Kategorie: Datenrecht

Das Datenrecht regelt den Zugang zu Daten, ihre Nutzung und ihre wirtschaftliche Verwertung. Als Rechtsanwalt für Datenrecht in Aachen informieren wir insbesondere über den Data Act, Datenzugangsansprüche, Datennutzungsverträge, Cloud-Wechsel, Geschäftsgeheimnisse und die Abgrenzung zum Datenschutzrecht.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • KI-Gigafabrik in Jülich (Update 2026)

    KI-Gigafabrik in Jülich (Update 2026)

    Nur wenige Kilometer von Alsdorf entfernt entsteht in Jülich vielleicht – so die ganz grosse Hoffnung – in naher Zukunft ein Stück europäischer Digitalgeschichte: Der Supercomputer Jupiter, bereits heute der größte öffentliche Rechner außerhalb der USA, könnte zum Kern einer der ersten KI-Gigafabriken der EU werden. Warum das nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche Chance ist.

    Update im Juni 2026: Irgendwie läuft es nicht rund (siehe unten …)

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  • Cloud-Souveränität, Abhängigkeit: Warum der Anbieterwechsel zur Compliance-Pflicht wird

    Cloud-Souveränität, Abhängigkeit: Warum der Anbieterwechsel zur Compliance-Pflicht wird

    Es trifft den IT-Leiter mittelständischer Unternehmen mit voller Wucht in dem Moment, in dem er aussteigen will: Die Daten liegen bei einem US-Hyperscaler, die Schnittstellen sind proprietär, das Datenformat ist anbieterspezifisch, und ein Wechsel würde Monate dauern und Unsummen kosten. Wer einmal drin ist, kommt kaum wieder heraus. Genau diese Erfahrung – über Jahre als unvermeidlicher Preis der Cloud hingenommen – steht seit September 2025 unter einem neuen rechtlichen Vorzeichen. Die Europäische Union hat das Lock-in zum Regelungsgegenstand erklärt, und damit verschiebt sich die Cloud-Compliance vom freiwilligen Risikomanagement hin zu einer Pflichtenlage, die jeden Anbieter und mittelbar jeden Nutzer betrifft.

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  • Databroker Files & ADINT: Smartphones als frei verfügbares Spionagewerkzeug

    Databroker Files & ADINT: Smartphones als frei verfügbares Spionagewerkzeug

    Aktuelle Enthüllungen, die französische, deutsche und internationale Journalisten im Dezember 2025 unter dem Titel Databroker Files veröffentlicht haben, zeigen ein Sicherheitsproblem von historischer Dimension: Sie belegen in krasser Form, wie Werbe- und Standortdaten, eigentlich für „personalisiertes Marketing“ erhoben, eingesetzt werden könnten, um Geheimdienstmitarbeiter, Militärangehörige und selbst das unmittelbare Umfeld von Präsident Emmanuel Macron bis an die private Haustür zu verfolgen.

    Es geht nicht mehr nur um die Gefährdung der Privatsphäre Einzelner, sondern um die nationale und europäische Sicherheit insgesamt. Speziell durch ADINT. werden immer mehr Überwachungen möglich. und fernab der Öffentlichkeit hat sich hier ein für Geheimdienste und Ermittler. lohnendes Grenzgebiet Überwachungsmarktplatz gebildet. etabliert. Darin kann man auch ein Musterbeispiel für den Irrtum über die vermeintlich „langweiligen Daten“ des Einzelnen erkennen. Der Beitrag wurde im Februar 2026 nochmals aktualisiert.

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  • Verhaltensbedingte Kündigung wegen gelöschter Katzenfotos

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen gelöschter Katzenfotos

    Die Frage, ob das Löschen betrieblicher Daten einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann, ist in der arbeitsrechtlichen Praxis von hoher Relevanz. Besonders brisant wird es, wenn der Vorwurf auf Indizien beruht und der Arbeitgeber den Sachverhalt nicht hinreichend aufklärt. Das Arbeitsgericht Bocholt hat in einem aktuellen Urteil (1 Ca 459/25) entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung wegen angeblich gelöschter Dateien unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber den Tatvorwurf nicht substantiiert darlegt und den Arbeitnehmer nicht vorher anhört.

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  • Data Spaces und Datenpooling

    Data Spaces und Datenpooling

    Daten als strategischer Rohstoff: Ob in der Industrie 4.0, im Gesundheitswesen oder bei der Entwicklung von KI-Systemen – die Fähigkeit, Daten sicher, effizient und rechtlich einwandfrei zu teilen, entscheidet über Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft. Zwei Konzepte stehen dabei im Fokus: Data Spaces und Datenpooling. Beide verfolgen das Ziel, Daten für mehrere Akteure nutzbar zu machen, tun dies jedoch auf grundlegend unterschiedliche Weise.

