Geschäftsgeheimnisschutz (GeschGehG) & Wirtschaftsspionage
Geschäftsgeheimnisschutz (GeschGehG) und Wirtschaftsspionage
Rechtsanwalt für das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) und Wirtschaftsspionage: Rund um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen („Geschäftsgeheimnisschutz“) und Schutz technologischer Entwicklungen im Urheberrecht und Markenrecht werden Sie von Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht Jens Ferner beraten.
Seit 2019 existiert mit dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz ein eigenes Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – wir verteidigen umfassend bei Vorwürfen in diesem Bereich und beraten Unternehmen im Zusammenhang mit Konzepten zum Schutz von Geheimnissen und Technologien in der Abwehr von Wirtschaftsspionage.
Rechtsanwalt für Geschäftsgeheimnisschutz | Fachanwalt für IT-Recht Ferner: itrecht@ferner-alsdorf.de
- Fachanwalt für IT-Recht & Fachanwalt für Strafrecht
- Beratung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Entwicklung von Schutzkonzept und Vertraulichkeitsvereinbarung
- Beratung zum Schutz von Technologien und eigenen Produkten, insbesondere Software, Hardware und Computerspiele zur Abwehr von Wirtschaftsspionage
- Geschäftsgeheimnisschutz, IT-Sicherheit, Arbeitsrecht & -strafrecht sowie IT-Vertragsrecht aus einer Hand
- Verteidigung beim Vorwurf „Verletzung des Dienstgeheimnisses“
- Verteidigung beim Vorwurf Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse verwendet zu haben
- Verteidigung beim Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht und Technologie-/IT-Recht samt angrenzendem Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht.
- Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Geheimnisschutz
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG, Geschäftsgeheimnisschutzgesetz) verlangt von Ihnen, dass Sie aktiv werden, wenn Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse schützen wollen – und bevor ein Konkurrent sich Ihr Knowhow einverleibt, sollten Sie sich informieren, denn es gibt viele Schutzmöglichkeiten.
Die Grundlage für den Geheimnisschutz bildet die sogenannte „Know-How-Richtlinie“, mit welcher der Geheimnisschutz in Europa vereinheitlicht wurde. In Deutschland existiert seitdem das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG, Geschäftsgeheimnisschutzgesetz) – und damit eine Definition, wann etwas ein Geschäftsgeheimnis ist. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Schutzrechten, die es zu sichern und durchzusetzen gilt – wir bieten dabei eine echte Besonderheit: Wir unterstützen Ihre Zivilprozessrechtler durch inhaltlich überzeugende Arbeit im parallel laufenden Strafprozess (Strafanzeige & Nebenklage).
Damit ein Geschäftsgeheimnis vorliegt, muss zum einen eine Information mit wirtschaftlichem Wert vorhanden sein, die eben nicht allgemein bekannt ist; darüber hinaus muss nicht nur ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung bestehen, sondern es müssen besondere Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen worden sein. Nicht nur, dass die Geheimhaltungsmaßnahmen dabei rechtlichen Anforderungen unterliegen – auch das berechtigte Interesse unterliegt juristischer Prüfung.
Vorwurf Geheimnisverrat & Wirtschaftsspionage
Wenn das Ausspähen von Daten – wie Kundendaten – im Betrieb oder Dienstgeheimnissen vorgeworfen wird, muss eine profunde Verteidigung her – unsere Kombination aus Strafrecht und IT-Recht, erfahren im Arbeitsstrafrecht, verteidigt Sie professionell beim Vorwurf Geheimnisverrat. Hinzu kommen umfassende Beratung und Verteidigung von Betroffenen und Unternehmen bei Wirtschaftsspionage und dem Vorwurf der Agententätigkeit.
Schutz von technologien und geheimnissen
Geschäftsgeheimnisschutz: Goldreserven Ihres Betriebs
Der Geschäftsgeheimnisschutz wurde durch das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz stark erweitert, verlangt von Betrieben aber auch aktiv tätig zu werden, um die eigenen Daten zu sichern.
Lassen Sie sich im Geschäftsgeheimnisschutz beraten: Es gibt mehrere Bereiche, in denen man vorbereitend tätig sein muss, wenn man sich hinterher auf den Schutz der Informationen berufen möchte.
Denn gleich, was Sie tun: Im Streitfall prüft ein Gericht hinterher, ob die Voraussetzungen eines Schutzes vorliegen. Unsere Spezialisierung bietet Ihnen dabei die ganzheitliche Beratung, die Sie benötigen: Zum einen spielen technische und organisatorische Maßnahmen beim Schutz eine Rolle, die zugleich im Rahmen der DSGVO relevant sein können – hinzutreten arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen, wie IT-Betriebsvereinbarungen, arbeitsvertragliche Klauseln und Wettbewerbsverbote sowie Fragen zulässiger Vertragsstrafen. Die Schnittstellen aus Arbeitsrecht und Datenschutzrecht werden durch einen Fachanwalt für IT-Recht ideal abgebildet.
Auch wollen selbst entwickelte Produkte, etwa Software oder technologische Neu-Entwicklungen, geschützt werden, bevor Konkurrenten billig kopieren.
Das Gold des Betriebs sind die wirtschaftlich wertvollen Informationen wie Kundendaten – bei uns finden Sie hierzu auf der Webseite frei verfügbare Informationen vorab und profunde Beratung, wenn Sie um ihr wertvollstes Gut streiten müssen.
Schutzrechte im Überblick
Wir beraten rund um Schutzrechte, speziell bei Geschäftsgeheimnissen, im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht – dabei unterstützen wir Unternehmen bei der Rechtsdurchsetzung und Verteidigung ihrer Schutzrechte, speziell beim Schutz von Technologien wie Software.
Urheberrecht
Durch das UrhG werden eigene Schöpfungen geschützt (keine Ideen)
- Schutz von Werken
- persönliche geistige Schöpfung
- Schutz von konkreter Ausdrucksform, aber kein Schutz gegen parallele Schöpfungen
Markenrecht
Schutz von Kennzeichen zur Abgrenzung von Waren oder Leistungen
- Schutz der Unterscheidungsfunktion von Kennzeichen
- Unterscheidungskraft ist nötig
- Schutz gegen unbefugte Nutzung der Marke
Design
Schutz äußerlicher Erscheinung, primär nach Designrecht, aber auch nach Wettbewerbsrecht
- Es wird die 2D/3D Form eines Objekts oder eines Teils davon bzw. seiner Dekoration geschützt
- Eigenart und Neuheit des Designs sind nötig
- Schutz des ausschließlichen Rechts der Benutzung inkl. Herstellen und Inverkehrbringen
- Im UWG nach §4 Nr.3 UWG
Geheimnisschutz
Schutz wertvoller Informationen eines Betriebes
- Schutz von Information mit Wert, die nicht allgemein bekannt ist
- Nötig sind wirtschaftlicher Wert, Schutzmaßnahmen und berechtigtes Interesse
- Schutz gegen unbefugte Verbreitung oder Erlangung der Information
Patent
- Schutz einer Erfindung
- Es muss sowohl eine „Erfindung“ im juristischen Sinne aber auch als Neuheit vorliegen
- Umfassender Schutz gegen jegliche Nutzung
Produktpiraterie
Produktpiraterie ist ein komplexes rechtliches Thema, das sowohl zivil- als auch strafrechtliche Aspekte umfasst. Die folgenden rechtlichen Hintergründe sollen einen Überblick über mögliche Ansprüche und strafrechtliche Konsequenzen im Zusammenhang mit Produktpiraterie geben. Dabei bietet speziell die Nebenklage Unternehmen eine selten genutzte Chance, um Ansprüche vorbereitend geltend zu machen.
Zivilrechtliche Ansprüche
- Urheberrecht: Wenn ein gefälschtes Produkt das Design oder die Marke eines anderen Urhebers kopiert, kann der Urheber zivilrechtliche Schritte einleiten, um seine Rechte zu schützen. Dies kann eine Unterlassungsklage, eine Schadensersatzklage oder eine einstweilige Verfügung sein.
- Markenrecht: Markeninhaber können ihre Markenrechte mit einer Verletzungsklage durchsetzen, wenn eine gefälschte Marke auf dem Markt verkauft wird.
- Vertragsrecht: Hat ein Händler oder Hersteller einen Exklusivvertrag mit einem Markeninhaber, kann er zivilrechtliche Schritte einleiten, wenn eine andere Partei gegen diesen Vertrag verstößt, indem sie gefälschte Produkte verkauft.
Strafrechtliche Folgen
- Markenrechtsverletzung: Die Verletzung des Markenrechts, z.B. durch den Verkauf gefälschter Produkte, kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Strafen variieren je nach Schwere des Verstoßes und der Häufigkeit der Verstöße und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
- Fälschung: Wenn ein Produkt absichtlich so gefälscht wird, dass es einem Originalprodukt sehr ähnlich sieht, kann dies als Fälschung im strafrechtlichen Sinne angesehen werden. Die Strafen für Fälschung können erheblich sein und Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen umfassen.
- Verletzung des Urheberrechts: Wenn ein gefälschtes Produkt das Design oder die Marke eines anderen kopiert, kann dies als Verletzung des Urheberrechts im Sinne des Strafrechts angesehen werden. Die Strafen für Urheberrechtsverletzungen können ebenfalls beträchtlich sein.
Rechtsanwalt für Urheberrecht und Markenrecht
Im digitalen Recht spielen das Urheberrecht und Markenrecht eine erhebliche Rolle – die wir bedienen. Allerdings nicht auf dem klassischen Weg, das was alle Anwälte in dem Bereich anbieten, brauchen wir nicht auch noch.
Rechtsanwalt Jens Ferner versteht sich ergänzend zu schon vorhandenen Beratern, indem er besondere Nischen abbildet: Schutz von Software, 3D-Urheberrecht, Computerspiele, Durchsetzung von Rechten im Strafverfahren – auch per Nebenklage.
3D-Urheberrecht
Dreidimensionales Urheberrecht klingt erst einmal nicht aufregend – doch es gibt erhebliche Rechtsfragen rund um das 3D-Urheberrecht und den 3D-Druck. In unserem Beitrag erhalten Sie einen Einstieg.
Computerspiele
Computerspiele sind spannend – die Entwicklung und ihr Schutz, insbesondere der Schutz des Gameplays, auch. RA JF ist nicht nur begeisterter Spieler auf diversen Konsolen, sondern beschäftigt sich auch mit Rechtsfragen von Computerspielen.
Schutz des Firmennamens
Der Firmenname ist schon fast etwas altbacken als Thema – darf aber nicht zu kurz kommen. Wir bieten einen ersten Einstieg in die Thematik des Schutzes des Firmennamens.
Urheberrecht & Software
Wann ist Software urheberrechtlich geschützt – nun ist es mit der Frage nicht ganz so einfach, auch wenn natürlich ein grundsätzlicher Schutz im Raum steht. Wir bieten Ihnen einen Überblick zum urheberrechtlichen Schutz von Software.
Aktuell zu Geschäftsgeheimnis & Wirtschaftsspionage
- Entschlüsselung der Spionage in Europa: Ein Überblick über die Jahre 2010–2021In den letzten Jahren hat sich die Landschaft der Spionage in Europa signifikant verändert, wie eine neue Studie zeigt, die vom schwedischen Verteidigungsministerium und der Sicherheitspolizei in Auftrag gegeben wurde. Der Bericht, der den Zeitraum von 2010 bis 2021 abdeckt, beleuchtet eine Serie von Spionagefällen, die durch europäische Bürger im Auftrag illiberaler Staaten…
- Geheimdienstliche Agententätigkeit gemäß § 99 StGBGeheimdienstliche Agententätigkeit: Der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit, geregelt in § 99 des Strafgesetzbuches (StGB), adressiert spezifische Formen der Spionage, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wesentlichen Aspekte dieses Tatbestands und beleuchtet, wie das Gesetz durch Gerichte interpretiert und angewendet wird. Tags: AWG , Bedrohung ,…
- Die Bedeutung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen im digitalen ZeitalterIn unserer schnelllebigen digitalen Welt, in der Daten oft als das neue Gold angesehen werden, spielt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine entscheidende Rolle. Dieser Schutz ist nicht nur für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, sondern auch für die Sicherung von Innovationen und die Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen unerlässlich. Tags: Arbeitnehmer , Datenschutz ,…
- Schutz von KIKann künstliche Intelligenz als solche rechtlich geschützt werden? Die Frage ist keineswegs trivial – und von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung: Die rechtliche Problematik und Notwendigkeit des Schutzes von Datensätzen in diesem Zusammenhang liegt auf der Hand. In einer digitalisierten Wirtschaft, in der Daten zunehmend als wertvolles Wirtschaftsgut betrachtet werden, ist der rechtliche Schutz z.B.…
- Durchsuchungsanordnung auf Basis anonymer Anzeigen über ein HinweisgebersystemDer Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 14.02.2024 beschäftigt sich ausführlich mit der Problematik von Durchsuchungsanordnungen, die auf Basis anonymer Anzeigen über ein Hinweisgebersystem erfolgen. In diesem speziellen Fall geht es um den Verdacht des Betrugs und der Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit einer Apotheke. Tags: Apotheke , Aussetzung , Beihilfe , betrug…
- Schufa-Scoring: AG Köln entscheidet zum Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVOIn einem interessanten Urteil vom 31. Mai 2023 (Az. 149 C 92/22) befasste sich das Amtsgericht Köln mit der Tragweite des Auskunftsrechts nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kern der Entscheidung betrifft die Frage, inwiefern Datenverarbeitende zur Offenlegung ihrer Methoden verpflichtet sind. Das Amtsgericht beruft sich dabei auf frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.…