Geschäftsgeheimnisschutz (GeschGehG)

Rechtsanwalt für das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG): Rund um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen ("Geschäftsgeheimnisschutz") und Schutz technologischer Entwicklungen im Urheberrecht und Markenrecht werden Sie von Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht Jens Ferner beraten. 

Seit 2019 existiert mit dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz ein eigenes Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen - wir verteidigen umfassend bei Vorwürfen in diesem Bereich und beraten Unternehmen im Zusammenhang mit Konzepten zum Schutz von Geheimnissen und Technologien. 

Rechtsanwalt für Geschäftsgeheimnisschutz | Fachanwalt für IT-Recht Ferner: itrecht@ferner-alsdorf.de

Geschäftsgeheimnisschutz (GeschGehG)

Geschäftsgeheimnisschutz (GeschGehG)

Rechtsanwalt für das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG): Rund um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen („Geschäftsgeheimnisschutz“) und Schutz technologischer Entwicklungen im Urheberrecht und Markenrecht werden Sie von Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht Jens Ferner beraten.

Seit 2019 existiert mit dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz ein eigenes Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – wir verteidigen umfassend bei Vorwürfen in diesem Bereich und beraten Unternehmen im Zusammenhang mit Konzepten zum Schutz von Geheimnissen und Technologien.

Rechtsanwalt für Geschäftsgeheimnisschutz | Fachanwalt für IT-Recht Ferner: itrecht@ferner-alsdorf.de

  • Fachanwalt für IT-Recht & Fachanwalt für Strafrecht
  • Beratung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Entwicklung von Schutzkonzept und Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Beratung zum Schutz von Technologien und eigenen Produkten, insbesondere Software, Hardware und Computerspiele
  • Kampf gegen Produktpiraterie: Verteidigung von Schutzrechten im Rahmen von Strafprozessen
  • Geschäftsgeheimnisschutz, IT-Sicherheit, Arbeitsstrafrecht und IT-Vertragsrecht aus einer Hand
  • Verteidigung beim Vorwurf „Verletzung des Dienstgeheimnisses“
  • Verteidigung beim Vorwurf Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse verwendet zu haben

Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung, das Medien-/IT-Recht und ergänzend Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
  • Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30 (keine Mails zwischen 20h/6h oder an Sonn-/Feiertagen!)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Geheimnisschutz

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG, Geschäftsgeheimnisschutzgesetz) verlangt von Ihnen, dass Sie aktiv werden, wenn Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse schützen wollen – und bevor ein Konkurrent sich Ihr Knowhow einverleibt, sollten Sie sich informieren, denn es gibt viele Schutzmöglichkeiten.

Die Grundlage für den Geheimnisschutz bildet die sogenannte „Know-How-Richtlinie“, mit welcher der Geheimnisschutz in Europa vereinheitlicht wurde. In Deutschland existiert seitdem das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG, Geschäftsgeheimnisschutzgesetz) – und damit eine Definition, wann etwas ein Geschäftsgeheimnis ist. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Schutzrechten, die es zu sichern und durchzusetzen gilt – wir bieten dabei eine echte Besonderheit: Wir unterstützen Ihre Zivilprozessrechtler durch inhaltlich überzeugende Arbeit im parallel laufenden Strafprozess (Strafanzeige & Nebenklage).

Damit ein Geschäftsgeheimnis vorliegt, muss zum einen eine Information mit wirtschaftlichem Wert vorhanden sein, die eben nicht allgemein bekannt ist; darüber hinaus muss nicht nur ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung bestehen, sondern es müssen besondere Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen worden sein. Nicht nur, dass die Geheimhaltungsmaßnahmen dabei rechtlichen Anforderungen unterliegen – auch das berechtigte Interesse unterliegt juristischer Prüfung.

Rechtsanwalt für Geschäftsgeheimnisschutzgesetz, Markenrecht und Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisse - Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner berät zum Geschäftsgeheimnisschutzgesetz

Das Gold des Betriebs sind die wirtschaftlich wertvollen Informationen wie Kundendaten – bei uns finden Sie hierzu auf der Webseite frei verfügbare Informationen vorab und profunde Beratung, wenn Sie um ihr wertvollstes Gut streiten müssen.

