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Kategorie: IT-Prozess

IT-Prozess im Blog: Rechtliche Fragen rund um die Prozessführung im IT-Recht, dem IT-Prozessrecht.

  • Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel sind im modernen Strafprozess der Regelfall. Dazu zählen unter anderem Chatverläufe, Smartphone-Daten, Cloud-Logs und Fahrzeugdaten aus der „Blackbox“ von Pkws. Digitale Beweise entscheiden heute über den Ausgang von Strafverfahren im allgemeinen Strafrecht ebenso wie im Wirtschafts- und Cybercrime-Bereich. Im Folgenden zeige ich, was darunter zu verstehen ist, wie ihr Beweiswert im Strafprozess zu beurteilen ist und welche forensischen Mindeststandards aus Sicht der Strafverteidigung gelten müssen. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Arbeit mit digitalen Beweismitteln – von der IT-Forensik über Screenshots und E-Mails bis hin zur Car-Forensik und der seit 2026 anwendbaren E-Evidence-Verordnung der EU.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2

    Den Beitrag aktualisiere ich fortlaufend, zuletzt im Juni 2026.

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  • BGH zur Rolle von Geheimhaltungsanordnungen und Beweisvereitelung durch Prozessverhalten

    BGH zur Rolle von Geheimhaltungsanordnungen und Beweisvereitelung durch Prozessverhalten

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 2025 (IV ZR 157/24) wird ein komplexes Zusammenspiel zwischen Geheimnisschutz, Beweisvereitelung und prozessualer Mitwirkungspflicht angesprochen, das die Notwendigkeit prozessual-strategischer Fähigkeiten betont.

    Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Umständen das Ausbleiben eines Prozessbevollmächtigten im Termin zur mündlichen Verhandlung als beweisvereitelndes Verhalten gewertet werden kann – insbesondere dann, wenn dadurch der Erlass einer notwendigen Geheimhaltungsanordnung verhindert wird. Man merkt an überraschender Stelle, wie eng prozessuale Sorgfaltspflichten mit materiellen Beweislastfragen verknüpft sind.

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  • Kein Honorar für intransparentes KI-Gutachten vor Gericht

    Kein Honorar für intransparentes KI-Gutachten vor Gericht

    Eine undeklarierte Nutzung künstlicher Intelligenz durch Sachverständige in einem Prozess kann nicht nur die Verwertbarkeit eines Gutachtens infrage stellen, sondern sogar zur vollständigen Streichung der Vergütung führen – so das Landgericht Darmstadt (19 O 527/16). Endlich einmal wird hier der Einsatz von KI in der Justiz aus anderem Blickwinkel betrachtet, fernab von Anwälten und Richtern; am Ende geht es darum, wie moderne Hilfsmittel in der forensischen Praxis einzusetzen sind, ohne die prozessualen Grundsätze der Transparenz und Persönlichkeit zu untergraben.

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  • Vollstreckung digitaler Einsichtsansprüche in der Cloud

    Vollstreckung digitaler Einsichtsansprüche in der Cloud

    Die Digitalisierung verändert nicht nur die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Geschäftsprozesse organisieren, sondern wirft auch neue juristische Fragen auf – insbesondere dann, wenn traditionelle Rechtsinstitute auf moderne Technologien treffen. Ein Beschluss des Landgerichts München I (AZ 5 HK O 12286/22 e), bestätigt durch das Bayerische Oberste Landesgericht im Jahr 2025, zeigt exemplarisch, wie Gerichte mit der Vollstreckung von Einsichtsansprüchen umgehen, wenn die geforderten Unterlagen ausschließlich in einer Cloud gespeichert sind. Die Entscheidung klärt nicht nur die zuständige Vollstreckungsnorm, sondern setzt auch Maßstäbe für die Erfüllung von Informationspflichten in einer papierlosen Wirtschaftswelt – der Beitrag wurde inzwischen auch bei Heise-Online aufgegriffen.

