Medienrecht und Medienprozess

Rechtsanwalt für Medienrecht: Führung von Medienprozessen

In unserer digital vernetzten Welt gewinnen das Äußerungsrecht und das Medienrecht stetig an Bedeutung. Im digitalen Medienrecht inkl. UWG und Äußerungsrecht vertritt Rechtsanwalt Jens Ferner Ihre Interessen bei der Verteidigung gegen Rufschädigungen, Verleumdungen und unzulässigen Meinungsäußerungen. Ob es um den Schutz Ihrer persönlichen oder geschäftlichen Reputation geht aber auch den Kampf um die Freiheit der Meinung geht – wir setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.

Wir unterstützen Manager, Agenturen und Unternehmen in der Krise und bieten professionelle Krisenkommunikation samt Medienrecht – bei erfahrenem Umgang mit Öffentlichkeit + Presse. Rechtsanwalt Jens Ferner ist in Krisenkommunikation geschult!

Rechtsanwalt für Medienrecht in Aachen – Fachanwalt für IT-Recht Ferner | Kontakt aufnehmen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung sowie IT, Medien und Arbeit. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht, bei Nebenklage/Opferschutz oder im Familienrecht. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht, RA JF ist zudem IT-Fachanwalt!
  • Erreichbarkeit: 02404 92100, kontakt@ferner-alsdorf.de oder Sie vereinbaren einen Rückrufunser Büro vor Ort ist erst nach Vereinbarung eines Termins geöffnet, besuchen Sie uns nicht einfach!
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (Haft oder Durchsuchung)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Medienrecht

Äußerungsrecht

Das Äußerungsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts und schützt Ihre Ehre sowie Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. In der heutigen, schnelllebigen Online-Welt können unbedachte Äußerungen oder Falschinformationen schwerwiegende Folgen haben. Ich biete kompetente Beratung und Vertretung in Fällen von: Schadensersatzansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Verleumdung und Rufschädigung, Recht auf Gegendarstellung sowie Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf

Medienrecht

Das Medienrecht umfasst ein breites Spektrum an rechtlichen Fragestellungen, die im Kontext der Verbreitung von Informationen und Inhalten stehen. Dies schließt digitale Medien und soziale Netzwerke mit ein. Beraten werden Unternehmen und (Werbe-)Agenturen im Umfeld von Berichterstattung und Werbung. Meine Expertise im Medienrecht beinhaltet:

  • Vertretung in medienrechtlichen Streitigkeiten
  • Beratung bei der Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten (Print, Online, Social Media)
  • Rechtliche Unterstützung bei Urheberrechtsverletzungen
  • Beratung bei Datenschutzfragen in Bezug auf Medieninhalte

Wettbewerbsrecht

Als Anwalt für Werberecht und Wettbewerbsrecht unterstütze ich meine Mandanten dabei, ihre Marketingstrategien rechtskonform zu gestalten und unfaire Wettbewerbspraktiken zu bekämpfen. Diese Bereiche des Rechts sind Teil des Medienrechts, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kommunikation, Werbung und mediale Inhalte festlegt. Durch meine Expertise sorge ich dafür, dass Werbung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Unternehmen im Wettbewerb fair agieren, um teure Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Arts & Media

Kunst und Medien samt Urheberrecht sind fest mit dem digitalen Raum verbunden und seit jeher Bestandteil unserer Kanzlei: Wer uns besucht, bemerkt schnell unsere Liebe nicht nur zu Technik, sondern gerade auch zur Kunst. Wir widmen uns den juristischen Fragen rund um Kunstwerke, Meinungen und digitales Werberecht – Hand in Hand mit der Beratung von Unternehmen im Bereich des kreativen Arbeitens. So beraten wir nicht nur digitale Unternehmen, sondern auch Kunstgalerien und Werbeagenturen.

Rechtsanwalt Jens Ferner. Ihr Medienanwalt. IT-Fachanwalt und Medienanwalt im Raum Aachen

Rechtsanwalt Jens Ferner. Ihr Medienprozess. Ihr Medienanwalt.

Meine Kombination aus Fachwissen im IT-Recht und Strafrecht ermöglicht mir eine einzigartige Perspektive auf die Herausforderungen im Äußerungs- und Medienrecht. Ich verstehe die technischen Aspekte sowie die rechtlichen Feinheiten, die in der digitalen Welt von entscheidender Bedeutung sind. Mein Ansatz ist stets praxisorientiert und auf die individuellen Bedürfnisse meiner Mandanten ausgerichtet.


Litigation-PR im Strafprozess?


