Kategorie: Strafrecht

Blog zum Strafrecht: Unsere Strafverteidiger bloggen hier Beiträge und Urteile rund um das Strafrecht. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Strafverteidigung zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO: Pflichten, Fristen, Bußgelder

    KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO: Pflichten, Fristen, Bußgelder

    KI: Kennzeichnungspflicht, Transparenz, Deepfakes und digitale Gewalt bei künstlicher Intelligenz (Update 2026)

    Für viele Unternehmen war KI lange ein technisches Thema: spannend fürs Marketing, interessant für die IT, aber ohne existenzielle Relevanz für das eigene Risiko‑Profil. Diese Phase ist vorbei. Generative KI erzeugt heute in Sekunden Bilder, Videos, Stimmen und Texte, die sich von „echten“ Inhalten kaum noch unterscheiden – und genau das ist der Punkt, an dem Recht und Compliance sehr ungemütlich werden.

    Mit Art. 50 der KI‑Verordnung, flankiert vom Digital Services Act, Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht und einem neuen Gesetz gegen digitale Gewalt, wird Transparenz zur Pflichtaufgabe. Wer KI‑Inhalte nutzt, muss künftig nicht nur abstrakt „verantwortungsvoll“ handeln, sondern konkret kennzeichnen, wie Inhalte entstanden sind, welche Systeme im Einsatz waren und wo synthetische Medien im Spiel sind. Das ist kein kosmetisches Thema, sondern berührt Haftung, Governance und letztlich das Vertrauen in die eigene Kommunikation.

    Im Folgenden geht es deshalb um drei Ebenen: zunächst die rechtliche Einordnung von Deepfakes und synthetischen Medien aus Sicht des Persönlichkeits‑ und Strafrechts, danach um die (durchaus kritische) Rolle des geplanten Gesetzes gegen digitale Gewalt und schließlich um Art. 50 KI‑VO und dessen praktische Umsetzung im Management, abgeschlossen mit einer bewusst ausführlichen Checkliste. Den früheren Beitrag habe ich im August 2026 unter Berücksichtigung des EU-Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte aktualisiert.

    Genau diese Fragen unterrichte ich Übrigens im Rahmen meines IT-Compliance-Lehrauftrags an der FH Aachen mit den Schwerpunkten KI-Kompetenz und strategisches Denken: Wie ordnet man die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber zu, wo endet der Anwendungsbereich des Art. 50 KI-VO, welche Kennzeichnung ist verhältnismäßig – und wo wird aus einem Transparenzversäumnis ein haftungs- oder gar strafrechtlich relevanter Sachverhalt?

    Die Erfahrung aus den Lehrveranstaltungen deckt sich mit der Beratungspraxis: Nicht die Norm selbst bereitet Schwierigkeiten, sondern ihre Übersetzung in Prozesse, Freigabewege und Zuständigkeiten. Die nach Art. 4 KI-VO ohnehin geschuldete KI-Kompetenz ist deshalb eigentliche Voraussetzung dafür, dass Kennzeichnungspflichten im Alltag überhaupt erfüllt werden können … ein Punkt, den ich sowohl in der Lehre als auch in Inhouse-Schulungen für Unternehmen konsequent an den Anfang stelle.

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  • Ermittlungen wegen GrapheneOS? Duress-PIN, Datenlöschung und Selbstbelastungsfreiheit

    Ermittlungen wegen GrapheneOS? Duress-PIN, Datenlöschung und Selbstbelastungsfreiheit

    An der Passkontrolle endet in den USA heute ganz besonders, aber auch schon früher, die Rechtssicherheit schneller, als die meisten Reisenden annehmen: Wer aus dem Ausland in die USA zurückkehrt und in die Zusatzkontrolle gerät, steht vor einer Wahl, die keine ist, denn wer sein Telefon öffnet, gibt sein halbes Leben preis – und wer sich weigert, verliert das Gerät und wird zum Verdächtigen. Samuel T., Einwohner von Atlanta, entschied sich im Januar 2025 am Hartsfield-Jackson Airport für einen dritten Weg und nannte den Beamten einen Zugangscode, der das Gerät nicht entsperrte, sondern dessen Inhalt vernichtete.