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  • eEB: Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses

    eEB: Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses

    BEA-Nachricht geöffnet heißt nicht zugegangen: Eine derzeit heftig streitige Frage rund um elektronische Empfangsbekenntnisse betrifft die Beweiskraft des elektronischen Empfangsbekenntnisses, wenn Zweifel an der Richtigkeit des darin angegebenen Zustelldatums bestehen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. 25 U 114/24) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Beweiswirkung eines solchen Bekenntnisses erschüttert werden kann – und wo die Grenzen des Gegenbeweises liegen. Die Entscheidung für Prozesspraktiker ist besonders relevant und wirft auch grundsätzliche Fragen zur Organisation anwaltlicher Kanzleien und zur Handhabung elektronischer Zustellungen auf. Dabei wird mit der hauptsächlich in Süddeutschland anzutreffenden Linie „aufgeräumt“.

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  • Kündigung von Unterlassungsverträgen bei Wegfall der Sachbefugnis

    Kündigung von Unterlassungsverträgen bei Wegfall der Sachbefugnis

    Unterlassungsverträge sind ein zentrales Instrument des Wettbewerbsrechts, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Doch was geschieht, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern und die Sachbefugnis des Gläubigers – also seine Berechtigung, den Anspruch geltend zu machen – entfällt? Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2025 (I ZR 83/25) klargestellt, dass in solchen Fällen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Die Entscheidung bestätigt eine langjährige Rechtsprechung und zeigt, wie flexibel das Vertragsrecht auf gesetzgeberische Änderungen reagieren kann. Besonders relevant wird dies vor dem Hintergrund der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die die Anforderungen an die Klagebefugnis von Wirtschaftsverbänden verschärft hat.

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  • Grenzen der Beweiserleichterung beim entgangenen Gewinn

    Grenzen der Beweiserleichterung beim entgangenen Gewinn

    Die Frage, wie entgangener Gewinn zu beweisen ist, gehört zu den komplexesten Problemen des Schadensersatzrechts. Besonders deutlich wird dies in Fällen, in denen der Schaden von biologischen Prozessen abhängt – etwa bei der Zucht von Tieren. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. Oktober 2025 (VI ZR 14/25) klargestellt, dass auch bei entgangenem Gewinn konkrete Anknüpfungstatsachen erforderlich sind, selbst wenn das Gesetz mit § 252 BGB und § 287 ZPO Beweiserleichterungen vorsieht. Der Fall einer fehlerhaften Pferdebearbeitung zeigt, wie hoch die Hürden für Geschädigte bleiben, wenn die Schadensberechnung auf unsicheren Prognosen beruht. Doch wo liegen die Grenzen zwischen zulässiger Schätzung und reiner Spekulation?

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  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kündigungsschutzverfahren

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kündigungsschutzverfahren

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 13. Oktober 2025 (18 Ta 699/25) betrachtet die Herausforderungen, die mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen in arbeitsgerichtlichen Verfahren verbunden sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Information als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden kann und wann eine bloße abstrakte Umschreibung nicht ausreicht, um den Schutz des § 273a ZPO in Anspruch zu nehmen. Besonders relevant ist der Fall für Unternehmen, die in Kündigungsschutzprozessen sensible Informationen vor Offenlegung bewahren möchten, ohne dabei die Anforderungen an die Konkretisierung zu unterschätzen.

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  • Formlose Fristverlängerung im Anwaltsprozess

    Formlose Fristverlängerung im Anwaltsprozess

    Anforderungen an Fristverlängerungen bei Widerrufsvergleichen: Prozessvergleiche mit Widerrufsvorbehalt sind ein bewährtes Mittel, um Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich beizulegen, ohne sofort auf eine endgültige Einigung festlegen zu müssen. Doch was gilt, wenn die vereinbarte Widerrufsfrist verlängert werden soll? Muss diese Verlängerung in einer bestimmten Form erfolgen, oder genügt eine informelle Absprache zwischen den Anwälten?

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil vom 22. Oktober 2025 (Aktenzeichen: 11 U 116/24) klargestellt, dass der Anwaltszwang zwar gilt, aber nicht an strenge Förmlichkeiten gebunden ist. Es wird hier deutlich, wie flexibel Prozesshandlungen im Anwaltsprozess gestaltet werden können – solange die wesentlichen Voraussetzungen gewahrt bleiben.

