Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
– Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht –
Wir können Strafrecht und IT-Recht
Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht
Wirtschaftsstrafrecht & Managerhaftung | IT-Strafrecht & Cybersicherheit | Softwarerecht
Fachanwälte für Strafrecht | Fachanwalt für IT-Recht
Wenn ein Brief von der Staatsanwaltschaft kommt, ist der erste Gedanke meist Angst. Genau dann sind wir für Sie da.
Rechtsanwalt für Strafrecht und IT-Recht anders
Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht im Raum Aachen: Als seit 30 Jahren bestehende, hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei unterstützen wir Mandanten genau dort, wo andere nicht mehr weiterwissen. Wir bieten spezialisiertes IT-Recht und eine fokussierte Strafverteidigung – kein „Strafrecht nebenbei“, sondern eine klare Konzentration auf die Strafverteidigung. Rechtsanwalt Jens Ferner ist in einer Familie von Strafverteidigern aufgewachsen und hat sich schon als Kind das Programmieren selbst beigebracht, um später IT-Fachbücher zu schreiben. Beides hat ihn nie losgelassen und heute verbindet er als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht genau das, was andere trennen: juristische Verteidigung, strategisches Denken und technisches Verständnis auf Entwicklerebene.
Über uns
Wo Standardkanzleien an Grenzen stoßen, fängt unsere Arbeit an. Unsere Fachanwälte sind fortlaufend in Krisenmanagement und Kommunikationspsychologie geschult und schreiben selbst juristische Fachpublikationen – Strafverteidigung und die Beratung von Managern und Unternehmen verstehen wir deshalb als strategisches Coaching, nicht als Routine. Sie erhalten fachlich starke, individuell ausgearbeitete Schriftsätze, eine klare Strategie und Anwälte, die persönlich für Sie erreichbar sind.
Und weil unser Fachanwalt zugleich Softwareentwickler ist, nutzen wir eine selbst entwickelte, lokal in der Kanzlei betriebene KI für die zeitraubende Fleißarbeit: umfangreiche Ermittlungsakten aufbereiten und bereinigen, Zahlungsflüsse und Organigramme visualisieren oder erstellte IT-Verträge redaktionell nachbearbeiten. Ihre Daten bleiben dabei im Haus – und unsere Anwaltszeit fließt dahin, wo sie zählt: in Ihre Strategie und Verteidigung.
Unsere Leistungen

Strafverteidigung
Eine hochspezialisierte Kanzlei, die sich in der Strafverteidigung auf ausgewählte und anspruchsvolle Bereiche des Strafrechts konzentriert: Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, BtMG/KCanG/AMG, Medizinstrafrecht, Cybercrime & Medienstrafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht mit Schwerpunkten Arbeitsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Dazu kommt unsere Beratung in der Managerhaftung.

IT-Recht & Softwarerecht
IT-Recht nur für Unternehmen und nur in einem konkreten Bereich: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist Softwareentwickler und IT-Fachbuchautor, der als Anwalt ausschließlich Unternehmen mit Spezialisierung auf Softwarerecht, IT-Verträge & Cloud inkl. Lizenzrecht, Cybersicherheit, künstliche Intelligenz sowie IT-Arbeitsrecht berät.

Cyberstrafrecht
Cyberstrafrecht ist mehr als schlichtes Cybercrime: Wir kombinieren eine hochspezialisierte Tätigkeit im Strafrecht und IT-Recht mit herausragendem technologischem Wissen und Publikationen, beispielsweise zu Quantenkryptografie, digitalen Beweismitteln oder der Technik künstlicher Intelligenz bei der Memorisierung. Auf dieser Basis bieten wir eine herausragende Verteidigung und Beratung in den Bereichen Cybercrime, Cybersicherheit und Datenschutzstrafrecht sowie bei Fragen des Außenwirtschaftsstrafrechts im Zusammenhang mit Technologien.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Er ist Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- und Krisenkommunikation (SRH) und Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Zudem veröffentlicht er laufend wissenschaftliche Arbeiten als Fachautor im Strafrecht, IT-Recht & Arbeitsrecht und ist als Softwareentwickler tätig. Er hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht und hat Lehraufträge für IT-Compliance mit Schwerpunkt KI-Kompetenz sowie für Wirtschaftsstrafrecht an der FH Aachen. Außerdem ist er fortlaufend in Kommunikationspsychologie, strategischem Krisenmanagement, Compliance und Cybersecurity geschult. Als juristischer Berater ist er spezialisiert auf Cybersecurity, digitale Beweismittel, IT-Arbeitsrecht und Softwarerecht – als Strafverteidiger spezialisiert er in Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Arbeitsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht.
Preisgestaltung
Volle Transparenz bei Kosten – ohne Überraschungen.
Strafverteidigung
ab 595 € inkl. USt.
- Erste Tätigkeit (Bestellung, Akteneinsicht, Aktenkopie für Mandant als PDF, Einarbeitung in Akte und ausreichende Beratungszeit für Mandant) immer zum pauschalen Preis
- Strafverteidigungen im Raum Aachen / Heinsberg / Düren im Regelfall bei Vergehen ohne Mindestfreiheitsstrafe zu den gesetzlichen Gebühren nach RVG
- Strafverteidigungen im Regelfall zu pauschalen Gebühren, zum Beispiel bei regionalen Vergehen ohne Mindestfreiheitsstrafe ab 892,50 EUR im gesamten Ermittlungsverfahren
- Anwalt als persönlicher Ansprechpartner, kein Verstecken hinter dem Sekretariat
- Seriosität statt Show-Effekte: Wir punkten mit eigenen Publikationen und stilvoller Arbeitsweise
Beratung im IT-Recht
ab 892,50 € inkl. USt.
- Planbare Tätigkeit: im Regelfall zu pauschalen Gebühren mit zeitabhängigen Kosten für Mandantenkorrespondenz
- Hochspezialisiert auf Softwarerecht, IT-Verträge, Cybersicherheit, Cyberstrafrecht inkl. Cloud und KI
- Keine Verzettelung durch Zivilprozesse oder Verbraucherrecht, sondern reine Beratung von Unternehmen
- Kurzfristige Verfügbarkeit und schnelle Reaktionen
- Qualifiziert durch fortlaufende Publikationen im IT-Recht
Kontakt aufnehmen
Polizei und Staatsanwaltschaft kennen keine Öffnungszeiten und wir auch nicht – im echten Notfall rufen Sie sofort an und ansonsten erreichen Sie uns am schnellsten digital. Wir in der Reaktion deutlich schneller, als Sie es gerade erwarten.
Keine Bots, virtuellen Assistenten oder automatisierten Mails: Bei uns gibt es kein „Mein Anwalt ist nicht erreichbar“ und auch kein „Mein Anwalt ruft nicht zurück“.
Rückruf buchen
Im Notfall: 0175 1075646
kontakt@ferner-alsdorf.de
Sind wir nicht die Richtigen für Ihren Fall, sagen wir es Ihnen sofort und ehrlich.
Strafverteidiger-Notruf: Anklage, Haftbefehl, Beschuldigtenvernehmung, Bewährungswiderruf, Hausdurchsuchung?
In diesen Situationen werden die häufigsten Fehler gemacht, die sich bis zum Urteil ziehen. Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Auch wenn Sie gerade auf der Flucht sind und ein Haftbefehl in der Welt ist: Suchen Sie sofort Beratung! Bei uns finden Sie echte Strafverteidiger und ihren Fachanwalt für Strafrecht.
Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Führerschein weg | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten











