Waffenstrafrecht & Waffentechnologie

Rechtsanwalt für Waffenstrafrecht und Waffentechnologie: Im Waffenstrafrecht und insbesondere bei Fragen rund um die Entwicklung von Waffentechnologien finden Sie in der Anwaltskanzlei Ferner Unterstützung. Wir sind regelmäßig bei waffenrechtlichen Delikten als Strafverteidiger tätig und beraten Rüstungskonzerne im Recht der Waffentechnologie. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht. 

Waffenstrafrecht und Waffentechnologierecht durch Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht Jens Ferner: 02404 92100

Waffenstrafrecht, Kriegswaffenkontrollgesetz & Waffentechnologie

Waffenstrafrecht & Waffentechnologie

Rechtsanwalt für Waffenstrafrecht und Waffentechnologie: Im Waffenstrafrecht und insbesondere bei Fragen rund um die Entwicklung von Waffentechnologien finden Sie in der Anwaltskanzlei Ferner Unterstützung. Wir sind regelmäßig bei waffenrechtlichen Delikten als Strafverteidiger tätig und beraten Rüstungskonzerne im Recht der Waffentechnologie. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht.

Waffenstrafrecht und Waffentechnologierecht durch Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht Jens Ferner: 02404 92100

  • Waffenstrafrecht (Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Waffengesetz)
  • Recht der Waffentechnologien inkl. Sanktionsrecht
  • Bußgelder bei Verstößen gegen das Waffengesetz
  • Kriegswaffenkontrollgesetz und Sprengstoffgesetz

Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung, das Medien-/IT-Recht und ergänzend Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
  • Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30 (keine Mails zwischen 20h/6h oder an Sonn-/Feiertagen!)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Waffenstrafrecht: Kriegswaffenkontrollgesetz und Waffengesetz

Ihr Rechtsanwalt für Waffenstrafrecht

Das Waffenstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit Straftaten im Bereich von Waffen befasst. In Deutschland gibt es strenge Vorschriften für den Umgang mit Waffen, die im Waffengesetz (WaffG) geregelt sind.

Wenn es strafrechtliche Vorwürfe im Bereich des Waffenstrafrechts gibt, kann es sich um verschiedene Arten von Straftaten handeln, die unter anderem folgende Delikte umfassen:

  • Illegaler Waffenbesitz: Es ist verboten, bestimmte Arten von Waffen ohne die erforderliche Erlaubnis zu besitzen oder zu führen. Dazu gehören beispielsweise Schusswaffen, Explosivstoffe oder Gaspistolen.
  • Verstoß gegen das Waffengesetz: Das Waffengesetz enthält zahlreiche Vorschriften, die den Umgang mit Waffen regeln. Verstöße gegen diese Vorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben, beispielsweise wenn eine Waffe nicht ordnungsgemäß gelagert oder geführt wird oder wenn sie an Personen ohne die erforderliche Erlaubnis verkauft wird.
  • Waffenhandel: Der Handel mit Waffen ist in Deutschland ebenfalls eingeschränkt. Es ist beispielsweise verboten, Waffen an Personen zu verkaufen, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen.
  • Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz: Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) enthält zusätzliche Vorschriften für den Umgang mit Kriegswaffen und Kriegswaffenkomponenten. Verstöße auch gegen diese Vorschriften können strafbar sein.

Sprengstoffe im Waffenstrafrecht


Das Sprengstoffgesetz ist ein Bundesgesetz, das den Umgang mit Sprengstoffen in Deutschland regelt. Es enthält Vorschriften für die Herstellung, den Erwerb, den Besitz, die Lagerung, den Transport, die Verwendung und den Verkauf von Sprengstoffen.

Wer sich nicht an die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes hält, kann strafrechtlich belangt werden. Folgende Straftaten können im Kontext des Umganges mit Sprengstoffen verübt werden – darüber hinaus gibt es im Strafgesetzbuch auch Normen, die sich speziell auf die Verwendung von Sprengstoffen bei Straftaten beziehen, beispielsweise bei Brandstiftung oder bei der Herbeiführung von Explosionen. In diesen Fällen kommt es neben dem Sprengstoffgesetz auch auf die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches an.

  1. Illegaler Erwerb oder Besitz von Sprengstoffen: Es ist verboten, Sprengstoffe zu erwerben oder zu besitzen, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
  2. Illegaler Handel mit Sprengstoffen: Der Handel mit Sprengstoffen ist in Deutschland ebenfalls eingeschränkt. Es ist beispielsweise verboten, Sprengstoffe an Personen zu verkaufen, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen.
  3. Verstoß gegen die Vorschriften zur Lagerung von Sprengstoffen: Das Sprengstoffgesetz enthält Vorschriften für die Lagerung von Sprengstoffen, die zum Schutz von Mensch und Umwelt dienen. Verstöße gegen diese Vorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben.
  4. Verstoß gegen die Vorschriften zum Transport von Sprengstoffen: Auch für den Transport von Sprengstoffen gibt es strenge Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Verstöße gegen diese Vorschriften können ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben.
  5. Verstoß gegen die Vorschriften zur Verwendung von Sprengstoffen: Das Sprengstoffgesetz enthält zudem Vorschriften für die Verwendung von Sprengstoffen. Verstöße gegen diese Vorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Unsere Tätigkeit im Waffenstrafrecht

Zum gesamten Waffenstrafrecht samt Kriegswaffenkontrollgesetz finden Sie in der Anwaltskanzlei Ferner Unterstützung – Rechtsanwalt Jens Ferner hilft bei allen relevanten Fragen des Waffenrechts beratend und vor Gericht.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist regelmäßig im Waffenstrafrecht vor Gericht als Strafverteidiger tätig und bietet Ihnen die hinreichende Erfahrung aus Strafprozessen. Dabei zeigt die Erfahrung, dass auf der einen Seite der grundsätzlich zuverlässigen waffenrechtlichen Beurteilung der Polizeibehörde nicht blind geglaubt werden darf, aber gerade im Bereich Irrtümer und Strafzumessung erhebliches Verteidigungspotential liegen.

