uns finden Sie echte Strafverteidiger und ihren Fachanwalt für Strafrecht.

Haft | Haftbefehl | HausdurchsuchungFührerschein weg | FahrverbotBewährungswiderrufPflichtverteidiger gesucht | FahrerfluchtBeschuldigtenvernehmungVermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten

Rechtsanwalt für Strafrecht: Strafverteidiger Ferner in Aachen & Alsdorf

Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger im Raum Aachen: Rechtsanwalt Dieter Ferner und Jens Ferner sind beide Fachanwälte für Strafrecht.


Fachanwalt für Strafrecht

Um Fachanwalt für Strafrecht zu werden, muss man, neben dem Nachweis über eine entsprechende Fallzahl, auch eine theoretische Zusatzausbildung machen, in der es Prüfungen in Form von Klausuren gibt. Ein Fachanwalt für Strafrecht hat besondere Kenntnisse nachgewiesen in den Bereichen:

  1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und
    Steuerstrafrecht;
  3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie
    Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Bester Strafverteidiger gesucht?

Sie werden für sich den besten Strafverteidiger suchen – doch wer ist das? Zur Suche nach dem besten Strafverteidiger – auch nur im Raum Aachen – eine absolute Aussage zu finden ist schwierig bis unmöglich, wir erklären Ihnen hier, wie man den „besten Strafverteidiger“ finden kann.

Strafverteidiger in Aachen

Seit über 20 Jahren mit dem Schwerpunkt Strafrecht für Sie im Raum Aachen verfügbar – Lassen Sie sich im Strafrecht von den Profis in unserer Kanzlei vertreten. Wir bieten Ihnen echte Strafverteidiger, die sich ständig fortbilden und auf eine umfangreiche Präsenzbibliothek zurückgreifen – Wir überzeugen mit qualitativer Strafverteidigung.


Strafverteidiger in Aachen gesucht: Fachanwalt für Strafrecht Ferner ist Ihr Strafverteidiger im Raum Aachen

Tätigkeiten unserer Aachener Strafverteidiger

Unsere Strafverteidiger im Raum Aachen & Heinsberg sind im gesamten Strafrecht für Sie tätig, so insbesondere bei einer Strafverteidigung in diesen Bereichen:

  • Wirtschaftsstrafrecht in sämtlichen Facetten, vom Unternehmenssanktionenrecht bis zu Straftaten im gewerblichen Rechtsschutz
  • Betrug und betrügerische Taten wie Subventionsbetrug
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Cybercrime & IT-Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Arztstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Waffenstrafrecht
  • Revision und Berufung in Strafsachen
  • Bei Einziehung und Arrest von Vermögenswerten im Strafrecht
Strafverteidiger - Rechtsanwalt Ferner

Ihr „Strafverteidiger“ verteidigt nicht?

Es ist hart, wenn man plötzlich merkt, dass der eigene Verteidiger im Gerichtssaal seinen Job nicht macht – und doch hören wir genau das immer wieder in spontanen Anfragen. Spätestens im Gerichtssaal zeigt sich halt, ob neben einem ein echter Strafverteidiger sitzt. Dabei sind es gerade nicht Krawall und Rauch, die einen Verteidiger ausmachen, sondern dass er weiss wovon er spricht, sich nicht vom Gericht belehren lassen muss und klare Grenzen aufzeigt, über die ein Gericht sich nicht zu Lasten des Mandanten hinwegsetzen kann.

In unserer Strafverteidiger-Kanzlei mit Büros in Alsdorf und Aachen wird das Strafrecht durch unsere Strafverteidiger nicht „nebenher“ bearbeitet: Wir stehen für handverlesene und harte Strafverteidigung bei über 20 Jahren konzentrierter Strafverteidiger-Erfahrung.

