Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
– Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht –
Wir können Strafrecht und IT-Recht
Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht
Wirtschaftsstrafrecht & Managerhaftung | IT-Strafrecht & Cybersicherheit | Softwarerecht
Fachanwälte für Strafrecht | Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt für Strafrecht und IT-Recht anders
Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht im Raum Aachen: Als seit 30 Jahren bestehende, hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei unterstützen wir Mandanten genau dort, wo andere nicht mehr weiterwissen. Wir bieten spezialisiertes IT-Recht und eine fokussierte Strafverteidigung – kein „Strafrecht nebenbei“, sondern eine klare Konzentration auf die Strafverteidigung. Rechtsanwalt Jens Ferner ist in einer Familie von Strafverteidigern aufgewachsen und hat sich schon als Kind das Programmieren selbst beigebracht, um später IT-Fachbücher zu schreiben. Beides hat ihn nie losgelassen und heute verbindet er als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht genau das, was andere trennen: juristische Verteidigung, strategisches Denken und technisches Verständnis auf Entwicklerebene.
Über uns
Wo Standardkanzleien und Standardlösungen an Grenzen stoßen, sind unsere Fachanwälte der richtige Ansprechpartner: Fortlaufend geschult in Krisenmanagement und Kommunikationspsychologie sowie mit unseren juristischen Fachpublikationen verstehen wir Strafverteidigung und Beratung von Managern sowie Unternehmen als strategische Beratung und persönliches Coaching. Sie erhalten fachlich starke, individuell ausgearbeitete Schriftsätze, eine klare strategische Beratung und eine echte persönliche Erreichbarkeit Ihrer Anwälte.
Unsere Leistungen

Strafverteidigung
Kein Anwalt für alles, sondern eine hochspezialisierte Kanzlei, die sich auf ausgewählte und anspruchsvolle Bereiche des Strafrechts konzentriert: Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Managerhaftung, Cybercrime, Arbeitsstrafrecht, Sexualstrafrecht und Jugendstrafrecht.

IT-Recht
IT-Recht nur für Unternehmen und nur in einem konkreten Bereich: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist Softwareentwickler und IT-Fachbuchautor, der als Anwalt ausschliesslich Unternehmen im Bereich Softwarerecht, IT-Verträge, Cybersicherheit und KI berät.

Cyberstrafrecht
Die Kombination aus jeweils hochspezialisierter Tätigkeit im Strafrecht und IT-Recht bei herausragendem technologischen Wissen mit Publikationen etwa zu Quantenkryptographie, Deepfakes oder der Technik künstlicher Intelligenz bei Memorisierung führt zu herausragender Verteidigung und Beratung bei Cybercrime und Cybersicherheit.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Er ist Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- und Krisenkommunikation (SRH) und Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Zudem veröffentlicht er laufend wissenschaftliche Arbeiten als Fachautor im Strafrecht und IT-Recht und ist als Softwareentwickler tätig. Er hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht. Er hat Lehraufträge für IT-Compliance mit Schwerpunkt KI-Kompetenz sowie für Wirtschaftsstrafrecht an der FH Aachen. Außerdem ist er fortlaufend in Kommunikationspsychologie, strategischem Krisenmanagement, Compliance und Cybersecurity geschult. Als Rechtsanwalt ist er spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, digitale Beweismittel, Wirtschaftsstrafrecht und Softwarerecht.
Preisgestaltung
Volle Transparenz bei Kosten – ohne Überraschungen.
Strafverteidigung
ab 595 € inkl. USt.
- Erste Tätigkeit (Bestellung, Akteineinsicht, Aktenkopie für Mandant als PDF, Einarbeitung in Akte und ausreichende Beratungszeit für Mandant) immer zum pauschalen Preis
- Strafverteidigungen im Raum Aachen / Heinsberg / Düren im Regelfall zu den gesetzlichen Gebühren nach RVG
- Sonstige Strafverteidigungen im Regelfall zu pauschalen Gebühren mit zeitabhängigen Kosten für Mandantenkorrespondenz
- Anwalt als persönlicher Ansprechpartner, kein Verstecken hinter dem Sekretariat
- Seriosität statt Show-Effekte: Wir punkten mit eigenen Publikationen und stilvoller Arbeitsweise
Beratung im IT-Recht
ab 892,50 € inkl. USt.
- Planbare Tätigkeit: im Regelfall zu pauschalen Gebühren mit zeitabhängigen Kosten für Mandantenkorrespondenz
- Hochspezialisiert auf Softwarerecht, IT-Verträge, Cybersicherheit, Cyberstrafrecht und KI
- Keine Verzettelung durch Zivilprozesse oder Verbraucherrecht, sondern reine Beratung von Unternehmen
- Kurzfristige Verfügbarkeit und schnelle Reaktionen
- Qualifiziert durch fortlaufende Publikationen im IT-Recht
Get in touch
Polizei und Staatsanwaltschaft kennen keine Öffnungszeiten und wir auch nicht – der erste Kontakt funktioniert bei uns darum immer digital, dafür sind wir in der Reaktion deutlich schneller, als Sie es gerade erwarten.
Keine Bots, virtuellen Assistenten oder automatisierten Mails: Bei uns gibt es kein „Mein Anwalt ist nicht erreichbar“ und auch kein „Mein Anwalt ruft nicht zurück“.
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Im Notfall: 0175 1075646
kontakt@ferner-alsdorf.de