So ist RA Ferner im gesamten Bereich des Waffenrechts und Kriegswaffenkontrollgesetzes tätig. Er vertritt eine Mehrzahl von Mandanten, sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen. Insbesondere gegenüber der Polizeipräsidien Aachen, Köln und Düsseldorf wurden eine Vielzahl von Mandanten bearbeitet.

Ordnungswidrigkeiten im Waffenrecht

Neben strafrechtlichen Sanktionen können im Kontext des Umganges mit Waffen und Sprengstoffen auch Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Ordnungswidrigkeiten sind weniger schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Zusammenhang mit Waffen und Sprengstoffen können folgende Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden:

  • Verstoß gegen das Waffengesetz: Verstöße gegen das Waffengesetz, die nicht den Tatbestand einer Straftat erfüllen, können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Beispiele hierfür sind das Führen von Waffen ohne die erforderliche Erlaubnis oder das Nichtbefolgen von Vorschriften zur Lagerung von Waffen.
  • Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz: Auch Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz, die nicht den Tatbestand einer Straftat erfüllen, können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Beispiele hierfür sind das Besitzen von Sprengstoffen ohne die erforderliche Erlaubnis oder das Nichtbefolgen von Vorschriften zur Lagerung von Sprengstoffen.

Die Höhe der Bußgelder im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Bereich von Waffen und Sprengstoffen kann je nach Schwere des Verstoßes variieren. In schweren Fällen können Bußgelder von mehreren tausend Euro verhängt werden. Wir helfen bei sämtlichen Bußgeldern gerne!

Waffentechnologie: Das IT-Recht und seine Rolle bei der Herstellung von Waffensystemen

Das IT-Recht und seine Rolle bei der Herstellung von Waffensystemen

Das IT-Recht, auch Informationstechnologierecht genannt, umfasst die rechtlichen Aspekte der Informations- und Kommunikationstechnologien. Es spielt in der modernen Welt eine immer wichtigere Rolle, insbesondere im Bereich der Waffensysteme, in denen digitale Technologien und Netzwerke zunehmend eingesetzt werden. Auch die Bedeutung künstlicher Intelligenz sollte in dem Zusammenhang mit Waffentechnologie nicht unterschätzt werden.

IT-rechtliche Fragen spielen bei der Herstellung von Waffensystemen eine wichtige Rolle, und zwar in verschiedenen Bereichen wie Schutz des geistigen Eigentums, Datenschutz, Cybersicherheit sowie bei ethischen Fragen. Hinzu kommen Fragen des Sanktionsrechts beim Export technischer Komponenten.

Schutz des geistigen Eigentums

Bei der Entwicklung und Herstellung von Waffensystemen ist der Schutz des geistigen Eigentums von entscheidender Bedeutung. Dazu gehören Patente, Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse, die Technologien, Algorithmen und Designs schützen. Diese Schutzmechanismen ermöglichen es Unternehmen und staatlichen Institutionen, ihre Innovationen zu schützen und Wettbewerbsvorteile zu sichern. Das IT-Recht bietet einen rechtlichen Rahmen, um den Missbrauch solcher Informationen zu verhindern und gegen Diebstahl oder Verletzung rechtlich vorzugehen.

Datenschutz und Privatsphäre

In der heutigen digitalisierten Welt spielen der Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre eine zentrale Rolle. Bei der Entwicklung von Waffensystemen, insbesondere solchen mit Überwachungsfunktionen, ist es unerlässlich, dass die erhobenen Daten entsprechend geschützt werden. Das IT-Recht regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und stellt sicher, dass Datenschutzrichtlinien und -gesetze eingehalten werden, um Missbrauch zu verhindern und die Privatsphäre des Einzelnen zu schützen.

Cyber-Sicherheit und Schutz kritischer Infrastrukturen

Die zunehmende Vernetzung von Waffensystemen und die Abhängigkeit von digitalen Technologien eröffnen neue Angriffsvektoren für Cyber-Angriffe. Das IT-Recht bietet einen rechtlichen Rahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen und die Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr solcher Angriffe. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit von Unternehmen, staatlichen Institutionen und internationalen Organisationen, um gemeinsame Sicherheitsstandards zu entwickeln und die Resilienz gegenüber Cyber-Angriffen zu erhöhen.

Ethik und Rechenschaftspflicht

Der Einsatz von Informationstechnologien in Waffensystemen wirft auch ethische Fragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit autonomen Waffensystemen und künstlicher Intelligenz. Das IT-Recht kann dazu beitragen, ethische Grundsätze und Richtlinien für den Einsatz solcher Technologien festzulegen, um sicherzustellen, dass sie verantwortungsvoll und im Einklang mit internationalen Normen und den Menschenrechten eingesetzt werden. Dazu gehört auch die Frage der Verantwortlichkeit und Haftung im Falle von Schäden oder Verlusten, die durch den Einsatz dieser Technologien verursacht werden.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Gesetzgeber und Regulierungsbehörden klare Richtlinien und Regeln für den Einsatz von KI und autonomen Systemen in Waffensystemen entwickeln. Dies kann beispielsweise die Festlegung von Grenzen für die Autonomie solcher Systeme oder die Implementierung von Mechanismen für die menschliche Kontrolle und Entscheidungsfindung umfassen.

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