    Während Data Spaces auf dezentrale, souveräne Datennutzung setzen, zielt Datenpooling auf die gemeinsame Bündelung von Daten in einem zentralen oder logisch einheitlichen Rahmen ab. Doch wie sind diese Modelle rechtlich einzuordnen? Welche Herausforderungen ergeben sich aus Datenschutz-, Wettbewerbs- und Vertragsrecht?

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  • Informationspflichten bei Bereitstellung personenbezogener Daten als Gegenleistung

    Informationspflichten bei Bereitstellung personenbezogener Daten als Gegenleistung

    Unternehmen nutzen personenbezogene Daten, um personalisierte Dienstleistungen oder Rabattprogramme anzubieten, während Verbraucher oft unbewusst mit ihren Daten „bezahlen“. Doch müssen Unternehmen diese Datenbereitstellung als „Preis“ kennzeichnen? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil vom 23. September 2025 (Aktenzeichen 6 UKl 2/25) klargestellt, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten keine Gegenleistung im informationsrechtlichen Sinne des BGB darstellt – und damit auch nicht als „Preis“ im Sinne der Verbraucherrechterichtlinie zu behandeln ist.

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  • EUGH: Anonymität von Daten ist relativ zu bestimmen

    EUGH: Anonymität von Daten ist relativ zu bestimmen

    Die Frage, wann Daten als anonym gelten und damit dem Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entzogen sind, beschäftigt Praxis und Wissenschaft seit Jahren. Mit seinem Urteil vom 4. September 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-413/23 P) eine wichtige Entscheidung getroffen, die das bisherige Verständnis von Anonymität und Personenbeziehbarkeit grundlegend prägt.

    Der Fall betraf die Übermittlung pseudonymisierter Daten durch den Einheitlichen Abwicklungsausschuss der Europäischen Union (SRB) an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte im Rahmen der Abwicklung der Banco Popular Español SA. Der EuGH stellte klar: Anonymität ist keine absolute Eigenschaft von Daten, sondern hängt vom jeweiligen Verantwortlichen und dessen Möglichkeiten zur Identifizierung ab. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Datenverarbeitung in Forschung, Wirtschaft und Verwaltung.

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  • Weltmodelle und Datenrecht

    Weltmodelle und Datenrecht

    Wie KI die physische Welt begreift – und warum das Datenrecht darüber (mit-)entscheidet: Die nächste Stufe der Künstlichen Intelligenz wird nicht in Chatfenstern stattfinden, sondern in Fabriken, Logistikzentren und auf Straßen. Weltmodelle – KI-Systeme, die nicht Wörter, sondern physikalische Zustände vorhersagen – gelten als Schlüssel, um Maschinen ein echtes Verständnis ihrer Umgebung zu verleihen.

    Während Sprachmodelle wie ChatGPT statistische Muster in Texten erkennen, simulieren Weltmodelle die Gesetze der Physik, die Dynamik von Objekten und die Konsequenzen von Handlungen. Sie ermöglichen es Robotern, autonome Fahrzeuge oder Produktionsanlagen, sich in einer komplexen, unvorhersehbaren Welt zu orientieren, ohne jede Situation zuvor explizit programmiert zu haben. Doch dieser Fortschritt wirft nicht nur technische, sondern auch grundlegende rechtliche Fragen auf: Wer kontrolliert die Daten, auf denen diese Modelle trainieren? Wie lassen sich synthetische Trainingsdaten rechtssicher nutzen? Und welche Rolle spielt der europäische Data Act bei der Verteilung von Wertschöpfung und Risiko? Ein Überblick.

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  • Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act (VO (EU) 2023/2854) ist seit dem 12. September 2025 in weiten Teilen anwendbar – mit dem erklärten Ziel, Datennutzung in Europa einfacher, fairer und interoperabler zu machen. Er richtet sich vor allem an Hersteller vernetzter Produkte, Dateninhaber und Nutzer, außerdem an Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud, PaaS, SaaS, IaaS). Die Verordnung ergänzt die DSGVO, sie ersetzt sie nicht: Wo personenbezogene Daten betroffen sind, gelten weiterhin die DSGVO-Spielregeln; der Data Act zielt primär auf nicht-personenbezogene Nutzungsdaten und damit verbundene Metadaten ab.

    Wer in diesen Kategorien fällt? Praktisch jedes Unternehmen, das smarte, datenproduzierende Güter herstellt oder betreibt – vom Industriegerät über Fahrzeuge bis zum Haushaltssystem – und alle, die entsprechende Cloud-Leistungen anbieten oder beziehen. Für Start-ups und Kleinstunternehmen gibt es punktuelle Ausnahmen, die Grundlinie bleibt aber: Datenzugang und -weitergabe sollen rechtlich und technisch möglich werden.

