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Maschinenrecht: Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik

IT-Fachanwalt Jens Ferner ist zu Maschinenbau, Automation und Robotik bundesweit für Unternehmen tätig.

Ihr Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik: Jens Ferner ist IT-Fachanwalt und berät Hersteller und Verkäufer von Maschinen im B2B-Bereich und Industrie 4.0.

Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik, Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | itrecht@ferner-alsdorf.de

Rechtsberatung Maschinenbau, Robotik und autonome Systeme

Maschinenbau- und Robotikrecht: Compliance, Haftung, Vertragsgestaltung

Maschinenrecht: Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik

Als Fachanwalt für IT-Recht berate ich Hersteller, Integratoren und Betreiber von Maschinen, Robotern und autonomen Systemen. Schwerpunkte sind die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Produkthaftung, Vertragsgestaltung im B2B-Bereich und Compliance bei KI-gesteuerten Systemen.

Die Beratung umfasst Vertragsrecht, Produktsicherheit, IT-Sicherheit, Softwarerecht, Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz bei vernetzten Systemen.

Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik, Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | Kontakt aufnehmen

  • Gestaltung von Kauf- und Lieferverträgen:
    • Vertragliche Regelungen zu Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungen und Garantien.
    • Klärung von Eigentumsvorbehalten und Sicherheiten.
    • Softwarerechtliche Fragestellungen
  • Einhalten gesetzlicher Vorschriften:
    • Beratung zur Einhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften wie der EU-Maschinenverordnung und nationalen Sicherheitsstandards.
    • Beratung zur CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen, auch im Rahmen der RED
  • Produkthaftungsfragen:
    • Beratung zur Vermeidung von Produkthaftungsrisiken.
    • Erstellung von Haftungsausschlüssen und Limitierungen.
  • Datenschutz und Datensicherheit:
    • Compliance mit der DSGVO und anderen Datenschutzbestimmungen bei der Datenerhebung und -verarbeitung.
    • Beratung zum Schutz vor Cyberangriffen und Datenmissbrauch.
  • Schutz geistigen Eigentums:
    • Marken- und Urheberrechtsschutz.
    • Lizenzverträge und Schutz von Betriebsgeheimnissen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

  • Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
  • Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen.
  • Kontakt per Tel. unter 02404 92100, besser indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.deTermine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Maschinenrecht und Automation – ein Teil von KI?

Rechtliche Aspekte von Maschinenbau und Robotik mit Blick auf KI

Hersteller und Betreiber von Maschinen und Robotern müssen Produktsicherheit, Haftungsrisiken und vertragliche Regelungen koordinieren. Bei autonomen Systemen kommen Anforderungen aus dem AI Act und besondere Compliance-Pflichten hinzu. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt seit 20. Januar 2027 unmittelbar und ersetzt die Maschinenrichtlinie. Sie erweitert den Anwendungsbereich auf KI-gesteuerte Systeme und verschärft Anforderungen an Hochrisiko-Maschinen

Robotik integriert dabei KI, um Maschinen zu schaffen, die nicht nur physische Aufgaben erfüllen, sondern auch eigenständig Entscheidungen treffen und sich an ihre Umgebung anpassen können. Da Roboter in industriellen und geschäftlichen Anwendungen eingesetzt werden, bestehen komplexe rechtliche Fragestellungen, die sowohl die Sicherheit, Haftung als auch die ethische Nutzung dieser autonomen Systeme betreffen. Wir helfen bei den wesentlichen Rechtsfragen in diesem Bereich:

  1. Produkthaftung und Produktsicherheit:
    • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Qualität der Maschinen.
    • Berücksichtigung relevanter Normen und Standards (z.B. EU-Maschinenrichtlinie, nationale Sicherheitsvorschriften).
    • Verfahren zur Risikobeurteilung und Konformitätsbewertung.
    • Verantwortlichkeiten für die CE-Kennzeichnung und die Ausstellung der Konformitätserklärung.
  2. Vertragsrechtliche Aspekte:
    • Gestaltung von Kauf-, Liefer- und Werkverträgen, einschließlich Garantie- und Gewährleistungsbedingungen.
    • Regelungen zu Lieferzeiten, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalten.
    • Haftungsklauseln und Begrenzungen der Haftung.
  3. Geistiges Eigentum:
    • Schutz von Patenten, Marken und Urheberrechten.
    • Umgang mit Betriebsgeheimnissen und Know-how-Schutz.
    • Lizenzvereinbarungen und Nutzungsrechte.
  4. Datenschutz und Datensicherheit:
    • Umgang mit personenbezogenen Daten im Kontext von Industrie 4.0.
    • Sicherstellung der Datensicherheit bei vernetzten Maschinen.
    • Regelungen zur Data Ownership und zum Datenaustausch.
  5. Compliance und regulatorische Anforderungen:
    • Einhaltung von Umweltvorschriften und Emissionsstandards.
    • Beachtung von Exportkontrollbestimmungen und internationalen Handelsregelungen.
    • Anforderungen an die Dokumentation und Berichterstattung.
  6. Gewährleistung und After-Sales-Service:
    • Regelungen zur Instandhaltung, Reparatur und Ersatzteilversorgung.
    • Service-Level-Agreements und Wartungsverträge.
    • Umgang mit Mängelrügen und Schadensersatzansprüchen.
  7. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
    • Sicherstellung der Arbeitssicherheit bei der Maschinenbedienung.
    • Schulung und Einweisung der Mitarbeiter.
    • Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit der Maschinen.
  8. Internationale Aspekte:
    • Anpassung an länderspezifische Vorschriften und Normen.
    • Gestaltung von internationalen Vertriebs- und Kooperationsvereinbarungen.
    • Umgang mit kulturellen und sprachlichen Unterschieden.
  9. Finanzierung und Leasing:
    • Finanzierungsmodelle und Leasingoptionen für den Maschinenkauf.
    • Sicherungsübereignungen und andere Formen der Kreditsicherheit.
    • Umgang mit Zahlungsausfällen und Insolvenzen.

Bei Fragen zu Markteinführung, Betreiberpflichten oder Haftungsstrategien sprechen Sie uns an.

Arbeitssicherheit, New Legislative Framework und CE-Kennzeichnung

Im Maschinenbau sind Arbeitssicherheit, die Einhaltung des New Legislative Framework (NLF) und die korrekte Anwendung der CE-Kennzeichnung von entscheidender Bedeutung. Diese drei Elemente sind eng miteinander verknüpft und spielen eine zentrale Rolle in der Gewährleistung von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz im Rahmen der europäischen Gesetzgebung.

Die Arbeitssicherheit im Maschinenbau wird durch eine Vielzahl von Vorschriften geregelt, unter anderem durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Verordnung stellt sicher, dass Maschinen, auch wenn sie nicht gemäß der EG-Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, dennoch sicher und konform betrieben werden können. Es obliegt den Arbeitgebern, neu angeschaffte Arbeitsmittel, wie Maschinen, auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsanforderungen zu überprüfen. Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist dabei unerlässlich, um die Sicherheit der Beschäftigten bei der Verwendung der Maschinen zu gewährleisten. Diese Beurteilung muss alle möglichen Gefährdungen, die bei der Nutzung der Arbeitsmittel auftreten können, berücksichtigen.

Das New Legislative Framework (NLF) bietet einen harmonisierten rechtlichen Rahmen für die Produktsicherheit innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Das NLF umfasst verschiedene Vorschriften und Normen, die für die Herstellung und den Vertrieb von Produkten, einschließlich Maschinen, im europäischen Raum relevant sind. Ziel des NLF ist es, einheitliche Standards für die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz zu schaffen und diese durch die CE-Kennzeichnung kenntlich zu machen.

Die CE-Kennzeichnung spielt eine zentrale Rolle im Maschinenbau. Sie kennzeichnet die Konformität eines Produkts mit den europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen, wie sie in der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG festgelegt sind. Diese Richtlinie definiert grundlegende Anforderungen und Sicherheitsstandards für die Konstruktion und Herstellung von Maschinen. Die CE-Kennzeichnung muss bei allen Maschinen angebracht werden, die neu in den europäischen Markt eingeführt werden. Eine nachträgliche Anpassung an die CE-Kennzeichnung für bereits in Verkehr gebrachte Maschinen ist nicht erforderlich.

Gesetze beim Vertrieb von Maschinen

Beim Bau und Vertrieb von Maschinen sind verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien relevant, die sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene gelten. Hier einige der wichtigsten rechtlichen Bestimmungen:

  • EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und EU-Maschinenverordnung (EU 2023/1230): Diese Regelungen sind derzeit, in der Übergangsphase bis 2026, die zentralen Vorschriften für den Maschinenbau in der Europäischen Union. Sie legen wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für die Konstruktion und Herstellung von Maschinen fest. Die Richtlinie ist dabei altes Recht und wird von der Verordnung abgelöst, die nach 2023 in Kraft trat und mit einer Übergangszeit von 3 Jahren anzuwenden ist.
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): In Deutschland regelt dieses Gesetz die Sicherheitsanforderungen für Produkte, einschließlich Maschinen. Es sorgt dafür, dass nur sichere Produkte in den Markt gelangen.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung enthält spezifische Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit beim Betrieb von technischen Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.
  • CE-Kennzeichnung: Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt den geltenden EU-Vorschriften, insbesondere der EG-Maschinenrichtlinie, entspricht.
  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU): Für elektrische Maschinen relevant, legt Sicherheitsanforderungen für elektrische Ausrüstungen fest, die innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen betrieben werden.
  • EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit, 2014/30/EU): Sie gewährleistet, dass elektrische und elektronische Ausrüstungen keine übermäßigen elektromagnetischen Störungen verursachen und gegen solche Störungen hinreichend unempfindlich sind.
  • Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU): Wichtig für Maschinen, die Druckgeräte wie Kessel oder Druckbehälter verwenden. Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und Konformitätsbewertung.
  • ATEX-Richtlinien (2014/34/EU): Für Maschinen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Sie behandeln die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme in solchen Umgebungen.
  • REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Betrifft den Umgang mit chemischen Substanzen und ihre Verwendung in Produkten, einschließlich Maschinen.
  • RoHS-Richtlinie (2011/65/EU): Begrenzt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten.
  • Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG): Vor der Einführung des ProdSG in Deutschland das maßgebliche Gesetz, das die Sicherheitsanforderungen für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte regelte.

CE-Kennzeichnung bei Maschinen und Anlagen

Bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) sowie weiteren relevanten Rechtsakten wie der RED-Richtlinie 2014/53/EU für Funkanlagen steht die Gewährleistung von Sicherheit, Gesundheitsschutz und elektromagnetischer Verträglichkeit im Mittelpunkt. Diese Richtlinien legen die grundlegenden Anforderungen fest, die Hersteller erfüllen müssen, um ihre Produkte im europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen zu dürfen.

Die CE-Kennzeichnung ist dabei kein Qualitätszeichen, sondern eine Erklärung des Herstellers, dass das Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht. Für Maschinen und Anlagen bedeutet dies, dass sie so konstruiert und gebaut sein müssen, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gefährdung für Personen oder Sachen darstellen. Die Konformitätsbewertung umfasst die Risikobeurteilung, die Erstellung einer technischen Dokumentation sowie die Einhaltung harmonisierter Normen, sofern solche existieren. Die technische Dokumentation muss alle relevanten Informationen enthalten, die für die Bewertung der Konformität erforderlich sind, darunter Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Prüfberichte und die Risikobeurteilung. Besonders bei komplexen Anlagen oder Maschinen mit integrierten Steuerungssystemen ist eine detaillierte Analyse der potenziellen Risiken während des gesamten Lebenszyklus des Produkts erforderlich.

Für Funkanlagen, die unter die RED-Richtlinie fallen, kommen zusätzliche Anforderungen hinzu. Hier muss der Hersteller sicherstellen, dass die Anlage die grundlegenden Anforderungen an die Funkfrequenznutzung erfüllt, keine schädlichen Störungen verursacht und eine effiziente Nutzung des Frequenzspektrums ermöglicht. Die Konformitätsbewertung erfolgt in der Regel durch ein internes Verfahren, bei dem der Hersteller selbst die Einhaltung der Anforderungen prüft und dokumentiert. Bei bestimmten Produktkategorien oder höheren Risikoklassen kann jedoch eine Beteiligung einer notifizierten Stelle erforderlich sein, die die technische Dokumentation bewertet und die Konformität bestätigt.

Ein zentraler Bestandteil des Prozesses ist die Erstellung der EU-Konformitätserklärung. Diese muss klar und präzise formuliert sein und alle relevanten Richtlinien sowie die harmonisierten Normen auflisten, nach denen die Maschine oder Anlage bewertet wurde. Die CE-Kennzeichnung wird erst nach erfolgreicher Konformitätsbewertung angebracht und muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein.

Hersteller sind zudem verpflichtet, ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, das je nach Risikoklasse der Maschine oder Anlage variiert. Bei Maschinen mit hohem Risiko, wie etwa Kreissägen oder Pressen, ist in der Regel eine Beteiligung einer notifizierten Stelle erforderlich, die die technische Dokumentation prüft und die Konformität bescheinigt. Für weniger komplexe Maschinen kann der Hersteller die Konformität eigenständig bewerten, sofern er die einschlägigen Normen und technischen Spezifikationen einhält.

Die Einhaltung dieser Anforderungen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt. Durch die CE-Kennzeichnung signalisieren Hersteller, dass ihre Produkte den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Gleichzeitig schützt sie vor Haftungsrisiken und behördlichen Maßnahmen, die bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen. Für das Management bedeutet dies, dass die CE-Kennzeichnung als integraler Bestandteil des Produktentwicklungsprozesses verstanden werden muss. Eine frühzeitige Einbindung der relevanten Abteilungen – von der Konstruktion über die Produktion bis hin zum Qualitätsmanagement – ist entscheidend, um die Anforderungen effizient umzusetzen und die Markteinführung zu beschleunigen. Regelmäßige Schulungen und die kontinuierliche Aktualisierung des Wissens über geltende Richtlinien und Normen sind dabei unerlässlich, um die Konformität langfristig zu sichern.

Maschinenrecht und Maschinenbau

Es wird für Unternehmen im Bereich Maschinenbau und Robotik eine umfassende Beratung im Technologierecht geboten, von Haftung bis Vertragsrecht.

Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik - Maschinenrecht: Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik

IT-Fachanwalt Jens Ferner ist zu Maschinenbau, Automation und Robotik bundesweit für Unternehmen tätig.

Ihr Rechtsanwalt für Maschinenbau, Automation und Robotik: Jens Ferner ist IT-Fachanwalt und berät Hersteller und Verkäufer von Maschinen im B2B-Bereich und Industrie 4.0.

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Robotik und Automation

Rechtsfragen bei Robotern in Alltag und Produktion

Roboter im öffentlichen Raum werfen Haftungsfragen auf: Bei Unfällen durch autonome Reinigungsroboter oder Lieferroboter müssen Produkthaftung, Betreiberhaftung und Verkehrssicherungspflichten geprüft werden. Datenschutzrechtlich relevant ist die Datenverarbeitung durch Sensoren und Kameras nach DSGVO.

Im B2B-Bereich müssen Produktionsanlagen die Maschinenverordnung erfüllen, speziell bei Hochrisiko-Systemen und KI-Integration. Relevant sind CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und laufende Cybersicherheitspflichten. Vertragsrechtlich sind Haftungsklauseln, Service-Level-Agreements und Gewährleistungsregelungen bei Updates und Weiterentwicklungen zu gestalten.

Im Verbraucherbereich

Roboter, die in alltäglichen Umgebungen wie Supermärkten eingesetzt werden, bringen neue Herausforderungen mit sich. Zum Beispiel ergeben sich Fragen zur Haftung bei Unfällen oder Schäden, die durch diese Roboter verursacht werden. Wer ist verantwortlich, wenn ein autonomer Reinigungsroboter in einem Supermarkt einen Kunden verletzt? Hierbei sind Aspekte der Produkthaftung und möglicherweise auch der Betreiberhaftung relevant.

Datenschutz ist ein weiteres wichtiges Thema, insbesondere wenn Roboter in der Lage sind, Daten über Personen in ihrer Umgebung zu sammeln und zu verarbeiten. Die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist hierbei zentral, um den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten.

Im B2B-Bereich

Beim Bau und der Fertigung von Produktionsanlagen sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. Die neue EU-Maschinenverordnung, die die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt, zielt darauf ab, den freien Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarkts zu fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Maschinenverwender und andere gefährdete Personen zu gewährleisten. Diese Verordnung bringt Änderungen für Hersteller, vornehmlich im Hinblick auf Hochrisiko-Maschinen und den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Maschinen. Die Verordnung führt technologieneutrale Formulierungen ein, die mehr Raum für Innovation und neue Konzepte lassen, während sie gleichzeitig klare Rahmenbedingungen für Wirtschaftsakteure schafft.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz vor Cybersicherheitsrisiken, speziell bei Maschinen, die mit dem Internet verbunden sind. Die neue EU-Verordnung zur Cybersicherheit (EU) 2019/881 stellt sicher, dass Hardware-Bauteile, Software und Daten gegen unbefugte Eingriffe geschützt sind.

Die rechtlichen Herausforderungen in der Robotik und Automation erfordern zusammenfassend eine ständige Anpassung und Aktualisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Verbraucherbereich der Fokus auf Sicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen liegt, stehen im B2B-Bereich die Einhaltung spezifischer Sicherheitsnormen und der Schutz vor Cyberangriffen im Vordergrund. Die neue EU-Maschinenverordnung und die EU-Verordnung zur Cybersicherheit sind Beispiele für rechtliche Entwicklungen, die darauf abzielen, sowohl Innovation zu fördern als auch Sicherheit und Schutz zu gewährleisten.


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