Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

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Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

  • Zugang zu hochspezialisierter Strafverteidigung und Unternehmens-IT-Beratung bei voller Kostentransparenz
  • Keine virtuellen Assistenten oder KI-Bots, sondern echte persönliche Bearbeitung
  • Direkter Draht zum Anwalt, kein „Verstecken hinter dem Sekretariat“
  • Schnelle Reaktionszeiten und ein modernes, planbares Gebührenmodell
  • Flexible Erreichbarkeiten statt starrer „Öffnungszeiten“

🏢 Carl-Zeiss-Straße 5 | 52477 Alsdorf, Städteregion Aachen | kontakt@ferner-alsdorf.de | ☏ 02404 92100
🚒 Bei Durchsuchung oder Haft: +491751075646 | 📱 Threema: FVNW2K7T (nur für Mandanten)
☕ Vor einem Kontakt: Beachten Sie unsere Kommunikationsregeln

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf - Willkommen

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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf, Städteregion Aachen

Telefon: 02404 92100
kontakt@ferner-alsdorf.de (Kanzleiteam)
Im Notfall: 0175 1075646 oder Threema: FVNW2K7T (nur Mandanten)
Wir haben zwingende Kommunikationsregeln

Pakete in der Strafverteidigung

Wir sind bemüht, das Standardszenario der Strafverteidigung zu vermeiden: Man zahlt gutes Geld und stellt dann fest, dass man mit seinem Strafverteidiger nicht harmoniert oder die Sachlage eine Verteidigungslinie gebietet, mit der man nicht gerechnet hat. Unser Paketeinstieg wirkt genau dem entgegen: Zum einen arbeiten wir uns ein und nennen realistische Kosten, nachdem wir die Akte kennen; zum anderen lernen wir beide – Mandant und Strafverteidiger – uns kennen, sodass auch Sie eine Basis haben, auf der Sie entscheiden können, ob die Zusammenarbeit funktioniert oder nicht. Denn ein Strafverteidiger, auf den man nicht hören will, der ist am Ende wertlos.

Sie werden es merken, Strafverteidiger sind mit verbindlichen pauschalen Preisen zu Beginn sehr zurückhaltend – das hat seinen Grund: Wir kennen die Akte nicht, wir kennen nicht Ihren Besprechungsbedarf, wir wissen nicht, ob es Vernehmungstermine gibt, zu denen wir hinmüssen, oder ob wir Gutachten analysieren müssen. Und nach Anklageerhebung wissen wir nicht wie viele Verhandlungstage kommen oder wie lange diese jeweils sind. Also wundern Sie sich nicht, es ist ein Zeichen von Seriosität, wenn man als Profi diese Ungewissheiten klar benennt und nicht herumeiert.

Wir haben eine Paketstruktur mit Inklusivleistungen, die natürlich nur zur Orientierung dient, aber Ihnen helfen kann, zu entscheiden, welchen Anspruch Sie haben – und wie man den kommunikativ abbildet, wobei in jedem Paket eine vollwertige Verteidigung garantiert ist, es geht nicht um die Qualität der Verteidigung, sondern darum, wie viel pauschal enthalten ist und wie eng der vorgesehene Kontakt abläuft. So werden Mandanten ab Intensiv auch per Messenger angebunden und Premium-Pakete erhalten sogar eine individuelle Handynummer um den Anwalt persönlich und direkt zu erreichen.

Wenn Kontingente überschritten sind, wird jeweils nach Stundensatz abgerechnet oder eine weitere Pauschale angeboten:

MerkmalBasisIntensivPremium
PositionierungSolide Verteidigung, schlanke KommunikationEnge Begleitung, persönlicher AustauschHöchste persönliche Anbindung
Besprechungen je Verfahrensabschnitt1 Termin bis 60 Min.3 Termine bis je 60 Min.fair-use, nicht schematisch begrenzt
Kontingent: Akte aufarbeitenbis 2 Std.bis 5 Std.bis 10 Std.
Kontingent: Interne Kommunikationbis 2 Std.bis 4 Std.bis 8 Std.
Kontingent: Externe Kommunikation außerhalb des HVT inkl. Anträge und Beschwerdenbis 1 Std.bis 2 Std.bis 4 Std.
KanäleE-Mail, Telefon- / Videobesprechung, Rückrufbuchung, Termin in KanzleiE-Mail, Telefon- / Videobesprechung, Rückrufbuchung, Termin in Kanzlei PLUS ThreemaE-Mail, Telefon- / Videobesprechung, Rückrufbuchung, Termin in Kanzlei – PLUS Threema und persönliche E-Mail-Adresse und Mobilnummer (24/7)
Reaktionszeit (dringende Anfrage; unsere Reaktionszeit wird begrenzt durch den Urlaub, siehe FAQ unten; die benannten Zeitfenster sind unsere Antwortzeitfenster)Binnen 24 Stunden (Mo-Sa, 5h bis 20h) über Mandanten-NotrufnummerBinnen 12 Stunden (Mo-Sa, 5h bis 20h) über Mandanten-Notrufnummer oder ThreemaBinnen 6 Stunden (Mo-So, 5h – 22h), über eine persönliche, individuelle Kontakt-Rufnummer oder Threema
Reaktionszeit („normale“ Anfrage; unsere Reaktionszeit wird begrenzt durch den Urlaub, siehe FAQ unten!)bis 3 Werktage (Mo-Fr)bis 1 Werktag (Mo-Sa)regelmäßig am selben Tag (Mo-So)
BearbeitungRA-geführt, Kanzleiteam unterstütztausschließlich RA Ferner persönlichausschließlich RA Ferner persönlich
Geeignet fürorganisierte Mandanten mit wenig GesprächsbedarfMandanten mit erhöhtem Abstimmungsbedarf, HaftsachenUnternehmer, exponierte Personen, Eilsachen, Haftsachen

Im Folgenden einige Preise zur Strafverteidigung inklusive Umsatzsteuer zur Orientierung, auf keinen Fall verbindlich, denn es kommt auf den Einzelfall an – und häufig kann man die hier benannten Preise anpassen, vor allem wenn der Gesprächsbedarf des Mandanten sich im Zaum hält. Im IT-Recht haben wir unser grundlegendes Beratungspaket (892 EUR inkl. USt.) und darüber hinaus sollten Unternehmen/Gewerbe in Standardszenarien mit 1500 EUR bis 2500 EUR zzgl. USt. kalkulieren.

Gerade regional rechnen wir in Vergehen oft nur die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren ab, kosten also regional so viel wie jeder andere Anwalt … am Ende wird es darauf ankommen: Wollen Sie eine hochqualifizierte Strafverteidigung (Sie finden immer Kollegen, die es billiger machen) und wie persönlich soll es laufen.

Häufige Fragen zu Kosten

Fairness durch hybride Gebührengestaltung

Wir sind auf Straf- und IT-Recht spezialisiert. In diesen Bereichen verfügen wir über umfangreiche Erfahrung und können den Aufwand für unsere eigene anwaltliche Tätigkeit deshalb sehr präzise einschätzen. Was sich von außen nie zuverlässig kalkulieren lässt, ist der Zusatzaufwand, der durch die Mandantenseite entsteht – etwa durch Rückfragen oder durch Beratungsbedarf, der sich erst im Laufe der Bearbeitung ergibt.

Genau hier setzt eine rein zeitbasierte Abrechnung Mandanten unnötig unter Druck: Wer nach Stunden abrechnet, weckt oft die Sorge, was am Monatsende tatsächlich auf einen zukommt. Eine reine Pauschale wiederum zwingt Kanzleien zu hohen Sicherheitszuschlägen, weil sie unvorhersehbaren Mehraufwand von vornherein einpreisen müssen – das verteuert die Leistung auch für gut organisierte Mandanten.

Deshalb arbeiten wir mit einem hybriden Modell: Für die klar abgrenzbare anwaltliche Kerntätigkeit benennen wir auf Basis unserer Erfahrung eine Pauschale, in der ein bestimmtes Kontingent an Besprechungszeit im Regelfall bereits enthalten ist. Darüber hinausgehende Besprechungs- und Beratungszeit rechnen wir transparent nach Stundensatz ab. So verbindet dieses Modell das Beste aus beiden Welten: Sie erhalten Planungssicherheit für den vorhersehbaren Teil der Tätigkeit, und wir verzichten auf übertriebene Sicherheitszuschläge. Das Ergebnis ist eine faire, nachvollziehbare Gebührengestaltung – ohne versteckte Risiken auf der einen und ohne Kostenangst auf der anderen Seite.

