Rechtsanwalt für IT-Sicherheit & Cybersecurity

Rechtsanwalt für IT-Sicherheit: Die IT-Sicherheit gerät zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers und ist darüber hinaus ein wirtschaftlicher Faktor. Rechtsanwalt Jens Ferner ist als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht mit Spezialwissen im Bereich des IT-Strafrechts ("Internet-Strafrecht", "Cybercrime") und IT-Sicherheitsrecht ("Cybersecurity") tätig. Dabei fließt sein früherer Beruf als Softwareentwickler und Unix-Systementwickler in seine juristische Beratung ein. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist zudem Fachanwalt für IT-Recht.

Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | itrecht@ferner-alsdorf.de

IT-Sicherheitsrecht & Cybersecurity: CyberRisiken managen

Rechtsanwalt für IT-Sicherheit & Geheimnisschutz: IT-Sicherheitsgesetz, NIS2, CRA, BSIG + Geschäftsgeheimnisse

CyberRisks: Rechtsanwalt für IT-Sicherheit & Cybersecurity

IT-Sicherheitsgesetz, NIS2, CRA, BSIG + Geschäftsgeheimnis

Rechtsanwalt für IT-Sicherheit: Rechtsanwalt Jens Ferner ist als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht mit Spezialwissen im Bereich des IT-Strafrechts (“Cybercrime”) und IT-Sicherheitsrecht (“Cybersecurity”) tätig. Das Thema wird ganzheitlich bearbeitet, denn wo früher Cybersecurity und Cyberkriminalität nebeneinander standen, prägt heute der Bereich der Cyberrisiken vereinend alle Teilbereiche. Darum bieten wir wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Themen Cyberwar & Desinformation, praktische Fähigkeiten bei digitalen Beweismitteln und juristischen Umgang mit dem Gesamtkomplex CyberRisks.

IT-Fachanwalt Jens Ferner berät Unternehmen im gesamten IT-Sicherheitsrecht, inklusive NIS2, CRA, BSIG und Geschäftsgeheimnisse. Dabei fließt sein früherer Beruf als Softwareentwickler und Unix-Systementwickler ebenso in seine juristische Beratung ein, wie die Tatsache, erfahren im Umgang mit Ransomware- und Cyber-Erpressern zu sein. RA JF ist uni-zertifiziert in Cybersecurity & Krisenkommunikation und zertifiziert sich derzeit zusätzlich im strategischen Krisenmanagement.

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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen ausschließlich Fälle im Strafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht (inkl. Wettbewerbs- & Urheberrecht). In sinnvollen Fällen auch bundesweit.
  • Fachanwälte: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF zudem Fachanwalt für IT-Recht
  • Erreichbarkeit: Rückruf buchenkontakt@ferner-alsdorf.deWhatsapp – Threema
  • Cyberrisk- & Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (im Strafrecht bei Haft, Anklage oder Durchsuchung – für Unternehmen auch bei Cybervorfall & Unterlassungsaufforderung)
  • Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; sichere Mail-Infrastruktur via Protonmail; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp. Bei uns gibt es kein Verstecken hinter dem Sekretariat, sondern echte persönliche Erreichbarkeit – und klare Kommunikation, auch hinsichtlich der Kosten.
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Ihre Gegner – meine Mandanten

Rechtsanwälte an Schreibtischen in Anzügen gibt es zur Genüge, ich biete etwas anderes: Seit über einem Jahrzehnt berate ich sowohl Hacker als auch Unternehmen, die gehackt werden. Vom individuellen Cyber-Erpresser bis zur organisiert handelnden Ransomware-Gruppe im Ausland kenne ich alle Szenarien und den persönlichen Umgang mit denen, die Unternehmen fürchten. Ich helfe Ihnen mit eloquenter Cybersecurity-Beratung und professioneller Cybercrime-Erfahrung dort weiter, wo andere die Orientierung verlieren.

IT-Sicherheitsrecht (Cybersecurity)

Im Bereich der Cybersecurity sind auf nationaler Ebene vorrangig das BSI-Gesetz, die technischen Standards des BSI sowie das seit 2015 umgesetzte IT-Sicherheitsgesetz von Bedeutung, welche die europäische Vorgaben in Form der NIS(2)-Richtlinie umsetzen.

Rechtsanwalt für IT-Sicherheit: Anwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, ist im Bereich der IT-Sicherheit als Verteidiger und Dozent tätig und ergänzt damit inhaltlich seine Tätigkeit im Bereich Cybercrime, Softwarerecht und IT-Arbeitsrecht. Rund um Haftung, Strafbarkeiten und die rechtliche Absicherung unterstützt Strafverteidiger und Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner Unternehmen.

