Medienrecht und Medienprozess
Rechtsanwalt für Medienrecht: Führung von Medienprozessen
Gerade im Zusammenhang mit Strafverteidigungen und Cyberkrisen gewinnen das Äußerungsrecht und das Medienrecht stetig an Bedeutung. Hier vertritt Rechtsanwalt Jens Ferner Ihre Interessen bei der Verteidigung gegen Rufschädigungen, Verleumdungen und unzulässigen Meinungsäußerungen. Ob es um den Schutz Ihrer persönlichen oder geschäftlichen Reputation geht aber auch den Kampf um die Freiheit der Meinung geht – wir setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.
Wir unterstützen Manager, Agenturen und Unternehmen in der Krise und bieten professionelle Krisenkommunikation samt Medienrecht – bei erfahrenem Umgang mit Öffentlichkeit + Presse. Rechtsanwalt Jens Ferner ist in Krisenkommunikation geschult!
Rechtsanwalt für Medienrecht in Aachen – Fachanwalt für IT-Recht Ferner | Kontakt aufnehmen
- Äußerungsrecht
- Kunstrecht
- Kreatives Recht für Werbeagenturen und Softwareentwickler wie Urheberrecht & Markenrecht sowie Arbeitsrecht
- Grüne Werbung: Rechtsfragen von Werbung mit Klimaschutz, Greenwashing und für grüne Technologien
- Digitale Werbung & Wettbewerbsrecht im Bereich IT und Telekommunikation
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen ausschließlich Fälle im Strafrecht, IT-Recht, Medienrecht und Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: 02404-92100, kontakt@ferner-alsdorf.de, Whatsapp, Threema oder Rückruf
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
- Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; verschlüsselte Mails; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp.
- Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und transparente Kosten – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Medienrecht
Äußerungsrecht
Das Äußerungsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts und schützt Ihre Ehre sowie Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. In der heutigen, schnelllebigen Online-Welt können unbedachte Äußerungen oder Falschinformationen schwerwiegende Folgen haben. Ich biete kompetente Beratung und Vertretung in Fällen von: Schadensersatzansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Verleumdung und Rufschädigung, Recht auf Gegendarstellung sowie Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf
Medienrecht
Das Medienrecht umfasst ein breites Spektrum an rechtlichen Fragestellungen, die im Kontext der Verbreitung von Informationen und Inhalten stehen. Dies schließt digitale Medien und soziale Netzwerke mit ein. Beraten werden Unternehmen und (Werbe-)Agenturen im Umfeld von Berichterstattung und Werbung. Meine Expertise im Medienrecht beinhaltet:
- Vertretung in medienrechtlichen Streitigkeiten
- Beratung bei der Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten (Print, Online, Social Media)
- Rechtliche Unterstützung bei Urheberrechtsverletzungen
- Beratung bei Datenschutzfragen in Bezug auf Medieninhalte
Wettbewerbsrecht
Als Anwalt für Werberecht und Wettbewerbsrecht unterstütze ich meine Mandanten dabei, ihre Marketingstrategien rechtskonform zu gestalten und unfaire Wettbewerbspraktiken zu bekämpfen. Diese Bereiche des Rechts sind Teil des Medienrechts, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kommunikation, Werbung und mediale Inhalte festlegt. Durch meine Expertise sorge ich dafür, dass Werbung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Unternehmen im Wettbewerb fair agieren, um teure Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Arts & Media
Kunst und Medien samt Urheberrecht sind fest mit dem digitalen Raum verbunden und seit jeher Bestandteil unserer Kanzlei: Wer uns besucht, bemerkt schnell unsere Liebe nicht nur zu Technik, sondern gerade auch zur Kunst. Wir widmen uns den juristischen Fragen rund um Kunstwerke, Meinungen und digitales Werberecht – Hand in Hand mit der Beratung von Unternehmen im Bereich des kreativen Arbeitens. So beraten wir nicht nur digitale Unternehmen, sondern auch Kunstgalerien und Werbeagenturen.
Rechtsanwalt Jens Ferner. Ihr Medienprozess. Ihr Medienanwalt.