Was kostet die Abrechnung nach Stundensatz – und gibt es Ratenzahlungen?

Wenn wir mit Ihnen eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbaren, berechnen wir 360 EUR/Stunde zzgl. USt. (= 428,40 EUR inkl. USt.; zwei Stunden sind immer mindestens abzunehmen bei Erstbeauftragung). Wichtiger als die reine Zahl ist aber, wie viele Stunden am Ende tatsächlich anfallen: Ein Stundensatz sagt für sich genommen wenig darüber aus, ob eine Kanzlei teuer ist. Denn er relativiert sich, sobald für dieselbe Aufgabe weniger Zeit nötig ist. Und genau hier setzen unsere fachliche Spezialisierung und unsere digitalen Prozesse samt eigener KI-Lösungen an (mehr zu unserer KI-Politik).

Sie sehen jederzeit, wofür Sie zahlen. Vorab erhalten Sie eine Kostenschätzung und können uns ein Limit für die Bearbeitung setzen; danach bekommen Sie eine detaillierte Aufstellung, was wir für Sie getan und wie lange wir dafür gebraucht haben. So bleibt die Abrechnung von Anfang bis Ende transparent und nachvollziehbar.

Grundsätzlich ermöglichen wir zudem Ratenzahlungen, wobei es auf die Gesamtsumme ankommt – Kleinstraten machen keinen Sinn und verursachen bei uns nur Arbeit. Unser Vorschuss ist immer in einer Summe zu zahlen.

Rechnen wir mit Rechtsschutzversicherungen ab?

Wenn Sie eine Spezial-Strafrechtsschutzversicherung oder D&O-Versicherung abgeschlossen haben, können wir Sie gerne bei der Abrechnung unterstützen – das funktioniert in der Regel unkompliziert und zügig. Damit alles reibungslos läuft, bitten wir Sie, die Deckungszusage selbst direkt bei Ihrer Versicherung einzuholen. Sobald diese vorliegt und wir den Vorschuss in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung erhalten haben, übernehmen wir die weitere Abrechnung gerne für Sie. Bei einer Standard-Rechtsschutzversicherung hängt die Kostenübernahme hingegen von mehreren Faktoren ab: In der Regel kann eine Abrechnung nur erfolgen, wenn fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird und die Angelegenheit im Raum Aachen, Heinsberg oder Düren liegt. Warum eine Standard-Rechtsschutzversicherung im Strafrecht oft nicht greift, erfahren Sie hier.

Wo wir Zeit sparen – und Sie damit Kosten.

Weil wir auf unsere Bereiche spezialisiert sind, müssen wir uns nicht erst einarbeiten und sind fachlich schneller bei der Sache. Hinzu kommt: Da unser Fachanwalt zugleich Softwareentwickler ist, nutzen wir heute selbst entwickelte KI-Tools für Arbeiten, die zwar Zeit kosten, aber keine anwaltliche Bewertung erfordern – etwa das Bereinigen umfangreicher Akten, das Entfernen von Dopplern oder Konsistenzprüfungen in Verträgen. Diese KI läuft lokal in der Kanzlei, ganz ohne Cloud-Anbindung; Ihre Daten verlassen unser Haus nicht.

Das bedeutet für Sie ganz konkret: Stunden, die früher für solche Fleißarbeit anfielen, berechnen wir heute nicht mehr. Klar ist dabei: Echte anwaltliche Tätigkeit – die juristische Bewertung, Strategie und Verteidigung – lagern wir nicht an eine KI aus. Die Technik nimmt uns die Mechanik ab, die Verantwortung bleibt bei Ihrem Anwalt.

Müssen Anwälte auf Kosten hinweisen?

Laut Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass jedem geistig klaren Menschen bewusst ist, dass Kosten entstehen, wenn er einen Anwalt beauftragt. Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Grundsätzlich muss der Anwalt den Mandanten nicht ungefragt auf die gesetzliche Vergütungspflicht hinweisen (BGH, Az. IX ZR 63/97, IX ZR 89/06 und IX ZR 34/06). Es ist jedoch anerkannt, dass der Anwalt unter bestimmten Umständen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, den Auftraggeber auch ohne dessen Frage über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BGH, Az. IX ZR 63/97). Eine Belehrungspflicht besteht jedoch nicht automatisch, wenn die Gebühren aufgrund der von der Partei erkannten wirtschaftlichen Bedeutung ihres Begehrens einen namhaften Betrag erreichen. Eine Aufklärung ist jedoch geboten, wenn – und sei es ungewollt – der Eindruck erweckt wurde, dass es, ohne Rücksicht auf den wahren wirtschaftlichen Wert des Begehrens, bei dem zu Beginn des Verfahrens unter formalen Gesichtspunkten festgelegten und – nach Klagerweiterung – einem entsprechend fortgeschriebenen, weit geringeren Betrag bleibt.