    Sein Google Pixel lief unter GrapheneOS, das für genau diesen Fall eine Duress-PIN bereithält. Was als Schutz gegen Erpressung oder autoritären Zugriff gedacht war, hat die US-Staatsanwaltschaft in einen Anklagepunkt verwandelt, gestützt auf eine Vorschrift des Bundesrechts gegen die Zerstörung von Eigentum zur Vereitelung einer Beschlagnahme. Sicherheitsforscher kennen keinen vergleichbaren Fall, was der Sache ihr Gewicht gibt, denn hier wird erstmals gerichtlich geklärt, ob eine technische Schutzfunktion zur Straftat wird, sobald der Staat auf ihre Wirkung trifft.

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  • Keine Geldstrafe bei mehrfachem Bewährungsversagen

    Keine Geldstrafe bei mehrfachem Bewährungsversagen

    Wer 16 Eintragungen im Register hat, fünf Tage nach der Entlassung aus der Entziehungsanstalt erneut zuschlägt und dafür Tagessätze bekommt, hat entweder einen hervorragenden Verteidiger … oder ein Urteil erwischt, das die Revision nicht überlebt. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied den zweiten Fall mit Urteil vom 22. Mai 2026 (202 StRR 15/26).

    Das Amtsgericht hatte wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässigen Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung 160 Tagessätze verhängt. Auf die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufungen kam das Landgericht bei einer Gesamtgeldstrafe von 230 Tagessätzen zu je 45 Euro unter Einbeziehung einer Vorstrafe sowie weiteren 30 Tagessätzen an. Die Staatsanwaltschaft rügte die Strafart und die Zumessungserwägungen, der Senat gab ihr recht und verwies an eine andere Strafkammer zurück.

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  • Sexuelle Belästigung durch „streifende Bewegung“

    Sexuelle Belästigung durch „streifende Bewegung“

    Wer seine Kollegin im Dienst vorsätzlich „nur kurz am Gesäß streift“, bewegt sich heute klar im Kernbereich des Sexualstrafrechts. Das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 03.07.2026 (202 StRR 31/26) zeigt, wie wenig Spielraum Täter bei solchen Berührungen noch haben und wie deutlich die Gerichte den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung auch unterhalb klassischer Übergriffe ziehen.

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  • Merkmal „nicht geringe Menge“ im KCanG als Strafzumessungsfaktor

    Merkmal „nicht geringe Menge“ im KCanG als Strafzumessungsfaktor

    Wer mit mehreren Tütchen Cannabis erwischt wird, muss sich künftig noch genauer fragen lassen, was davon verkauft und was selbst geraucht werden sollte. Genau an dieser Trennlinie setzt der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13.07.2026 (206 StRR 182/26) an und rückt das Merkmal der „nicht geringen Menge“ im KCanG dorthin, wo es hingehört: in die Rechtsfolge, nicht in den Schuldspruch.

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  • Eigene Sachkunde des Gerichts nur wenn nachweislich vorhanden – und nach Hinweis

    Eigene Sachkunde des Gerichts nur wenn nachweislich vorhanden – und nach Hinweis

    Vor Gericht kann ein einziger Satz ein ganzes Urteil kippen: „Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass …“ Wo ein Richter so formuliert, ersetzt er in Wahrheit oft ein Gutachten durch sein Bauchgefühl, und wer davon betroffen ist, verliert womöglich einen Prozess, den er mit sachverständiger Hilfe gewonnen hätte. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 19. Mai 2026 (VI ZR 255/25) die Grenzen abgesteckt, innerhalb derer sich ein Tatrichter auf eigene Sachkunde statt auf einen Sachverständigen berufen darf.

    In meinen zahlreichen Publikationen zum Beweismittelrecht sei zu dem Thema ganz besonders hingewiesen auf „IT-Sachverständige im Strafverfahren“ (Ferner, AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2) und „Notwendige Feststellungen bei Sachverständigengutachten“ (Ferner, jurisPR-StrafR 19/2025 Anm. 3).

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  • Rückforderung bezahlter Scheinrechnungen

    Rückforderung bezahlter Scheinrechnungen

    Wenn der eigene Projektleiter mit dem Handwerker zusammenarbeitet und Scheinrechnungen durchwinkt, wird es für die Geschäftsführung teuer. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.07.2026 (7 O 281/24) zeigt, wie sich ein Unternehmen solche Zahlungen bereicherungsrechtlich und deliktisch zurückholen kann – und wie Gerichte kollusives Zusammenwirken im Baukontext anhand von Indizien festnageln.

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  • OpenAI greift Hugging Face an: Strafrechtliche Folgen, wenn die eigene KI zum Angreifer wird

    OpenAI greift Hugging Face an: Strafrechtliche Folgen, wenn die eigene KI zum Angreifer wird

    Ein Sicherheitsteam von OpenAI startet einen Testlauf, will die Cyberfähigkeiten neuer Modelle vermessen, und wenige Stunden später steht der Angriff nicht im Testlabor, sondern in der fremden Infrastruktur von Hugging Face. Für ein Unternehmen, das mit Kontrolle über seine Technik wirbt, ist das ein unangenehmer Moment, und für alle anderen ein Vorgeschmack darauf, was auf sie zukommt.

    Ich greife den Vorgang auf, weil ich in KIR 2025, 374 den meines Wissens ersten juristischen Fachaufsatz zum LLM-Hacking, speziell zur strafrechtlichen Relevanz von Cyberangriffen mittels und gegen LLM, publiziert habe. Hier gehe ich konkret auf strafrechtliche Fragen der Zuordnung und Verantwortlichkeit KI-getriebener Angriffe ein und ordne das im Folgenden anhand des nunmehr praktisch aufgetretenen Szenarios kurz ein. Update: Meine Anmerkung wurde bei Heise-Online, NAU sowie beim Juristischen Internetprojekt Saarbrücken aufgegriffen.

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  • Umgang mit DNA-Spuren im Strafprozess

    Umgang mit DNA-Spuren im Strafprozess

    Der Bundesgerichtshof (2 StR 8/25) hat sich erneut dazu geäußert, wie DNA-Feststellungen in einem Urteil zu treffen sind. Die Beweiswürdigung im betroffenen Urteil erschöpft sich in dem Zitat aus dem verlesenen DNA-Gutachten, wonach aus gutachterlicher Sicht kein begründeter Zweifel bestehe, dass die Merkmale der Spur von der Geschädigten und dem Angeklagten stammten.

    Hinweis: Ich beschäftige mich in meinen Publikationen regelmäßig mit Beweismitteln, speziell und umfangreich zu DNA-Spuren in Ferner, jurisPR-StrafR 20/2023, Anm. 1, aber auch zu Stimmgutachten in Ferner, jurisPR-StrafR 19/2025, Anm. 3.

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  • Missbrauchsanleitung: Strafbarkeit fiktiver Inhalte nach § 176e StGB

    Missbrauchsanleitung: Strafbarkeit fiktiver Inhalte nach § 176e StGB

    Reine Fiktion bleibt im Kinderpornografiestrafrecht des § 184b StGB in weiten Teilen straflos, weil dieser Tatbestand an die Wiedergabe eines realen oder realitätsnahen Geschehens anknüpft. Wer daraus aber folgert, ein bloß erdachter Text sei strafrechtlich unangreifbar, verkennt die eigenständige Funktion des § 176e StGB. Genau diese Trennung arbeitet das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 23. März 2026 (Az. 1 ORs 13/26) heraus, mit dem es einen weitgehenden Freispruch des Amtsgerichts auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin aufhob. Der Fall zwingt zu einer sauberen Unterscheidung zweier Fragen, die intuitiv oft ineinanderlaufen: Wann erfasst das Kinderpornografiestrafrecht rein fiktive, schriftliche Inhalte, und wo beginnt die davon unabhängige Strafbarkeit der Missbrauchsanleitung.

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  • Gewerbsmäßiger Betrug: Wann liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor?

    Gewerbsmäßiger Betrug: Wann liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor?

