
Wettbewerbsstrafrecht
Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht: Strafbare Werbung, Greenwashing, Arbeitsstrafrecht & Lebensmittelstrafrecht
Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht & Kartellrecht
Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht: Wir bieten Ihnen Profis im Wettbewerbsstrafrecht: Unsere Tätigkeit konzentriert sich im Wettbewerbsrecht auf strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Aspekte im Wettbewerbsstrafrecht inkl. Lebensmittelstrafrecht & Kartellrecht. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist zudem Fachanwalt für IT-Recht.
Unsere Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Wettbewerbsstrafrecht tätig und bietet Ihnen einen Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und Wettbewerbsprozesses.
Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht & Kartellrecht in Aachen | Kontakt aufnehmen
- Wettbewerbsstrafrecht und strafbare Werbung
- Bußgelder im Kartellrecht
- Arbeitsstrafrecht: Rechtliche Fragen von IT-Forensik, Reverse-Engineering und Mitarbeiterüberwachung
- Lebensmittelstrafrecht: Strafverteidigung beim Vertrieb strafrechtlich relevanter Produkte, speziell Cannabis wie Nutzhanf und Cannabidol (CBD)
- Greenwashing
- Vorträge und Gutachten
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen sowie von Unternehmen Fälle im Strafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht (inkl. Wettbewerbs- & Urheberrecht).
- Fachanwälte: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF zudem Fachanwalt für IT-Recht
- Erreichbarkeit: Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur im Strafrecht bei Haft, Anklage oder Durchsuchung
- Kosten und Verfügbarkeit: Wir haben eine einfache Kostenpolitik, die wir in unserer FAQ offen kommunizieren. Wir konzentrieren uns auf die Region Aachen, Heinsberg, Düren bis Köln & Düsseldorf – und in sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig.
Fachanwalt für Strafrecht im Wettbewerbsstrafrecht
Wettbewerbsstrafrecht
Das Wettbewerbsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit Straftaten im Bereich des Wettbewerbs befasst. Es dient dem Schutz des Wettbewerbs und damit dem Funktionieren von Märkten.
Wenn sich Strafrecht und Wettbewerbsrecht begegnen, kann dies bedeuten, dass ein Unternehmen oder eine Person wegen einer Straftat im Bereich des Wettbewerbs angeklagt wird. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein Unternehmen unlautere Wettbewerbsmethoden anwendet, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Weiterhin geht es um:
- Kartellabsprachen: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht Strafen für Kartellabsprachen vor. Kartellabsprachen sind Absprachen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu beschränken oder zu verfälschen.
- Preisabsprachen: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht auch Strafen für Preisabsprachen vor. Preisabsprachen sind Absprachen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, die Preise für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu vereinheitlichen oder zu erhöhen.
- unlauterer Wettbewerb: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht Strafen für unlauteren Wettbewerb vor. Unlauterer Wettbewerb ist jedes Verhalten, das den Wettbewerb verfälscht oder beschränkt. Dazu gehören beispielsweise Falschangaben über Produkte oder Dienstleistungen oder das Anbringen irreführender Etiketten oder Verpackungen.
- Wettbewerbsbeschränkungen: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht auch Strafen für Wettbewerbsbeschränkungen
Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht sondern auch Fachanwalt für Informationstechnologierecht und bietet damit nachgewiesene besondere Kenntnisse im Bereich Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien.
Unsere Tätigkeit im Wettbewerbsstrafrecht
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht – Unsere Kanzlei hat sich im Wettbewerbsrecht auf das Wettbewerbsstrafrecht fokussiert: Hier besonders auf den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen samt Produktschutz sowie strafrechtliche Fragen im Lebensmittelrecht, beim Vertrieb von Novel Food wie Cannabidiol. Seit über 20 Jahren wird erfahrene Tätigkeit im Wettbewerbsstrafrecht geboten, wobei wir hier nur Strafverteidigungen übernehmen.
Seit über 20 Jahren sind wir im Wettbewerbsrecht tätig und haben uns heute, in unserer Rolle als Strafverteidiger, speziell auf das Wettbewerbsstrafrecht festgelegt:
- Unlauterer Wettbewerb im Wettbewerbsstrafrecht
- Werberecht im Wettbewerbsstrafrecht: Irreführende Werbung inkl. Prüfung von Werbekampagnen und Verkaufsmassnahmen auf strafrechtliche Relevanz
- Tätigkeit speziell zum Geschäftsgeheimnisgesetz (ehemals §17 UWG) und zur strafbaren Werbung (§16 UWG) sowie §299 StGB
Cannabisgesetz 2024
Rund um Cannabidiol und legale Hanfprodukte ergeben sich zahlreiche Fragen, die in einer Schnittmenge aus BTM-Strafrecht und Wettbewerbsrecht liegen. Rechtsanwalt Jens Ferner ist im UWG, speziell Kosmetikrecht und Lebensmittelrecht tätig und berät Unternehmen bei Fragen rund um den legalen Vertrieb samt Bewerbung von Cannabis, Cannabidiol und legale Hanfprodukte.