Echte Strafverteidiger für Aachen & Heinsberg

  • Ihre Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht: Exzellente Strafverteidigung im gesamten Strafrecht von den Profis mit der Erfahrung aus hunderten Strafverteidigungen in einer seit Jahrzehnten im Raum Aachen auf Strafrecht fokussierten Kanzlei.
  • Sie brauchen bei uns auch keine Öffnungszeiten zu berücksichtigen, die Staatsanwaltschaft ist immer im Dienst – wir sind es auch. Profitieren Sie von der zentralen Lage unserer auf Strafverteidigung ausgerichteten Kanzlei in Alsdorf, im Herzen der Städteregion Aachen und leicht verfügbar aus dem südlichen Raum Heinsberg. So sind wir in kurzer Zeit für Sie verfügbar, insbesondere aus den an Alsdorf angrenzenden Städten Baesweiler, Würselen, Herzogenrath, Geilenkirchen und Aldenhoven.
  • Ständige Fortbildungen als Pflicht für unsere Strafverteidiger – dazu eine umfangreiche Präsenzbibliothek und das Wichtigste: Kein Verzetteln. Sie kommen zu uns, weil Sie erfahrene Strafverteidiger suchen und wir wissen das.
  • Im Notfall unkomplizierter Sofortkontakt zu Strafverteidigern im Raum Aachen, auch am Wochenende
  • Datensicherheit an erster Stelle! Bei uns ist die gesamte Kanzlei auf ein sicheres digitales Arbeiten ausgelegt: Nach aktuellem technischen Stand vollverschlüsselte Datencontainer, eine Hardwarefirewall im Büro und moderne Software-Firewalls auf den Endgeräten.

Sie werden einer Straftat verdächtigt?

Die Scham und der Ärger sind im ersten Moment gross, doch Sie sind als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens nicht alleine – es gab alleine 4,9 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2017. Dabei entfallen fast ein Fünftel auf Verkehrsdelikte und unser Alltag zeigt, dass etwa nach einem Verkehrsunfall bereits ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung droht. Ein echter Strafverteidiger kann hierbei professionell unterstützen.

Das Risiko heutzutage mit einem Strafverfahren überzogen zu werden ist sehr hoch und reißt viele unbescholtene Bürger aus ihrem Alltag. Ein erfahrener Strafverteidiger o. Fachanwalt für Strafrecht hilft Ihnen, dieses Kapitel wieder zu beenden. Ihre Strafverteidiger in der Anwaltskanzlei Ferner helfen Ihnen: Mit klarer Kante im Gerichtssaal, hochqualifiziert, seriös und diskret.

Keineswegs ist es zwingend, dass Sie davon erfahren, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu sein. Wird gegen sie eine Strafanzeige erstattet, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keinen Tatverdacht begründet, so sieht die Staatsanwaltschaft von der Einleitung von Ermittlungen ab. Ergeben die ersten Ermittlungen, dass der Tatverdacht unbegründet ist, stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. In beiden Fällen erfährt der Beschuldigte hiervon nichts, wenn er nicht bereits zur Vernehmung geladen wurde. Seine Unterrichtung ist mit der Strafprozessordnung nicht zwingend immer, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben (vgl. § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO). Es kann also sein, dass es gegen Sie bereits Ermittlungsverfahren gab, von denen Sie nicht einmal etwas wissen.

Im Regelfall geht es um Ihre Vernehmung: Sie sollen als Beschuldigter zu den Vorwürfen angehört werden. Dazu wird Ihnen ein Gesprächstermin mitgeteilt. Wenn Sie hingehen, wird Ihnen der Tatvorwurf erläutert und Sie werden angehört. Sie können von Anfang an Schweigen oder auch jederzeit grundlos die Vernehmung abbrechen. Wenn Sie den Akteninhalt nicht kennen, werden Sie merken, dass Ihnen so genannte Vorhalte aus der Akte gemacht werden, also Ihnen auszugsweise mitgeteilt wird, was andere gesagt haben oder was schon festgestellt wurde.

