Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
– Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht –

Wir können Strafrecht und IT-Recht.

Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht im Raum Aachen, Heinsberg und Düren
Wirtschaftsstrafrecht & Managerhaftung | IT-Strafrecht & Cybersicherheit | Softwarerecht
Hochspezialisiertes Strafrecht und IT-Recht

Unsere anwaltlichen Leistungen

Angesiedelt im ländlichen Gebiet der Region Aachen, Heinsberg und Düren bieten wir klar spezialisierte Schwerpunkte: technisch fundierte Verteidigung samt Wirtschaftsstrafrecht & Cyberstrafrecht sowie Beratung für Unternehmen und Manager.

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Strafverteidigung & Wirtschaftsstrafrecht

Hochspezialisierte Strafverteidigung in anspruchsvollen Bereichen: JugendstrafrechtSexualstrafrechtBtMG/KCanG/AMGMedizinstrafrechtCybercrime & Medienstrafrecht. Dazu im Wirtschaftsstrafrecht speziell: Arbeitsstrafrecht und Managerhaftung, Geldwäsche, Steuerstrafrecht sowie bei Einziehung bzw. Vermögensarrest.

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IT-Recht & Softwarerecht

Strategische IT-Rechtsberatung für Unternehmen – von einem Fachanwalt, der zugleich Softwareentwickler und IT-Fachbuchautor ist: SoftwarerechtIT-Verträge & Cloud inkl. LizenzrechtCybersicherheitKI & KI-ComplianceUrheber- & Kunstrecht sowie IT-Arbeitsrecht.

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Cyberstrafrecht & Cybersicherheit

Mehr als Cybercrime: Wir verbinden Straf- und IT-Recht mit tiefem technischem Wissen und eigenen Publikationen – etwa zu Quantenkryptografie, digitalen Beweismitteln oder der Funktionsweise von KI. So verteidigen und beraten wir bei CybercrimeCybersicherheitUrheber- & KunststrafrechtDatenschutzstrafrecht und technologiebezogenem Außenwirtschaftsstrafrecht.

Kontakt aufnehmen

Polizei und Staatsanwaltschaft kennen keine Öffnungszeiten und wir auch nicht – im echten Notfall rufen Sie sofort an und ansonsten erreichen Sie uns am schnellsten digital. Wir in der Reaktion deutlich schneller, als Sie es gerade erwarten.

Keine Bots, virtuellen Assistenten oder automatisierten Mails: Bei uns gibt es kein „Mein Anwalt ist nicht erreichbar“ und auch kein „Mein Anwalt ruft nicht zurück“. Wer mich mandatiert, bekommt meine ungeteilte Aufmerksamkeit statt eines austauschbaren Standardprozesses.

Rückruf buchen
Im Notfall: 0175 1075646
kontakt@ferner-alsdorf.de
Sind wir nicht die Richtigen für Ihren Fall, sagen wir es Ihnen sofort und ehrlich.

Klare Konditionen, planbare Beratung

Ob Strafverteidigung, einmalige Erstberatung, klar umrissener Projekt-Check oder laufende Betreuung: Sie wissen vorab, was Sie erwartet und was es kostet. In der Verteidigung vereinbaren wir nachvollziehbare Konditionen, für Unternehmen und Gewerbetreibende halten wir zusätzlich pauschale Angebote und feste Betreuungsmodelle bereit – transparent kalkuliert, ohne Überraschungen auf der Rechnung.

Strafverteidigung

ab 595 € inkl. USt.

  • Erste Tätigkeit (Bestellung, Akteneinsicht, Aktenkopie für Mandant als PDF, Einarbeitung in Akte und ausreichende Beratungszeit für Mandant) immer zum pauschalen Preis
  • Strafverteidigungen im Raum Aachen / Heinsberg / Düren im Regelfall bei Vergehen ohne Mindestfreiheitsstrafe zu den gesetzlichen Gebühren nach RVG
  • Strafverteidigungen im Regelfall zu kalkulierbaren, pauschalen Gebühren, zum Beispiel bei regionalen Vergehen ohne Mindestfreiheitsstrafe ab 892,50 EUR im gesamten Ermittlungsverfahren
  • Anwalt als persönlicher Ansprechpartner, kein Verstecken hinter dem Sekretariat
  • Seriosität statt Show-Effekte: Wir punkten mit eigenen Publikationen und stilvoller Arbeitsweise

Beratung im IT-Recht, Wirtschaftsstrafrecht & Cyberstrafrecht

ab 892,50 € inkl. USt.

  • Planbare Tätigkeit: im Regelfall zu pauschalen Gebühren mit zeitabhängigen Kosten für Mandantenkorrespondenz
  • Hochspezialisiert auf Softwarerecht, IT-Verträge inkl. Cloud und KI, Cybersicherheit, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Cyberstrafrecht, Urheberrecht
  • Strategische Beratung im Umgang mit komplexen Situationen und IT-Szenarien
  • Keine Verzettelung durch Zivilprozesse oder Verbraucherrecht, sondern reine Beratung von Unternehmen und Gewerbetreibenden
  • Kurzfristige Verfügbarkeit und schnelle Reaktionen
  • Qualifiziert durch fortlaufende Publikationen im IT-Recht

Strafverteidiger-Notruf: Anklage, Haftbefehl, Beschuldigtenvernehmung, Bewährungswiderruf, Hausdurchsuchung?

In diesen Situationen werden die häufigsten Fehler gemacht, die sich bis zum Urteil ziehen. Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Auch wenn Sie gerade auf der Flucht sind und ein Haftbefehl in der Welt ist: Suchen Sie sofort Beratung! Bei uns finden Sie echte Strafverteidiger und ihren Fachanwalt für Strafrecht.

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