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Die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf ist Ihre spezialisierte Kanzlei für moderne Strafverteidigung und IT-Recht plus Arbeitsrecht im Raum Aachen.


Adresse

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Straße 5
52477 Alsdorf, Städteregion Aachen

Kontakt

Telefon: 02404 92100 oder Rückruf vereinbaren
Per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de
Messenger: Whatsapp oder Threema
Im strafrechtlichen Notfall: 0175 1075646 (24/7*)

Kontaktzeiten

Montag bis Freitag6.30h bis 8.30h und 14.30h bis 18.30h
Samstag06.30h bis 14.30h
SonntagsNur bei Festnahme über Kanzlei-Notruf
Strafverteidiger-Notruf24/7* unter 0175 1075646 in echten strafrechtlichen Notfällen wie Haft oder Durchsuchung (*keine garantierte Erreichbarkeit)
UrlaubDie gesamten Oster- und Herbstferien in NRW sowie vom 20.12. bis zum 06.01.
UnzeitSehen Sie von jeglichem Kontakt, insbesondere von Nachrichten, zur Unzeit ab – außer natürlich es liegen Haft, Durchsuchung oder Anklage vor.
„Unzeit“ sind dabei unsere Urlaubszeiten, Sonn- & Feiertage sowie an jedem Tag zwischen 20h und 6h.
(*) Hinweis: Unser Büro vor Ort ist erst nach Vereinbarung eines Termins geöffnet, besuchen Sie uns nicht einfach!; der Notruf ist 24/7 freigeschaltet, aber keine Erreichbarkeit eines Anwalts garantiert!

Häufige Fragen

Jeder unserer Fachanwälte für Strafrecht kommt auf hunderte Strafverteidigungen. Hinzu kommt die Tätigkeit von RA JF als Fachanwalt für IT-Recht mit zahlreichen geführten IT-Prozessen sowie Tätigkeit als Ausbilder für das OLG Köln, Dozent für die Anwaltakademie + Autor in Fachzeitschriften sowie einem renommierten Kommentar zur Strafprozessordnung.

Beide Anwälte bilden sich natürlich laufend fort, dabei ist je Fachanwaltstitel eine Fortbildung von 15 Stunden jährlich ohnehin zwingend, wobei es uns wichtig ist, dass Fortbildung auch Inhalte jenseits des juristischen Tellerrand beinhaltet. So hat RA JF Fernuni-Kurse zu digitaler Krisenkommunikation, Compliance und IT-Sicherheit belegt.

Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert, unsere Anwälte sind alle Fachanwälte für Strafrecht und RA JF zudem Fachanwalt für IT-Recht.

Kurz: Von Verbrauchern bzw. Privatpersonen übernehmen wir ausschließlich aktive Strafverteidigungen und Verteidigung in Bußgeldverfahren, ergänzt um Arbeitsrecht. Daneben übernehmen wir ausschließlich Mandate von digitalen/kreativen/technologischen Unternehmen/Gewerbetreibenden im IT-Recht bzw. Technologierecht inkl. Datenschutzrecht und technologische Schutzrechte (Urheberrecht, Markenrecht 6 Geschäftsgeheimnisse).

Erläuterung: Wir sind eine kleine Kanzlei, die sich das persönliche Arbeiten auf die Fahnen schreibt. Das ist nur zu schaffen, indem wir klar konturierte Mandate annehmen, weil ansonsten unsere Ressourcen nicht ausreichen würden. Darum haben Sie bitte Verständnis, dass wir von Verbrauchern zB keine Verkehrsunfälle oder allgemeines Zivilrecht übernehmen sowie keine Opfer von Straftaten vertreten. Unsere Arbeitsweise ist nur möglich, gerade, weil wir die Mandate so stringent differenzieren. Auch übernehmen wir nur wenige Mandate und priorisiert: So werden Strafverteidigungen, in denen man nie warten kann, immer angenommen, während Neu-Mandate mit Beratungen von Tech-Kreativfirmen regelmäßig eine Warteliste von einigen Wochen haben.

In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig - und übernehmen Strafverteidigungen in jedem Fall in den Regionen: Aachen (inkl. Heinsberg und Düren)/Köln/Bonn, Düsseldorf/Mönchengladbach sowie Heidelberg/Karlsruhe/Mannheim.

Ganz einfach: Unkompliziert! Rufen Sie an oder senden Sie eine Mail, ein Kostenrisiko haben Sie nicht, Kosten entstehen bei uns erst, wenn Sie uns förmlich über eine Bevollmächtigung mit der Verteidigung beauftragen. Dabei gilt:

  • Wenn Sie sich im Strafrecht melden, etwa wenn Sie Post von der Polizei, eine Anklage oder eine Hausdurchsuchung hatten, beauftragen Sie uns immer als Erstes mit einer Erstberatung zum pauschalen Preis; darüber lernen wir uns kennen und wir können uns zum pauschalen Preis einarbeiten, um danach seriös etwas zu den Kosten und dem weiteren Vorgehen zu sagen;
  • Im IT-Recht: Senden Sie eine Mail von ihrer betrieblichen Mail-Adresse mit einem kurzen Hinweis (2-3 Sätze) worum es geht und fügen Sie alle Kontaktdaten an. Wir melden uns!

Wir haben zwei einfache Grundsätze: Es gibt weder Fantasiegebühren noch überraschende Kosten! Das bedeutet, wenn Sie uns beauftragen, haben wir keine absurden Vorschüsse, sondern - auf unserer Erfahrung basierende - Einstiegskosten.

Für unser pauschales Einstiegspaket bieten wir Akteneinsicht in die Ermittlungsakte (deren Umfang ist für weitere Kosten natürlich entscheidend), eine Vorbesprechung und auch dass wir eine vernünftige Besprechung mit Ihnen auf Basis der Akte führen, sodass der weitere Besprechungs- und Arbeitsbedarf realistisch einschätzbar ist. Dann können wir ein Angebot erstellen, das realistisch ist und das Sie auch inhaltlich hinterfragen können. Und das Beste: Regelmäßig bieten wir pauschale Preise - und berechnen ohnehin nur die gesetzlichen Gebühren, also das, was Sie bei jedem Anwalt zahlen!

Unsere Erstbeauftragung ist also bereits eine beginnende Strafverteidigung und ihr kalkulierbarer Einstieg. Wir berechnen einen pauschalen Vorschuss, mit dem Vorgespräch (bis 30min), Bestellung, Akte anfordern, Aktenkopie für den Mandanten (bis 500 Seiten Aktenumfang), erstes Einarbeiten (bis 1h) und eine erste Besprechung auf Aktenbasis (bis 1h) abgedeckt sind, im Einzelfall auch ein kurzes Abschlussschreiben. Ein kurzes Abschlussschreiben je an Mandant und Staatsanwaltschaft ist inklusive, ebenso die Angebotserstellung für die weitere Verteidigung; die Kosten der Erstbeauftragung werden natürlich voll angerechnet bei weiterer Beauftragung. Wenn unser Angebot nicht gefällt, beenden Sie die weitere Zusammenarbeit und es fallen keine weiteren Kosten an.

Grundsätzliche Kosten der Erstbeauftragung bei Mandaten ohne Haft sowie Besprechung im Alsdorfer Büro, per Telefon oder Zoom:

  • Vergehen im Jugendstrafrecht oder ohne Mindestfreiheitsstrafe/Nebenfolgen: 357 Euro bis 500 Euro (je inkl. USt.)
  • Bei Vergehen mit Mindestfreiheitsstrafe, im Wirtschaftsstrafrecht, Arztstrafrecht, Cybercrime und bei laufender Bewährung oder Vermögensarrest: 595 Euro (inkl. USt.)
  • Bei Verbrechen, Tötungsdelikten oder im Sexualstrafrecht: 750 Euro bis 1190 Euro (je inkl. USt.) - hier sind 50 % mehr Besprechungszeit und Akteneinarbeitungszeit vorgesehen!

3. Für die weitere Strafverteidigung gilt: Es gibt bei uns keine überraschenden Kosten, Sie müssen nie Angst vor plötzlichen Kosten haben! Dabei setzen wir, trotz unserer herausragenden Qualifikation, in einfach gelagerten Fällen auf die vom Gesetz (RVG) vorgesehenen Gebühren - also die Gebühren, die man ohnehin bei jedem Anwalt zahlt. Außerdem übernehmen wir grundsätzlich Pflichtverteidigungen im Bezirk des Landgerichts Aachen (nicht in Sexualstrafsachen!).

Konkreter geht es nicht, weil die Kosten stark von Faktoren abhängig sind, die wir nicht pauschal vorhersagen können: Wie dick ist die Akte, muss man in einen Gerichtssaal oder wird eine Einstellung im Ermittlungsverfahren erreicht, wie umfangreich ist ihr persönlicher Gesprächsbedarf? Darum brauchen wir die Akteneinsicht und einen ersten Eindruck von Ihnen, um ein konkretes, individuelles Angebot zu erarbeiten. So vermeiden wir zugleich Fantasiepreise, da unser Angebot erst nach Kenntnis des Umfangs erstellt wird. Unsere pauschale Erstbeauftragung bietet Ihnen insoweit schon sehr viel Sicherheit.

Unternehmen und Gewerbetreibende, die bei uns beraten werden, erhalten im Einzelfall nach einer Erstberatung ein Angebot. Wir berechnen dabei grundsätzlich nach Stundensatz und bieten im Einzelfall auch pauschale Paketpreise, sobald der Aufwand realistisch einzuschätzen ist. Die Erstberatung für Unternehmen ist ein pauschales Paket mit folgendem Umfang:

  • Vorbereitendes Gespräch: Wir sprechen bis zu 20 Minuten vorab telefonisch und klären Ihren konkreten Bedarf
  • Vorbereitende Unterlagen: Auf Basis des vorbereitenden Gesprächs übersenden Sie Unterlagen, die zur Vorbereitung notwendig sind
  • Gesprächsvorbereitung: Unser Gespräch wird bis zu 1h vorbereitet, indem notwendige Recherchen betrieben und eine kurze Stellungnahme ausgearbeitet wird. Diese wird Ihnen vorab zugesendet.
  • Gespräch: Auf Basis der Stellungnahme führen wir ein bis zu 1-stündiges Gespräch in unserer Kanzlei, per Telefon oder Videokonferenz, sodass Sie im Gesamtpaket eine echte Beratung mit echtem Mehrwert erhalten.
  • Pauschaler Preis: Dieses Gesamtpaket liegt bei 350 Euro zzgl. USt.

Weitere Kosten grundsätzlich nach Zeit: Wenn Sie uns weiter beauftragen, bieten wir gestaffelte Stundensätze von 180 Euro bis 240 Euro (je zzgl. USt.). Wobei Sie als bestehender Mandant bei uns für die berühmte „kurze Frage zwischendurch“ ohnehin prinzipiell keine Rechnung erhalten.

Im Arbeitsrecht rechnen wir im Regelfall die gesetzlichen Gebühren ab, also das, was man bei jedem Anwalt zahlt. Bei Beratungen sowie dort, wo zeitlicher Aufwand und gesetzliche Gebühren nicht mehrim Verhältnis stehen (das sind insbesondere Lohnklagen) rechnen wir ausnahmslos nach Stundensatz ab.

Wir rechnen grundsätzlich nicht unmittelbar mit Rechtsschutzversicherungen ab, machen aber im geeigneten Einzelfall Ausnahmen. Insbesondere im Arbeitsrecht, bei vorhandener D&O-Versicherung oder Strafrecht-Plus RSV kommt eine solche Ausnahme in Betracht.

Wenn wir in Ihrem Fall mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (RSV), D&O-Versicherung oder Strafrecht-Plus RSV abrechnen, müssen Sie gleichwohl einen angemessenen Vorschuss leisten, um unsere in Vorleistung erbrachten Tätigkeiten abzudecken. Das heißt, wir berechnen auch bei einer RSV immer einen Vorschuss, der zur Beauftragung von Ihnen zu zahlen ist, denn: Rechtsschutzversicherungen verhalten sich nicht immer so, wie die Versicherten das erwarten. Grundsätzlich werden Sie sich also selber mit Ihrer RSV auseinandersetzen müssen, was auch nicht überraschend sein sollte, denn es ist Ihre Versicherung und nicht unsere Versicherung.

Speziell sollten Sie vor einem Auftrag selber mit Ihrer Versicherung klären, ob Sie eine Selbstbeteiligung haben. Beachten Sie, dass im Strafrecht je nach Versicherungsvertrag nur bestimmte Delikte und nur bestimmte Kosten, regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren nach RVG, abgedeckt sind. Speziell bei vorsätzlichen Taten wird regelmäßig von einem Versicherungsausschluss auszugehen sein, siehe §103 VVG, was bei vielen strafrechtlichen Vorwürfen natürlich ein Problem ist. Hinzu kommt, dass immer häufiger - selbst bei einer erzielten Einstellung im Gerichtssaal - keine Fahrtkosten übernommen werden und bei Abrechnung gesetzlicher Gebühren auf lächerliche Beträge gekürzt wird. Durch unsere pauschale Vorschusspolitik und klare Kommunikation bei dem Thema nehmen wir Streit heraus - aber Sie sollten eben auch nicht erwarten, gar nichts selber zu bezahlen, nur weil Sie Rechtsschutzversichert sind, so funktioniert es bei uns nicht und wenn Sie diese Erwartungshaltung haben, gäbe es absehbar nur Streit.

Die Abrechnung nach Stundensatz ist bei uns eher die Ausnahme, da wir gerade bei Verbrauchern eher Paketpreise ermöglichen. Im Regelfall berechnen wir 357 EUR (inkl. USt.) pro Stunde , das entspricht 300 EUR plus USt.; in Einzelfällen berechnen wir 238 EUR (inkl. USt.) pro Stunde, das entspricht 200 EUR plus USt.). Wenn der Stundensatz berechnet wird, erfolgt dies in 5-Minuten-Schritten.

Unsere Gebühren sind keine Fantasiepreise, sondern basieren auf unserer Kostenkalkulation. Aber wir wissen natürlich, dass viele Menschen finanziell am Limit leben und möchten niemanden alleine lassen - darum bieten wir auf mehreren Ebenen grundsätzliche Lösungen, damit Sie nicht auf eine Strafverteidigung verzichten müssen.

  1. So bieten wir in Jugendstrafsachen an, bei Tätigkeit bzw. Verfahren im Bezirk des Landgerichts Aachen, lediglich die Gebühren eines Pflichtverteidigers abzurechnen (nur in nach Umfang geeigneten Mandaten, ausgenommen sind hier immer Sexualstrafsachen und Haftsachen).
  2. Wenn Sie ein nur geringes Einkommen* haben, bieten wir in leichten und mittelgradigen Sachverhalten an, im Einzelfall nur die Gebühren eines Pflichtverteidigers abzurechnen. Die Kosten der ersten Tätigkeit werden zudem regelmäßig reduziert und Sie haben die Option, nach erster Tätigkeit im Rahmen einer sich anschließenden Pflichtverteidigung weiter verteidigt zu werden.
  3. Außerdem übernehmen wir im Bezirk des Landgerichts Aachen grundsätzlich Pflichtverteidigungen bei Amtsgerichten - solange keine Sexualstrafsache oder Wirtschaftsstrafsache vorliegt!

*Hinweis: geringes Einkommen heißt bei uns, dass Sie uns ein Netto-Einkommen von weniger als 70 % des, vom Statistischen Bundesamts für das vor Auftragserteilung vorausgegangene Jahr festgestellten bundesweiten Durchschnitts-Monatseinkommens nachweisen; dabei mindert jedes minderjährige Kind in unserer Berechnung ihr Netto-Einkommen um 200 Euro, damit wir familienfreundlich agieren können!

