Kontakt
Die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf ist die Kanzlei für moderne Strafverteidigung und IT-Recht in der Städteregion Aachen. Sie erreichen uns primär auf zwei Wegen:
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Wir sind eine auf Strafverteidigung samt Wirtschaftsstrafrecht sowie IT-Recht spezialisierte Kanzlei, die in sinnvollen Fällen bundesweit tätig ist – und von Verbrauchern allein Strafverteidigungen übernimmt.
📌 Kontakt
- Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, Carl-Zeiss-Strasse 5, 52477 Alsdorf
- Termine nur nach Vereinbarung; Telefonzeiten: Mo-Sa: 6h-8.30h/16h-18h
- 📧 E-Mail (Kanzleiteam): kontakt@ferner-alsdorf.de
- 📞 Telefonisch indem Sie einen Rückruf buchen: cal.meetergo.com/ferner/erstkontakt
- 💬 Messenger: Threema (nur für Mandanten); niemals SMS senden!
- 🔥 Im echten Notfall: Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646
- Unsere Kommunikationsregeln und Kommunikationssicherheit

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen.
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)

Kosten
Keine Angst vor Kosten, denn bei uns gilt volle Kostentransparenz mit „klar, fair, vorher besprochen“ – wobei wir ein einfaches System haben, sogar bei finanziellem Engpass Lösungen bereithalten und trotz unserer herausragenden Qualifikation und Spezialisierung in den meisten Fällen bei regionaler Strafverteidigung nicht einmal teurer sind als andere Anwälte:
- Wir haben als Erstes immer ein kostenfreies Gespräch, um uns kennenzulernen und um zu klären, ob wir sinnvoll helfen können und welche Kosten grob zu erwarten sind.
- Sodann sind wir zu Beginn im Rahmen einer ersten Tätigkeit immer auf Basis eines pauschalen Betrages (im Regelfall 595 EUR inkl. USt.) tätig, der eine erste echte Strafverteidigung abdeckt. Das beinhaltet: Aktenkopie für Sie, Einarbeitungszeit und Besprechungszeit sowie ggf. ein erstes Schreiben . Wenn Sie nach dieser ersten Tätigkeit das Mandat beenden, bleibt es bei diesen pauschalen Kosten – oder dann im Weiteren (3.) bis (6.):
- Im regionalen Raum Aachen, Heinsberg und Düren berechnen wir bei Strafverteidigungen in Vergehen und Jugendstrafsachen grundsätzlich nur die gesetzlich vorgesehenen Rahmengebühren – und kosten damit trotz unserer herausragenden Spezialisierung in diesen Fällen nur das, was ohnehin jeder Anwalt kostet (ausgenommen sind hier immer Verfahren unten nach Ziffer 6).
- Bei geringem Einkommen bieten wir im Einzelfall in Jugendstrafsachen und bei einzelnen Vergehen an, für Pflichtverteidigungen im Bezirk des Landgerichts Aachen zur Verfügung zu stehen (ausgenommen sind hier immer Verfahren unten nach Ziffer 6).
- Bei allen anderen Strafverteidigungen, die nicht unter Ziffer 6 fallen, versuchen wir, für jeden Verfahrensabschnitt einen Paketpreis zu erstellen, der eine Verteidigung zu einem pauschalen Betrag ermöglicht. Dies auf Basis der realistisch zu erwartenden und erklärten Stundenzahl – im Schnitt mit 20 % Abschlag auf unseren regulären Stundensatz!
- Wenn eine Strafverteidigung gar nicht pauschal kalkulierbar ist, es um eine Ordnungswidrigkeit geht oder ein Unternehmen Beratung wünscht, verbleibt es bei der minutengenauen Abrechnung unseres Stundensatzes, wobei zwei Stunden mindestens abzunehmen sind. In Strafsachen betrifft dies das Sexualstrafrecht insgesamt, anspruchsvolle Wirtschaftsstrafverfahren, selbständige Einziehung, Auslieferungsverfahren (IRG) sowie Bewährungswiderrufe.
Rechnen wir mit Rechtsschutzversicherungen ab?
Wenn Sie eine Spezial-Strafrechtsschutzversicherung oder D&O-Versicherung abgeschlossen haben, können wir Sie gerne bei der Abrechnung unterstützen – das funktioniert in der Regel unkompliziert und zügig. Damit alles reibungslos läuft, bitten wir Sie, die Deckungszusage selbst direkt bei Ihrer Versicherung einzuholen. Sobald diese vorliegt und wir den Vorschuss in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung erhalten haben, übernehmen wir die weitere Abrechnung gerne für Sie.
Bei einer Standard-Rechtsschutzversicherung hängt die Kostenübernahme hingegen von mehreren Faktoren ab: In der Regel kann eine Abrechnung nur erfolgen, wenn fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird und die Angelegenheit im Raum Aachen, Heinsberg oder Düren liegt. Warum eine Standard-Rechtsschutzversicherung im Strafrecht oft nicht greift, erfahren Sie hier.
Gibt es eine kostenlose Erstberatung oder Pflichtverteidigung?
Nein … wobei wir natürlich für ein Erstgespräch zum Kennenlernen und zur Klärung, ob wir helfen können, nichts berechnen.
Unmissverständlich: Es gibt keine kostenlose Erstberatung, keine Mandate auf Basis von Prozesskostenhilfe oder Strafverteidigung mit Beratungshilfe (§ 2 II BerhG, dazu auch hier im Blog), kein Erfolgshonorar und kein „pro bono“. Aber wir übernehmen im ausgesuchten Einzelfall regionale Pflichtverteidigungen nach vorheriger Rücksprache.
Sonstige Fragen und Antworten
Unsere FAQ ist sehr ausführlich und darum auch lang – aber Sie finden hier alles an notwendigen Informationen, was vor einem Kontakt von Belang ist.
(1) Übernehmen wir jede Art von Fall?
Nein: Von Privatpersonen übernehmen wir im Strafrecht ausschließlich Strafverteidigungen im gesamten Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht inkl. Bewährungswiderrufen und selbständigen Einziehungsverfahren.
Nicht im Strafrecht tätig sind wir, wenn Sie Opfer einer Straftat sind, bei sonstigen Strafvollstreckungsverfahren, wenn Sie sich nur gegen einzelne Ermittlungsmaßnahmen ohne vollwertige Strafverteidigung wehren wollen oder wenn Sie Entschädigungen (speziell nach StrEG) wünschen.
Unternehmen und Manager beraten wir im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, in Bußgeldsachen, der Managerhaftung im Softwarerecht und IT-Sicherheitsrecht.
Wir übernehmen gar keine anderen Fälle, insbesondere: keinerlei Zivilprozesse, kein Inkasso, kein allgemeines Medienrecht, kein Markenrecht, kein Ausländerrecht, kein Mietrecht, kein Familienrecht, kein Verwaltungsrecht, kein Führerscheinrecht, kein Verkehrsrecht, keine Abmahnungen. Generell sind wir der falsche Ansprechpartner, wenn Sie einfach nur Geld von jemand anders haben wollen – oder eine andere Person von Ihnen Geld haben möchte (wobei wir bei Vermögensabschöpfung durch die Staatsanwaltschaft tätig sind!). Auch keine Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung. Nicht tätig sind wir im (beratenden) Steuerrecht oder bei Selbstanzeigen, was vom Steuerstrafrecht abzugrenzen ist.
(2) Wie sind wir erreichbar?
Bitte nutzen Sie für die erste Kontaktaufnahme vorrangig E-Mail oder Messenger, da wir hier meist innerhalb weniger Stunden reagieren – oder Sie buchen einen Rückruf. Telefonate in Form direkter Anrufe sind kein primärer Kontaktweg, da Anrufe im Alltag viel Zeit kosten und in der Regel ohnehin nur Rückrufe notiert werden. Währenddessen nutzt nahezu jeder Messenger und Rückrufe können schnell und unkompliziert über unser Online-Rückrufsystem gebucht werden.
Für dringende Fälle gibt es unseren Kanzlei-Notruf, der rund um die Uhr erreichbar ist. Dort meldet sich, wenn jemand rangeht, ein echter Strafverteidiger. Beachten Sie aber bitte, dass wir vormittags häufig vor Gericht sind und Sie dann von einem Anwalt zurückgerufen werden.
(3) Warum unsere Kanzlei?
Die Frage stellt sich doppelt – warum wir und nicht eine andere Kanzlei? Oder auch: Warum wir und nicht ChatGPT oder Perplexity?
Zum einen haben wir uns fachlich positioniert, etwa mit Blick auf RA JF: Ständige interdisziplinäre Fortbildungen, eigene Tätigkeit als Dozent und fortlaufende eigene Publikationen sorgen für bundesweite Bekanntheit in Fachkreisen und damit für klares Standing im Gerichtssaal … das keine Showeffekte benötigt.
Wir haben eine klare KI-Politik: Unsere Kanzlei macht dort Sinn, wo es Ihnen auf (menschliche) Qualität, Überzeugungskraft, gesetzlich verbürgte Verschwiegenheit, Kontakte und vor allem strategisches Denken ankommt. Die Zeiten, in denen schlichter Zugriff auf juristisches Wissen ein Monopol der Anwaltschaft war, sind vorbei – das wissen wir. Darum haben wir uns anders aufgestellt: Ehrliche Antworten, auch wenn sie Ihnen nicht gefallen, samt Orientierung in einem strategischen Umfeld sind unsere Leistung. Auch verkaufen wir keine Standardleistungen als Premium. KI kommt bei uns allein bei der Recherche, nicht aber bei Schriftsätzen oder der internen Kommunikation zum Einsatz.
Es gilt Pay or Pray: Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie am Ende versuchen, mittels KI-erzeugter Texte einen Richter zu überzeugen, verbunden mit der Gefahr, dass Ihre Prompts keinem Schutz unterliegen … oder mit jemandem, der strategisch erfahren ist, sich qualitativ fortbildet, ein Netzwerk hat und Ihnen nicht nach dem Mund redet.
(4) Umgang mit Praktika- & Presseanfragen
Es gibt bei uns ausnahmslos keine Praktikumsplätze. Hintergrund ist unsere äußerst sensible Tätigkeit, die sich mit einem Praktikum aus unserer Sicht nicht verträgt – sowohl mit Blick auf die Bedürfnisse unserer Mandanten als auch mit Blick auf die mitunter schwersten und teilweise verstörenden Sachverhalte, die für Praktikanten schlicht nicht geeignet sind. Hinzu kommt, dass es aus unserer Sicht nicht geeignet ist, in sensiblen Strafsachen, in denen (unsere mitunter in der Öffentlichkeit bekannten!) Mandanten ganz besonders auf Vertraulichkeit und öffentliche Wahrnehmung achten, Praktikanten hinzuzuziehen.
Wir stehen für Presseanfragen ausschließlich für Interviews in unseren Kern-Tätigkeitsbereichen zur Verfügung bei Anfragen von IT- und Wirtschaftsfachpresse. Alle anderen Presseanfragen werden abgelehnt. Eine Vermittlung von Mandanten als Pressekontakt findet unter keinen erdenklichen Umständen statt. Eine ernsthafte sichtbare Namensnennung ist dabei Pflicht und verbindlich zuzusichern – andernfalls handelt es sich um Beratung, die zu vergüten ist.
(5) Was ist mit Inhalten im Blog?