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  • Strafbarkeit von Datenschutzverstößen

    Strafbarkeit von Datenschutzverstößen

    Wo beginnt die rote Linie des § 42 BDSG: Der Schutz personenbezogener Daten ist heute nicht nur eine Frage des Vertrauens, sondern auch des Rechts. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) steht fest: Wer mit Daten leichtfertig umgeht, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen. Doch wo genau verläuft die Grenze zwischen einem bloßen Verstoß gegen Datenschutzregeln und einer strafbaren Handlung? § 42 BDSG normiert diese Grenze – und wirft zugleich zahlreiche Fragen auf.

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  • Rechtsfragen zu QR-Codes

    Rechtsfragen zu QR-Codes

    Was früher ein unscheinbares Quadrat war, ist heute ein omnipräsentes Werkzeug im Alltag: Der QR-Code hat sich – beschleunigt durch die Pandemie – vom Nischenprodukt der Logistik zum digitalen Tor zwischen analoger und virtueller Welt entwickelt. Seine einfache technische Handhabbarkeit kontrastiert dabei mit einer wachsenden Komplexität rechtlicher Implikationen. In aller Kürze soll hier darauf eingegangen werden, Schwerpunkt ist dabei die Frage der Haftung bei Quishing.

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  • Deepfakes und Prüfpflichten: OLG Frankfurt verschärft Verantwortung von Hostprovidern

    Deepfakes und Prüfpflichten: OLG Frankfurt verschärft Verantwortung von Hostprovidern

    Die digitale Öffentlichkeit ist anfällig für Missbrauch – insbesondere durch täuschend echte Deepfake-Videos. In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 04.03.2025 – 16 W 10/25) klargestellt, welche Prüfpflichten ein Hostprovider nach einem ersten Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Dritte auf seiner Plattform trifft. Die Entscheidung markiert einen weiteren Schritt hin zu einer präziseren Verantwortungszuschreibung im Zeitalter algorithmischer Verbreitungsmechanismen.

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  • Plattformmacht und Interoperabilität: EuGH zur Weigerung digitaler Gatekeeper

    Plattformmacht und Interoperabilität: EuGH zur Weigerung digitaler Gatekeeper

    Mit Urteil vom 25. Februar 2025 (Rechtssache C-233/23) hat der Europäische Gerichtshof (Große Kammer) entschieden, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen, das eine digitale Plattform wie „Android Auto“ entwickelt hat, sich unter bestimmten Umständen missbräuchlich im Sinne des Art. 102 AEUV verhält, wenn es Drittanbietern den Zugang zu dieser Plattform verweigert. Der Fall wurde auf Vorlage des italienischen Staatsrats entschieden und betrifft den Konflikt zwischen Google und dem Energieunternehmen Enel X, das mit seiner Lade-App „JuicePass“ keinen Zugang zu Android Auto erhielt.

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  • Verwertung von Luftbildaufnahmen – Datenschutz versus Gemeinwohlinteressen

    Verwertung von Luftbildaufnahmen – Datenschutz versus Gemeinwohlinteressen

    Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit Beschluss vom 17. Februar 2025 (Az. 29 L 3128/24) eine Entscheidung getroffen, die grundsätzliche Fragen des Datenschutzrechts und der staatlichen Datenerhebung aufwirft. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob eine Gemeinde im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht Luftbildaufnahmen von Privatgrundstücken anfertigen und auswerten darf, ohne dass die betroffenen Eigentümer dem zugestimmt haben.

    Während die Antragstellerin in der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten einen unzulässigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung sah, bejahte das Gericht die Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahme und wies den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Die Entscheidung ist ein weiterer Beitrag zur fortschreitenden Klärung der Frage, inwieweit behördliche Befliegungen zur Verwaltungspraxis gehören dürfen und welche datenschutzrechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind.

    Update: Das OVG hat die Entscheidung bestätigt!

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  • EU-US Data Privacy Framework wankt: Wie Trumps Politik europäische Unternehmen bedroht

    EU-US Data Privacy Framework wankt: Wie Trumps Politik europäische Unternehmen bedroht

    Die transatlantischen Datenströme stehen erneut vor einer Zerreißprobe. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden und den darauffolgenden EuGH-Urteilen zu „Schrems I“ und „Schrems II“ war das EU-US Data Privacy Framework (DPF) der dritte Versuch, eine rechtskonforme Basis für Datentransfers zwischen der EU und den USA zu schaffen. Doch mit den jüngsten Entwicklungen unter der erneuten Präsidentschaft Donald Trumps wackelt diese Brücke mehr denn je.

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