Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf - Rechtsanwalt Ferner, Anwalt für Strafrecht, IT-Recht und Kunstrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf >
100% Strafverteidiger & IT-Recht

Wir können Strafrecht – und IT-Recht.

Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht im Raum Aachen
Strafrecht, Cybercrime & Wirtschaftsstrafrecht | Medien-& IT-Recht | Arbeitsrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Fachanwälte für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht

Mit mehr als einem Vierteljahrhundert Erfahrung hat sich unsere Kanzlei auf konkrete Bereiche spezialisiert: kompromisslose Strafverteidigung, sachliches Wirtschaftsstrafrecht sowie anspruchsvolles IT-Recht – ergänzt mit starkem Arbeitsrecht.

Unser oberstes Ziel ist Ihre umfassende und stilvolle Strafverteidigung sowie Beratung zur Vorstandshaftung. Bei der Strafverteidigung gehen wir keine Kompromisse ein, „Strafrecht nebenbei“ gibt es bei uns nicht. Unsere engagierten Fachanwälte für Strafrecht konzentrieren sich als Ihre Strafverteidiger auf eine präzise und harte Verteidigung. Speziell in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Cybercrime + Medienrecht & Unternehmenskrise.

Unsere Kanzlei verbindet Technologie und Kreativität zu ganzheitlichen und maßgeschneiderten Lösungen: Unsere Expertise erstreckt sich auf das anspruchsvolle Gebiet des IT-Rechts. Wir beraten Unternehmen zu modernen Technologien: Software & KI, Batterien, Quanten- & Weltraumtechnologie. Dies in den Bereichen rund um Softwarerecht, Green-IT, Cybersecurity & DSGVO, Verträge & Haftung und Werberecht.


Unsere Lösungen

Wir bieten Unterstützung in den folgenden Bereichen

Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf das Strafrecht und Technologie-/IT-Recht, ergänzt um Medienrecht + Arbeitsrecht.
  • Erreichbarkeit: bevorzugt per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de;
    telefonisch Mo, Di, Mi, Do 08:00 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00 unter 02404-92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Im strafrechtlichen Notfall: 0175 1075646
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Bearbeitung, die man erwartet: kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren, sondern erklärte, nachvollziehbare Gebühren – dazu unmittelbare Erreichbarkeit des Anwalts, bei einer Sprache, die Sie verstehen
  • Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Regional. Sozial. Nachhaltig.

Fairness | Achtsamkeit | Nachhaltigkeit | Humor | Kommunikation

Als Anwälte wollen wir nicht einfach nur gewinnorientiert „arbeiten“, sondern in unserer Rolle als Anwälte und Verteidiger den Menschen helfen. Unsere Arbeit ist geprägt von einem Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und Qualität im Sinne einer sozialen Verantwortung. Unsere Kanzlei basiert auf verbindlichen Werten – ehrlich und einfühlsam, geprägt von regionaler und sozialer Verbundenheit, mit einem nachhaltigen Arbeitsansatz.

Die Strafverteidigung wurde von uns neu gedacht: Das von uns entwickelte Modell „Consult different“ orientiert sich an einer extrem sachlichen Arbeitsweise sowie dem amerikanischen Modell, das von einer viel persönlicheren Arbeitsweise durch Rechtsanwälte geprägt ist. Denn wenn Sie sich in einem Strafverfahren einsam und verloren fühlen, brauchen Sie einen direkten Ansprechpartner mit Zeit, Ehrlichkeit und Empathie. Dazu kommt unsere Verteidigung in den Medien und der Öffentlichkeit von Anwälten, die sich in Krisenkommunikation fortbilden.

Rechtsanwalt Ferner, Anwaltskanzlei Fenrer Alsdorf in Aachen - Kanzlei mit Werten: Regional. Sozial. Nachhaltig. (Fairness | Achtsamkeit | Nachhaltigkeit | Humor | Kommunikation)

Schwerpunkte

Strafverteidigung: Rechtsanwalt Ferner, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger im Raum Aachen

Strafverteidigung + Medien & Krise

Bei uns ist kein Platz für „Strafrecht nebenbei“: die Strafverteidiger unserer, im Raum Aachen ansässigen, Anwaltsboutique konzentrieren sich bei Privatpersonen auf die Strafverteidigung. Wir sind keine „Anwälte für alles“, sondern haben frühzeitig erkannt, dass man im Strafrecht absolute Profis braucht, die sich nicht verzetteln – damit klare Ansagen auch einen echten Wert haben.

