Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht (JGG) in Aachen
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen, Heinsberg & Düren
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen, Heinsberg oder Düren gesucht? Unsere Verteidiger sind alle Fachanwälte für Strafrecht und verteidigen im Jugendstrafrecht. Im vom Erziehungsgedanken beherrschten Jugendstrafverfahren ist Krawall bei der Verteidigung vollkommen fehl am Platze – zugleich darf es aber nicht unterschätzt werden, wer die Feinheiten des JGG beherrscht, verteidigt dort besser, wo andere nicht mehr weiterwissen.
Unsere Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht sichern nicht nur die Zukunft, sondern bieten attraktive Gebühren, damit junge Menschen nicht alleine sind vor Gericht. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht!
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen: Kontakt aufnehmen
- Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht
- Fachanwälte für Strafrecht, spezialisiert auf Strafverteidigung
- Qualifiziert im Jugendstrafrecht
- Attraktive Gebühren für Jugendliche und Heranwachsende
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen ausschließlich Fälle im Strafrecht, IT-Recht, Medienrecht und Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: 02404-92100, kontakt@ferner-alsdorf.de, Whatsapp, Threema oder Rückruf
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
- Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; verschlüsselte Mails; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp.
- Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und transparente Kosten – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht – aus Überzeugung
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen: Im Jugendstrafrecht bieten Ihnen unsere Strafverteidiger, in unserer strafrechtlich spezialisierten Kanzlei, fundierte Unterstützung in Jugendstrafsachen.
Dies nicht ohne Grund, denn gerade im Jugendstrafrecht verteidigen wir aus Überzeugung: Geprägt durch eigene Erfahrungen in der Jugend vertritt Rechtsanwalt Jens Ferner die Auffassung, das Jugendlich nicht alleine gelassen sein sollten in unserem Justiz-System. Deswegen wird in unserer Kanzlei jedem Jugendlichen eine Verteidigung ermöglicht.
Dabei bieten wir neben einer seriösen Verteidigung ohne Abstriche auch in Jugendstrafverfahren einen weiteren Vorteil: Regelmässig berechnen wir nur die Gebühren eines Pflichtverteidigers, auch wenn keine Pflichtverteidigung in Betracht kommt. So sichern wir jungen Menschen die Vertretung im Kampf um ihre Rechte und Zukunft vor Gericht.
Informationen zum Jugendstrafrecht bei uns:
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein gerne unterschätztes Rechtsgebiet, was man schnell bei seinem Anwalt merkt, wenn dieser ein JGG-Verfahren „herunterspielt“.
Im Jugendstrafrecht steht dabei weniger die Sanktion als vielmehr der erzieherische Gedanke im Vordergrund – ein Grund mehr, das Verfahren besonders ernst zu nehmen. Zu oft muss erlebt werden, dass gerade jugendliche oder heranwachsende Laien ohne anwaltlichen Rat sich derart desaströs vor Gericht verhalten, dass die Situation nur verschlimmert wird. In unserer Kanzlei finden Sie ihren seriösen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht.
Andersherum muss im Jugendstrafrecht dringend aufgepasst werden: Es gibt nur begrenzte Rechtsmittel, auch Einstellungen können im Jugendregister eingetragen werden und auch wenn die Sanktion gerne klein ist, so stehen junge Menschen am Anfang Ihres Berufslebens und frühe Strafen können hier Lebensweg verbauen oder erschweren.
Jugendstrafrecht: Laufendes Ermittlungsverfahren
Unsere Tätigkeit bei einem noch laufenden Ermittlungsverfahren, insbesondere wenn gerade erst das Schreiben zur Vernehmung bei der Polizei eingetroffen ist: Gegen einen zu zahlenden Vorschuss wird die Ermittlungsakte eingesehen, analysiert und mit Ihnen besprochen. Sie können damit in kurzer Zeit einen anwaltlichen Rat zur Ermittlungsakte erhalten und vielleicht noch im Ermittlungsverfahren die Angelegenheit ohne Anklage bzw. Gerichtsverhandlung beenden. Bedenken Sie, dass nur Ihr Rechtsanwalt Einblick in die vollständige Ermittlungsakte erhält – Sie können hier also Verteidigungspotential ausnutzen.