Übernehmen wir Pflichtverteidigungen oder gibt es eine kostenlose Erstberatung?

Unmissverständlich: Es gibt keine kostenlose Erstberatung, keine Mandate auf Basis von Prozesskostenhilfe oder Strafverteidigung mit Beratungshilfe (§ 2 II BerhG, dazu auch hier im Blog), kein Erfolgshonorar und kein „pro bono“.

Wir übernehmen keinerlei Pflichtverteidigungen: Wir stehen auf keiner Pflichtverteidigerliste und haben kein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen im Sinne des § 142 Abs.6 S.2 StPO bekundet. Im Fall einer Beiordnung ohne vorherige Rücksprache stehen wir nicht zur Verfügung, sodass ein Fall des § 142 Abs.5 S.3 StPO vorliegt.


FAQs

Unsere FAQ ist sehr ausführlich und darum auch lang – aber Sie finden hier alles an notwendigen Informationen, was vor einem Kontakt von Belang ist.

(1) Übernehmen wir jede Art von Fall?

Als spezialisierte Kanzlei übernehmen wir sehr ausgesuchte Fälle:

  • Von Privatpersonen übernehmen wir im Strafrecht ausschließlich Strafverteidigungen in den ausgewählten Bereichen, in denen wir uns spezialisieren: Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, BtMG/KCang/AMG, Medizinstrafrecht, Cybercrime/Medienstrafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht inkl. Steuerstrafrecht.
  • Unternehmen und Manager beraten wir im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, in Bußgeldsachen, und in der Managerhaftung sowie im Softwarerecht und IT-Sicherheitsrecht.

Nicht im Strafrecht tätig sind wir, wenn Sie als Privatperson Opfer einer Straftat sind (Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir!), bei sonstigen Strafvollstreckungsverfahren, im Verkehrsstrafrecht – und ganz besonders sind wir nicht für Sie tätig, wenn Sie sich nur gegen einzelne Ermittlungsmaßnahmen ohne vollwertige Strafverteidigung wehren wollen oder wenn Sie Entschädigungen (speziell nach StrEG) wünschen.

Wir übernehmen gar keine anderen Fälle, insbesondere: keinerlei Zivilprozesse, kein Inkasso, kein allgemeines Medienrecht, kein Markenrecht, kein Ausländerrecht, kein Mietrecht, kein Familienrecht, kein Verwaltungsrecht, kein Führerscheinrecht, kein Verkehrsrecht, keine Abmahnungen. Generell sind wir der falsche Ansprechpartner, wenn Sie einfach nur Geld von jemand anders haben wollen – oder eine andere Person von Ihnen Geld haben möchte (wobei wir bei Vermögensabschöpfung durch die Staatsanwaltschaft tätig sind!). Auch keine Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung. Nicht tätig sind wir im (beratenden) Steuerrecht oder bei Selbstanzeigen, was vom Steuerstrafrecht abzugrenzen ist. Ebenso bieten wir keine schlichte Prüfung vorgefertigter (Vertrags‑)Unterlagen – wir beraten in Szenarien strategisch oder erstellen Verträge, nichts dazwischen.

(2) Wie sind wir erreichbar und welche Urlaubs- und Reaktionszeiten haben wir?

Bitte nutzen Sie für die erste Kontaktaufnahme vorrangig E-Mail oder Messenger, da wir hier meist innerhalb weniger Stunden reagieren – oder Sie buchen einen Rückruf. Telefonate in Form direkter Anrufe sind kein primärer Kontaktweg, da Anrufe im Alltag viel Zeit kosten und in der Regel ohnehin nur Rückrufe notiert werden. Währenddessen nutzt nahezu jeder Messenger und Rückrufe können schnell und unkompliziert über unser Online-Rückrufsystem gebucht werden.

Bei dringenden Fällen reagieren wir ohnehin immer umgehend, im Regelfall in Echtzeit binnen Stunden. Im Übrigen bestimmt sich die Reaktionszeit nach Ihrem gebuchten Paket und liegt bei maximal 3 Werktagen. Für dringende Fälle gibt es dann unseren Kanzlei-Notruf, der tagsüber fortwährend erreichbar ist.

In unseren Urlaubszeiten sind wir maximal eingeschränkt verfügbar, dies begrenzt auch unsere angegebenen Reaktionszeiten, und erwarten von Mandanten, diese Zeiten zu respektieren, wenn nicht wirklich Dringendes vorliegt:

  • 🐣 Osterferien & Herbstferien in NRW
  • ☀️ 2. und 3. Woche der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen
  • 🎃 Woche um den 31. Oktober.
  • 🎄 20. Dezember bis einschließlich 6. Januar.
  • 🎊 an allen Brückentagen (DE und NRW)

(3) Warum unsere Kanzlei?

Die Frage stellt sich doppelt – warum wir und nicht eine andere Kanzlei? Oder auch: Warum wir und nicht ChatGPT oder Perplexity?

Zum einen haben wir uns fachlich positioniert, etwa mit Blick auf RA JF: Ständige interdisziplinäre Fortbildungen, eigene Tätigkeit als Dozent und fortlaufende eigene Publikationen sorgen für bundesweite Bekanntheit in Fachkreisen und damit für klares Standing im Gerichtssaal … das keine Showeffekte benötigt.

Wir haben eine klare KI-Politik: Unsere Kanzlei macht dort Sinn, wo es Ihnen auf (menschliche) Qualität, Überzeugungskraft, gesetzlich verbürgte Verschwiegenheit, Kontakte und vor allem strategisches Denken ankommt. Die Zeiten, in denen schlichter Zugriff auf juristisches Wissen ein Monopol der Anwaltschaft war, sind vorbei – das wissen wir. Darum haben wir uns anders aufgestellt: Ehrliche Antworten, auch wenn sie Ihnen nicht gefallen, samt Orientierung in einem strategischen Umfeld sind unsere Leistung. Auch verkaufen wir keine Standardleistungen als Premium. KI kommt bei uns allein bei der Recherche, nicht aber bei Schriftsätzen oder der internen Kommunikation zum Einsatz.

Es gilt Pay or Pray: Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie am Ende versuchen, mittels KI-erzeugter Texte einen Richter zu überzeugen, verbunden mit der Gefahr, dass Ihre Prompts keinem Schutz unterliegen … oder mit jemandem, der strategisch erfahren ist, sich qualitativ fortbildet, ein Netzwerk hat und Ihnen nicht nach dem Mund redet.

(4) Stellenanfragen/Praktika & Presseanfragen

Es gibt bei uns ausnahmslos keine Praktikumsplätze. Hintergrund ist unsere äußerst sensible Tätigkeit, die sich mit einem Praktikum aus unserer Sicht nicht verträgt – sowohl mit Blick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten als auch mit Blick auf die mitunter schwersten und teilweise verstörenden Sachverhalte, die für Praktikanten schlicht nicht geeignet sind. Hinzu kommt, dass es aus unserer Sicht nicht geeignet ist, in sensiblen Strafsachen, in denen (unsere mitunter in der Öffentlichkeit bekannten!) Mandanten ganz besonders auf Vertraulichkeit und öffentliche Wahrnehmung achten, Praktikanten hinzuzuziehen.

Wir stellen auch nicht ein, weder Teil- noch Vollzeitkräfte, und bieten keine Referendarsplätze. Sehen Sie bitte von Anfragen, die unnötig Arbeit verursachen, ab.

Wir stehen für Presseanfragen ausschließlich für Interviews in unseren Kern-Tätigkeitsbereichen zur Verfügung bei Anfragen von IT- und Wirtschaftsfachpresse. Alle anderen Presseanfragen werden abgelehnt. Eine Vermittlung von Mandanten als Pressekontakt findet unter keinen erdenklichen Umständen statt. Eine ernsthafte sichtbare Namensnennung ist dabei Pflicht und verbindlich zuzusichern – andernfalls handelt es sich um Beratung, die zu vergüten ist.

(5) Was ist mit Inhalten im Blog?

