Medienrecht und Medienprozess
Rechtsanwalt für Medienrecht: Führung von Medienprozessen
Gerade im Zusammenhang mit Strafverteidigungen und Cyberkrisen gewinnen das Äußerungsrecht und das Medienrecht stetig an Bedeutung. Hier vertritt Rechtsanwalt Jens Ferner Ihre Interessen bei der Verteidigung gegen Rufschädigungen, Verleumdungen und unzulässigen Meinungsäußerungen. Ob es um den Schutz Ihrer persönlichen oder geschäftlichen Reputation geht aber auch den Kampf um die Freiheit der Meinung geht – wir setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.
Wir unterstützen Manager, Agenturen und Unternehmen in der Krise und bieten professionelle Krisenkommunikation samt Medienrecht – bei erfahrenem Umgang mit Öffentlichkeit + Presse. Rechtsanwalt Jens Ferner ist in Krisenkommunikation geschult!
Rechtsanwalt für Medienrecht in Aachen – Fachanwalt für IT-Recht Ferner | Kontakt aufnehmen
- Äußerungsrecht
- Kunstrecht
- Kreatives Recht für Werbeagenturen und Softwareentwickler wie Urheberrecht & Markenrecht sowie Arbeitsrecht
- Grüne Werbung: Rechtsfragen von Werbung mit Klimaschutz, Greenwashing und für grüne Technologien
- Digitale Werbung & Wettbewerbsrecht im Bereich IT und Telekommunikation
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen ausschließlich Fälle im Strafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht (inkl. Wettbewerbs- & Urheberrecht). In sinnvollen Fällen auch bundesweit.
- Fachanwälte: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF zudem Fachanwalt für IT-Recht
- Erreichbarkeit: Rückruf buchen – kontakt@ferner-alsdorf.de – Whatsapp – Threema
- Cyberrisk- & Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (im Strafrecht bei Haft, Anklage oder Durchsuchung – für Unternehmen auch bei Cybervorfall & Unterlassungsaufforderung)
- Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; sichere Mail-Infrastruktur via Protonmail; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp. Bei uns gibt es kein Verstecken hinter dem Sekretariat, sondern echte persönliche Erreichbarkeit – und klare Kommunikation, auch hinsichtlich der Kosten.
Medienrecht
Äußerungsrecht
Das Äußerungsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts und schützt Ihre Ehre sowie Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. In der heutigen, schnelllebigen Online-Welt können unbedachte Äußerungen oder Falschinformationen schwerwiegende Folgen haben. Ich biete kompetente Beratung und Vertretung in Fällen von: Schadensersatzansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Verleumdung und Rufschädigung, Recht auf Gegendarstellung sowie Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf
Medienrecht
Das Medienrecht umfasst ein breites Spektrum an rechtlichen Fragestellungen, die im Kontext der Verbreitung von Informationen und Inhalten stehen. Dies schließt digitale Medien und soziale Netzwerke mit ein. Beraten werden Unternehmen und (Werbe-)Agenturen im Umfeld von Berichterstattung und Werbung. Meine Expertise im Medienrecht beinhaltet:
- Vertretung in medienrechtlichen Streitigkeiten
- Beratung bei der Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten (Print, Online, Social Media)
- Rechtliche Unterstützung bei Urheberrechtsverletzungen
- Beratung bei Datenschutzfragen in Bezug auf Medieninhalte
Wettbewerbsrecht
Als Anwalt für Werberecht und Wettbewerbsrecht unterstütze ich meine Mandanten dabei, ihre Marketingstrategien rechtskonform zu gestalten und unfaire Wettbewerbspraktiken zu bekämpfen. Diese Bereiche des Rechts sind Teil des Medienrechts, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kommunikation, Werbung und mediale Inhalte festlegt. Durch meine Expertise sorge ich dafür, dass Werbung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Unternehmen im Wettbewerb fair agieren, um teure Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Arts & Media
Kunst und Medien samt Urheberrecht sind fest mit dem digitalen Raum verbunden und seit jeher Bestandteil unserer Kanzlei: Wer uns besucht, bemerkt schnell unsere Liebe nicht nur zu Technik, sondern gerade auch zur Kunst. Wir widmen uns den juristischen Fragen rund um Kunstwerke, Meinungen und digitales Werberecht – Hand in Hand mit der Beratung von Unternehmen im Bereich des kreativen Arbeitens. So beraten wir nicht nur digitale Unternehmen, sondern auch Kunstgalerien und Werbeagenturen.
