Strafrecht, Verkehrsrecht & IT-Recht
Strafrecht, Verkehrsrecht & IT-Recht in Aachen: Wir sind eine Strafverteidiger-Kanzlei im Raum Aachen mit Büros in Alsdorf und Aachen, in der sich die Rechtsanwälte auf das Strafrecht & Wirtschaftsstrafrecht konzentrieren. Ergänzend sind wir im Verkehrsrecht (Rechtsanwalt Dieter Ferner) und IT-Recht (Rechtsanwalt Jens Ferner) tätig. Dabei trumpft Rechtsanwalt Jens Ferner als ausgewiesener Programmierer und Fachanwalt für IT-Recht mit mehr als nur juristischem Fachwissen.
Seit Jahrzehnten regional im Strafrecht & Wirtschaftsstrafrecht tätig: Wir bieten Ihnen Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht in der Nähe, im Raum Aachen. Rechtsanwalt Dieter Ferner ist seit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Dieter Ferner ist im Verkehrsrecht tätig, das mit dem Strafrecht sehr eng verzahnten ist – speziell bei Verkehrsunfall, Verkehrsstrafrecht & Fahrerlaubnis.
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist als Programmierer und Rechtsanwalt für Unternehmen im Softwarerecht, Urheberrecht & IT-Arbeitsrecht im Raum Aachen tätig. Schwerpunkt: Softwarerecht und das mit dem Strafrecht verbundene Cybercrime samt Persönlichkeitsrecht.
Haft, Vernehmung, Anklage, Hausdurchsuchung? Rechtsanwalt für Strafrecht hilft!
Wenn die Polizei vor der Türe steht, brauchen Sie einen starken Rechtsanwalt für Strafrecht, der klare Grenzen zieht. In diesen Situationen werden die häufigsten Fehler gemacht, die sich bis zum Urteil ziehen. Unsere Strafverteidiger helfen in den Regionen Aachen & Heinsberg.
7-Tage-Strafverteidiger-Notruf: 01579-2370323
Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Führerschein weg | Fahrverbot | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt für Strafrecht in Aachen + IT-Recht & Verkehrsrecht
Strafverteidiger und Rechtsanwälte in Alsdorf & Aachen mit klaren Werten – Fachanwälte in der Region Aachen & Heinsberg mit fokussierten Schwerpunkten, auf moderne Strafverteidigung, IT-Recht samt Cybercrime sowie effizientes Verkehrsrecht konzentriert.
Bei uns gibt es kein „Strafrecht nebenbei“: In unserer Kanzlei in Alsdorf finden Sie Ihren regional spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht plus Verkehrsrecht und IT-Recht für den Raum Aachen & Heinsberg – sowie in geeigneten Fällen als Strafverteidiger bei Gerichten in Mönchengladbach, Köln, Bergisch-Gladbach und Düsseldorf.
Bei der Staatsanwaltschaft arbeiten Juristen, die in ihrem Alltag ausschliesslich Strafrecht machen – um da auf Augenhöhe zu agieren, muss ein Strafverteidiger genau das auch bieten.
Weder Anwalts-Einheitsbrei noch Strafverteidigung von der Stange: Unsere Strafverteidiger bieten ein modernes Vorgehen, unsere Beauftragung und Bestellung kann innerhalb kürzester Zeit, noch am gleichen Tag, bei der zuständigen Behörde erfolgen, ohne dass ein Termin notwendig ist.
Gerade in Strafsachen darf das Gefühl nicht aufkommen, dass keine Kontrolle da ist oder der Anwalt sich nicht kümmert: Sachstandsmitteilungen gibt es bei uns darum nicht nur auf Aufforderung, sondern auch zwischenzeitlich per Mail, so dass keine Unruhe aufkommt – bei Rückrufbitten müssen Sie nicht mehrmals anfragen: Wir sind für Sie da.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner
Strafverteidiger & Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner
kontakt@ferner-alsdorf.de
Unser Strafverteidiger-Notruf: 01579-2370323
Büro Alsdorf
Carl-Zeiss-Strasse 5, 52477 Alsdorf
02404 92100
Zweigstelle Aachen
Krakaustrasse 27a, 52064 Aachen
0241-89439761
Email: kontakt@ferner-alsdorf.de
Strafrecht aus Überzeugung
Weil es um Sie geht, um Ihre Freiheit und Ihre gesellschaftliche Achtung: Spezialisierte Strafverteidigung durch überzeugte Rechtsanwälte für Strafrecht, die sich auf regionale Strafverteidigung konzentrieren, sich die notwendige Zeit für Sie nehmen – und sich nicht verzetteln. Wir bieten erfahrene Strafverteidigung im gesamten Strafrecht, ihren Rechtsanwalt für Strafrecht in Aachen.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner + Strafverteidiger & Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner
Tätigkeiten unserer Rechtsanwälte
- Strafverteidigung: In der Strafverteidigung steht der Name unserer Kanzlei im Raum Aachen seit Jahrzehnten für solide, überzeugende Arbeit im gesamten Strafrecht. Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht Aachen („Strafverteidiger“ oder auch „Strafanwalt“) mit klarer Kante im Gerichtssaal. Mehr zu unserer Strafverteidigung.
- Verkehrsstrafrecht & Verkehrsrecht: Unsere Tätigkeiten in der Strafverteidigung werden ergänzt durch Vertretung in den angrenzenden Gebieten als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht inkl. Verkehrsunfall. Ebenso im mit dem Verkehrsstrafrecht verbundenen Fahrerlaubnisrecht, also bei Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot.
- IT-Recht und Technologierecht: Unterstützung im Persönlichkeitsrecht sowie bei ausgewählten Rechtsfragen der IT-, Technologien und Digitalisierung für Unternehmen im Raum Aachen & Heinsberg – speziell im Softwarerecht, IT-Vertragsrecht, IT-Arbeitsrecht & Urheberrecht sowie künstlicher Intelligenz. Auch bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung.
- Cybercrime: Ein spezieller Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei liegt im digitalen Strafrecht mit Schwerpunkt in der Strafverteidigung im Cybercrime (IT-Strafrecht & Darknet)
- Kapitalstrafrecht: Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Mord, Totschlag, Raub (mehr dazu)
- Wirtschaftsstrafrecht: Bei Wirtschaftsstrafsachen sind wir behilflich insbesondere im Arbeitsstrafrecht und bei Vermögensdelikten wie Betrug oder Subventionsbetrug.
- Waffenstrafrecht: Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz – mehr zur Tätigkeit im Waffenstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht: Umfangreiche Erfahrung im BTM-Strafrecht, nicht zuletzt geprägt durch die grenznahe Region Aachen/Heinsberg – mehr zur Tätigkeit im BTM-Strafrecht.
- Jugendstrafrecht: Professionelle Verteidigung im Jugendstrafrecht gehört bei uns zum Standardprogramm.
- Revision: Unsere auf die Strafverteidigung ausgerichtete Kanzlei führt Ihre Revision im Strafrecht.
Spezialisierte Kanzlei im Aachener Nordkreis
In unserer Alsdorfer Kanzlei sind zwei Rechtsanwälte, die im Schwerpunkt als Rechtsanwalt für Strafrecht in Aachen tätig sind: Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht) & Rechtsanwalt Jens Ferner (Strafverteidiger und Fachanwalt für IT-Recht).
Dabei profitieren Sie von der zentralen Lage unserer auf Strafverteidigung ausgerichteten Kanzlei in Alsdorf, im Herzen der Städteregion Aachen: So sind wir in kurzer Zeit für Sie verfügbar, insbesondere aus den angrenzenden Städten Baesweiler, Würselen, Herzogenrath, Übach-Palenberg, Merkstein, Geilenkirchen, Eschweiler und Aldenhoven – und natürlich an den Amtsgerichten in Aachen, Geilenkirchen, Heinsberg, Monschau und Eschweiler entsprechend schnell verfügbar. In geeigneten Fällen übernehmen wir zudem Strafverteidigungen in Mönchengladbach, Köln, Bergisch-Gladbach und Düsseldorf.
Rechtsanwälte mit klaren Werten
Wir machen es anders im harten Kampf um Ihre Rechte – offen, achtsam, persönlich, orientiert an klaren Werten und regional ausgerichtet. Unsere gesamte Tätigkeit orientiert sich an nachhaltigem Wirken und dem Streben nach sinnvollen Ergebnissen. Wir bieten die Sicherheit, dass Ihr Fall im Kampf um Ihre Rechte und gesellschaftliche Achtung, konsequent und hart bearbeitet wird. Informieren Sie sich über unsere etwas andere Kanzlei.
News in unserem Blog
Umgangsrechtsstreit: Prozesskosten sind keine außergewöhnliche Belastung
Der Bundesfinanzhof bleibt bei seiner restriktiven Linie hinsichtlich des Abzugs von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen: Ein Abzug ist selbst dann ausgeschlossen, wenn die Kosten für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland entstanden sind. (mehr …) „Umgangsrechtsstreit: Prozesskosten sind keine außergewöhnliche Belastung“
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Wert des Erlangten bei Einziehung bestimmt sich nach Verkehrswert
Der 6. Senat des BGH hat sich postiert und klar gestellt, dass der Wert des Erlangten im Rahmen der Einziehung nicht am Neupreis festzumachen ist, sondern der Verkehrswert heran zu ziehen ist und auch etwa ein „Abzug neu für alt“ zu Berücksichtigen ist: Die Annahme der Strafkammer, der Wert des Erlangten bemesse sich – ohne jedwede Differenzierung…
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Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wegen Corona-Verordnung
Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist nicht verletzt, wenn durch eine Corona-Schutzverordnung das eigene Haus nur aus triftigen Gründen verlassen werden darf. Der BGH stellt nunmehr klar, dass der Besuch von Gerichtsverhandlungen hierzu gehört: Angesichts dieser Bedeutung der grundsätzlichen Öffentlichkeit eines Strafverfahrens, die auch dadurch belegt wird, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens…
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Zeuge vom Hörensagen
Auch der „Zeuge vom Hörensagen“ kann zur Beweisführung im Strafprozess genutzt werden. Allerdings können, mit ständiger Rechtsprechung des BGH, auf solche Aussagen von „Zeugen vom Hörensagen“ Feststellungen, welche den Schuldspruch tragen, nur dann gestützt werden, wenn die Bekundungen durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen bestätigt worden sind. Sollen Erkenntnisse aus anderen Strafverfahren als Belastungsindizien herangezogen…
Angriff durch nicht angeleinten Hund kann Körperverletzung sein
Greift ein nicht angeleinter Hund einen Spaziergänger an, kann das auch strafrechtliche Folgen haben, wie nun ein 24-jähriger Mann aus Quakenbrück vor dem Landgericht Osnabrück erfahren musste. Die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe, nachdem einer seiner Schäferhunde eine Frau zu Fall gebracht hatte (Urteil vom 20.…
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Aufdrängen von Upgrade wegen angeblicher Sicherheitsprobleme wettbewerbswidrig
Einen ganz besonderen Fall hatte das OLG München (6 U 3509/19) zu entscheiden: Es ging um die Frage, wie man mit einem aufgedrängten Upgrade umgeht. Üblicherweise streitet man im Softwarerecht ja eher um das Gegenteil, nämlich um die Frage der Updatepflicht. Dabei ging es um ein Softwareunternehmen, das wohl einen orthopädischen Chirurgen angeschrieben und darauf…
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Kosten von Baumfällung nicht umlagefähig
Die Kosten für die Gartenpflege können Vermieter grundsätzlich über die Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Denn hierbei handelt es sich um laufende Kosten. Das hat jetzt das Amtsgericht Leipzig klargestellt. Es hat aber auch auf eine wichtige Ausnahme hingewiesen. (mehr …) „Kosten von Baumfällung nicht umlagefähig“