Wir nehmen Ihnen die Sorge um die Kosten
Bei der Suche nach Rechtsbeistand sind die anfallenden Kosten das ständige Thema, das viele Mandanten umtreibt. Wir möchten, dass Sie sich uneingeschränkt auf Ihren Fall und die bestmögliche rechtliche Vertretung konzentrieren können – ohne sich über finanzielle Aspekte den Kopf zerbrechen zu müssen. Alle auf dieser Seite benannten Kosten dienen nur der Orientierung und sind auf keinen Fall abschließend zu verstehen, es kommt auf den Einzelfall an!
Transparente und gesetzliche Gebühren
Unsere Kanzlei rechnet bei Verbrauchern und Strafverteidigungen im Raum Aachen ohne Besonderheiten regelmäßig auf Basis der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG) ab.
Das bedeutet für Sie: Keine Überraschungen und keine versteckten Kosten. Die Gebühren, die wir für unsere Dienstleistungen in diesen Fällen ansetzen, sind damit im Regelfall die gleichen, die Sie bei jeder Anwaltskanzlei erwarten würden – und bei uns erhalten Sie dann eine spezialisierte Leistung. Wenn eine Ausnahme im Raum steht – was im Wirtschaftsstrafrecht und bei anspruchsvollen Verfahren anzunehmen ist – wird das offen frühestmöglich kommuniziert.
Flexible Zahlungsmodalitäten
Wir wissen, dass jeder Mandant individuelle finanzielle Bedürfnisse hat. Deshalb bieten wir nach Zahlung des Vorschusses die Möglichkeit von Ratenzahlungen an, um die finanzielle Belastung zu verteilen und Ihnen entgegenzukommen. Gemeinsam finden wir einen Weg, der es Ihnen ermöglicht, ohne finanziellen Druck die benötigte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir als professionelle, hochspezialisierte Anwaltskanzlei ausnahmslos keinerlei kostenlose Leistungen erbringen möchten.
Spezialisiertes Know-how für Ihren Erfolg
Als spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen in den von uns betreuten Rechtsgebieten hochqualifizierte Rechtsberatung und -vertretung. Für Verbraucher sind wir dabei ausschließlich tätig: Primär in der Strafverteidigung und ergänzend in geeigneten Fällen im Medienrecht und Arbeitsrecht. Unternehmen werden zusätzlich im IT-Recht und Wettbewerbsrecht betreut.
Unsere Expertise ist Ihr Vorteil, denn wir sind keine „Anwälte für alles“, sondern bringen umfassendes Fachwissen und fundierte Branchenkenntnisse in Ihren Fall ein. Mit unserer Hilfe können Sie sicher sein, dass kein Detail übersehen und jede Chance in Ihrem Sinne genutzt wird.
Kosten im IT-Recht für Unternehmen
Wir sind im IT-/Technologierecht allein für Unternehmen/Gewerbetreibende tätig, Mandate von Verbrauchern werden nicht übernommen: Abgerechnet wird bei rein zeitbasierter Abrechnung im 5-Minutentakt nach Stundensatz, der sich an Komplexität der Materie sowie Haftungsumfang orientiert und im Schnitt bei 240 Euro (zzgl. USt.) liegt. Wenn Sie uns erstmals im IT-Recht beauftragen, müssen Sie 2 Stunden abnehmen und als Vorschuss vergüten.
Unsere Erstberatungspakete für Verbraucher
Bevor Sie uns beauftragen, führen wir immer ein kurzes, kostenloses Orientierungsgespräch am Telefon: In diesem Gespräch schätzt einer unserer Anwälte persönlich ein, ob und wie wir helfen können. Eine konkrete Rechtsberatung gibt es dabei nicht, wohl aber eine grobe Einordnung des Sachverhalts – und zugleich einen ersten Eindruck für beide Seiten, denn der Eindruck, ob man verstanden wird und der Berater sympathisch ist, ist ein wesentliches Kriterium für die Beauftragung.
Auf Basis von Prozesskostenhilfe sind wir ausnahmslos nicht tätig und Mandate auf Basis von Beratungshilfe werden ausschließlich digital, vorrangig per Mail, betreut. Mandate auf Basis einer Pflichtverteidigung werden im Einzelfall übernommen. Mit Rechtsschutzversicherungen rechnen wir grundsätzlich nicht ab, hier kommt es aber auf den Einzelfall an (Abrechnung mit D&O-Versicherungen und Arzt-Strafrechtsschutz wird grundsätzlich ermöglicht, ggfs. nach Zahlung eines geeigneten Vorschuss)
I. Strafrecht
Eine klassische Erstberatung im Strafrecht besteht aus einem schlichten anwaltlichen Gespräch, bei uns bis zu 30 Minuten. Dies kostet pauschal 99 Euro inkl. USt. – und bei weiterer Beauftragung wird der Betrag voll angerechnet. Beachten Sie, dass wir eine solche Erstberatung nur durchführen, wenn noch kein Ermittlungsverfahren läuft!
Wenn bereits ein Ermittlungsverfahren läuft, ist unsere Erstbeauftragung sinnvoll: Wir berechnen hier einen pauschalen Vorschuss, mit dem Vorgespräch, Bestellung, Akte anfordern, Aktenkopie für den Mandanten, erstes Einarbeiten und eine erste Besprechung auf Aktenbasis abgedeckt sind. Im Schnitt ist hier mit 500 Euro inkl. USt. zu rechnen.
Danach berechnen wir regelmäßig bei Vergehen im Bezirk des Landgerichts Aachen ohne Besonderheiten nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (also das, was man ohnehin bei jedem Anwalt zahlen wird), im Übrigen kommt es auf den Einzelfall an.
II. Arbeitsrecht & Medienrecht
Um eine sinnvolle Erstberatung im Arbeitsrecht oder Medienrecht anzubieten, arbeiten wir anders – damit Sie auch wirklich eine Leistung mit Mehrwert erhalten:
- Es gibt unser übliches telefonisches Vorgespräch, in dem wir klären, ob eine Erstberatung überhaupt sinnvoll ist und wo der Gesprächsbedarf liegt. Wir klären im Vorgespräch auch, ob es sinnvoll ist, dass vorab Unterlagen (zB Arbeitsvertrag oder Screenshots) gesichtet werden.
- Hierauf basierend bereiten wir das Gespräch vor und führen im Anschluss mit Ihnen eine Erstberatung bis zu 45 Minuten per Telefon, in unserem Büro oder per Videokonferenz.
- Kosten: 140 Euro inkl. Ust wenn keine Dokumente gesichtet werden müssen; bei Sichtung von Dokumenten bis zu 30min: 190 Euro inkl. USt.
Danach berechnen wir im Arbeitsrecht bei Verbrauchern in Kündigungsschutzklagen nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (also das, was man bei jedem Anwalt zahlen wird) – im Übrigen machen wir ein pauschales Angebot ausgehend vom Zeitaufwand.
III. Sonderfall: Notruf und Unzeiten
Wir bieten einen Notruf und tatsächlich erreichen Sie hier selbst zu Unzeiten regelmäßig unmittelbar einen Anwalt, auch Menschen, die noch gar keine Mandanten sind – das hat seinen Preis:
- Wir nehmen uns auch am Notruf immer Zeit, um zu klären, ob wir überhaupt helfen können.
- Wenn Sie mit einer Situation anrufen, die kein von uns definierter Notfall ist, wird das Gespräch beendet.
- Im Fall einer Vorführung vor den Haftrichter berechnen wir einen Vorschuss für die Anfahrt zur Vorführung, die vorab zu zahlen ist. Bei Vorführungen beim Ermittlungsrichter in Aachen oder Heinsberg ist mit 595 EUR zu rechnen, sofern es nicht um das Sexual- oder Wirtschaftsstrafrecht geht.
- Wenn Sie zur Unzeit (Feiertage, sonntags, zwischen 20h und 6h) anrufen, verdoppeln sich unsere Preise für die erste Tätigkeit, speziell bei Vorführungen und Besprechungen noch am selben Tag.
IV. Erstberatung für Unternehmen / Gewerbetreibende
Wir übernehmen im Bereich IT-Recht, Technologierecht und (digitales) Wirtschaftsrecht samt Wettbewerbsrecht allein Mandate von Unternehmen bzw. Gewerbetreibenden aus dem Bereich Digitales, Kreatives und Technologie.
Solche „Tech-Kreativfirmen“ erhalten bei uns eine spezielle Erstberatung, die über ein schlichtes Gespräch weit hinaus geht:
- Vorbereitendes Gespräch: Wir sprechen bis zu 15 Minuten vorab telefonisch und klären Ihren konkreten Bedarf
- Vorbereitende Unterlagen: Auf Basis des vorbereitenden Gesprächs übersenden Sie Unterlagen, die zur Vorbereitung notwendig sind
- Gesprächsvorbereitung: Unser Gespräch wird bis zu 1h vorbereitet, indem notwendige Recherchen betrieben und eine kurze Stellungnahme ausgearbeitet wird. Diese wird Ihnen vorab per Mail zugesendet.
- Gespräch: Auf Basis der Stellungnahme führen wir ein bis zu 45-minütiges Gespräch in unserer Kanzlei, per Telefon oder Videokonferenz, sodass Sie im Gesamtpaket eine echte Beratung mit echtem Mehrwert erhalten. Dies stellt im Zweifelsfall keine abschließende Einschätzung dar!
