Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten Arbeitnehmers wegen des Vorwurfs, dieser habe vorsätzlich die unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, für wirksam erachtet.WeiterlesenFristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam
Schlagwort: Arbeitsgericht
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine besondere Gerichtsbarkeit in Deutschland, die für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Es ist ein Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Das Arbeitsgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten über Lohn- und Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche, Kündigungen, Versetzungen oder Abmahnungen. Auch Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden.
Das Arbeitsgericht ist in erster Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann gegebenenfalls Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Die letzte Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist das Bundesarbeitsgericht.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel nicht erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen oder einen Anwalt zu beauftragen, um die eigenen Rechte bestmöglich zu wahren.
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Wer in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Kündigung während der gesamten Kündigungsfrist der Arbeit aufgrund eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fernbleibt, muss damit rechnen, dass er unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 2. Mai 2023, 2 Sa 203/22) hat in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 2021 (5 AZR 149/21) den…WeiterlesenEntgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist – Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äuÃert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende auÃerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen, so das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 17/23).WeiterlesenKündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Beim Bundesarbeitsgericht (9 AZR 187/22 und 9 AZR 260/21) ging es – wieder einmal – um eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Fortbildungskosten. Die Problematik liegt regelmäÃig darin, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Fortbildung finanziert, der Arbeitnehmer dann aber kündigt und die auf Kosten des Arbeitgebers erworbene Qualifikation für eine andere Tätigkeit nutzt.…WeiterlesenWirksamkeit von Rückzahlungsklauseln im Fortbildungsvertrag
Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 199/22 und 8 AZR 120/22) hat klargestellt, dass Geschäftsführer einer Gesellschaft als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht persönlich für die Nichtzahlung des Mindestlohns – und auch nicht für ein entsprechendes BuÃgeld – haften.WeiterlesenKein Bußgeld für Geschäftsführer haftet bei nicht gezahltem Mindestlohn
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat eine Einzelfallentscheidung zum Bestehen eines Sachvortragsverwertungsverbots im Kündigungsschutzprozess in Bezug auf Erkenntnisse getroffen, die durch eine unverhältnismäÃige Auswertung von E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten gewonnen wurden.WeiterlesenSachvortragsverwertungsverbots im Kündigungsschutzprozess
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat klargestellt, dass sich ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot wegen Verletzung des geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren aus dem Gebot verfassungskonformer Auslegung des Prozessrechts ergeben kann.WeiterlesenVerwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess bei DSGVO-widriger Datenerhebung
Es liegt auf der Hand, dass jedes Arbeitsverhältnis als persönliches Dauerschuldverhältnis ein gewisses Maà an gegenseitigem Vertrauen der Vertragspartner voraussetzt. Wie ist aber damit umzugehen, wenn ein Arbeitnehmer mit einem Strafverfahren konfrontiert wird, dessen Ursache vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses liegt? Ein strafbares auÃerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Zuverlässigkeit und…WeiterlesenKündigung wegen Straftat, die früher begangen wurde
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis: Der Kläger war vom 16.03.2021 bis 31.05.2022 Arbeitnehmer der Beklagten, die ihn zuletzt am 21.04.2022 beschäftigte. Er meldete sich am 02.05.2022 krank und legte nachfolgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seines behandelnden Arztes für den Zeitraum ab dem 02.05.2022 bis zum 31.05.2022 mit unterschiedlichen Diagnosen vor. Die Beklagte kündigte das…WeiterlesenIn der Regel keine Erschütterung des Anscheinsbeweises einer nur für die Dauer der Kündigungsfrist ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber
In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die ÃberwachungsmaÃnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.WeiterlesenKein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung
Zwar wird vermutet, dass der Arbeitnehmer auch dann keine Konkurrenztätigkeit ausüben darf, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer betreuten Bezirk oder Kundenkreis nicht erreichen wird. Mit dieser Annahme ist jedoch kein Verzicht auf örtliche Gesichtspunkte bei der Bestimmung des âHandelszweigesâ im Sinne des § 60 Abs. 1 HGB bzw. des für das Wettbewerbsverhältnis…WeiterlesenKonkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers
Das OLG Dresden (4 U 1377/22) betont, dass Urlaubslisten eines Unternehmens kein Geschäftsgeheimnis darstellen. Im vorliegenden Fall ging es um E-Mails, die Angaben zu Urlaubs- und Krankheitstagen verschiedener Mitarbeiter sowie Angaben darüber enthielten, welche Mitarbeiter Prämien in welcher Höhe erhalten hatten.WeiterlesenDaten von Beschäftigten kein Geschäftsgeheimnis
In einer älteren Entscheidung hat sich das OLG Stuttgart (2 U 30/18) zu den Voraussetzungen der Datenhehlerei nach § 202d StGB und des Verrats von Geschäftsgeheimnissen (damals noch § 17 UWG) – einschlieÃlich des Verhältnisses der Tatbestände zueinander – geäuÃert. Die Entscheidung dürfte auch heute noch mit Blick auf das GeschGehG von Bedeutung sein. Zugleich…WeiterlesenVerhältnis von Datenhehlerei zu Verrat von Geschäftsgeheimnissen