Rechtsanwalt Jens Ferner. Ihr Medienprozess. Ihr Medienanwalt.
Meine Kombination aus Fachwissen im IT-Recht und Strafrecht ermöglicht mir eine einzigartige Perspektive auf die Herausforderungen im Äußerungs- und Medienrecht. Ich verstehe die technischen Aspekte sowie die rechtlichen Feinheiten, die in der digitalen Welt von entscheidender Bedeutung sind. Mein Ansatz ist stets praxisorientiert und auf die individuellen Bedürfnisse meiner Mandanten ausgerichtet.
Litigation-PR im Strafprozess?
Litigation-PR ist die Anwendung von PR-Techniken auf rechtliche Angelegenheiten. Es geht darum, die öffentliche Meinung über einen Rechtsstreit oder eine rechtliche Angelegenheit zu beeinflussen, indem man die Medien und andere Kommunikationskanäle nutzt. Und warum ist Litigation-PR nun wichtig: Rechtsstreitigkeiten können einen erheblichen Einfluss auf den Ruf eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Einzelperson haben. Durch die strategische Nutzung von Litigation-PR kann eine Partei versuchen, das öffentliche Verständnis und die Wahrnehmung eines Falles zu beeinflussen, um Unterstützung zu gewinnen oder den Schaden für den Ruf zu minimieren.
Litigation-PR kann verschiedene Taktiken und Strategien umfassen:
- Medienarbeit: Die Zusammenarbeit mit Journalisten, um sicherzustellen, dass die Botschaft der Partei korrekt und vorteilhaft dargestellt wird.
- Soziale Medien: Die Nutzung sozialer Medien, um direkt mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und Unterstützung zu gewinnen.
- Krisenkommunikation: Die Entwicklung von Strategien, um schnell und effektiv auf unerwartete Entwicklungen in Rechtsstreitigkeiten reagieren zu können.
- Stakeholder-Kommunikation: Die Kommunikation mit wichtigen Anspruchsgruppen wie Kunden, Mitarbeitenden und Investoren, um Vertrauen aufzubauen und Unterstützung zu gewinnen.
Litigation-PR kann ethische Fragen aufwerfen, da sie den Ausgang eines Rechtsstreits beeinflussen kann. Es ist wichtig, dass Litigation-PR-Praktiker die rechtlichen und ethischen Grenzen respektieren und in ihrer Kommunikation transparent sind.
Rechtsanwalt für Medienrecht: Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung und Schmähkritik
Die drei Eckpfeiler beim Streit um Äußerungen
Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung und Schmähkritik sind drei Begriffe, die im Medienrecht oft im Zusammenhang mit der Kommunikation in der Öffentlichkeit und im rechtlichen Kontext diskutiert werden. Sie spielen eine wichtige Rolle im Rechtsverständnis und im gesellschaftlichen Diskurs.
Beginnen wir mit der Meinungsfreiheit. Sie ist ein Grundrecht und schützt das Recht eines jeden, seine Meinung frei zu äußern. Dieses Recht ist in demokratischen Gesellschaften von zentraler Bedeutung, da es den freien Austausch von Gedanken und Ideen ermöglicht. Meinungsfreiheit bedeutet, dass du deine Ansichten, Überzeugungen und Bewertungen frei äußern darfst, auch wenn andere sie nicht teilen oder sie als anstößig empfinden. Allerdings ist die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos. Sie findet ihre Grenzen unter anderem dort, wo die Rechte anderer verletzt werden.
Im Gegensatz zur Meinung steht die Tatsachenbehauptung. Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die objektiv überprüfbar und somit entweder wahr oder falsch ist. Zum Beispiel ist die Aussage „Es regnet“ eine Tatsachenbehauptung, die überprüft werden kann. Tatsachenbehauptungen genießen nicht denselben Schutz wie Meinungsäußerungen, vor allem wenn sie unwahr sind und jemanden schädigen können. Wenn Tatsachenbehauptungen falsch sind und jemanden in seinem Ruf schädigen, können sie rechtliche Konsequenzen haben.
Schmähkritik ist eine Form der Äußerung, die sich von der normalen Kritik unterscheidet. Sie liegt vor, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Bei der Schmähkritik geht es also nicht darum, Kritik an Verhalten oder Meinungen zu üben, sondern die Person selbst wird herabgewürdigt. Solche Äußerungen sind in der Regel nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, da sie die Grenze zur persönlichen Beleidigung überschreiten.
