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Schlagwort: Beweisantrag

Ein Beweisantrag im strafprozessualen Sinn ist ein Antrag des Angeklagten im Strafprozess an das Gericht, einen bestimmten Beweis zu erheben. Ein Beweisantrag kann sowohl von der Verteidigung als auch von der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

Ein Beweisantrag kann sich auf verschiedene Arten von Beweismitteln beziehen, z.B. auf Zeugen, Sachverständige oder Urkunden. Der Beweisantrag muss konkret und präzise sein und die Beweistatsachen sowie die Beweismittel angeben, auf die er sich stützt. Der Beweisantrag ist zu begründen, indem dargelegt wird, warum der Beweis für den Ausgang des Verfahrens von Bedeutung ist.

Das Gericht ist verpflichtet, einen zulässigen Beweisantrag zu prüfen und gegebenenfalls die Beweiserhebung anzuordnen. Ein Beweisantrag kann aber auch abgelehnt werden, wenn er z.B. unzulässig ist, weil er gegen gesetzliche Vorschriften oder Verfahrensvorschriften verstößt, oder wenn der beantragte Beweis für den Ausgang des Verfahrens als unerheblich oder belanglos angesehen wird.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit und den Inhalt eines Beweisantrags ist ein wesentlicher Schritt im Strafverfahren, da sie den Fortgang und den Ausgang des Verfahrens beeinflussen kann. Die Strafverteidigung benötigt an diesem Punkt erhebliches strafprozessuales Wissen, das nach hiesigem Eindruck insbesondere zivilrechtlich tätige Kollegen, die sich an einem Strafprozess versuchen, immer wieder unterschätzen.

  • Strafanzeige für Unternehmen: Warum geschädigte Unternehmen den Strafprozess nicht der Staatsanwaltschaft überlassen sollten

    Strafanzeige für Unternehmen: Warum geschädigte Unternehmen den Strafprozess nicht der Staatsanwaltschaft überlassen sollten

    Von der Strafanzeige bis zur Hauptverhandlung: Wie Unternehmen ihre Verletztenrechte aktiv nutzen – und warum sich daraus oft auch ein Hebel für zivilrechtliche Vergleiche ergibt.

    Wird ein Unternehmen Opfer einer Straftat – durch einen untreuen Geschäftsführer, einen Mitarbeiter, der Geschäftsgeheimnisse verkauft, oder durch Betrug und Cyberangriffe –, herrscht im Management häufig dieselbe Annahme: „Wir erstatten Anzeige, und ab dann macht der Staat das schon.“ Diese Annahme ist verständlich, aber teuer. Wer das Strafverfahren passiv laufen lässt, verschenkt Einflussmöglichkeiten, die das Recht dem Verletzten ausdrücklich einräumt – und die sich gerade für Unternehmen erheblich auswirken.

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  • Trojanisches Krypto-Handy, gespiegelter Server: Wann ANOM-Chats vor Gericht zählen

    Trojanisches Krypto-Handy, gespiegelter Server: Wann ANOM-Chats vor Gericht zählen

    Wer ein vermeintlich abhörsicheres Krypto-Handy kaufte, fühlte sich unbeobachtet – und ahnte nicht, dass das FBI bei jeder Nachricht mitlas. Für die deutsche Strafjustiz wirft das eine Frage auf, die über Tausende Verfahren entscheidet: Dürfen Chats verwertet werden, deren Herkunft die US-Behörden bis heute teils im Dunkeln lassen? Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 11. Februar 2026 (2 StR 43/25) nachgelegt und einen Freispruch aufgehoben, der gerade auf einem Verwertungsverbot beruhte.

    Ich befasse mich als Strafverteidiger, der Straf- und IT-Recht spezialisiert vereint, immer wieder mit Fragen digitaler Beweismittel; so in Ferner, Ferner, jurisPR-ITR 16/2024 Anm. 4 und Ferner, jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 aber auch in einem Kommentar in Beck-Aktuell.

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  • Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel sind im modernen Strafprozess der Regelfall. Dazu zählen unter anderem Chatverläufe, Smartphone-Daten, Cloud-Logs und Fahrzeugdaten aus der „Blackbox“ von Pkws. Digitale Beweise entscheiden heute über den Ausgang von Strafverfahren im allgemeinen Strafrecht ebenso wie im Wirtschafts- und Cybercrime-Bereich. Im Folgenden zeige ich, was darunter zu verstehen ist, wie ihr Beweiswert im Strafprozess zu beurteilen ist und welche forensischen Mindeststandards aus Sicht der Strafverteidigung gelten müssen. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Arbeit mit digitalen Beweismitteln – von der IT-Forensik über Screenshots und E-Mails bis hin zur Car-Forensik und der seit 2026 anwendbaren E-Evidence-Verordnung der EU.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2

    Den Beitrag aktualisiere ich fortlaufend, zuletzt im Juni 2026.

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  • Pflichtverteidiger nach Einspruch gegen einen Strafbefehl

    Pflichtverteidiger nach Einspruch gegen einen Strafbefehl

    Ein Strafbefehlsverfahren bietet der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Bagatell- und Standardfälle ohne mündliche Verhandlung zu erledigen. Doch was geschieht, wenn der Beschuldigte Einspruch einlegt und das Verfahren in eine Hauptverhandlung übergeht? Das Landgericht Koblenz (1 Qs 45/25) hat nun hervorgehoben, dass in solchen Fällen ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger bestehen kann – selbst wenn der Angeklagte bereits einen Wahlverteidiger hat.

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  • Verteidigererklärung als Einlassung des Angeklagten?

    Verteidigererklärung als Einlassung des Angeklagten?

    Wann Äußerungen des Verteidigers dem Mandanten zugerechnet werden dürfen: Ein Angeklagter schweigt – doch sein Verteidiger legt eine schriftliche Erklärung vor oder stellt einen Beweisantrag. Darf das Gericht diese Äußerungen als Einlassung des Angeklagten werten? Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 3 ORs 29/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Verteidigererklärungen als eigene Aussage des Mandanten gelten. Die Entscheidung zeigt, wie sorgfältig Gerichte zwischen prozessualen Erklärungen des Verteidigers und tatsächlichen Einlassungen des Angeklagten unterscheiden müssen – und wo die Grenzen einer Umdeutung liegen.

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  • Kein Anspruch der Verteidigung auf Aushändigung amtlich verwahrter Beweisstücke

    Kein Anspruch der Verteidigung auf Aushändigung amtlich verwahrter Beweisstücke

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2025 (Az. 3 StR 138/25) reiht sich ein in eine Reihe bedeutsamer Klarstellungen zur prozessualen Stellung der Verteidigung im Strafprozess – insbesondere im Umgang mit Beweismitteln. Im Zentrum steht eine ebenso praktische wie grundsätzliche Frage: Darf die Verteidigung ein physisches Beweisstück aus amtlicher Verwahrung herausverlangen, um mit dem Mandanten eigene, unbeaufsichtigte Ermittlungen durchzuführen?

    Der BGH hat diese Frage klar verneint. Doch was zunächst formaljuristisch schlicht wirkt, berührt in der Tiefe den sensiblen Bereich der Waffengleichheit, des rechtlichen Gehörs und des Beweiszugangs der Verteidigung – mit erheblichen Auswirkungen auf die Praxis, insbesondere bei digitalen oder sensiblen Beweismitteln.

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  • Kein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung hypothetischer Vermögensschäden

    Kein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung hypothetischer Vermögensschäden

    OLG Hamm zur Reichweite des § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Im Zentrum des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Mai 2013 (Az. 11 W 25/13) steht eine grundsätzliche Klärung zur Reichweite des selbständigen Beweisverfahrens nach § 485 ZPO: Die Feststellung eines entgangenen Gewinns – also eines hypothetischen Vermögensschadens – fällt nicht unter den Anwendungsbereich des § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.

    Das Gericht lehnt eine analoge Anwendung der Vorschrift ab und verweist dabei auf den eindeutigen Wortlaut und die Systematik des Gesetzes. Die Entscheidung hat praktische Relevanz für alle Fälle, in denen Geschädigte die Klärung vermögensbezogener Schadensposten im Vorfeld eines streitigen Verfahrens herbeiführen wollen.

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  • Die Bedeutung des letzten Wortes im Strafprozess: Wiedereintritt in die Verhandlung und seine Folgen

    Die Bedeutung des letzten Wortes im Strafprozess: Wiedereintritt in die Verhandlung und seine Folgen

    Das Oberlandesgericht Schleswig (2 ORs 4 SRs 89/24) stellte fest, dass bereits die Entgegennahme eines Hilfsbeweisantrags einen Wiedereintritt in die Verhandlung darstellt und damit die erneute Befragung des Angeklagten nach § 258 Abs. 3 StPO zwingend erforderlich gewesen wäre.

    Es ging also um die Frage, ob einem Angeklagten nach dem Wiedereintritt in die Verhandlung erneut das letzte Wort zu gewähren ist: Da dies unterblieb, wurde das Urteil des Landgerichts Kiel aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Die Entscheidung unterstreicht die immense Bedeutung des letzten Wortes als unabdingbare Verfahrensgarantie – ein immer von Laien wieder unterschätzer Umstand.

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  • Persönlichkeitsrechte im Fokus: Urteil des LG Hamburg zu Streit unter Influencern

    Persönlichkeitsrechte im Fokus: Urteil des LG Hamburg zu Streit unter Influencern

    Am 15. November 2024 fällte das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 507/23) ein aufsehenerregendes Urteil zu einem Streit zwischen zwei bekannten Influencern. Der Fall beleuchtet die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts in der medial geprägten Online-Welt. Das Gericht hatte zu entscheiden, inwiefern kritische Aussagen, Vorwürfe und polemische Bezeichnungen in Streams und sozialen Medien zulässig sind und wann sie die Grenzen zur unzulässigen Persönlichkeitsrechtsverletzung überschreiten.

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  • BGH zur Ablehnung von Beweisanträgen und richterlicher Sachkunde

    BGH zur Ablehnung von Beweisanträgen und richterlicher Sachkunde

    In seinem Beschluss vom 31. Juli 2024 klärte der BGH (Az.: 2 StR 44/24) wesentliche Fragen zur Ablehnung von Beweisanträgen und der Reichweite richterlicher Sachkunde. Die Entscheidung betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag sowie die Anforderungen an die Begründung der Ablehnung von Sachverständigengutachten. Diese Entscheidung ist bedeutsam, da sie auf frühere Rechtsprechung Bezug nimmt und die Anforderungen an die Verfahrensführung weiter präzisiert.

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  • BGH: Anforderungen an ein Urteil in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation

    BGH: Anforderungen an ein Urteil in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Beschluss vom 26. Juni 2024 (Az. 1 StR 176/24) ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt aufgehoben, das einen Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt hatte. Der BGH bemängelte dabei die unzureichende Beweiswürdigung in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation, die besondere Anforderungen an die Urteilsbegründung stellt. Diese Entscheidung verdeutlicht, welche hohen Anforderungen an die Darlegung und Würdigung der Beweise gestellt werden müssen, wenn es keine weiteren Zeugen oder Beweise gibt, die den Tathergang stützen.

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  • Wahrunterstellung auf Beweisantrag hin

    Wahrunterstellung auf Beweisantrag hin

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Beschluss 3 StR 90/23 zur Wahrunterstellung nach einem Beweisantrag Stellung genommen: Hierbei ging es um einen Antrag der Verteidigung, der die Vernehmung einer Zeugin zum Beweis einer bestimmten Tatsache betraf. Diese Tatsache sollte belegen, dass die Nebenklägerin während ihrer Vernehmung ausgesagt hatte, nicht zu wissen, wohin der Angeklagte geschossen hatte.

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  • BGH zu fehlender Konnexität bei Beweisantrag

    BGH zu fehlender Konnexität bei Beweisantrag

    In seiner Entscheidung vom 22. Mai 2024 (Aktenzeichen: 2 StR 348/23) befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Anforderungen an die Behandlung von Beweisanträgen im Strafverfahren.

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  • Beweisantragsrecht: Fristsetzung und Glaubhaftmachung

    Beweisantragsrecht: Fristsetzung und Glaubhaftmachung

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 13. März 2024 (5 StR 393/23) die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 9. Juli 2021 verworfen. Die Angeklagten wurden wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Angeklagte D. wurde zusätzlich wegen Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit Besitz von Munition verurteilt. Die Revision des Angeklagten Y. beanstandete unter anderem das Verfahren hinsichtlich der Fristsetzung für Beweisanträge und die Ablehnung eines Beweisantrags.

    Der BGH setzte sich in diesem Kontext ausführlich mit den Bestimmungen des § 244 StPO auseinander.

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  • Versagung des rechtlichen Gehörs im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Versagung des rechtlichen Gehörs im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 22.05.2024, Aktenzeichen: 1 ORbs 139/24) behandelt die Versagung des rechtlichen Gehörs im Ordnungswidrigkeitenverfahren. In diesem Blogbeitrag wird der Sachverhalt der Entscheidung dargestellt, die rechtlichen Kernpunkte analysiert und die Auswirkungen für die Praxis erläutert.

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