Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht (JGG) für Aachen, Heinsberg & Düren
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen, Heinsberg oder Düren gesucht? Unsere Verteidiger sind alle Fachanwälte für Strafrecht und verteidigen im Jugendstrafrecht. Im vom Erziehungsgedanken beherrschten Jugendstrafverfahren ist Krawall bei der Verteidigung vollkommen fehl am Platze – zugleich darf es aber nicht unterschätzt werden, wer die Feinheiten des JGG beherrscht, verteidigt dort besser, wo andere nicht mehr weiterwissen. Unsere Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht sichern nicht nur die Zukunft, sondern bieten attraktive Gebühren, damit junge Menschen nicht alleine sind vor Gericht. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht!
- JGG: Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen, Heinsberg & Düren
- Fachanwälte für Strafrecht, spezialisiert auf Strafverteidigung
- Qualifiziert im Jugendstrafrecht
- Attraktive Gebühren für Jugendliche und Heranwachsende
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht – aus Überzeugung
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen: Im Jugendstrafrecht bieten Ihnen unsere Strafverteidiger, in unserer strafrechtlich spezialisierten Kanzlei, fundierte Unterstützung in Jugendstrafsachen. Dies nicht ohne Grund, denn gerade im Jugendstrafrecht verteidigen wir aus Überzeugung: Geprägt durch eigene Erfahrungen in der Jugend vertritt Rechtsanwalt Jens Ferner die Auffassung, das Jugendlich nicht alleine gelassen sein sollten in unserem Justiz-System. Deswegen wird in unserer Kanzlei jedem Jugendlichen eine Verteidigung ermöglicht.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht, in Strafverfahren und Cybersicherheitsrecht beratend tätig. Wir übernehmen keine Zivilprozesse.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftrater für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Im Notfall, bei Hausdurchsuchung oder Haft: 0175 1075646 oder Threema: FVNW2K7T
- Flexible Erreichbarkeiten statt starrer „Öffnungszeiten“: Damit wir für Sie schnell erreichbar bleiben, läuft der erste Kontakt am besten digital – so reagieren wir oft schon innerhalb weniger Stunden.

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein gerne unterschätztes Rechtsgebiet, was man schnell bei seinem Anwalt merkt, wenn dieser ein JGG-Verfahren „herunterspielt“.
Im Jugendstrafrecht steht dabei weniger die Sanktion als vielmehr der erzieherische Gedanke im Vordergrund – ein Grund mehr, das Verfahren besonders ernst zu nehmen. Zu oft muss erlebt werden, dass gerade jugendliche oder heranwachsende Laien ohne anwaltlichen Rat sich derart desaströs vor Gericht verhalten, dass die Situation nur verschlimmert wird. In unserer Kanzlei finden Sie ihren seriösen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht.
Andersherum muss im Jugendstrafrecht dringend aufgepasst werden: Es gibt nur begrenzte Rechtsmittel, auch Einstellungen können im Jugendregister eingetragen werden und auch wenn die Sanktion gerne klein ist, so stehen junge Menschen am Anfang Ihres Berufslebens und frühe Strafen können hier Lebensweg verbauen oder erschweren.
Jugendstrafrecht: Laufendes Ermittlungsverfahren
Unsere Tätigkeit bei einem noch laufenden Ermittlungsverfahren, insbesondere wenn gerade erst das Schreiben zur Vernehmung bei der Polizei eingetroffen ist: Gegen einen zu zahlenden Vorschuss wird die Ermittlungsakte eingesehen, analysiert und mit Ihnen besprochen. Sie können damit in kurzer Zeit einen anwaltlichen Rat zur Ermittlungsakte erhalten und vielleicht noch im Ermittlungsverfahren die Angelegenheit ohne Anklage bzw. Gerichtsverhandlung beenden. Bedenken Sie, dass nur Ihr Rechtsanwalt Einblick in die vollständige Ermittlungsakte erhält – Sie können hier also Verteidigungspotential ausnutzen. Informationen zum Jugendstrafrecht bei uns:
- Anwendung von Jugendstrafrecht
- Verhängung von Jugendstrafe
- Schwere der Schuld im Jugendstrafrecht
- Einziehung im Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht: Bereits erhobene Anklage
Im Fall einer bereits erhobenen Anklage wird das Vorgehen im Einzelfall abgestimmt, hier sind pauschale Hinweise nicht angebracht und ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht ist regelmässig sinnvoll. Speziell wenn eine Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben wurde sollte sofort ein geeigneter Strafverteidiger konsultiert werden.
