Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
– Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht –
Wir können Strafrecht und IT-Recht.
Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht im Raum Aachen, Heinsberg und Düren
Wirtschaftsstrafrecht & Managerhaftung | IT-Strafrecht & Cybersicherheit | Softwarerecht
Hochspezialisiertes Strafrecht und IT-Recht

Rechtsanwalt für Strafrecht und IT-Recht im Raum Aachen, Heinsberg und Düren
Als seit 30 Jahren bestehende, hochspezialisierte Fachanwaltskanzlei im Raum Aachen unterstützen wir Mandanten bundesweit genau dort, wo andere nicht mehr weiterwissen: Bei uns gibt es kein „Strafrecht nebenbei“ sondern eine klare Konzentration auf konkrete Tätigkeiten im IT- und Strafrecht. Rechtsanwalt Jens Ferner verbindet, was andere trennen: fachliche Strafverteidigung, strategisches Denken und technisches Verständnis auf Entwicklerebene. Übrigens: Wir sind bundesweit tätig und haben unseren Sitz in einer ländlichen Region (Aachen / Heinsberg / Düren) weswegen wir mit einem niedrigeren Overhead als Großstadtkanzleien arbeiten. Diese Ersparnis geben wir direkt an unsere Mandanten weiter.
Wenn ein Brief von der Staatsanwaltschaft kommt, ist der erste Gedanke meist Angst. Genau dann sind wir für Sie da.
Unternehmen und Manager, die mit Strafverfolgungsbehörden konfrontiert sind, benötigen einen strategisch denkenden Strafverteidiger, der die Wirtschaft versteht und nicht nur aus Büchern kennt. Ebenso benötigen Unternehmen mit IT-Beratungsbedarf keinen IT-Rechtler, dem der Instinkt für die technische Lebenswirklichkeit fehlt. Bei uns wird beides verbunden: Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht mit Lehrauftrag für Wirtschaftsstrafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit Softwareentwickler-Hintergrund und Lehrauftrag für IT-Compliance.
Über uns
Wenn Standardkanzleien an ihre Grenzen stoßen, beginnt unsere strategisch ausgerichtete Arbeit: In komplexen und oft unübersichtlichen Situationen zeigen wir Ihnen klare Wege auf. Fortlaufend in Krisenmanagement und Kommunikationspsychologie geschult, bieten wir juristische Fachpublikationen … und verstehen Strafverteidigung samt Beratung von Managern und Unternehmen als strategisches Coaching, nicht als Routine. Sie erhalten eine klare Strategie, fachlich starke, individuell ausgearbeitete Schriftsätze und Anwälte, die persönlich für Sie erreichbar sind. Bei uns kümmert sich ein Mensch um Ihre Sache und es gibt weder KI-Bots noch gesichtslose Sachbearbeitung.
Dabei adressieren wir die neue Wirklichkeit, in der sich Softwarelandschaft grundlegend verändert: KI-generierter Code, agentengesteuerte Systeme und wegfallende klassische SaaS-Produkte schaffen neue Haftungs-, Vertrags- und Compliance-Risiken für Unternehmen. Wir beraten gezielt in diesen Umbruchsituationen – als eine der wenigen Kanzleien, in der der Fachanwalt für IT-Recht zugleich Softwareentwickler ist und die technischen Grundlagen dieser Entwicklungen aus eigener Praxis kennt.
Und weil unser Fachanwalt zugleich Softwareentwickler ist, nutzen wir selbst entwickelte, lokal in der Kanzlei betriebene KI für die zeitraubende Fleißarbeit: umfangreiche Ermittlungsakten aufbereiten und bereinigen, Zahlungsflüsse und Organigramme visualisieren oder erstellte IT-Verträge redaktionell nachbearbeiten. Ihre Daten bleiben dabei im Haus, es fallen keine unnötigen Stunden an und unsere Anwaltszeit fließt dorthin, wo sie zählt: in Ihre Beratung, Strategieentwicklung sowie Verteidigung.
Unsere anwaltlichen Leistungen
Angesiedelt im ländlichen Gebiet der Region Aachen, Heinsberg und Düren bieten wir klar spezialisierte Schwerpunkte: technisch fundierte Verteidigung samt Wirtschaftsstrafrecht & Cyberstrafrecht sowie Beratung für Unternehmen und Manager.

Strafverteidigung & Wirtschaftsstrafrecht
Hochspezialisierte Strafverteidigung in anspruchsvollen Bereichen: Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, BtMG/KCanG/AMG, Medizinstrafrecht, Cybercrime & Medienstrafrecht. Dazu im Wirtschaftsstrafrecht speziell: Arbeitsstrafrecht und Managerhaftung, Geldwäsche, Steuerstrafrecht sowie bei Einziehung bzw. Vermögensarrest.

IT-Recht & Softwarerecht
Strategische IT-Rechtsberatung für Unternehmen – von einem Fachanwalt, der zugleich Softwareentwickler und IT-Fachbuchautor ist: Softwarerecht, IT-Verträge & Cloud inkl. Lizenzrecht, Cybersicherheit, KI & KI-Compliance, Urheber- & Kunstrecht sowie IT-Arbeitsrecht.

