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Schlagwort: eBay

  • Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel sind im modernen Strafprozess der Regelfall. Dazu zählen unter anderem Chatverläufe, Smartphone-Daten, Cloud-Logs und Fahrzeugdaten aus der „Blackbox“ von Pkws. Digitale Beweise entscheiden heute über den Ausgang von Strafverfahren im allgemeinen Strafrecht ebenso wie im Wirtschafts- und Cybercrime-Bereich. Im Folgenden zeige ich, was darunter zu verstehen ist, wie ihr Beweiswert im Strafprozess zu beurteilen ist und welche forensischen Mindeststandards aus Sicht der Strafverteidigung gelten müssen. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Arbeit mit digitalen Beweismitteln – von der IT-Forensik über Screenshots und E-Mails bis hin zur Car-Forensik und der seit 2026 anwendbaren E-Evidence-Verordnung der EU.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2

    Den Beitrag aktualisiere ich fortlaufend, zuletzt im Juni 2026.

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  • Finanzagent oder Warenagent

    Finanzagent oder Warenagent

    Wer als „Finanzagent“ agiert hat, bewegt sich in einem strafbaren Umfeld – auch wenn man zu Beginn arglos gewesen ist! Doch was ist ein Finanzagent?

    Bei einem Finanzagenten oder Warenagenten handelt es sich im Kern um einen Mittelsmann: Der Täter im Hintergrund versucht durch betrügerisches Agieren an Gelder oder Waren zu kommen. Damit der Hintermann nicht direkt zu finden ist, beauftragt er Dritte, für ihn Geld oder Waren anzunehmen und später an den Täter weiterzuleiten.

    Hinweis, Update Januar 2026: Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Jahr 2017 verfasst und wird seitdem laufend aktualisiert, um alle Entwicklungen möglichst zu beachten. Beachten Sie auch, dass dieser Beitrag bei Wikipedia referenziert wird.

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  • Kündigung von Unterlassungsverträgen bei Wegfall der Sachbefugnis

    Kündigung von Unterlassungsverträgen bei Wegfall der Sachbefugnis

    Unterlassungsverträge sind ein zentrales Instrument des Wettbewerbsrechts, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Doch was geschieht, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern und die Sachbefugnis des Gläubigers – also seine Berechtigung, den Anspruch geltend zu machen – entfällt? Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2025 (I ZR 83/25) klargestellt, dass in solchen Fällen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Die Entscheidung bestätigt eine langjährige Rechtsprechung und zeigt, wie flexibel das Vertragsrecht auf gesetzgeberische Änderungen reagieren kann. Besonders relevant wird dies vor dem Hintergrund der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die die Anforderungen an die Klagebefugnis von Wirtschaftsverbänden verschärft hat.

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  • Hausratversicherung mit Cyberschutz: Kein Versicherungsschutz bei SMS-Link-Betrug

    Hausratversicherung mit Cyberschutz: Kein Versicherungsschutz bei SMS-Link-Betrug

    LG Hamburg zur Auslegung von „Phishing“ und „Pharming“ in Hausrat-AVB: Die zunehmende Zahl von Betrugsfällen im digitalen Zahlungsverkehr hat auch das Verbraucher-Versicherungsrecht erreicht. Mit Urteil vom 12. Dezember 2024 (Az. 332 O 187/23) hatte das Landgericht Hamburg zu entscheiden, ob ein Hausratversicherer für einen Vermögensschaden einzustehen hat, der durch eine perfide Betrugsmasche unter Einbindung eines SMS-Links verursacht wurde. Dabei stellte sich die zentrale Frage, ob ein solcher Vorgang vom vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz, hier im Rahmen einer Hausratversicherung mit Cyberschutz, gegen „Phishing“ oder „Pharming“ erfasst ist.

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  • OLG Hamm zur rechtsmissbräuchlichen Abmahntätigkeit im Wettbewerbsrecht

    OLG Hamm zur rechtsmissbräuchlichen Abmahntätigkeit im Wettbewerbsrecht

    Wenn Vertragsstrafen zu Geschäftsmodellen werden: Die zivilprozessuale Durchsetzung lauterkeitsrechtlicher Ansprüche ist in besonderem Maße anfällig für strategischen Missbrauch. Insbesondere die Möglichkeit, durch Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen systematisch Vertragsstrafen zu generieren, lädt dazu ein, das Wettbewerbsrecht in ein lukratives Geschäftsmodell zu überführen.

    Das Oberlandesgericht Hamm hat sich in seinem Urteil vom 4. Juni 2024 (Az. 4 U 247/22) in bemerkenswerter Klarheit mit den Grenzen solcher Praktiken auseinandergesetzt. Die Entscheidung konkretisiert, unter welchen Umständen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe trotz eines objektiven Wettbewerbsverstoßes als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist – und rückt dabei speziell die wirtschaftlichen Hintergründe der Abmahntätigkeit in den Fokus.

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  • Mehrseitige Märkte im Fokus: Klarstellung des BGH zur Reichweite des § 18 Abs. 3a GWB

    Mehrseitige Märkte im Fokus: Klarstellung des BGH zur Reichweite des § 18 Abs. 3a GWB

    Mit Beschluss vom 25. Januar 2024 (Az. KVB 61/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wettbewerbsrechtlich relevante Grundsatzfrage zur Anwendbarkeit von § 18 Abs. 3a GWB beantwortet: Wann liegt ein „mehrseitiger Markt“ im Sinne dieser Norm vor? Die Entscheidung beleuchtet nicht nur die ökonomischen Grundlagen dieser Marktstruktur, sondern auch deren Bedeutung für die marktbezogene Wettbewerbsanalyse – insbesondere im Kontext digitaler Plattformen.

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  • BGH zu den Haftungsmaßstäben bei Online-Verkaufsplattformen

    BGH zu den Haftungsmaßstäben bei Online-Verkaufsplattformen

    Plattformhaftung reloaded: Mit Urteil vom 14. Dezember 2023 (Az. I ZR 112/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen für rechtsverletzende Inhalte weiterentwickelt und dabei die Grundsätze der sogenannten Sharehosting-Haftung auf Verkaufsplattformen übertragen.

    Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Anbieter wie Amazon, eBay oder ähnliche Online-Marktplätze für von Dritten begangene Rechtsverletzungen – etwa Markenverletzungen – haften. Die Entscheidung konkretisiert zugleich die Anforderungen an Prüfpflichten und markiert die Abgrenzung zwischen neutraler Vermittlung und haftungsauslösender Mitwirkung.

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  • OLG Zweibrücken zur Anscheinsvollmacht bei Zugriff auf den E-Mail-Account

    OLG Zweibrücken zur Anscheinsvollmacht bei Zugriff auf den E-Mail-Account

    Wenn das Passwort zur Vollmacht wird: Die Nutzung personenbezogener E-Mail-Konten im familiären Umfeld kann zu unerwarteten rechtlichen Konsequenzen führen, wie ein aktuelles Urteil des OLG Zweibrücken vom 15. Januar 2025 (Az. 1 U 20/24) eindrücklich zeigt. Hier hat eine scheinbar alltägliche Nutzung eines E-Mail-Accounts durch den Ehepartner zur Annahme einer Anscheinsvollmacht geführt – mit weitreichenden Folgen für die Vertragsbindung.

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  • Verklammerung von Betrugstaten

    Verklammerung von Betrugstaten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Beschluss (2 StR 340/23) wieder einmal zur Verklammerung mehrerer Betrugstaten ausgeführt, dass bei der konkurrenzrechtlichen Bewertung mehrerer Straftaten bestimmte Grundsätze zu beachten sind. Hier die wesentlichen Punkte, verständlich zusammengefasst:

    1. Natürliche Handlungseinheit: Mehrere betrügerische Handlungen können als eine einheitliche Tat bewertet werden, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang stehen. Beispiel: Wenn mehrere Betrugstaten an einem Tag oder aufeinanderfolgenden Tagen begangen werden, könnten sie Teil einer natürlichen Handlungseinheit sein.
    2. Verwendung falscher Identitäten: Wenn ein Täter für mehrere Betrugstaten ein Kundenkonto mit falschen Personalien anlegt und dieses Konto regelmäßig für die Taten verwendet, könnte dies ebenfalls als eine einheitliche Tat gewertet werden. Allerdings setzt dies voraus, dass durch die falschen Angaben eine unechte Datenurkunde im Sinne von § 269 StGB erstellt wird. Das ist z. B. bei Plattformen wie eBay Kleinanzeigen nicht automatisch gegeben, da dort nur eine E-Mail-Adresse für die Registrierung benötigt wird.
    3. Fehlende konkrete Feststellungen: Das Landgericht hatte in diesem Fall nicht ausreichend geprüft, ob die 111 Betrugstaten des Angeklagten miteinander verklammert werden könnten. Es fehlten detaillierte Feststellungen dazu, ob die einzelnen Taten in einem engen zeitlichen Zusammenhang standen oder ob durch die Nutzung falscher Daten eine einheitliche Tat begründet werden könnte.
    4. Auswirkung auf die Strafen: Aufgrund der fehlenden Feststellungen hob der BGH das Urteil insgesamt auf, um dem neuen Gericht die Möglichkeit zu geben, die konkurrierenden Taten korrekt zu würdigen und ggf. eine einheitliche Tat anzunehmen.

    Mit der Rechtsprechung des BGH gilt also, dass die Betrachtung des Konkurrenzverhältnisses nicht nur formal erfolgen darf, sondern auch die konkreten Umstände der Taten – wie zeitlicher Zusammenhang und Verwendung falscher Identitäten – umfassend berücksichtigt werden müssen.

  • Zugangsdaten zu Verkaufsplattformen wie eBay und eBay-Kleinanzeigen als beweiserhebliche Daten

    Zugangsdaten zu Verkaufsplattformen wie eBay und eBay-Kleinanzeigen als beweiserhebliche Daten

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. März 2024 (Aktenzeichen: 2 StR 192/23) wird die Frage behandelt, inwiefern Zugangsdaten zu Verkaufsplattformen wie eBay und eBay-Kleinanzeigen als beweiserhebliche Daten im Sinne von § 269 StGB gelten und welche Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Fälschung solcher Daten vorliegen müssen.

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  • Die Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe

    Die Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe

    Das Landgericht Köln hatte in seinem Urteil (4 S 11/20) über die Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe zu entscheiden. Die Verwirkung eines solchen Anspruchs ist ein bedeutendes Thema im Wirtschaftsrecht, da sie die Durchsetzbarkeit von Vertragsstrafen beeinflusst und somit wesentliche Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse haben kann.

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  • Spielerecht – Cheats, Bots & Co.: Rechtsfragen rund um Online-Computerspiele

    Spielerecht – Cheats, Bots & Co.: Rechtsfragen rund um Online-Computerspiele

    Das Spielverhalten bzgl Computerspiele am Computer hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: Wo früher noch Disketten und CDs üblich waren, teilweise in Kombination mit obskur wirkenden Kopierschutzmaßnahmen (ich erinnere mich gerne an die Mix’n’Mojo Drehscheibe bei Monkey Island, die es heute übrigens auch online gibt), herrschen heute nicht nur Downloads vor, sondern auch vollkommen neue Spielkulturen, die sich teilweise vollständig in den Online-Bereich verlagert haben.

    Nicht zuletzt die „Massively Multiplayer Online Role-Playing Game“ (MMORPG) wie „World of Warcraft“ haben insofern einen wahren Kulturwechsel eingeläutet – und auch vollkommen neue Rechtsfragen: Während man sich früher die größten Sorgen darum machte, wie man Spiele am besten kopiert, herrschen heute andere Begehrlichkeiten. In einer Zeit, in der Accounts Geld kosten und erspielte virtuelle Güter einen echten Marktwert haben, wird Cheating in Spielen ganz anders bewertet. Das zeigt sich auch an aktuellen gerichtlichen Entscheidungen. Rechtsanwalt Jens Ferner, tätig im Bereich des Softwarerechts inklusive der Rechtsfragen von Online-Spielen, gibt einen Überblick.

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  • Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)

    Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)

    Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken:

    Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch es klingt: Es ist schon fast unmöglich, etwas zu verkaufen, zu dem man nicht irgendwelche besonderen Hinweise geben muss.

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  • Beginn regelmäßiger Verjährungsfrist bei Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“

    Beginn regelmäßiger Verjährungsfrist bei Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“

    Dass die regelmäßige Verjährungsfrist bei einem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“ nicht zu laufen beginnt, bevor der Gläubiger die Höhe der vom Schuldner verwirkten Vertragsstrafe festgelegt hat und der Vertragsstrafeanspruch damit fällig geworden ist, konnte der BGH (I ZR 141/21) klarstellen.

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