Unsere Kosten

Wir bieten die Qualität hochspezialisierter anwaltlicher Leistung – bei echter persönlicher Erreichbarkeit unserer Anwälte. Regelmäßige eigene Publikationen, Fach-Vorträge und natürlich Fortbildungen machen bei uns den Unterschied.

Und so sieht auch die erste Tätigkeit aus: anstelle eines einfachen, allgemein gehaltenen Gesprächs gibt es eine klare juristische Orientierung – gepaart mit den analytischen Fähigkeiten unserer Anwälte. Und bei laufenden Strafverfahren haben wir ein Einsteiger-Paket mit dem Sie wissen, wo Sie stehen.

Unsere Erstberatung

Wir möchten keine Mandate oder Erstberatungen, in denen wir nur bedingt hilfreich sind, darum bieten wir folgendes Vorgehen:

  • Erstberatungen werden von Verbrauchern nur im Strafrecht und Arbeitsrecht übernommen. Wir bieten keine Erstberatung für Opfer von Straftaten oder wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren schon läuft (dann brauchen Sie eine Strafverteidigung, eine Erstberatung ist absolut nutzlos!).
  • Vor der Buchung einer Erstberatung führen wir immer unser kostenfreies 10-Minuten-Gespräch, in dem wir einschätzen, ob wir überhaupt sinnvoll helfen können. Eine Beratung zur Sache findet hier nicht statt.
  • Wenn es dann zu einer kostenpflichtigen Erstberatung kommt, bereiten wir das Gespräch bis zu 15 Minuten vor und im Regelfall erhalten Sie eine kurze Mail mit ersten Hinweisen, damit eine Gesprächsbasis existiert.
  • Sodann führen wir dann ein Gespräch bis zu 45 Minuten.

Und wenn ein Strafverfahren läuft?

Wie gesagt: Erstberatungen machen wirklich keinen Sinn. Das liegt an der Art von Strafverfahren: Zum einen ist ohne Akte ohnehin nichts sinnvoll zu sagen. Und zum anderen ist der Staatsanwalt an die anwaltliche auskunft ja nicht gebunden. Der Anwalt kann für gutes Geld „A“ sagen und der Staatsanwalt macht trotzdem „B“. Darum gibt es bei uns nur eine erste Verteidigung bei laufenden Verfahren.

Die kostet einen pauschalen Betrag (im Schnitt 595 EUR inkl. UST) und dafür gibt es ein Vorgespräch, wir bestellen uns, holen die Akte, es gibt eine Aktenkopie für Sie, wir lesen uns ein und führen dann eine Besprechung bis zu 1h. Wir passen das Paket aber je nach Situation an, etwa, wenn eine Haft vorliegt.

Wie schnell sind wir?

Natürlich haben Sie Sorge, weil wir das alle kennen, und davon genervt sind: Man schickt eine Nachricht und hört tagelang nichts, bis irgendein sinnentleerter Textbaustein kommt. Vergessen Sie das bei uns!

Mails werden zu unseren Kontaktzeiten binnen weniger Stunden bearbeitet: und zwar durch unsere Anwälte, wir setzen keine KI oder Assistenten zur Kommunikation ein. Im Zweifel, wenn Sie Ihre Telefonnummer mitteilen, rufen wir ohnehin binnen weniger Stunden zurück. Die Erstberatung findet, je nachdem wie sehr es drängt, noch am selben Tag oder binnen weniger Tage statt.

Wie funktioniert es?

Sie kontaktieren uns per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.deWhatsappThreema oder buchen einen Rückruf. Wir klären als Erstes, ob wir helfen können und ob eine kostenpflichtige Erstberatung sinnvoll erscheint. Wenn ja: Vereinbaren wir gemeinsam einen passenden Termin für eine Erstberatung. Die kann dann vor Ort durchgeführt werden oder online, nach Ihrer Wahl.


Unsere Kostenstruktur

Es gibt bei uns keine überraschenden Kosten bzw. Rechnungen: Sie bekommen eine hochspezialisierte Dienstleistung bei höchster Kompetenz und einer persönlichen Anbindung, die ihresgleichen sucht – dazu ein absolut transparentes und einfach nachvollziehbares Gebührensystem.

  1. Bei Strafverfahren im Bezirk des Landgerichts Aachen*, die Vergehen oder Jugendstrafsachen betreffen, berechnen wir grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG – also das, was man bei jedem Anwalt zahlt. Eine Ausnahme müssen wir uns für komplexe bzw. besonders anspruchsvolle Verfahren vorbehalten.
  2. Im Übrigen, wenn wir keinen Paketpreis vereinbaren (siehe 3.), wird unser Stundensatz in 5-Minuten-Schritten abgerechnet. Unser Stundensatz beträgt 357 EUR inkl. USt. – wobei die gesetzlichen Gebühren nach RVG immer mindestens zu zahlen sind. Jedenfalls sind zwei Stunden mindestens abzunehmen.
  3. Wir ermöglichen Ratenzahlungen, pauschale Paketpreise und Kostendeckelung bzw. Budgetierung. So achten wir darauf, Privatpersonen bei „kalkulierbaren“ Strafverteidigungen immer Paketpreise zu machen, die deutlich weniger kosten als die genaue Abrechnung nach Stundensatz. Das heißt: Wir schätzen auf Basis unserer Erfahrung den Aufwand ein, schnüren einen Paketpreis und wenn wir uns mal verschätzen und doch 20 Minuten mehr brauchen, schicken wir keine Rechnung dafür.
  4. Erstberatung/Ersteinschätzung im Strafrecht und Arbeitsrecht: 200 EUR (für Verbraucher inkl. USt.; für Unternehmen zzgl. Umsatzsteuer). → Es gibt bei uns keine kostenlose Erstberatung.
  5. Thema Rechtsschutzversicherungen: Im Einzelfall, ausschließlich im Wirtschafts- & Arztstrafrecht, rechnen wir mit Ihrer Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung oder D&O-Versicherung ab.
  6. Ausnahmslos keine Tätigkeit auf Basis von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe.
  7. Im Einzelfall, im Bezirk des Landgerichts Aachen*, werden Pflichtverteidigungen nach vorheriger Rücksprache übernommen. (*) Zum Bezirk des LG Aachen gehören die Amtsgerichte Aachen, Düren, Eschweiler, Geilenkirchen, Heinsberg, Jülich, Monschau und Schleiden.
  8. Besondere Umstände: Bei Abrechnung nach Stundensatz behalten wir uns in haftungsträchtigen oder inhaltlich komplexen Mandaten, deren Bedeutung nicht in Relation zu den Gesamtkosten steht, eine zusätzliche zum Stundensatz vor. Bei Vertragsgestaltungen für Unternehmen ist ein notwendiges Bearbeitungs-Zeitfenster von einem Monat der Regelfall; sollte eine kurzfristigere Bearbeitung gewünscht sein, erhöht sich unser Stundensatz um 50 % und bei gewünschter Fertigstellung binnen 2 Wochen um 100 %.