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Schlagwort: Arbeitsgericht

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine besondere Gerichtsbarkeit in Deutschland, die für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Es ist ein Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Das Arbeitsgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten über Lohn- und Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche, Kündigungen, Versetzungen oder Abmahnungen. Auch Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden.

Das Arbeitsgericht ist in erster Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann gegebenenfalls Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Die letzte Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist das Bundesarbeitsgericht.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel nicht erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen oder einen Anwalt zu beauftragen, um die eigenen Rechte bestmöglich zu wahren.

  • Gelöschte Mail-Postfächer durch Arbeitnehmer: Arbeitgeber scheitert am Schadensnachweis

    Gelöschte Mail-Postfächer durch Arbeitnehmer: Arbeitgeber scheitert am Schadensnachweis

    Es ist der letzte Akt einer Trennung, die ohnehin schon weh tut: Ein Betrieb steht vor der Stilllegung, die Löhne fließen wegen Masseunzulänglichkeit nicht mehr, und eine langjährige Mitarbeiterin löscht beim „Aufräumen“ ihres Arbeitsplatzes rund 19.000 E-Mails – darunter das gesamte gemeinsame Vertriebspostfach. Für den Insolvenzverwalter sieht das nach einem klaren Schadensfall aus, für die Arbeitnehmerin nach Gedankenlosigkeit. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 19. Februar 2026 (Aktenzeichen 15 SLa 800/25) entschieden, dass beides am Ende nicht genügt, um eine Schadensersatzpflicht zu begründen – und damit gezeigt, wie hoch die Hürden für den Arbeitgeber wirklich liegen.

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  • Verhaltensbedingte Kündigung wegen gelöschter Katzenfotos

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen gelöschter Katzenfotos

    Die Frage, ob das Löschen betrieblicher Daten einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann, ist in der arbeitsrechtlichen Praxis von hoher Relevanz. Besonders brisant wird es, wenn der Vorwurf auf Indizien beruht und der Arbeitgeber den Sachverhalt nicht hinreichend aufklärt. Das Arbeitsgericht Bocholt hat in einem aktuellen Urteil (1 Ca 459/25) entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung wegen angeblich gelöschter Dateien unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber den Tatvorwurf nicht substantiiert darlegt und den Arbeitnehmer nicht vorher anhört.

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  • Mandantenschutzklauseln im Arbeitsrecht

    Mandantenschutzklauseln im Arbeitsrecht

    Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Juli 2025 (Aktenzeichen: 6 Sa 484/24) wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Fallstricke bei der Gestaltung von Mandantenschutzklauseln in Arbeitsverträgen. Im Mittelpunkt des Streits stand eine Rechtsanwältin, die nach ihrem Ausscheiden aus einer Kanzlei ehemalige Mandanten weiterbetreute – und sich dabei auf eine vermeintlich klare vertragliche Regelung berief. Doch das Gericht erklärte die Klausel für unwirksam, da sie als „verdeckte Mandantenschutzklausel“ eine unzulässige Umgehung der gesetzlichen Vorgaben darstelle.

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  • Beweislast beim Hinweisgeberschutz im Arbeitsverhältnis:

    Beweislast beim Hinweisgeberschutz im Arbeitsverhältnis:

    Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Mai 2025 (Aktenzeichen 10 GLa 337/25) wirft grundsätzliche Fragen zum Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsverhältnis auf. Im Zentrum steht der Konflikt zwischen der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Verschwiegenheit und dem Recht eines Mitarbeiters, sich bei Meldungen von Rechtsverstößen anwaltlich beraten zu lassen.

    Das Gericht hatte zu klären, ob eine Arbeitgeberweisung, die den Informationsaustausch mit einem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit behördlichen Ermittlungen beschränkt, eine unzulässige Benachteiligung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) darstellt. Es wird hier im Ergebnis deutlich, wie eng die Grenzen zwischen berechtigten Unternehmensinteressen und dem Schutz von Whistleblowern verlaufen – und unter welchen Umständen eine zunächst rechtswidrige Weisung durch nachträgliche Konkretisierungen ihre Wirkung verlieren kann.

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  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kündigungsschutzverfahren

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kündigungsschutzverfahren

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 13. Oktober 2025 (18 Ta 699/25) betrachtet die Herausforderungen, die mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen in arbeitsgerichtlichen Verfahren verbunden sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Information als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden kann und wann eine bloße abstrakte Umschreibung nicht ausreicht, um den Schutz des § 273a ZPO in Anspruch zu nehmen. Besonders relevant ist der Fall für Unternehmen, die in Kündigungsschutzprozessen sensible Informationen vor Offenlegung bewahren möchten, ohne dabei die Anforderungen an die Konkretisierung zu unterschätzen.

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  • Datenschutzverstöße im Betriebsrat: Ausschluss eines Mitglieds wegen grober Pflichtverletzung

    Datenschutzverstöße im Betriebsrat: Ausschluss eines Mitglieds wegen grober Pflichtverletzung

    Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Betriebsräte verbindlich. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 10. März 2025 (16 TaBV 109/24) entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied wegen grober Verletzung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten aus dem Gremium ausgeschlossen werden kann.

    Im konkreten Fall hatte der Betriebsratsvorsitzende personenbezogene Daten von Mitarbeitern an seinen privaten E-Mail-Account weitergeleitet, um sie zu Hause zu bearbeiten. Das Gericht sah darin einen schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), der einen Ausschluss rechtfertige. Die Entscheidung zeigt, wie streng die Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten sind – und dass selbst gut gemeinte Absichten keine Verletzung der Datenschutzregeln entschuldigen.