Wir bieten - nach Zahlung der Gebühr für die Erstberatung - grundsätzlich unsere Tätigkeit auf Basis von monatlichen Teilzahlungen, sodass Sie unsere Gebühren nicht auf Anhieb aufbringen müssen.

Ihre Teilzahlungen werden im Strafrecht so gestaffelt, dass bis zum ersten Verhandlungstag jedenfalls 80% der vereinbarten Gebühren gezahlt sind. Je früher Sie sich melden, umso niedriger sind die Teilzahlungen - es macht also mit Blick hierauf ganz besonders Sinn, sich schon im Ermittlungsverfahren zu melden, wenn noch viel Zeit im Raum steht, so dass die monatlichen Teilzahlungen niedriger ausfallen. Es gilt zudem Ausnahmslos: Wenn Zahlungen ausbleiben wird die Tätigkeit im Mandat sofort eingestellt.

Wir scheuen keinen Vergleich und helfen Ihnen sogar dabei: Allerdings vermarkten wir unsere Leistungen ausdrücklich nicht über den Preis, sondern über Qualität und Spezialisierung - wenn Sie uns vergleichen, dann bitte nur mit Kanzleien mit entsprechendem Portfolio. Eine Kanzlei, in der man sich nicht fortbildet, in der man glaubt alles zu können und wo die persönliche Erreichbarkeit nicht so gepflegt wird wie bei uns, wird man automatisch geringere Preise als wir haben (jedenfalls sollte man das erwarten dürfen).

Anders ausgedrückt: Wenn Ihnen ein hochqualifizierter Fachanwalt, der sich auf seinen Bereich spezialisiert hat, nicht wichtig ist, werden wir Ihnen immer zu teuer sein. 

Im Strafrecht fallen in vielen "normalen" Fällen bei uns gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Diese Kosten werden Sie in jeder Kanzlei erwarten, sodass hier kein Preiswettbewerb bestehen sollte.  Zum Vergleich unserer Stundensätze sehen Sie gerne hier bei Statista oder dem Beck-Verlag nach, ebenso dazu im letzten Anwaltsblatt.

Wir regen auch ausdrücklich an, andere Strafverteidiger anzurufen und nach deren Preisen zu fragen; über www.anwaltauskunft.de finden Sie weitere Strafverteidiger. Warum wir das tun: Weil sich die Menschen für uns wegen unserer persönlichen Arbeitsweise und Qualität entscheiden sollen, nicht wegen des Preises.

Wir nehmen uns am Telefon immer etwas Zeit, um herauszufinden, ob wir helfen können, wie wir helfen können und welche Kosten im Raum stehen.

Im Übrigen gilt unser Grundsatz: Bei uns gibt es keine kostenlose Tätigkeit – so wie es sonst im Leben auch keine Waren oder Dienstleistungen kostenlos gibt. Dabei gibt es bei uns hinsichtlich kostenloser Arbeit keine Diskussion: Unsere Mitarbeiter, unsere Zulassung, unsere Fortbildungen, das Büro samt Ausstattung - all das und noch viel mehr will und muss bezahlt werden, wo auch wir nichts geschenkt bekommen. Solange wir unsere Brötchen (wie Sie) mit Geld einkaufen müssen, möchten wir für unsere Leistung ebenso bezahlt werden. Erst recht in einer Zeit, in der alles im teurer geworden ist und unsere Kosten und Abgaben unsere Umsätze auffressen.

Und wenn wir Ihnen »zu teuer« sind, müssen Sie sich bitte nicht aufregen, sondern suchen einfach weiter, nach jemandem, der günstiger ist; denn: Es gibt immer einen, der billiger ist. Da wir unsere Leistung über Persönlichkeit und Qualität, nicht aber über den Preis, vermarkten, ist es zudem gar nicht unser Ziel, möglichst viele Mandanten zu haben. Billige Massendienstleistung gibt es bereits zur Genüge, wenn Sie danach suchen, sind Sie bei uns schlicht falsch. Im Übrigen gibt es kostenlose Internetforen und ausreichend Kollegen, die bewusst mit kostenloser Erstberatung werben.