Hier kommt es drauf an: Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen wurden, zur Beschuldigtenvernehmung, müssen Sie ausdrücklich nicht Folge leisten! Anders wenn Sie als Zeuge geladen wurden, hier musste man früher ebenfalls nicht zur Polizei, inzwischen aber kann man zwangsweise vorgeführt werden oder ein Zwangsgeld erhalten. Dazu bei uns: Was tun bei Vorladung zur Polizei?

Wenn jemand eine Anzeige erstattet, wird danach ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das bedeutet, man wird formell als Beschuldigter geführt und es wird ermittelt. Welche Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden lässt sich unmöglich im Vorhinein sagen. Im Laufe des Verfahrens erfolgt dann irgendwann entweder die Vernehmung des Angezeigten, eine Hausdurchsuchung und/oder Festnahme oder die Einstellung des Verfahrens. Dies sind die wohl häufigsten Gelegenheiten, bei denen einem bekannt wird, dass ein Ermittlungsverfahren läuft.

Hierzu gibt es viele Möglichkeiten - meistens liegt eine Anzeige zu Grunde, etwa weil die Polizei Sie selber bei einer vermeintlichen Straftat beobachtet hat oder ein Dritter hat Sie angezeigt. Erst mit einer Akteneinsicht erhalten Sie hier abschliessende Klarheit.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein Verdächtiger die Stellung eines Beschuldigten erlangt, sobald die Staatsanwaltschaft Maßnahmen gegen ihn ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat strafrechtlich vorzugehen. Mehr dazu hier bei uns.

Wenn eine Beschuldigtenvernehmung Ihrer Person geplant ist, läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie. Das bedeutet, Sie haben besondere Rechte - mehr zur Beschuldigtenvernehmung finden Sie hier bei uns.

Wenn Sie eine Anklage erhalten haben, sollten Sie reagieren - sofort, denn jetzt ist klar, dass die Verhandlung im Raum steht. Jetzt ist ein Zeitpunkt erreicht, an dem man tätig werden muss, wenn man zumindest noch ein Optimum an Verteidigungsstrategie erarbeiten möchte. Mehr zur Anklageschrift erfahren Sie hier bei uns.

Wie geht man mit einer Hausdurchsuchung um - oder mit der Angst vor einer Hausdurchsuchung? Informieren Sie sich hier bei uns zur Hausdurchsuchung.

  1. Höflich und ruhig bleiben, keinen Widerstand leisten
  2. Auf keinen Fall anfangen Dinge zu verstecken oder zu vernichten
  3. Kontaktieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung – falls nicht vorhanden bisher: Suchen Sie nach der Durchsuchung umgehend einen Strafverteidiger, der reagieren kann, es ist Eile geboten.
  4. Sagen Sie auch während der Hausdurchsuchung ohne Beratung nichts – das gilt sowohl für Sie als auch für ihren Angehörigen. Sie lassen sich nicht zur Sache ein, egal was versprochen oder womit gedroht wird!
  5. Unterschreiben Sie nichts, händigen Sie nichts den Ermittlern unmittelbar selber aus.
  6. Lassen Sie sich in jedem Fall Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsprotokoll aushändigen.
  7. Prüfen Sie, gegen wen sich die Durchsuchung richtet und kontrollieren genau, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume betreten werden.
  8. Papiere und Dokumente sind zu versiegeln, nicht vor Ort zu lesen ausser von einem Staatsanwalt.
  9. Strukturieren Sie vorhandene Informationen, die Sie Ihrem Strafverteidiger in konzentrierter Form mitteilen können: Was ist geschehen, welcher Tatvorwurf steht im Raum? Wissen Sie wo Ihr Angehöriger sich befindet?
  10. Bei Festnahme eines Angehörigen: Rufen Sie den Strafverteidiger umgehend an. Verschwenden Sie keine Zeit mit langer Informationsbeschaffung! Denken Sie daran, dass jede Minute, die Ihr Angehöriger im Gewahrsam der Ermittlungsbehörden ist, das Risiko erhöht, dass er anfängt “zu plappern” und sich um Kopf und Kragen redet!
  11. Reden Sie nicht am Telefon über die Sache!

Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot: Es ist zwischen dem nur zeitweise verhängten Fahrverbot und der endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann durch Gericht oder Strassenverkehrsbehörde ausgesprochen werden. Ist Ihnen Ihre Fahrerlaubnis tatsächlich entzogen worden, so kann diese nur noch auf Grund einer entsprechenden Antragstellung in der Führerscheinstelle neu erteilt werden. Voraussetzung für eine solche Neuerteilung ist, dass eine eventuell verhängte Sperrfrist abgelaufen ist, und bei Erteilung der Fahrerlaubnis keine Bedenken an der Fahreignung bestehen:

Bei einer Strafverteidigung kommt es auf den jeweiligen Fall an - wenn es nicht nur um eine Bagatelltat geht, steht mitunter eine Pflichtverteidigung im Raum. Sie sind also nicht schutzlos und unsere Strafverteidiger schätzen gerne vorab ein, ob eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt.

Im Übrigen kommt es auf den Umfang und die Schwierigkeit der Sache an. Wir halten für Verteidigungen beim Amtsgericht Paketpreise bereit, die sogar günstiger sind als die gesetzlichen Gebühren - so kostet die Verteidigung beim Strafrichter bei uns, trotz unserer Spezialisierung, nur marginal weniger als eine Pflichtverteidigung kosten würde und sogar deutlich weniger als bei gesetzlichen Gebühren zu erwarten wäre.

Mehr zu den Kosten eines Strafverteidigers hier bei uns.

Strafverteidiger-Kontakt

Klares Statement im Gerichtssaal: Strafverteidiger Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht – seit 10 Jahren auf das Strafrecht festgelegt, plus: Autor in einem StPO-Kommentar und zwei Fachzeitschriften sowie Dozent zum Strafprozessrecht. Denn Strafverteidigung heißt mehr als nur Anwalt zu sein: überzeugter Kampf für Ihre Rechte und jährliche Fortbildungen, auch in Kriminalistik und Kommunikationspsychologie.

Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger im Raum Aachen & Heinsberg: Strafverteidiger Ferner, spezialisierte Strafverteidiger in der Region Aachen. Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner hilft im Strafrecht!

Unser Profil als Aachener Strafverteidiger

Die Rechtsanwälte und Strafverteidiger Ferner beraten und vertreten Sie als Strafverteidiger in Aachen & Alsdorf bei strafrechtlichen Problemen. Rechtsanwalt Dieter Ferner ist dabei bereits seit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Wir setzen auf Persönlichkeit sowie eine seriöse und fundierte Vertretung. Zusammen mit Rechtsanwalt Jens Ferner stehen Ihnen in der Anwaltskanzlei Ferner zwei versierte Strafverteidiger zur Verfügung im Bereich des gesamten Strafrechts. Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht.

Eine erfahrene, schnelle und professionelle Strafverteidigung sowie Betreuung im Rahmen der laufenden Ermittlungsmaßnahmen ist der Schlüssel zu ihrer optimalen Vertretung. Es wird über die klassische Strafverteidigung hinaus an verschiedenen Stellschrauben gearbeitet: Sowohl der geübte Umgang mit den Medien im Rahmen der Prozessberichterstattung ist bei uns Teil der Arbeit, ebenso wie durch unser kanzleiinternes Wissensmanagement Ihre Verteidigung auf einen festen Sockel gestellt wird.

So setzen wir als Strafverteidiger nicht nur auf die übliche Literatur, sondern haben eine eigene, kanzleiinterne Aufbereitung der BGH-Rechtsprechung und lokalen Rechtsprechung, die eine zeitnahe Berücksichtigung aktueller Entwicklungen ermöglicht – für Ihre Strafverteidigung. Dabei kennen wir auf Grund unserer Fokussierung auf die Region Aachen und Heinsberg die lokalen Gepflogenheiten ebenso wie die lokalen Ansprechpartner. Dieser Vorteil ist bei uns als Strafverteidiger im Raum Aachen von besonderer Bedeutung bei Ihrer Verteidigung.

