Kategorie: Kunstrecht

Blog zum Kunstrecht: Kunstrecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten von Kunst und Kulturwirtschaft befasst. Es umfasst eine Vielzahl von Themen wie Urheberrecht, Markenrecht, Vertragsrecht, Kulturgutschutz und Kunsthandel.

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Tatort: Kunst!

    Tatort: Kunst!

    Es gibt einen Moment in jedem großen Kunstskandal, in dem die Bewunderung in Misstrauen kippt: Ein Sammler steht vor einem Gemälde, das er für ein Vermögen erworben hat, und etwas stimmt nicht. Die Signatur sitzt einen Hauch zu sicher. Die Geschichte hinter dem Werk klingt eine Spur zu rund. Genau in diesem Moment beginnt das Kunststrafrecht – jenes eigentümliche Grenzgebiet, in dem Ästhetik und Strafgesetzbuch aufeinandertreffen.

    Es ist ein Rechtsgebiet, das es offiziell gar nicht gibt, schliesslich hat niemand je ein „Kunststrafgesetzbuch“ verfasst. Und doch beschäftigt kaum ein anderes Feld die Justiz mit derart spektakulären, fast romanhaften Fällen. Wer verstehen will, warum Kunst ein so verlockendes Tatobjekt ist, muss zunächst begreifen, dass sie alles zugleich verkörpert: enormen Vermögenswert, kulturelle Identität und einen Markt, der von Vertrauen lebt – und gerade deshalb anfällig ist für jene, die dieses Vertrauen missbrauchen.

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  • KI-Bildgenerierung und Lichtbildschutz: OLG Düsseldorf setzt Maßstäbe

    KI-Bildgenerierung und Lichtbildschutz: OLG Düsseldorf setzt Maßstäbe

    Mit Urteil vom 2. April 2026 (20 W 2/26) hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die sofortige Beschwerde einer Unterwasserfotografin zurückgewiesen, die einem ehemaligen Kooperationspartner die weitere Verbreitung eines mittels Bild-zu-Bild-KI erstellten Folgewerks untersagen lassen wollte. Die Entscheidung liefert die bislang präziseste obergerichtliche Dogmatik zur Schnittstelle zwischen dem klassischen Lichtbildschutz und der Nutzung menschlich geschaffener Bilder als Input generativer KI-Systeme und schließt systematisch an die jüngsten unionsgerichtlichen Vorgaben (EuGH, Mio und konektra, C-580/23, C-795/23) an.

    Hinweis: Mein Blog-Beitrag wurde in der Presse umfangreich aufgegriffen, u.a. bei Heise, BusinessPunk und bei HNA:

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  • Hybride Schöpfungsprozesse: LG Frankfurt zum Urheberrechtsschutz eines teilweise KI-generierten Liedes

    Hybride Schöpfungsprozesse: LG Frankfurt zum Urheberrechtsschutz eines teilweise KI-generierten Liedes

    Mit Urteil vom 17. Dezember 2025 (2-06 O 401/25) hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung bestätigt, die einem digitalen Vertrieb die weitere Verwertung eines Liedes untersagt, dessen Text in wesentlichen Teilen aus einem menschlich verfassten Originaltext übernommen worden war – obwohl in den Produktionsprozess das KI-System SunoAI eingebunden war. Die Entscheidung ordnet die beweisrechtlichen Lasten bei KI-gestützten Werken neu und entwickelt eine praktikable Dogmatik für die Abgrenzung menschlicher und maschineller Schöpfungsanteile im einstweiligen Rechtsschutz.

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  • Urheberrecht: Das Zitatrecht nach §51 UrhG

    Urheberrecht: Das Zitatrecht nach §51 UrhG

    Zitatrecht: Durch § 51 UrhG wird das Zitieren urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt. Diese Norm, die eine Schranke des Urheberrechts darstellt, ist besonders wichtig, denn ohne diese Norm wäre es unmöglich, sich mit urheberrechtlich geschützten Werken konkret auseinanderzusetzen, sei es in Form einer wissenschaftlichen Begutachtung, Satire oder schlicht plumper Polemik.

    Seit der Urheberrechtsreform 2021 steht das klassische Zitatrecht in § 51 UrhG zudem neben der neuen Schranke des § 51a UrhG für Karikatur, Parodie und Pastiche. Während § 51 UrhG weiterhin die Nutzung fremder Werke als Beleg oder Erörterungsgrundlage in eigenen Werken regelt, adressiert § 51a UrhG künstlerische und transformative Nutzungen, die sich an bestehende Werke anlehnen, ohne dass ein Zitatzweck im engen Sinn vorliegen muss. Für die Praxis ist daher eine saubere Abgrenzung zwischen Zitatzweck und pasticheartiger Nutzung unerlässlich.

    Gleichwohl ist diese Schranke wohl diejenige, die mit am häufigsten missverstanden wird. Denn: Verbreitet ist bis heute der Irrglaube, dass man die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes schlicht mit einer Quelle belegen muss, damit daraus ein urheberrechtlich erlaubtes Zitat wird. Dem ist – man möchte manchmal sagen: leider – nicht so. Ein kurzer Überblick zum Zitatrecht.

