Rechtsanwalt für Cybercrime
Cybercrime: Wir bieten bundesweite Strafverteidigung an der Schnittstelle von Technologie und Straftaten im Bereich Cybercrime, (Cyber-)Spionage und Haftung in der Sicherheitsforschung inklusive Missbrauch von Technologien zur Begehung von Straftaten. Rechtsanwalt Jens Ferner publiziert nicht nur regelmäßig zu Cybercrime/IT-Strafrecht, sondern ist auch als Dozent für Cybercrime bei der Anwaltakademie tätig. Zudem ist er Autor für IT-Strafprozessrecht in einem StPO-Kommentar und arbeitet in zahlreichen umfangreichen Cybercrime-Strafverfahren. Bei Cybercrime und Cyberspionage benötigen Unternehmen einen Strafverteidiger, der sich auskennt und dem sie nicht erst die technischen Hintergründe erklären müssen. Jens Ferner ist nicht nur Unix-Systementwickler und IT-Forensiker, sondern auch Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Damit verfügt er über die idealen Voraussetzungen, um Unternehmen und Vorstände zu beraten und Hacker zu verteidigen.
- Rechtsanwalt für Cybercrime: RA Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht
- Beratung von Unternehmen zu Cybercrime und Cybersecurity
- Spezialgebiet digitale Beweismittel
- Strafverteidigung im Cybercrime mit Erfahrung aus zahlreichen IT-Strafverfahren, vom klassischen Hacking über Darknet Drogen- und Waffengeschäfte inkl. Encrochat, CardSharing, Geheimnisverrat bis zu strafbaren Urheberrechtsverletzungen und Betrugstaten
- Strafverteidigung beim Vorwurf Spionage wie Wirtschaftsspionage und Cyberspionage
- IT-Strafrecht: Daten-Delikte wie Ausspähen oder Abfangen von Daten, Datenveränderung, Computersabotage, Geldwäsche oder Computerbetrug, IT-Steuerrecht inkl. Umgang mit Kryptowährungen
- Technologiestrafrecht: Urheberstrafrecht, Markenstrafrecht und Wettbewerbsstrafrecht
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig. Wir übernehmen keine Zivilprozesse und keine Opfer von Straftaten.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen.
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Im Notfall, bei Hausdurchsuchung oder Haft: 0175 1075646 oder Threema: FVNW2K7T
- Flexible Erreichbarkeiten statt starrer „Öffnungszeiten“ – bei klaren Kommunikationsregeln (Kontakt nur werktags von 5h bis 21h – außer es brennt)

Cybercrime-Erfahrung: Unsere Cybercrime-Mandanten
Zu hiesigen Mandanten der Cybercrime-Strafverteidigung gehören nicht nur Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet, sondern auch aus dem europäischen Ausland. Rechtsanwalt Jens Ferner war in Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen (u. a. „GVU“) für Portalbetreiber aktiv und bietet hier einen tiefgehenden Erfahrungsschatz. Dabei fing alles vor über 10 Jahren an, noch bevor es Cybercrime-Spezialabteilungen bei den Staatsanwaltschaften gab, als RA JF den Betreiber der europaweit größten Warez-Seite erfolgreich verteidigte, bis das umfangreiche Verfahren nach Jahren endlich eingestellt wurde. Inzwischen beraten wir zudem Unternehmen, die von unserem Cybercrime-Erfahrungsschatz „unmittelbar an der Quelle“ profitieren. Neben Input für Schulungen von Personal, IT-Betriebsvereinbarungen und Beratung beim Umgang mit digitaler Erpressung von Unternehmen sind die Cybersicherheit und die Vorstandshaftung bei Datenlecks wesentlicher Teil unserer Tätigkeit.
Weiterhin wurden die klassischen Delikte im Bereich des „Hackens“ vertreten, Mandanten waren dabei nicht alleine typische „Hacker“ sondern auch professionelle Unternehmen im Bereich Penetrationstests und Sicherheitsberatung. Weitere verteidigte Mandate im Cybercrime waren ganz besonders:
- Vorwurf gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung und gewerbsmäßiger Markenrechtsverletzung, insbesondere „Produktpiraterie“
- Onlinebetrug in gewerbsmäßigem Umfang, etwa im Zusammenhang mit Kreditkarten aus dem Darknet
- Steuerstraftaten und Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptowährungen
- Vertrieb von SIM-Unlock-Codes
- Datendiebstahl im Betrieb durch Arbeitnehmer
- Sabotage von EDV-Anlagen, insbesondere durch DDOS-Angriffe
- Vertrieb oder Einsatz von Hack-Software
- Kauf oder Verkauf von Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln über das Internet

Rechtsanwalt für Cybercrime & Spionage
Rechtsanwalt für Cybercrime, Technologiestrafrecht und (Cyber-)Spionage gesucht? In unserer Kanzlei werden Unternehmen im Cybercrime beraten und Hacker verteidigt – von einem, der es kann: Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht Jens Ferner hat sich als Rechtsanwalt auf Cybercrime spezialisiert. Früher tätig als System- & Softwareentwickler, bildet sich Jens Ferner heute in IT-Forensik und IT-Sicherheit laufend fort. Geboten wird, was Mandanten im Cybercrime erwarten: Voll verschlüsselte Kommunikation, umgehende Beauftragung und hartes technisches Hintergrundwissen mit Erfahrung aus Umfangsverfahren wie Encrochat, CardSharing, Kryptowährungen, Darknet-, Computerbetrugs- und Geldwäscheverfahren.
Rechtsanwalt für Cybercrime & Computerstrafrecht
Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner
Erfahrung und Wissen im Cybercrime von Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner bietet sowohl eine umfassende juristische Expertise im Bereich IT-Recht, IT-Sicherheit, Cybercrime & Datenschutzrecht als auch eine umfangreiche technischen Erfahrung als Programmierer, Linux-Systemadministrator & Sicherheitsberater inkl. Wissen in den Bereichen Netzwerksicherheit, IT-Forensik & IT-Risikomanagement. Damit ist Strafverteidiger Jens Ferner insbesondere in der Lage, frühzeitig durch IT-forensische Prognosen Sicherheit in der Verteidigungsstrategie zu bieten. Darüber hinaus wird die Sicherheit geboten, dass technische Zusammenhänge korrekt so präsentiert werden, dass auch Juristen sie verstehen – in Strafprozessen ein enormer Vorteil, da Unverständnis schnell zu Fehlurteilen führen kann.
So brauchen Sie bei Vorwürfen im Cybercrime keinen Anwalt, der alleine Wissen im Strafrecht bietet – Rechtsanwalt Jens Ferner bietet Ihnen nicht nur die technischen Fähigkeiten eines Programmierers und Systemadministrators, sondern bildet sich darüber hinaus im Bereich IT-Forensik fort. Gerade im Cybercrime muss ein Anwalt nämlich mehr können als nur Jura: Wer sich mit Systemen und der IT-Forensik nicht auskennt wird Beweislagen und Verfahrensrisiken nicht brauchbar einschätzen können, die von Gerichten auf Sachverständige verlagert werden. Darüber hinaus erhalten Sie einen Strafverteidiger, der Jahrelang Prozesse im gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht geführt hat, somit in elementaren Fragen etwa das Lizenzrechts, die in das Strafrecht hineinstrahlen, die notwendigen Bewertungen vornehmen kann.

Cyberrisiken: Cybercrime & IT-Sicherheit
Als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht bin ich spezialisiert auf Cybercrime, Cybersicherheit und digitale Forensik. Ich berate IT-Unternehmen, verteidige Hacker, analysiere rechtliche Entwicklungen und halte Fachvorträge zu den drängenden Fragen der digitalen Strafverfolgung. Meine Expertise reicht von klassischer IT-Sicherheitsberatung – von Ransomware-Angriffen bis zur NIS2-Compliance – bis hin zur juristischen Aufarbeitung von Sicherheitsvorfällen, Geheimnisschutz und e-Evidence. Dabei begleite ich Unternehmen durch die rechtlichen Herausforderungen der Cyberabwehr und Litigation.
Ich spreche heute lieber ganzheitlich von Cyberrisiken, denn die digitale Bedrohung entwickelt sich weiter: Cyberwar, Desinformation und die zunehmende Verbindung zwischen Cyberkriminalität und geopolitischen Konflikten beeinflussen nicht nur Strafrecht und IT-Sicherheit, sondern auch das Medienrecht. Diese Schnittstellen sind mein klarer Fokus – mit Blick auf die faktischen wie rechtlichen Konsequenzen globaler Cyber-Angriffe und der Manipulation digitaler Räume.
- Forschung & Publikationen: Cybercrime, Cyberwar, digitale Desinformation
- Schulungen für Anwälte: IT-Forensik & digitale Beweismittel
- Beratung für Unternehmen: IT-Sicherheitsrecht, Cyberabwehr, Compliance
Hacking im Blog

- Cyberangriff im Unternehmen
- Unsere Hilfe bei einem Cyberangriff
- Datenleck: Herausforderungen für Unternehmen
- NIS2-Umsetzung in Deutschland 2026
- Fake News als Gefahr für Unternehmen
- IT-Forensik aus Sicht des Managements
- IT-Sicherheit im Arbeitsrecht
- Phishing-Seiten-Installation am Beispiel ZPhisher
- Bin ich von einem Hackangriff betroffen?
- Glossar zum Cybercrime mit klassischen Angriffsszenarien
- Strafbarkeit der Suche nach Sicherheitslücken
- Business-Continuity-Management
- Unser Hacker-Guide: Russland, Iran, Nordkorea und China
- Unser Ransomware-Guide:
Aktuell zum Cybercrime, Geheimnisschutz und Wirtschaftsspionage
- Cyberangriff auf Unternehmen
Was in den ersten Stunden nach einem Cyberangriff über Schaden und Haftung entscheidet Am Stuttgarter Staatstheater stand Anfang 2026 plötzlich ein Mann am Telefon, den niemand bestellt hatte: ein Verhandler, der zwischen einem öffentlichen Kulturbetrieb und einer Erpressergruppe vermitteln sollte. Die ZEIT hat den Fall im Januar nachgezeichnet – verschlüsselte Systeme, eine Lösegeldforderung in Kryptowährung, ein… Cyberangriff auf Unternehmen weiterlesen - Gefälschte IBAN, echter Verlust: Haftung bei gefälschter Rechnung per Mail
Ein 76-jähriger Rentner überweist gut 109.000 Euro für 42 Goldbarren – und das Geld landet bei Kriminellen, weil eine abgefangene E-Mail eine fremde Kontonummer trug. Wer in der Erwartung lebt, mit der Überweisung sei seine Pflicht erledigt, erlebt in solchen Fällen ein böses Erwachen: Das Geld ist weg, der Verkäufer fordert weiter, und niemand möchte… Gefälschte IBAN, echter Verlust: Haftung bei gefälschter Rechnung per Mail weiterlesen - Gesetz gegen digitale Gewalt (2026): Ein Entwurf, der mehr verspricht als er hält
Wenn ein Gesetz nach dem Phänomen benannt wird, das es bekämpfen soll, ist Skepsis angebracht. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ vom April 2026 trägt seinen politischen Auftrag schon im Titel. Bundesjustizministerin Hubig will damit auf eine Welle medial sichtbarer Fälle reagieren – von… Gesetz gegen digitale Gewalt (2026): Ein Entwurf, der mehr verspricht als er hält weiterlesen - Cybercrime Bundeslagebild 2025: Deutschland im Stresstest
Der Cybercrime-Befund für Deutschland fällt 2025 ernüchternd aus: Die Fallzahlen bleiben hoch, die Professionalisierung der Täter nimmt weiter zu, und mit der breiten Nutzung von KI verschiebt sich die Bedrohungslage qualitativ wie quantitativ. Gleichzeitig wächst der Erwartungsdruck auf Politik und Sicherheitsbehörden, mit neuen Befugnissen die Lücke zwischen Angriffs- und Verteidigungsfähigkeit zu schließen. Im Gesamtbild aller… Cybercrime Bundeslagebild 2025: Deutschland im Stresstest weiterlesen - Hessendata, Palantir und der digitale Ermittlungsstaat (Update)
Mit Palantir zwischen Effizienzversprechen und Grundrechtsgrenzen: Die Digitalisierung macht vor der Strafverfolgung nicht halt. Mit Systemen wie „Hessendata“, einer auf der Plattform „Gotham“ von Palantir Technologies basierenden Software, sind polizeiliche Ermittlungsbehörden in der Lage, Daten aus verschiedensten Quellen in Sekunden zu durchleuchten, zu verknüpfen und visuell aufzubereiten. Was früher Tage oder Wochen manueller Recherche erforderte,… Hessendata, Palantir und der digitale Ermittlungsstaat (Update) weiterlesen - Berichterstattung zum Überwachungsskandal um die Spionagesoftware Pegasus zulässig
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Februar 2026 in zwei Parallelverfahren (VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23) entschieden, dass ausländische Staaten in Deutschland keinen äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen private Medien geltend machen können, wenn sie durch eine Verdachtsberichterstattung in ihrem Ansehen betroffen sind. Kläger war in beiden Fällen das Königreich Marokko, das sich… Berichterstattung zum Überwachungsskandal um die Spionagesoftware Pegasus zulässig weiterlesen - Europols Schatten-IT: Wie die EU-Polizeibehörde jahrelang am Datenschutz vorbei ermittelte
Eine internationale Recherche von Solomon, CORRECTIV und Computer Weekly hat nun offengelegt, was schon länger gemunkelt wurde: dass Europol über Jahre hinweg eine parallele IT-Infrastruktur betrieben hat, in der sensibelste personenbezogene Daten ohne die rechtlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Datenschutzmechanismen verarbeitet wurden. Im Zentrum des Vorgangs steht nicht nur ein technisches Versagen, sondern die Frage, wie… Europols Schatten-IT: Wie die EU-Polizeibehörde jahrelang am Datenschutz vorbei ermittelte weiterlesen - BGH zum kontaktlosen Bezahlen mit fremder Karte (4. Senat)
Wer eine fremde Giro-, Debit- oder Kreditkarte findet oder raubt und mit ihr anschließend kontaktlos an der Supermarktkasse zahlt, begeht nach landläufigem Verständnis Betrug am Computer. Genau diese intuitive Zuordnung hat der Bundesgerichtshof nun binnen weniger Wochen zweimal kassiert – zuletzt mit Beschluss des 4. Strafsenats vom 28. Januar 2026 (4 StR 672/25), nachdem der… BGH zum kontaktlosen Bezahlen mit fremder Karte (4. Senat) weiterlesen - Cyberfähigkeiten von Israel und Iran
Die Cyberfähigkeiten Israels und Irans haben sich über zwei Jahrzehnte in einer Art stillen Rüstungswettlauf entwickelt. Beide Staaten betrachten den digitalen Raum längst nicht mehr nur als Nebenbühne militärischer oder politischer Auseinandersetzungen, sondern als eigenständiges Operationsfeld mit unmittelbarem Einfluss auf nationale Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität und geopolitische Handlungsfreiheit. Dabei spiegelt der Cyberkonflikt zentrale Merkmale ihrer Rivalität… Cyberfähigkeiten von Israel und Iran weiterlesen

Spätestens wenn die „Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime“ schreibt ist es Zeit für einen Cybercrime-Profi. In unserer Kanzlei finden Sie einen Strafverteidiger, der sich ausdrücklich auf Cybercrime & IT-Strafrecht samt technischem Hintergrundwissen ausgerichtet hat! Mit über einem Jahrzehnt Praxiserfahrung, wissenschaftlichen Publikationen zu digitalen Strafrechtsfragen und fundiertem technischem Hintergrund als Softwareentwickler biete ich eine ganzheitliche und innovative Strafverteidigung gerade auch beim Vorwurf der Spionage bzw. Agententätigkeit. Unternehmen werden rund um das Themenfeld