Um sich "Fachanwalt für Strafrecht" nennen zu können, muss man einen Lehrgang absolvieren, in dessen Rahmen auch Klausuren geschrieben werden. Zusätzlich muss man binnen 3 Jahren eine bestimmte Menge an Fällen bearbeitet und eine Mindestzahl an Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder Aufwärts verhandelt haben. Wenn man die Voraussetzungen erworben hat, beantragt man den Titel bei der Rechtsanwaltskammer, ab dann muss man sich jährlich fortbilden. Der Titel des Fachanwalts ist daher mit spürbaren Kosten verbunden, weswegen hier auch regelmäßig höhere Kosten bei einem Auftrag entstehen (zwingend ist es aber nicht).

Die Gebühren eines Strafverteidigers variieren von Fall zu Fall und sind grundsätzlich erst einmal gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt, lassen sich also im Vorhinein bestimmen. Die Kosten sind zum einen davon abhängig, wie früh oder schnell ein Verfahren beendet wird, denn es macht natürlich einen Unterschied ob man überhaupt vor Gericht muss; zum anderen kommt es darauf an, ob besondere Gebühren vereinbart wurden.

Ein Vorschuss von unter 300 Euro ist jedenfalls unrealistisch, Gesamtkosten für eine Verteidigung unter 600 Euro sind genauso unrealistisch. Ausführlich finden Sie die Kosten eines Strafverteidigers hier erklärt. 

Zuerst einmal ist der Strafverteidiger Beistand und stützt den Mandanten. Wenn der Strafverteidiger seinen Job ernst nimmt, verteidigt er - gegen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Aber damit ist noch nichts über die Form gesagt: Je nach Fall kann es geboten sein, ruhiger zu verteidigen, es kann aber auch zwingend sein, aggressiv aufzutreten. Wichtig ist, dass der Mandant weiss und ihm verständlich gemacht wird, was gerade geschieht und warum.

Aus unserer Sicht: Kommunikation. Ein guter Strafverteidiger hat mehr als ein Schema F nach dem er immer agiert, er kommuniziert mit seinem Mandanten so, dass der immer weiß was Sache ist - und beherrscht verschiedene Kommunikationsstrategien um mit Gericht und Behörden zu sprechen. Vor allem muss er ehrlich sein, darf gegenüber dem Mandanten keinen Unsinn versprechen und muss seine Ratschläge fachlich untermauern können. Mehr dazu, was ein guter Strafverteidiger ist, finden Sie hier bei uns.

Die Justiz NRW beschreibt den Strafverteidiger so:

Der Beschuldigte kann sich in jedem Verfahrensstadium, also auch schon im Ermittlungsverfahren durch einen Strafverteidiger beraten lassen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich jedoch vornehmlich auf das Hauptverfahren.

Man unterscheidet Pflicht- und Wahlverteidiger. Pflichtverteidiger werden vom Gericht bestimmt und dem Angeklagten zur Seite gestellt. Der Wahlverteidiger hingegen ist ein vom Angeklagten selbst bestimmter Rechtsanwalt, den der Angeklagte mit schriftlicher Vollmacht dazu ermächtigt, ihn im Strafverfahren zu verteidigen. Der Angeklagte ist aber nicht verpflichtet, sich einen Verteidiger zu suchen. Vielmehr kann er auch ohne Verteidiger vor Gericht erscheinen, etwa um Kosten zu sparen. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz allerdings zwingend vor, dass der Angeklagte durch einen zugelassenen Verteidiger verteidigt wird. Man spricht insoweit von notwendiger Verteidigung. Das Gericht bestimmt in diesen Fällen einen Pflichtverteidiger, sofern der Angeklagte sich noch keinen Wahlverteidiger gesucht hat. Es handelt sich um Fälle, in denen dem Angeklagten erhebliche Strafvorwürfe gemacht werden oder das Verfahren zu erheblich belastenden Sanktionen führen kann. Die wichtigsten Fälle sind:

  • Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen vorgeworfen
  • Das Strafverfahren kann zu einem Berufsverbot führen
  • Der Beschuldigte befindet sich sei mindestens drei Monaten auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt und wird nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen
  • Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten
  • Wenn die Schwere der Tat oder die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage es gebietet
  • Wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann

Hat das Gericht dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger beigeordnet, ist dem Angeklagten dadurch nicht die Möglichkeit genommen, selbst einen Rechtsanwalt zu bestimmen, der die Verteidigung übernehmen soll. In diesem Fall hebt das Gericht die Bestellung des Pflichtverteidigers wieder auf.

Grundsätzlich gilt die Bestellung des Verteidigers für das gesamte Strafverfahren. Sie kann jedoch auch auf nur eine Instanz beschränkt werden. Im Rahmen dieser evtl. zeitlichen Einschränkung hat der Verteidiger folgende Aufgaben:

In erster Linie soll der Verteidiger dem Angeklagten beratend zur Seite stehen. Er soll die Rechte des Angeklagten umfassend wahrnehmen und diesen zu prozessual richtigen beziehungsweise klugen richtigen Handlungen und Erklärungen veranlassen. Im Rahmen dieser Stellung ist der Verteidiger verpflichtet, sich ausschließlich für den Angeklagten einzusetzen.

Ferner übt der Verteidiger gegenüber dem Gericht eine Kontrollfunktion aus. Er hat darauf zu achten, dass alle den Angeklagten entlastenden Aspekte hinreichend berücksichtigt und die Verfahrensvorschriften beachtet werden. Der Verteidiger ist daher auch als Organ der Rechtspflege zu verstehen. In dieser Funktion dient er der Wahrheitsfindung und trifft ihn die Pflicht, für einen sachdienlichen und prozessual geordneten Verfahrensablauf zu sorgen. Damit der Verteidiger diesen Aufgaben gerecht werden kann, steht ihm nach Maßgabe des § 147 StPO ein unbeschränktes Akteneinsichtsrecht zu.

Der Verteidiger ersetzt jedoch nicht den Angeklagten. Auch wenn also ein Verteidiger am Verfahren beteiligt ist, muss der Angeklagte selbst in der Verhandlung erscheinen. Der Verteidiger ist nur ein Bestand des Angeklagten, nicht dessen Vertreter.

Der Verteidiger ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Schutz und der Verteidigung des Angeklagten dienen. Seine Grenzen findet der Verteidiger dann, wenn er den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllt, das heißt, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, Beweismittel verfälscht oder wissentlich gefälschte Beweismittel verwendet. Gleiches gilt, wenn der Verteidiger den Angeklagten vor einer bevorstehenden Verhaftung warnen würde. Nicht gehindert ist der Verteidiger aber, auf Freispruch zu verteidigen und zu beantragen, auch wenn der Angeklagte ihm die Tatbegehung in einem vertraulichen Gespräch gestanden hat.

Die Rechte des Verteidigers können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Recht zur Stellung von Anträgen, insbesondere Beweisanträgen
  • Recht zur Stellung von Fragen an den Angeklagten, Zeugen und Sachverständige
  • Anwesenheitsrecht in allen Verfahrenstadien, auch bei Ortsterminen außerhalb des Gerichts
  • Recht zur Abgabe von Erklärungen und Stellungnahmen für den Angeklagten
  • Recht zur Beanstandung von Fragen, die von anderen Verfahrensbeteiligten an Zeugen oder den Angeklagten gerichtet werden

