Das Oberlandesgericht München (1 Ws 525/23) hat sich in einem inhaltlich auffallend kritischen Beschluss zur Verwertbarkeit von ANOM-Chats geäußert – und diese verneint. Damit stellt sich das Münchener OLG gegen die Auffassungen aus Frankfurt, Saarbrücken und Köln (Köln ist bisher nicht veröffentlicht, liegt mir aber vor), wobei diesen OLG sowie dem BGH ins Stammbuch geschrieben…WeiterlesenOLG München: ANOM-Chats nicht verwertbar (und Encrochat auch nicht?)
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: kryptomessenger
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Während in Deutschland noch gestritten wird, wie man mit digitalen Beweismitteln umzugehen hat – und vor allem, wie damit umzugehen ist, wenn wie bei Encrochat-Verfahren kein Zugriff auf Rohdaten für die Verteidigung besteht, hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hier längst postiert. Besonders das Verfahren Yalçınkaya gegen Türkei spielt hierbei eine erhebliche Rolle: Der…WeiterlesenEGMR zu Anforderungen an digitale Beweismittel und Kryptomessenger
Inzwischen zeichnet sich ab, dass das eigentliche Verteidigungspotential von KRyptomessengern in deutschen Gerichtssälen derzeit weniger in der Beweisverwertung als vielmehr in der richtigen Erfassung und Darstellung des Sachverhalts liegt. Insbesondere finden sich immer wieder Kammern, die erhebliche Teile des Chatverkehrs entweder vollständig in das Urteil einbeziehen oder auf die im Selbstleseverfahren eingebrachten Teile verweisen wollen.WeiterlesenKryptomessenger: Notwendige Feststellungen im Urteil bei Encrochat & Co.
Mit Beschluss vom 09. August 2023 (2 BvR 558/22) hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nicht zur Entscheidung angenommen, bei der sich das Landgericht maßgeblich auf die im Wege internationaler Rechtshilfe an deutsche Ermittlungsbehörden übermittelten Daten von Mobiltelefonen des Anbieters EncroChat stützte. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil…WeiterlesenUnzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter EncroChat-Daten
Das OLG Saarland (4 HEs 35/22) sieht – wie das OLG Frankfurt – keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Verwertbarkeit der im Rahmen des unter falscher Flagge agierenden ANOM-Messengers angefallenen Daten durch die Ermittlungsbehörden. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verwertung von Beweisen, die auf die – durchaus zu hinterfragende – Art und Weise im…WeiterlesenANOM-Messenger: Saarländisches OLG sieht kein Beweisverwertungsverbot
Erneut traf es einen Krypto-Messenger: Wie die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, gelang es, Daten des von Kriminellen genutzten Krypto-Kommunikationsdienstes „Exclu“ zu entschlüsseln, die Kommunikation zu überwachen und den Dienst abzuschalten. Bei einer gemeinsamen Aktion der deutschen, niederländischen, belgischen und polnischen Behörden wurden am vergangenen Freitag über 70 Objekte in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Polen durchsucht…WeiterlesenMessenger-Kryptodienst „Exclu“ abgeschaltet
Die Streitfragen rund um Encrochat setzen sich weiter fort – aktuell konnte der 5. Senat zumindest ein wenig zu den Rohdaten sagen und verwundert den Laien mit Ausführungen, die man im modernen Strafprozess wohl kaum erwarten dürfte: Die Ablehnung der Beiziehung der „Originaldaten“ begegnet auf der Grundlage des Revisionsvortrags keinen rechtlichen Bedenken. Denn ausweislich der…WeiterlesenEncrochat: BGH verweigert sich weiterhin der Auseinandersetzung
Im Zuge der aktuellen Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich der EUGH (C-339/20 und C-397/20) in einem weiteren Verfahren geäußert zu einer bestimmten Handhabung in Frankreich. Was vordergründig nach einer reinen Vorratsdatenspeicherungs-Problematik aussieht, erweist sich bei näherem Hinsehen als möglicherweise richtungsweisende Entscheidung für den deutschen Strafprozess.WeiterlesenEUGH: Verwertungsverbot bei mangelhafter Verteidigungsmöglichkeit
Der Bundesgerichtshof (5 StR 203/22) konnte sich zu einer extrem rechtsfreundlichen Entscheidung des LG Leipzig zu einem Encrochat-Verfahren äußern – und dieses „zerreissen“. Der BGH möchte an den Grundsätzen aus den frühen Jahren dieser Republik festhalten und bewegt sich (aus Verteidigersicht: leider) keinen Millimeter in Richtung Bürgerrechte.WeiterlesenStrafzumessung bei Encrochat
Zumindest kurz hebt der 6. Senat hervor, was man mitteilen muss, wenn man basierend auf dem Widerspruch in der Hauptverhandlung gegen die Verwertung von Encrochat-Daten vorgehen möchte: Im Rahmen der Rüge einer Verwertung von – inhaltlich ebenfalls nicht näher dargestellten – Inhalten erfolgter Kommunikation über „EncroChat“ teilt der Beschwerdeführer seinen Widerspruch „gegen die Anordnung“ des…WeiterlesenAnforderung an Begründung in Revision bei Streit um Encrochat-Verwertung
In Encrochat-Verfahren spielen die eigentlichen Chat-Nachrichten bekanntlich eine erhebliche Rolle, dabei steht bisher die Frage der Verwertbarkeit im Fokus, wobei nahezu sämtliche OLG- und BGH-Senate sich inzwischen für eine Verwertbarkeit ausgesprochen haben. Es gibt aber einen weiteren Aspekt, der für Laien nicht ganz so leicht zugänglich ist und der durchaus Probleme aufwerfen kann: Die Darstellung…WeiterlesenDarstellung von Chatnachrichten im Urteil
ANOM-Ermittlungen schreiten voran
Das Bundeskriminalamt teilt mit, dass der ANOM-Dienst ein voller Erfolg für die Ermittlungsbehörden war: So wurden laut BKA bei über 90 Verfahren polizeiliche Einsatzmaßnahmen wie Festnahmen, Sicherstellungen und Durchsuchungen durchgeführt und es wurdenWeiterlesenANOM-Ermittlungen schreiten voran
Das Landgericht Darmstadt (18 KLs 1200 Js 83736/21) hat sich im Rahmen einer Entscheidung über einen Haftbefehl zur Verwertbarkeit von ANOM-Chats geäußert. Dabei ging das Gericht von einer Verwertbarkeit aus. Zum einen wurden keine Umstände gesehen, die einer Verwertbarkeit entgegenstehen. Zum anderen hält es aber die gebotene Prüfung, ob die Erlangung der Anom-Kommunikation durch die…WeiterlesenANOM-Chats verwertbar (LG Darmstadt)
Neben Encrochat führt SkyECC ein „Schattendasein“ in der öffentlichen Wahrnehmung – nun liegt ein neuer Fahndungserfolg vor, der auf SkyECC zurückzuführen ist: Laut EUROPOL wurden „hochrangige Zielpersonen“ festgenommen, nachdem zuvor 34 Tonnen Kokain in Belgien und Deutschland sichergestellt.WeiterlesenSkyECC-Fahndung führt zu Festnahmen nach Kokain-Fund
Leider nur marginal Ergiebig ist die Antwort der Bundesregierung zu Fragen rund um Ermittlungsverfahren aufgrund von Europol übermittelter Informationen zu den inzwischen abgeschalteten Diensten „EncroChat“, „Sky-ECC“, „ANOM“ und „Double VPN“. Hier ergeben sich bekanntlich einige erhebliche Fragen zur zukünftigen Gestaltung rechtsstaatlicher Prozesse, die von Strafverteidigern vorwiegend deswegen kritisiert werden, weil die zur Verurteilung führenden Daten…WeiterlesenStellungnahme der Bundesregierung zu Ermittlungen verschlüsselter Kommunikation