Meine Kombination aus Fachwissen im IT-Recht und Strafrecht ermöglicht mir eine einzigartige Perspektive auf die Herausforderungen im Äußerungs- und Medienrecht. Ich verstehe die technischen Aspekte sowie die rechtlichen Feinheiten, die in der digitalen Welt von entscheidender Bedeutung sind. Mein Ansatz ist stets praxisorientiert und auf die individuellen Bedürfnisse meiner Mandanten ausgerichtet.
Litigation-PR im Strafprozess?
Litigation-PR ist die Anwendung von PR-Techniken auf rechtliche Angelegenheiten. Es geht darum, die öffentliche Meinung über einen Rechtsstreit oder eine rechtliche Angelegenheit zu beeinflussen, indem man die Medien und andere Kommunikationskanäle nutzt. Und warum ist Litigation-PR nun wichtig: Rechtsstreitigkeiten können einen erheblichen Einfluss auf den Ruf eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Einzelperson haben. Durch die strategische Nutzung von Litigation-PR kann eine Partei versuchen, das öffentliche Verständnis und die Wahrnehmung eines Falles zu beeinflussen, um Unterstützung zu gewinnen oder den Schaden für den Ruf zu minimieren.
Litigation-PR kann verschiedene Taktiken und Strategien umfassen:
- Medienarbeit: Die Zusammenarbeit mit Journalisten, um sicherzustellen, dass die Botschaft der Partei korrekt und vorteilhaft dargestellt wird.
- Soziale Medien: Die Nutzung sozialer Medien, um direkt mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und Unterstützung zu gewinnen.
- Krisenkommunikation: Die Entwicklung von Strategien, um schnell und effektiv auf unerwartete Entwicklungen in Rechtsstreitigkeiten reagieren zu können.
- Stakeholder-Kommunikation: Die Kommunikation mit wichtigen Anspruchsgruppen wie Kunden, Mitarbeitenden und Investoren, um Vertrauen aufzubauen und Unterstützung zu gewinnen.
Litigation-PR kann ethische Fragen aufwerfen, da sie den Ausgang eines Rechtsstreits beeinflussen kann. Es ist wichtig, dass Litigation-PR-Praktiker die rechtlichen und ethischen Grenzen respektieren und in ihrer Kommunikation transparent sind.
Rechtsanwalt für Medienrecht: Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung und Schmähkritik
Die drei Eckpfeiler beim Streit um Äußerungen
Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung und Schmähkritik sind drei Begriffe, die im Medienrecht oft im Zusammenhang mit der Kommunikation in der Öffentlichkeit und im rechtlichen Kontext diskutiert werden. Sie spielen eine wichtige Rolle im Rechtsverständnis und im gesellschaftlichen Diskurs.
Beginnen wir mit der Meinungsfreiheit. Sie ist ein Grundrecht und schützt das Recht eines jeden, seine Meinung frei zu äußern. Dieses Recht ist in demokratischen Gesellschaften von zentraler Bedeutung, da es den freien Austausch von Gedanken und Ideen ermöglicht. Meinungsfreiheit bedeutet, dass du deine Ansichten, Überzeugungen und Bewertungen frei äußern darfst, auch wenn andere sie nicht teilen oder sie als anstößig empfinden. Allerdings ist die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos. Sie findet ihre Grenzen unter anderem dort, wo die Rechte anderer verletzt werden.
Im Gegensatz zur Meinung steht die Tatsachenbehauptung. Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die objektiv überprüfbar und somit entweder wahr oder falsch ist. Zum Beispiel ist die Aussage „Es regnet“ eine Tatsachenbehauptung, die überprüft werden kann. Tatsachenbehauptungen genießen nicht denselben Schutz wie Meinungsäußerungen, vor allem wenn sie unwahr sind und jemanden schädigen können. Wenn Tatsachenbehauptungen falsch sind und jemanden in seinem Ruf schädigen, können sie rechtliche Konsequenzen haben.