Nach dem Schluss der Beweisaufnahme hat der Verteidiger, wenn der Staatsanwalt seinen Schlussvortrag beendet hat, sein Plädoyer zu halten. Dieses fasst das Ergebnis der Hauptverhandlung nochmals zusammen, würdigt alle erörterten Umstände in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und enthält schließlich einen Antrag an das Gericht, wie dieses aus der Sicht der Verteidigung entscheiden soll. (QUelle: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/verfahren/Verfahrensbeteiligte/verteidiger/index.php)

Um es kurz zu machen: Es gibt keinen! Vergessen Sie Vorurteile, die auf schlechten Fernsehfilmen beruhen, die "Pflichtverteidigung" ist in Deutschland ein eigenes Konstrukt und Sie können den Anwalt als Pflichtverteidiger haben, den Sie sich selber aussuchen! Mehr zur Pflichtverteidigung mit FAQ hier bei uns.


Fachanwalt für Strafrecht in 52477 Alsdorf, Städteregion Aachen

Qualitative Strafverteidigung fällt nicht vom Himmel: Über mehr als zwei Jahrzehnte hat sich unsere Kanzlei ihren renommierten Namen erarbeitet. Wir bieten auf dem Land, im Nordkreis der Städteregion Aachen, hochqualifizierte und leicht verfügbare Strafverteidigung.

Hart im Kampf, fachlich in der Sache – unsere Anwälte stehen für ein seriöses, diskretes Arbeiten – ohne Show-Effekte und billige Versprechen. Wir sagen geradeheraus, wo es etwas zu gewinnen gibt und scheuen nicht die Wahrheit, wo man nur noch Schäden begrenzen kann. Unsere Kanzlei bietet nicht einfach Strafverteidigung, sondern ein neues Niveau: keine Masse an Fällen, persönlicher Kontakt zu den Anwälten und Qualifikation durch Vorträge und Autorentätigkeit. Und alles zu fairen, transparenten Preisen.

Bei einem strafrechtlichen Vorwurf ist es wichtig, einen Fachanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben. Im Gegensatz zu allgemein tätigen Rechtsanwälten verfügt ein Fachanwalt über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Strafrecht. Er kennt die aktuellen Gesetze, Urteile und Verfahrenstaktiken genau und kann so die bestmögliche Verteidigung für Ihren Fall gewährleisten. Weiterhin kann ein Fachanwalt mögliche Fallstricke vermeiden und Ihre Rechte effektiver schützen. Setzen Sie auf Kompetenz und erhöhen Sie so Ihre Chancen auf einen positiven Verfahrensausgang.

Fachanwalt für Strafrecht in Alsdorf im Raum Aachen - Fachanwälte für Strafrecht Ferner! Ihr Fachanwalt für Strafrecht in der Städteregion Aachen für Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven.

Unsere Fachanwälte für Strafrecht

Wir bieten Ihnen Strafverteidigung fernab von Massengeschäft und unpersönlichen Call-Centern: Bei uns finden Sie Ihren Fachanwalt für Strafrecht im Raum Aachen, lassen Sie sich überraschen, wie wir unsere Kanzlei bewusst fernab der Großstadt, im ländlichen Raum, postiert haben.

Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner

Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner ist seit über 20 Jahren als Fachanwalt für Strafrecht in Alsdorf tätig. Er war früher Autor, unter anderem in einer bekannten Zeitschrift für Verkehrsrecht, konzentriert sich aber heute auf eine forensische Tätigkeit.

Fachanwalt für Strafrecht Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht, gefragter Dozent speziell zu den Themen Strafprozessordnung und Cybercrime und darüber hinaus Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar.

Strafverteidiger-Notruf

0175 1075646

Unser hauseigener Strafverteidiger-Notdienst hilft in den von uns betreuten Regionen bei allen strafrechtlichen Notfällen:

Haft | Haftbefehl | HausdurchsuchungFührerschein weg | FahrverbotBewährungswiderrufPflichtverteidiger gesucht | FahrerfluchtBeschuldigtenvernehmungVermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhaltenStrafbefehlBußgeldbescheid erhaltenFirma gehackt

Was ist ein Fachanwalt?

