Rechtsanwalt für Cybercrime und Cyberspionage – spezialisiert auf Cybercrime-Strafverteidigung!
Cybercrime: Wir bieten bundesweite Strafverteidigung in der Schnittmenge aus Technologie und Straftaten rund um Cybercrime, (Cyber-)Spionage und Haftung in der Sicherheitsforschung inkl. Missbrauch von Technologien zur Begehung von Straftaten. Rechtsanwalt Jens Ferner publiziert nicht nur regelmäßig zu Cybercrime / IT-Strafrecht sondern ist Cybercrime-Dozent bei der Anwaltakademie, Autor zum IT-Strafprozessrecht in einem StPO-Kommentar und zudem in zahlreichen umfangreichen Cybercrime-Strafverfahren tätig.
Bei Cybercrime und Cyberspionage brauchen Unternehmen einen Strafverteidiger, der sich auskennt und dem Sie nicht erst die technischen Hintergründe erklären müssen. Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Unix-Systementwickler und kennt sich mit IT-Forensik aus, er punktet zudem als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht, also mit idealen Voraussetzungen für einen Rechtsanwalt für Cybercrime, der Unternehmen wie Vorstände berät und Hacker verteidigt.
Rechtsanwalt für Cybercrime und Technologiestrafrecht, Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht Jens Ferner: Kontakt aufnehmen
- Rechtsanwalt für Cybercrime: RA Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht
- Beratung von Unternehmen zu Cybercrime und Cybersecurity
- Spezialgebiet digitale Beweismittel
- Strafverteidigung im Cybercrime mit Erfahrung aus zahlreichen IT-Strafverfahren, vom klassischen Hacking über Darknet Drogen- und Waffengeschäfte inkl. Encrochat, CardSharing, Geheimnisverrat bis zu strafbaren Urheberrechtsverletzungen und Betrugstaten
- Strafverteidigung beim Vorwurf Spionage wie Wirtschaftsspionage und Cyberspionage
- IT-Strafrecht: Daten-Delikte wie Ausspähen oder Abfangen von Daten, Datenveränderung, Computersabotage, Geldwäsche oder Computerbetrug, IT-Steuerrecht inkl. Umgang mit Kryptowährungen
- Technologiestrafrecht: Urheberstrafrecht, Markenstrafrecht und Wettbewerbsstrafrecht
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen.
- Kontakt per Tel. unter 02404 92100, besser indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)

Cybercrime und Spionage
Es gibt keine standardisierte Begrifflichkeit für diesen Bereich, manche sprechen vom „Internet-Strafrecht“, andere vom „Cybercrime“ oder Computerstrafrecht. Umfassend und sauber wäre wohl „Informationstechnologie-Strafrecht“ oder kurz „IT-Strafrecht“. Losgelöst von dem jeweiligen Begriff ist hier nochmals hervorzuheben, dass im gesamten Strafrecht mit digitalem Bezug Rechtsanwalt Jens Ferner als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Strafrecht mit entsprechender Erfahrung und Expertise im Cybercrime zur Verfügung steht. Nicht nur als Strafverteidiger für Hacker sondern auch beratend für Unternehmen.
Mit über einem Jahrzehnt Praxiserfahrung, wissenschaftlichen Publikationen zu digitalen Strafrechtsfragen und fundiertem technischem Hintergrund als Softwareentwickler biete ich eine ganzheitliche und innovative Strafverteidigung gerade auch beim Vorwurf der Spionage bzw. Agententätigkeit. Unternehmen werden rund um das Themenfeld
Beratung von Unternehmen & Vorständen bei Cybercrime und Spionage
Unternehmen und ihre Führungskräfte sind fortlaufend mit den Risiken von Cyberkriminalität und Hackerangriffen konfrontiert. Die Folgen von Cyberkriminalität können für Unternehmen verheerend sein, da sie nicht nur zu finanziellen Verlusten führen, sondern auch das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen untergraben können. Angesichts dieser Bedrohung ist es für Unternehmen und Vorstände unerlässlich, sich mit dem Thema Cyberkriminalität und Hackerangriffe auseinanderzusetzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Unternehmen und Vorstände haben einen hohen Bedarf an rechtlicher Beratung in Bezug auf Cyberkriminalität und Hackerangriffe. Sie benötigen Experten, die sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zum Schutz ihrer Systeme vor Angriffen unterstützen. Ein solcher Berater kann helfen, Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Sicherheitslücken zu schließen und die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegenüber Angriffen zu stärken.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Reaktion auf einen Cyber-Angriff. Unternehmen müssen in der Lage sein, schnell und effektiv auf Angriffe zu reagieren, um die Auswirkungen auf das Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und anderen Experten, um den Vorfall aufzuklären und geeignete Schritte einzuleiten, um den Angreifer zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
Neben diesen praktischen Aspekten haben Unternehmen und Vorstände auch rechtlichen Beratungsbedarf. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten im Einklang mit den geltenden Datenschutz- und Sicherheitsgesetzen stehen. Ein Rechtsberater kann Unternehmen dabei helfen, diese Vorschriften zu verstehen und einzuhalten, um Bußgelder und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Nicht ohne Grund sind wir im Bereich der Managerhaftung stark aufgestellt: Für Unternehmen und Vorstände ist es von entscheidender Bedeutung, sich auf die Risiken von Cyberkriminalität und Hackerangriffen vorzubereiten und geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme und Daten zu ergreifen. Wir können gerade mit unserem Erfahrungsschutz „von der anderen Seite“ dabei helfen, diese Ziele zu erreichen und Unternehmen wie Manager vor den Folgen von Cyberkriminalität zu schützen.
Unsere Cybercrime-Mandanten
Im Ursprung kommen wir natürlich aus der Strafverteidigung: Zu hiesigen Mandanten der Cybercrime-Strafverteidigung gehören nicht nur Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet, sondern auch aus dem europäischen Ausland. Rechtsanwalt Jens Ferner war in Straf-Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen (u.a. „GVU“) für Portalbetreiber aktiv und bietet hier tiefgehenden Erfahrungsschatz.
Inzwischen beraten wir zudem Unternehmen, die von unserem Cybercrime-Erfahrungssschatz „unmittelbar an der Quelle“ profitieren. Neben Input für Schulungen von Personal, IT-Betriebsvereinbarungen und Beratung beim Umgang mit digitaler Erpressung von Unternehmen ist die Cybersicherheit und Vorstandshaftung bei Datenlecks ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit.
Weiterhin wurden die klassischen Delikte im Bereich des „Hackens“ vertreten, Mandanten waren dabei nicht alleine typische „Hacker“ sondern auch professionelle Unternehmen im Bereich Penetrations-Tests und Sicherheitsberatung. Weitere strafverteidigende Mandate im Cybercrime waren u.a.:
- Vorwurf gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung und gewerbsmäßiger Markenrechtsverletzung, insbesondere „Produktpiraterie“
- Onlinebetrug in gewerbsmäßigem Umfang, etwa im Zusammenhang mit Kreditkarten aus dem Darknet
- Steuerstraftaten und Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptowährungen
- Vertrieb von SIM-Unlock-Codes
- Datendiebstahl
- Sabotage von EDV-Anlagen, insbesondere durch DDOS-Angriffe
- Vertrieb oder Einsatz von Hack-Software
- Wettbewerbsstrafrecht und Betriebsspionage
- Kauf oder Verkauf von Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln über das Internet

Rechtsanwalt für Cybercrime & Spionage
Rechtsanwalt für Cybercrime, Technologiestrafrecht und (Cyber-)Spionage gesucht? In unserer Kanzlei werden Unternehmen im Cybercrime beraten und Hacker verteidigt – von einem, der es kann: Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht Jens Ferner hat sich als Rechtsanwalt auf Cybercrime spezialisiert. Früher tätig als System- & Softwareentwickler, bildet sich Jens Ferner heute in IT-Forensik und IT-Sicherheit laufend fort. Geboten wird, was Mandanten im Cybercrime erwarten: Voll verschlüsselte Kommunikation, umgehende Beauftragung und hartes technisches Hintergrundwissen mit Erfahrung aus Umfangsverfahren wie Encrochat, CardSharing, Kryptowährungen, Darknet-, Computerbetrugs- und Geldwäscheverfahren.
