Rechtsanwalt für Blockchain & Kryptowährung

Ihr Anwalt für Kryptowährung & Blockchain: Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht („Fachanwalt für IT-Recht„). Spezialisiert auf Cybercrime und Softwarerecht, bietet er eine spezialisierte Tätigkeit in ausgewählten Bereichen rund um Kryptowährung & Blockchain an:

Geboten wird Strafverteidigung beim Vorwurf der Geldwäsche oder des Diebstahls von Kryptowährungen sowie Beratung bei der Blockchain-Softwareentwicklung, wie Gestaltung von Smart-Contracts. Zivilrechtliche Streitigkeiten um Kryptowährungen, die Vertretung von Opfern von Straftaten oder steuerrechtliche Beratung werden nicht übernommen.

Rechtsanwalt für Blockchain: Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht Jens Ferner | itrecht@ferner-alsdorf.de

  • Tätigkeit in ausgesuchten Bereichen zu Kryptowährung & Blockchain
  • Strafverteidigung rund um Kryptowährungen: Geldwäsche, Hacking, Online-Betrug, Steuerstrafrecht
  • Blockchain-Beratung für Unternehmen: Haftung und rechtlicher Rahmen beim Einsatz von Blockchain, Kryptowährungen, Non-Fungible Token (NFT), Smart-Contracts

Fachanwalt für IT-Recht – Ihr Rechtsanwalt für Blockchain

Es wird eine verteidigende Tätigkeit sowie für Unternehmen bei Kryptowährung & Blockchain eine beratende Tätigkeit geboten – jeweils auf Basis unseres Stundensatzes.

Rechtsanwalt für Blockchain & Kryptowährung - Fachanwalt für IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Fenrer ist Rechtsanwalt für IT-Recht im Raum Aachen

Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht

Ihr Rechtsanwalt für Blockchain & Kryptowährung

Fachanwalt für IT-Recht in Aachen und Alsdorf berät zu Kryptowährung & Blockchain: Diese Bezeichnung bekommt man als Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn man seine praktische Erfahrung durch eine festgelegte Zahl von Fällen nachgewiesen hat. Diese muss man bearbeitet und in Teilen auch streitig verhandelt haben – sowie (nochmals) theoretisch vorhandene Kenntnisse in einem Fachanwaltskurs mit Abschlussklausuren vertieft haben.

Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht und somit Rechtsanwalt für IT-Recht ist RA Jens Ferner der Profi für Unternehmen und schwerpunktmäßig als Anwalt für Fragen im Softwarerecht tätig. Dabei wird eine umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Strafverfahren wegen Kryptowährungen geboten, speziell in den Bereichen Geldwäsche und Steuerstrafrecht.

Blockchain und Recht

Rechtliche Fragen zur Blockchain

Die Blockchain-Technologie hat in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen und wird von vielen als eine Revolution im Bereich der Datenspeicherung und -übertragung betrachtet. Sie bietet eine sichere und dezentralisierte Möglichkeit, Informationen zu speichern und zu übertragen, die für viele Branchen von großem Interesse ist.

Allerdings gibt es auch eine Reihe von rechtlichen Fragen, die im Kontext der Blockchain aufkommen. Insgesamt gibt es viele rechtliche Fragen durch die Blockchain, die noch nicht vollständig geklärt sind.

Eine der wichtigsten Fragen betrifft die Haftung für Fehler in der Blockchain. Da die Blockchain von vielen verschiedenen Personen genutzt und auf vielen verschiedenen Computern gespeichert wird, ist es schwierig zu sagen, wer für Fehler verantwortlich ist, die zu Verlusten führen. Ein weiteres rechtliches Problem betrifft die Regulierung von Kryptowährungen, die auf der Blockchain basieren. In vielen Ländern gibt es noch keine klaren Regeln dafür, wie Kryptowährungen behandelt werden sollen und wie sie besteuert werden.

Ein weiteres rechtliches Problem betrifft die Privatsphäre. Die Blockchain ermöglicht es, jede Art von Informationen zu speichern, einschließlich persönlicher Daten. Es gibt Bedenken, dass diese Informationen missbraucht werden könnten, wenn sie in die falschen Hände geraten. Hinzu kommen strafrechtliche Fragen bei der Blockchain, speziell Kryptowährungen, rund um Geldwäsche, Eigentum und Betrug.

