Wettbewerbsstrafrecht
Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht: Strafbare Werbung, Greenwashing, Arbeitsstrafrecht & Lebensmittelstrafrecht
Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht & Kartellrecht
Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht: Wir bieten Ihnen Profis im Wettbewerbsstrafrecht: Unsere Tätigkeit konzentriert sich im Wettbewerbsrecht auf strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Aspekte im Wettbewerbsstrafrecht inkl. Lebensmittelstrafrecht & Kartellrecht. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist zudem Fachanwalt für IT-Recht.
Unsere Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Wettbewerbsstrafrecht tätig und bietet Ihnen einen Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und Wettbewerbsprozesses.
Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht & Kartellrecht in Aachen | Kontakt aufnehmen
- Wettbewerbsstrafrecht und strafbare Werbung
- Bußgelder im Kartellrecht
- Arbeitsstrafrecht: Rechtliche Fragen von IT-Forensik, Reverse-Engineering und Mitarbeiterüberwachung
- Lebensmittelstrafrecht: Strafverteidigung beim Vertrieb strafrechtlich relevanter Produkte, speziell Cannabis wie Nutzhanf und Cannabidol (CBD)
- Greenwashing
- Vorträge und Gutachten
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen ausschließlich Fälle im Strafrecht, IT-Recht, Medienrecht und Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: 02404-92100, kontakt@ferner-alsdorf.de, Whatsapp, Threema oder Rückruf
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
- Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; verschlüsselte Mails; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp.
- Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und transparente Kosten – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Fachanwalt für Strafrecht im Wettbewerbsstrafrecht
Wettbewerbsstrafrecht
Das Wettbewerbsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit Straftaten im Bereich des Wettbewerbs befasst. Es dient dem Schutz des Wettbewerbs und damit dem Funktionieren von Märkten.
Wenn sich Strafrecht und Wettbewerbsrecht begegnen, kann dies bedeuten, dass ein Unternehmen oder eine Person wegen einer Straftat im Bereich des Wettbewerbs angeklagt wird. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein Unternehmen unlautere Wettbewerbsmethoden anwendet, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Weiterhin geht es um:
- Kartellabsprachen: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht Strafen für Kartellabsprachen vor. Kartellabsprachen sind Absprachen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu beschränken oder zu verfälschen.
- Preisabsprachen: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht auch Strafen für Preisabsprachen vor. Preisabsprachen sind Absprachen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, die Preise für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu vereinheitlichen oder zu erhöhen.
- unlauterer Wettbewerb: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht Strafen für unlauteren Wettbewerb vor. Unlauterer Wettbewerb ist jedes Verhalten, das den Wettbewerb verfälscht oder beschränkt. Dazu gehören beispielsweise Falschangaben über Produkte oder Dienstleistungen oder das Anbringen irreführender Etiketten oder Verpackungen.
- Wettbewerbsbeschränkungen: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht auch Strafen für Wettbewerbsbeschränkungen
Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht sondern auch Fachanwalt für Informationstechnologierecht und bietet damit nachgewiesene besondere Kenntnisse im Bereich Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien.
Unsere Tätigkeit im Wettbewerbsstrafrecht
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht – Unsere Kanzlei hat sich im Wettbewerbsrecht auf das Wettbewerbsstrafrecht fokussiert: Hier besonders auf den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen samt Produktschutz sowie strafrechtliche Fragen im Lebensmittelrecht, beim Vertrieb von Novel Food wie Cannabidiol. Seit über 20 Jahren wird erfahrene Tätigkeit im Wettbewerbsstrafrecht geboten, wobei wir hier nur Strafverteidigungen übernehmen.
Seit über 20 Jahren sind wir im Wettbewerbsrecht tätig und haben uns heute, in unserer Rolle als Strafverteidiger, speziell auf das Wettbewerbsstrafrecht festgelegt:
- Unlauterer Wettbewerb im Wettbewerbsstrafrecht
- Werberecht im Wettbewerbsstrafrecht: Irreführende Werbung inkl. Prüfung von Werbekampagnen und Verkaufsmassnahmen auf strafrechtliche Relevanz
- Tätigkeit speziell zum Geschäftsgeheimnisgesetz (ehemals §17 UWG) und zur strafbaren Werbung (§16 UWG) sowie §299 StGB
Cannabisgesetz 2024
Rund um Cannabidiol und legale Hanfprodukte ergeben sich zahlreiche Fragen, die in einer Schnittmenge aus BTM-Strafrecht und Wettbewerbsrecht liegen. Rechtsanwalt Jens Ferner ist im UWG, speziell Kosmetikrecht und Lebensmittelrecht tätig und berät Unternehmen bei Fragen rund um den legalen Vertrieb samt Bewerbung von Cannabis, Cannabidiol und legale Hanfprodukte.