Schutz von technologien und geheimnissen

Geschäftsgeheimnisschutz: Goldreserven Ihres Betriebs

Der Geschäftsgeheimnisschutz wurde durch das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz stark erweitert, verlangt von Betrieben aber auch aktiv tätig zu werden, um die eigenen Daten zu sichern.

Lassen Sie sich im Geschäftsgeheimnisschutz beraten: Es gibt mehrere Bereiche, in denen man vorbereitend tätig sein muss, wenn man sich hinterher auf den Schutz der Informationen berufen möchte.

Denn gleich, was Sie tun: Im Streitfall prüft ein Gericht hinterher, ob die Voraussetzungen eines Schutzes vorliegen. Unsere Spezialisierung bietet Ihnen dabei die ganzheitliche Beratung, die Sie benötigen: Zum einen spielen technische und organisatorische Maßnahmen beim Schutz eine Rolle, die zugleich im Rahmen der DSGVO relevant sein können – hinzutreten arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen, wie IT-Betriebsvereinbarungen, arbeitsvertragliche Klauseln und Wettbewerbsverbote sowie Fragen zulässiger Vertragsstrafen. Die Schnittstellen aus Arbeitsrecht und Datenschutzrecht werden durch einen Fachanwalt für IT-Recht ideal abgebildet.

Auch wollen selbst entwickelte Produkte, etwa Software oder technologische Neu-Entwicklungen, geschützt werden, bevor Konkurrenten billig kopieren.

Produktpiraterie

Im Kampf gegen Produktpiraterie unterstützen wir Ihre im Zivilprozess tätigen Kollegen durch fundierte Unterstützung im Strafrecht: Unsere, im Umgang mit Schutzrechten erfahrenen, Strafverteidiger bieten dabei viel mehr als schlicht eine Anzeige zu fertigen: Wir helfen von Nebenansprüchen im Strafprozess über Einziehung bis zur realistischen Bewertung, wie ökonomisch sinnvoll ein strafprozessualer Anschluss ist.

Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Softwarepiraterie, wo Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht Jens Ferner, ein Experte im Softwarerecht insgesamt, zielgerichtet unterstützt.

Vorwurf Geheimnisverrat

Wenn das Ausspähen von Daten – wie Kundendaten – im Betrieb oder Dienstgeheimnissen vorgeworfen wird, muss eine profunde Verteidigung her – unsere Kombination aus Strafrecht und IT-Recht, erfahren im Arbeitsstrafrecht, verteidigt Sie professionell beim Vorwurf Geheimnisverrat.

Schutzrechte im Überblick

Wir beraten rund um Schutzrechte, speziell bei Geschäftsgeheimnissen, im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht – dabei unterstützen wir Unternehmen bei der Rechtsdurchsetzung und Verteidigung ihrer Schutzrechte, speziell beim Schutz von Technologien wie Software.

Urheberrecht

Durch das UrhG werden eigene Schöpfungen geschützt (keine Ideen)

  • Schutz von Werken
  • persönliche geistige Schöpfung
  • Schutz von konkreter Ausdrucksform, aber kein Schutz gegen parallele Schöpfungen

Markenrecht

Schutz von Kennzeichen zur Abgrenzung von Waren oder Leistungen

  • Schutz der Unterscheidungsfunktion von Kennzeichen
  • Unterscheidungskraft ist nötig
  • Schutz gegen unbefugte Nutzung der Marke

Design

Schutz äußerlicher Erscheinung, primär nach Designrecht, aber auch nach Wettbewerbsrecht

  • Es wird die 2D/3D Form eines Objekts oder eines Teils davon bzw. seiner Dekoration geschützt
  • Eigenart und Neuheit des Designs sind nötig
  • Schutz des ausschließlichen Rechts der Benutzung inkl. Herstellen und Inverkehrbringen
  • Im UWG nach §4 Nr.3 UWG

Geheimnisschutz

Schutz wertvoller Informationen eines Betriebes

  • Schutz von Information mit Wert, die nicht allgemein bekannt ist
  • Nötig sind wirtschaftlicher Wert, Schutzmaßnahmen und berechtigtes Interesse
  • Schutz gegen unbefugte Verbreitung oder Erlangung der Information

