Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen, Heinsberg & Düren
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht (JGG) für Aachen, Heinsberg & Düren
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen, Heinsberg oder Düren gesucht? Unsere Verteidiger sind alle Fachanwälte für Strafrecht und verteidigen im Jugendstrafrecht. Im vom Erziehungsgedanken beherrschten Jugendstrafverfahren ist Krawall bei der Verteidigung vollkommen fehl am Platze – zugleich darf es aber nicht unterschätzt werden, wer die Feinheiten des JGG beherrscht, verteidigt dort besser, wo andere nicht mehr weiterwissen.
Unsere Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht sichern nicht nur die Zukunft, sondern bieten attraktive Gebühren, damit junge Menschen nicht alleine sind vor Gericht. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht!
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen, Heinsberg & Düren: Kontakt aufnehmen
- JGG: Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen, Heinsberg & Düren
- Fachanwälte für Strafrecht, spezialisiert auf Strafverteidigung
- Qualifiziert im Jugendstrafrecht
- Attraktive Gebühren für Jugendliche und Heranwachsende
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen ausschließlich Fälle im Strafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht (inkl. Wettbewerbs- & Urheberrecht). In sinnvollen Fällen auch bundesweit.
- Fachanwälte: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF zudem Fachanwalt für IT-Recht
- Erreichbarkeit: Rückruf buchen – kontakt@ferner-alsdorf.de – Whatsapp – Threema
- Cyberrisk- & Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (im Strafrecht bei Haft, Anklage oder Durchsuchung – für Unternehmen auch bei Cybervorfall & Unterlassungsaufforderung)
- Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; sichere Mail-Infrastruktur via Protonmail; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp. Bei uns gibt es kein Verstecken hinter dem Sekretariat, sondern echte persönliche Erreichbarkeit – und klare Kommunikation, auch hinsichtlich der Kosten.
Paket Strafverteidigung JGG Lokal
€476 (inkl. USt.)
Wir bieten Kostensicherheit mit unserem pauschalen Paket für eine Strafverteidigung in Jugendstrafsachen* in Ermittlungsverfahren + pauschale Zusatzmodule bis hin zu ausgewählten Amtsgerichten möglich. Sie starten mit 476 € (inkl. USt.) in unserem Basismodul:
- Beinhaltet Bestellung, Aktenanforderung und Einarbeitung in Akte bis zu 2h sowie Besprechungszeit bis zu 1h insgesamt
- Bei Vergehen* mit Aktenumfang bis 400 Seiten und bis zu einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten nach Erwachsenenstrafrecht
- Verteidigung ausschließlich durch Fachanwälte für Strafrecht
- Digitale Aktenkopie für Mandanten per PDF
- Besprechungen auf Wunsch digital oder persönlich im Büro
- Schreiben an StA (bis zu 45 Minuten Arbeitszeit)
- Keine versteckten Kosten: Abwesenheit, Fahrtkosten, Gebühren für evtl. Einziehung bis 450 EUR, Einstellungsgebühr und Kopierkosten inklusive
- + Modul “Abschluss” (auf Wunsch für 238 EUR inkl. USt.): Tätigkeit bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens, gleich wie lange das dauert – enthalten sind nochmals 1h Besprechungszeit und 2h Bearbeitungszeit sowie regelmäßige, fortlaufende Akteneinsicht sowie Beratung im Umgang mit einem evt. erlassenen Strafbefehl
- + Modul “Verhandlung AC” (auf Wunsch für 476 EUR inkl. USt.): Verteidigung in JGG-Verhandlung vor dem Amtsgericht Aachen / Geilenkirchen / Eschweiler / Düren / Jülich / Heinsberg. Das Modul beinhaltet: volle Verteidigung in einem (1) Verhandlungstermin + ein Vorbereitungsgespräch bis 1h sowie kurze Vor- und Nachbesprechung beim Verhandlungstermin selbst)
- (*) Korrespondenzsprache Deutsch, keine Haftsachen, Wirtschaftsstrafsachen, Sexualstrafsachen oder Führerscheinsachen und nicht bei Nebenklage; Zeitaufwand für Mails & Messenger gilt als Besprechungszeit
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht – aus Überzeugung
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht im Raum Aachen: Im Jugendstrafrecht bieten Ihnen unsere Strafverteidiger, in unserer strafrechtlich spezialisierten Kanzlei, fundierte Unterstützung in Jugendstrafsachen.