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  • Erneute Beweisaufnahme  im Zivilprozess trotz rechtskräftigen Strafurteils

    Erneute Beweisaufnahme im Zivilprozess trotz rechtskräftigen Strafurteils

    Freie Beweiswürdigung im Zivilprozess: Ein rechtskräftiges Strafurteil entfaltet im Zivilprozess keine Bindungswirkung. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einem aktuellen Urteil vom 20. Oktober 2025 (2 U 23/24) klargestellt. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zivilgericht eine erneute Beweisaufnahme durchführen muss, wenn die Feststellungen des Strafgerichts bereits vorliegen. Besonders relevant war dabei die Glaubhaftigkeitsbeurteilung von Zeugenaussagen und die Anwendung aussagepsychologischer Maßstäbe. Man sieht hier exemplatisch, wie hoch die Hürden für die Überzeugungskraft einer Aussage sind – und wie leicht Zweifel an ihrer Erlebnisbasiertheit die Beweisführung entkräften können.

    Hinweis: Die Thematik der Bindungswirkung im Zivilprozess an strafprozessuale Feststellungen habe ich in jurisPR-StrafR 13/2025 Anm. 4 (unter „Auswirkungen für die Praxis“) im Detail anhand der Rechtsprechung dargestellt!

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  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Prozess

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Prozess

    Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist für Unternehmen von existenzieller Bedeutung – besonders dann, wenn sie in gerichtlichen Verfahren offenlegt werden müssen. Seit dem 1. April 2025 bietet § 273a der Zivilprozessordnung (ZPO) die Möglichkeit, auch in Verfahren, die nicht unmittelbar das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) betreffen, vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugang zu schützen. Doch nicht jeder Antrag auf Geheimhaltung ist erfolgreich, wie ein aktueller Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 13. Oktober 2025 (18 Ta 699/25) zeigt. Das Gericht machte deutlich: Wer den Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse im Prozess begehrt, muss diese konkret benennen – bloße Andeutungen reichen nicht aus.

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  • Befangenheit des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    Befangenheit des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 9. Oktober 2025 (Aktenzeichen 5 W 28/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann – und wann ein entsprechender Antrag schlicht zu spät kommt. Die Entscheidung zeigt, wie streng die Zivilprozessordnung die Fristen handhabt und dass nicht jede Kritik am Gutachten oder an der Wortwahl des Sachverständigen automatisch zu dessen Ablehnung führt. Für Parteien und ihre Anwälte ist die Entscheidung eine wichtige Erinnerung daran, dass gerade solche prozessuale Rechte zeitnah geltend gemacht werden müssen.

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  • Verjährungshemmung durch Streitverkündung

    Verjährungshemmung durch Streitverkündung

    Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 17. September 2025 (Aktenzeichen 11 U 118/23) klargestellt, unter welchen formalen Voraussetzungen eine Streitverkündung die Verjährung von Regressansprüchen hemmt – und wann formelle Mängel zur Unwirksamkeit führen. Die Entscheidung betrifft einen typischen Fall aus dem Baurecht, in dem ein Architekt nach erfolgreicher Inanspruchnahme durch den Bauherrn versucht, sich bei den ausführenden Unternehmen schadlos zu halten. Der Fall zeigt, wie hoch die Hürden für eine wirksame Streitverkündung sind und welche Konsequenzen drohen, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden.

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  • Einwurf-Einschreiben als Beweismittel: kein Anscheinsbeweis?

    Einwurf-Einschreiben als Beweismittel: kein Anscheinsbeweis?

    Die Zustellung von Schriftstücken per Einwurf-Einschreiben ist (noch) das in der Praxis beliebte Mittel, um den Zugang von Kündigungen, Mahnungen oder anderen wichtigen Dokumenten nachzuweisen. Doch wie zuverlässig ist dieser Nachweis heute noch? Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil vom 14. Juli 2025 (Aktenzeichen 4 SLa 26/24) klargestellt, dass die Reproduktion eines Zustellbelegs nicht automatisch den Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurf-Einschreibens erbringt.

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  • Anwaltszwang im DSGVO-Prozess

    Anwaltszwang im DSGVO-Prozess

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 15. September 2025 (I ZB 36/25) klargestellt, dass das Recht auf Vertretung durch Datenschutzverbände nach Art. 80 DSGVO den Anwaltszwang vor Land- und Oberlandesgerichten nicht aufhebt. Insoweit bleibt es dabei, dass Betroffene auch in Datenschutzverfahren die Regeln der Zivilprozessordnung beachten müssen – selbst wenn sie sich durch eine Vereinigung unterstützen lassen.

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