    Hinweis, Update Januar 2026: Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Jahr 2012 verfasst und wird seitdem laufend aktualisiert, um alle Entwicklungen möglichst zu beachten. Beachten Sie auch, dass dieser Beitrag bei Wikipedia referenziert wird.

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  • Betrug mit wertlosen Faksimile-Büchern

    Betrug mit wertlosen Faksimile-Büchern

    Der Verkauf von angeblich wertvollen Sammlerstücken, die sich später als wertlos erweisen, ist ein klassisches Betrugsszenario. Das Landgericht Trier hat mit seinem Beschluss vom 10. November 2025 (Az: 1 Qs 44/25) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Grenzen zwischen zulässiger Geschäftepraxis und strafbarem Betrug neu auslotet.

    Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Angeschuldigter, der ältere Kunden mit vermeintlich wertvollen Faksimile-Büchern täuschte, sich wegen Betrugs strafbar gemacht hat. Das Gericht bestätigte den hinreichenden Tatverdacht und eröffnete das Hauptverfahren, nachdem das Amtsgericht Trier die Anklage zunächst teilweise abgelehnt hatte. Es ist eine seltene Entscheidung zur Frage, wie Gerichte mit der Abgrenzung zwischen Primär- und Sekundärmarkt umgehen und wann eine Täuschung über die Werthaltigkeit von Sammlerstücken vorliegt.

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  • NFT-Handel als elektronische Dienstleistung: Umsatzsteuer bei Collectibles

    NFT-Handel als elektronische Dienstleistung: Umsatzsteuer bei Collectibles

    In einer Entscheidung des 5. Senats hat das Finanzgericht Hannover zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Tokens (NFT) Stellung genommen (Urteil vom 10. Juli 2025, Az. 5 K 26/24). Der Senat ordnet den Handel mit sog. NFT-Collectibles als sonstige Leistungen ein, verneint für Verkäufe über OpenSea die Fiktion einer Dienstleistungskommission, behandelt B2C-Verkäufe als elektronisch erbrachte Dienstleistungen und sieht für das Jahr 2021 kein strukturelles Vollzugsdefizit. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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  • Karikatur, Parodie, Pastiche: § 51a UrhG im Überblick

    Karikatur, Parodie, Pastiche: § 51a UrhG im Überblick

    Urheberrechtliche Zulässigkeit von Karikatur, Parodie und Pastiche: Mit der Einführung des § 51a UrhG im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber eine grundlegende Neuausrichtung im deutschen Urheberrecht vorgenommen. Was vormals über den § 24 a.F. als freie Benutzung geregelt und richterrechtlich zurechtgebogen wurde, ist nun in ein unionsrechtlich harmonisiertes Korsett gegossen: Die explizite Zulässigkeit von Karikatur, Parodie und Pastiche. Diese neue Schrankenregelung führt nicht nur zu einer größeren Rechtssicherheit für Kulturschaffende, sondern wirft zugleich neue Fragen im Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit, Urheberschutz und digitalen Nutzungspraxen auf.

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  • Internationale Reichweite des Kulturgüterschutzes am Beispiel des „Vitruvianischen Menschen“

    Internationale Reichweite des Kulturgüterschutzes am Beispiel des „Vitruvianischen Menschen“

    OLG Stuttgart (4 U 136/24) zur extraterritorialen Wirkung italienischer Normen: Es klingt zunächst nach einem kulturpolitischen Kuriosum, entpuppt sich aber als ein rechtsdogmatisch hochkomplexer Streitfall mit europarechtlicher Sprengkraft: Das italienische Kulturministerium und ein staatliches Museum beanspruchen das Recht, außerhalb Italiens die kommerzielle Nutzung des gemeinfreien Werks „Der vitruvianische Mensch“ von Leonardo da Vinci zu untersagen.

    Dies stützt sich auf nationale Vorschriften des italienischen Kulturgüterrechts. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob und inwieweit derartige öffentlich-rechtlich begründete Schutzansprüche über das italienische Staatsgebiet hinaus geltend gemacht werden können – und ob ein deutsches Unternehmen sich dagegen mit einer negativen Feststellungsklage vor deutschen Gerichten zur Wehr setzen darf.

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  • Kunstrecht: Zwischen Kreativität und Kodifikation

    Kunstrecht: Zwischen Kreativität und Kodifikation

    Kunstrecht – Ein Überblick über ein unterschätztes Rechtsgebiet … Was ist Kunst? – eine Frage, die Philosophen, Kuratoren und Künstler seit Jahrhunderten umtreibt. Doch mit der Professionalisierung des Kunstmarkts und der Digitalisierung kreativer Prozesse drängt sich eine weitere Frage immer stärker in den Vordergrund: Was ist Kunst im rechtlichen Sinne – und wie wird sie geschützt?

