Persönlich, keine Chatbots, klare Kommunikation: Bei uns kümmert sich ein persönlich erreichbarer Mensch

Schlagwort: Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Ware oder eine Dienstleistung zu liefern. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Im IT-Recht in Deutschland stellen sich besonders viele Rechtsfragen im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen. Dies können beispielsweise Fragen zur Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Einhaltung von Verbraucherrechten oder zur Haftung bei Urheberrechtsverletzungen sein. Natürlich auch beim Kauf von Software, digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen.

Ein Fachanwalt für IT-Recht verfügt über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des IT-Rechts und kann Unternehmen und Privatpersonen bei Fragen rund um Kaufverträge im IT-Bereich unterstützen und beraten. Er kann z.B. bei der Vertragsgestaltung helfen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen oder bei Konflikten zwischen den Vertragsparteien vermitteln.

Unsere Kanzlei ist im Bereich des Kaufrechts ausschließlich für Unternehmen im Bereich des IT-Vertragsrechts tätig. Sie finden hier ausgewählte Beiträge rund um das Kaufrecht und den Kaufvertrag.

  • Sicherheitsdrosselung statt Sachmangel: Der gedrosselte Speicher und das leere Gewährleistungsrecht

    Sicherheitsdrosselung statt Sachmangel: Der gedrosselte Speicher und das leere Gewährleistungsrecht

    Wer eine Photovoltaikanlage mit einem 10-kWh-Speicher kauft und sich auf eine beworbene Vollkapazität verlässt, erlebt eine unangenehme Überraschung, wenn der Hersteller aus der Ferne die nutzbare Leistung auf 70 Prozent zusammenstreicht – einseitig, ohne Zutun des Käufers und auf unbestimmte Zeit. Genau diese Konstellation, die bundesweit zehntausende Anlagenbetreiber betrifft, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 26. Februar 2026 (Az. I-10 W 71/25) beurteilt – und sich dabei bemerkenswert deutlich auf die Seite des Herstellers gestellt.

    Hinweis: Es gibt inzwischen umfangreiche Rechtsprechung zum Thema, die ich in Ferner, jurisPR-ITR 2/2026 Anm. 6 zusammenfassend analysiert habe. Ich habe zudem die rechtlichen Grundlagen von Softwareupdates & -upgrades ausführlich dargestellt in Ferner, AnwZert ITR 16/2025 Anm. 3.

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  • Angebot und Annahme bei WhatsApp

    Angebot und Annahme bei WhatsApp

    Das OLG Frankfurt (9. Zivilsenat, Urteil vom 05.05.2026 – 9 U 27/25) hatte zu klären, ob eine via WhatsApp geführte Kommunikation über einen Rückkauf von Aktien zu einem bindenden Wiederverkaufsrecht führt – und dabei zentrale Fragen zu Vertragsschlüssen per Messenger geklärt. Im Kern verneint der Senat das Zustandekommen eines Wiederverkaufsvertrags und betont: WhatsApp-Nachrichten sind im Regelfall Erklärungen unter Abwesenden, sodass die Annahmefristen des § 147 Abs. 2 BGB den Ausschlag geben.

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  • Software steuert das Auto, nicht den Vertrag: OLG Bamberg zieht Grenzen für Rückabwicklung von Tesla-Käufen

    Software steuert das Auto, nicht den Vertrag: OLG Bamberg zieht Grenzen für Rückabwicklung von Tesla-Käufen

    Mit Urteil vom 22.12.2025 (Az. 4 U 43/25 e) hat das Oberlandesgericht Bamberg eine zentrale Frage des modernisierten Kaufrechts beantwortet: Wer ein hochgradig softwaregesteuertes Elektrofahrzeug kauft, kann sich beim Versagen einzelner digitaler Funktionen nicht mehr ohne Weiteres aus dem gesamten Vertrag lösen. Das Gericht weist die Berufung eines Tesla-Käufers zurück, der sein Model 3 unter Berufung auf Mängel an Autopilot, Einparkhilfe und Scheibenwischerautomatik vollständig zurückgeben wollte.

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  • Steuergestaltung und Scheingeschäfte

    Steuergestaltung und Scheingeschäfte

    Steuerliche Optimierung ist ein legitimes Anliegen unternehmerischen Handelns – doch wo endet die zulässige Gestaltung, und wo beginnt das Scheingeschäft? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 19. November 2025 (XII ZR 106/23) eine Konstellation entschieden, die diese Frage auf den Punkt bringt: Kann eine Spendenzusage an einen gemeinnützigen Mieter als verdeckte Mietminderung gewertet werden, und geht eine solche Verpflichtung automatisch auf den Grundstückserwerber über?