Die Bundesrechtsanwaltskammer beschreibt die Qualifikation eines Fachanwalts wie Folgt: Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.

Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich fortgebildet hat. Mehr zum Fachanwalt für Strafrecht bei Wikipedia.


Strafrecht in der Städteregion Aachen

Fachanwalt für Strafrecht in 52477 Alsdorf

Aus Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Übach-Palenberg erreichen Sie uns ebenso gut wie aus Geilenkirchen und Aldenhoven. Für Unternehmen aus dem Dreieck Aachen/Köln/Düsseldorf, die auf unsere spezialisierten Leistungen im IT-Recht zurückgreifen möchten, lohnt sich der Mehraufwand mit Blick auf unsere so möglichen niedrigeren Kosten allemal.

Unsere Familie wie unsere Kanzlei sind fest mit der Stadt Alsdorf (52477 Alsdorf), im Nordkreis der Städteregion Aachen belegen, verbunden. Wir haben unsere spezialisierte Kanzlei aber auch aus strategischen Gründen hier, mitten auf dem Land angesiedelt: Sie finden bei uns Ihren hochspezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht und IT-Recht und müssen dafür nicht in die Großstadt fahren – unsere Kanzlei versorgt den Nordkreis im Raum Aachen und ist verkehrstechnisch, mit der Lage neben der A44 hervorragend angebunden an das Umland.

Fachanwalt für Strafrecht: Aus Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Übach-Palenberg erreichen Sie uns ebenso gut wie aus Geilenkirchen und Aldenhoven. Für Unternehmen aus dem Dreieck Aachen/Köln/Düsseldorf, die auf unsere spezialisierten Leistungen im IT-Recht zurückgreifen möchten, lohnt sich der Mehraufwand mit Blick auf unsere so möglichen niedrigeren Kosten allemal.

Fachanwalt für Strafrecht in der Nähe in 52477 Alsdorf und 52064 Aachen

Ein Fachanwalt für Strafrecht bietet nachgewiesene besondere Kenntnisse im Bereich des Strafrechts in den Bereichen:

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • Materielles Strafrecht, einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

News vom Rechtsanwalt für Strafrecht in Aachen

Spezialisiert auf Strafverteidigung

Spezialisiert auf Strafverteidigung bedeutet, wir helfen hochqualifiziert bei Vorwürfen im gesamten Strafrecht.

  • Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Gewaltdarstellung, Amtsanmaßung
  • Cybercrime: Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet, Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Datenhehlerei, Datenveränderung, Computersabotage
  • Verkehrsstrafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Geldfälschung, Inverkehrbringen von Falschgeld, Wertzeichenfälschung, Fälschung von Zahlungskarten
  • Falsche uneidliche Aussage, Meineid, Falsche Versicherung an Eides Statt, Falsche Verdächtigung
  • Sexualstrafrecht: Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen, Sexueller Missbrauch von Kindern, Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung, Verbreiten von Kinderpornographie, Ausbeutung von Prostituierten, Ausübung der verbotenen Prostitution
  • Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, Verletzung des Briefgeheimnisses, Verletzung von Privatgeheimnissen
  • Mord, Totschlag, Schwangerschaftsabbruch, Fahrlässige Tötung
  • Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Mißhandlung von Schutzbefohlenen, Schwere Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung
  • Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenraub, Verschleppung, Nachstellung, Freiheitsberaubung, Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme
  • Nötigung, Bedrohung
  • Diebstahl, Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl, Unterschlagung
  • Schwerer Raub, Raub mit Todesfolge, Räuberischer Diebstahl, Erpressung, räuberische Erpressung
  • Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsmißbrauch, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, Urkundenunterdrückung
  • Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht
  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
  • Sachbeschädigung, Brandstiftung, Schwere Brandstiftung, Besonders schwere Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge, Fahrlässige Brandstiftung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
  • Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Verbotene Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr, Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt