Rechtsanwalt Jens Ferner, Rechtsanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Strafrecht in Aachen und für Heinsberg und Düren

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
– Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht –

Wir können Strafrecht und IT-Recht.

Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht
Wirtschaftsstrafrecht | IT-Strafrecht & Cybersicherheit | Managerhaftung
Fachanwälte für Strafrecht | Fachanwalt für IT-Recht

– Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht –

Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht im Raum Aachen: Als seit 25 Jahren bestehende hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei im Raum Aachen unterstützen wir Mandanten genau dort, wo andere nicht mehr weiterwissen. Dabei bieten wir spezialisierte Strafverteidigung, also kein „Strafrecht nebenbei“, sondern klare Konzentration auf die Strafverteidigung; speziell im Wirtschaftsstrafrecht und an der Schnittstelle aus Strafrecht & IT-Recht – von klassischem Cybercrime, über DSGVO-Strafrecht bis zu Geheimnisdelikten.

Wo Standardkanzleien und Standardlösungen an Grenzen stoßen, sind unsere Fachanwälte der richtige Ansprechpartner: Fortlaufend geschult in Krisenmanagement und Kommunikationspsychologie sowie mit unseren juristischen Fachpublikationen verstehen wir Strafverteidigung als strategische Beratung und persönliches Coaching. Sie erhalten fachlich starke, individuell ausgearbeitete Schriftsätze, eine klare strategische Beratung und eine echte persönliche Erreichbarkeit Ihrer Anwälte.

Keine Bots, virtuellen Assistenten oder automatisierten Mails: Bei uns gibt es kein „Mein Anwalt ist nicht erreichbar“ und auch kein „Mein Anwalt ruft nicht zurück“.

Kontakt

Wir sind eine auf Strafverteidigung (keine Opfervertretung!) und IT-Recht hochspezialisierte Kanzlei im Raum Aachen, die in sinnvollen Fällen auch bundesweit tätig ist. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht, RA JF zudem Fachanwalt für IT-Recht.

Digitale Kommunikationswege (E-Mail, Messenger, Videocalls)Immer persönliche Beratung bei wichtigen Entscheidungen
Transparenz und Planbarkeit bei KostenFachlich fundiert dank fortlaufender Publikationen
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf - Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht

Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung 

Adresse

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Straße 5
52477 Alsdorf
Technologieregion Aachen

Telefon

02404 92100
Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646

Messenger

E-Mail (Kanzleiteam)

Ihr hochspezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht in Aachen, Heinsberg & Düren bieten auch einen Strafverteidiger-Notruf: In Ermittlungs-Situationen werden die häufigsten Fehler von Betroffenen gemacht – die sich dann bis zum Urteil ziehen. Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Bei uns finden Sie echte Strafverteidiger und Ihren Fachanwalt für Strafrecht, speziell im Raum Aachen / Heinsberg / Düren – in sinnvollen Fällen auch bundesweit.

Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | BewährungswiderrufVermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift | digitale Beweismittel

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Hochspezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht im Raum Aachen

Kein Zivilrecht, kein „Strafrecht nebenbei“ und vor allem kein „Anwalt für alles“: Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht, der sich auf Strafverteidigung spezialisiert und in sinnvollen Fällen auch bundesweit tätig ist. Unsere Spezialität ist die Schnittstelle aus Strafrecht & IT-Recht, etwa bei digitalen Beweismitteln, Cybercrime, Datenlecks oder im Umgang mit Geheimnisschutz.

Unsere Fachanwälte für Strafrecht konzentrieren sich mit ihrer spezialisierten Strafverteidiger-Tätigkeit primär auf den Großraum Aachen, Düsseldorf, Köln/Bonn. Als Rechtsanwälte für Strafrecht sind sie besonders gut verfügbar für Strafprozesse vor den Landgerichten Aachen, Köln, Mönchengladbach, Bonn und Düsseldorf sowie vor den Amtsgerichten Aachen, Eschweiler, Monschau, Schleiden, Heinsberg, Geilenkirchen, Düsseldorf, Köln, Erkelenz, Mönchengladbach, Kerpen, Bergheim, Bonn und Neuss.

Auch in existenzbedrohenden Lagen in Strafprozessen entscheidet am Ende die Psychologie der Entscheidungsträger: Unsere Anwälte verbinden darum Strafprozessrecht mit Erkenntnissen der Entscheidungsforschung (Heuristiken, Biases) sowie Krisenkommunikation und bieten Orientierung für Vorstände, Geschäftsführer und Rechtsabteilungen, wenn die Situation unübersichtlich wird – juristisch fundiert, strategisch gedacht.

Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht, spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime und Technologierecht

Rechtsanwalt Jens Ferner

Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht

Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH), Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht & zur EU-Staatsanwaltschaft; zudem laufende wissenschaftliche Publikationen als Fachautor im Strafrecht und IT-Recht sowie Softwareentwickler – hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen); sowie fortlaufend geschult in Kommunikationspsychologie, strategischem Krisenmanagement, Compliance und Cybersecurity. Als Rechtsanwalt spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, digitale Beweismittel, Wirtschaftsstrafrecht & Softwarerecht.

Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, spezialisiert auf Strafverteidigung

Rechtsanwalt Dieter Ferner

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidiger, Rechtsanwalt & Gründer der Kanzlei in Alsdorf – und seit gut 25 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt ausschließlich Strafverteidigungen im Arbeitsstrafrecht.