Rechtsanwalt für Cybercrime & Computerstrafrecht
Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner

Cyberrisiken: Cybercrime & IT-Sicherheit
Als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht bin ich spezialisiert auf Cybercrime, Cybersicherheit und digitale Forensik. Ich berate IT-Unternehmen, verteidige Hacker, analysiere rechtliche Entwicklungen und halte Fachvorträge zu den drängenden Fragen der digitalen Strafverfolgung. Meine Expertise reicht von klassischer IT-Sicherheitsberatung – von Ransomware-Angriffen bis zur NIS2-Compliance – bis hin zur juristischen Aufarbeitung von Sicherheitsvorfällen, Geheimnisschutz und e-Evidence. Dabei begleite ich Unternehmen durch die rechtlichen Herausforderungen der Cyberabwehr und Litigation.
Ich spreche heute lieber ganzheitlich von Cyberrisiken, denn die digitale Bedrohung entwickelt sich weiter: Cyberwar, Desinformation und die zunehmende Verbindung zwischen Cyberkriminalität und geopolitischen Konflikten beeinflussen nicht nur Strafrecht und IT-Sicherheit, sondern auch das Medienrecht. Diese Schnittstellen sind mein klarer Fokus – mit Blick auf die faktischen wie rechtlichen Konsequenzen globaler Cyber-Angriffe und der Manipulation digitaler Räume.
- Forschung & Publikationen: Cybercrime, Cyberwar, digitale Desinformation
- Schulungen für Anwälte: IT-Forensik & digitale Beweismittel
- Beratung für Unternehmen: IT-Sicherheitsrecht, Cyberabwehr, Compliance
Erfahrung und Wissen im Cybercrime von Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner bietet sowohl eine umfassende juristische Expertise im Bereich IT-Recht, IT-Sicherheit, Cybercrime & Datenschutzrecht als auch eine umfangreiche technischen Erfahrung als Programmierer, Linux-Systemadministrator & Sicherheitsberater inkl. Wissen in den Bereichen Netzwerksicherheit, IT-Forensik & IT-Risikomanagement.
Damit ist Strafverteidiger Jens Ferner insbesondere in der Lage, frühzeitig durch IT-forensische Prognosen Sicherheit in der Verteidigungsstrategie zu bieten. Darüber hinaus wird die Sicherheit geboten, dass technische Zusammenhänge korrekt so präsentiert werden, dass auch Juristen sie verstehen – in Strafprozessen ein enormer Vorteil, da Unverständnis schnell zu Fehlurteilen führen kann.

Spätestens wenn die „Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime“ schreibt ist es Zeit für einen Cybercrime-Profi. In unserer Kanzlei finden Sie einen Strafverteidiger, der sich ausdrücklich auf Cybercrime & IT-Strafrecht samt technischem Hintergrundwissen ausgerichtet hat!
So brauchen Sie bei Vorwürfen im Cybercrime keinen Anwalt, der alleine Wissen im Strafrecht bietet – Rechtsanwalt Jens Ferner bietet Ihnen nicht nur die technischen Fähigkeiten eines Programmierers und Systemadministrators, sondern bildet sich darüber hinaus im Bereich IT-Forensik fort. Gerade im Cybercrime muss ein Anwalt nämlich mehr können als nur Jura: Wer sich mit Systemen und der IT-Forensik nicht auskennt wird Beweislagen und Verfahrensrisiken nicht brauchbar einschätzen können, die von Gerichten auf Sachverständige verlagert werden.
