Die digitale Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden und die Frage der Verwertbarkeit solcher Erkenntnisse im Strafverfahren sind hochaktuelle und umstrittene Themen. Insbesondere der Einsatz von manipulierten Kommunikationsplattformen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität wirft grundlegende verfassungs- und strafprozessrechtliche Fragen auf. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken (Az.: 1 Ws 141/24) setzt sich mit der Frage auseinander, ob Chatprotokolle…WeiterlesenOLG Zweibrücken zum Beweisverwertungsverbot bei ANOM-Chatprotokollen
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: kryptomessenger
Ein beachtlicher Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 18. Oktober 2024 (Az. 2 Ws 146/24) hat die Encrochat-Problematik erneut aufgegriffen und deutliche Aussagen zur Verwertung von EncroChat-Daten vor dem Hintergrund des KCanG getroffen.WeiterlesenVerwertbarkeit von Encrochat unter dem Eindruck des KCanG
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 1. November 2024 (2 BvR 684/22) entschieden, dass die Verwertung von EncroChat-Daten in deutschen Strafverfahren nicht gegen die Verfassung verstößt. Diese Entscheidung fügt sich in die bestehende Rechtsprechung ein und setzt einen wichtigen Akzent in der Diskussion um digitale Beweismittel und Beweisverwertungsverbote.WeiterlesenBVerfG zu Encrochat: Keine generellen Beweisverwertungsverbote
In einem großangelegten internationalen Einsatz, der unter dem Codenamen „Operation Passionflower“ lief, haben europäische Strafverfolgungsbehörden den verschlüsselten Kryptomessenger MATRIX abgeschaltet. Der Messenger war ein Werkzeug für Cyberkriminelle und diente der Koordination von Drogen- und Waffenhandel sowie Geldwäsche. Wichtig: Dieses MATRIX hat nichts mit dem Open-Source-Protokoll Matrix.org zu tun, das sicher und legal genutzt werden kann.Weiterlesen„Operation Passionflower“ – Schlag gegen kriminellen Kryptomessenger MATRIX
Das Oberlandesgericht Hamm (4 Ws 154/24) hat in einer ganz aktuellen Entscheidung die rechtlichen Grenzen der Verwertbarkeit von Beweismitteln, die aus der Überwachung des Kryptomessenger-Dienstes ANOM gewonnen wurden, präzisiert. Die zentrale Frage war, ob und in welchem Umfang solche Erkenntnisse in einem Strafverfahren verwendet werden dürfen. Der Beschluss bezieht sich insbesondere auf die Vorschriften der…WeiterlesenOLG Hamm zur Verwertbarkeit von Beweismitteln aus dem Kryptomessenger-Dienst ANOM
Digitale Beweismittel: Wie geht man mit digitalen Beweismitteln (richtig) um? Diese Frage ist allgegenwärtig und leider kaum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen: Es gibt nur eine extrem überschaubare Anzahl von Aufsätzen zum Thema, gerichtliche Entscheidungen sind noch seltener. Dabei drängt sich gerade mit der zunehmenden Digitalisierung des Prozesswesens diese Frage auf. Vor allem eine Frage ist inzwischen…WeiterlesenDigitale Beweismittel
Gestern erlebte die internationale Strafverfolgung einen weiteren beachtlichen Erfolg: Der verschlüsselte Messenger „Ghost“, ein favorisierter Kommunikationskanal krimineller Netzwerke, wurde von Ermittlern infiltriert und schließlich stillgelegt. Dieser Einsatz stellt den bisher größten Schlag gegen die organisierte Kriminalität seit der Zerschlagung von „EncroChat“ dar.WeiterlesenProject Overclock und das Ende von „Ghost“
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall „Kurkut and Others v. Turkey“ (Anträge Nr. 58901/19 und 6 weitere) beleuchtet die Rechte der Verteidigung in Verwaltungsverfahren, insbesondere in Bezug auf das Recht auf ein kontradiktorisches Verfahren und die Offenlegung von Beweismitteln. Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Wahrung der Grundsätze des fairen…WeiterlesenRecht auf ein kontradiktorisches Verfahren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-670/22) hat heute in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Daten, die von der französischen Polizei aus dem verschlüsselten Kommunikationsdienst EncroChat abgefangen wurden, in strafrechtlichen Verfahren verwendet werden dürfen. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Präzedenzfall im Spannungsfeld von Datenschutz und Strafverfolgung dar und hat weitreichende Implikationen für ähnliche Fälle in der Europäischen…WeiterlesenUrteil des Europäischen Gerichtshofs zur Nutzung von EncroChat-Daten
Encrochat beim EUGH – die Zeichen stehen auf Wechsel in deutschen Strafprozessen, die Verwertung ist jedenfalls kein Selbstläufer! Heute richtet sich die Aufmerksamkeit der juristischen Welt erneut auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH), wo die wegweisende Entscheidung zur Verwertung der EncroChat-Daten in deutschen Strafprozessen verkündet wurde, wobei die Pressemitteilung recht schwammig ist – aber einen wesentlichen…WeiterlesenEUGH zu Encrochat 2024: Effektive Verteidigung muss in Deutschland sichergestellt sein
Das Rätsel von ANOM: Stellen Sie sich einen Messenger-Dienst vor, der absolute Sicherheit und Unknackbarkeit verspricht. Genau das bot ANOM, ein Krypto-Messenger, entwickelt vom FBI und verdeckt unter Kriminellen verbreitet (ich habe immer wieder mal berichtet). Was die Nutzer nicht wussten: Das FBI konnte jede Nachricht mitlesen. Eine perfekte Falle, die sich wie ein Spionagethriller…WeiterlesenANOM-Urteil des LG Memmingen
Während in der EU im Jahr 2024 immer noch um ein Recht auf verschlüsselte Kommunikation gerungen wird, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Februar 2024 ein wegweisendes Urteil im Fall Podchasov v. Russia (33696/19). Dieser Fall beleuchtet zentrale Fragen der Internetkommunikation und des Datenschutzes im digitalen Zeitalter.WeiterlesenEGMR-Urteil zu Datenschutz und Verschlüsselung
Am 8.12.2023 habe ich einen kurzen Vortrag zum Thema digitale Beweismittel gehalten. Auf diese Seite habe ich verwiesen für Interessierte, die die entsprechenden Inhalte und Links aus meinem Vortrag suchenWeiterlesenLinkliste Vortrag Alsberg-Preisverleihung 2023
Das Oberlandesgericht München (1 Ws 525/23) hat sich in einem inhaltlich auffallend kritischen Beschluss zur Verwertbarkeit von ANOM-Chats geäußert – und diese verneint. Damit stellt sich das Münchener OLG gegen die Auffassungen aus Frankfurt, Saarbrücken und Köln (Köln ist bisher nicht veröffentlicht, liegt mir aber vor), wobei diesen OLG sowie dem BGH ins Stammbuch geschrieben…WeiterlesenOLG München: ANOM-Chats nicht verwertbar (und Encrochat auch nicht?)
Während in Deutschland noch gestritten wird, wie man mit digitalen Beweismitteln umzugehen hat – und vor allem, wie damit umzugehen ist, wenn wie bei Encrochat-Verfahren kein Zugriff auf Rohdaten für die Verteidigung besteht, hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hier längst postiert. Besonders das Verfahren Yalçınkaya gegen Türkei spielt hierbei eine erhebliche Rolle: Der…WeiterlesenEGMR zu Anforderungen an digitale Beweismittel und Kryptomessenger