Schmähkritik ist eine Form der Äußerung, die sich von der normalen Kritik unterscheidet. Sie liegt vor, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Bei der Schmähkritik geht es also nicht darum, Kritik an Verhalten oder Meinungen zu üben, sondern die Person selbst wird herabgewürdigt. Solche Äußerungen sind in der Regel nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, da sie die Grenze zur persönlichen Beleidigung überschreiten.
Es gibt eine sehr umfassende und über die Jahrzehnte gewachsene Rechtsprechung zur Thematik Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung. Beachten Sie dazu in unserem Blog jedenfalls:
- Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil
- Meinungsfreiheit auch für meinungsbezogene Tatsachenbehauptung
- Tatsachen vermischt mit Meinungen
- Keine Meinungsfreiheit für unwahre Tatsachenbehauptung
- Abgrenzung zur Schmähkritik
- Kritik an Unternehmen
- Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht
- Deutung des Sinngehalts einer Äußerung
- Beiträge rund um Werbeagenturen
Voraussetzungen für die Übernahme von Medienprozessen
Von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner werden allein unter folgenden Voraussetzungen IT-Prozesse übernommen, die in jedem Fall gelten und nicht verhandelbar sind:
- Tätigkeit allein bei Medienprozessen rund um Fragen des Äußerungsrechts, der Berichterstattung und in Fragen des Werberechts
- Beauftragung bei Klageabwehr spätestens 8 Tage vor Fristende mit einer Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten, die im Schnitt 476 Euro inkl. USt. kostet und bei weiterer Beauftragung angerechnet wird
Aktuell im Medienrecht & Wettbewerbsrecht
- LG Hanau zur Zulässigkeit der Aufnahme von PolizeieinsätzenDie Entscheidung des Landgerichts Hanau (Az.: 5 KLs 3350 Js 16251/22) vom 13. September 2023 bringt neue Klarheit in die rechtliche Bewertung eines kontroversen Themas: Darf ein Bürger Polizeieinsätze filmen, insbesondere wenn dabei auch Gespräche der Beamten aufgezeichnet werden? Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Abs.…
- Heimlich aufgezeichneter Telefonmitschnitt: Persönlichkeitsrecht vs. PressefreiheitDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 16 U 26/23) vom 2. Mai 2024 befasst sich mit der Veröffentlichung eines heimlich aufgezeichneten Telefonats, das im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durch die Behörden abgehört wurde. Im Kern geht es um die Abwägung zwischen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dem öffentlichen Interesse an Berichterstattung. Die Entscheidung beleuchtet dabei zentrale…
- LG Frankfurt zum Verkauf von „Dubai-Schokolade“, die nicht aus Dubai kommtDer Verkauf von Lebensmitteln mit geografischen Bezeichnungen wirft immer wieder Fragen im Bereich des Wettbewerbs- und Markenrechts auf, ein Schlaglicht liegt dabei aktuell auf der „Dubai Schokolade“. Besonders interessant ist der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-06 O 18/25) vom 21. Januar 2025. Im Mittelpunkt stand die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ für ein Schokoladenprodukt, das weder…
- Berichterstattung über laufendes StrafverfahrenDie Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren ist gemäß den Anforderungen an die Verdachtsberichterstattung u.a. daran gebunden, dass der betroffene Angeklagte vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und seine Reaktion in die Berichterstattung einfließt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 07.11.2024 hebräische Veröffentlichungen des Beklagten über ein laufendes Strafverfahren gegen einen israelischen Staatsbürger…
- Gleiche Aufmachung bei GegendarstellungenEine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az. 10 W 38/24) setzt sich mit den Anforderungen an Gegendarstellungen nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Medienstaatsvertrag (MStV) auseinander. Die Frage, wie eine Gegendarstellung gestaltet sein muss, um der ursprünglichen Tatsachenbehauptung gleichwertig zu begegnen, ist für die Meinungs- und Medienfreiheit von erheblicher Bedeutung. Der Fall berührt zentrale rechtliche und…