    Willkommen im Kunstrecht – einem interdisziplinären, dynamischen und zunehmend komplexen Rechtsgebiet, das weit über das klassische Urheberrecht hinausgeht. Es betrifft Künstlerinnen, Sammler, Museen, Galeristen, NFT-Plattformen, Auktionshäuser – und zunehmend auch Strafverteidiger.

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  • Urheberrechtlicher Schutz von Innenraumgestaltung

    Urheberrechtlicher Schutz von Innenraumgestaltung

    Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 4. Oktober 2024 (Az. 14 O 145/23) eine interessante Entscheidung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von architektonischer Innenraumgestaltung getroffen. Der Rechtsstreit betraf die öffentliche Darstellung eines sanierten Hofgebäudes, insbesondere dessen Innenräume, durch eine Architekturgesellschaft. Die klagenden Architekten sahen darin eine Verletzung ihrer Urheberrechte und forderten neben Unterlassung auch Schadensersatz sowie eine öffentliche Gegendarstellung.

    Die Entscheidung beleuchtet zentrale Aspekte des Urheberrechts im Bereich der Baukunst und stellt klar, unter welchen Bedingungen Innenraumgestaltungen als schutzfähige Werke anerkannt werden können. Sie gibt außerdem Aufschluss darüber, inwiefern Architekten ihre urheberrechtlichen Ansprüche durchsetzen können, wenn ihre Werke unzulässig genutzt werden.

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  • Markenrechtswidrige Verwendung eines ausblutenden roten Kreuzes auf einem Buchcover

    Markenrechtswidrige Verwendung eines ausblutenden roten Kreuzes auf einem Buchcover

    Im Zentrum eines Rechtsstreits beim OLG Hamburg (Az. 5 U 112/23) stand die Frage, ob die Verwendung eines ausblutenden roten Kreuzes auf einem Buchcover eine Verletzung der Markenrechte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) darstellt oder ob die Kunstfreiheit der Autorin und des Verlags überwiegt. Der Senat entschied, dass eine markenrechtswidrige Nutzung vorliegt und wies die Berufung der Beklagten weitgehend zurück.

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  • Urheberrecht und Werknachahmung: Künstler imitiert anderen Künstler

    Urheberrecht und Werknachahmung: Künstler imitiert anderen Künstler

    Beim Landgericht Düsseldorf hat am 14. August 2024 (Az. 12 O 156/23) drehte es sich um die Frage, ob ein Künstler, der Werke eines anderen nachahmt und diese als eigene ausgibt, schadensersatzpflichtig ist. Die Entscheidung stellt ein klares Signal für den Schutz künstlerischer Originalität dar und zeigt, wie sich Urheberrechtsverletzungen finanziell auswirken können.

    Im Kern bejahte das Gericht einen Verstoß gegen das Urheberrecht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung eines erheblichen Schadensersatzes. Die Frage der erlaubten Werknachahmung wurde dabei ebenso beleuchtet wie die Grenzen der sogenannten „freien Bearbeitung“ eines geschützten Werkes.

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  • Kein Schadensersatz für beschädigtes Gemälde – Kunstmarkt und Haftungsfragen im Fokus

    Kein Schadensersatz für beschädigtes Gemälde – Kunstmarkt und Haftungsfragen im Fokus

    Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem aufsehenerregenden Fall über die Schadensersatzpflicht für ein beschädigtes Kunstwerk entschieden (Urteil vom 4. Dezember 2024, Az. 7 U 4874/21). Streitgegenstand war ein wertvolles Gemälde, das auf einer Ausstellung präsentiert wurde und während des anschließenden Transports Schaden nahm. Die zentrale Frage lautete: Wer trägt die Verantwortung für die Beschädigung – der Kunsthändler, der das Werk in Kommission nahm, oder die Auftraggeberin, die den Transport veranlasste?

    Das OLG bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I und verneinte eine Haftung der beklagten Galerie. Dabei spielte das anwendbare englische Recht eine entscheidende Rolle, insbesondere hinsichtlich der Auslegung der vertraglichen Pflichten und der Beweislastverteilung.

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  • Foto als Marke

    Foto als Marke

    Das Bundespatentgericht (BPatG) in München hat sich in einem aktuellen Beschluss vom 18.03.2024 (Az. 29 W (pat) 509/21) mit der Frage beschäftigt, ob eine Fotografie als Marke eingetragen werden kann. Der Fall betrifft die Schwarz-Weiß-Fotografie „Sprung in die Freiheit“ von Peter Leibing, die den Grenzpolizisten Conrad Schumann bei seiner Flucht über den Stacheldraht in West-Berlin zeigt.

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  • Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freier Mitarbeit bei Gastvertrag im Theater

    Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freier Mitarbeit bei Gastvertrag im Theater

    Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat am 31. Januar 2024 (Az. 5 Sa 422/23) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Risikoverteilung bei einem Theaterbrand und zur Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und Arbeitsverhältnis bei einer Sängerin und Schauspielerin mit Gastvertrag getroffen.

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