    Die Entscheidung klärt nicht nur die Grenzen zwischen zivilrechtlicher Wirksamkeit und steuerlicher Motivation, sondern unterstreicht auch die strengen Maßstäbe für den Eintritt in mietvertragliche Pflichten nach § 566 BGB. Besonders relevant ist der Fall für Investoren, die gewerblich vermietete Immobilien erwerben, und für gemeinnützige Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind.

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  • Maklerverträge im elektronischen Geschäftsverkehr

    Maklerverträge im elektronischen Geschäftsverkehr

    BGH konkretisiert die Anforderungen an die Verbraucheraufklärung durch Online-Makler: Die Digitalisierung hat den Abschluss von Verträgen revolutioniert – auch im Maklerwesen. Doch wo standardisierte Online-Prozesse die persönliche Kommunikation ersetzen, wachsen die Anforderungen an die Transparenz gegenüber Verbrauchern.

    Mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (I ZR 159/24) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, unter welchen Bedingungen ein elektronisch geschlossener Maklervertrag wirksam zustande kommt. Die Entscheidung betont die strengen Vorgaben des § 312j BGB und zeigt, wie schnell Formfehler zur endgültigen Unwirksamkeit führen können.

    Hinweis: In unserer Kanzlei werden in diesem Themen gebiet keine Verbraucher beraten oder vertreten!

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  • Haftung für Chatbot?

    Haftung für Chatbot?

    Haften Unternehmen für Auskünfte, die ein Ihnen installierter Chatbot gibt? Nachdem in Kanada eine Airline zum Schadensersatz auf Grund einer falschen Chatbot-Auskunft verurteilt wurde, stellt sich die Frage, ob so etwas in Deutschland denkbar ist. Und tatsächlich ist schon zu lesen, dass „vermutlich auch deutsche Gerichte nicht anders entscheiden würden“ (so in BC 2024, 95). Doch bei genauem Blick fragt sich: Auf welcher Rechtsgrundlage soll das geschehen? Dazu im Folgenden ein paar lose Gedanken.

    Update, 28. Mai 2026: Die Entscheidungen des LG Hamburg (324 O 461/25) und des OLG Hamm (4 UKl 3/25) wurden berücksichtigt.

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  • Haftung eines Online-Brokers bei technisch bedingter Orderausführung

    Haftung eines Online-Brokers bei technisch bedingter Orderausführung

    Das Landgericht Düsseldorf (8 O 329/21) entschied im Fall eines Online-Brokers, der eine Kauforder eines Kunden aufgrund einer technischen Störung nicht ausführen konnte. Der Kläger verlangte Schadensersatz, doch das Gericht wies die Klage ab. Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen zur Haftung von Brokern bei Systemausfällen auf und zeigt die Grenzen der Pflichten aus einem Effektenkommissionsvertrag.

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  • Alleinverantwortung statt Solidarhaftung: LG Stuttgart zur internen Haftungsverteilung unter GmbH-Geschäftsführern

    Alleinverantwortung statt Solidarhaftung: LG Stuttgart zur internen Haftungsverteilung unter GmbH-Geschäftsführern

    Wer haftet, wenn die GmbH in die Insolvenz rutscht: Wenn eine GmbH in finanzielle Schieflage gerät und Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern nicht abgeführt werden, haften die Geschäftsführer gesamtschuldnerisch – das ist bekannt. Doch wie verteilen sich diese Haftungsrisiken im Innenverhältnis zwischen den Geschäftsführern? Muss jeder gleichermaßen einstehen, oder trägt derjenige die volle Verantwortung, der für die Finanzen zuständig war?

    Das Landgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil vom 19. Februar 2025 (Az.: 49 O 13/23) klargestellt: Wer die finanzielle Verantwortung trägt, haftet im Regelfall auch allein. Die Entscheidung zeigt, wie Gerichte die interne Zuständigkeitsverteilung bewerten und wann Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht kommen.

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  • Leistungsreduktion eines Batteriespeichers durch Fernzugriff als Mangel

    Leistungsreduktion eines Batteriespeichers durch Fernzugriff als Mangel

    OLG Hamm zu Beschaffenheitsvereinbarung und Rücktritt beim Kauf eines Batteriespeichers: Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher gelten als Schlüsselelemente der Energiewende im privaten Wohnbereich. Kommt es allerdings – wie in einem vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 11. April 2025 entschiedenen Fall (Az. 2 U 5/25) – zu einem Fernzugriff des Herstellers und einer dauerhaft technischen Drosselung des Speichers auf nur 70 % der vereinbarten Leistung, stellt sich die Frage: Liegt hierin ein Sachmangel, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt? Die Antwort des Gerichts ist ebenso klar, wie weitreichend. Die Entscheidung ist eine von vielen zur Thematik, da es hier um einen Sachverhalt handelt, der viele Menschen betroffen hat.