Lebensmittelstrafrecht
Unsere Strafverteidiger sind im Lebensmittelrecht tätig, speziell im gesamten Bereich des Lebensmittelstrafrechts, speziell im Bereich des Vertriebs von Novel Food und BTM-basierten-Lebensmitteln wie Hanftee oder Cannabidiol. Dabei bieten wir in unserer Kanzlei die Erfahrung im Umgang mit den Informations- und Kennzeichnungspflichten nach HCVO & LFGB sowie dem allgemeinen Lebensmittelwerberecht. Wir sind für Sie tätig in folgenden Bereichen:
- Umgang mit Bußgeldern und Straftaten im Lebensmittelrecht und der Health Claims Verordnung (HCVO) im Rahmen von Werbung, speziell bei Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
- Ordnungswidrigkeiten durch das Tabakrecht & TPD2
- Ordnungswidrigkeiten und Abmahnungen im Kontext des Kosmetikrechts
- Lebensmittelstrafrecht
- Vertretung von Gaststätten im Zusammenhang mit Bußgeldern nach Lebensmittelkontrollen
Im Lebensmittelstrafrecht finden sich strafrechtlich relevante Verbote in den §§ 58, 59 LFGB. Wir verteidigen Geschäftsführer von Restaurants, Hersteller und Importeure von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
Wettbewerbsregister
In Deutschland existiert inzwischen eins bundesweites Wettbewerbsregister, das öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung steht. Dieses Wettbewerbsregister soll es Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.
Rechtlicher Hintergrund ist das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das am 29.07.2017 in Kraft getreten ist.
Bereits seit dem 01.12.2021 konnte das Bundeskartellamt öffentlichen Auftraggebern eine Möglichkeit zur Abfrage des Wettbewerbsregisters schaffen. Die Abfragepflicht bei bestimmten Auftragswerten ist seit dem 01.06.2022 anwendbar.
Die Möglichkeit, das Gewerbezentralregister auf freiwilliger Basis abzufragen, wird noch für drei Jahre nach Anwendbarkeit der Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters erhalten bleiben.
Geschäftsgeheimnisse
Geschäftsgeheimnisse und Produktschutz sind unsere Leidenschaft – wir helfen und beraten rund um das GeschGehG. Insbesondere verteidigen wir beim Vorwurf des Geheimnisverrats. Informieren Sie sich hier über unsere Leistungen im Geheimnisschutz.
Beiträge zum Wettbewerbsrecht
- LG Frankfurt zum Verkauf von „Dubai-Schokolade“, die nicht aus Dubai kommtDer Verkauf von Lebensmitteln mit geografischen Bezeichnungen wirft immer wieder Fragen im Bereich des Wettbewerbs- und Markenrechts auf, ein Schlaglicht liegt dabei aktuell auf der „Dubai Schokolade“. Besonders interessant ist der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-06 O 18/25) vom 21. Januar 2025. Im Mittelpunkt stand die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ für ein…
- Geografischer Schutz für Dubai SchokoladeDie Verwendung geografischer Herkunftsangaben wirft immer wieder Fragen zur Zulässigkeit und den Grenzen des Marketings auf. Im vorliegenden Fall beschäftigte sich das Landgericht Köln mit der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ und der Werbeaussage „… bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“. Die Schokolade wurde jedoch in der Türkei produziert und hatte keinen weiteren…
- Rechtliche Einordnung der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ durch das Landgericht KölnDie (leichtfertige) Bezeichnung von Produkten mit geografischen Angaben kann erhebliches Konfliktpotenzial bergen: Dies zeigte sich nunmehr auch im Fall der sogenannten „Dubai-Schokolade„. Diese Bezeichnung wurde für Produkte verwendet, die nicht aus Dubai stammen, jedoch durch ihre Marketingstrategie die Assoziation mit diesem Emirat hervorrufen. Die rechtliche Problematik liegt hier insbesondere in der Frage, ob…
- Werbung mit zutreffendem Umstand und trotzdem irreführendDie Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 30. August 2024 (6 U 41/24) betrifft die Online-Werbung eines Mietwagenvermittlers. Auf seiner Website bot dieser Mietwagen mit der Auswahlmöglichkeit „Abholung im Terminal“ an, eine teurere Option im Vergleich zur Abholung „am Flughafen“. Tatsächlich befanden sich die Mietwagen jedoch nicht direkt im Terminal, sondern in einem Autovermietungszentrum,…
- Werbung im DentalmarktDie Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 30. August 2024 (6 U 10/23) beleuchtet die rechtlichen Anforderungen an Werbung für Medizinprodukte, insbesondere im Hinblick auf Aussagen zur Eignung und Konformität solcher Produkte. Streitgegenstand war die Werbung eines Prophylaxepulvers, das angeblich „für alle handelsüblichen Pulverstrahlgeräte geeignet“ sei. Die Klägerin, ein Mitbewerber, hielt diese Aussage für…
- Kooperation und Verantwortung im LebensmittelrechtDie Lebensmittelsicherheit steht im Zentrum von Verbraucher- und Unternehmerschutz. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. III ZR 24/23) hinterfragt die Verpflichtung von Lebensmittelunternehmen zur Zusammenarbeit mit Behörden. Das Gericht stellt klar, dass Lebensmittelsicherheit nicht nur eine Aufgabe der Behörden ist, sondern auch eine umfassende Mitwirkungs- und Kooperationspflicht der Unternehmen erfordert. Dieser Beitrag…