Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerde

Rechtsanwalt für eine Verfassungsbeschwerde gesucht? Die Instanzen liefen nicht wie geplant? Wir unterstützen Sie mit einer fachlich und seriös geführten Verfassungsbeschwerde in ausgewählten Rechtsfragen.

Unsere auf die Strafverteidigung und das Medienrecht fokussierte Kanzlei unterstützt Sie, bei der Klärung grundrechtlicher Fragen

Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerde: Kontakt aufnehmen

  • Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerde, fokussiert auf konkrete Rechtsfragen – ausschließlich nach geführten gerichtlichen Verfahren
  • Hilfe beim Streit um die Meinungsäußerungsfreiheit
  • Verfassungsbeschwerden rund um Kunst- und Pressefreiheit
  • Klärung verfassungsrechtlicher Fragen aus vorherigen Strafverfahren
  • Vorgehen gehen grundrechtsverletzende Bewährungswiderrufe

Verfassungsbeschwerde: Kontakt

Die Verfassungsbeschwerde muss in kurzer Zeit gefertigt sein, erhebliche Formalia einhalten und auf die wesentlichen Rechtsfragen eingehen – dabei ist gerade die vorherige zwingene Ausschöpfung von Rechtsmitteln eine häufige Hürde. Wir bieten eine Vorprüfung, um zu entscheiden, ob die Verfassungsbeschwerde aus unserer Sicht überhaupt geeignet ist. Da die Frist einer Verfassungsbeschwerde kurz ist, melden Sie sich möglichst schnell, wenn weniger als 3 Wochen zur Verfügung stehen, übernehmen wir das Mandat nicht. Ihr Budget sollte wenigstens 2500 EUR inkl. USt. betragen.

Rechtsanwalt für Revision im Strafrecht: Fachanwalt für Strafrecht Jens Ferner ist Ihr Rechtsanwalt für Revision im Strafrecht in Aachen und Alsdorf

Ihr Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerde

In unserer Kanzlei finden Sie bei einer Verfassungsbeschwerde Unterstützung – in konkreten Rechtsbereichen rund um Strafverfahren, Äußerungsrecht und Bewährungsrecht.

Die Verfassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf im deutschen Recht, der es Einzelpersonen, juristischen Personen und Gemeinden ermöglicht, sich beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen Verletzungen ihrer Grundrechte durch die öffentliche Gewalt zu wehren. Dabei geht es darum, dass ein Akt der Legislative, Exekutive oder Judikative die im Grundgesetz verankerten Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt.

Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch an strenge Zulässigkeitsvoraussetzungen gebunden, was gerne ausgeblendet wird. So ist sie insbesondere in Folgenden Szenarien unzulässig:

  1. Rechtsweg nicht erschöpft: Der Beschwerdeführer muss alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft haben, bevor er das Bundesverfassungsgericht anrufen kann (§ 90 Abs. 2 BVerfGG).
  2. Keine Grundrechtsverletzung: Es muss eine plausible Grundrechtsverletzung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird die Beschwerde als unzulässig abgewiesen.
  3. Nicht selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen: Der Beschwerdeführer muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch den angegriffenen Akt betroffen sein. Eine abstrakte Betroffenheit reicht nicht aus (§ 90 Abs. 1 BVerfGG).
  4. Fristversäumnis: Die Verfassungsbeschwerde muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der letztinstanzlichen Entscheidung eingelegt werden (§ 93 Abs. 1 BVerfGG).
  5. Keine allgemeine Rechtsfrage: Die Verfassungsbeschwerde darf nicht dazu genutzt werden, allgemeine Rechtsfragen ohne konkreten Bezug zum Beschwerdeführer zu klären.

Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass das Bundesverfassungsgericht nur in klar definierten Fällen tätig wird, um die Überlastung des Gerichts zu vermeiden und den Schutz der Grundrechte gezielt zu gewährleisten.

Verfassungsbeschwerde - Rechtsanwalt Ferner

Verfassungsbeschwerde – Ihre Rechte effektiv schützen!

Verfassungsbeschwerde: Kein Platz für Emotionen

Es geht nicht darum, ob Sie etwas als Unrecht empfinden – sondern wie es das Bundesverfassungsgericht sieht!

Eine Verfassungsbeschwerde sollte idealerweise ohne Emotionen geführt werden, weil es bei dieser Art von Verfahren um die präzise Anwendung und Auslegung des Rechts geht. Emotionen können den Fokus von den relevanten juristischen Argumenten ablenken und die Effektivität der Beschwerde beeinträchtigen. Alleine die eigene Überzeugung und Verletztheit werden am Ende das Bundesverfassungsgericht nicht ansprechen, so spannend eine Sache vielleicht auch sein mag.

Bedenken Sie die wichtigsten Gründe, warum lange Gespräche zwischen Mandant und Anwalt nicht notwendig sind – und die knappe Zeit besser in die fachliche Ausarbeitung der Schriftsätze investiert werden sollte:

  1. Sachlichkeit und Präzision: Eine Verfassungsbeschwerde basiert auf klaren rechtlichen Erwägungen und muss stringent und präzise formuliert sein. Emotionen können zu unsachlichen Argumenten führen, die vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
  2. Fachliche Expertise: Die Bewertung, ob eine Grundrechtsverletzung vorliegt und wie diese juristisch begründet werden kann, erfordert tiefgehende Fachkenntnisse. Ein juristisch ausgebildeter Anwalt kann die relevanten Aspekte schneller und effizienter identifizieren und darstellen als ein Laie.
  3. Zeitdruck: Man hat nur einen Monat Zeit, um eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Diese knappe Frist erfordert eine fokussierte und effiziente Arbeitsweise. Lange Gespräche können wertvolle Zeit kosten, die besser in die Ausarbeitung der Schriftsätze investiert wird.
  4. Objektivität: Ein Anwalt kann die Situation objektiv beurteilen und sich auf die wesentlichen rechtlichen Fragen konzentrieren. Dies ist wichtig, um die Erfolgschancen der Beschwerde zu maximieren.
  5. Rechtsempfinden vs. Rechtslage: Subjektives Rechtsempfinden kann von der tatsächlichen Rechtslage abweichen. Es ist entscheidend, dass die Schriftsätze auf fundierten rechtlichen Argumenten basieren und nicht auf subjektiven Empfindungen.

Indem die begrenzte Zeit und Energie auf die Erstellung sachlich fundierter Schriftsätze konzentriert wird, erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde. Vertrauen Sie auf die Expertise Ihres Anwalts, der die juristischen Feinheiten und Anforderungen genau kennt.

Kosten einer Verfassungsbeschwerde


Es ist nicht möglich, pauschal vorab etwas zu den Kosten einer Verfassungsbeschwerde zu sagen: Je nach Ablauf der ersten Instanz(en) und der Frage, ob und welche Grundrechtsverletzungen vorzubringen sind, ist auch unterschiedlicher Zeitaufwand nötig. Grundsätzlich arbeiten wir auf Basis eines Stundensatzes in Höhe von 285,60 EUR inkl. USt, wobei grundsätzlich 10 Stunden mindestens abzunehmen sind. Wir ermöglichen aber im Regelfall auch pauschale Sätze (auf Basis von Prozesskostenhilfe sind wir ausnahmslos nicht tätig).

Zu Beginn steht ohnehin die Vorprüfung an, die zumindest rudimentär prüfen sollte, ob drängende Gründe für eine Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde sprechen. Hierfür berechnen wir im Regelfall zwei bis drei Stunden, um eine erste Sichtprüfung und grundsätzliche (nicht abschließende) Beratung zu ermöglichen.