Dies nicht ohne Grund, denn gerade im Jugendstrafrecht verteidigen wir aus Überzeugung: Geprägt durch eigene Erfahrungen in der Jugend vertritt Rechtsanwalt Jens Ferner die Auffassung, das Jugendlich nicht alleine gelassen sein sollten in unserem Justiz-System. Deswegen wird in unserer Kanzlei jedem Jugendlichen eine Verteidigung ermöglicht.
Dabei bieten wir neben einer seriösen Verteidigung ohne Abstriche auch in Jugendstrafverfahren einen weiteren Vorteil: Regelmässig berechnen wir nur die Gebühren eines Pflichtverteidigers, auch wenn keine Pflichtverteidigung in Betracht kommt. So sichern wir jungen Menschen die Vertretung im Kampf um ihre Rechte und Zukunft vor Gericht.
Informationen zum Jugendstrafrecht bei uns:
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein gerne unterschätztes Rechtsgebiet, was man schnell bei seinem Anwalt merkt, wenn dieser ein JGG-Verfahren “herunterspielt”.
Im Jugendstrafrecht steht dabei weniger die Sanktion als vielmehr der erzieherische Gedanke im Vordergrund – ein Grund mehr, das Verfahren besonders ernst zu nehmen. Zu oft muss erlebt werden, dass gerade jugendliche oder heranwachsende Laien ohne anwaltlichen Rat sich derart desaströs vor Gericht verhalten, dass die Situation nur verschlimmert wird. In unserer Kanzlei finden Sie ihren seriösen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht.
Andersherum muss im Jugendstrafrecht dringend aufgepasst werden: Es gibt nur begrenzte Rechtsmittel, auch Einstellungen können im Jugendregister eingetragen werden und auch wenn die Sanktion gerne klein ist, so stehen junge Menschen am Anfang Ihres Berufslebens und frühe Strafen können hier Lebensweg verbauen oder erschweren.
Jugendstrafrecht: Laufendes Ermittlungsverfahren
Unsere Tätigkeit bei einem noch laufenden Ermittlungsverfahren, insbesondere wenn gerade erst das Schreiben zur Vernehmung bei der Polizei eingetroffen ist: Gegen einen zu zahlenden Vorschuss wird die Ermittlungsakte eingesehen, analysiert und mit Ihnen besprochen. Sie können damit in kurzer Zeit einen anwaltlichen Rat zur Ermittlungsakte erhalten und vielleicht noch im Ermittlungsverfahren die Angelegenheit ohne Anklage bzw. Gerichtsverhandlung beenden. Bedenken Sie, dass nur Ihr Rechtsanwalt Einblick in die vollständige Ermittlungsakte erhält – Sie können hier also Verteidigungspotential ausnutzen.
Jugendstrafrecht: Bereits erhobene Anklage
Im Fall einer bereits erhobenen Anklage wird das Vorgehen im Einzelfall abgestimmt, hier sind pauschale Hinweise nicht angebracht und ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht ist regelmässig sinnvoll. Speziell wenn eine Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben wurde sollte sofort ein geeigneter Strafverteidiger konsultiert werden, hier wird auch ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegen.
Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht
Gibt es einen Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht (Verfahren nach dem JGG)? Selbstverständlich gibt es auch im Jugendstrafverfahren die Pflichtverteidigung, es gelten grundsätzlich die üblichen Regeln der Pflichtverteidigung. Das bedeutet, bei Anklage zum Jugendschöffengericht oder wenn ein Verbrechen im Raum steht, wird man über eine Pflichtverteidigung im Jugendstrafverfahren nachdenken können.
Eine Besonderheit gibt es bei den Kosten: Im Fall der Pflichtverteidigung eines Jugendlichen fallen die Kosten hinterher der Staatskasse zur Last, so dass tatsächlich die Kosten des eigenen Pflichtverteidigers hinterher nicht mehr als Verfahrenskosten berechnet werden. Wir stehen dabei für Jugendliche uneingeschränkt im Rahmen einer Pflichtverteidigung zur Verfügung!
Also: Ein Jugendlicher bekommt nicht automatisch einen Pflichtverteidiger, bei Jugendlichen und Heranwachsenden gelten die gleichen Regeln wie sonst bei der Pflichtverteidigung. Informieren Sie sich auf unserer Seite zur Pflichtverteidigung umfassend. Jedenfalls bei Anklagen zum Jugendschöffengericht und auch wenn andere Jugendliche einen Anwalt haben, dürfte eine Pflichtverteidigung in Betracht kommen.
Kosten der Verteidigung im Jugendstrafrecht
Wir bieten an, dass wir uneingeschränkt im Rahmen einer Pflichtverteidigung zur Verfügung stehen - und wenn keine Pflichtverteidigung im Raum steht, berechnen wir bei Jugendlichen grundsätzlich nur die Gebühren eines Pflichtverteidigers. Denn: Wir verteidigen Jugendliche aus Überzeugung und bieten darum besondere Konditionen, damit sich jeder einen Anwalt leisten kann.
Strafrahmen im Jugendstrafrecht
Welcher Strafrahmen ist bei Jugendstrafsachen möglich: Das Mindestmaß der Jugendstrafe bei Jugendlichen beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre (§ 18 Abs. 1 Satz 1 JGG). Nur wenn es sich bei der Tat um ein Verbrechen handelt, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, beträgt das Höchstmaß zehn Jahre (§ 18 Abs. 1 Satz 2 JGG).
Entzug der Fahrerlaubnis
Entzug der Fahrerlaubnis bei Autorennen: Ein illegales Autorennen führt auch bei Verurteilung nach Jugendstrafrecht zum Verlust des Führerscheins. Das mussten sich zwei Schüler vor dem Amtsgericht München (1033 Ds 470 Js 185497/18) sagen lassen.
Wann findet Jugendstrafrecht Anwendung?
Anwendung von Jugendstrafrecht: Erhebliche Auswirkung im Jugendstrafrecht hat natürlich die Frage, ob überhaupt Jugendstrafrecht oder vielmehr allgemeines Strafrecht zur Anwendung gelangt, speziell bei Heranwachsenden: Eben diese Frage, ob ein Heranwachsender zum Tatzeitpunkt noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im Wesentlichen allerdings „Tatfrage“, wobei dem Jugendgericht bei der Beurteilung der Reife des Heranwachsenden grundsätzlich ein erheblicher Ermessensspielraum eingeräumt wird. Lesen Sie hier mehr dazu!
Einziehung im Jugendstrafrecht
Der große Senat hat inzwischen klargestellt: Die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c Satz 1 StGB) steht auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht nicht im Ermessen des Tatgerichts. Es drohen also erhebliche finanzielle Folgen bei Strafteten auch für Jugendliche!
Kosten einer Strafverteidigung im Jugendstrafrecht
Die Kosten der Strafverteidigung im Jugendstrafrecht hängen an verschiedenen Faktoren und sind mit einer Strafverteitigung im allgemeinen Strafrecht nicht vergleichbar! Insbesondere kommt im Jugendstrafrecht regelmässig die Möglichkeit in Betracht, davon abzusehen, die Kosten des Verfahrens dem Angeklagten aufzuerlegen.
