Schlagwort: Batteriegesetz & EU-Batterieverordnung

Rechtsanwalt für Batteriegesetz (BattG) und EU-Batterieverordnung (BattVO): Das Batteriegesetz (BattG) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die den Umgang mit Batterien und Akkumulatoren regelt. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Batterien und Akkumulatoren zu schützen und die Sicherheit von Mensch und Umwelt beim Umgang mit diesen Produkten zu gewährleisten. Die EU-Batterieverordnung wird in diesem Bereich das Recht der Batterien EU-weit regeln.

Das Batteriegesetz regelt unter anderem die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren sowie die Kennzeichnungspflichten für diese Produkte. Es verpflichtet Hersteller und Importeure, ihre Batterien und Akkumulatoren zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Außerdem müssen die Produkte entsprechend gekennzeichnet werden.

Verstöße gegen das Batteriegesetz können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Art des Verstoßes und kann bis zu 100.000 Euro betragen. Ein Bußgeld kann beispielsweise verhängt werden, wenn ein Hersteller oder Importeur seiner Rücknahmepflicht nicht nachkommt oder Batterien nicht entsprechend gekennzeichnet sind.

  • Sicherheitsdrosselung statt Sachmangel: Der gedrosselte Speicher und das leere Gewährleistungsrecht

    Sicherheitsdrosselung statt Sachmangel: Der gedrosselte Speicher und das leere Gewährleistungsrecht

    Wer eine Photovoltaikanlage mit einem 10-kWh-Speicher kauft und sich auf eine beworbene Vollkapazität verlässt, erlebt eine unangenehme Überraschung, wenn der Hersteller aus der Ferne die nutzbare Leistung auf 70 Prozent zusammenstreicht – einseitig, ohne Zutun des Käufers und auf unbestimmte Zeit. Genau diese Konstellation, die bundesweit zehntausende Anlagenbetreiber betrifft, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 26. Februar 2026 (Az. I-10 W 71/25) beurteilt – und sich dabei bemerkenswert deutlich auf die Seite des Herstellers gestellt.

    Hinweis: Es gibt inzwischen umfangreiche Rechtsprechung zum Thema, die ich in Ferner, jurisPR-ITR 2/2026 Anm. 6 zusammenfassend analysiert habe. Ich habe zudem die rechtlichen Grundlagen von Softwareupdates & -upgrades ausführlich dargestellt in Ferner, AnwZert ITR 16/2025 Anm. 3.

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  • Softwareupdates im Vertragsrecht

    Softwareupdates im Vertragsrecht

    Software wird heute nicht mehr einmalig ausgeliefert und dann „fertig“ genutzt, sondern lebt von dauernden Updates – genau an dieser Schnittstelle zwischen Technik und Recht setzen meine beiden aktuellen juristischen Fachaufsätze an, die ich hier kurz vorstellen möchte. Denn die juristische Landschaft hat sich verändert und wo wir vor kurzem noch diskutieren mussten, ob und wann Softwareupdates überhaupt zwingend sind, mehrt sich inzwischen die Liste, woraus sich Pflichten zu Updates ergeben – während nicht jedes Update auch ein Update im juristischen Sinne ist, denn Veränderungen an Software können sogar verboten sein.

    Hinweis: Die vertragliche Seite der Softwareupdates habe ich sowohl hier als auch hier im Detail vorgestellt.

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  • Fernabschaltung von Akkumulatoren

    Fernabschaltung von Akkumulatoren

    Die zunehmende Verbreitung von Fotovoltaikanlagen mit Batteriespeichern wirft nicht nur technische, sondern auch rechtliche Fragen auf. Besonders brisant wird es, wenn Hersteller aus Sicherheitsgründen eingreifen und die Leistung von Akkumulatoren per Software reduzieren oder ganz abschalten. Das Landgericht Traunstein (Az. 2 O 312/24 – das OLG München hat in einem Hinweisbeschluss dies inhaltlich bestätigt) hat in einer Entscheidung klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Betreiber solcher Speicheransprüche gegen den Hersteller geltend machen können – und wo die Grenzen liegen.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Die Bekämpfung gefälschter Waren ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der europäischen Strafverfolgungsbehörden. Besonders brisant wird es, wenn es um Produkte geht, die direkt Kinder betreffen: Spielzeug. Zwischen 2020 und 2025 führte Europol die Operation LUDUS durch, eine groß angelegte, internationale Aktion gegen den Handel mit gefälschtem Spielzeug. Ein kürzlich veröffentlichtes Papier fasst die Ergebnisse dieser fünfjährigen Initiative zusammen und gibt Einblicke in die Strukturen, Risiken und Entwicklungen dieses illegalen Marktes.

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  • Entwicklung der Robotik im Jahr 2025

    Entwicklung der Robotik im Jahr 2025

    Die aktuelle Ausgabe des World Robotics Report der International Federation of Robotics (IFR) zeichnet ein zunehmend klares Bild: Die globale Nachfrage nach Industrierobotern bleibt robust, doch die Dynamik verschiebt sich. Während einige Regionen und Branchen mit Rückgängen kämpfen, entstehen anderswo neue Wachstumsmotoren. Die Zahlen für 2024 zeigen eine Branche im Wandel – getrieben von technologischem Fortschritt, geopolitischen Spannungen und einem strukturellen Umbruch in der industriellen Produktion.

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  • Gefahren generativer KI für Geist und Umwelt

    Gefahren generativer KI für Geist und Umwelt

    Wenn Sie über die Gefahren generativer KI nachdenken, kommen Ihnen sicherlich auch Themen wie Sicherheit und Datenschutz in den Sinn. Doch während diese Aspekte zweifellos wichtig sind, gibt es noch unmittelbarere und tiefgreifendere Gefahren: die Wirkung von KI auf den Menschen selbst und die Umwelt. Die Nutzung generativer KI, insbesondere von Large Language Models wie ChatGPT, hat messbare Auswirkungen auf unsere kognitiven Fähigkeiten, unseren Sprachgebrauch und die ökologische Bilanz unseres Planeten. Diese Effekte sind nicht nur theoretischer Natur, sondern werden durch aktuelle Studien und empirische Analysen belegt.

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  • Leistungsreduktion eines Batteriespeichers durch Fernzugriff als Mangel

    Leistungsreduktion eines Batteriespeichers durch Fernzugriff als Mangel

    OLG Hamm zu Beschaffenheitsvereinbarung und Rücktritt beim Kauf eines Batteriespeichers: Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher gelten als Schlüsselelemente der Energiewende im privaten Wohnbereich. Kommt es allerdings – wie in einem vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 11. April 2025 entschiedenen Fall (Az. 2 U 5/25) – zu einem Fernzugriff des Herstellers und einer dauerhaft technischen Drosselung des Speichers auf nur 70 % der vereinbarten Leistung, stellt sich die Frage: Liegt hierin ein Sachmangel, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt? Die Antwort des Gerichts ist ebenso klar, wie weitreichend. Die Entscheidung ist eine von vielen zur Thematik, da es hier um einen Sachverhalt handelt, der viele Menschen betroffen hat.

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  • UWG: Keine Unterlassung ohne Marktteilnahme

    UWG: Keine Unterlassung ohne Marktteilnahme

    OLG Frankfurt zur fehlenden Aktivlegitimation im Lauterkeitsrecht: Mit Urteil vom 14. November 2024 (Az. 6 U 188/24) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb nicht zugelassener Krebsarzneimittel aufgehoben. Der Grund: Die antragstellende pharmazeutische Gesellschaft stand zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zur Antragsgegnerin – sie war lediglich potenzielle Mitbewerberin. Die Entscheidung verdeutlicht die Konsequenzen der mit dem „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ verschärften Anspruchsberechtigung nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG und stärkt zugleich die Konturen des Begriffs des Mitbewerbers.

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  • Produktsicherheit in der EU 2025

    Produktsicherheit in der EU 2025

    Produktsicherheit in Europa war lange Zeit eine rechtliche Selbstverständlichkeit im Hintergrund industrieller Tätigkeit. Doch die Jahre 2024 und 2025 markieren eine tiefgreifende Zäsur: Die Europäische Union hat mit einer Reihe neuer Rechtsakte – insbesondere der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und der Produkthaftungsrichtlinie (PLD) – ein neues Kapitel aufgeschlagen. Für Unternehmen bedeutet das nicht weniger als ein Paradigmenwechsel: weg von reaktiver Compliance, hin zu proaktiver Verantwortung im gesamten Produktlebenszyklus – physisch wie digital.

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  • LG Bielefeld zur Mängelhaftung bei Photovoltaikanlagen

    LG Bielefeld zur Mängelhaftung bei Photovoltaikanlagen

    Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen in Deutschland führt zu einer wachsenden Zahl von Rechtsstreitigkeiten zwischen Käufern und Anbietern. Häufig geht es um die mangelhafte Lieferung und Installation von Batteriespeichern, die nicht die erwartete Leistung erbringen oder aufgrund technischer Probleme vom Hersteller nachträglich in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Das Landgericht Bielefeld hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. 9 O 212/24) einen weiteren bedeutenden Beitrag zur Rechtsprechung in diesem Bereich geleistet.

    Das Urteil reiht sich in eine Serie ähnlich gelagerter Fälle ein, darunter Entscheidungen des Landgerichts Rostock und des Landgerichts Brandenburg. Dabei rückt insbesondere die Frage in den Fokus, ob eine nachträgliche Kapazitätsreduktion eines Batteriespeichers durch den Hersteller einen Sachmangel darstellt und welche Rechte Käufern in einer solchen Situation zustehen.

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  • LG Rostock zur Mangelhaftigkeit eines Batteriespeichers in einer Solaranlage

    LG Rostock zur Mangelhaftigkeit eines Batteriespeichers in einer Solaranlage

    Eine weitere Entscheidung zur Rückabwicklung eines Vertrages über eine Photovoltaikanlage hat nunmehr das Landgericht Rostock (Az. 2 O 316/24) getroffen: Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob der Käufer einer Solaranlage aufgrund einer nachträglichen Leistungsbeschränkung des Batteriespeichers durch den Hersteller vom Vertrag zurücktreten konnte.

    Das Gericht stellte fest, dass der Käufer berechtigt war, einen Teilrücktritt zu erklären und eine Rückzahlung der auf den Batteriespeicher entfallenden Kaufpreisanteile zu verlangen. Die Entscheidung beleuchtet nicht nur das Verhältnis zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht, sondern auch die Anforderungen an die Mangelhaftigkeit eines technischen Produkts und die Folgen eines externen Eingriffs durch den Hersteller.

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  • Geschäftsmodell Spionage-Apps

    Geschäftsmodell Spionage-Apps

    Die digitale Überwachung durch Spionage-Apps wirft einen dunklen Schatten auf den technologischen Fortschritt. Ursprünglich als Werkzeuge für besorgte Eltern beworben, die das Online-Verhalten ihrer Kinder im Blick behalten möchten, hat sich ein lukrativer Markt für heimliche Überwachung entwickelt – häufig mit verheerenden Folgen für Opfer, insbesondere Frauen in Beziehungen. Netzpolitik konnte einen Blick auf das konkrete Geschäftsmodell werfen – und es sollte eine Mahnung für alle sein, ihre Smartphones besser im Griff zu haben (dazu auch der Bericht bei Tagesschau).

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  • Haftung für Brand durch unbeaufsichtigtes Laden von E-Bike-Batterie

    Haftung für Brand durch unbeaufsichtigtes Laden von E-Bike-Batterie

    Das Landgericht Lübeck hat sich mit der Haftung für einen Brand durch unbeaufsichtigtes Laden einer E-Bike-Batterie beschäftigt: Dieses Urteil hat erhebliche Implikationen für die Risikobewertung im Bereich der E-Mobilität und für mietrechtliche sowie deliktsrechtliche Haftungskonstellationen.

    Das LG Lübeck (5 O 26/23) entschied in dem Fall, bei dem der Brand einer Halle auf das unbeaufsichtigte Laden einer E-Bike-Batterie zurückzuführen war, zu Gunsten der Eigentümer des Gebäudes: Die Klage zielte auf Schadensersatz gegen den Mieter der Halle ab, der die Batterie des E-Bikes geladen hatte. Kernfragen betrafen die Sorgfaltspflichten beim Betrieb von Elektrogeräten, insbesondere im gewerblichen Umfeld, und die Zurechnung solcher Gefahren. Hierbei wurde – unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – festgestellt, dass der Ladevorgang von Akkumulatoren bei Fahrzeugen zum Betrieb gehört, was eine weite Haftung eröffnet; wobei das LG sich auch postieren konnte, wann ein e-Bike als Fahrzeug im Sinne des StVG einzustufen ist.

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  • Fernsteuerung und Nutzungseinschränkung: Entscheidung des LG Darmstadt zur Drosselung von Batteriespeichern

    Fernsteuerung und Nutzungseinschränkung: Entscheidung des LG Darmstadt zur Drosselung von Batteriespeichern

    Wie geht man damit um, wenn ein gekaufter Akkumulator durch Eingriffe des Herstellers kaum mehr nutzbar ist? Die Thematik wird zunehmend Alltag und beschäftigt Gerichte: Die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 8. November 2024 (Az. 19 O 73/24) fügt der Diskussion um Fernzugriff und Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten von Akkumulatoren eine weitere Facette hinzu. Wie bereits die BGH-Entscheidung zur Fernsperrung von Autobatterien zeigt, beleuchtet auch dieses Urteil die rechtlichen Spannungen zwischen digital gesteuerten Eingriffen und dem Schutz von Käufer- und Nutzerrechten.

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  • BVerfG zu Encrochat: Keine generellen Beweisverwertungsverbote

    BVerfG zu Encrochat: Keine generellen Beweisverwertungsverbote

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 1. November 2024 (2 BvR 684/22) entschieden, dass die Verwertung von EncroChat-Daten in deutschen Strafverfahren nicht gegen die Verfassung verstößt. Diese Entscheidung fügt sich in die bestehende Rechtsprechung ein und setzt einen wichtigen Akzent in der Diskussion um digitale Beweismittel und Beweisverwertungsverbote.

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