Datenwirtschaftsrecht, Cloud und Digitalisierung
Rechtsanwalt für Datenwirtschaftsrecht: Daten | Datenschutz | Geschäftsgeheimnisse | Arbeit | Cloud
Datenwirtschaftsrecht, Cloud & Digitalisierung
Rechtsanwalt für Datenrecht & Digitalisierung
Ihr Rechtsanwalt für Datenwirtschaftsrecht, Cloud und Digitalisierung: Jens Ferner ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht („Fachanwalt für IT-Recht“) & Strafrecht im Raum Aachen. Er berät Unternehmen, Gewerbetreibende sowie Behörden zu Rechtsfragen der Digitalisierung. Kern ist dabei die Beratung im „Datenrecht“: Erhebung und Verarbeitung von Daten, Datenlizenzverträge und Umgang mit Datenbeständen speziell zum Training von KI und LLM.
Digitalisierung ist kein Modewort, sondern steht für einen wirtschaftlichen Wandel, dauerhafte juristische Begleitung ist zwingend – etwa bei datenschutzrechtlichen Fragen im Umgang mit Kunden oder Arbeitnehmern.
Rechtsanwalt für Datenrecht und Digitalisierung, Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | Kontakt aufnehmen
- Juristische Beratung zum Recht der Daten („Datenwirtschaftsrecht“)
- IT-Verträge & KI
- Datenschutz & IT-Sicherheit
- IT-Arbeitsrecht & Geheimnisschutz
- Lizenzrecht und Softwarerecht
Digitalisierung, Cloud & Datenwirtschaftsrecht
Es wird für Unternehmen eine beratende Tätigkeit im gesamten Themenkomplex der Digitalisierung sowie des Datenrechts angeboten. Dabei geht es um Fragen wie Datenlizenzverträge, Datenschutz und IT-Arbeitsrecht
Digitalisierung und Datenwirtschaftsrecht
Rechtliche Aspekte der Digitalisierung und Cloud-Nutzung im Unternehmen
Die Digitalisierung inklusive Nutzung cloud-basierter Lösungen von Unternehmen bringt sowohl Chancen als auch Risiken mit sich. Im Folgenden sollen einige mögliche rechtliche Probleme aufgezeigt werden, denen Unternehmen bei der Digitalisierung begegnen können:
- Datenschutz: Bei der Digitalisierung von Unternehmen werden häufig große Mengen an personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierbei ist es wichtig, dass diese Daten geschützt und die Vorschriften des Datenschutzrechts eingehalten werden.
- Cybersecurity: Digitale Technologien sind anfällig für Cyber-Angriffe. Unternehmen müssen daher Maßnahmen ergreifen, um ihre IT-Systeme zu schützen und mögliche Angriffe abzuwehren.
- Haftung: Im Falle von Schäden, die durch digitale Technologien oder die Verarbeitung von Daten entstehen, kann es zu Haftungsfragen kommen. Es ist wichtig, dass Unternehmen hierfür entsprechende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse festlegen.
- Nutzungsrechte: Bei der Verwendung von digitalen Inhalten, wie zum Beispiel Bildern oder Musik, müssen die Nutzungsrechte beachtet werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Lizenzen besitzen, um diese Inhalte verwenden zu dürfen.
- Vertragsrecht: Die Digitalisierung von Unternehmen führt häufig zu neuen Geschäftsmodellen und -beziehungen, die vertraglich geregelt werden müssen. Es ist wichtig, dass die Verträge dieser neuen Beziehungen rechtssicher gestaltet werden.
Dies sind nur Beispiele rechtlicher Probleme, die im Kontext der Digitalisierung von Unternehmen auftreten können. Es empfiehlt sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Risiken zu minimieren und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Datenwirtschaftsrecht / Datenrecht
Die Nutzung und Weitergabe von Daten, insbesondere im Kontext von KI-Training und Marketing, wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf. Insbesondere sind einige der zentralen Themen im Bereich Datenschutz und Einwilligung zu suchen: Gemäß Datenschutzgesetzen wie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Zustimmung der betroffenen Personen einholen, bevor sie deren Daten für bestimmte Zwecke verwenden. Wie wird diese Einwilligung eingeholt? Ist sie spezifisch und informiert?