Wann ist man „Fachanwalt für IT-Recht“

Die Bundesrechtsanwaltskammer beschreibt die Qualifikation eines Fachanwalts wie folgt: Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Ein Fachanwalt für IT-Recht bietet mit der Fachanwaltsordnung nachgewiesene besondere Kenntnisse im Bereich des Informationstechnologierechts in den Bereichen:

  • Recht der IT-Verträge, also z.B. Webdesign-Verträge, Internet-System-Verträge, Verträge zur Suchmaschinen-Optimierung etc.
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, speziell Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht, also rund um Online-Shops
  • Immaterialgüterrecht, speziell Urheberrecht und allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Kennzeichenrecht, insbesondere der Namens- und Markenschutz
  • Recht des Datenschutzes
  • Domainrecht
  • Internationale Bezüge, speziell internationales Privatrecht
  • Telekommunikationsrecht & Telemedienrecht
  • Strafrecht mit IT-Bezug, speziell Medienstrafrecht (Internetstrafrecht)

Blockchain: Kryptowährungen im Strafrecht


Das Kerndelikt, mit dem wir in Strafverteidigungen rund um Kryptowährungen konfrontiert sind, ist die Geldwäsche: Sei es der Vorwurf, dass man aus illegalen Quellen die Kryptowährungen erhalten hat; sei es der Vorwurf, dass man – etwa als Finanzagent – für andere Geldwäsche betrieben hat.

Ein weiterer strafrechtlich relebanter Bereich im Umfeld von Kryptowährungen ist die Steuerhinterziehung – gerade wenn im Rahmen der Ermittlungen wegen Geldwäsche Bargeldbeträge aufgefunden oder Einzahlungen auf das eigene Konto bekannt wurden, tritt die Steuerfahndung auf den Plan. Dabei ist regelmäßig der erste Verdacht entweder verfrüht oder viel zu hoch aufgehängt – um hier zu verteidigen, haben wir ein eigenes Modell der Strafverteidigung speziell für Kryptowährungen entwickelt, die „Blackbox-Verteidigung“.

Rechtsanwalt für Blockchain & Kryptowährung

Ihr Anwalt für Kryptowährung & Blockchain: Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht ("Fachanwalt für IT-Recht"). Spezialisiert auf Cybercrime und Softwarerecht, bietet er eine ausgesuchte Tätigkeit rund um Kryptowährung & Blockchain an:

Modernes IT-Recht und Kryptowährungen

Die digitale Zukunft ist abstrakter als bisher: Blockchain-basierte Smart-Contracts, Web 3.0 und IT-Sicherheit werden die Zukunft bestimmen. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner hat sich schon vor Jahren auf das Softwarerecht und Cybercrime spezialisiert, bei uns gibt es kein IT-Recht von der Stange, sondern konkrete Themen die zielgerichtet bearbeitet werden.

Ergänzung bestehender Berater bei Kryptowährung & Blockchain

Viele Kanzleien bieten Wirtschaftsrecht – das bedeutet aber nicht, dass man auch im IT-Recht oder strafrechtlich mitreden kann. Das Strafprozessrecht und insbesondere Ermittlungsverfahren haben ganz eigene Spielregeln, die man vom Schreibtisch aus nicht versteht. Wir bringen diese Erfahrung mit in Ihre bestehenden Beratungsabläufe, sodass sich niemand überschätzen muss beim Versuch „das bisschen Strafrecht“ mitzuarbeiten. Zudem werden Unterstützung und Schulungen für Unternehmen geboten, speziell für Compliance-Abteilungen.

Kryptowährung & Blockchain: Strafrecht trifft IT

Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch Fachanwalt für IT-Recht. Vor seiner Spezialisierung hat er eine Vielzahl von Verfahren im Bereich der IT-Schutzrechte und des Wettbewerbsrechts geführt, um diese Erfahrung nun in seine wirtschaftsstrafrechtliche Beratung einfließen zu lassen. Denn: Modernes Wirtschaftsstrafrecht ist ohne grundlegende Kenntnis und Erfahrungen rund um IT- und Schutzrechte gar nicht mehr denkbar.

Mehr zu Blockchain und Kryptowährungen

Die Nutzung von Online-Technologien in Verbindung mit Kryptographie führte zu einem völlig neuen Überweisungssystem, bei dem eine sichere Zahlung direkt und ohne Zwischenhändler wie eine Zentralbank oder eine Behörde erfolgen konnte. Aufgrund ihrer Abhängigkeit von der Kryptographie wird diese Art von Währung gemeinhin als Kryptowährung bezeichnet.

Kryptowährungen haben sich seither zu einem weit verbreiteten Mittel für Zahlungen, Investitionen und Geldtransfers entwickelt. Die Einführung eines innovativen Zahlungssystems, das verlässliche, unumkehrbare, durchgängige Transaktionen in Echtzeit und auf globaler Ebene ermöglicht, hat Bedenken der Regulierungsbehörden hervorgerufen, die in Europa zur MICA-Richtlinie führten.