Unsere deutschsprachige Webseite ist in Fachkreisen nahezu legendär: Über 10 000 frei verfügbare Beiträge werden seit fast 30 Jahren gepflegt – und es kommen ständig neue dazu, wobei wir heute KI in der Redaktionsarbeit nutzen. Aber das Schreiben ist nur ein Hobby unserer Anwälte und bedeutet nicht, dass dann auch Zeit in Rückfragen zu Artikeln gesteckt wird – manche Besprechungen dienen auch nur als Fundstelle für unsere Vorträge, Schulungen von Jurastudierenden/Referendaren oder andere Besprechungen:

– Rückfragen zu unseren Artikeln auf der Webseite werden nicht beantwortet. Sie wollen dazu allgemein diskutieren? Dann nutzen Sie frei verfügbare Diskussionsforen.

Achten Sie auf das Datum: Manches lassen wir aus rechtshistorischen Gründen online – oder kommen schlicht nicht dazu es zu aktualisieren

Verbraucher werden nur in Strafverteidigungen unterstützt. Nirgendwo sonst. Dass in unserem Blog auch Beiträge zu anderen Gebieten stehen, ändert daran nichts.

(6) Warum bieten wir keine Erstberatung?

Wir übernehmen von Verbrauchern faktisch nur Strafverteidigungen und bieten ganz bewusst keine schlichte (Erst-)Beratung, sondern wenn, dann nur vollwertige Strafverteidigungen! Das liegt daran, dass in einem laufenden Strafverfahren keine geeigneten „Ratschläge“ ohne Aufarbeitung des Sachverhalts erteilt werden können: Entweder man arbeitet sich ein und arbeitet vernünftig – oder man lässt es gleich ganz sein. Die Idee bzw. Vorstellung, dass man seinem Anwalt seinen Sachverhalt erzählt und dieser dann dazu etwas sagt, ist bei Laien verbreitet, aber vollkommen verfehlt – so etwas gibt es nur im Fernsehen (oder bei Anwälten, die Strafverteidigung nicht verstehen).

Viele Menschen, auch in Unternehmen, haben zudem eine falsche Vorstellung davon, was eine Erstberatung eigentlich ist, und hoffen, für wenig Geld viel Leistung zu erhalten – das funktioniert so aber nicht: Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst“ (BGH, I ZR 137/05). Wenn Sie sich das vor Augen halten, sollte Ihnen klar sein, warum das bei einem laufenden Strafverfahren ebenso wertlos ist wie in komplexen it-rechtlichen Beratungsszenarien.

(7) Warum vertreten wir keine Privatpersonen, die Opfer von Straftaten sind?

Zum einen sind wir davon überzeugt, dass ein ständiges hin- und herspringen zwischen den Seiten unangemessen ist. Zum anderen ist die Tätigkeit grundverschieden: Opfer von Straftaten haben Ansprüche, die auch zivilprozessual durchzusetzen sind, während wir uns auf die Strafprozessordnung konzentrieren. Anders bei Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht (speziell: Cyberstrafrecht, IP-Strafrecht, Arbeitsstrafrecht, kriminelle Geschäftsführer – nicht: allgemeines Strafrecht, Prozessbetrug, Diebstahl), die ohnehin zivilrechtlich tätige Anwälte haben und unsere profunde Beratung ergänzend wünschen: Hier sind wir bereichernd tätig.

Dazu kommt, dass wir in Strafverteidigungen tätig sind, die im Umfeld organisierter Cyberkriminalität stattfinden, wo es teilweise Hunderte oder gar Tausende Opfer gibt – schon um Interessenkollisionen absolut auszuschließen, wäre es für uns nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, Opfer von Straftaten zu verteidigen und vorher eventuelle Kollisionen mit abschließender Sicherheit zu prüfen. Darum: Wenn Sie als Privatperson Opfer einer Straftat sind, suchen Sie nach spezialisierten Opferanwälten, etwa über den Weißen Ring e. V.

(8) Warum übernehmen wir keine StrEG-Verfahren?

Entschädigungen nach StrEG sind faktische Zivilprozesse, die auch vor Zivilgerichten zu führen sind. Hier sollten Sie nach einem Anwalt suchen, der sich mit dem Zivilprozessrecht und StrEG-Entschädigungen auskennt, wir sind das nicht.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven