Medienstrafrecht und Medienrecht

Rechtsanwalt für Medienrecht: Führung von Medienprozessen und Verteidigung im Medienstrafrecht

In unserer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei sind unsere Anwälte vorwiegend bei Strafverteidigungen im Medienstrafrecht tätig. Da das Medienrecht gerade im Zusammenhang mit Strafverteidigungen und Cyberkrisen stetig an Bedeutung gewinnt, werden Ihre Interessen im Rahmen laufender Strafverteidigungen auch bei der Verteidigung gegen Rufschädigungen, Verleumdungen und unzulässige Berichterstattung über Ihr Strafverfahren vertreten.

Darüber hinaus unterstützen wir Manager, Agenturen und Unternehmen in strafrechtlichen und Cyberkrisen mit professioneller Krisenkommunikation samt Medienrecht und verfügen über Erfahrung im Umgang mit Öffentlichkeit und Presse. Rechtsanwalt Jens Ferner ist in Krisenkommunikation geschult. Im allgemeinen Medienrecht, losgelöst von einer Strafverteidigung, vertreten wir Verbraucher nicht.

Rechtsanwalt für Medienrecht und Medienstrafrecht in Aachen – Fachanwalt für IT-Recht Ferner | Kontakt aufnehmen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen sowie von Unternehmen Fälle im Strafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht (inkl. Wettbewerbs- & Urheberrecht).
  • Fachanwälte: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF zudem Fachanwalt für IT-Recht
  • Erreichbarkeit: Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur im Strafrecht bei Haft, Anklage oder Durchsuchung
  • Kosten und Verfügbarkeit: Wir haben eine einfache Kostenpolitik, die wir in unserer FAQ offen kommunizieren. Wir konzentrieren uns auf die Region Aachen, Heinsberg, Düren bis Köln & Düsseldorf – und in sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Medienrecht / Medienstrafrecht

Medienstrafrecht

Im Medienstrafrecht unterstützen wir Sie als professionelle IT-Strafverteidiger, wenn Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind: Sei es wegen der Strafbarkeit von Äußerungen, der Durchsuchung von Redaktionen durch Strafverfolger oder Druck auf Journalisten durch Ermittler – unsere professionellen Strafverteidiger sind Konflikterfahren und wehren Druck auf Sie durch das Medienstrafrecht ab.

Medienrecht

Das Medienrecht umfasst ein breites Spektrum an rechtlichen Fragestellungen, die im Kontext der Verbreitung von Informationen und Inhalten stehen. Dies schließt digitale Medien und soziale Netzwerke mit ein. Beraten werden Unternehmen und (Werbe-)Agenturen im Umfeld von Berichterstattung und Werbung. Meine Expertise im Medienrecht beinhaltet:

  • Vertretung in medienrechtlichen Streitigkeiten
  • Beratung bei der Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten (Print, Online, Social Media)
  • Rechtliche Unterstützung bei Urheberrechtsverletzungen
  • Beratung bei Datenschutzfragen in Bezug auf Medieninhalte

Wettbewerbsrecht

Als Anwalt für Werberecht und Wettbewerbsrecht unterstütze ich meine Mandanten dabei, ihre Marketingstrategien rechtskonform zu gestalten und unfaire Wettbewerbspraktiken zu bekämpfen. Diese Bereiche des Rechts sind Teil des Medienrechts, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kommunikation, Werbung und mediale Inhalte festlegt. Durch meine Expertise sorge ich dafür, dass Werbung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Unternehmen im Wettbewerb fair agieren, um teure Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Arts & Media

Kunst und Medien samt Urheberrecht sind fest mit dem digitalen Raum verbunden und seit jeher Bestandteil unserer Kanzlei: Wer uns besucht, bemerkt schnell unsere Liebe nicht nur zu Technik, sondern gerade auch zur Kunst. Wir widmen uns den juristischen Fragen rund um Kunstwerke, Meinungen und digitales Werberecht – Hand in Hand mit der Beratung von Unternehmen im Bereich des kreativen Arbeitens. So beraten wir nicht nur digitale Unternehmen, sondern auch Kunstgalerien und Werbeagenturen.

Rechtsanwalt Jens Ferner. Ihr Medienanwalt. IT-Fachanwalt und Medienanwalt im Raum Aachen

Rechtsanwalt Jens Ferner. Ihr Medienprozess. Ihr Medienanwalt.

Meine Kombination aus Fachwissen im IT-Recht und Strafrecht ermöglicht mir eine einzigartige Perspektive auf die Herausforderungen im Äußerungs- und Medienrecht. Ich verstehe die technischen Aspekte sowie die rechtlichen Feinheiten, die in der digitalen Welt von entscheidender Bedeutung sind. Mein Ansatz ist stets praxisorientiert und auf die individuellen Bedürfnisse meiner Mandanten ausgerichtet.