Jugendstrafrecht: Bereits erhobene Anklage
Im Fall einer bereits erhobenen Anklage wird das Vorgehen im Einzelfall abgestimmt, hier sind pauschale Hinweise nicht angebracht und ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht ist regelmässig sinnvoll. Speziell wenn eine Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben wurde sollte sofort ein geeigneter Strafverteidiger konsultiert werden, hier wird auch ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegen.
Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht
Gibt es einen Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht (Verfahren nach dem JGG)? Selbstverständlich gibt es auch im Jugendstrafverfahren die Pflichtverteidigung, es gelten grundsätzlich die üblichen Regeln der Pflichtverteidigung. Das bedeutet, bei Anklage zum Jugendschöffengericht oder wenn ein Verbrechen im Raum steht, wird man über eine Pflichtverteidigung im Jugendstrafverfahren nachdenken können.
Eine Besonderheit gibt es bei den Kosten: Im Fall der Pflichtverteidigung eines Jugendlichen fallen die Kosten hinterher der Staatskasse zur Last, so dass tatsächlich die Kosten des eigenen Pflichtverteidigers hinterher nicht mehr als Verfahrenskosten berechnet werden. Wir stehen dabei für Jugendliche uneingeschränkt im Rahmen einer Pflichtverteidigung zur Verfügung!
Also: Ein Jugendlicher bekommt nicht automatisch einen Pflichtverteidiger, bei Jugendlichen und Heranwachsenden gelten die gleichen Regeln wie sonst bei der Pflichtverteidigung. Informieren Sie sich auf unserer Seite zur Pflichtverteidigung umfassend. Jedenfalls bei Anklagen zum Jugendschöffengericht und auch wenn andere Jugendliche einen Anwalt haben, dürfte eine Pflichtverteidigung in Betracht kommen.
Kosten der Verteidigung im Jugendstrafrecht
Wir bieten an, dass wir uneingeschränkt im Rahmen einer Pflichtverteidigung zur Verfügung stehen - und wenn keine Pflichtverteidigung im Raum steht, berechnen wir bei Jugendlichen grundsätzlich nur die Gebühren eines Pflichtverteidigers. Denn: Wir verteidigen Jugendliche aus Überzeugung und bieten darum besondere Konditionen, damit sich jeder einen Anwalt leisten kann.
Strafrahmen im Jugendstrafrecht
Welcher Strafrahmen ist bei Jugendstrafsachen möglich: Das Mindestmaß der Jugendstrafe bei Jugendlichen beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre (§ 18 Abs. 1 Satz 1 JGG). Nur wenn es sich bei der Tat um ein Verbrechen handelt, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, beträgt das Höchstmaß zehn Jahre (§ 18 Abs. 1 Satz 2 JGG).
Entzug der Fahrerlaubnis
Entzug der Fahrerlaubnis bei Autorennen: Ein illegales Autorennen führt auch bei Verurteilung nach Jugendstrafrecht zum Verlust des Führerscheins. Das mussten sich zwei Schüler vor dem Amtsgericht München (1033 Ds 470 Js 185497/18) sagen lassen.
Wann findet Jugendstrafrecht Anwendung?
Anwendung von Jugendstrafrecht: Erhebliche Auswirkung im Jugendstrafrecht hat natürlich die Frage, ob überhaupt Jugendstrafrecht oder vielmehr allgemeines Strafrecht zur Anwendung gelangt, speziell bei Heranwachsenden: Eben diese Frage, ob ein Heranwachsender zum Tatzeitpunkt noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im Wesentlichen allerdings „Tatfrage“, wobei dem Jugendgericht bei der Beurteilung der Reife des Heranwachsenden grundsätzlich ein erheblicher Ermessensspielraum eingeräumt wird. Lesen Sie hier mehr dazu!