Cyberstrafrecht & Cybersicherheit
Mehr als Cybercrime: Wir verbinden Straf- und IT-Recht mit tiefem technischem Wissen und eigenen Publikationen – etwa zu Quantenkryptografie, digitalen Beweismitteln oder der Funktionsweise von KI. So verteidigen und beraten wir bei Cybercrime, Cybersicherheit, Urheber- & Kunststrafrecht, Datenschutzstrafrecht und technologiebezogenem Außenwirtschaftsstrafrecht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner ist in der Region Aachen verwurzelter Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- und Krisenkommunikation (SRH) und Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Zudem veröffentlicht er laufend wissenschaftliche Arbeiten als Fachautor im Strafrecht, IT-Recht & Arbeitsrecht und ist als praktizierender Softwareentwickler tätig, was ihm juristische und technische Bewertungen auf Entwicklerebene erlaubt.
Er hält Fachvorträge zu Cybercrime, Technologierecht, Rechtsstaat und KI-Kompetenz und hält Lehraufträge für IT-Compliance mit Schwerpunkt KI-Kompetenz sowie für Wirtschaftsstrafrecht an der FH Aachen. Außerdem ist er fortlaufend in Kommunikationspsychologie, strategischem Krisenmanagement, Compliance und Cybersecurity geschult. Als juristischer Berater ist er spezialisiert auf Cybersecurity, digitale Beweismittel, IT-Arbeitsrecht und Softwarerecht – als Strafverteidiger spezialisiert er in Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Arbeitsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Dabei verbindet er die juristische Arbeit mit der Frage, wie Bewusstsein und Verantwortung im Umgang mit Technologie die rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit sichern.
Kontakt aufnehmen
Polizei und Staatsanwaltschaft kennen keine Öffnungszeiten und wir auch nicht – im echten Notfall rufen Sie sofort an und ansonsten erreichen Sie uns am schnellsten digital. Wir in der Reaktion deutlich schneller, als Sie es gerade erwarten.
Keine Bots, virtuellen Assistenten oder automatisierten Mails: Bei uns gibt es kein „Mein Anwalt ist nicht erreichbar“ und auch kein „Mein Anwalt ruft nicht zurück“. Wer mich mandatiert, bekommt meine ungeteilte Aufmerksamkeit statt eines austauschbaren Standardprozesses.
Rückruf buchen
Im Notfall: 0175 1075646
kontakt@ferner-alsdorf.de
Sind wir nicht die Richtigen für Ihren Fall, sagen wir es Ihnen sofort und ehrlich.
Klare Konditionen, planbare Beratung
Ob Strafverteidigung, einmalige Erstberatung, klar umrissener Projekt-Check oder laufende Betreuung: Sie wissen vorab, was Sie erwartet und was es kostet. In der Verteidigung vereinbaren wir nachvollziehbare Konditionen, für Unternehmen und Gewerbetreibende halten wir zusätzlich pauschale Angebote und feste Betreuungsmodelle bereit – transparent kalkuliert, ohne Überraschungen auf der Rechnung.
Strafverteidigung
ab 595 € inkl. USt.
- Erste Tätigkeit (Bestellung, Akteneinsicht, Aktenkopie für Mandant als PDF, Einarbeitung in Akte und ausreichende Beratungszeit für Mandant) immer zum pauschalen Preis
- Strafverteidigungen im Raum Aachen / Heinsberg / Düren im Regelfall bei Vergehen ohne Mindestfreiheitsstrafe zu den gesetzlichen Gebühren nach RVG
- Strafverteidigungen im Regelfall zu kalkulierbaren, pauschalen Gebühren, zum Beispiel bei regionalen Vergehen ohne Mindestfreiheitsstrafe ab 892,50 EUR im gesamten Ermittlungsverfahren
- Anwalt als persönlicher Ansprechpartner, kein Verstecken hinter dem Sekretariat
- Seriosität statt Show-Effekte: Wir punkten mit eigenen Publikationen und stilvoller Arbeitsweise
Beratung im IT-Recht, Wirtschaftsstrafrecht & Cyberstrafrecht
ab 892,50 € inkl. USt.
- Planbare Tätigkeit: im Regelfall zu pauschalen Gebühren mit zeitabhängigen Kosten für Mandantenkorrespondenz
- Hochspezialisiert auf Softwarerecht, IT-Verträge inkl. Cloud und KI, Cybersicherheit, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Cyberstrafrecht, Urheberrecht
- Strategische Beratung im Umgang mit komplexen Situationen und IT-Szenarien
- Keine Verzettelung durch Zivilprozesse oder Verbraucherrecht, sondern reine Beratung von Unternehmen und Gewerbetreibenden
- Kurzfristige Verfügbarkeit und schnelle Reaktionen
- Qualifiziert durch fortlaufende Publikationen im IT-Recht
Strafverteidiger-Notruf: Anklage, Haftbefehl, Beschuldigtenvernehmung, Bewährungswiderruf, Hausdurchsuchung?
In diesen Situationen werden die häufigsten Fehler gemacht, die sich bis zum Urteil ziehen. Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Auch wenn Sie gerade auf der Flucht sind und ein Haftbefehl in der Welt ist: Suchen Sie sofort Beratung! Bei uns finden Sie echte Strafverteidiger und ihren Fachanwalt für Strafrecht.
Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Führerschein weg | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten

Aktuell bei uns im Blog
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