Darüber hinaus erhalten Sie einen Strafverteidiger, der Jahrelang Prozesse im gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht geführt hat, somit in elementaren Fragen etwa das Lizenzrechts, die in das Strafrecht hineinstrahlen, die notwendigen Bewertungen vornehmen kann.
Hacking im Blog

- Hackangriff bzw. Cyberangriff – Was tun?
- Datenleck: Herausforderungen für Unternehmen
- NIS2-Umsetzung in Deutschland 2026
- Fake News als Gefahr für Unternehmen
- IT-Sicherheit im Arbeitsrecht
- Wie schütze ich mich vor einem Hackangriff?
- Was ist ein sicheres Passwort?
- Phishing-Seiten-Installation am Beispiel ZPhisher
- Bin ich von einem Hackangriff betroffen?
- Online-Betrug & Fake-Shops: Was tun?
- Glossar zum Cybercrime mit klassischen Angriffsszenarien
- Strafbarkeit der Suche nach Sicherheitslücken
- Unser Hacker-Guide: Russland, Iran, Nordkorea und China
- Unser Ransomware-Guide:

Rechtsanwalt für Cybercrime und Technologiestrafrecht
Ihr auf Cybercrime spezialisierter Rechtsanwalt: Cybercrime-Strafverteidigung und Beratung bei Cyberincidents
Technologiestrafrecht
Das Technologiestrafrecht wird vor allem ausgefüllt durch die strafrechtlich relevanten Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie werden bei strafrechtlichen Vorwürfen im gesamten gewerblichen Rechtsschutz verteidigt.
Urheberstrafrecht
Bei einem Rechtsanwalt für Urheberstrafrecht wird zum einen die qualitative Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe geboten – zum anderen notwendig sind aber auch Verständnis und Umgang mit Lizenzrechtlichen Fragestellungen und auch das Beherrschen technischer Hintergründe. Vertreten wird durch Strafverteidiger und Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner bei sämtlichen Vorwürfen im Urheberstrafrecht:
- Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§106 UrhG)
- Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung (§107 UrhG)
- Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte (§108 UrhG)
- Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung (§108a UrhG)
- Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen (§108b UrhG)

Rechtsanwalt für Cybercrime: Rechtsanwalt Jens Ferner ist Strafverteidiger mit spezieller Ausrichtung auf Cybercrime. Er ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht, hält regelmäßig Vorträge zu Cybercrime vor Fachpublikum, mit der Qualifikation eines Fachanwalts für IT-Recht sowie technikerfahrenen Programmierers.
Markenstrafrecht & Markenpiraterie
Unsere auf das Strafrecht ausgerichtete Kanzlei bietet – nach jahrelanger originärer Tätigkeit im Markenrecht – einen Schwerpunkt im Markenstrafrecht. Rechtsanwalt Jens Ferner hat sich neben der Strafverteidigung auf Fragen des IT-Rechts und des Schutzes von Leistungen & Firmennamen konzentriert und bietet eine effektive Verteidigung im gesamten Markenstrafrecht:
- § 143 MarkenG: Strafbare Kennzeichenverletzung
- § 143a MarkenG: Strafbare Verletzung der Unionsmarke
- § 144 MarkenG: Strafbare Benutzung geographischer Herkunftsangaben
Das Markenstrafrecht ist kein singulärer Bereich, ohne notwendige Kenntnisse und Erfahrung im Markenrecht und speziell Markenlizenzrecht ist eine Verteidigung auf dünnes Eis gebaut. Ein Rechtsanwalt für Markenstrafrecht verbindet daher ideal die Erfahrung eines Strafverteidigers mit der Erfahrung eines Markenrechtlers, der auch in markenrechtlichen verfahren Tätig war. Nachdem er in markenrechtlichen Streitigkeiten im gesamten Bundesgebiet tätig war, ist er heute als Rechtsanwalt für Markenstrafrecht tätig, berät zugleich in den angrenzenden Bereichen des Markenrechts auf Basis seiner Erfahrung:
- Grundsätzliche Beratung im gesamten Markenstrafrecht
- Analyse von Lizenzverträgen und Lizenzketten, gerade im Hinblick auf den Vorsatz im Markenstrafrecht
- Fragen rund um die Bestandskraft einer Marke und zu Schutzkonzepten
- Spezielle Ausrichtung auf Fragen des Markenrechts mit IT-Bezug, so bei Domains und bei der Gestaltung von Webseiten und Werbeanzeigen
- Rechtsfragen und Schutzkonzepte um den eigenen Firmennamen (Unternehmenskennzeichen, geschäftliche Bezeichnung)
IT-Sicherheit & Wirtschaftsspionage
Die Cybersicherheit ist das Spiegelbild der Cyberkriminalität: Nur wo die Cybersicherheit ein Problem ist, kann sich die Cyberkriminalität ausbreiten. Ebendarum stellen sich entsprechende Fragen der Managerhaftung auch bei der Cyberkriminalität und Cyberspionage im Kontext der Wirtschaftsspionage, weswegen wir hier Beratung von Unternehmen und Managern anbieten.
Vorwurf Geheimnisverrat & Wirtschaftsspionage
Wenn das Ausspähen von Daten – wie Kundendaten – im Betrieb oder Dienstgeheimnissen vorgeworfen wird, muss eine profunde Verteidigung her – unsere Kombination aus Strafrecht und IT-Recht, erfahren im Arbeitsstrafrecht, verteidigt Sie professionell beim Vorwurf Geheimnisverrat. Hinzu kommen umfassende Beratung und Verteidigung von Betroffenen und Unternehmen bei Wirtschaftsspionage und dem Vorwurf der Agententätigkeit.
Schutz von Betriebsgeheimnissen und Daten
Drei Bereiche sind heute miteinander verzahnt, bei denen wir situativ helfen können: Der Schutz von Betriebsgeheimnissen, der Vorwurf des Verrats von betrieblichen Geheimnissen und der juristische Umgang mit Datenlecks. In diese Bereiche spielt jeweils auch die Cybersicherheit mit hinein und wir helfen in allen Bereichen:
Die Grundlage für den Geheimnisschutz bildet die sogenannte „Know-How-Richtlinie“, mit welcher der Geheimnisschutz in Europa vereinheitlicht wurde. In Deutschland existiert seitdem das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG, Geschäftsgeheimnisschutzgesetz) – und damit eine Definition, wann etwas ein Geschäftsgeheimnis ist. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Schutzrechten, die es zu sichern und durchzusetzen gilt – wir bieten dabei eine echte Besonderheit: Wir unterstützen Ihre Zivilprozessrechtler durch inhaltlich überzeugende Arbeit im parallel laufenden Strafprozess (Strafanzeige & Nebenklage).
Damit ein Geschäftsgeheimnis vorliegt, muss zum einen eine Information mit wirtschaftlichem Wert vorhanden sein, die eben nicht allgemein bekannt ist; darüber hinaus muss nicht nur ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung bestehen, sondern es müssen besondere Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen worden sein. Nicht nur, dass die Geheimhaltungsmaßnahmen dabei rechtlichen Anforderungen unterliegen – auch das berechtigte Interesse unterliegt juristischer Prüfung.
Aktuell zum Cybercrime, Geheimnisschutz und Wirtschaftsspionage
- Ransomware: Lösegeld an die Erpresser bezahlen?
Lösegeld bei Ransomware bezahlen – oder nicht? Wenn ein Unternehmen von Ransomware betroffen ist, dreht sich schnell alles um die Frage, ob man der Lösegeldforderung nachkommt. Die Einstellung der Behörden zu dieser Frage ist sehr einfach: Auf keinen Fall. Das ist vom kriminalistischen und generalpräventiven Standpunkt aus auf jeden Fall berechtigt und nachvollziehbar. Jedenfalls so… - Kann die Polizei Whatsapp-Nachrichten lesen?