Litigation-PR ist die Anwendung von PR-Techniken auf rechtliche Angelegenheiten. Es geht darum, die öffentliche Meinung über einen Rechtsstreit oder eine rechtliche Angelegenheit zu beeinflussen, indem man die Medien und andere Kommunikationskanäle nutzt. Und warum ist Litigation-PR nun wichtig: Rechtsstreitigkeiten können einen erheblichen Einfluss auf den Ruf eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Einzelperson haben. Durch die strategische Nutzung von Litigation-PR kann eine Partei versuchen, das öffentliche Verständnis und die Wahrnehmung eines Falles zu beeinflussen, um Unterstützung zu gewinnen oder den Schaden für den Ruf zu minimieren.

Litigation-PR kann verschiedene Taktiken und Strategien umfassen:

  1. Medienarbeit: Die Zusammenarbeit mit Journalisten, um sicherzustellen, dass die Botschaft der Partei korrekt und vorteilhaft dargestellt wird.
  2. Soziale Medien: Die Nutzung sozialer Medien, um direkt mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und Unterstützung zu gewinnen.
  3. Krisenkommunikation: Die Entwicklung von Strategien, um schnell und effektiv auf unerwartete Entwicklungen in Rechtsstreitigkeiten reagieren zu können.
  4. Stakeholder-Kommunikation: Die Kommunikation mit wichtigen Anspruchsgruppen wie Kunden, Mitarbeitenden und Investoren, um Vertrauen aufzubauen und Unterstützung zu gewinnen.

Litigation-PR kann ethische Fragen aufwerfen, da sie den Ausgang eines Rechtsstreits beeinflussen kann. Es ist wichtig, dass Litigation-PR-Praktiker die rechtlichen und ethischen Grenzen respektieren und in ihrer Kommunikation transparent sind.

Rechtsanwalt für Medienrecht: Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung und Schmähkritik

Die drei Eckpfeiler beim Streit um Äußerungen

Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung und Schmähkritik sind drei Begriffe, die im Medienrecht oft im Zusammenhang mit der Kommunikation in der Öffentlichkeit und im rechtlichen Kontext diskutiert werden. Sie spielen eine wichtige Rolle im Rechtsverständnis und im gesellschaftlichen Diskurs.

Beginnen wir mit der Meinungsfreiheit. Sie ist ein Grundrecht und schützt das Recht eines jeden, seine Meinung frei zu äußern. Dieses Recht ist in demokratischen Gesellschaften von zentraler Bedeutung, da es den freien Austausch von Gedanken und Ideen ermöglicht. Meinungsfreiheit bedeutet, dass du deine Ansichten, Überzeugungen und Bewertungen frei äußern darfst, auch wenn andere sie nicht teilen oder sie als anstößig empfinden. Allerdings ist die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos. Sie findet ihre Grenzen unter anderem dort, wo die Rechte anderer verletzt werden.

Im Gegensatz zur Meinung steht die Tatsachenbehauptung. Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die objektiv überprüfbar und somit entweder wahr oder falsch ist. Zum Beispiel ist die Aussage „Es regnet“ eine Tatsachenbehauptung, die überprüft werden kann. Tatsachenbehauptungen genießen nicht denselben Schutz wie Meinungsäußerungen, vor allem wenn sie unwahr sind und jemanden schädigen können. Wenn Tatsachenbehauptungen falsch sind und jemanden in seinem Ruf schädigen, können sie rechtliche Konsequenzen haben.

Schmähkritik ist eine Form der Äußerung, die sich von der normalen Kritik unterscheidet. Sie liegt vor, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Bei der Schmähkritik geht es also nicht darum, Kritik an Verhalten oder Meinungen zu üben, sondern die Person selbst wird herabgewürdigt. Solche Äußerungen sind in der Regel nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, da sie die Grenze zur persönlichen Beleidigung überschreiten.

Voraussetzungen für die Übernahme von Medienprozessen

Von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner werden allein unter folgenden Voraussetzungen IT-Prozesse übernommen, die in jedem Fall gelten und nicht verhandelbar sind:

  • Tätigkeit allein bei Medienprozessen rund um Fragen des Äußerungsrechts, der Berichterstattung und in Fragen des Werberechts
  • Beauftragung bei Klageabwehr spätestens 8 Tage vor Fristende mit einer Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten, die im Schnitt 476 Euro inkl. USt. kostet und bei weiterer Beauftragung angerechnet wird
Fachanwalt für IT-Recht in Aachen: Rechtsanwalt Jens Fenrer ist Rechtsanwalt für IT-Recht im Raum Aachen

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