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  • Vorsätzliches Löschen betrieblicher Daten als Kündigungsgrund

    Vorsätzliches Löschen betrieblicher Daten als Kündigungsgrund

    Die vorsätzliche Löschung betrieblicher Daten durch einen Arbeitnehmer stellt einen besonders schwerwiegenden Vertrauensbruch dar, der in der Regel eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Doch wann ist der Tatbestand erfüllt, und welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an die Beweislast des Arbeitgebers?

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in einem aktuellen Urteil (14 Sa 80/25) klargestellt, dass das unbefugte Entfernen von E-Mails und Passworttabellen einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann – selbst wenn die Daten theoretisch wiederherstellbar wären. Der Fall zeigt, wie schnell eine Vertrauensposition, insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Buchhaltung, zerstört werden kann und welche Konsequenzen dies für beide Seiten hat.

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  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Verdachtskündigung

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Verdachtskündigung

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 30. Juli 2025 (Aktenzeichen: 6 Sa 540/24) eine grundsätzliche Frage des Kündigungsschutzrechts entschieden: Unter welchen Umständen kann ein Arbeitgeber eine Verdachtskündigung wegen angeblich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit aussprechen – und wann scheitert dies am tatsächlichen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers? Hier zeigt sich, wie hoch die Hürden für eine wirksame Verdachtskündigung sind und welche Rolle ärztliche Atteste in solchen Fällen spielen.

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  • Informationsanspruch des Betriebsrats bei Daten die erst generiert werden müssen

    Informationsanspruch des Betriebsrats bei Daten die erst generiert werden müssen

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 25. Juli 2025 (Aktenzeichen: 9 TaBV 7/25) eine wichtige Entscheidung zum Informationsrecht des Betriebsrats getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Betriebsrat spezielle Stempelzeiten-Reports zur Verfügung zu stellen – selbst wenn diese nicht bereits vorliegen, sondern erst mit einem IT-Tool generiert werden müssen.

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  • Unterlassene Zielvereinbarung: Schadensersatz und Grenzen arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen

    Unterlassene Zielvereinbarung: Schadensersatz und Grenzen arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 11. September 2025 (Aktenzeichen: 15 Sa 12/25) eine wichtige Entscheidung zur unterbliebenen Zielvereinbarung und den Folgen für Arbeitnehmer getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Arbeitgeber, der seine Pflicht zur Vereinbarung von Zielen verletzt, Schadensersatz leisten muss – und ob eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist diesen Anspruch ausschließen kann.

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  • Vertrauensbruch bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet

    Vertrauensbruch bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich mit Urteil vom 5. September 2025 (Aktenzeichen 14 Sa 145/25) mit über das Internet erworbenen AU-Bescheinigungen beschäftigt und entschieden: Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Internet erwirbt und vorlegt, ohne dass ein ärztlicher Kontakt stattgefunden hat der allerdings suggiert wurde, riskiert eine fristlose Kündigung. Insoweit sollte nicht überraschend sein, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht durch manipulierte Nachweise untergraben werden darf – und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich erkrankt war.

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  • Rechtsweg bei nachvertraglichem Kontakt- & Hausverbot für Arbeitnehmer

    Rechtsweg bei nachvertraglichem Kontakt- & Hausverbot für Arbeitnehmer

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 29. September 2025 (Aktenzeichen: 3 Ta 169/25) eine grundsätzliche Frage geklärt: Wann sind die Arbeitsgerichte für Streitigkeiten über nachvertragliche Haus- und Kundenkontaktverbote zuständig? Man sieht hier, wie eng die Grenzen der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit in solchen Fällen gezogen sind – und wann ehemalige Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich wie „gewöhnliche Rechtssubjekte“ gegenüberstehen.

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  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Prozess

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Prozess

    Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist für Unternehmen von existenzieller Bedeutung – besonders dann, wenn sie in gerichtlichen Verfahren offenlegt werden müssen. Seit dem 1. April 2025 bietet § 273a der Zivilprozessordnung (ZPO) die Möglichkeit, auch in Verfahren, die nicht unmittelbar das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) betreffen, vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugang zu schützen. Doch nicht jeder Antrag auf Geheimhaltung ist erfolgreich, wie ein aktueller Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 13. Oktober 2025 (18 Ta 699/25) zeigt. Das Gericht machte deutlich: Wer den Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse im Prozess begehrt, muss diese konkret benennen – bloße Andeutungen reichen nicht aus.

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  • Einwurf-Einschreiben als Beweismittel: kein Anscheinsbeweis?

    Einwurf-Einschreiben als Beweismittel: kein Anscheinsbeweis?

    Die Zustellung von Schriftstücken per Einwurf-Einschreiben ist (noch) das in der Praxis beliebte Mittel, um den Zugang von Kündigungen, Mahnungen oder anderen wichtigen Dokumenten nachzuweisen. Doch wie zuverlässig ist dieser Nachweis heute noch? Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil vom 14. Juli 2025 (Aktenzeichen 4 SLa 26/24) klargestellt, dass die Reproduktion eines Zustellbelegs nicht automatisch den Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurf-Einschreibens erbringt.

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  • Extreme Kameraüberwachung am Arbeitsplatz: 15.000 Euro Schmerzensgeld

    Extreme Kameraüberwachung am Arbeitsplatz: 15.000 Euro Schmerzensgeld

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 28. Mai 2025 (Aktenzeichen: 18 Sa 959/24) eine überraschend harte Grenze für betriebliche Videoüberwachung gezogen. Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter über 22 Monate hinweg nahezu flächendeckend mit 34 Kameras überwachte, muss nun 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Entscheidung zeigt nun, wie selbst offene Überwachungssysteme, die scheinbar der Sicherheit oder Diebstahlsprävention dienen, unverhältnismäßig sein können – und dass Arbeitnehmer in solchen Fällen ganz erhebliche Entschädigungsansprüche geltend machen können.

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