Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Wir können Strafrecht & Technologie
Strafverteidigung & Managerhaftung | Steuer- & Wirtschaftsstrafrecht | Cybercrime & Cybersecurity | IT-Recht & Arbeitsrecht | KI & Robotik
Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht
Fachanwälte für Strafrecht | Fachanwalt für IT-Recht
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Spezialisierte Rechtsanwälte: Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht, IT-Recht & Arbeitsrecht in der Technologieregion Aachen
Willkommen in unserer hochspezialisierten Kanzlei für Strafverteidigung und IT-Recht. Wir vereinen fundiertes juristisches Know-how mit tiefem technischem Verständnis – schließlich bieten wir nicht nur erfahrene Rechtsanwälte, sondern mit Jens Ferner auch einen in Softwareentwicklung, Cybersecurity und Kommunikationslehre geschulten Ansprechpartner.
Dadurch denken wir ganzheitlich: Ob es um strategische Strafverteidigung, komplexe IT-Projekte, Managerhaftung oder KI-Lösungen geht – wir verstehen sowohl die technische als auch die rechtliche Seite. Als Ergänzung zu diesen Schwerpunkten beraten wir im Medien- und Arbeitsrecht, denn Strafverfahren gehen mit Problemen am Arbeitsplatz und in den Medien einher. So liefern wir maßgeschneiderte Lösungen fernab der Masse für diejenigen, die auf höchste fachliche Kompetenz und praxisnahe Beratung setzen.
- Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht
- IT-Recht mit Schwerpunkt Daten- & Softwarerecht inkl. KI & Robotik
- Arbeitsrecht mit Arbeitsstrafrecht und Managerhaftung
- Spezialgebiet IT-Sicherheitsrecht: Hacker-Litigation, Sicherheitsvorfall, Cybersecurity, Cybercrime, Geheimnisschutz & e-Evidence
- Kunstrecht
- Hochqualifiziert: Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht; RA Jens Ferner ist Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Autor in Fachzeitschriften sowie Dozent im Strafrecht & IT-Recht – dazu fortgebildet in Beweismittellehre, Kommunikationspsychologie, Compliance, Krisenmanagement und IT-Sicherheit
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen ausschließlich Fälle im Strafrecht, IT-Recht, Medienrecht und Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: 02404-92100, kontakt@ferner-alsdorf.de, Whatsapp, Threema oder Rückruf
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
- Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; verschlüsselte Mails; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp.
- Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und transparente Kosten – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Ihr Rechtsanwalt im Strafrecht, IT-Recht – und Arbeitsrecht.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Alsdorf (Technologieregion Aachen), allesamt Fachanwälte für Strafrecht, gelten in der Region Aachen seit fast drei Jahrzehnten als renommierte Adresse für Strafverteidigung – und für digitales Recht! Bei uns gibt es keine Allroundtätigkeit, sondern eine klare Konzentration auf die Bereiche, die wir perfekt beherrschen. Dabei bieten wir eine bodenständige Kanzlei mit der persönlichen Betreuung, wie sie gerade in Strafverfahren erforderlich ist.
Strafverteidigung
Bei uns ist kein Platz für „Strafrecht nebenbei“: die Strafverteidiger unserer Anwaltsboutique – allesamt Fachanwälte für Strafrecht – fokussieren sich auf die seriöse und sachliche Strafverteidigung. Wir sind keine „Anwälte für alles“, sondern haben frühzeitig erkannt, dass man im Strafrecht absolute Profis braucht, die sich nicht verzetteln – damit klare Ansagen auch einen echten Wert haben.
Unsere Rechtsanwälte, allesamt Fachanwälte für Strafrecht, verteidigen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Vorstandshaftung und Cybercrime: von Umweltstrafrecht und Arbeitsstrafrecht bis zu Datenschutzstrafrecht, Korruption und Geldwäsche. Wir beraten zur Haftung des Vorstands, dem Umgang mit Cybercrime und Sicherheitslücken in der Supply Chain – sowie der Vermeidung von Bußgeldern und Abwehr von Schadensersatzforderungen.
Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht beraten wir Unternehmen und Manager ebenso, wie wir profunde Strafverteidigung im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bieten: Bewusst auf dem Land angesiedelt wird der ideale Mix aus hochwertigem fachlichem Können sowie absolut persönlichem Einsatz und Kontakt geboten. Abgedeckt wird das gesamte Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht.
Managerhaftung & Arbeitsrecht
Rund um Digitalisierung und Wirtschaftsstrafrecht fachlich aufgestellt, sind wir die idealen Ansprechpartner bei Fragen zur Managerhaftung und Bußgeldern etwa zur DSGVO oder KI-Verordnung. Wir unterstützen zudem Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer in ihrem arbeitsrechtlichen Alltag, so bei Fragen zu Managerhaftung, Arbeitsvertragsrecht, IT-Arbeitsrecht und Arbeitsstrafrecht.
IT-Recht & Medienrecht
Unser IT-Fachanwalt Jens Ferner, mit jahrelanger Expertise im Arbeitsrecht und IT-Recht, hat sich neben der Strafverteidigung auf die speziellen Anforderungen ausgewählter Themenbereiche spezialisiert: Softwarerecht samt Datenwirtschaft und Robotik als Anwendungsbereich der KI plus Recht des Quantencomputing und Batterierecht. Ergänzt durch unsere Hilfestellung rund um den Schutz von Geheimnissen, Hardware und Software.
Rechtsanwalt Jens Ferner hat sich als digitaler und strafrechtlicher Fachanwalt auf Cybercrime & Cybersecurity spezialisiert, inkl. Datenschutzrecht: Seine Vorträge zu IT-Forensik und digitalen Beweismitteln sind genauso gefragt wie seine Beratung in diesen Bereichen, die eine trittfeste Beratung in der Schnittmenge aus vielen Bereichen benötigen. Dazu kommt die handfeste Strafverteidigung bei Vorwürfen im Cybercrime von Hackern, Scriptkiddies und Sicherheitsforschern.
Cybercrime & IT-Sicherheit
Spezialisiert auf Strafrecht und IT-Recht sind Cybercrime, Datenschutzstrafrecht und IT-Sicherheit die Schnittstellen aus beiden Bereichen, die wir als Profis bedienen. Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht, schult Rechtsanwälte in Vorträgen im Umgang mit IT-Forensik und digitalen Beweismitteln.
Unternehmen werden beraten im gesamten IT-Sicherheitsrecht, von Ransomware bis NIS2-Richtlinie. Wir bieten Ihnen das Rundum-Paket aus einer Hand: Hacker-Litigation, Sicherheitsvorfall, Cybersecurity, Cybercrime, Geheimnisschutz & e-Evidence
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, 52477 Alsdorf – Städteregion Aachen
Unsere Rechtsanwälte sind in sinnvollen Fällen bundesweit tätig, insbesondere für Unternehmen im IT-Recht. Vor Ort im Raum Aachen sind wir durch unsere zentrale Lage ideal erreichbar für Mandanten aus Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht, RA JF zudem Fachanwalt für IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht
Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH), Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Fachautor im Strafrecht und IT-Recht sowie Softwareentwickler – hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht. Er ist fortlaufend geschult in Kommunikationspsychologie, Krisenmanagement, Compliance und Cybersecurity.
Rechtsanwalt Jens Ferner spezialisiert sich auf Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht und Cybercrime – plus die Bedürfnisse von Kunst- sowie Tech-Kreativfirmen.
Rechtsanwalt Dieter Ferner
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger, Rechtsanwalt & Gründer der Kanzlei in Alsdorf – und seit weit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt ausschließlich Strafverteidigungen sowie in geeigneten Fällen Tätigkeiten im Arbeitsrecht.
In der Strafverteidigung ist Rechtsanwalt Dieter Ferner heute spezialisiert auf Arbeitsstrafrecht.
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