- Strafbarkeit des Verbreitens strafbarer Inhalte in WhatsApp-GruppenEine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 1 Ws 171/23) klärt wichtige strafrechtliche Fragen zur Verbreitung inkriminierter Inhalte in geschlossenen WhatsApp-Gruppen. Sie betrifft das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, volksverhetzende, gewaltverherrlichende oder sonst strafbare Inhalte zu sanktionieren. Zentral ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens erfüllt ist und welche Anforderungen…
- Telekommunikationsüberwachung und Pressefreiheit: Überwachung eines PressetelefonsDie Entscheidung des Landgerichts München I (Az. 2 Qs 33/23) wirft zentrale Fragen zur Vereinbarkeit von Telekommunikationsüberwachung mit den Rechten der Pressefreiheit und den Grundsätzen des Datenschutzes auf. Im Zentrum stand die Frage, ob die Überwachung eines als Pressetelefon gekennzeichneten Anschlusses der Klimaschutzorganisation „Letzte Generation“ rechtmäßig war und ob dabei die Rechte von Journalisten angemessen berücksichtigt…
- Geografischer Schutz für Dubai SchokoladeDie Verwendung geografischer Herkunftsangaben wirft immer wieder Fragen zur Zulässigkeit und den Grenzen des Marketings auf. Im vorliegenden Fall beschäftigte sich das Landgericht Köln mit der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ und der Werbeaussage „… bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“. Die Schokolade wurde jedoch in der Türkei produziert und hatte keinen weiteren Bezug zu Dubai.…
- Rechtliche Einordnung der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ durch das Landgericht KölnDie (leichtfertige) Bezeichnung von Produkten mit geografischen Angaben kann erhebliches Konfliktpotenzial bergen: Dies zeigte sich nunmehr auch im Fall der sogenannten „Dubai-Schokolade„. Diese Bezeichnung wurde für Produkte verwendet, die nicht aus Dubai stammen, jedoch durch ihre Marketingstrategie die Assoziation mit diesem Emirat hervorrufen. Die rechtliche Problematik liegt hier insbesondere in der Frage, ob und inwieweit solche…
- Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Verwertungsverbote bei unzulässiger BerichterstattungDas Landgericht Berlin hat am 5. Dezember 2024 (Az. 27 O 226/22) eine wegweisende Entscheidung zur Abgrenzung von Pressefreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht gefällt. Der Fall betraf eine spekulative und boulevardeske Berichterstattung über eine angebliche außereheliche Beziehung eines prominenten Klägers, die auf heimlich erlangten Informationen beruhte. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit Beweis- und Sachvortragsverwertungsverbote die Rechte…
- Werbung mit zutreffendem Umstand und trotzdem irreführendDie Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 30. August 2024 (6 U 41/24) betrifft die Online-Werbung eines Mietwagenvermittlers. Auf seiner Website bot dieser Mietwagen mit der Auswahlmöglichkeit „Abholung im Terminal“ an, eine teurere Option im Vergleich zur Abholung „am Flughafen“. Tatsächlich befanden sich die Mietwagen jedoch nicht direkt im Terminal, sondern in einem Autovermietungszentrum, das nur per…
- OLG Nürnberg zu Satire und Persönlichkeitsrecht im SpannungsfeldAm 11. Dezember 2024 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 3 W 2333/24) über die Zulässigkeit einer satirischen Glosse, die sich kritisch und in polemischer Sprache mit der Tageszeitung „N.“ und deren Redakteuren auseinandersetzte. Der Fall beleuchtet die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts sowie die Rolle der Satire in der medialen Berichterstattung. Das Urteil…
- Persönlichkeitsrechte im Fokus: Urteil des LG Hamburg zu Streit unter InfluencernAm 15. November 2024 fällte das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 507/23) ein aufsehenerregendes Urteil zu einem Streit zwischen zwei bekannten Influencern. Der Fall beleuchtet die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts in der medial geprägten Online-Welt. Das Gericht hatte zu entscheiden, inwiefern kritische Aussagen, Vorwürfe und polemische Bezeichnungen in Streams und sozialen…
- OLG Köln zum Rechtsschutz gegen rufschädigende PresseveröffentlichungenAm 31. Oktober 2024 entschied der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in einem brisanten Fall, der den Schutz der Persönlichkeitsrechte gegen rufschädigende Berichterstattung im Internet und Printmedien betraf (Az. 15 W 99/24). Das Urteil bietet einen tiefen Einblick in die Anforderungen an die gerichtliche Kontrolle der Medienberichterstattung und den Umfang von Unterlassungsverfügungen.
- Werbung im DentalmarktDie Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 30. August 2024 (6 U 10/23) beleuchtet die rechtlichen Anforderungen an Werbung für Medizinprodukte, insbesondere im Hinblick auf Aussagen zur Eignung und Konformität solcher Produkte. Streitgegenstand war die Werbung eines Prophylaxepulvers, das angeblich „für alle handelsüblichen Pulverstrahlgeräte geeignet“ sei. Die Klägerin, ein Mitbewerber, hielt diese Aussage für irreführend und rügte…
- Kooperation und Verantwortung im LebensmittelrechtDie Lebensmittelsicherheit steht im Zentrum von Verbraucher- und Unternehmerschutz. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. III ZR 24/23) hinterfragt die Verpflichtung von Lebensmittelunternehmen zur Zusammenarbeit mit Behörden. Das Gericht stellt klar, dass Lebensmittelsicherheit nicht nur eine Aufgabe der Behörden ist, sondern auch eine umfassende Mitwirkungs- und Kooperationspflicht der Unternehmen erfordert. Dieser Beitrag richtet sich an…
- Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen im Wettbewerbsrecht?Im vorliegenden Fall stritten ein Kläger und eine Beklagte, beide Anbieter von Lebensmitteln auf Online-Marktplätzen, über vermeintliche Wettbewerbsverstöße. Die Beklagte hatte zunächst den Kläger wegen fehlender lebensmittelrechtlicher Pflichtangaben abgemahnt. Daraufhin überprüfte der Kläger den Auftritt der Beklagten und stellte Verstöße gegen ähnliche Vorschriften fest. Er mahnte die Beklagte ab und machte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Die…
- Werbung mit Garantie-PiktogrammenDie Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Juli 2024 (4 U 28/24) beschäftigt sich mit der irreführenden Werbung für eine beschichtete Bratpfanne. Im Fokus standen die Nutzung eines Garantie-Piktogramms und die unzureichende Aufklärung über die Einschränkungen der beworbenen Garantie. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es für Unternehmen ist, transparente und verständliche Informationen zu bieten, insbesondere bei…
- Werberecht für plastisch-chirurgische EingriffeDie Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. August 2024 (4 UKl 2/24) beschäftigt sich mit der Werbung für minimalinvasive ästhetische Eingriffe wie Nasenkorrekturen oder Lippenformungen mittels Hyaluronsäure. Im Zentrum stand die Frage, ob die Nutzung von Vorher-Nachher-Darstellungen im Internet mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) vereinbar ist. Die Entscheidung gibt plastischen Chirurgen und ästhetischen Praxen wichtige Hinweise zur…
- OLG Düsseldorf zum Vertrieb ähnlicher ProdukteDie Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2024 (20 U 120/23) befasst sich mit der marken- und wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des Vertriebs ähnlicher Sportprodukte. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Gestaltung von Sporthosen durch die Antragsgegnerin die Markenrechte der Antragstellerin verletzte oder zu einer unzulässigen Nachahmung führte. Der Fall beleuchtet die Abwägung zwischen markenrechtlichem Schutz…
- Klimaneutral fliegen: OLG Köln zur Werbung mit umweltbezogenen AussagenDas Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Dezember 2024 (6 U 45/24) behandelt die rechtlichen Anforderungen an die Werbung mit Umweltversprechen, insbesondere in Bezug auf „CO2-Neutralität“. Eine Fluggesellschaft warb auf ihrer Website mit Aussagen wie „CO2-neutral reisen“ und bot Kunden die Möglichkeit, durch Kompensationsprojekte oder den Kauf von nachhaltigen Kraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF) ihre Emissionen…