Hat die Polizei Zugriff auf Whatsapp-Nachrichten? In Cybercrime-Verfahren hat die digitale Kommunikation erhebliche Bedeutung für Ermittler – und so stellt sich immer wieder die Frage, wie sicher WhatsApp eigentlich ist. Oder ein anderer Messenger, mit dem man kommuniziert hat. Die Frage ist tatsächlich nicht so leicht zu beantworten. Update: Der Beitrag wurde im Februar 2026… - Verstöße gegen das Russland-Embargo 2026
Aktuelle Festnahmen wegen angeblicher Verstöße gegen das Russland-Embargo zeigen, dass sich die Strafverfolgung im Sanktionsrecht von der Randnotiz zum Kernbereich moderner Wirtschaftsstrafverfahren entwickelt hat. Wer exportiert, finanziert oder berät, steht längst im Fokus spezialisierter Ermittler – mit erheblichen persönlichen und wirtschaftlichen Risiken. - Desinformation: Gefahr von Fake News für Unternehmen
Wer ein Unternehmen führt, muss Desinformation oder Fake News inzwischen als eigenständige Risikokategorie begreifen, wie auch das Handelsblatt titelt: Binnen weniger Stunden kann heute ein anonymer Post Milliardenwerte vernichten – verstärkt durch synthetische Inhalte, die selbst Profis kaum noch von echten Aussagen unterscheiden können. Was früher nach Randphänomen aus Wahlkampagnen klang, trifft inzwischen DAX‑Konzerne, Mittelständler und… - Stuttgart: GandCrab-Ransomware-Erpresser verurteilt
Was in Stuttgart rund um den Angriff auf die dortigen Staatstheater vor dem Landgericht verhandelt wird, ist mehr als eine typische Cybercrime-Geschichte. Der Fall erzählt, wie schwierig Ransomware-Fälle vor Gericht sind … für Staat, Wirtschaft und Verteidiger zugleich. Dabei sieht man hier durchaus aus Sicht der Strafverfolger eine Erfolgsgeschichte, denn es ist einer der ganz… - Grenzen der Hausratversicherung bei Phishing
Phishing-Angriffe gehören zu den häufigsten Cyberdelikten, bei denen Täter durch gefälschte Kommunikation an sensible Daten gelangen. Doch nicht jeder Schaden, der im Zusammenhang mit digitalen Transaktionen entsteht, ist automatisch durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Das Amtsgericht Bernau (10 C 212/25) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Versicherungsschutz für Phishing-Schäden eng an die Definition vertraulicher… - Cannabis: Preise, Wirkstoffmenge und Beschlagnahmen in der EU
Die durch die Behörden beschlagnahmten Cannabismengen bewegen sich in der EU weiter auf sehr hohem Niveau: 2023 wurden rund 551 Tonnen Cannabisresin und 201 Tonnen pflanzliches Cannabis sichergestellt – jeweils in Hunderttausenden einzelner Sicherstellungen. Spanien spielt dabei eine Schlüsselrolle und zeichnet allein für etwa 68 % der in der EU sichergestellten Harzmenge, 30 % der herbalen Cannabismenge… - Kokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU
Preise & Wirkstoffgehalt von Kokain: Die Menge des in der EU beschlagnahmten Kokains befindet sich inzwischen seit Jahren auf Rekordniveau: 2023 wurden in der EU rund 419 Tonnen Kokain in etwa 95 000 Sicherstellungen beschlagnahmt – der höchste Wert im siebten Jahr in Folge. Belgien (123 Tonnen), Spanien (118 Tonnen) und die Niederlande (59 Tonnen, unvollständige… - Heroin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU 2026
Preise & Wirkstoffmenge von Heroin: Die Menge des in der EU beschlagnahmten Heroins ist im Langzeittrend weiter rückläufig, hat aber zuletzt deutlicher abgenommen: Zwischen 2022 und 2023 sank die in der EU sichergestellte Heroinmenge von rund 8,0 Tonnen auf 5,4 Tonnen (minus etwa ein Drittel), bei zugleich rückläufiger Zahl der Sicherstellungen. Größere Mengen wurden 2023…
