Rechtsanwalt für Cybercrime

Cybercrime: Wir bieten bundesweite Strafverteidigung an der Schnittstelle von Technologie und Straftaten im Bereich Cybercrime, (Cyber-)Spionage und Haftung in der Sicherheitsforschung inklusive Missbrauch von Technologien zur Begehung von Straftaten. Rechtsanwalt Jens Ferner publiziert nicht nur regelmäßig zu Cybercrime/IT-Strafrecht, sondern ist auch als Dozent für Cybercrime bei der Anwaltakademie tätig. Zudem ist er Autor für IT-Strafprozessrecht in einem StPO-Kommentar und arbeitet in zahlreichen umfangreichen Cybercrime-Strafverfahren. Bei Cybercrime und Cyberspionage benötigen Unternehmen einen Strafverteidiger, der sich auskennt und dem sie nicht erst die technischen Hintergründe erklären müssen. Jens Ferner ist nicht nur Unix-Systementwickler und IT-Forensiker, sondern auch Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Damit verfügt er über die idealen Voraussetzungen, um Unternehmen und Vorstände zu beraten und Hacker zu verteidigen.

  • Rechtsanwalt für Cybercrime: RA Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht
  • Beratung von Unternehmen zu Cybercrime und Cybersecurity
  • Spezialgebiet digitale Beweismittel
  • Strafverteidigung im Cybercrime mit Erfahrung aus zahlreichen IT-Strafverfahren, vom klassischen Hacking über Darknet Drogen- und Waffengeschäfte inkl. Encrochat, CardSharing, Geheimnisverrat bis zu strafbaren Urheberrechtsverletzungen und Betrugstaten
  • Strafverteidigung beim Vorwurf Spionage wie Wirtschaftsspionage und Cyberspionage
  • IT-Strafrecht: Daten-Delikte wie Ausspähen oder Abfangen von Daten, Datenveränderung, Computersabotage, Geldwäsche oder Computerbetrug, IT-Steuerrecht inkl. Umgang mit Kryptowährungen
  • Technologiestrafrecht: Urheberstrafrecht, Markenstrafrecht und Wettbewerbsstrafrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

  • Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig. Wir übernehmen keine Zivilprozesse und keine Opfer von Straftaten.
  • Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen.
  • Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.deTermine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
  • Im Notfall, bei Hausdurchsuchung oder Haft: 0175 1075646 oder Threema: FVNW2K7T
  • Flexible Erreichbarkeiten statt starrer „Öffnungszeiten“ – bei klaren Kommunikationsregeln (Kontakt nur werktags von 5h bis 21h – außer es brennt)
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Cybercrime-Erfahrung: Unsere Cybercrime-Mandanten

Zu hiesigen Mandanten der Cybercrime-Strafverteidigung gehören nicht nur Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet, sondern auch aus dem europäischen Ausland. Rechtsanwalt Jens Ferner war in Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen (u. a. „GVU“) für Portalbetreiber aktiv und bietet hier einen tiefgehenden Erfahrungsschatz. Dabei fing alles vor über 10 Jahren an, noch bevor es Cybercrime-Spezialabteilungen bei den Staatsanwaltschaften gab, als RA JF den Betreiber der europaweit größten Warez-Seite erfolgreich verteidigte, bis das umfangreiche Verfahren nach Jahren endlich eingestellt wurde. Inzwischen beraten wir zudem Unternehmen, die von unserem Cybercrime-Erfahrungsschatz „unmittelbar an der Quelle“ profitieren. Neben Input für Schulungen von Personal, IT-Betriebsvereinbarungen und Beratung beim Umgang mit digitaler Erpressung von Unternehmen sind die Cybersicherheit und die Vorstandshaftung bei Datenlecks wesentlicher Teil unserer Tätigkeit.