Es gibt eine sehr umfassende und über die Jahrzehnte gewachsene Rechtsprechung zur Thematik Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung. Beachten Sie dazu in unserem Blog jedenfalls:
- Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil
- Meinungsfreiheit auch für meinungsbezogene Tatsachenbehauptung
- Tatsachen vermischt mit Meinungen
- Keine Meinungsfreiheit für unwahre Tatsachenbehauptung
- Abgrenzung zur Schmähkritik
- Kritik an Unternehmen
- Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht
- Deutung des Sinngehalts einer Äußerung
- Beiträge rund um Werbeagenturen
Voraussetzungen für die Übernahme von Medienprozessen
Von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner werden allein unter folgenden Voraussetzungen IT-Prozesse übernommen, die in jedem Fall gelten und nicht verhandelbar sind:
- Tätigkeit allein bei Medienprozessen rund um Fragen des Äußerungsrechts, der Berichterstattung und in Fragen des Werberechts
- Beauftragung bei Klageabwehr spätestens 8 Tage vor Fristende mit einer Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten, die im Schnitt 476 Euro inkl. USt. kostet und bei weiterer Beauftragung angerechnet wird
Aktuell im Medienrecht & Wettbewerbsrecht
- Konkludente Einwilligung: Namens- und Bildveröffentlichung im PresserechtMit Urteil vom 4. März 2025 (Az. 27 O 110/24) hat das Landgericht Berlin eine Entscheidung getroffen, die über ihren konkreten Einzelfall hinaus Maßstäbe für den Umgang mit konkludenter Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten im Presserecht setzt. Im Zentrum stand die Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung – bestehend aus Foto, vollem Namen und Altersangabe – über…
- UWG: Keine Unterlassung ohne MarktteilnahmeOLG Frankfurt zur fehlenden Aktivlegitimation im Lauterkeitsrecht: Mit Urteil vom 14. November 2024 (Az. 6 U 188/24) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb nicht zugelassener Krebsarzneimittel aufgehoben. Der Grund: Die antragstellende pharmazeutische Gesellschaft stand zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zur Antragsgegnerin – sie war lediglich potenzielle Mitbewerberin.…
- Gerichtsentscheidungen und Datenschutz: LG Hamburg stärkt freie UrteilsdatenbankenRechtsprechung ist ein öffentliches Gut – doch was gilt, wenn personenbezogene Daten in veröffentlichten Entscheidungen auftauchen? Mit seinem Urteil vom 09.05.2025 (Az. 324 O 278/23) hat das Landgericht Hamburg eine klare und begrüßenswerte Linie gezogen: Die gemeinnützige Plattform Openjur durfte eine Gerichtsentscheidung veröffentlichen, obwohl darin der vollständige Name eines Rechtsanwalts enthalten war. Der Kläger blieb erfolglos…
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Hacker-BerichterstattungOLG Frankfurt zieht klare Grenzen für digitale Quellen: Die journalistische Verarbeitung digitaler Informationen steht vor neuen Herausforderungen – insbesondere dann, wenn die Quelle der Informationen aus illegalen oder anonymen Datenleaks stammt. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2025 (Az. 16 U 9/23) markiert einen deutlichen rechtlichen Maßstab für den Umgang mit…
- OVG Hamburg zur Auskunft über Verteidiger im ErmittlungsverfahrenTransparenz trotz Schweigepflicht: Mit Beschluss vom 7. April 2025 (Az. 3 Bs 20/25) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG Hamburg) entschieden, dass die Staatsanwaltschaft den Namen und die Kanzleianschrift eines Strafverteidigers auch im Stadium des Ermittlungsverfahrens an die Presse herausgeben muss – zumindest in dem entschiedenen Einzelfall. Die Entscheidung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem Persönlichkeitsrecht des…
- AG Bamberg zur Strafbarkeit der Verfälschung politischer AussagenSatire unter Verdacht: Mit Urteil vom 8. April 2025 (Az. 27 Cs 1108 Js 11315/24 (2)) hat das Amtsgericht Bamberg einen Journalisten wegen Verleumdung gemäß § 188 StGB verurteilt. Anlass war ein manipuliertes Bild einer Bundesministerin, das mit dem Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ versehen und über die Plattform X (vormals Twitter) verbreitet wurde. Die Entscheidung…
