Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Strafverteidigung | Wirtschaftsstrafrecht | IT- & Cybersecurity | Arbeits- & Steuerstrafrecht
Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht
Fachanwälte für Strafrecht | Fachanwalt für IT-Recht
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Spezialisierte Rechtsanwälte: Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht in der Technologieregion Aachen
Willkommen bei Ihrer spezialisierten Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und IT-Recht in der Technologieregion Aachen: Seit über 25 Jahren stehen wir für seriöse, sachliche und hochqualifizierte Rechtsberatung und -vertretung. Unsere Kanzlei hat sich auf Strafverteidigung & IT-Recht spezialisiert und bietet Ihnen klare, ehrliche Einschätzungen – ohne Nebelkerzen oder Showeffekte. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht.
Unsere Schwerpunkte im Strafrecht umfassen das gesamte Strafrecht, einschließlich Cybercrime, Kryptowährungen, Managerhaftung und Wirtschaftsstrafrecht. Im IT-Recht konzentrieren wir uns mit Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner auf Softwarerecht samt Cloud & KI, Cybersicherheit und digitales Werberecht. Hier ergänzt unsere medienrechtliche Tätigkeit, in der wir als kunstbegeisterte Juristen nicht nur das Äußerungsrecht, sondern auch Kunstrecht inkl. Urheberrecht abdecken.
- Strafverteidigung
- Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
- Managerhaftung und Arbeitsrecht für Geschäftsleitungen
- IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht inkl. KI
- Medienrecht
- Spezialgebiet IT-Sicherheitsrecht: Hacker-Litigation, Sicherheitsvorfall, Cybersecurity, Cybercrime, Geheimnisschutz & e-Evidence
- Hochqualifiziert: Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht; RA Jens Ferner ist Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Autor in Fachzeitschriften sowie Dozent im Strafrecht & IT-Recht – dazu fortgebildet in Beweismittellehre, Kommunikationspsychologie, Compliance, Krisenmanagement und IT-Sicherheit
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung sowie IT, Medien und Arbeit. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht, bei Nebenklage/Opferschutz oder im Familienrecht. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht, RA JF ist zudem IT-Fachanwalt!
- Erreichbarkeit: kontakt@ferner-alsdorf.de oder Sie vereinbaren einen Rückruf – unser Büro vor Ort ist erst nach Vereinbarung eines Termins geöffnet, besuchen Sie uns nicht einfach!
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; verschlüsselte Mails; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Wir können Strafrecht, IT-Recht – und Arbeitsrecht.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei, allesamt Fachanwälte für Strafrecht, gelten in der Region Aachen seit fast drei Jahrzehnten als renommierte Adresse für Strafverteidigung – und für digitales Recht! Bei uns gibt es keine Allroundtätigkeit, sondern eine klare Konzentration auf die Bereiche, die wir perfekt beherrschen. Dabei bieten wir eine bodenständige Kanzlei mit der persönlichen Betreuung, wie sie gerade in Strafverfahren erforderlich ist.
Strafverteidigung
Bei uns ist kein Platz für „Strafrecht nebenbei“: die Strafverteidiger unserer Anwaltsboutique – allesamt Fachanwälte für Strafrecht – fokussieren sich auf die seriöse und sachliche Strafverteidigung. Wir sind keine „Anwälte für alles“, sondern haben frühzeitig erkannt, dass man im Strafrecht absolute Profis braucht, die sich nicht verzetteln – damit klare Ansagen auch einen echten Wert haben.
Unsere Rechtsanwälte, allesamt Fachanwälte für Strafrecht, verteidigen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Vorstandshaftung und Cybercrime: von Umweltstrafrecht und Arbeitsstrafrecht bis zu Datenschutzstrafrecht, Korruption und Geldwäsche. Wir beraten zur Haftung des Vorstands, dem Umgang mit Cybercrime und Sicherheitslücken in der Supply Chain – sowie der Vermeidung von Bußgeldern und Abwehr von Schadensersatzforderungen.
Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht beraten wir Unternehmen und Manager ebenso, wie wir profunde Strafverteidigung bieten: Bewusst auf dem Land angesiedelt wird der ideale Mix aus hochwertigem fachlichem Können sowie absolut persönlichem Einsatz und Kontakt geboten. Abgedeckt wird das gesamte Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht.
Managerhaftung & Arbeitsrecht
Rund um Digitalisierung und Wirtschaftsstrafrecht fachlich aufgestellt, sind wir die idealen Ansprechpartner bei Fragen zur Managerhaftung und Bußgeldern etwa zur DSGVO oder KI-Verordnung. Wir unterstützen zudem Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer in ihrem arbeitsrechtlichen Alltag, so bei Fragen zu Managerhaftung, Arbeitsvertragsrecht, IT-Arbeitsrecht und Arbeitsstrafrecht.
IT-Recht & Medienrecht
Unser IT-Fachanwalt Jens Ferner, mit jahrelanger Expertise im Arbeitsrecht und IT-Recht, hat sich neben der Strafverteidigung auf die speziellen Anforderungen ausgewählter Themenbereiche spezialisiert: Softwarerecht samt Datenwirtschaft und Robotik als Anwendungsbereich der KI plus Recht des Quantencomputing und Batterierecht. Ergänzt durch unsere Hilfestellung rund um den Schutz von Geheimnissen, Hardware und Software.
Rechtsanwalt Jens Ferner hat sich als digitaler und strafrechtlicher Fachanwalt auf Cybercrime & Cybersecurity spezialisiert, inkl. Datenschutzrecht: Seine Vorträge zu IT-Forensik und digitalen Beweismitteln sind genauso gefragt wie seine Beratung in diesen Bereichen, die eine trittfeste Beratung in der Schnittmenge aus vielen Bereichen benötigen. Dazu kommt die handfeste Strafverteidigung bei Vorwürfen im Cybercrime von Hackern, Scriptkiddies und Sicherheitsforschern.
Cybercrime & IT-Sicherheit
Spezialisiert auf Strafrecht und IT-Recht sind Cybercrime, Datenschutzstrafrecht und IT-Sicherheit die Schnittstellen aus beiden Bereichen, die wir als Profis bedienen. Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht, schult Rechtsanwälte in Vorträgen im Umgang mit IT-Forensik und digitalen Beweismitteln.
Unternehmen werden beraten im gesamten IT-Sicherheitsrecht, von Ransomware bis NIS2-Richtlinie. Wir bieten Ihnen das Rundum-Paket aus einer Hand: Hacker-Litigation, Sicherheitsvorfall, Cybersecurity, Cybercrime, Geheimnisschutz & e-Evidence
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, Städteregion Aachen
Unsere Rechtsanwälte sind in sinnvollen Fällen bundesweit tätig, insbesondere für Unternehmen im IT-Recht. Vor Ort im Raum Aachen sind wir durch unsere zentrale Lage ideal erreichbar für Mandanten aus Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht, RA JF zudem Fachanwalt für IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht
Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH), Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Fachautor im Strafrecht und IT-Recht sowie Softwareentwickler – hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht. Er ist fortlaufend geschult in Kommunikationspsychologie, Krisenmanagement, Compliance und Cybersecurity.
Rechtsanwalt Jens Ferner spezialisiert sich auf Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht und Cybercrime – plus die Bedürfnisse von Kunst sowie Tech-Kreativfirmen.
Rechtsanwalt Dieter Ferner
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger, Rechtsanwalt & Gründer der Kanzlei in Alsdorf – und seit weit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt ausschließlich Strafverteidigungen sowie in geeigneten Fällen Tätigkeiten im Arbeitsrecht.
In der Strafverteidigung ist Rechtsanwalt Dieter Ferner heute spezialisiert auf Arbeitsstrafrecht.
Kunstrecht & eSport
Mit Begeisterung widmen wir uns nicht nur der Technologie sondern auch Rechtsfragen von Kunst und Medien – von klassischer Kunst bis zur Gestaltung von Computerspielen ist unsere Tätigkeit durchzogen von der Lust an Rechtsfragen rund um Gestaltung und Design.
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