Weiterhin wurden die klassischen Delikte im Bereich des „Hackens“ vertreten, Mandanten waren dabei nicht alleine typische „Hacker“ sondern auch professionelle Unternehmen im Bereich Penetrationstests und Sicherheitsberatung. Weitere verteidigte Mandate im Cybercrime waren ganz besonders:

  • Vorwurf gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung und gewerbsmäßiger Markenrechtsverletzung, insbesondere „Produktpiraterie“
  • Onlinebetrug in gewerbsmäßigem Umfang, etwa im Zusammenhang mit Kreditkarten aus dem Darknet
  • Steuerstraftaten und Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptowährungen
  • Vertrieb von SIM-Unlock-Codes
  • Datendiebstahl im Betrieb durch Arbeitnehmer
  • Sabotage von EDV-Anlagen, insbesondere durch DDOS-Angriffe
  • Vertrieb oder Einsatz von Hack-Software
  • Kauf oder Verkauf von Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln über das Internet
Cybercrime - Rechtsanwalt Ferner für Cybercrime

Rechtsanwalt für Cybercrime & Spionage

Rechtsanwalt für Cybercrime, Technologiestrafrecht und (Cyber-)Spionage gesucht? In unserer Kanzlei werden Unternehmen im Cybercrime beraten und Hacker verteidigt – von einem, der es kann: Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht Jens Ferner hat sich als Rechtsanwalt auf Cybercrime spezialisiert. Früher tätig als System- & Softwareentwickler, bildet sich Jens Ferner heute in IT-Forensik und IT-Sicherheit laufend fort. Geboten wird, was Mandanten im Cybercrime erwarten: Voll verschlüsselte Kommunikation, umgehende Beauftragung und hartes technisches Hintergrundwissen mit Erfahrung aus Umfangsverfahren wie Encrochat, CardSharing, Kryptowährungen, Darknet-, Computerbetrugs- und Geldwäscheverfahren.

Rechtsanwalt für Cybercrime & Computerstrafrecht
Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner

Erfahrung und Wissen im Cybercrime von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner bietet sowohl eine umfassende juristische Expertise im Bereich IT-Recht, IT-Sicherheit, Cybercrime & Datenschutzrecht als auch eine umfangreiche technischen Erfahrung als Programmierer, Linux-Systemadministrator & Sicherheitsberater inkl. Wissen in den Bereichen Netzwerksicherheit, IT-Forensik & IT-Risikomanagement. Damit ist Strafverteidiger Jens Ferner insbesondere in der Lage, frühzeitig durch IT-forensische Prognosen Sicherheit in der Verteidigungsstrategie zu bieten. Darüber hinaus wird die Sicherheit geboten, dass technische Zusammenhänge korrekt so präsentiert werden, dass auch Juristen sie verstehen – in Strafprozessen ein enormer Vorteil, da Unverständnis schnell zu Fehlurteilen führen kann.

So brauchen Sie bei Vorwürfen im Cybercrime keinen Anwalt, der alleine Wissen im Strafrecht bietet – Rechtsanwalt Jens Ferner bietet Ihnen nicht nur die technischen Fähigkeiten eines Programmierers und Systemadministrators, sondern bildet sich darüber hinaus im Bereich IT-Forensik fort. Gerade im Cybercrime muss ein Anwalt nämlich mehr können als nur Jura: Wer sich mit Systemen und der IT-Forensik nicht auskennt wird Beweislagen und Verfahrensrisiken nicht brauchbar einschätzen können, die von Gerichten auf Sachverständige verlagert werden. Darüber hinaus erhalten Sie einen Strafverteidiger, der Jahrelang Prozesse im gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht geführt hat, somit in elementaren Fragen etwa das Lizenzrechts, die in das Strafrecht hineinstrahlen, die notwendigen Bewertungen vornehmen kann.


Cybercrime? Rechtsanwalt Ferner hilft im Cybercrime, etwa wenn die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW anschreibt.

Spätestens wenn die „Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime“ schreibt ist es Zeit für einen Cybercrime-Profi. In unserer Kanzlei finden Sie einen Strafverteidiger, der sich ausdrücklich auf Cybercrime & IT-Strafrecht samt technischem Hintergrundwissen ausgerichtet hat! Mit über einem Jahrzehnt Praxiserfahrung, wissenschaftlichen Publikationen zu digitalen Strafrechtsfragen und fundiertem technischem Hintergrund als Softwareentwickler biete ich eine ganzheitliche und innovative Strafverteidigung gerade auch beim Vorwurf der Spionage bzw. Agententätigkeit. Unternehmen werden rund um das Themenfeld