Wettbewerbsstrafrecht
Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht & Kartellrecht
Wir bieten Ihnen Profis im Wettbewerbsstrafrecht: Unsere Tätigkeit konzentriert sich im Wettbewerbsrecht auf strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Aspekte im Wettbewerbsstrafrecht inkl. Lebensmittelstrafrecht & Kartellrecht. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist zudem Fachanwalt für IT-Recht.
Unsere Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Wettbewerbsstrafrecht tätig und bietet Ihnen einen Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und Wettbewerbsprozesses.
Rechtsanwalt für Wettbewerbsstrafrecht & Kartellrecht in Aachen | 02404 92100
- Wettbewerbsstrafrecht und strafbare Werbung
- Bußgelder im Kartellrecht
- Arbeitsstrafrecht: Rechtliche Fragen von IT-Forensik, Reverse-Engineering und Mitarbeiterüberwachung
- Lebensmittelstrafrecht: Strafverteidigung beim Vertrieb strafrechtlich relevanter Produkte, speziell Cannabis wie Nutzhanf und Cannabidol (CBD)
- Vorträge und Gutachten
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht und Technologie-/IT-Recht samt angrenzendem Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht.
- Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Fachanwalt für Strafrecht im Wettbewerbsstrafrecht
Wettbewerbsstrafrecht
Das Wettbewerbsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit Straftaten im Bereich des Wettbewerbs befasst. Es dient dem Schutz des Wettbewerbs und damit dem Funktionieren von Märkten.
Wenn sich Strafrecht und Wettbewerbsrecht begegnen, kann dies bedeuten, dass ein Unternehmen oder eine Person wegen einer Straftat im Bereich des Wettbewerbs angeklagt wird. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein Unternehmen unlautere Wettbewerbsmethoden anwendet, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Weiterhin geht es um:
- Kartellabsprachen: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht Strafen für Kartellabsprachen vor. Kartellabsprachen sind Absprachen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu beschränken oder zu verfälschen.
- Preisabsprachen: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht auch Strafen für Preisabsprachen vor. Preisabsprachen sind Absprachen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, die Preise für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu vereinheitlichen oder zu erhöhen.
- unlauterer Wettbewerb: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht Strafen für unlauteren Wettbewerb vor. Unlauterer Wettbewerb ist jedes Verhalten, das den Wettbewerb verfälscht oder beschränkt. Dazu gehören beispielsweise Falschangaben über Produkte oder Dienstleistungen oder das Anbringen irreführender Etiketten oder Verpackungen.
- Wettbewerbsbeschränkungen: Das Wettbewerbsstrafrecht sieht auch Strafen für Wettbewerbsbeschränkungen
Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht sondern auch Fachanwalt für Informationstechnologierecht und bietet damit nachgewiesene besondere Kenntnisse im Bereich Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien.
Unsere Tätigkeit im Wettbewerbsstrafrecht
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht – Unsere Kanzlei hat sich im Wettbewerbsrecht auf das Wettbewerbsstrafrecht fokussiert: Hier besonders auf den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen samt Produktschutz sowie strafrechtliche Fragen im Lebensmittelrecht, beim Vertrieb von Novel Food wie Cannabidiol. Seit über 20 Jahren wird erfahrene Tätigkeit im Wettbewerbsstrafrecht geboten, wobei wir hier nur Strafverteidigungen übernehmen.
Seit über 20 Jahren sind wir im Wettbewerbsrecht tätig und haben uns heute, in unserer Rolle als Strafverteidiger, speziell auf das Wettbewerbsstrafrecht festgelegt:
- Unlauterer Wettbewerb im Wettbewerbsstrafrecht
- Werberecht im Wettbewerbsstrafrecht: Irreführende Werbung inkl. Prüfung von Werbekampagnen und Verkaufsmassnahmen auf strafrechtliche Relevanz
- Tätigkeit speziell zum Geschäftsgeheimnisgesetz (ehemals §17 UWG) und zur strafbaren Werbung (§16 UWG) sowie §299 StGB
Cannabisgesetz 2024
Rund um Cannabidiol und legale Hanfprodukte ergeben sich zahlreiche Fragen, die in einer Schnittmenge aus BTM-Strafrecht und Wettbewerbsrecht liegen. Rechtsanwalt Jens Ferner ist im UWG, speziell Kosmetikrecht und Lebensmittelrecht tätig und berät Unternehmen bei Fragen rund um den legalen Vertrieb samt Bewerbung von Cannabis, Cannabidiol und legale Hanfprodukte.
Lebensmittelstrafrecht
Unsere Strafverteidiger sind im Lebensmittelrecht tätig, speziell im gesamten Bereich des Lebensmittelstrafrechts, speziell im Bereich des Vertriebs von Novel Food und BTM-basierten-Lebensmitteln wie Hanftee oder Cannabidiol. Dabei bieten wir in unserer Kanzlei die Erfahrung im Umgang mit den Informations- und Kennzeichnungspflichten nach HCVO & LFGB sowie dem allgemeinen Lebensmittelwerberecht. Wir sind für Sie tätig in folgenden Bereichen:
- Umgang mit Bußgeldern und Straftaten im Lebensmittelrecht und der Health Claims Verordnung (HCVO) im Rahmen von Werbung, speziell bei Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
- Ordnungswidrigkeiten durch das Tabakrecht & TPD2
- Ordnungswidrigkeiten und Abmahnungen im Kontext des Kosmetikrechts
- Lebensmittelstrafrecht
- Vertretung von Gaststätten im Zusammenhang mit Bußgeldern nach Lebensmittelkontrollen
Im Lebensmittelstrafrecht finden sich strafrechtlich relevante Verbote in den §§ 58, 59 LFGB. Wir verteidigen Geschäftsführer von Restaurants, Hersteller und Importeure von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
Wettbewerbsregister
In Deutschland existiert inzwischen eins bundesweites Wettbewerbsregister, das öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung steht. Dieses Wettbewerbsregister soll es Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.
Rechtlicher Hintergrund ist das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das am 29.07.2017 in Kraft getreten ist.
Bereits seit dem 01.12.2021 konnte das Bundeskartellamt öffentlichen Auftraggebern eine Möglichkeit zur Abfrage des Wettbewerbsregisters schaffen. Die Abfragepflicht bei bestimmten Auftragswerten ist seit dem 01.06.2022 anwendbar.
Die Möglichkeit, das Gewerbezentralregister auf freiwilliger Basis abzufragen, wird noch für drei Jahre nach Anwendbarkeit der Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters erhalten bleiben.
Geschäftsgeheimnisse
Geschäftsgeheimnisse und Produktschutz sind unsere Leidenschaft – wir helfen und beraten rund um das GeschGehG. Insbesondere verteidigen wir beim Vorwurf des Geheimnisverrats. Informieren Sie sich hier über unsere Leistungen im Geheimnisschutz.
Beiträge zum Wettbewerbsrecht
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- Unternehmen kann Warentest nicht unterbindenWarentest ist hinzunehmen: Der Fall, der vor dem OLG Hamburg verhandelt wurde, dreht sich um die Veröffentlichung von Testergebnissen eines Warentests, den der Anspruchsteller als fehlerhaft ansah (OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.2023, Az. 7 U 13/19). Die Kernfrage war, ob ein Unternehmen verlangen kann, dass seine Produkte nicht in einem als mangelhaft betrachteten…
- OLG Düsseldorf entscheidet über AGB-rechtliche Einordnung einer VertragsstrafeklauselEin Fall beim Oberlandesgericht Düsseldorf (2 U 99/22) betrifft Fragen im Umgang mit der Unterlassungsklärung: Die Klägerin, eine italienische S.p.A., machte Ansprüche auf Vertragsstrafe gegen die Beklagte geltend, basierend auf einer Unterlassungserklärung im Kontext zweier Europäischer Patente. Die Unterlassungserklärung war von der Beklagten abgegeben worden, nachdem sie abgemahnt worden war, weil sie ein…
- Unterschreitung des in § 2 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgelegten MindestpreisesIn einem richtungsweisenden Urteil (I ZR 91/23) vom 8. Februar 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Skonti oder sonstige Preisnachlässe, die zur Unterschreitung des in § 2 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgelegten Mindestpreises führen, unzulässig sind. Dieses Urteil betrifft direkt die Praxis der Preisgestaltung im pharmazeutischen Großhandel und hat…
- OLG Köln zur Abschöpfung des Gewinns im WettbewerbsrechtDas Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 1. Dezember 2023 (6 U 73/23) entscheidende Klarstellungen zur Abschöpfung des Gewinns im Wettbewerbsrecht, speziell im Kontext von überhöhten Mahn- und Rücklastschriftpauschalen eines Telekommunikationsanbieters, getroffen. Tags: Begünstigung , Klage , Oberlandesgericht Köln
- Hanf: Verkauf von Cannabis-Produkten mit dem Cannabisgesetz 2024Verkauf von Cannabis und Cannabisprodukten („Hanf“): Mit der (Teil-)Legalisierung von Cannabis zum 01. April 2024 kommen natürlich die Wünsche nach einem legalen Vertrieb von Hanfprodukten auf. Auf den ersten Blick ist das auch möglich, doch es zeigt sich bei näherem Hinsehen: So einfach ist und wird das nichts. Tags: Abmahnung , Arzneimittel ,…