Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Umweltstrafrecht

Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Umweltstrafrecht gesucht? Unsere Strafverteidiger unterstützen Sie im gesamten Umweltstrafrecht mit eindeutiger Orientierung: Wir sind Strafverteidiger und Technologie-Anwälte. Geboten wird eine zielgerichtete Verteidigung bei Vorwürfen im Umweltstrafrecht, auch bei Ordnungswidrigkeiten. Dabei sind wir auch im Bereich Green-IT und bei umweltbezogenen Werbeaussagen anwaltlich tätig.

Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist zudem Fachanwalt für IT-Recht.

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Umweltstrafrecht 
Fachanwälte für Strafrecht Ferner | 02404 92100

Umweltstrafrecht

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Umweltstrafrecht

Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Umweltstrafrecht gesucht? Unsere Strafverteidiger unterstützen Sie im gesamten Umweltstrafrecht mit eindeutiger Orientierung: Wir sind Strafverteidiger und Technologie-Anwälte. Geboten wird eine zielgerichtete Verteidigung bei Vorwürfen im Umweltstrafrecht, auch bei Ordnungswidrigkeiten. Dabei sind wir auch im Bereich Green-IT und bei umweltbezogenen Werbeaussagen anwaltlich tätig.

Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist zudem Fachanwalt für IT-Recht.

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Umweltstrafrecht
Fachanwälte für Strafrecht Ferner | 02404 92100

  • Verteidigung bei sämtlichen strafrechtlichen Vorwürfen im Umweltstrafrecht
  • Verteidigung gegen Bußgelder im Umweltstrafrecht
  • Beratung bei Green-IT & ESG sowie bei umweltbezogenen Werbeaussagen
  • Erfahrener Umgang mit dem Umweltbundesamt
  • Beratung von Unternehmen bei strafrechtlichen und technologierechtlichen Fragen des Umgangs mit Abfällen und Recycling, speziell bei Batterien

Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung, das Medien-/IT-Recht und ergänzend Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
  • Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30 (keine Mails zwischen 20h/6h oder an Sonn-/Feiertagen!)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Umweltstrafrecht

Verteidigung im Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit Straftaten im Bereich der Umwelt befasst. Es dient dem Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen vor schädlichen Eingriffen durch Menschen.

Das Umweltstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftaten, die im Kontext der Umwelt begangen werden können. Einige Beispiele für Straftaten im Bereich des Umweltstrafrechts sind:

  • Umweltverschmutzung: Das Umweltstrafrecht sieht Strafen für die Verursachung von Umweltverschmutzung vor. Dazu gehört unter anderem die unerlaubte Abgabe von Schadstoffen in die Luft, das Wasser oder den Boden.
  • Wilderei: Das Umweltstrafrecht sieht Strafen für die unrechtmäßige Jagd auf Wildtiere vor.
  • Verstöße gegen das Tierschutzrecht: Das Umweltstrafrecht sieht auch Strafen für Verstöße gegen das Tierschutzrecht vor, beispielsweise für die Quälerei von Tieren oder die Haltung von Tieren unter unzureichenden Bedingungen.
  • Verstöße gegen das Naturschutzrecht: Das Umweltstrafrecht sieht Strafen für Verstöße gegen das Naturschutzrecht vor, beispielsweise für die Zerstörung von Naturlandschaften oder die unrechtmäßige Nutzung von Naturschutzgebieten.
  • Verstöße gegen das Wasserrecht: Das Umweltstrafrecht sieht auch Strafen für Verstöße gegen das Wasserrecht vor, beispielsweise für die Verunreinigung von Gewässern oder die unerlaubte Nutzung von Gewässern.
  • Betrug beim Handel mit CO₂-Zertifikaten: Der Handel mit CO₂-Zertifikaten kann strafbar sein, wenn er auf betrügerische Weise durchgeführt wird. Zum Beispiel könnte jemand CO₂-Zertifikate verkaufen, ohne tatsächlich die entsprechenden Emissionen reduziert zu haben. In diesem Fall wäre der Handel mit CO₂-Zertifikaten eine Form von Betrug – informieren Sie sich auf unserer Seite zum Emissionshandel-Betrug!

Wie hilft ein Strafverteidiger im Umweltstrafrecht?


Ein Strafverteidiger kann im Falle von Vorwürfen im Bereich des Umweltstrafrechts auf verschiedene Weise helfen. Zunächst einmal kann er den Beschuldigten bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten im Strafverfahren unterstützen. Dazu gehört insbesondere die Beratung zu Fragen der Selbstbelastung oder der Einlassung im Strafverfahren.

Ein Strafverteidiger kann auch dabei helfen, das Strafverfahren zu gestalten und zu beeinflussen. Dazu gehört etwa die Einholung von Zeugenbefragungen oder Sachverständigengutachten. Auf diese Weise kann der Strafverteidiger dazu beitragen, dass der Tatvorwurf im Strafverfahren sorgfältig geprüft wird.

