Kontakt aufnehmen

  • Zugang zu hochspezialisierter Strafverteidigung und Unternehmens-IT-Beratung
  • Keine virtuellen Assistenten oder KI-Bots, sondern echte persönliche Bearbeitung
  • Direkter Draht zum Anwalt, kein „Verstecken hinter dem Sekretariat“
  • Schnelle Reaktionszeiten, im Regelfall binnen Stunden
  • Flexible Erreichbarkeiten statt starrer „Öffnungszeiten“ – bei klaren Kommunikationsregeln (Kontakt nur werktags von 5h bis 21h – außer es brennt)

🏢 Carl-Zeiss-Straße 5 | 52477 Alsdorf, Städteregion Aachen | kontakt@ferner-alsdorf.de
🚒 Bei Durchsuchung oder Haft: +491751075646 | 📱 Threema: FVNW2K7T
☕ Vor einem Kontakt: Beachten Sie unsere Kommunikationsregeln

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf - Willkommen

Get in touch

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf, Städteregion Aachen

Im Notfall: 0175 1075646 oder Threema: FVNW2K7T
kontakt@ferner-alsdorf.de (Kanzleiteam)
Wir haben zwingende Kommunikationsregeln

Häufige Fragen zur Abrechnung

Rechnen wir mit Rechtsschutzversicherungen ab?

Wenn Sie eine Spezial-Strafrechtsschutzversicherung oder D&O-Versicherung abgeschlossen haben, können wir Sie gerne bei der Abrechnung unterstützen – das funktioniert in der Regel unkompliziert und zügig. Damit alles reibungslos läuft, bitten wir Sie, die Deckungszusage selbst direkt bei Ihrer Versicherung einzuholen. Sobald diese vorliegt und wir den Vorschuss in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung erhalten haben, übernehmen wir die weitere Abrechnung gerne für Sie. Bei einer Standard-Rechtsschutzversicherung hängt die Kostenübernahme hingegen von mehreren Faktoren ab: In der Regel kann eine Abrechnung nur erfolgen, wenn fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird und die Angelegenheit im Raum Aachen, Heinsberg oder Düren liegt. Warum eine Standard-Rechtsschutzversicherung im Strafrecht oft nicht greift, erfahren Sie hier.

Bieten wir Ratenzahlungen an?

Grundsätzlich ermöglichen wir Ratenzahlungen, wobei es auf die Gesamtsumme ankommt – Kleinstraten machen keinen Sinn und verursachen bei uns nur Arbeit. Unser Vorschuss ist immer in einer Summe zu zahlen.

Müssen Anwälte auf Kosten hinweisen?

Laut Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass jedem geistig klaren Menschen bewusst ist, dass Kosten entstehen, wenn er einen Anwalt beauftragt. Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Grundsätzlich muss der Anwalt den Mandanten nicht ungefragt auf die gesetzliche Vergütungspflicht hinweisen (BGH, Az. IX ZR 63/97, IX ZR 89/06 und IX ZR 34/06). Es ist jedoch anerkannt, dass der Anwalt unter bestimmten Umständen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, den Auftraggeber auch ohne dessen Frage über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BGH, Az. IX ZR 63/97). Eine Belehrungspflicht besteht jedoch nicht automatisch, wenn die Gebühren aufgrund der von der Partei erkannten wirtschaftlichen Bedeutung ihres Begehrens einen namhaften Betrag erreichen. Eine Aufklärung ist jedoch geboten, wenn – und sei es ungewollt – der Eindruck erweckt wurde, dass es, ohne Rücksicht auf den wahren wirtschaftlichen Wert des Begehrens, bei dem zu Beginn des Verfahrens unter formalen Gesichtspunkten festgelegten und – nach Klagerweiterung – einem entsprechend fortgeschriebenen, weit geringeren Betrag bleibt.

Übernehmen wir Pflichtverteidigungen oder gibt es eine kostenlose Erstberatung?

Keine kostenlose Erstberatung bei uns … wobei wir natürlich für ein Erstgespräch zum Kennenlernen und zur Klärung, ob wir helfen können, nichts berechnen. Unmissverständlich: Es gibt keine kostenlose Erstberatung, keine Mandate auf Basis von Prozesskostenhilfe oder Strafverteidigung mit Beratungshilfe (§ 2 II BerhG, dazu auch hier im Blog), kein Erfolgshonorar und kein „pro bono“.

Wir übernehmen keinerlei Pflichtverteidigungen.


FAQs

Unsere FAQ ist sehr ausführlich und darum auch lang – aber Sie finden hier alles an notwendigen Informationen, was vor einem Kontakt von Belang ist.

(1) Übernehmen wir jede Art von Fall?

Nein: Von Privatpersonen übernehmen wir im Strafrecht ausschließlich Strafverteidigungen im gesamten Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht inkl. Bewährungswiderrufen und selbständigen Einziehungsverfahren.
Nicht im Strafrecht tätig sind wir, wenn Sie Opfer einer Straftat sind, bei sonstigen Strafvollstreckungsverfahren, wenn Sie sich nur gegen einzelne Ermittlungsmaßnahmen ohne vollwertige Strafverteidigung wehren wollen oder wenn Sie Entschädigungen (speziell nach StrEG) wünschen.

Unternehmen und Manager beraten wir im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, in Bußgeldsachen, und in der Managerhaftung sowie im Softwarerecht und IT-Sicherheitsrecht.

Wir übernehmen gar keine anderen Fälle, insbesondere: keinerlei Zivilprozesse, kein Inkasso, kein allgemeines Medienrecht, kein Markenrecht, kein Ausländerrecht, kein Mietrecht, kein Familienrecht, kein Verwaltungsrecht, kein Führerscheinrecht, kein Verkehrsrecht, keine Abmahnungen. Generell sind wir der falsche Ansprechpartner, wenn Sie einfach nur Geld von jemand anders haben wollen – oder eine andere Person von Ihnen Geld haben möchte (wobei wir bei Vermögensabschöpfung durch die Staatsanwaltschaft tätig sind!). Auch keine Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung. Nicht tätig sind wir im (beratenden) Steuerrecht oder bei Selbstanzeigen, was vom Steuerstrafrecht abzugrenzen ist.

(2) Wie sind wir erreichbar?

Bitte nutzen Sie für die erste Kontaktaufnahme vorrangig E-Mail oder Messenger, da wir hier meist innerhalb weniger Stunden reagieren – oder Sie buchen einen Rückruf. Telefonate in Form direkter Anrufe sind kein primärer Kontaktweg, da Anrufe im Alltag viel Zeit kosten und in der Regel ohnehin nur Rückrufe notiert werden. Währenddessen nutzt nahezu jeder Messenger und Rückrufe können schnell und unkompliziert über unser Online-Rückrufsystem gebucht werden.

Für dringende Fälle gibt es unseren Kanzlei-Notruf, der rund um die Uhr erreichbar ist. Dort meldet sich, wenn jemand rangeht, ein echter Strafverteidiger. Beachten Sie aber bitte, dass wir vormittags häufig vor Gericht sind und Sie dann von einem Anwalt zurückgerufen werden.

(3) Warum unsere Kanzlei?

Die Frage stellt sich doppelt – warum wir und nicht eine andere Kanzlei? Oder auch: Warum wir und nicht ChatGPT oder Perplexity?

Zum einen haben wir uns fachlich positioniert, etwa mit Blick auf RA JF: Ständige interdisziplinäre Fortbildungen, eigene Tätigkeit als Dozent und fortlaufende eigene Publikationen sorgen für bundesweite Bekanntheit in Fachkreisen und damit für klares Standing im Gerichtssaal … das keine Showeffekte benötigt.

Wir haben eine klare KI-Politik: Unsere Kanzlei macht dort Sinn, wo es Ihnen auf (menschliche) Qualität, Überzeugungskraft, gesetzlich verbürgte Verschwiegenheit, Kontakte und vor allem strategisches Denken ankommt. Die Zeiten, in denen schlichter Zugriff auf juristisches Wissen ein Monopol der Anwaltschaft war, sind vorbei – das wissen wir. Darum haben wir uns anders aufgestellt: Ehrliche Antworten, auch wenn sie Ihnen nicht gefallen, samt Orientierung in einem strategischen Umfeld sind unsere Leistung. Auch verkaufen wir keine Standardleistungen als Premium. KI kommt bei uns allein bei der Recherche, nicht aber bei Schriftsätzen oder der internen Kommunikation zum Einsatz.

Es gilt Pay or Pray: Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie am Ende versuchen, mittels KI-erzeugter Texte einen Richter zu überzeugen, verbunden mit der Gefahr, dass Ihre Prompts keinem Schutz unterliegen … oder mit jemandem, der strategisch erfahren ist, sich qualitativ fortbildet, ein Netzwerk hat und Ihnen nicht nach dem Mund redet.

(4) Umgang mit Praktika- & Presseanfragen

Es gibt bei uns ausnahmslos keine Praktikumsplätze. Hintergrund ist unsere äußerst sensible Tätigkeit, die sich mit einem Praktikum aus unserer Sicht nicht verträgt – sowohl mit Blick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten als auch mit Blick auf die mitunter schwersten und teilweise verstörenden Sachverhalte, die für Praktikanten schlicht nicht geeignet sind. Hinzu kommt, dass es aus unserer Sicht nicht geeignet ist, in sensiblen Strafsachen, in denen (unsere mitunter in der Öffentlichkeit bekannten!) Mandanten ganz besonders auf Vertraulichkeit und öffentliche Wahrnehmung achten, Praktikanten hinzuzuziehen.

Wir stehen für Presseanfragen ausschließlich für Interviews in unseren Kern-Tätigkeitsbereichen zur Verfügung bei Anfragen von IT- und Wirtschaftsfachpresse. Alle anderen Presseanfragen werden abgelehnt. Eine Vermittlung von Mandanten als Pressekontakt findet unter keinen erdenklichen Umständen statt. Eine ernsthafte sichtbare Namensnennung ist dabei Pflicht und verbindlich zuzusichern – andernfalls handelt es sich um Beratung, die zu vergüten ist.

(5) Was ist mit Inhalten im Blog?

Unsere deutschsprachige Webseite ist in Fachkreisen nahezu legendär: Über 10 000 frei verfügbare Beiträge werden seit fast 30 Jahren gepflegt – und es kommen ständig neue dazu. Aber das Schreiben ist nur ein Hobby unserer Anwälte und bedeutet nicht, dass dann auch Zeit in Rückfragen zu Artikeln gesteckt wird – manche Besprechungen dienen auch nur als Fundstelle für unsere Vorträge, Schulungen von Jurastudierenden/Referendaren oder andere Besprechungen:

– Rückfragen zu unseren Artikeln auf der Webseite werden nicht beantwortet. Sie wollen dazu allgemein diskutieren? Dann nutzen Sie frei verfügbare Diskussionsforen.

Achten Sie auf das Datum: Manches lassen wir aus rechtshistorischen Gründen online – oder kommen schlicht nicht dazu es zu aktualisieren

Verbraucher werden nur in Strafverteidigungen unterstützt. Nirgendwo sonst. Dass in unserem Blog auch Beiträge zu anderen Gebieten stehen, ändert daran nichts.

(6) Warum bieten wir keine Erstberatung?

Wir übernehmen von Verbrauchern faktisch nur Strafverteidigungen und bieten ganz bewusst keine schlichte (Erst-)Beratung, sondern wenn, dann nur vollwertige Strafverteidigungen! Das liegt daran, dass in einem laufenden Strafverfahren keine geeigneten „Ratschläge“ ohne Aufarbeitung des Sachverhalts erteilt werden können: Entweder man arbeitet sich ein und arbeitet vernünftig – oder man lässt es gleich ganz sein. Die Idee bzw. Vorstellung, dass man seinem Anwalt seinen Sachverhalt erzählt und dieser dann dazu etwas sagt, ist bei Laien verbreitet, aber vollkommen verfehlt – so etwas gibt es nur im Fernsehen (oder bei Anwälten, die Strafverteidigung nicht verstehen).

Viele Menschen, auch in Unternehmen, haben zudem eine falsche Vorstellung davon, was eine Erstberatung eigentlich ist, und hoffen, für wenig Geld viel Leistung zu erhalten – das funktioniert so aber nicht: Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst“ (BGH, I ZR 137/05). Wenn Sie sich das vor Augen halten, sollte Ihnen klar sein, warum das bei einem laufenden Strafverfahren ebenso wertlos ist wie in komplexen it-rechtlichen Beratungsszenarien.

(7) Warum vertreten wir keine Opfer von Straftaten?

Zum einen sind wir davon überzeugt, dass ein ständiges hin- und herspringen zwischen den Seiten unangemessen ist. Zum anderen ist die Tätigkeit grundverschieden: Opfer von Straftaten haben Ansprüche, die auch zivilprozessual durchzusetzen sind, während wir uns auf die Strafprozessordnung konzentrieren und das Instrumentarium für Opferansprüche auch gar nicht beherrschen.

Dazu kommt, dass wir in Strafverteidigungen tätig sind, die im Umfeld organisierter Cyberkriminalität stattfinden, wo es teilweise Hunderte oder gar Tausende Opfer gibt – schon um Interessenkollisionen absolut auszuschließen, wäre es für uns nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, Opfer von Straftaten zu verteidigen und vorher eventuelle Kollisionen mit abschließender Sicherheit zu prüfen. Darum: Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, suchen Sie nach spezialisierten Opferanwälten, etwa über den Weißen Ring e. V.

(8) Warum übernehmen wir keine StrEG-Verfahren?

Entschädigungen nach StrEG sind faktische Zivilprozesse, die auch vor Zivilgerichten zu führen sind. Hier sollten Sie nach einem Anwalt suchen, der sich mit dem Zivilprozessrecht und StrEG-Entschädigungen auskennt, wir sind das nicht.