Einziehung im Jugendstrafrecht
Der große Senat hat inzwischen klargestellt: Die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c Satz 1 StGB) steht auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht nicht im Ermessen des Tatgerichts. Es drohen also erhebliche finanzielle Folgen bei Strafteten auch für Jugendliche!
Kosten einer Strafverteidigung im Jugendstrafrecht
Die Kosten der Strafverteidigung im Jugendstrafrecht hängen an verschiedenen Faktoren und sind mit einer Strafverteitigung im allgemeinen Strafrecht nicht vergleichbar! Insbesondere kommt im Jugendstrafrecht regelmässig die Möglichkeit in Betracht, davon abzusehen, die Kosten des Verfahrens dem Angeklagten aufzuerlegen.
In unserer Kanzlei wird zudem regelmässig ermöglicht, dass eine Tätigkeit zu den reduzierten Kosten eines Pflichtverteidigers erfolgt – auch wenn keine Pflichtverteidigung vorliegt! Damit bieten wir zu fairen Kosten eine vollumfassende Verteidigung in Jugendstrafsachen.
Kontakt zum Strafverteidiger im Jugendstrafrecht (JGG)
Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht: Rechtsanwalt Jens Ferner ist einer der Strafverteidiger in unserer Kanzlei. Unsere Verteidiger sind alle Fachanwalt für Strafrecht.
Beiträge vom Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht
- Jugendstrafrecht und die Problematik „schädlicher Neigungen“Das Jugendstrafrecht ist geprägt von einem Spannungsfeld zwischen erzieherischen Maßnahmen und der gesellschaftlichen Notwendigkeit, Straftaten angemessen zu ahnden. Mit seinem Beschluss vom 6. November 2024 (Az. 2 StR 290/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an die Begründung und Anwendung des Merkmals „schädliche Neigungen“ im Jugendstrafrecht präzisiert.
- Jugendstrafrecht und seine AnwendungDer Umgang mit jungen Straftätern ist immer wieder eine besondere Herausforderung für die Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 6. November 2024 (Az. 2 StR 290/24) die rechtlichen und erzieherischen Anforderungen des Jugendstrafrechts erneut präzisiert. Gegenstand der Entscheidung war unter anderem die Frage, unter welchen Bedingungen Jugendstrafrecht auf Heranwachsende angewandt werden kann und welche Maßstäbe für die Strafzumessung gelten. Dieses Urteil…
- Erkennungsdienstliche Behandlung von HeranwachsendenDer Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 7. August 2024 (5 A 885/21) rückt ein sensibles Thema in den Fokus: die erkennungsdienstliche Behandlung von Heranwachsenden. Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (20 K 960/20) abgelehnt. Der Beschluss beleuchtet die rechtlichen Maßstäbe, unter denen die erkennungsdienstliche Behandlung zulässig ist, und liefert wertvolle Einblicke…
- OLG Köln: Anforderungen an die Verhängung von Jugendarrest nach § 16a JGGDas Oberlandesgericht Köln (III-1 ORs 199/24) hat in einem Beschluss vom 28. November 2024 wichtige Klarstellungen zur Verhängung von Jugendarrest nach § 16a JGG getroffen. Der Fall wurde im Rahmen einer von mir geführten Revision entschieden und verdeutlicht, welche hohen Anforderungen Gerichte an die Begründung des sogenannten „Kopplungsarrests“ stellen müssen.
- Strafrechtlich verfolgte Minderjährige müssen diekonkrete und effektive Möglichkeit haben, sich von einem Rechtsbeistandunterstützen zu lassenDer EUGH (C-603/22) hat entschieden, dass Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen sind, die konkrete und effektive Möglichkeit haben müssen, sich von einem – gegebenenfalls von Amts wegen bestellten – Rechtsbeistand unterstützen zu lassen.
- Jugendstrafe wegen der Schwere der SchuldAm 4. Juni 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall, der wichtige Grundsätze im Jugendstrafrecht betraf (Aktenzeichen: 5 StR 205/23). Diese Entscheidung beleuchtet insbesondere die Anwendung der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld gemäß § 17 Abs. 2 JGG und klärt die Voraussetzungen, unter denen eine solche Strafe verhängt werden kann.