Rechtsanwalt für IT-Sicherheit & Cybersecurity

Rechtsanwalt für IT-Sicherheit: Die IT-Sicherheit gerät zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers und ist darüber hinaus ein wirtschaftlicher Faktor. Rechtsanwalt Jens Ferner ist als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht mit Spezialwissen im Bereich des IT-Strafrechts ("Internet-Strafrecht", "Cybercrime") und IT-Sicherheitsrecht ("Cybersecurity") tätig. Dabei fließt sein früherer Beruf als Softwareentwickler und Unix-Systementwickler in seine juristische Beratung ein. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist zudem Fachanwalt für IT-Recht.

Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | itrecht@ferner-alsdorf.de

IT-Sicherheitsrecht & Cybersecurity inkl. Geheimnisschutz

Rechtsanwalt für IT-Sicherheit & Geheimnisschutz: IT-Sicherheitsgesetz, NIS2, CRA, BSIG, NIS2UmsuCG + Geschäftsgehimnisse

Rechtsanwalt für IT-Sicherheit & Cybersecurity

IT-Sicherheitsgesetz, NIS2, CRA, BSIG, NIS2UmsuCG, Geschäftsgeheimnis

Rechtsanwalt für IT-Sicherheit: Die IT-Sicherheit ist längst in den Fokus des Gesetzgebers geraten und darüber hinaus ein wirtschaftlicher Faktor. Rechtsanwalt Jens Ferner ist als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht mit Spezialwissen im Bereich des IT-Strafrechts („Cybercrime“) und IT-Sicherheitsrecht („Cybersecurity“) tätig.

IT-Fachanwalt Jens Ferner berät Unternehmen im gesamten IT-Sicherheitsrecht, inklusive NIS2, CRA, BSIG, NIS2UmsuCG und Geschäftsgeheimnisse. Dabei fließt sein früherer Beruf als Softwareentwickler und Unix-Systementwickler ebenso in seine juristische Beratung ein, wie die Tatsache, erfahren im Umgang mit Ransomware- und Cyber-Erpressern zu sein.

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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen ausschließlich Fälle im Strafrecht, IT-Recht, Medienrecht und Arbeitsrecht.
  • Erreichbarkeit: 02404-92100, kontakt@ferner-alsdorf.deWhatsappThreema oder Rückruf
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
  • Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; verschlüsselte Mails; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp.
  • Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und transparente Kosten – dazu echte persönliche Erreichbarkeit eines Anwalts, der selbst ans Telefon geht und in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Ihre Gegner – meine Mandanten

Rechtsanwälte an Schreibtischen in Anzügen gibt es zur Genüge, ich biete etwas anderes: Seit über einem Jahrzehnt berate ich sowohl Hacker als auch Unternehmen, die gehackt werden. Vom individuellen Cyber-Erpresser bis zur organisiert handelnden Ransomware-Gruppe im Ausland kenne ich alle Szenarien und den persönlichen Umgang mit denen, die Unternehmen fürchten. Ich helfe Ihnen mit eloquenter Cybersecurity-Beratung und professioneller Cybercrime-Erfahrung dort weiter, wo andere die Orientierung verlieren.

IT-Sicherheit - Rechtsanwalt Ferner

IT-Sicherheitsrecht (Cybersecurity)

Im Bereich der Cybersecurity sind auf nationaler Ebene vorrangig das BSI-Gesetz, die technischen Standards des BSI sowie das seit 2015 umgesetzte IT-Sicherheitsgesetz von Bedeutung, welche die europäische Vorgaben in Form der NIS(2)-Richtlinie umsetzen.

Rechtsanwalt für IT-Sicherheit: Anwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, ist im Bereich der IT-Sicherheit als Verteidiger und Dozent tätig und ergänzt damit inhaltlich seine Tätigkeit im Bereich Cybercrime, Softwarerecht und IT-Arbeitsrecht. Rund um Haftung, Strafbarkeiten und die rechtliche Absicherung unterstützt Strafverteidiger und Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner Unternehmen.

Zur NIS-Richtlinie ist festzuhalten, dass IT-Sicherheit auch auf europäischer Ebene ein Thema mit hervorgehobener Bedeutung ist. Hier soll vornehmlich durch die “Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit” (“NIS-Richtlinie”) ein europaweit einheitlicher Standard geschaffen werden. Nachdem dieses Vorhaben über Jahre hinweg vor sich hindümpelte kam dann im Jahr 2016 der Durchbruch. Allerdings hatte der deutsche Gesetzgeber hier schon vorbereitend das IT-Sicherheitsgesetz erlassen, das bereits Teile der NIS-Richtlinie umgesetzt hatte.

In Deutschland besteht im Ergebnis im Bereich der Cybersicherheit („Cybersecurity“) ein abgestuftes Sicherheitskonzept, das unterschiedliche Rahmenbedingungen je nach Dienst vorsieht. Es gibt so unterschiedliche Dienste, die teilweise ausdrücklich vorgesehen sind, aber auch sich als faktisches Ergebnis darstellen und für die dann jeweils eigene Sicherheitsstufen existieren. Inzwischen steht die NIS2-Richtlinie kurz vor der Verabschiedung.

Rechtsanwalt für IT-Sicherheitsrecht: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist Rechtsanwalt für Cybersecurity und IT-Sicherheitsrecht

Das IT-Sicherheitsrecht ist der viele Jahre verkannte Brennpunkt der Digitalisierung – Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist hier seit Jahrzehnten tätig. Früher als Softwareentwickler, der andere Programmierer in sicherer Programmierung schulte – heute als Anwalt für IT-Sicherheitsrecht. Im Jahr 2023 wurde durch RA JF eine Fortbildung zur IT-Sicherheit bei der Fernuni-Hagen durchlaufen.

IT-SIcherheit und Haftung

Inzwischen steht fest, dass die originäre Haftung für mangelnde IT-Sicherheit kommt. Dabei werden Vorstände und Geschäftsführer unmittelbar haften, ohne Möglichkeit eines Haftungsausschlusses oder eines Verzichts durch das Unternehmen. Das finanzielle Risiko liegt auf der Hand.

IT-Sicherheit wird noch als technische Komponente verstanden – das ist ein Fehler: IT-Sicherheit hat auch eine juristische Komponente, die nicht auszublenden ist. Auch wer glaubt, alles richtigzumachen kann juristische Fehler machen. Ein Anwalt, der sich mit technischer und juristischer IT-Sicherheit auskennt, hilft sich zu orientieren.

IT-Sicherheit: Rechtsanwalt für IT-Sicherheit und Cybersecurity. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner hilft im Bereich IT-Sicherheitsrecht

Rechtsanwalt Jens Ferner: Cybersecurity

Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht fokussiert auf den Bereich IT-Sicherheit, IT-Strafrecht & Cybercrime. Geboten wird eine umfassende juristische Expertise im Bereich IT-Recht, IT-Sicherheit, Cybercrime & Datenschutzrecht als auch eine umfangreiche technische Erfahrung als Programmierer, Linux-Systemadministrator & Sicherheitsberater inkl. Wissen in den Bereichen Netzwerksicherheit, IT-Forensik & IT-Risikomanagement.

Cybersecurity: Abgestuftes gesetzliches Sicherheitskonzept

Im Konzept des IT-Sicherheitsrechts gibt es in Deutschland verschiedene Stufen:

  • Kritische Dienste (KRITIS), die in der Richtlinie als „wesentliche Dienste“ beschrieben sind;
  • digitale Dienste, hierzu gehören Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste, wobei es aber Ausnahmen für Kleinstunternehmer gibt;
  • Telemedien allgemein, für die im Telemediengesetz seit dem IT-Sicherheitsgesetz allgemeine Sicherheitsvorgaben gemacht werden.

Während KRITIS eine vorbeugende Pflicht zu Sicherheitsmaßnahmen trifft müssen digitale Dienste eher im Nachhinein agieren und sind grundsätzlich zu verschärfter Wahrung der Sicherheit angehalten und zum Einrichten von Konzepten für Notfälle, während auf schwächster Stufe allgemein Telemedien angehalten sind, gängige Sicherheitsstandards einzuhalten.

Gesetzliche Grundlagen der IT-Sicherheit in Deutschland

Eine kurze Übersicht über die Gesetzeslage in der Cybersecurity (dazu auch auf LinkedIn):

Rechtsanwalt für IT-Sicherheit & Cybersecurity

Zumindest ein paar Sätze zu Standards in der IT-Sicherheit sind notwendig, dabei sind zwei Anlaufpunkte in den Fokus zu Rücken:

  1. Das BSI bietet mit den IT-Grundschutz-Katalogen eine Handreichung die als FUndament für die Praxis dienen.
  2. Das Angebot des BSI setzt letztlich die ISO-27000 Standards um, hier bietet sich über das Stichwort “Management für Informationssicherheit” ein geeigneter Einstieg.

Im Blog zur IT-Sicherheit