Patent

Schutz technischer Innovation

  • Schutz einer Erfindung
  • Es muss sowohl eine „Erfindung“ im juristischen Sinne aber auch als Neuheit vorliegen
  • Umfassender Schutz gegen jegliche Nutzung

Produktpiraterie

Produktpiraterie ist ein komplexes rechtliches Thema, das sowohl zivil- als auch strafrechtliche Aspekte umfasst. Die folgenden rechtlichen Hintergründe sollen einen Überblick über mögliche Ansprüche und strafrechtliche Konsequenzen im Zusammenhang mit Produktpiraterie geben. Dabei bietet speziell die Nebenklage Unternehmen eine selten genutzte Chance, um Ansprüche vorbereitend geltend zu machen.

Zivilrechtliche Ansprüche

  • Urheberrecht: Wenn ein gefälschtes Produkt das Design oder die Marke eines anderen Urhebers kopiert, kann der Urheber zivilrechtliche Schritte einleiten, um seine Rechte zu schützen. Dies kann eine Unterlassungsklage, eine Schadensersatzklage oder eine einstweilige Verfügung sein.
  • Markenrecht: Markeninhaber können ihre Markenrechte mit einer Verletzungsklage durchsetzen, wenn eine gefälschte Marke auf dem Markt verkauft wird.
  • Vertragsrecht: Hat ein Händler oder Hersteller einen Exklusivvertrag mit einem Markeninhaber, kann er zivilrechtliche Schritte einleiten, wenn eine andere Partei gegen diesen Vertrag verstößt, indem sie gefälschte Produkte verkauft.

Strafrechtliche Folgen

  • Markenrechtsverletzung: Die Verletzung des Markenrechts, z.B. durch den Verkauf gefälschter Produkte, kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Strafen variieren je nach Schwere des Verstoßes und der Häufigkeit der Verstöße und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
  • Fälschung: Wenn ein Produkt absichtlich so gefälscht wird, dass es einem Originalprodukt sehr ähnlich sieht, kann dies als Fälschung im strafrechtlichen Sinne angesehen werden. Die Strafen für Fälschung können erheblich sein und Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen umfassen.
  • Verletzung des Urheberrechts: Wenn ein gefälschtes Produkt das Design oder die Marke eines anderen kopiert, kann dies als Verletzung des Urheberrechts im Sinne des Strafrechts angesehen werden. Die Strafen für Urheberrechtsverletzungen können ebenfalls beträchtlich sein.

Rechtsanwalt für Urheberrecht und Markenrecht

Im digitalen Recht spielen das Urheberrecht und Markenrecht eine erhebliche Rolle – die wir bedienen. Allerdings nicht auf dem klassischen Weg, das was alle Anwälte in dem Bereich anbieten, brauchen wir nicht auch noch.

Rechtsanwalt Jens Ferner versteht sich ergänzend zu schon vorhandenen Beratern, indem er besondere Nischen abbildet: Schutz von Software, 3D-Urheberrecht, Computerspiele, Durchsetzung von Rechten im Strafverfahren – auch per Nebenklage.

3D-Urheberrecht

Dreidimensionales Urheberrecht klingt erst einmal nicht aufregend – doch es gibt erhebliche Rechtsfragen rund um das 3D-Urheberrecht und den 3D-Druck. In unserem Beitrag erhalten Sie einen Einstieg.

Computerspiele

Computerspiele sind spannend – die Entwicklung und ihr Schutz, insbesondere der Schutz des Gameplays, auch. RA JF ist nicht nur begeisterter Spieler auf diversen Konsolen, sondern beschäftigt sich auch mit Rechtsfragen von Computerspielen.

Schutz des Firmennamens

Der Firmenname ist schon fast etwas altbacken als Thema – darf aber nicht zu kurz kommen. Wir bieten einen ersten Einstieg in die Thematik des Schutzes des Firmennamens.

Urheberrecht & Software

Wann ist Software urheberrechtlich geschützt – nun ist es mit der Frage nicht ganz so einfach, auch wenn natürlich ein grundsätzlicher Schutz im Raum steht. Wir bieten Ihnen einen Überblick zum urheberrechtlichen Schutz von Software.

Aktuell zum Geschäftsgeheimnis