Unsere Erfahrung im Strafrecht
Wir sind seit 30 Jahren am Markt und durch unsere Spezialisierung auf die Strafverteidigung bieten wir ein umfangreiches Portfolio an verteidigten Sachverhalten: So sind wir in dem wohl umfangreichsten Schleuserfall der Nachkriegsgeschichte tätig, haben jüngst Strafverteidigungen bei Betrugstaten im Millionenbereich geführt, verteidigen fortlaufend in Geldwäsche- und medial beachteten Cybercrime-Konstellationen und sind quasi fortlaufend in anspruchsvollen Fällen im Jugend- & Sexualstrafrecht tätig; bei einer Vielzahl verteidigter Vergewaltigungsvorwürfe pro Jahr – ohne dass hier seit Jahren eine Verurteilung erfolgt ist. Verbunden mit diesen herausfordernden Mandanten sind unsere Expertise rund um digitale Beweismittel sowie Einziehung/Vermögensarrest, wo wir Erfahrung im Umgang mit Vermögenswerten im zweistelligen Millionenbereich bieten.
Auch ein Blick auf unsere Mandantenstruktur ist sinnvoll und vielsagend: Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Richter, denen strafrechtliche Vorwürfe gemacht werden, gehören seit Jahren zu unserer festen Mandantenstruktur – die unser Standing wie unsere Arbeitsweise aus der Praxis heraus schätzen. Dazu kommen Unternehmer, deren wirtschaftliche Existenz bedroht ist, und Unternehmen, die Beratung im Umgang mit (Cyber-)kriminellen suchen. Gerade als Kanzlei „unter dem Radar“ laufend, bieten wir in anspruchsvollen Bereichen besondere Betreuung.
Beiträge vom Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht
- Terrorgram-Studie zu „Teenage Terrorists“
Eine aktuelle Hellfeldstudie des LKA Baden-Württemberg zur sogenannten „Terrorgram-Szene“ zeichnet das Bild eines jugendzentrierten, hochgewaltorientierten Online-Milieus, das zugleich ein sehr irdisches Fundament aus Vernachlässigung, psychischer Erkrankung und sozialer Desintegration hat. Sie liefert nicht nur Zahlen, sondern vor allem eine empirisch belastbare Grundlage für kriminalpolitische Entscheidungen und für das tägliche Handeln von Schulen, Jugendhilfe, Justiz und Sicherheitsbehörden. Zugleich weitet sie den Blickwinkel, hin zu einer… Terrorgram-Studie zu „Teenage Terrorists“ weiterlesen - Bewährungswiderruf – Widerruf der Bewährung
Bewährungswiderruf oder „wenn die zweite Chance auf der Kippe steht“: Es ist das teilweise hart erarbeitete, teilweise erzitterte und in jedem Fall ersehnte Ergebnis in Sachverhalten mit Freiheitsstrafe: die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung. Umso ernüchternder ist es dann oft, wenn „plötzlich“ der Brief ins Haus flattert, dass ein Widerruf der Bewährung im Raum steht und man angehört werden soll. Wir konnten… Bewährungswiderruf – Widerruf der Bewährung weiterlesen - Annahme von schädlichen Neigungen
Schädliche Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 JGG – als Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe – sind dann gegeben, wenn beim Täter erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel vorliegen, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen. Wenn ein Gericht in einer Jugendstrafsache hiervon ausgehen möchte, muss es feststellen, dass schädliche Neigungen in der Regel nur dann bejaht werden können, wenn… Annahme von schädlichen Neigungen weiterlesen - Jugendstrafe nur als „ultima ratio“?
Aktuelle BGH-Entscheidungen im Spiegel des § 17 JGG: Drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem ersten Halbjahr 2025 bieten einen facettenreichen Einblick in die dogmatisch anspruchsvolle und praktisch folgenreiche Anwendung des § 17 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Sie zeigen, wie differenziert und zugleich fehleranfällig die Voraussetzungen der Jugendstrafe – insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen schädlicher Neigungen und die Schwere der Schuld – im konkreten Einzelfall zu prüfen sind.… Jugendstrafe nur als „ultima ratio“? weiterlesen - Vorbehalt der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht
Wie weit reicht das Ermessen des Tatgerichts bei der Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung gegen heranwachsende Straftäter? Diese Frage steht im Zentrum des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2025 (Az. 6 StR 524/24), in dem das höchste deutsche Strafgericht eine Verurteilung wegen schwerster Gewalt- und Sexualdelikte teilweise aufhob. Trotz der Schwere der Tat geht es dabei nicht nur um Prognosen künftiger Gefährlichkeit, sondern vor allem… Vorbehalt der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht weiterlesen - Zuständigkeitsbegründung im Jugendstrafverfahren
Zuständigkeitsfragen sind im Jugendstrafverfahren nicht bloß formaler Natur, sondern berühren zentrale rechtsstaatliche Gewährleistungen – insbesondere das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. In seinem Beschluss vom 5. März 2025 (3 StR 230/24) hatte der Bundesgerichtshof über die revisionsgerichtliche Kontrolle einer Eröffnungsentscheidung zu befinden, bei der eine große Jugendkammer durch analoge Anwendung des § 41 Abs. 1 Nr. 2 JGG ihre Zuständigkeit begründet hatte… Zuständigkeitsbegründung im Jugendstrafverfahren weiterlesen