Lebensmittelstrafrecht
Unsere Strafverteidiger sind im Lebensmittelrecht tätig, speziell im gesamten Bereich des Lebensmittelstrafrechts, speziell im Bereich des Vertriebs von Novel Food und BTM-basierten-Lebensmitteln wie Hanftee oder Cannabidiol. Dabei bieten wir in unserer Kanzlei die Erfahrung im Umgang mit den Informations- und Kennzeichnungspflichten nach HCVO & LFGB sowie dem allgemeinen Lebensmittelwerberecht. Wir sind für Sie tätig in folgenden Bereichen:
- Umgang mit Bußgeldern und Straftaten im Lebensmittelrecht und der Health Claims Verordnung (HCVO) im Rahmen von Werbung, speziell bei Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
- Ordnungswidrigkeiten durch das Tabakrecht & TPD2
- Ordnungswidrigkeiten und Abmahnungen im Kontext des Kosmetikrechts
- Lebensmittelstrafrecht
- Vertretung von Gaststätten im Zusammenhang mit Bußgeldern nach Lebensmittelkontrollen
Im Lebensmittelstrafrecht finden sich strafrechtlich relevante Verbote in den §§ 58, 59 LFGB. Wir verteidigen Geschäftsführer von Restaurants, Hersteller und Importeure von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
Wettbewerbsregister
In Deutschland existiert inzwischen eins bundesweites Wettbewerbsregister, das öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung steht. Dieses Wettbewerbsregister soll es Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.
Rechtlicher Hintergrund ist das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das am 29.07.2017 in Kraft getreten ist.
Bereits seit dem 01.12.2021 konnte das Bundeskartellamt öffentlichen Auftraggebern eine Möglichkeit zur Abfrage des Wettbewerbsregisters schaffen. Die Abfragepflicht bei bestimmten Auftragswerten ist seit dem 01.06.2022 anwendbar.
Die Möglichkeit, das Gewerbezentralregister auf freiwilliger Basis abzufragen, wird noch für drei Jahre nach Anwendbarkeit der Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters erhalten bleiben.
Geschäftsgeheimnisse
Geschäftsgeheimnisse und Produktschutz sind unsere Leidenschaft – wir helfen und beraten rund um das GeschGehG. Insbesondere verteidigen wir beim Vorwurf des Geheimnisverrats. Informieren Sie sich hier über unsere Leistungen im Geheimnisschutz.
Beiträge zum Wettbewerbsrecht
- Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben„Recycelt sich selbst“ – eine Formulierung, die dem ökologisch sensibilisierten Verbraucher ein Höchstmaß an Nachhaltigkeit suggeriert. Doch handelt es sich dabei um eine zulässige werbliche Vereinfachung oder um eine unzulässige Irreführung über Umwelteigenschaften eines Produkts? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der rechtlichen Bewertung einer solchen Werbeaussage…
- Kündigungsbutton auch bei EinmalzahlungDer digitale Vertragsabschluss hat nicht nur den Marktzugang für Verbraucher vereinfacht, sondern auch neue Schutzlücken offenbart. Mit § 312k BGB reagierte der Gesetzgeber auf die Notwendigkeit, Kündigungen ebenso barrierefrei zu ermöglichen wie Vertragsschlüsse. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2025 (I ZR 161/24) nun klargestellt: Die Pflicht zur Bereitstellung einer Kündigungsschaltfläche…
- Darlegungslast bei stationärem VertriebPreisvergleich mit UVP im Matratzenhandel: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Mai 2025 (I ZR 168/24) eine wichtige Klarstellung zum Zusammenspiel von lauterkeitsrechtlicher Irreführung (§ 5 UWG), Darlegungslast im Zivilprozess und dem grundrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör getroffen. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Werbung mit einer unverbindlichen…
- OLG Köln zur Bezeichnung „Dubai Chocolate“Herkunftsangaben zwischen Werbewirkung und Irreführung: Die Anziehungskraft geografischer Herkunftsangaben auf Verbraucher ist ein altbekanntes Phänomen im Marketing – sie schaffen Assoziationen mit Qualität, Exotik oder Exklusivität. Doch wo endet legitime werbliche Gestaltung und wo beginnt eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Köln (6 U 52/25) in einem Urteil…
- Werbung für medizinisches CannabisOLG Frankfurt zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit arzneimittelbezogener Aussagen: Der therapeutische Einsatz von Cannabis ist seit der Gesetzesänderung 2017 zunehmend Teil medizinischer Praxis. Gleichzeitig werfen Werbung und Außendarstellung entsprechender Produkte komplexe lauterkeitsrechtliche Fragen auf. In seinem Urteil vom 25. Januar 2024 (Az. 6 U 74/24) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun mehrere Aussagen eines…
- Mehrseitige Märkte im Fokus: Klarstellung des BGH zur Reichweite des § 18 Abs. 3a GWBMit Beschluss vom 25. Januar 2024 (Az. KVB 61/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wettbewerbsrechtlich relevante Grundsatzfrage zur Anwendbarkeit von § 18 Abs. 3a GWB beantwortet: Wann liegt ein „mehrseitiger Markt“ im Sinne dieser Norm vor? Die Entscheidung beleuchtet nicht nur die ökonomischen Grundlagen dieser Marktstruktur, sondern auch deren Bedeutung für die marktbezogene Wettbewerbsanalyse – insbesondere…