In unserer Kanzlei wird zudem regelmässig ermöglicht, dass eine Tätigkeit zu den reduzierten Kosten eines Pflichtverteidigers erfolgt – auch wenn keine Pflichtverteidigung vorliegt! Damit bieten wir zu fairen Kosten eine vollumfassende Verteidigung in Jugendstrafsachen.
Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht
Aachen, Heinsberg & Düren
Kontakt zum Strafverteidiger im Jugendstrafrecht (JGG) in Aachen, Heinsberg & Düren
Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht: Rechtsanwalt Jens Ferner ist einer der Strafverteidiger in unserer Kanzlei. Unsere Verteidiger sind alle Fachanwalt für Strafrecht.
Beiträge vom Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht
- BGH zur Anwendung von Jugendstrafe bei schädlichen Neigungen und schwerer SchuldMit seinem Beschluss vom 25. Februar 2025 (2 StR 21/25) hat der Bundesgerichtshof zentrale Maßstäbe zur Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) bei Heranwachsenden geschärft. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Jugendstrafe bei einem zur Tatzeit 19-jährigen Täter zulässig ist – insbesondere, ob und wie schädliche Neigungen oder die Schwere der Schuld zu begründen sind. Die Entscheidung bietet nicht nur dogmatische Präzision, sondern…
- Strafzumessung im Jugendstrafrecht: Wertungen des ErwachsenenstrafrechtsDer Bundesgerichtshof äußert sich im Beschluss vom 12. März 2025 (4 StR 523/24) zu einem besonders relevanten Punkt der Strafzumessung im Jugendstrafrecht: dem Verhältnis zwischen den Wertungen des allgemeinen Strafrechts – insbesondere im Hinblick auf minder schwere Fälle und vertypte Milderungsgründe – und der eigenständigen Logik des Jugendstrafrechts.
- BGH zur Abgrenzung gerichtlicher Zuständigkeit im OWi-Verfahren gegen JugendlicheMit Beschluss vom 13. Februar 2025 (Az. 2 ARs 13/25) hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung getroffen, die auf den ersten Blick rein verfahrensrechtlich erscheint – tatsächlich aber grundsätzliche Weichen für die Praxis der Bußgeldverfahren gegen Jugendliche stellt. Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine gerichtliche Abgabe an ein anderes Amtsgericht gemäß § 42 Abs. 3 JGG zulässig ist, wenn sich das…
- Junge Finanzagenten: Aachener Jugendliche für Geldwäsche ausgenutztDie Aachener Zeitung berichtet aktuell über eine besorgniserregende Entwicklung in unserer Aachener Region: Es werden Jugendliche zunehmend als sogenannte Finanzagenten für illegale Machenschaften wie Computerbetrug, Geldwäsche und Warenkreditbetrug missbraucht. Laut dem Zeitungsbericht hat die Polizei bereits mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Sparkasse Aachen hat sogar alle 45 weiterführenden Schulen der Region angeschrieben, um vor dieser neuen Betrugsmasche zu warnen. Die Vorgehensweise der Kriminellen ist…
- Jugendstrafrecht und die Problematik „schädlicher Neigungen“Das Jugendstrafrecht ist geprägt von einem Spannungsfeld zwischen erzieherischen Maßnahmen und der gesellschaftlichen Notwendigkeit, Straftaten angemessen zu ahnden. Mit seinem Beschluss vom 6. November 2024 (Az. 2 StR 290/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an die Begründung und Anwendung des Merkmals „schädliche Neigungen“ im Jugendstrafrecht präzisiert.
- Jugendstrafrecht und seine AnwendungDer Umgang mit jungen Straftätern ist immer wieder eine besondere Herausforderung für die Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 6. November 2024 (Az. 2 StR 290/24) die rechtlichen und erzieherischen Anforderungen des Jugendstrafrechts erneut präzisiert. Gegenstand der Entscheidung war unter anderem die Frage, unter welchen Bedingungen Jugendstrafrecht auf Heranwachsende angewandt werden kann und welche Maßstäbe für die Strafzumessung gelten. Dieses Urteil…