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  • Selbstständiges Beweisverfahren: Wenn die Kostenlast zur Falle wird

    Selbstständiges Beweisverfahren: Wenn die Kostenlast zur Falle wird

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.11.2024 (Az. 10 U 94/24) ist eine lehrreiche Entscheidung zur verfahrensrechtlichen Sprengkraft des selbstständigen Beweisverfahrens. Es mahnt zur Sorgfalt bei der strategischen Verknüpfung von Beweisverfahren und Hauptsacheklage – insbesondere, wenn es um die Kostenlast und deren Anfechtbarkeit geht. Die Entscheidung offenbart nicht nur, was prozessual schiefgehen kann, sondern auch, warum der Versuch, die Kostenfrage durch ein Feststellungsbegehren neu aufzurollen, in sich zusammenfiel.

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  • LG Rostock zur Mangelhaftigkeit eines Batteriespeichers in einer Solaranlage

    LG Rostock zur Mangelhaftigkeit eines Batteriespeichers in einer Solaranlage

    Eine weitere Entscheidung zur Rückabwicklung eines Vertrages über eine Photovoltaikanlage hat nunmehr das Landgericht Rostock (Az. 2 O 316/24) getroffen: Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob der Käufer einer Solaranlage aufgrund einer nachträglichen Leistungsbeschränkung des Batteriespeichers durch den Hersteller vom Vertrag zurücktreten konnte.

    Das Gericht stellte fest, dass der Käufer berechtigt war, einen Teilrücktritt zu erklären und eine Rückzahlung der auf den Batteriespeicher entfallenden Kaufpreisanteile zu verlangen. Die Entscheidung beleuchtet nicht nur das Verhältnis zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht, sondern auch die Anforderungen an die Mangelhaftigkeit eines technischen Produkts und die Folgen eines externen Eingriffs durch den Hersteller.

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  • Fernsteuerung und Nutzungseinschränkung: Entscheidung des LG Darmstadt zur Drosselung von Batteriespeichern

    Fernsteuerung und Nutzungseinschränkung: Entscheidung des LG Darmstadt zur Drosselung von Batteriespeichern

    Wie geht man damit um, wenn ein gekaufter Akkumulator durch Eingriffe des Herstellers kaum mehr nutzbar ist? Die Thematik wird zunehmend Alltag und beschäftigt Gerichte: Die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 8. November 2024 (Az. 19 O 73/24) fügt der Diskussion um Fernzugriff und Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten von Akkumulatoren eine weitere Facette hinzu. Wie bereits die BGH-Entscheidung zur Fernsperrung von Autobatterien zeigt, beleuchtet auch dieses Urteil die rechtlichen Spannungen zwischen digital gesteuerten Eingriffen und dem Schutz von Käufer- und Nutzerrechten.

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  • Haftung im Unternehmensverkauf: Erwerber von Unternehmen steht für Steuerverbindlichkeiten ein

    Haftung im Unternehmensverkauf: Erwerber von Unternehmen steht für Steuerverbindlichkeiten ein

    Die Übernahme eines Unternehmens birgt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Das Verwaltungsgericht Braunschweig (8 B 125/24) hat in einem aktuellen Beschluss wichtige Grundsätze zur Haftung des Erwerbers für steuerliche Altverbindlichkeiten des Veräußerers formuliert. Für Entscheidungsträger im Management ist dieses Urteil ein Anlass, die eigene Unternehmensstrategie bei Übernahmen zu überdenken. Im Mittelpunkt stehen drei zentrale Aussagen des Gerichts:

    1. Erwerber haften unter bestimmten Voraussetzungen für steuerliche Altverbindlichkeiten.
    2. Die Haftung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB hängt nicht davon ab, ob das Gewerbe als Handelsgewerbe weitergeführt wird.
    3. Steuerbehörden dürfen unter bestimmten Bedingungen ergänzende Haftungsbescheide erlassen.
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  • Kein Werkvertrag: Nachträglicher Einbau des zu liefernden Batteriespeichers ist Kaufvertrag mit Montageverpflichtung

    Kein Werkvertrag: Nachträglicher Einbau des zu liefernden Batteriespeichers ist Kaufvertrag mit Montageverpflichtung

    Das Saarländische Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az. 2 U 75/23) hat entschieden, dass ein Vertrag über den nachträglichen Einbau eines zu liefernden Batteriespeichers in der Regel als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und nicht als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Diese Abgrenzung hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie auf die Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche.

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  • Beweiskraft öffentlicher Urkunde

    Beweiskraft öffentlicher Urkunde

    Im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. August 2024 (Az. XII ZR 62/22) befasste sich das Gericht mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden, insbesondere gemäß § 415 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO). Der BGH stellte klar, dass öffentliche Urkunden den vollen Beweis dafür erbringen, dass die in der Urkunde niedergelegte Erklärung in der dokumentierten Form und zu den festgehaltenen Umständen abgegeben wurde. Dies umfasst Ort, Zeit und den Inhalt der Erklärung sowie das Vorhandensein der Urkundsperson.

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