Schlagwort: Subunternehmer

Ein Subunternehmer ist ein Unternehmen oder eine Person, die von einem Hauptunternehmer beauftragt wird, bestimmte Arbeiten im Rahmen eines Auftrags auszuführen. Der Subunternehmer erbringt also Dienstleistungen oder liefert Waren im Auftrag des Hauptunternehmers. Aus strafrechtlicher und Compliance-Sicht kann der Subunternehmer eine Rolle spielen, wenn er beispielsweise in illegale Aktivitäten verwickelt ist, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, ebenso im Datenschutzrecht und bei Lieferketten. In diesem Fall kann der Hauptunternehmer für die Handlungen seines Subunternehmers haftbar gemacht werden. Es ist daher wichtig, dass der Hauptunternehmer seine Subunternehmer sorgfältig auswählt und überprüft, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ein auf Strafrecht oder Compliance spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Auswahl und Überprüfung von Subunternehmern beraten und so dazu beitragen, Risiken zu minimieren.

  • Privacy by Design und Mangelhaftung: Wenn nicht-datenschutzkonforme Software den Käufer trifft

    Privacy by Design und Mangelhaftung: Wenn nicht-datenschutzkonforme Software den Käufer trifft

    Stellen Sie sich vor, ein mittelständisches Unternehmen kauft für teures Geld eine Personalverwaltungssoftware – modern, funktional, vom etablierten Anbieter. Zwei Jahre später steht die Aufsichtsbehörde im Haus, weil sich Bewerberdaten nicht löschen lassen, jeder Sachbearbeiter sämtliche Personalakten einsehen kann und im Hintergrund Datenbestände schlummern, von denen niemand wusste. Das Bußgeld trifft nicht den Hersteller, sondern den Käufer. Genau hier liegt der wunde Punkt, an dem datenschutzfreundliche Technikgestaltung von einer abstrakten Programmieridee zum handfesten wirtschaftlichen Risiko wird – und an dem sich entscheidet, wer am Ende für die Versäumnisse haftet.

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  • Neutrale Alltagshandlung oder strafbare Solidarisierung: Der Gehilfe im Schwarzarbeitssystem

    Neutrale Alltagshandlung oder strafbare Solidarisierung: Der Gehilfe im Schwarzarbeitssystem

    Wer auf einer Baustelle Quartiere organisiert, Transporter beschafft und an Besprechungen teilnimmt, hält sich womöglich für einen bloßen Dienstleister – bis ihm die Strafkammer erklärt, dass er Teil eines Systems der Schwarzarbeit war und für mehr als 600.000 Euro vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge mithaftet. Genau dieser Konflikt zwischen dem äußerlich Unverdächtigen und dem strafrechtlich Vorwerfbaren steht im Zentrum eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2026 (1 StR 618/25), mit dem der 1. Strafsenat die Revision eines Gehilfen im Wesentlichen verworfen und zugleich eine bemerkenswerte Distanzierung von der Rechtsprechung des 4. Strafsenats vorgenommen hat.

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  • Subventionsbetrug: BGH zur Reichweite des Vermögensschadens nach § 264 StGB

    Subventionsbetrug: BGH zur Reichweite des Vermögensschadens nach § 264 StGB

    Subventionsbetrug ist ein Delikt, das nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sondern auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Versäumnisurteil vom 28. Oktober 2025 (Az: VI ZR 234/21) klargestellt, wie der Vermögensschaden der öffentlichen Hand in solchen Fällen zu bemessen ist. Die Entscheidung zeigt auf, wie die gesamte Subventionssumme gerade nicht zwingend als Schaden anzusehen, sondern vielmehr eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist. Besonders relevant ist die Abgrenzung zwischen falschen Angaben zu förderfähigen Kosten und der Erfüllung materieller Fördervoraussetzungen.

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  • KI-Washing 2.0: Ausbeutung von Menschen bei KI-Modellen

    KI-Washing 2.0: Ausbeutung von Menschen bei KI-Modellen

    Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, diskutieren derzeit vor allem Datenschutz, Urheberrecht und die kommende EU‑KI‑Verordnung. Weit weniger im Blick ist dagegen eine Rechtsmaterie, die der Nutzung bestimmter KI‑Modelle ganz handfest im Weg stehen kann: das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) … und auch der generelle ethische Einsatz. Denn: Menschen wurden und werden ausgebeutet beim Training von KI – und wir wissen das doch längst.

    Das LkSG zwingt in meiner folgenden Überlegung dazu, die menschenrechtliche „Vorgeschichte“ eines Modells mitzudenken – und zwar auch dann, wenn dieses nur als fertiges Produkt eingekauft oder als Open‑Source‑Gewicht von Hugging Face heruntergeladen wird.

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  • SaaS-Vertrag

    SaaS-Vertrag

    SaaS in der Praxis: Cloud-Services sind IT-Ressourcen und Anwendungen, die über das Internet bereitgestellt werden. Unternehmen müssen somit keine eigene Hardware und Software mehr vor Ort betreiben.

