Das Landgericht Bonn, 10 O 296/19, hatte sich mit der Frage zu befassen, wie zu verfahren ist, wenn eine agile Softwareentwicklung scheitert und das Projekt trotz bereits erbrachter Leistungen abgebrochen werden soll. In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Das Landgericht kam in diesem Fall zu dem…WeiterlesenRücktritt von Software-Projekt wegen Dokumentationsmängeln
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Rücktritt
Der Rücktritt ist die Möglichkeit, ein Vertragsverhältnis rückabzuwickeln – speziell in festgefahrenen IT-Projekten ist dies ein Weg, um fehlgeschlagene Projekte zu beenden. Wir beraten Unternehmen im gesamten Softwarerecht!
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Der Bundesgerichtshof (1 StR 188/22) hat sich zu der äußerst praxisrelevanten Frage geäußert, wie die Abgrenzung von sog. scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern in einer Rechtsanwaltskanzlei stattzufinden hat. Die spezifischen Umstände dieser Berufsgruppe lassen dabei Rückschlüsse auf die Beschäftigung freier, freiberuflicher Mitarbeiter zu – und lassen aufhorchen.WeiterlesenVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bei freien Mitarbeitern
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch: Der Täter eines versuchten Delikts kann „durch die Aufgabe der weiteren Tatausführung strafbefreiend vom Versuch zurücktreten, wenn er freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt“ (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB). Bei der Frage, wann aber Freiwilligkeit vorliegt, ergeben sich mitunter Streitpunkte, etwa wenn der Täter äußere Umstände…WeiterlesenStrafbefreiender Rücktritt vom Versuch
Auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Reiseteilnehmers während seiner Probezeit kann eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne der Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung sein und ihn zum Rücktritt von der Reise berechtigen. Das folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach (4 S 30/20). Nach den für den Vertrag geltenden „Besonderen Bestimmungen der Reiserücktrittskostenversicherung“ ist versichertes Ereignis u.a. der…WeiterlesenKündigung eines Reiseteilnehmers während der Probezeit
Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen („Updatepflicht“) bei Software: Seit dem 1.1.22 haben wir ein EU-weit normiertes Verbraucher-Softwarerecht. Mit diesem Softwarerecht kommt ein besonderes Novum: die gesetzliche Vorgabe einer Updatepflicht für Software.WeiterlesenAktualisierungspflicht für Software
Das neue Kaufrecht kommt am 1.1.2022 und damit die „digitale Revolution“ im BGB. Ich habe in den bisherigen Teilen schon versucht aufzuzeigen, was sich Neues tut und dass man vorsichtig sein muss, wenn man mit alten Verträgen und hergebrachtem juristischen Wissen versucht Käufe zu regeln. In diesem dritten Teil meiner vierteiligen Serie geht es nun…WeiterlesenNeues Kaufrecht 2022: Digitales
Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze. Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars…WeiterlesenNeues Kaufrecht und Softwarerecht 2022
Langsam wird die „Referenzkundenmasche“ bekannter: Im Prinzip handelt es sich um zwei miteinander kombinierte Maschen, die allerdings weniger auf Verbraucher als vielmehr auf Geschäftskunden ausgerichtet sind. Ganz besonders ein Dienstleister steht hier zunehmend in der Öffentlichkeit, wobei folgendes Vorgehen in der Presse berichtet wird: Es wird damit geworben, dass man „Referenzkunden“ sucht, um Webseiten zu…WeiterlesenVorsicht vor der Referenzkundenmasche
Die Berichterstattung aus Strafprozessen hat inzwischen eine ganz besondere Bedeutung angenommen. Früher war es tatsächlich wohl so, dass vorwiegend besonders auffällige Prozesse Beachtung gefunden haben. Insbesondere die nicht nur einmalige Berichterstattung über den Ausgang des Prozesses, sondern die kontinuierliche Berichterstattung über den gesamten Verlauf hinweg, war vor allem bei derartig ‚grösseren‘ Prozessen eher anzutreffen. Dies…WeiterlesenProzessberichterstattung im Strafprozess
Das Amtsgericht Köln (137 C 436/09) hat Ende Januar 2010 festgestellt, dass es beim Verbrauchsgüterkauf entgegen dem Wortlaut von § 323 Abs. 1 BGB vor Rücktritt des Käufers wegen vertragswidriger Lieferung nicht des Verlangens nach Nacherfüllung bedarf. Zu diesem Ergebnis ist das Amtsgericht auf Grund richtlinienkonformer Auslegung mit Art. 3 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie gelangt. Zur…WeiterlesenAG Köln: Rücktritt vom Kaufvertrag auch ohne Nacherfüllungs-Begehr
Reisemangel, was tun: Pauschalurlauber sind nicht schlecht gestellt, wenn auf einer Reise etwas schiefläuft. Das Gesetz gewährt ihnen insbesondere in den §§ 651a bis 651m Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine ganze Reihe von Rechten und Ansprüchen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Reisende diese fristgerecht geltend macht. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht, wobei Sie bitte auch…WeiterlesenReiserecht: Ansprüche von Pauschalurlaubern und Fristen bei Reisemängeln
Eine den Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung ist beim Kaufvertrag in der Regel zu verneinen, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat. BGH Urteil vom 24.03.2006, Az: V ZR 173/05WeiterlesenArglistige Täuschung und Erheblichkeit
Die schon vor kurzem angekündigte neue Verbraucher-Richtlinie auf EU-Ebene nimmt nun Form an und scheint in ihrem Beschluss nur noch Formsache zu sein. Die Richtlinie – die durch die einzelnen Staaten erst in nationales Recht umgesetzt werden muss – wird sowohl für Verbraucher als auch für Online-Shops einige Änderungen bereit halten. Insofern wird auch auf…WeiterlesenNeue Verbraucherrechte-Richtlinie auf dem Weg
Ist bei einem 50.000 Euro teuren GW das Navigationsgerät defekt und kann es trotz dreier Versuche nicht zufriedenstellend repariert werden, liegt ein wesentlicher Mangel vor.WeiterlesenGebrauchtwagen: Defektes Navigationsgerät kann Rücktritt vom Vertrag begründen
Der Hinweis in einem Internetangebot, der nicht angeschlossene Motor einer gebrauchten Segeljacht sei in einer Wassertonne getestet worden, beinhaltet noch keine Übernahme einer Garantie für die Gebrauchstauglichkeit des Motors gemäß § 443 Abs. 1 BGB. Dies kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Verkäufer in der Anzeige explizit zum Ausdruck gebracht hat, eine Garantie…WeiterlesenOLG Celle, 3 U 251/08: Gewährleistungsausschluss bei eBay