    Gewerbsmäßiger Betrug: Gerade in Zeiten des Internets ist der gewerbsmäßige Betrug keine Seltenheit mehr. Verkaufsplattformen ermöglichen zu leicht das massenhafte Verkaufen nicht vorhandener Ware. Ebenso im wirtschaftsstrafrechtlichen Umfeld, wo wirtschaftlich standardisierte Prozesse zu einem wiederholten Vorgehen bei betrügerischen Handlungen einladen. Ich bin im Schwerpunkt als Strafverteidiger tätig und verteidige zielführend beim Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges.

    Im Folgenden einige kurze Hinweise zur Strafbarkeit wegen gewerbsmäßigen Betruges, wobei der Artikel im Juli 2026 zuletzt aktualisiert wurde. Aktuelle Zahlen belegen die Relevanz des Themas: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 387.396 Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ polizeilich registriert – der mit Abstand größte Anteil entfiel dabei auf Vermögens- und Fälschungsdelikte. Allein im Bereich Computerbetrug im engeren Sinne verzeichnete das BKA für 2024 rund 107.957 Straftaten. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen, da gerade Online-Betrug strukturell unterangezeigt bleibt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Wenn die Ausschussmehrheit der Minderheit die Akten verweigert

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Wenn die Ausschussmehrheit der Minderheit die Akten verweigert

    Wer als Oppositionsfraktion in einem Untersuchungsausschuss sitzt, kennt das Gefühl der Ohnmacht, wenn die eigene Beweisantragstellung an der Mehrheit aus Regierungsfraktionen scheitert und man sich fragt, ob das Aufklärungsinteresse des Parlaments gerade zur Verhandlungssache der stärkeren Fraktionen wird. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH 6/25 und 60/25) hat am 30. Juni 2026 in zwei Organstreitverfahren zwischen der SPD/FDP-Minderheit und der CDU/Grünen-Mehrheit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V zum Solingen-Anschlag genau diese Frage entschieden und dabei die Rechte der Ausschussminderheit deutlich gestärkt.

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  • Einziehung: Drittwiderspruch gegen Wertersatzeinziehung

    Einziehung: Drittwiderspruch gegen Wertersatzeinziehung

    Wenn nach einer strafrechtlichen Einziehung plötzlich ein Familienmitglied auftaucht und Eigentum an den gepfändeten Wertgegenständen behauptet, prüfen Gerichte solche Angaben besonders kritisch. Das Landgericht Göttingen hat mit Beschluss vom 26. Februar 2026 (Az. 5 AR 1/26) die Einwendung eines Vaters gegen die Verwertung einer bei seinem verurteilten Sohn gepfändeten Luxusuhr und eines Bargeldbetrags zurückgewiesen und dabei zugleich eine praktisch bedeutsame Zuständigkeitsfrage der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung geklärt.

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  • Postgeheimnis: eigenmächtig geöffnete Postsendung führt zu Beweisverwertungsverbot

    Postgeheimnis: eigenmächtig geöffnete Postsendung führt zu Beweisverwertungsverbot

    Wer ein Paket bei der Post abholen will und ohne es zu wissen zum Zeugen eines Grundrechtsverstoßes wird, erlebt selten, dass genau dieser Fehler ihn am Ende vor einer Verurteilung bewahrt. Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 7. April 2026 (Az. 5 NBs 26 Js 25093/21) einen Fall entschieden, in dem eine eigenmächtig geöffnete Postsendung mit Kokain zwar zur Entdeckung eines Betäubungsmittelbesitzes führte, wegen einer Verletzung des Postgeheimnisses aber nicht gegen den Angeklagten verwertet werden durfte.

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  • Erkennungsdienstliche Behandlung bei Kinderpornografie: Eine Frage des Einzelfalls

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Kinderpornografie: Eine Frage des Einzelfalls

    Wer wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, fürchtet oft die erkennungsdienstliche Behandlung als zusätzliche, dauerhafte Belastung, noch bevor überhaupt ein Urteil vorliegt. Zwei aktuelle Entscheidungen, ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 31. März 2026 (Az. VG 3 L 138/26) und ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2026 (Az. 10 CS 25.2390), zeigen, dass sich die Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme keineswegs pauschal beantworten lässt, sondern von den konkreten Umständen des jeweiligen Falls abhängt.

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