Unsere deutschsprachige Webseite ist in Fachkreisen nahezu legendär: Über 10 000 frei verfügbare Beiträge werden seit fast 30 Jahren gepflegt – und es kommen ständig neue dazu. Aber das Schreiben ist nur ein Hobby unserer Anwälte und bedeutet nicht, dass dann auch Zeit in Rückfragen zu Artikeln gesteckt wird – manche Besprechungen dienen auch nur als Fundstelle für unsere Vorträge, Schulungen von Jurastudierenden/Referendaren oder andere Besprechungen:
- Rückfragen zu unseren Artikeln auf der Webseite werden nicht beantwortet. Sie wollen dazu allgemein diskutieren? Dann nutzen Sie frei verfügbare Diskussionsforen.
- Achten Sie auf das Datum: Manches lassen wir aus rechtshistorischen Gründen online – oder kommen schlicht nicht dazu es zu aktualisieren
- Verbraucher werden nur in Strafverteidigungen und gelegentlich im Arbeitsrecht unterstützt. Nirgendwo sonst. Dass in unserem Blog auch Beiträge zu anderen Gebieten stehen, ändert daran nichts.
(6) Warum bieten wir keine Erstberatung für Verbraucher?
Wir übernehmen von Verbrauchern faktisch nur Strafverteidigungen und bieten ganz bewusst keine schlichte (Erst-)Beratung, sondern wenn, dann nur vollwertige Strafverteidigungen! Das liegt daran, dass in einem laufenden Strafverfahren keine geeigneten „Ratschläge“ ohne Aufarbeitung des Sachverhalts erteilt werden können: Entweder man arbeitet sich ein und arbeitet vernünftig – oder man lässt es gleich ganz sein. Die Idee bzw. Vorstellung, dass man seinem Anwalt seinen Sachverhalt erzählt und dieser dann dazu etwas sagt, ist bei Laien verbreitet, aber vollkommen verfehlt – so etwas gibt es nur im Fernsehen (oder bei Anwälten, die Strafverteidigung nicht verstehen).
Viele Menschen haben zudem eine falsche Vorstellung davon, was eine Erstberatung eigentlich ist, und hoffen, für wenig Geld viel Leistung zu erhalten – das funktioniert so aber nicht: Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst“ (BGH, I ZR 137/05). Wenn Sie sich das vor Augen halten, sollte Ihnen klar sein, warum das bei einem laufenden Strafverfahren wertlos ist.
(7) Warum vertreten wir keine Opfer von Straftaten?
Zum einen sind wir davon überzeugt, dass ein ständiges hin- und herspringen zwischen den Seiten unangemessen ist. Zum anderen ist die Tätigkeit grundverschieden: Opfer von Straftaten haben Ansprüche, die auch zivilprozessual durchzusetzen sind, während wir uns auf die Strafprozessordnung konzentrieren und das Instrumentarium für Opferansprüche auch gar nicht beherrschen.
Dazu kommt, dass wir in Strafverteidigungen tätig sind, die im Umfeld organisierter Cyberkriminalität stattfinden, wo es teilweise Hunderte oder gar Tausende Opfer gibt – schon um Interessenkollisionen absolut auszuschließen, wäre es für uns nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, Opfer von Straftaten zu verteidigen und vorher eventuelle Kollisionen mit abschliessender Sicherheit zu prüfen. Darum: Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, suchen Sie nach spezialisierten Opferanwälten, etwa über den Weißen Ring e. V.
(8) Warum übernehmen wir keine StrEG-Verfahren?