Grundsätzlich dürfen Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich erhoben wurden (Zweckbindung). Ist es rechtlich zulässig, Daten, die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden, für einen anderen Zweck zu verwenden, z.B. für das Training von KI? Relevant sind auch Datensparsamkeit sowie Anonymisierung und Pseudonymisierung: Unternehmen sollten nur die Daten sammeln und verarbeiten, die für den beabsichtigten Zweck erforderlich sind. Werden überflüssige Daten gesammelt oder gespeichert? Um Datenschutzrisiken zu minimieren, können Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden. Aber reichen diese Verfahren aus, um die Identität von Personen zu schützen?
Weitere Aspekte im Datenrecht kommen auf vertraglicher Ebene hinzu: Datenlizenzverträge sind ein bedeutsames Thema, das vom Gesetzgeber gerade im Business-Bereich kaum aufgegriffen wurde. Während ansonsten das Datenschutzrecht beherrschend ist, etwa:
Datentransfer über Grenzen hinweg: Wenn Daten in Länder außerhalb des Herkunftslandes transferiert werden, welche rechtlichen Bestimmungen gelten dann? Erfüllt das Empfängerland angemessene Datenschutzstandards?
Betroffenenrechte: Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten. Wie können Unternehmen sicherstellen, dass diese Rechte respektiert werden?
Sicherheit: Unternehmen müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Daten vor Verlust, Missbrauch und unberechtigtem Zugriff zu schützen. Reichen diese Maßnahmen aus?
Verantwortung und Haftung: Wer haftet, wenn etwas schief geht, z.B. bei einem Datenleck oder einer falschen KI-Entscheidung aufgrund von Datenverzerrungen?
Ethik und Fairness: Über die rechtlichen Anforderungen hinaus gibt es ethische Überlegungen. Werden Daten diskriminierend oder einseitig verwendet?
Transparenz: Wie transparent sind Unternehmen in Bezug auf ihre Datenpraktiken? Verstehen die Nutzerinnen und Nutzer, wie ihre Daten verwendet werden?
Cloud: Datenschutz im Kontext der Unternehmens-Digitalisierung
Im Umgang mit Kundendaten, Werbung und Arbeitnehmern gibt es eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Problemen, denen Unternehmen begegnen können. Es ist wichtig, dass Unternehmen die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, um mögliche Risiken und Probleme zu vermeiden. Dazu empfiehlt es sich, datenschutzrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen.
Einige Beispiele, bei denen wir helfen können, sind:
Kundendaten: Unternehmen sammeln häufig große Mengen an personenbezogenen Daten von ihren Kunden, z.B. bei der Anmeldung zu einem Newsletter oder bei der Nutzung eines Online-Shops. Diese Daten dürfen nur in dem erforderlichen Umfang verarbeitet werden und müssen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzrechts geschützt werden.
Werbung: Unternehmen nutzen häufig Kundendaten, um personalisierte Werbung zu schalten. Hierbei müssen sie sicherstellen, dass sie die Einwilligung der Kunden eingeholt haben und dass diese jederzeit widerrufen werden kann.
Arbeitnehmerdaten: Im Arbeitsverhältnis werden auch personenbezogene Daten von Arbeitnehmern erhoben und verarbeitet. Diese Daten dürfen nur zu dem zulässigen Zweck verarbeitet werden und müssen ebenfalls gemäß den Vorschriften des Datenschutzrechts geschützt werden.
Digitalisierung und Beratung im IT-Recht
Die Digitalisierung hat nicht nur den Geschäftsalltag, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert. Ob Cloud-Computing, E-Commerce oder digitale Verträge – eine rechtliche Beratung kann dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen die Chancen der Digitalisierung nutzen kann, ohne rechtliche Fallstricke zu übersehen. Die Digitalisierung von Unternehmen bringt sowohl Chancen als auch Risiken mit sich, die eine Beratung im IT-Recht aufgreift.
