Rechtsanwalt für Revision im Strafrecht
Rechtsanwalt für Revision im Strafrecht gesucht? Die erste Instanz lief nicht wie geplant? Wir unterstützen Sie mit einer fachlich und seriös geführten Revision im Strafrecht. Unsere auf die Strafverteidigung fokussierte Kanzlei unterstützt auch bei strafprozessualer Revision. Dabei verweist unsere Kanzlei auf jahrzehntelange Erfahrung, beide Strafverteidiger unserer Kanzlei haben persönlich beim Bundesgerichtshof verhandelt und einer unserer Anwälte ist StPO-Kommentator.
Rechtsanwalt für Revision: Fachanwälte für Strafrecht Ferner | Kontakt aufnehmen
- Rechtsanwalt für Revision: Fachanwälte für Strafrecht
- Erfahren in Revisionen zu Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof
- Alle unsere Verteidiger haben persönlich beim Bundesgerichtshof verhandelt
- Ehrliche, offene Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Bundesweite Übernahme von strafprozessualen Revisionen
Kontakt
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann in einer Revision bzw. Berufung im Strafrecht noch das Ruder herumreißen, lassen Sie sich von unserer Reputation überraschen!
Ihr Rechtsanwalt für Revision im Strafrecht
Rechtsanwalt für Revision gesucht? In unserer Kanzlei wird eine jahrzehntelange strafprozessuale Erfahrung geboten – und noch mehr.
Alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht und haben in Revisionen persönlich beim Bundesgerichtshof verhandelt. Dabei können wir auf Dutzende erfolgreiche Revisionen verweisen, eine Erfolgszahl, die sich in strafprozessualen Revisionen mehr als sehen lassen kann.
Dabei bietet Rechtsanwalt Jens Ferner eine Qualifikation, die darüber hinaus geht: Er ist Kommentator in einem StPO-Kommentar und für das OLG Köln Ausbilder von Rechtsreferendaren im Bereich Strafprozessrecht und strafprozessuales Revisionsrecht.
Informationen: strafprozessuale Berufung und Revision
Wenn die erste Instanz nicht wie geplant verlaufen ist, benötigen Sie einen professionellen Strafverteidiger, der Ihr Strafverfahren mit einer Revision fortführt. Dabei bietet nur die Berufung im Strafprozess die Möglichkeit einer vollständigen erneuten Beweisaufnahme, während die Revision alleine prüft, ob eine Gesetzesverletzung vorliegt – das sind Verfahrensfehler oder materiell-rechtliche Fehler in der Rechtsanwendung.
Eine Revision im Strafrecht ist arbeitsintensiv: Protokolle und Akte müssen angefordert und gelesen werden, Fehler herausgearbeitet und erläutert werden. Alles in einer engen Frist von 1 Monat ab Zustellung des Urteils, wobei vorher binnen einer Woche bereits die Revision eingelegt gewesen sein muss. Wir übernehmen Revisionen daher auch ausschließlich, wenn wir vor Zustellung des Urteils (also vor Beginn der Revisionsbegründungsfrist) beauftragt werden.
Was wird in der Revision geprüft?
Anders als in einer Berufung, ist bei der Revision die Beweisaufnahme ausgeschlossen. Das Revisionsgericht prüft in der strafrechtlichen Revision ausschliesslich, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Sind die Tatsachen fehlerhaft festgestellt worden, werden sie durch das Revisionsgericht aufgehoben.
Wann ist eine Revision zulässig
Eine Revision steht regelmässig zur Verfügung:
- nach der ersten Instanz beim Strafrichter am Amtsgericht als direkte "Sprungrevision";
- nach erstinstanzlicher Verhandlung bei Landgerichten und Oberlandesgerichten gibt es keine Berufung, sondern nur noch die Revision als Rechtsmittel;
- auch kann man Revision gegen ein Berufungsurteil bei einer LG-Strafkammern einlegen
Hinweis: Im Jugendstrafverfahren gelten Besonderheiten!
Wann muss die Revision eingelegt werden!
Eine Woche ab Verkündigung hat man Zeit - oder ab Zustellung bei Verkündung in Abwesenheit. Am besten immer mit einer Woche ab Verkündung rechnen.
Wie schnell muss die Revision begründet werden
Man hat grundsätzlich einen Monat Zeit ab Urteilszustellung.
Revision im Strafrecht gewünscht? Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht!
Kosten einer Revision im Strafrecht
Es ist nicht möglich, pauschal vorab etwas zu den Kosten einer Revision im Strafrecht zu sagen: Je nach Ablauf der ersten Instanz(en) und der Frag, ob und welche Verfahrensrügen zu erheben sind, ist auch unterschiedlicher Zeitaufwand nötig. Grundsätzlich arbeiten wir auf Basis unseres Stundensatzes, ermöglichen aber im Einzelfall auch pauschale Sätze.
Wenn Sie bei uns bisher noch nicht Mandant waren, beauftragen Sie uns mit einem Erstberatungspaket. In diesem Paket ist die Bestellung, die Einlegung der Revision und der materiell-rechtlichen Rüge schon enthalten. Zudem gibt es auf Basis des bisherigen Prozessverlaufs eine Besprechung, in der wir ehrlich die Erfolgsaussichten mit Ihnen besprechen und nach erster Einarbeitung auch konkret sagen können, was an Kosten auf Sie zukommen. Auf diesem Weg erhalten Sie eine echte erste Leistung zu einem fairen Preis und wissen dann, ob und worauf Sie sich weiter einlassen bei uns.
Die erste Instanz lief nicht gut? Berufung oder Revision helfen.
Im Strafrecht haben Sie – wenn Sie in erster Instanz beim Amtsgericht angeklagt waren – die Möglichkeit der Berufung. Dabei können Sie im Strafrecht, ganz anders als im Zivilrecht, eine vollständige weitere Tatsacheninstanz ausschöpfen. Bei einer Anklage zum Landgericht steht Ihnen die Möglichkeit der Revision zu – ein hoch formalisiertes Verfahren, das Erfahrung und strafprozessuales Wissen erfordert.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten: Die Rechtsmittelfrist beträgt eine Woche, die Begründungsfrist bei Revision im Strafrecht nur einen Monat – es gilt: Je früher Sie sich melden, je besser!
Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung ausgerichtet und verteidigt seit Jahrzehnten professionell. Unsere beiden Strafverteidiger haben persönlich beim Bundesgerichtshof in geführten Revisionen verhandelt und sind regelmäßig sowohl in Berufungen als auch Revisionen tätig.
Zu unserer Arbeit gehört dabei auch immer die Vorbereitung, also die Analyse, wie sinnvoll überhaupt ein Rechtsmittel ist und ob es ggfs. mit Risiken behaftet ist.