Maschinenrecht: Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik

IT-Fachanwalt Jens Ferner ist zu Maschinenbau, Automation und Robotik bundesweit für Unternehmen tätig.

Ihr Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik: Jens Ferner ist IT-Fachanwalt und berät Hersteller und Verkäufer von Maschinen im B2B-Bereich und Industrie 4.0.

Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik, Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | itrecht@ferner-alsdorf.de

Maschinenbau, Robotik und Automation

Maschinenrecht: Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik

IT-Fachanwalt Jens Ferner ist zu Maschinenbau, Automation und Robotik bundesweit für Unternehmen tätig.

Ihr Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik: Jens Ferner ist IT-Fachanwalt und berät Hersteller und Verkäufer von Maschinen im B2B-Bereich und Industrie 4.0. Sie erhalten Beratung rund um die technologie-bezogenen Themen Vertragsrecht, IT-Sicherheit und Produktsicherheit, Softwarerecht, Geschäftsgeheimnisse, Wettbewerbsrecht, Datenschutz und Urheberrechte. Dazu kommt unsere Unterstützung im Arbeitsrecht und Fragen der Ethik.

Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik, Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | itrecht@ferner-alsdorf.de

  • Gestaltung von Kauf- und Lieferverträgen:
    • Vertragliche Regelungen zu Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungen und Garantien.
    • Klärung von Eigentumsvorbehalten und Sicherheiten.
    • Softwarerechtliche Fragestellungen
  • Einhalten gesetzlicher Vorschriften:
    • Beratung zur Einhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften wie der EU-Maschinenverordnung und nationalen Sicherheitsstandards.
    • Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung und Begleitung der Erstellung von Konformitätserklärungen.
  • Produkthaftungsfragen:
    • Beratung zur Vermeidung von Produkthaftungsrisiken.
    • Erstellung von Haftungsausschlüssen und Limitierungen.
  • Datenschutz und Datensicherheit:
    • Compliance mit der DSGVO und anderen Datenschutzbestimmungen bei der Datenerhebung und -verarbeitung.
    • Beratung zum Schutz vor Cyberangriffen und Datenmissbrauch.
  • Schutz geistigen Eigentums:
    • Patent-, Marken- und Urheberrechtsschutz.
    • Lizenzverträge und Schutz von Betriebsgeheimnissen.
  • Arbeitssicherheitsvorschriften:
    • Beratung zu nationalen und internationalen Arbeitssicherheitsstandards.
    • Unterstützung bei der Erstellung von Sicherheitsrichtlinien und -protokollen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht und Technologie-/IT-Recht samt angrenzendem Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht.
  • Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Maschinenrecht und Automation

Rechtliche Aspekte von Maschinenbau und Robotik

Beim Maschinenbau und dem Verkauf von Maschinen im B2B-Bereich ergeben sich eine Vielzahl von Rechtsfragen, die sowohl den Herstellungsprozess als auch den Vertrieb betreffen. Hier eine Übersicht über die wesentlichen Rechtsfragen in diesem Bereich:

  1. Produkthaftung und Produktsicherheit:
    • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Qualität der Maschinen.
    • Berücksichtigung relevanter Normen und Standards (z.B. EU-Maschinenrichtlinie, nationale Sicherheitsvorschriften).
    • Verfahren zur Risikobeurteilung und Konformitätsbewertung.
    • Verantwortlichkeiten für die CE-Kennzeichnung und die Ausstellung der Konformitätserklärung.
  2. Vertragsrechtliche Aspekte:
    • Gestaltung von Kauf-, Liefer- und Werkverträgen, einschließlich Garantie- und Gewährleistungsbedingungen.
    • Regelungen zu Lieferzeiten, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalten.
    • Haftungsklauseln und Begrenzungen der Haftung.
  3. Geistiges Eigentum:
    • Schutz von Patenten, Marken und Urheberrechten.
    • Umgang mit Betriebsgeheimnissen und Know-how-Schutz.
    • Lizenzvereinbarungen und Nutzungsrechte.
  4. Datenschutz und Datensicherheit:
    • Umgang mit personenbezogenen Daten im Kontext von Industrie 4.0.
    • Sicherstellung der Datensicherheit bei vernetzten Maschinen.
    • Regelungen zur Data Ownership und zum Datenaustausch.
  5. Compliance und regulatorische Anforderungen:
    • Einhaltung von Umweltvorschriften und Emissionsstandards.
    • Beachtung von Exportkontrollbestimmungen und internationalen Handelsregelungen.
    • Anforderungen an die Dokumentation und Berichterstattung.
  6. Gewährleistung und After-Sales-Service:
    • Regelungen zur Instandhaltung, Reparatur und Ersatzteilversorgung.
    • Service-Level-Agreements und Wartungsverträge.
    • Umgang mit Mängelrügen und Schadensersatzansprüchen.
  7. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
    • Sicherstellung der Arbeitssicherheit bei der Maschinenbedienung.
    • Schulung und Einweisung der Mitarbeiter.
    • Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit der Maschinen.
  8. Internationale Aspekte:
    • Anpassung an länderspezifische Vorschriften und Normen.
    • Gestaltung von internationalen Vertriebs- und Kooperationsvereinbarungen.
    • Umgang mit kulturellen und sprachlichen Unterschieden.
  9. Finanzierung und Leasing:
    • Finanzierungsmodelle und Leasingoptionen für den Maschinenkauf.
    • Sicherungsübereignungen und andere Formen der Kreditsicherheit.
    • Umgang mit Zahlungsausfällen und Insolvenzen.

Diese Übersicht bildet die grundlegenden Rechtsfragen ab, die im Maschinenbau und beim Verkauf von Maschinen im B2B-Bereich relevant sind. Je nach spezifischem Geschäftsmodell, Art der Maschinen und Marktumfeld können weitere spezielle rechtliche Aspekte von Bedeutung sein.

Arbeitssicherheit, New Legislative Framework und CE-Kennzeichnung

Im Maschinenbau sind Arbeitssicherheit, die Einhaltung des New Legislative Framework (NLF) und die korrekte Anwendung der CE-Kennzeichnung von entscheidender Bedeutung. Diese drei Elemente sind eng miteinander verknüpft und spielen eine zentrale Rolle in der Gewährleistung von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz im Rahmen der europäischen Gesetzgebung.

Die Arbeitssicherheit im Maschinenbau wird durch eine Vielzahl von Vorschriften geregelt, unter anderem durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Verordnung stellt sicher, dass Maschinen, auch wenn sie nicht gemäß der EG-Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, dennoch sicher und konform betrieben werden können. Es obliegt den Arbeitgebern, neu angeschaffte Arbeitsmittel, wie Maschinen, auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsanforderungen zu überprüfen. Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist dabei unerlässlich, um die Sicherheit der Beschäftigten bei der Verwendung der Maschinen zu gewährleisten. Diese Beurteilung muss alle möglichen Gefährdungen, die bei der Nutzung der Arbeitsmittel auftreten können, berücksichtigen.

Das New Legislative Framework (NLF) bietet einen harmonisierten rechtlichen Rahmen für die Produktsicherheit innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Das NLF umfasst verschiedene Vorschriften und Normen, die für die Herstellung und den Vertrieb von Produkten, einschließlich Maschinen, im europäischen Raum relevant sind. Ziel des NLF ist es, einheitliche Standards für die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz zu schaffen und diese durch die CE-Kennzeichnung kenntlich zu machen.

Die CE-Kennzeichnung spielt eine zentrale Rolle im Maschinenbau. Sie kennzeichnet die Konformität eines Produkts mit den europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen, wie sie in der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG festgelegt sind. Diese Richtlinie definiert grundlegende Anforderungen und Sicherheitsstandards für die Konstruktion und Herstellung von Maschinen. Die CE-Kennzeichnung muss bei allen Maschinen angebracht werden, die neu in den europäischen Markt eingeführt werden. Eine nachträgliche Anpassung an die CE-Kennzeichnung für bereits in Verkehr gebrachte Maschinen ist nicht erforderlich.

Gesetze beim Vertrieb von Maschinen

Beim Bau und Vertrieb von Maschinen sind verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien relevant, die sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene gelten. Hier einige der wichtigsten rechtlichen Bestimmungen:

  • EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und EU-Maschinenverordnung (EU 2023/1230): Diese Regelungen sind derzeit, in der Übergangsphase bis 2026, die zentralen Vorschriften für den Maschinenbau in der Europäischen Union. Sie legen wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion und Herstellung von Maschinen fest. Die Richtlinie ist dabei altes Recht und wird von der Verordnung abgelöst, die nach 2023 in Kraft trat und mit einer Übergangszeit von 3 Jahren anzuwenden ist.
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): In Deutschland regelt dieses Gesetz die Sicherheitsanforderungen für Produkte, einschließlich Maschinen. Es sorgt dafür, dass nur sichere Produkte in den Markt gelangen.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung enthält spezifische Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit beim Betrieb von technischen Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.
  • CE-Kennzeichnung: Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt den geltenden EU-Vorschriften, insbesondere der EG-Maschinenrichtlinie, entspricht.
  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU): Für elektrische Maschinen relevant, legt Sicherheitsanforderungen für elektrische Ausrüstungen fest, die innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen betrieben werden.
  • EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit, 2014/30/EU): Sie gewährleistet, dass elektrische und elektronische Ausrüstungen keine übermäßigen elektromagnetischen Störungen verursachen und gegen solche Störungen hinreichend unempfindlich sind.
  • Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU): Wichtig für Maschinen, die Druckgeräte wie Kessel oder Druckbehälter verwenden. Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und Konformitätsbewertung.
  • ATEX-Richtlinien (2014/34/EU): Für Maschinen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Sie behandeln die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme in solchen Umgebungen.
  • REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Betrifft den Umgang mit chemischen Substanzen und ihre Verwendung in Produkten, einschließlich Maschinen.
  • RoHS-Richtlinie (2011/65/EU): Begrenzt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten.
  • Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG): Vor der Einführung des ProdSG in Deutschland das maßgebliche Gesetz, das die Sicherheitsanforderungen für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte regelte.

Maschinenrecht und Maschinenbau

Es wird für Unternehmen im Bereich Maschinenbau und Robotik eine umfassende Beratung im Technologierecht geboten, von Haftung bis Vertragsrecht.

Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik - Maschinenrecht: Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik

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Robotik und Automation

Vom Supermarkt bis zur Produktion

Die rechtlichen Herausforderungen in der Robotik und Automation sind sowohl im Alltagsleben der Verbraucher als auch im B2B-Bereich bei der Fertigung von Produktionsanlagen vielfältig und komplex. Diese Bereiche sind geprägt von rasanten technologischen Entwicklungen, die neue rechtliche Fragestellungen aufwerfen.

Im Verbraucherbereich

Roboter, die in alltäglichen Umgebungen wie Supermärkten eingesetzt werden, bringen neue Herausforderungen mit sich. Zum Beispiel ergeben sich Fragen zur Haftung bei Unfällen oder Schäden, die durch diese Roboter verursacht werden. Wer ist verantwortlich, wenn ein autonomer Reinigungsroboter in einem Supermarkt einen Kunden verletzt? Hierbei sind Aspekte der Produkthaftung und möglicherweise auch der Betreiberhaftung relevant.

Datenschutz ist ein weiteres wichtiges Thema, insbesondere wenn Roboter in der Lage sind, Daten über Personen in ihrer Umgebung zu sammeln und zu verarbeiten. Die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist hierbei zentral, um den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten.

Im B2B-Bereich

Beim Bau und der Fertigung von Produktionsanlagen sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. Die neue EU-Maschinenverordnung, die die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt, zielt darauf ab, den freien Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarkts zu fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Maschinenverwender und andere gefährdete Personen zu gewährleisten. Diese Verordnung bringt Änderungen für Hersteller, vornehmlich im Hinblick auf Hochrisiko-Maschinen und den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Maschinen. Die Verordnung führt technologieneutrale Formulierungen ein, die mehr Raum für Innovation und neue Konzepte lassen, während sie gleichzeitig klare Rahmenbedingungen für Wirtschaftsakteure schafft.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz vor Cybersicherheitsrisiken, speziell bei Maschinen, die mit dem Internet verbunden sind. Die neue EU-Verordnung zur Cybersicherheit (EU) 2019/881 stellt sicher, dass Hardware-Bauteile, Software und Daten gegen unbefugte Eingriffe geschützt sind.

Die rechtlichen Herausforderungen in der Robotik und Automation erfordern zusammenfassend eine ständige Anpassung und Aktualisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Verbraucherbereich der Fokus auf Sicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen liegt, stehen im B2B-Bereich die Einhaltung spezifischer Sicherheitsnormen und der Schutz vor Cyberangriffen im Vordergrund. Die neue EU-Maschinenverordnung und die EU-Verordnung zur Cybersicherheit sind Beispiele für rechtliche Entwicklungen, die darauf abzielen, sowohl Innovation zu fördern als auch Sicherheit und Schutz zu gewährleisten.


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