    Eine spezielle Form davon ist „Software as a Service“ (SaaS). Dabei wird die Software zentral auf den Servern des Anbieters gehostet und den Kunden über das Internet zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass Kunden die Software direkt über einen Webbrowser nutzen können, ohne sie selbst installieren oder warten zu müssen. Doch welche rechtlichen Besonderheiten gelten bei SaaS-Verträgen?

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  • Formlose Fristverlängerung im Anwaltsprozess

    Formlose Fristverlängerung im Anwaltsprozess

    Anforderungen an Fristverlängerungen bei Widerrufsvergleichen: Prozessvergleiche mit Widerrufsvorbehalt sind ein bewährtes Mittel, um Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich beizulegen, ohne sofort auf eine endgültige Einigung festlegen zu müssen. Doch was gilt, wenn die vereinbarte Widerrufsfrist verlängert werden soll? Muss diese Verlängerung in einer bestimmten Form erfolgen, oder genügt eine informelle Absprache zwischen den Anwälten?

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil vom 22. Oktober 2025 (Aktenzeichen: 11 U 116/24) klargestellt, dass der Anwaltszwang zwar gilt, aber nicht an strenge Förmlichkeiten gebunden ist. Es wird hier deutlich, wie flexibel Prozesshandlungen im Anwaltsprozess gestaltet werden können – solange die wesentlichen Voraussetzungen gewahrt bleiben.

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  • Steuerstrafrecht: Fehlende Außenwirkung der GbR verhindert Umsatzsteuerpflicht

    Steuerstrafrecht: Fehlende Außenwirkung der GbR verhindert Umsatzsteuerpflicht

    Der Bundesgerichtshof (1 StR 94/25( hat mit Beschluss vom 26. Juni 2025 eine zentrale dogmatische Weichenstellung im Steuerstrafrecht getroffen: Im Fokus steht die Frage, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Innenverhältnis operativ tätig ist, aber im Außenverhältnis nicht in Erscheinung tritt, als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG angesehen werden kann. Die Entscheidung betrifft ein im wirtschaftlichen Graubereich angesiedeltes Geschäftsmodell des gewerblichen Ticket-Zweitverkaufs und wirft grundlegende Fragen zur Zurechnung von Umsätzen sowie zur Reichweite des § 370 AO auf.

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  • Einziehung bei Steuerhinterziehung im selbständigen Einziehungsverfahren

    Einziehung bei Steuerhinterziehung im selbständigen Einziehungsverfahren

    OLG Frankfurt zur Einziehung von Taterträgen nach § 423 StPO bei Steuerhinterziehung: Wenn Strafgerichte die Einziehung deliktischer Gewinne von der Hauptverhandlung abtrennen, stellt sich nicht selten die Frage, wie mit dem Zeitverzug bis zur Einziehungsentscheidung umzugehen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 3 Ws 409/24, vom 4. Februar 2025) genau diesen Punkt mit grundlegender Klarheit beantwortet.

    Im Zentrum der Entscheidung steht die Reichweite des § 423 Abs. 2 StPO, insbesondere die Frage, ob die darin genannte Sechsmonatsfrist für die Entscheidung über die Einziehung nach Abtrennung eine zwingende Ausschlussfrist darstellt oder lediglich eine Ordnungsvorgabe ohne Rechtsfolgen bei Fristversäumnis ist. Die Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung, nicht zuletzt angesichts der zunehmenden Komplexität wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren, in denen Vermögensabschöpfung ein zentrales Element der Strafrechtspflege geworden ist.

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  • Keine Unterlassungsansprüche eines Systemhauses bei nur behaupteten Software-Nutzungsrechten

    Keine Unterlassungsansprüche eines Systemhauses bei nur behaupteten Software-Nutzungsrechten

    Präzisierung der Aktivlegitimation nach § 97 Abs. 1 UrhG: Die dogmatischen Grundlagen der urheberrechtlichen Anspruchsberechtigung bei Softwareprojekten in arbeitsteilig strukturierten militärischen Beschaffungsvorhaben werfen nicht schnell schwierige Abgrenzungsfragen zwischen Urheber, ausschließlichem Nutzungsrechtsinhaber und schlichter Nutzungsberechtigter auf, wie das OLG Hamburg zeigt.

    Mit Urteil vom 16. Januar 2025 (5 U 93/23) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg dieses anspruchsvolle Thema anlässlich einer Auseinandersetzung um eine Kommunikations-Management-Software für F125-Fregatten ausführlich durchdrungen – und die Reichweite der Aktivlegitimation für Unterlassungsansprüche nach § 97 Abs. 1 UrhG im Kontext einfacher Nutzungsrechte dezidiert herausgearbeitet. Die Entscheidung verdient über den Einzelfall hinaus Beachtung, da sie zentrale Grundsätze zur Zuweisung von Verwertungspositionen bei werkvertraglicher Softwareentwicklung bestätigt und zugleich Klarheit über die Reichweite des § 31 Abs. 5 UrhG („Übertragungszwecklehre“) schafft.