Entschädigungen nach StrEG sind faktische Zivilprozesse, die auch vor Zivilgerichten zu führen sind. Hier sollten Sie nach einem Anwalt suchen, der sich mit dem Zivilprozessrecht und StrEG-Entschädigungen auskennt, wir sind das nicht.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, Städteregion Aachen
Unsere Anwälte konzentrieren sich mit ihrer Tätigkeit auf den Großraum Aachen, Düsseldorf, Köln und Bonn. In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig, insbesondere für Unternehmen im IT-Recht. Durch unsere zentrale Lage im Raum Aachen sind wir für Mandanten aus Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven ideal erreichbar. Wir sind besonders gut für Prozesse vor den Landgerichten Aachen, Köln, Mönchengladbach, Bonn und Düsseldorf sowie vor den Amtsgerichten Aachen, Eschweiler, Monschau, Schleiden, Heinsberg, Geilenkirchen, Düsseldorf, Köln, Erkelenz, Mönchengladbach, Kerpen, Bergheim, Bonn und Neuss gelegen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht
Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH), Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Fachautor im Strafrecht und IT-Recht sowie Softwareentwickler – hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht.
Rechtsanwalt Jens Ferner spezialisiert sich auf Strafverteidigung und die Bedürfnisse von Kunst sowie Tech-Kreativfirmen. Er ist zusätzlich geschult in Kommunikationspsychologie, Krisenmanagement und Cybersecurity.

Rechtsanwalt Dieter Ferner
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger, Rechtsanwalt & Gründer der Kanzlei in Alsdorf – und seit weit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt ausschließlich Strafverteidigungen sowie in geeigneten Fällen Tätigkeiten im Arbeitsrecht.
Cybersicherheit & sichere Kommunikation
Es ist uns wichtig, dass eine sichere Kommunikation möglich ist – darum setzen wir auf europäische Lösungen, ohne Cloudanbindung: Wir bieten Messaging via Threema, unsere Mails laufen über eine schweizerische Protonmail-Infrastruktur, Videobesprechungen finden via BigBlueButton (DE) statt und wir setzen auf eine eigene, voll verschlüsselte Nextcloud-Instanz mit Serverstandort in Deutschland.
Mandanten werden aufgefordert, zur Mailkorrespondenz mit uns eine eigene, kostenfrei verfügbare, Protonmail-Adresse anzulegen, damit eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Mails gewährleistet ist. Wir benutzen keine US-Cloud-Dienste und verzichten auf Endprodukte von Microsoft, Google und Adobe in unserem Alltag. Selbst Microsoft Windows kommt bei uns nicht mehr zum Einsatz, sondern ausschließlich Linux und macOS. Unsere lokalen Speicher auf unseren (mobilen) Endgeräten sind immer vollverschlüsselt und es wird nur aktuelle Hardware eingesetzt.
Alsdorf, in der Technologieregion Aachen
Immer wieder sorgt die Positionierung unserer Kanzlei für Verwunderung, die man mit dieser Spezialisierung in einer Großstadt, aber nicht auf dem Land erwarten würde. Doch dies ist nur auf den ersten Blick überraschend.
Wir sind strategisch postiert, zentral im Nordkreis der Technologieregion Aachen. Nahe der zwei zentralen Autobahnen A4 und A44 können wir in Aachen, Düsseldorf und Köln sinnvoll tätig sein – zudem im Dreiländereck Niederlande / Belgien / Deutschland.
Alsdorf ist eine klassische Bergbaustadt, die schon früh vor anderen vergleichbaren Städten vom Strukturwandel getroffen wurde – und darum bereits vor Jahrzehnten auf die Ansiedlung technologischer und moderner Unternehmen setzte. Das Bedürfnis nach guter Beratung im Technologierecht ist dabei gerade in den oftmals unterschätzten technologischen Regionen Aachen und Heinsberg enorm – und wir bieten hier das, was sich viele wünschen: Anstelle eines übertrieben großen Büros (mit entsprechenden Kosten) in unnötig repräsentativer Lage haben wir ein angemessenes Gebäude, gut erreichbar und mit vertretbaren Kosten. Das senkt unseren kalkulatorischen Stundensatz im Vergleich zu Kanzleien mit vergleichbarer Spezialisierung in exponierterer Lage.