- Datenschutz: Bei der Digitalisierung von Unternehmen werden häufig große Mengen an personenbezogenen Daten verarbeitet. Hierbei ist es wichtig, dass diese Daten geschützt und die Vorschriften des Datenschutzrechts eingehalten werden.
- Cybersecurity: Digitale Technologien sind anfällig für Cyber-Angriffe. Unternehmen müssen daher Maßnahmen ergreifen, um ihre IT-Systeme zu schützen und mögliche Angriffe abzuwehren.
- Haftung: Im Falle von Schäden, die durch digitale Technologien oder die Verarbeitung von Daten entstehen, kann es zu Haftungsfragen kommen. Es ist wichtig, dass Unternehmen hierfür entsprechende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse festlegen.
- Nutzungsrechte: Bei der Verwendung von digitalen Inhalten, wie zum Beispiel Bildern oder Musik, müssen die Nutzungsrechte beachtet werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Lizenzen besitzen, um diese Inhalte verwenden zu dürfen.
- Vertragsrecht: Die Digitalisierung von Unternehmen führt häufig zu neuen Geschäftsmodellen und -beziehungen, die vertraglich geregelt werden müssen. Es ist wichtig, dass die Verträge dieser neuen Beziehungen rechtssicher gestaltet werden.
Digitalisierung und Arbeitsrecht
Die Digitalisierung von Unternehmen kann Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des Arbeitsrechts haben. Einige Beispiele für mögliche Probleme:
- Arbeitszeit: Die Digitalisierung kann dazu führen, dass Arbeitnehmer über das Internet von zu Hause aus arbeiten oder dass sie jederzeit erreichbar sein müssen. Dies kann Auswirkungen auf die Arbeitszeitregelungen haben und zu Überstunden führen.
- Datenschutz: Im Arbeitsverhältnis werden auch personenbezogene Daten von Arbeitnehmern erhoben und verarbeitet. Diese Daten müssen gemäß den Vorschriften des Datenschutzrechts geschützt werden.
- Arbeitsplatzgestaltung: Die Digitalisierung wirkt sich zudem auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes auswirken, z.B. wenn Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten oder wenn sie mobiles Arbeiten durchführen. Es ist wichtig, dass hierbei die arbeitsrechtlichen Vorschriften beachtet werden.
- Weiterbildung: Die Digitalisierung hat Auswirkungen auf die Weiterbildung von Arbeitnehmern. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitnehmer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die neuen technologischen Entwicklungen nutzen zu können.
- Beschäftigungssicherheit: Die Digitalisierung kann weiterhin Auswirkungen auf die Beschäftigungssicherheit von Arbeitnehmern haben, z.B. wenn Arbeitsplätze durch Automatisierungsprozesse wegfallen. Es ist wichtig, dass Unternehmen hierfür entsprechende Maßnahmen ergreifen, um mögliche negative Auswirkungen auf die Beschäftigungssicherheit abzufedern.
- Scheinselbständigkeit: Freie Mitarbeiter stellen eine Form der Beschäftigung dar, bei der der Mitarbeiter keine feste Anstellung hat, sondern in Form von Aufträgen oder Projekten für ein Unternehmen tätig wird. Ein Problem, das im Zusammenhang mit freien Mitarbeitern auftreten kann, ist die Frage der Scheinselbstständigkeit. Dabei handelt es sich um eine vermeintliche Selbstständigkeit, die in Wirklichkeit eine abhängige Beschäftigung darstellt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Mitarbeiter in einem festen Zeitrahmen arbeitet, wenn er Weisungen von seinem Auftraggeber erhält oder wenn er wirtschaftlich abhängig von ihm ist. In solchen Fällen kann es zu arbeitsrechtlichen Problemen kommen, da der Mitarbeiter in Wirklichkeit Anspruch auf die Rechte eines abhängig Beschäftigten hat. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass freie Mitarbeiter tatsächlich selbstständig sind und nicht in eine Scheinselbstständigkeit gezwungen werden.
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