Denn bei strafrechtlichen Vorwürfen geht es nicht nur um die Strafe, die Sanktion allein, sondern auch immer um Ihre Reputation. Im Sozialleben und Geschäftsleben ist Ihr Ansehen, ihr guter Name, von besonderer Bedeutung – wir finden gesichtswahrende Lösungen, damit ihr Leben weitergehen kann. Darum sind wir hier auch im Medienrecht und bei der Unternehmenskrise behilflich.


Wirtschaftsstrafrecht, IT-Sicherheit & Cybercrime

Wir beraten und verteidigen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Vorstandshaftung und Cybercrime. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Zusatzqualifikation als Fachanwalt für IT-Recht verfügt Rechtsanwalt Jens Ferner über eine einzigartige Expertise, die es ihm ermöglicht, die Schnittstellen zwischen klassischen strafrechtlichen Fragestellungen und den Herausforderungen der digitalen Welt zu navigieren. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unternehmenskrisen, die durch Datenlecks oder Sicherheitsvorfälle ausgelöst werden können, stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. [Wirtschaftsstrafrecht, Cybercrime, IT-Sicherheitsrecht & DSGVO]

Wirtschaftsstrafrecht und Cybercrime - Rechtsanwalt Ferner für Cybercrime

Rechtsanwalt für Werberecht, Green-IT und Umweltstrafrecht: Umwelt in Werbung und Strafrecht

Umwelt & Lebensmittel in Werbung und Strafrecht

Wir setzen uns für eine nachhaltige und umweltschonende Informationstechnologie ein. Deshalb beraten wir Unternehmen dabei, ihre IT-Prozesse umweltverträglich zu gestalten und rechtssicher zu handeln. Im Rahmen der Werbung mit umweltbezogenen Aussagen unterstützen wir Sie bei der Formulierung transparenter und rechtlich einwandfreier Werbeaussagen, um Irreführung und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ebenso rund um die Bewerbung von Lebensmitteln. Dazu sind wir als Strafverteidiger-Kanzlei im Umweltstrafrecht tätig und vertreten und beraten Mandanten bei umweltstrafrechtlichen Vorwürfen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um in allen umweltrelevanten Rechtsfragen sicher und verantwortungsvoll zu handeln. [ Green-IT, Werberecht und Umweltstrafrecht ]


Technologie: Software, Quanten & Weltraum

In der Aachener Region ist unsere Kanzlei seit über zwei Jahrzehnten als renommierte Adresse für IT-Recht (damals noch „EDV-Recht“ oder „Computerrecht“) bekannt. Unser IT-Fachanwalt Jens Ferner, mit jahrelanger Expertise im IT-Recht, hat sich neben der Strafverteidigung insbesondere auf die speziellen Anforderungen von Tech-Kreativfirmen spezialisiert.
So bieten wir Beratung im Softwarerecht samt KI, Recht des Quantencomputing und Weltraumrecht an. RA Jens Ferner setzt sich zudem mit großer Passion für die rechtlichen Herausforderungen ein, die sich im Kontext digitaler Kunst und Kreativität für Galerien, Werbeagenturen und Künstler ergeben. Daher sind Rechtsfragen von Kreativität und Schutzrechten, vor allem im digitalen Urheberrecht, integraler Bestandteil unserer Kanzlei.

Rechtsanwalt für Software, KI, Quantenrecht & Weltraumrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf - Ferner: Rechtsanwalt für Strafrecht und IT-Recht Aachen

Batterien und Rohstoffe

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner hat frühzeitig die zunehmende Vernetzung von Technologie und Energie erkannt: Daher haben wir unser Beratungsangebot um das Batterierecht erweitert. In einer Welt, in der nachhaltige Energielösungen immer wichtiger werden, stehen Batterien und ihre Technologien im Mittelpunkt vieler Innovationen.
Wir bieten umfassende rechtliche Beratung rund um das Batterierecht an, mit einem Fokus auf die rechtlichen Aspekte der Rohstoffgewinnung und -verwendung inkl. des Datenrechts. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Sie durch die komplexen rechtlichen Herausforderungen im Bereich Batterietechnologie und Rohstoffe zu navigieren. [ Batterierecht und Datenrecht ]

Rechtsanwalt Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht, spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime und Technologierecht

Rechtsanwalt Jens Ferner

Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht

Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar & Softwareentwickler – hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht. Rechtsanwalt Jens Ferner sich spezialisiert auf Strafverteidigung und die Bedürfnisse von Tech-Kreativfirmen.

Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, spezialisiert auf Strafverteidigung

Rechtsanwalt Dieter Ferner

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidiger, Rechtsanwalt & Gründer der Kanzlei in Alsdorf – und seit weit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt ausschließlich Strafverteidigungen.

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