Blockchain

Kurz: Eine Blockchain ist eine Art von Datenbank, die verwendet wird, um Informationen zu speichern und zu verfolgen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Datenbanken, die von einer einzigen Person oder Organisation verwaltet werden, wird eine Blockchain von vielen verschiedenen Menschen genutzt und auf vielen verschiedenen Computern gespeichert. Jedes Mal, wenn jemand neue Informationen in die Blockchain einfügt, werden diese Informationen an alle anderen Computer in der Blockchain gesendet, so dass jeder immer auf dem neuesten Stand ist. Die Blockchain wird auch so gestaltet, dass sie sehr sicher ist und es schwer ist, Informationen zu verändern oder zu löschen, nachdem sie einmal hinzugefügt wurden.

Die Blockchain kann also als eine transaktionale Datenbank definiert werden. Sie ist eine besondere Art oder Untergruppe der sogenannten Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Die DLT ist eine Methode zur Aufzeichnung und gemeinsamen Nutzung von Daten in mehreren Datenspeichern (auch als Ledger bezeichnet), die jeweils genau dieselben Datensätze enthalten und gemeinsam von einem verteilten Netz von Computerservern, den so genannten Knoten, verwaltet und kontrolliert werden.

Blockchain ist ein Mechanismus, der eine Verschlüsselungsmethode, die so genannte Kryptografie, einsetzt und spezifische mathematische Algorithmen verwendet, um eine kontinuierlich wachsende Datenstruktur zu erstellen und zu überprüfen – zu der nur Daten hinzugefügt und aus der bestehende Daten nicht entfernt werden können.

Eine öffentliche/genehmigungsfreie Blockchain ist für jeden zugänglich, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist. Es gibt keinen zentralen Eigentümer des Netzwerks und der Software, und identische Kopien des Hauptbuchs werden an alle Knoten des Netzwerks verteilt. Die Mehrzahl der derzeit im Umlauf befindlichen Kryptowährungen, darunter auch Bitcoin, basiert auf genehmigungsfreien Blockchains. Die erlaubnispflichtige Blockchain wird von einer zentralen Stelle koordiniert, und die Prüfer von Transaktionen (d. h. die Knoten) müssen vorab zugelassen werden, um dem Netz beitreten zu können. Diese Art von Blockchain kann auch öffentlich sein, sodass jeder das Hauptbuch einsehen kann, das nur von autorisierten Teilnehmern aktualisiert werden kann.

Kriminelle Bedeutung

Europol hat sich mit der Bedeutung von Kryptowährungen beschäftigt und festgestellt:

Die Verwendung von Kryptowährungen im Rahmen krimineller Machenschaften nimmt zu und die Akzeptanz dieses Zahlungsmittels beschleunigt sich. Die Gesamtzahl und der Wert von Kryptowährungstransaktionen im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten machen jedoch im Vergleich zu Bargeld und anderen Transaktionsformen nur einen geringen Anteil der kriminellen Wirtschaft aus. Die Verwendung von Kryptowährungen ist mit einer Reihe von Einschränkungen verbunden, wobei die hohe Volatilität wahrscheinlich ein Hauptgrund für die Zurückhaltung der Kriminellen ist, Kryptowährungen für langfristige langfristige Investitionen zu nutzen.

In den letzten Jahren wurden Kryptowährungen zunehmend als Teil von kriminellen Aktivitäten und zum Waschen von Erträgen aus Straftaten verwendet. Kriminelle haben Kryptowährungen immer raffinierter eingesetzt. Sie nutzen Kryptowährungen nicht nur zur Verschleierung von Geldströmen als Teil von immer komplexeren Geldwäschesystemen, Kryptowährungen werden von Kriminellen zunehmend als Zahlungsmittel oder als Währung für Anlagebetrug verwendet. Die Zahl der Fälle, in denen Kryptowährungen im Kontext der Finanzierung des Terrorismus, bleibt begrenzt.

Die kriminelle Nutzung von Kryptowährungen ist nicht mehr in erster Linie auf Aktivitäten der Cyberkriminalität beschränkt, sondern bezieht sich nun auf alle Arten von Straftaten, die die Übertragung von Geldwerten erfordern. Das Ausmaß und der Anteil der illegalen Verwendung von Kryptowährungen im Rahmen von kriminellen Aktivitäten ist jedoch schwer abzuschätzen. Kriminelle und kriminelle Netze, die in schwere und organisierte Kriminalität verwickelt sind, stützen sich auch weiterhin in hohem Maße auf herkömmliches Fiat-Geld und Transaktionen, zusätzlich zu den neu entstehenden Möglichkeiten der Wertübertragung.

Kryptowährung

Eine Kryptowährung ist eine Art digitales Geld, das verwendet wird, um online zu bezahlen. Sie wird oft als „virtuelles Geld“ bezeichnet. Kryptowährungen werden in einer digitalen „Brieftasche“ (Wallet) aufbewahrt und können wie gewöhnliches Geld für den Kauf von Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Ein großer Vorteil von Kryptowährungen ist, dass sie nicht von Regierungen oder Banken kontrolliert werden und somit für die Nutzer sehr sicher sind. Ein bekanntes Beispiel für eine Kryptowährung ist Bitcoin. Es gibt jedoch auch viele andere Kryptowährungen wie Ethereum, Litecoin und Monero.

NFT

Ein NFT, oder Non-Fungible Token, ist eine Art von digitalem Vermögenswert, der verwendet wird, um etwas Einzigartiges zu besitzen oder zu repräsentieren. Im Gegensatz zu normalen digitalen Gütern, die leicht kopiert und geteilt werden können, ist jedes NFT einzigartig und kann nicht durch eine Kopie ersetzt werden. NFTs werden häufig verwendet, um digitale Kunstwerke, Musik, Videos und andere digitale Sammlerstücke zu besitzen und zu handeln. Sie werden auf der Blockchain gespeichert, was bedeutet, dass sie sehr sicher sind und ihre Echtheit leicht nachgewiesen werden kann.

Tauschbörsen und Geldwäscherei

Eine Kryptobörse unterliegt keinem generellen Verdacht – aber leider spielen Sie eine erhebliche Rolle bei Geldwäsche-Aktivitäten. Wer sich hier nicht auskennt, kann schnell in einem kriminellen Umfeld landen.

Smart Contracts

Smart Contracts sind digitale Verträge, die mit der Hilfe von Blockchain-Technologie abgebildet werden. Sie bestehen aus Code und können automatisch Ausführungsbefehle ausführen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Smart Contracts werden oft als eine Möglichkeit betrachtet, um den Bedarf an vertrauenswürdigen Dritten in bestimmten Geschäftsprozessen zu verringern, da sie die Umsetzung von Vertragsbedingungen automatisieren.

Eines der größten juristischen Probleme bei Smart Contracts besteht darin, dass sie manchmal schwer zu verstehen sind, insbesondere für Menschen, die nicht vertraut sind mit der Technologie, auf der sie basieren. Es kann auch schwierig sein, Smart Contracts in bestehende Rechtssysteme zu integrieren, da sie häufig neue Konzepte und Ideen vorstellen. Ein weiteres Problem ist, dass Smart Contracts nicht immer fehlerfrei sind und Fehler im Code zu unerwarteten Ergebnissen führen können. Schließlich gibt es auch Fragen bezüglich der Haftung im Falle von Fehlern oder Ausfällen von Smart Contracts. All diese Faktoren können dazu beitragen, dass Smart Contracts aus juristischer Sicht schwierig sind.

Fediverse und Metaverse


Beim Metaverse beschreibt eine so ausgestaltete virtuelle Realität, dass sie sich fast wie die reale Welt anfühlt. Es handelt sich um eine computergenerierte Welt, die von Menschen betreten und erkundet werden kann und in der die Benutzer interagieren und miteinander kommunizieren können. Das Metaverse wird oft als eine Art „Erweiterung“ der realen Welt betrachtet und kann in vielen verschiedenen Formen auftreten, von reinen Online-Spielen bis hin zu Virtual-Reality-Erlebnissen. Diese, aus den Science-Fiction-Romanen des Autors Neal Stephenson, stammende Welt wird rechtlich erhebliche Fragen aufwerfen – etwa rund um das Eigentum an Daten in Form virtueller Gegenstände und Kreationen.

Beim Fediverse handelt es sich um ein Netzwerk von Servern, die miteinander verbunden sind und verschiedene Dienste anbieten, darunter soziale Netzwerke, Blogs, Foren und andere Kommunikationsplattformen. Im Gegensatz zu herkömmlichen sozialen Netzwerken, die von einer einzigen Firma betrieben werden und in der Regel strenge Regeln für die Nutzung haben, gibt es im Fediverse keine zentrale Autorität, die die Nutzung regelt. Stattdessen können Benutzer auf einer Vielzahl von Servern registriert sein und miteinander kommunizieren, indem sie spezielle Protokolle nutzen, die die Kommunikation zwischen den Servern ermöglichen. Dies erschwert die rechtliche Regulierung erheblich.

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