Ferner kann der Strafverteidiger im Falle von Vorwürfen im Bereich des Umweltstrafrechts auch versuchen, eine Einstellung des Strafverfahrens oder eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Dies kann speziell dann sinnvoll sein, wenn der Beschuldigte bereit ist, Schadensersatz zu leisten oder Maßnahmen zur Wiedergutmachung der Umwelt zu ergreifen.

Umweltstrafrecht: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner zum Umweltstrafrecht

Umweltstrafrecht: Zukunft gestalten

Umweltkriminalität ist eine der weltweit profitabelsten Aktivitäten der organisierten Kriminalität und hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Sie ist äußerst lukrativ, aber schwer aufzudecken, zu verfolgen und zu bestrafen. Dies macht sie für die organisierte Kriminalität so attraktiv.

Die EU hat daher seit langem Maßnahmen ergriffen, um gegen kriminelle Netzwerke vorzugehen, die in alle Formen der Umweltkriminalität verwickelt sind, beispielsweise durch die Einführung von Vorschriften über die Abfallbewirtschaftung und den Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen. Darüber hinaus arbeitet die EU daran, die bestehenden Regelungen zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu stärken. Dies zeigt, wie wichtig das Umweltstrafrecht bereits ist – und noch werden wird!

Als auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftsstrafrecht ausgerichtete Kanzlei beschäftigen wir uns natürlich mit der Frage der Zukunft unserer Umwelt. Dabei muss man keine Glaskugel bemühen, um zu sehen, wie viel wirtschaftsstrafrechtliches Potenzial im Umweltstrafrecht steckt – etwa wenn man an Emissionshandel-Betrug denkt. Wir sind schon seit Jahren in diesem Bereich tätig, Rechtsanwalt Jens Ferner ist etwa im Umgang mit Bußgeldern des Umweltbundesamts sehr erfahren und verteidigt bei Umweltstraftaten.

Unsre Kanzlei widmet sich den strafrechtlichen Fragen von Umwelt, Klima und Recht mit Überzeugung: Wir verteidigen Unternehmen gegen Bußgelder und verteidigen Geschäftsführer beim Vorwurf von Umweltstraftaten. Zudem sind wir im Rahmen der (Product-)Compliance tätig in ausgewählten Bereichen des Umwelttechnologierechts, speziell zu Hanf-Produkten, Batterien und im Softwarerecht.

Fragen zum Umweltstrafrecht

Was bieten wir im Umweltstrafrecht?

Wir sind tatsächlich ausschließlich im strafrechtlichen Bereich tätig, nicht verwaltungsrechtlich oder zivilrechtlich. In erster Linie geht es um Strafverteidigung und umweltstrafrechtliche Compliance-Beratung, ergänzend zu bestehenden Beratern. Wir begleiten auch in diesen Bereich die Produktentwicklung und Entwicklung neuer Technologien, hier kommt zum Tragen, dass RA JF zugleich Fachanwalt für IT-Recht ist und sich trittfest im Bereich neuer Technologien bewegt.

Das Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht besteht vor allem aus den hierfür wesentlichen Strafvorschriften im Strafgesetzbuch. Hier findet man insbesondere als Delikte:

  • Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)
  • Bodenverunreinigung (§ 324a StGB)
  • Luftverunreinigung beim Betrieb einer Anlage, auch Maschine (§ 325 StGB)
  • Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen beim Betrieb einer Anlage (§ 325a StGB)
  • unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB)
  • unerlaubtes Betreiben von Anlagen der Kerntechnik, der Abfallentsorgung, zum Befördern wassergefährdender Stoffe in Rohrleitungen und nach dem Immissionsschutzgesetz (§ 327 StGB)
  • unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (§ 328 StGB).
  • Schutz von Naturschutzgebieten und Nationalparks (§ 329 StGB)

Auch außerhalb des StGB gibt es mit Bußgeld oder Strafe bedrohte Handlungen, wie etwa in den Regelungen zum Umgang mit Elektronik, Batterien oder Abfällen.

Fahrlässigkeit im Umweltstrafrecht

Im Umweltstrafrecht ist auch für ein fahrlässiges Handeln eine grundsätzliche Strafbarkeit vorgesehen, sogar schlichte Versuchstaten können bereits unter Strafe stehen – je nach Delikt. In jedem Fall droht bei Fehlverhalten ein Unternehmens-Bußgeld mit dem Risiko der üblichen Auswirkungen auf Geschäftsführer und Vorstände. Soweit im Umweltstrafrecht (natürlich) auch das Umweltverwaltungsrecht zu beachten ist, da sich hieran die Strafbarkeit orientiert – es gilt der Grundsatz der „Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts“ – gehört es zu unserem Prozedere das verwaltungsrechtliche Fundament mit zu beurteilen im Rahmen unserer strafrechtlichen Tätigkeit.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Umweltstrafrecht: Fachanwalt für Strafrecht Jens Ferner verteidigt im Umweltstrafrecht

Wenn das Umweltstrafrecht im Gerichtssaal angekommen ist, brauchen Sie jemanden, der sich mit dem Strafprozessrecht auskennt – wir verteidigen Sie im Umweltstrafrecht!

Aktuell im Umweltstrafrecht