- Marktmissbräuchliche Sperrung von Inhalten auf sozialen NetzwerkenOLG Düsseldorf zur Sperrung geschäftlicher Inhalte auf sozialen Netzwerken: In einem wegweisenden Urteil vom 2. April 2025 (Az. U (Kart) 5/24) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Sperrung geschäftlich genutzter Inhalte durch ein marktbeherrschendes soziales Netzwerk ohne vorherige oder unverzüglich nachträgliche Begründung und Anhörung des betroffenen Nutzers eine unbillige Behinderung im Sinne von § 19…
- OLG Dresden zur Wiederholungsgefahr und Persönlichkeitsrechtsverletzung im ÄußerungsrechtIn einem aktuellen Beschluss vom 27. März 2025 (Az. 4 U 185/25) hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden eine zentrale Weichenstellung im Äußerungsrecht vorgenommen. Im Zentrum stand die Frage, ob ein Veranstalter wegen einer Bildunterschrift, die den Auftritt einer externen Person mit einem als NS-Symbol interpretierten Zeichen beschreibt, einen Unterlassungsanspruch geltend machen kann – obwohl er selbst…
- Kein Wettbewerbsverstoß durch aromatisiertes GlycerinOLG Hamm präzisiert Verhältnis von Tabaksteuerrecht und Lauterkeitsrecht: In seinem Urteil vom 27. März 2025 (Az. 4 U 7/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Klage gegen eine Anbieterin von sogenannten „Aromen“ und „Lebensmittelzusätzen“ für E-Zigaretten zurückgewiesen. Streitgegenstand war die Frage, ob diese Produkte der Tabaksteuer und dem Tabakerzeugnisrecht unterliegen und ob Verstöße gegen entsprechende Vorschriften…
- Doppeltarifzähler und PreiswahrheitBGH zur Transparenzpflicht bei variabler Strompreisberechnung: In seinem Urteil vom 27. März 2025 (Az. I ZR 65/22 – „Doppeltarifzähler II“) befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Anforderungen an die Preisangaben bei sogenannten Doppeltarifzählern im Heizstrombereich. Dabei geht es um die Frage, welche Informationen Energieversorger im Rahmen eines Online-Tarifrechners und während des Bestellvorgangs bereitstellen müssen, damit…
- „ARD Mediathek Reloaded“: LG Köln zum Scraping einer MediathekDatenbankentnahme, Markenverletzung und medienrechtlicher Zulässigkeit: Mit Urteil vom 15. April 2025 (Az. 14 O 82/25) hat das Landgericht Köln eine spektakuläre Entscheidung zur digitalen Verwertung öffentlicher Inhalte getroffen: Eine private Streamingplattform hatte nahezu alle Inhalte der „ARD Mediathek“ technisch automatisiert („Scraping“) übernommen, neu kuratiert, als eigenes Angebot eingebunden und dabei auch die Marken der ARD verwendet.…
- Löschungs- und Unterlassungsanspruch bei BildaufnahmenMit Beschluss vom 25. März 2025 (VI ZB 32/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Entscheidung zur prozessualen Schwelle für die Zulässigkeit der Berufung gefällt. Konkret ging es um die Beschwer einer beklagten Partei, die zur Löschung von Foto– bzw. Videoaufnahmen sowie zur Unterlassung künftiger Bildanfertigungen verurteilt worden war. Die Instanzgerichte hatten die Berufung mit der…
- KG Berlin zur Beweisaufnahme im Verfügungsverfahren und §312h als MarktverhaltensregelIn seinem Beschluss vom 12. Dezember 2024 (Az. 5 U 77/22) behandelt das Kammergericht Berlin eine zentrale Fragestellung des digitalen Verbraucherschutzrechts: Reicht eine digital unterzeichnete Kündigungsvollmacht zur wirksamen Kündigung eines Energieversorgungsvertrags durch einen Drittanbieter aus? Das Verfahren beleuchtet nicht nur die Auslegung des § 312h BGB als Marktverhaltensregel, sondern illustriert zudem sehr plastisch, welche Anforderungen an die…
- Domainrecht: Domainbesitz mit böser AbsichtLG Düsseldorf stoppt rechtsmissbräuchliche Domainregistrierung: Mit Versäumnisurteil vom 10. Februar 2025 (Az. 38 O 162/24) hat das Landgericht Düsseldorf ein bemerkenswert deutliches Zeichen gegen das sogenannte „Domaingrabbing“ gesetzt. Im Zentrum stand die Domain „r…fitness.de“, die von einer ausländischen Anbieterin ohne eigenes Nutzungsinteresse gehalten wurde – offenkundig in der Absicht, sie der klagenden Markeninhaberin zu verkaufen. Das…
- BGH: Unterlassungserklärung per PDF-Anhang genügt – aber nur unter bestimmten VoraussetzungenMit Urteil vom 12. Januar 2023 (Az. I ZR 49/22 – „Unterwerfung durch PDF“) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klarstellung zum Zugang und zur Wirksamkeit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung getroffen, die per E-Mail und als PDF-Datei übermittelt wurde. Die Entscheidung konkretisiert die Anforderungen an die Ernstlichkeit und Rechtsverbindlichkeit einer solchen Erklärung – insbesondere im Lichte technischer…
- Ablehnung einer Unterlassungserklärung lässt Wiederholungsgefahr fortbestehenMit Urteil vom 1. Dezember 2022 (Az. I ZR 144/21 – „Wegfall der Wiederholungsgefahr III“) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zur Wiederholungsgefahr bei Markenverletzungen präzisiert und fortentwickelt. Zentrale Aussage: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung führt nur dann zum Wegfall der Wiederholungsgefahr, wenn sie vom Gläubiger angenommen wird – oder zumindest bis zur Annahme bindend bleibt. Lehnt…
- OLG Hamm zur Verwirkung einer VertragsstrafeWann AGB-Klauseln als „inhaltsgleich“ gelten: Mit Urteil vom 15. April 2025 (Az. 4 U 77/24) hat das Oberlandesgericht Hamm eine zentrale Frage zur Reichweite von Unterlassungsverpflichtungen bei AGB-Klauseln entschieden: Wann liegt zwischen einer früher abgemahnten und künftig verwendeten Klausel „Inhaltsgleichheit“ im Sinne von § 9 Nr. 3 UKlaG vor? Die Entscheidung konkretisiert unter Rückgriff auf die sog. Kerntheorie…
- Plattformmacht und Interoperabilität: EuGH zur Weigerung digitaler GatekeeperMit Urteil vom 25. Februar 2025 (Rechtssache C-233/23) hat der Europäische Gerichtshof (Große Kammer) entschieden, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen, das eine digitale Plattform wie „Android Auto“ entwickelt hat, sich unter bestimmten Umständen missbräuchlich im Sinne des Art. 102 AEUV verhält, wenn es Drittanbietern den Zugang zu dieser Plattform verweigert. Der Fall wurde auf Vorlage des italienischen…
- DSGVO: Kein Schadensersatz bei rechtsmissbräuchlicher GeltendmachungAG Mainz zur DSGVO–Klage eines Webdienstleisters: Das Amtsgericht Mainz (Urteil vom 27.03.2025 – 88 C 200/24) hatte über eine Klage auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO sowie auf Löschung personenbezogener Daten und Erstattung von Gutachterkosten zu entscheiden. Der Kläger, selbst im Bereich Onlinemarketing tätig, berief sich auf eine Datenschutzverletzung durch einen Zahnarzt, dessen Webseite angeblich ohne…
- Veröffentlichung von Tagebucheinträgen in der Cum-Ex-Affäre: Pressefreiheit vor PersönlichkeitsrechtMit Urteil vom 17. Oktober 2023 (Az. 7 U 54/21) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg ein aufsehenerregendes medienrechtliches Verfahren entschieden, das weit über den konkreten Fall hinausweist. Im Zentrum stand die Frage, ob ein ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender einer Privatbank die wörtliche Veröffentlichung von Tagebucheinträgen verbieten lassen kann, die aus beschlagnahmten Unterlagen stammen und im Kontext strafrechtlicher Ermittlungen…
- Ersatz-Tanks für E-Zigaretten und der JugendschutzOLG Hamm zur Auslegung des § 10 JuSchG im Versandhandel: Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. April 2025 (Az. 4 U 29/24) in einem wettbewerbsrechtlichen Berufungsverfahren entschieden, dass auch nicht befüllte Ersatz-Tanks für E-Zigaretten dem jugendschutzrechtlichen Versandverbot nach § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG unterliegen. Die Entscheidung betrifft einen konfliktträchtigen Grenzbereich zwischen technischem Zubehörhandel und gesetzlichem Schutzauftrag…