Auf Basis von Prozesskostenhilfe sind wir ausnahmslos nicht tätig. In Strafverteidigungen gibt es ohnehin keine PKH, sondern die Pflichtverteidigung und für Pflichtverteidigungen beim Amtsgericht stehen wir grundsätzlich zur Verfügung (immer ausgenommen in Sexualstrafsachen).

Wir bieten kein Praktikum, weder für Schüler noch für Studenten! Hintergrund ist, dass die Sachverhalte die wir regelmässig verhandeln bzw. verteidigen absolut nicht geeignet sind für Menschen ohne entsprechende Ausbildung. Zudem wäre es äußerst unpassend, wenn unsere Mandanten in diesen kritischen Phasen ihres Lebens mit Praktikanten konfrontiert sind. Für Schülerpraktika eignen sich allgemeine Kanzleien, die vorwiegend in harmloseren Rechtsfragen tätig sind, deutlich besser.


Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen ausschließlich Fälle im Strafrecht, IT-Recht, Medienrecht und Arbeitsrecht.
  • Erreichbarkeit: 02404-92100, kontakt@ferner-alsdorf.deWhatsappThreema oder Rückruf
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
  • Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; verschlüsselte Mails; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp.
  • Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und transparente Kosten – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, Städteregion Aachen

Unsere Rechtsanwälte sind in sinnvollen Fällen bundesweit tätig, insbesondere für Unternehmen im IT-Recht. Vor Ort im Raum Aachen sind wir durch unsere zentrale Lage ideal erreichbar für Mandanten aus Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven.

Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht, spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime und Technologierecht

Rechtsanwalt Jens Ferner

Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht

Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH), Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Fachautor im Strafrecht und IT-Recht sowie Softwareentwickler – hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht.

Rechtsanwalt Jens Ferner spezialisiert sich auf Strafverteidigung und die Bedürfnisse von Kunst sowie Tech-Kreativfirmen. Er ist zusätzlich geschult in Kommunikationspsychologie, Krisenmanagement und Cybersecurity.

Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, spezialisiert auf Strafverteidigung

Rechtsanwalt Dieter Ferner

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidiger, Rechtsanwalt & Gründer der Kanzlei in Alsdorf – und seit weit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt ausschließlich Strafverteidigungen sowie in geeigneten Fällen Tätigkeiten im Arbeitsrecht.


Alsdorf, in der Technologieregion Aachen

Immer wieder für Verwunderung sorgt die Positionierung unserer Kanzlei, die man mit dieser Spezialisierung in einer Großstadt, aber nicht auf dem Land erwarten würde. Doch dies ist nur auf den ersten Blick überraschend.

Wir sind strategisch postiert, zentral im Nordkreis der Technologieregion Aachen. Nahe der zwei zentralen Autobahnen A4 und A44 können wir in Aachen, Düsseldorf und Köln sinnvoll tätig sein – zudem im Dreiländereck Niederlande / Belgien / Deutschland.

Alsdorf ist eine klassische Bergbaustadt, die schon früh vor anderen vergleichbaren Städten von Strukturwandel getroffen wurde – und darum bereits vor Jahrzehnten auf die Ansiedlung technologischer und moderner Unternehmen setzte. Das Bedürfnis nach guter Beratung im Technologierecht ist dabei gerade in den oftmals unterschätzen technologischen Regionen Aachen und Heinsberg enorm – und wir bieten hier das, was sich viele wünschen: Anstelle eines übertrieben großen Büros (mit entsprechenden Kosten) in unnötig repräsentativer Lage haben wir ein angemessenes Gebäude, gut erreichbar und mit vertretbaren Kosten. Das senkt unseren kalkulatorischen Stundensatz im Vergleich zu Kanzleien mit vergleichbarer Spezialisierung in exponierterer Lage.


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