Zur NIS-Richtlinie ist festzuhalten, dass IT-Sicherheit auch auf europäischer Ebene ein Thema mit hervorgehobener Bedeutung ist. Hier soll vornehmlich durch die “Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit” (“NIS-Richtlinie”) ein europaweit einheitlicher Standard geschaffen werden. Nachdem dieses Vorhaben über Jahre hinweg vor sich hindümpelte kam dann im Jahr 2016 der Durchbruch. Allerdings hatte der deutsche Gesetzgeber hier schon vorbereitend das IT-Sicherheitsgesetz erlassen, das bereits Teile der NIS-Richtlinie umgesetzt hatte.

In Deutschland besteht im Ergebnis im Bereich der Cybersicherheit (“Cybersecurity”) ein abgestuftes Sicherheitskonzept, das unterschiedliche Rahmenbedingungen je nach Dienst vorsieht. Es gibt so unterschiedliche Dienste, die teilweise ausdrücklich vorgesehen sind, aber auch sich als faktisches Ergebnis darstellen und für die dann jeweils eigene Sicherheitsstufen existieren. Inzwischen steht die NIS2-Richtlinie kurz vor der Verabschiedung.

Cyberrisk- & Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646: Unsere Kanzlei unterstützt in echten Notfällen im IT- & Strafrecht – darum sind wir für Sie unmittelbar da, wenn es brennt.

Cyberrisiken?

Anklage, Haftbefehl oder Hausdurchsuchung?

In Ermittlungs-Situationen werden die häufigsten Fehler von Betroffenen gemacht – die sich dann bis zum Urteil ziehen. Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Bei uns finden Sie echte Strafverteidiger und Ihren Fachanwalt für Strafrecht.

Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | BewährungswiderrufVermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift

IT-Sicherheit: Rechtsanwalt für IT-Sicherheit und Cybersecurity. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner hilft im Bereich IT-Sicherheitsrecht

Rechtsanwalt Jens Ferner: Cybersecurity

Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht fokussiert auf den Bereich IT-Sicherheit, IT-Strafrecht & Cybercrime. Geboten wird eine umfassende juristische Expertise im Bereich IT-Recht, IT-Sicherheit, Cybercrime & Datenschutzrecht als auch eine umfangreiche technische Erfahrung als Programmierer, Linux-Systemadministrator & Sicherheitsberater inkl. Wissen in den Bereichen Netzwerksicherheit, IT-Forensik & IT-Risikomanagement.

Cybersecurity: Abgestuftes gesetzliches Sicherheitskonzept

Im Konzept des IT-Sicherheitsrechts gibt es in Deutschland verschiedene Stufen:

  • Kritische Dienste (KRITIS), die in der Richtlinie als „wesentliche Dienste“ beschrieben sind;
  • digitale Dienste, hierzu gehören Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste, wobei es aber Ausnahmen für Kleinstunternehmer gibt;
  • Telemedien allgemein, für die im Telemediengesetz seit dem IT-Sicherheitsgesetz allgemeine Sicherheitsvorgaben gemacht werden.
Rechtsanwalt für IT-Sicherheitsrecht: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist Rechtsanwalt für Cybersecurity und IT-Sicherheitsrecht

Das IT-Sicherheitsrecht ist der viele Jahre verkannte Brennpunkt der Digitalisierung – Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist hier seit Jahrzehnten tätig. Früher als Softwareentwickler, der andere Programmierer in sicherer Programmierung schulte – heute als Anwalt für IT-Sicherheitsrecht. Im Jahr 2023 wurde durch RA JF eine Fortbildung zur IT-Sicherheit bei der Fernuni-Hagen durchlaufen.

Während KRITIS eine vorbeugende Pflicht zu Sicherheitsmaßnahmen trifft müssen digitale Dienste eher im Nachhinein agieren und sind grundsätzlich zu verschärfter Wahrung der Sicherheit angehalten und zum Einrichten von Konzepten für Notfälle, während auf schwächster Stufe allgemein Telemedien angehalten sind, gängige Sicherheitsstandards einzuhalten.

Rechtsanwalt Ferner: Spezialist für Cybercrime & IT-Sicherheit

Cyberrisiken: Cybercrime & IT-Sicherheit

Als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht bin ich spezialisiert auf Cybercrime, Cybersicherheit und digitale Forensik. Ich berate IT-Unternehmen, verteidige Hacker, analysiere rechtliche Entwicklungen und halte Fachvorträge zu den drängenden Fragen der digitalen Strafverfolgung. Meine Expertise reicht von klassischer IT-Sicherheitsberatung – von Ransomware-Angriffen bis zur NIS2-Compliance – bis hin zur juristischen Aufarbeitung von Sicherheitsvorfällen, Geheimnisschutz und e-Evidence. Dabei begleite ich Unternehmen durch die rechtlichen Herausforderungen der Cyberabwehr und Litigation.

Ich spreche heute lieber ganzheitlich von Cyberrisiken, denn die digitale Bedrohung entwickelt sich weiter: Cyberwar, Desinformation und die zunehmende Verbindung zwischen Cyberkriminalität und geopolitischen Konflikten beeinflussen nicht nur Strafrecht und IT-Sicherheit, sondern auch das Medienrecht. Diese Schnittstellen sind mein klarer Fokus – mit Blick auf die faktischen wie rechtlichen Konsequenzen globaler Cyber-Angriffe und der Manipulation digitaler Räume.

  • Schulungen für Anwälte: IT-Forensik & digitale Beweismittel
  • Beratung für Unternehmen: IT-Sicherheitsrecht, Cyberabwehr, Compliance
  • Forschung & Publikationen: Cybercrime, Cyberwar, digitale Desinformation

CyberRisiken: Gesetzliche Grundlagen der IT-Sicherheit in Deutschland

Eine kurze Übersicht über die Gesetzeslage in der Cybersecurity (dazu auch auf LinkedIn):

Rechtsanwalt für IT-Sicherheit & Cybersecurity

Zumindest ein paar Sätze zu Standards in der IT-Sicherheit sind notwendig, dabei sind zwei Anlaufpunkte in den Fokus zu Rücken:

  1. Das BSI bietet mit den IT-Grundschutz-Katalogen eine Handreichung die als FUndament für die Praxis dienen.
  2. Das Angebot des BSI setzt letztlich die ISO-27000 Standards um, hier bietet sich über das Stichwort “Management für Informationssicherheit” ein geeigneter Einstieg.

Staatliche Hacker im Überblick

Zu den bedeutsamsten internationalen Akteuren gehören vor allem staatliche Akteure aus Russland, China und Iran. Diese Länder setzen verschiedene Taktiken ein, um ihre geopolitischen Interessen zu fördern und die Stabilität der europäischen Demokratien zu untergraben.

Neben den im Folgenden benannten Hauptakteuren gibt es auch andere Länder und nichtstaatliche Akteure, die versuchen, Wahlen in Europa zu beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise Gruppen, die im Auftrag von Regierungen oder aus eigenem Interesse handeln, um bestimmte politische Agenden voranzutreiben. Diese Akteure nutzen eine Vielzahl von Methoden, darunter Cyberangriffe, Desinformation, wirtschaftlichen Druck und diplomatische Manöver, um ihre Ziele zu erreichen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten stehen vor der Herausforderung, diese Bedrohungen zu erkennen und abzuwehren, um die Integrität ihrer demokratischen Prozesse zu schützen.

Russland

Russland ist bekannt für seine umfangreichen Desinformationskampagnen und Cyberangriffe, die darauf abzielen, das Vertrauen in demokratische Prozesse zu schwächen. Zu den bekanntesten Beispielen gehört die Beeinflussung der US-Wahlen 2016 sowie die Versuche, die Brexit-Abstimmung zu beeinflussen. Russische Akteure nutzen häufig Social-Media-Plattformen, um falsche Informationen zu verbreiten und gesellschaftliche Spaltungen zu vertiefen.

China

China setzt zunehmend auf Cyberangriffe und Desinformationskampagnen, um seinen Einfluss in Europa auszubauen. Chinesische Hackergruppen sind dafür bekannt, Wirtschaftsspionage zu betreiben und sensible Informationen zu stehlen, die dann genutzt werden können, um politische Entscheidungen zu beeinflussen. Zudem versucht China, durch die Verbreitung von pro-chinesischen Narrativen in den Medien die öffentliche Meinung in Europa zu manipulieren.

Iran

Iranische Akteure nutzen ebenfalls Desinformationskampagnen und Cyberangriffe, um ihre geopolitischen Ziele zu verfolgen. Diese Kampagnen zielen oft darauf ab, die Politik der USA und ihrer Verbündeten in Europa zu destabilisieren. Iranische Hackergruppen greifen dabei auf ähnliche Techniken zurück wie ihre russischen und chinesischen Gegenstücke.

Nordkorea

Nordkorea ist ein weiterer internationaler Akteur, der versucht, durch Cyberaktivitäten Einfluss auf Wahlen und politische Prozesse weltweit zu nehmen, einschließlich in Europa. Während Nordkorea im Vergleich zu Russland, China und Iran weniger im Fokus steht, gibt es dennoch bedeutende Aktivitäten, die von nordkoreanischen Akteuren ausgehen. Nordkorea nutzt auch Desinformation, um seine geopolitischen Ziele zu fördern und politische Unruhen zu schüren. Während es weniger dokumentierte Fälle von direkter Wahlbeeinflussung durch Nordkorea gibt, nutzt das Regime dennoch Cyberoperationen, um politischen Druck auszuüben und seine Interessen zu wahren, etwa durch Veröffentlichung von kompromittierenden Informationen über politische Kandidaten oder die Verbreitung von Propaganda.

Im Blog zur IT-Sicherheit