Schlagwort: Messer

Ein Messer im Sinne des Waffenrechts ist ein Gegenstand, der dazu bestimmt ist, als Angriffs- oder Verteidigungsmittel eingesetzt zu werden. Messer können unter das Waffengesetz fallen und damit bestimmten Regelungen und Beschränkungen unterliegen.

Im Alltag treten strafrechtliche Probleme mit Messern häufig im Zusammenhang mit Körperverletzung, Bedrohung und Raub auf. Täter setzen Messer häufig als Droh- oder Tatwaffe ein, um ihre Opfer zu verletzen oder einzuschüchtern.

Um diesen Missbrauch zu verhindern, sieht das Waffengesetz je nach Art und Größe des Messers unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit Messern vor. So sind bestimmte Messer wie Einhandmesser oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm verboten und dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Auch das Führen von Messern an bestimmten öffentlichen Orten wie Schulen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel verboten.

Bei strafrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Messern können sich Opfer oder Täter an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.

  • Digitaler Zeitstempel, vermeintliches Alibi: Warum die Aufnahmezeit nicht die Speicherzeit ist

    Digitaler Zeitstempel, vermeintliches Alibi: Warum die Aufnahmezeit nicht die Speicherzeit ist

    Ein Mensch ist tot, am Tatort klebt das Blut des Angeklagten, an seinem Pfefferspray ebenso – und trotzdem wird er freigesprochen, weil ein elf Sekunden langes Handyvideo zu beweisen scheint, dass er anderswo war. Wer sich auf einen solchen digitalen Beweis verlässt, betritt tückisches Terrain, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Februar 2026 (5 StR 559/25) deutlich macht: Ein Zeitstempel im Dateinamen sagt eben nicht zwingend, wann eine Aufnahme entstand – sondern womöglich nur, wann sie gespeichert wurde.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2
    (mehr …)
  • Messer im Schlafraum: Vorwurf schwerer Vergewaltigung

    Messer im Schlafraum: Vorwurf schwerer Vergewaltigung

    Wer eine Frau zum Geschlechtsverkehr zwingt und dabei ein Messer in Griffweite hat, ohne es bei der Tat in die Hand zu nehmen, steht schnell nur als „einfacher“ Vergewaltiger vor Gericht – und merkt erst spät, dass der Unterschied zwischen § 177 Abs. 7 Nr. 1 und Abs. 8 StGB über Jahre zusätzlicher Haft entscheidet. Genau an dieser Schwelle setzt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2026 (2 StR 419/25) an, mit dem der 2. Strafsenat ein Urteil des Landgerichts Erfurt aufgehoben hat, weil dieses die schwere Vergewaltigung gar nicht erst geprüft hatte.

    (mehr …)
  • Zero-Day-Exploit und DSGVO-Schadensersatz

    Zero-Day-Exploit und DSGVO-Schadensersatz

    Mit Urteil vom 6. November 2025 (3 O 93/24) hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld die auf Art. 82 DSGVO gestützte Klage einer Riester-Kundin gegen ihre Versicherungsgesellschaft und deren Auftragsverarbeiterin vollständig abgewiesen, nachdem über die Managed-File-Transfer-Software „G.“ ein erfolgreicher Hackerangriff geführt worden war. Die Entscheidung reiht sich ein in eine wachsende obergerichtliche Linie, die den Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach DSGVO-Vorfällen an die substantiierte Darlegung eines konkreten, über den reinen Kontrollverlust hinausgehenden Schadens bindet – und zieht zugleich klare Grenzen der Zumutbarkeit technischer Schutzmaßnahmen bei unvorhergesehenen Zero-Day-Exploits.

    (mehr …)
  • Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge): Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vor (§30a II Nr.2 BtmG). Was dabei wenig bekannt ist, ist wie rigide diese Regelung Anwendung findet. Für Cannabisfälle gilt das bewaffnete Handeltreiben inzwischen eigenständig in § 34 Abs. 4 KCanG, während für alle übrigen Betäubungsmittel weiterhin § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG maßgeblich bleibt.

    Aufhänger für Diskussionen beim bewaffneten Handeltreiben ist regelmäßig das „Mitsichführen“ der Waffe. Der Bundesgerichtshof hat hier inzwischen eine sehr dezidierte Rechtsprechung entwickelt, die einige Grundsätze beinhaltet: So genügt eine allgemeine räumliche Nähe alleine nicht, regelmäßig wird auf das „griffbereite“ Mitführen abgestellt, wobei hier aber dann wiederum die Zugriffsmöglichkeit in irgendeinem Stadium für ein bewaffnetes Handeltreiben genügt. So sind im Einzelfall etwa Waffen im verschlossenen Waffenschrank anders zu behandeln, als der Teleskopschlagstock im Handschuhfach des Autos.

    Hinweis: Ich war in einer Vielzahl von Fällen als Strafverteidiger tätig, in denen Angeklagte in eher harmlosen Konstellationen letztlich vor der grossen Kammer gelandet sind wegen des exorbitant hohen Strafrahmens – dabei zeigt sich, dass ein zielgerichtetes Entscheiden direkt zu Beginn, ob man den minder schweren Fall oder die Verneinung des Tatbestandes avisiert, viel Wert ist. Der Rat kann nur sein, sich sofort einen Strafverteidiger zu suchen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

    (mehr …)
  • Geldfälschung und Sammlermünzen

    Geldfälschung und Sammlermünzen

    Die Frage, was als Falschgeld im Sinne des § 146 StGB zu gelten hat, ist nicht nur von akademischem Interesse, sondern berührt die Praxis der Strafverfolgung in Fällen wirtschaftlich motivierter Kriminalität. Das Oberlandesgericht Celle hat mit seinem Beschluss vom 7. August 2023 (Az.: 3 Ws 81/23) klargestellt, dass nicht jedes Metallstück, das äußerlich an Münzgeld erinnert, automatisch unter den Tatbestand der Geldfälschung fällt. Besonders interessant ist die Entscheidung, weil sie zwei zentrale Aspekte aufgreift: die Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion der Anklage und die Abgrenzung zwischen Sammlermünzen, Medaillen und Falschgeld.

    Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf, die über den konkreten Sachverhalt hinausreichen – etwa, wie der Schutz des Geldverkehrs mit der Freiheit des Handels von Sammlerstücken in Einklang zu bringen ist und welche Rolle europäische Verordnungen bei der Auslegung nationaler Straftatbestände spielen.

    (mehr …)
  • Vergewaltigung: Fentanylpflaster als „gefährliches Werkzeug“?

    Vergewaltigung: Fentanylpflaster als „gefährliches Werkzeug“?

    Die Abgrenzung zwischen einer gefährlichen Substanz und einem gefährlichen Werkzeug mag auf den ersten Blick wie übetrieben kleinteiliges Denken wirken. Doch im Strafrecht entscheidet diese Unterscheidung darüber, ob ein Täter wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs verurteilt wird oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 15. Mai 2025 (6 StR 360/24) klargestellt, dass ein Fentanylpflaster – selbst in hoher Dosierung – kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 177 Abs. 8 StGB darstellt.

    Man sieht hier, wie präzise die Rechtsprechung zwischen Tatmitteln und Tatwerkzeugen differenziert und welche Konsequenzen dies für die Strafbarkeit hat. Besonders brisant wird dies in Fällen, in denen Täter gezielt Medikamente einsetzen, um ihre Opfer wehrlos zu machen. Doch wo liegt die Grenze zwischen einer gefährlichen Substanz und einem Werkzeug? Und warum scheitert hier die Annahme einer Qualifikation, obwohl die Tat objektiv lebensbedrohlich war?

    (mehr …)
  • BGH zur Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Smartphones zur Beweissicherung

    BGH zur Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Smartphones zur Beweissicherung

    Die Frage, wann die Wegnahme eines Smartphones als räuberischer Diebstahl strafbar ist, wenn es gar nicht um das Gerät an sich geht, stellt Gerichte vor Herausforderungen: Besonders problematisch sind Fälle, in denen der Täter das Gerät nicht aus Bereicherungsabsicht entwendet, sondern um darauf gespeicherte Daten zu überprüfen oder zu löschen.

    Der Bundesgerichtshof (4 StR 308/25) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass eine Zueignungsabsicht im Sinne des § 252 StGB nicht automatisch vorliegt, wenn das Handy nur zur Beweisführung an sich gebracht wird. Dabei zeigt sich, wie eng die Grenzen zwischen strafbarem räuberischen Diebstahl und bloßer Gebrauchsanmaßung verlaufen.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

    (mehr …)
  • Jugendstrafe nur als „ultima ratio“?

    Jugendstrafe nur als „ultima ratio“?

    Aktuelle BGH-Entscheidungen im Spiegel des § 17 JGG: Drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem ersten Halbjahr 2025 bieten einen facettenreichen Einblick in die dogmatisch anspruchsvolle und praktisch folgenreiche Anwendung des § 17 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Sie zeigen, wie differenziert und zugleich fehleranfällig die Voraussetzungen der Jugendstrafe – insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen schädlicher Neigungen und die Schwere der Schuld – im konkreten Einzelfall zu prüfen sind. Dabei werden zugleich die Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht geschärft, was für Tatgerichte wie Verteidigung und Staatsanwaltschaft gleichermaßen von Bedeutung ist.

    (mehr …)
  • Vorbehalt der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht

    Wie weit reicht das Ermessen des Tatgerichts bei der Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung gegen heranwachsende Straftäter? Diese Frage steht im Zentrum des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2025 (Az. 6 StR 524/24), in dem das höchste deutsche Strafgericht eine Verurteilung wegen schwerster Gewalt- und Sexualdelikte teilweise aufhob. Trotz der Schwere der Tat geht es dabei nicht nur um Prognosen künftiger Gefährlichkeit, sondern vor allem um die methodische Ausübung gerichtlicher Entscheidungsbefugnis im Jugendstrafrecht. Die Entscheidung verdeutlicht, wie eng formelle und materielle Anforderungen bei freiheitsentziehenden Maßregeln miteinander verflochten sind.

    (mehr …)
  • Keine Grenzwertbindung im NpSG

    Keine Grenzwertbindung im NpSG

    Strafzumessung beim Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen: Mit dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) hat der Gesetzgeber auf die rasche Verbreitung synthetischer Ersatzstoffe reagiert, die sich der Kontrolle des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) entziehen sollten. Die strafrechtliche Sanktionierung dieser Substanzen erfolgt seitdem eigenständig – allerdings ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Kategorie der „nicht geringen Menge“, die im BtMG für Tatbestand und Strafzumessung eine zentrale Rolle spielt. In seinem Beschluss vom 20. Mai 2025 (5 StR 178/25) hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs erneut klargestellt, dass das Maß der Überschreitung eines solchen Grenzwerts im NpSG keine entscheidende Bedeutung beansprucht, auch wenn sich Gerichte zur Bestimmung der Gefährlichkeit auf Parallelen zum BtMG stützen dürfen.

    (mehr …)
  • Gesamtstrafenbildung: BGH zur Zulässigkeit der Gegenstandslosigkeitserklärung bei § 64 StGB

    Gesamtstrafenbildung: BGH zur Zulässigkeit der Gegenstandslosigkeitserklärung bei § 64 StGB

    Mit Beschluss vom 21. August 2024 (Az. 3 StR 119/24) hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine praxisrelevante und dogmatisch anspruchsvolle Entscheidung zum Verhältnis von Maßregeln nach §§ 63 und 64 StGB sowie zur Reichweite des § 55 StGB getroffen.

    Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine frühere Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt durch ein späteres Urteil, das lediglich die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnet, nachträglich für gegenstandslos erklärt werden kann – obwohl keine neue Verurteilung vorliegt. Der BGH verneint dies aus rechtsstaatlichen und systematischen Gründen und klärt damit zentrale Fragen zum Verhältnis von Erkenntnisverfahren, Rechtskraft und Maßregelvollzug.

    (mehr …)
  • Finalität der Gewaltanwendung im Raubtatbestand

    Finalität der Gewaltanwendung im Raubtatbestand

    BGH zur Abgrenzung von Raub und Diebstahl mit Waffen: Mit seinem Beschluss vom 24. Oktober 2024 (Az. 4 StR 368/24) hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs erneut seine gefestigte Rechtsprechung zur tatbestandlichen Finalität des Raubes nach § 249 StGB bestätigt und zugleich konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen eine spontane Mitnahme von Gegenständen nach einer bereits abgeschlossenen Nötigungshandlung nicht als Raub, sondern lediglich als Diebstahl mit Waffen zu qualifizieren ist. Die Entscheidung berührt damit ein zentrales Dogma des Raubstrafrechts: das Erfordernis der finalen Verknüpfung zwischen Gewalt oder Drohung und Wegnahmehandlung.

    (mehr …)
  • Krypto-Kidnapping in Frankreich: Wenn digitale Vermögen blutig real werden

    Krypto-Kidnapping in Frankreich: Wenn digitale Vermögen blutig real werden

    Die jüngsten Entwicklungen in Frankreich führen auf beklemmende Weise vor Augen, wie die virtuelle Welt der Kryptowährungen längst zur sehr realen Bühne für extreme Gewalt geworden ist. Was mit „Wrench Attacks“ – also der schlichten Androhung physischer Gewalt zur Herausgabe von Wallet-Zugangsdaten – begann, hat sich zu einer systematischen Entführungsindustrie entwickelt, die sich gezielt gegen vermögende Krypto-Investoren und deren Angehörige richtet. In Frankreich wurden allein Ende Mai über 20 Personen in diesem Kontext festgenommen, inzwischen laufen Verfahren gegen 25 Tatverdächtige.

    (mehr …)
  • Verwertbarkeit spontaner Äußerungen

    Verwertbarkeit spontaner Äußerungen

    BGH zur Reichweite des § 136a StPO bei Vernehmungsnähe: Nicht jede Äußerung eines Beschuldigten unterliegt einem Beweisverwertungsverbot – auch nicht, wenn sie unter medizinischer Betreuung und unter dem Eindruck schwerer Vorwürfe erfolgt.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 24. April 2025 (Az. 5 StR 729/24) entschieden, dass Spontanäußerungen eines Beschuldigten im Krankenhaus nach ordnungsgemäßer Belehrung verwertbar sind – auch wenn sie in einer vermeintlich „vernehmungsähnlichen“ Situation fallen. Die Entscheidung gibt Anlass zur Klärung der dogmatischen Voraussetzungen eines Verwertungsverbots nach § 136a StPO und grenzt präzise zwischen Vernehmung, Spontanäußerung und psychischer Ausnahmelage ab.

    (mehr …)
  • Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts

    Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts

    In seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH, 2 StR 186/24) den Begriff des Besitzes im Betäubungsmittelrecht präzisiert und seine Anwendung in einem konkreten Fall überprüft. Der Angeklagte wurde wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt, obwohl er weder Eigentümer der Drogen war noch direkt am Handel beteiligt war. Die Entscheidung klärt, was unter „Besitz“ in diesem Kontext zu verstehen ist.

    (mehr …)