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  • § 266a StGB: Wenn Lohnabgaben zur Strafsache werden

    § 266a StGB: Wenn Lohnabgaben zur Strafsache werden

    In vielen Unternehmen entsteht ein Strafbarkeitsrisiko nicht durch spektakuläre Korruptionsfälle, sondern durch ganz normale Lohn- und Personalarbeit. § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – gehört dabei zu den Delikten, die Ermittlungsbehörden und Gerichte seit Jahren regelmäßig beschäftigen. Wer Personalverantwortung trägt, sollte diese Norm nicht als Randthema des Steuerberaters verbuchen, sondern als klassischen Teil des eigenen Haftungs- und Organisationsrisikos.

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  • Schwarzlohn, Scheinfirmen und Steuertricks: Der Bundesgerichtshof zu illegaler Beschäftigung im Winterdienst

    Schwarzlohn, Scheinfirmen und Steuertricks: Der Bundesgerichtshof zu illegaler Beschäftigung im Winterdienst

    Mit Beschluss vom 28. November 2024 (Az. 1 StR 376/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine aufschlussreiche Entscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei systematischer Schwarzarbeit und Umsatzsteuerhinterziehung gefällt. In dem Verfahren standen zwei Angeklagte im Zentrum, die über ein kompliziertes Geflecht aus Scheinfirmen und Abdeckrechnungen illegale Beschäftigungsmodelle finanzierten und dabei massive Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuerzahlungen hinterzogen.

    Diese Entscheidung ist nicht nur für Juristen von Bedeutung, sondern auch für Führungskräfte in Unternehmen, die sich mit Themen wie Compliance, Personalstruktur und Dienstleistersteuerung befassen. Sie wirft ein grelles Licht auf die Haftungsrisiken, die entstehen, wenn wirtschaftliche Zwänge mit bewussten Rechtsverstößen beantwortet werden – etwa um margenschwache Geschäftsbereiche rentabel zu gestalten.

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  • LG Köln zum Kontrollverlust als immaterieller Schaden

    LG Köln zum Kontrollverlust als immaterieller Schaden

    Haftung für Datenschutzverletzungen bei ehemaligen Dienstleistern: der digitale Alltag, in dem personenbezogene Daten als zentrales Wirtschaftsgut gelten, wirft der Verlust dieser Daten schwerwiegende rechtliche Fragen auf. Besonders heikel ist es, wenn ein solcher Verlust nicht im aktiven Einflussbereich des Verantwortlichen geschieht, sondern durch Nachlässigkeiten ehemaliger Dienstleister. Das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Januar 2025 (Az. 14 O 472/23) beleuchtet präzise und eindrucksvoll die datenschutzrechtlichen Sorgfaltspflichten bei der Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern – und die Konsequenzen, wenn diese verletzt werden.

    Der Fall dreht sich um einen Musikstreamingdienst, der umfangreiche Nutzerdaten über einen externen Dienstleister verwalten ließ. Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung kam es zu einem gravierenden Datenleck, bei dem persönliche Informationen von Millionen Nutzern im Darknet auftauchten. Eine betroffene Nutzerin klagte auf immateriellen Schadensersatz wegen des erlittenen Kontrollverlusts über ihre Daten – mit (teilweisem) Erfolg.

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  • Softwareprojekte zwischen Werk- und Dienstvertrag

    Softwareprojekte zwischen Werk- und Dienstvertrag

    In einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 10 U 201/22) vom 19. Dezember 2024 ging es um einen zentralen Konflikt bei IT-Dienstleistungen: die Abgrenzung zwischen einem Werk- und einem Dienstvertrag. Dabei ging es um die Entwicklung von Schnittstellen innerhalb eines größeren Softwareprojekts und die Frage, ob der Anbieter für einen konkreten Erfolg oder lediglich für ein sorgfältiges Tätigwerden haftet. Diese Entscheidung ist für Unternehmen von erheblicher Relevanz, da sie Leitlinien für die Vertragsgestaltung und die rechtliche Absicherung bei Softwareprojekten liefert.

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  • Wirtschaftsspionage

    Wirtschaftsspionage

    Wirtschaftsspionage bezeichnet den Prozess, bei dem vertrauliche Informationen, Technologien oder Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens oder einer Organisation illegal erlangt werden. Dies kann durch Hacking, Bestechung von Mitarbeitern, Unterwanderung oder andere unethische Methoden geschehen.

    Die Wirtschaftsspionage zielt darauf ab, einem Konkurrenten oder einem fremden Staat wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Doch was bedeutet das in der Praxis für Unternehmen? (Hinweis: Der Beitrag wurde im September 2024 nochmals vollständig überarbeitet)

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  • Rechtliche Fragen beim Recycling von Batterien

    Rechtliche Fragen beim Recycling von Batterien

    Das Recycling von Batterien ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Umweltverschmutzung und zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft. Allerdings ist das Thema nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht komplex. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns auf die rechtlichen Fragen konzentrieren, die beim Recycling von Batterien auftreten können, insbesondere im Kontext des Strafrechts und des IT- bzw. Technologierechts.

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