Litigation-PR im Strafprozess?


Litigation-PR ist die Anwendung von PR-Techniken auf rechtliche Angelegenheiten. Es geht darum, die öffentliche Meinung über einen Rechtsstreit oder eine rechtliche Angelegenheit zu beeinflussen, indem man die Medien und andere Kommunikationskanäle nutzt. Und warum ist Litigation-PR nun wichtig: Rechtsstreitigkeiten können einen erheblichen Einfluss auf den Ruf eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Einzelperson haben. Durch die strategische Nutzung von Litigation-PR kann eine Partei versuchen, das öffentliche Verständnis und die Wahrnehmung eines Falles zu beeinflussen, um Unterstützung zu gewinnen oder den Schaden für den Ruf zu minimieren.

Litigation-PR kann verschiedene Taktiken und Strategien umfassen:

  1. Medienarbeit: Die Zusammenarbeit mit Journalisten, um sicherzustellen, dass die Botschaft der Partei korrekt und vorteilhaft dargestellt wird.
  2. Soziale Medien: Die Nutzung sozialer Medien, um direkt mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und Unterstützung zu gewinnen.
  3. Krisenkommunikation: Die Entwicklung von Strategien, um schnell und effektiv auf unerwartete Entwicklungen in Rechtsstreitigkeiten reagieren zu können.
  4. Stakeholder-Kommunikation: Die Kommunikation mit wichtigen Anspruchsgruppen wie Kunden, Mitarbeitenden und Investoren, um Vertrauen aufzubauen und Unterstützung zu gewinnen.

Litigation-PR kann ethische Fragen aufwerfen, da sie den Ausgang eines Rechtsstreits beeinflussen kann. Es ist wichtig, dass Litigation-PR-Praktiker die rechtlichen und ethischen Grenzen respektieren und in ihrer Kommunikation transparent sind.

Rechtsanwalt für Medienrecht: Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung und Schmähkritik

Die drei Eckpfeiler beim Streit um Äußerungen

Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung und Schmähkritik sind drei Begriffe, die im Medienrecht oft im Zusammenhang mit der Kommunikation in der Öffentlichkeit und im rechtlichen Kontext diskutiert werden. Sie spielen eine wichtige Rolle im Rechtsverständnis und im gesellschaftlichen Diskurs.

Beginnen wir mit der Meinungsfreiheit. Sie ist ein Grundrecht und schützt das Recht eines jeden, seine Meinung frei zu äußern. Dieses Recht ist in demokratischen Gesellschaften von zentraler Bedeutung, da es den freien Austausch von Gedanken und Ideen ermöglicht. Meinungsfreiheit bedeutet, dass du deine Ansichten, Überzeugungen und Bewertungen frei äußern darfst, auch wenn andere sie nicht teilen oder sie als anstößig empfinden. Allerdings ist die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos. Sie findet ihre Grenzen unter anderem dort, wo die Rechte anderer verletzt werden.

Im Gegensatz zur Meinung steht die Tatsachenbehauptung. Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die objektiv überprüfbar und somit entweder wahr oder falsch ist. Zum Beispiel ist die Aussage „Es regnet“ eine Tatsachenbehauptung, die überprüft werden kann. Tatsachenbehauptungen genießen nicht denselben Schutz wie Meinungsäußerungen, vor allem wenn sie unwahr sind und jemanden schädigen können. Wenn Tatsachenbehauptungen falsch sind und jemanden in seinem Ruf schädigen, können sie rechtliche Konsequenzen haben.

Schmähkritik ist eine Form der Äußerung, die sich von der normalen Kritik unterscheidet. Sie liegt vor, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Bei der Schmähkritik geht es also nicht darum, Kritik an Verhalten oder Meinungen zu üben, sondern die Person selbst wird herabgewürdigt. Solche Äußerungen sind in der Regel nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, da sie die Grenze zur persönlichen Beleidigung überschreiten.

Voraussetzungen für die Übernahme von Medienprozessen

Von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner werden allein unter folgenden Voraussetzungen IT-Prozesse übernommen, die in jedem Fall gelten und nicht verhandelbar sind:

  • Tätigkeit allein bei Medienprozessen rund um Fragen des Äußerungsrechts, der Berichterstattung und in Fragen des Werberechts
  • Beauftragung bei Klageabwehr spätestens 8 Tage vor Fristende mit einer Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten, die im Schnitt 476 Euro inkl. USt. kostet und bei weiterer Beauftragung angerechnet wird
Fachanwalt für IT-Recht in Aachen: Rechtsanwalt Jens Fenrer ist Rechtsanwalt für IT-Recht im Raum Aachen

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