- Pauschaler Preis: Dieses Gesamtpaket liegt bei 350 Euro zzgl. USt. (keine Erstellung von Unterlagen, keine Bewertung von Klageverfahren!)
Weitere Kosten grundsätzlich nach Zeit: Wenn Sie uns weiter beauftragen, bieten wir gestaffelte Stundensätze, die im Schnitt bei 240 Euro (zzgl. USt.) liegen; es wird in 5-Minuten-Abschnitten abgerechnet. Wobei Sie als bestehender Mandant bei uns für die berühmte „kurze Frage zwischendurch“ ohnehin prinzipiell keine Rechnung erhalten.
Zudem bieten wir je nach Bedarf pauschale Pakete, in denen die zu erwartende Zeit enthalten und – ohne Kostenaufschlag – sogar ein zusätzlicher Zeitpuffer einkalkuliert ist.
Erklärung: Warum ist im IT-Recht ausführlich besser?
Warum eine ausführliche Erstberatung im IT-Recht wichtig ist und wir nicht auf Lockangebote mit unrealistischen Zeitvorgaben setzen:
Im Bereich des IT-Rechts ist eine Erstberatung von entscheidender Bedeutung, um komplexe und anspruchsvolle Rechtsfragen effizient zu bearbeiten. Es empfiehlt sich, für eine ernsthafte Beratung zwei bis drei Stunden Arbeitszeit einzuplanen, da ein kurzes Gespräch in vielen Fällen nicht ausreicht, um die verschiedenen Aspekte eines IT-rechtlichen Problems vollständig zu erfassen und angemessen zu behandeln:
- Komplexität der Materie: Das IT-Recht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das verschiedene Bereiche wie Datenschutz, Urheberrecht, Vertragsrecht und Compliance umfasst. Die Komplexität der Materie erfordert eine eingehende Analyse und Erörterung der verschiedenen rechtlichen Fragestellungen im Einzelfall. Etwas verständlicher ausgedrückt: Erwarten Sie nicht, dass ein Anwalt aus dem Stegreif alle Fragen einfach runterleiert, die Recherche und Vorbereitung ist die Basis jeder guten anwaltlichen Beratung. Sie wollen es nicht anders, glauben Sie uns!
- Individuelle Anpassung: Jedes Unternehmen und jedes IT-Projekt ist einzigartig und die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen entsprechend angepasst werden. Eine umfassende Erstberatung ermöglicht es dem Anwalt, die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen des Mandanten besser zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
- Vermeidung rechtlicher Risiken: Eine umfassende Erstberatung hilft, potenzielle rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Strategien zur Risikominimierung zu entwickeln. Dies kann dazu beitragen, zukünftige Konflikte und Haftungsfragen zu vermeiden und damit langfristig Zeit und Kosten zu sparen.
- Klärung der Verantwortlichkeiten: Im Rahmen der Erstberatung können auch die Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Parteien in einem IT-Projekt besprochen und geklärt werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre jeweiligen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen verstehen und erfüllen.
- Einbindung von Experten: Eine ausführliche Erstberatung ermöglicht es dem Anwalt, den Bedarf an weiteren Experten wie z.B. Technikern, Datenschutzbeauftragten oder externen Beratern zu ermitteln und deren Einbindung in den Beratungsprozess zu koordinieren.
Auf die Schnelle: Kosten-FAQ
Wie hoch ist unser Stundensatz?
Unser Stundensatz für Verbraucher liegt im Schnitt bei 240 € inkl. USt, orientiert sich im Einzelfall aber an Bedeutung und Risikoträchtigkeit der Angelegenheit.
Aber: In der Strafverteidigung, bei Vergehen ohne Besonderheiten im Bezirk des Landgerichts Aachen, berechnen wir im Regelfall nur die gesetzlichen Gebühren – also das, was man bei jedem Anwalt zahlt! Außerhalb anspruchsvoller Materien – wie im Wirtschaftsstrafrecht oder Arztstrafrecht – bieten wir zudem pauschale Pakete, transparent auf Basis des erwartbaren Aufwands berechnet. Sie erhalten Kostensicherheit. Ausserhalb des Strafrechts wird immer auf Basis des Stundensatzes, bei mindestens gesetzlichen Gebühren nach RVG, abgerechnet.
Wie viele Stunden sind zu erwarten?
In „Standard“-Ermittlungsverfahren sollten Sie zwei bis drei Stunden jedenfalls ansetzen. Ohne Kenntnis von Vorwurf, Aktenstand und ihrem eigenen Besprechungsbedarf kann aber nichts seriös prognostiziert werden.
Darum bieten wir an, dass wir uns für eine pauschale Gebühr (im Schnitt: 595 EUR inkl. USt.) bestellen, die Akte holen, lesen, Ihnen eine Aktenkopie geben und den Sachverhalt mit Ihnen bis zu 1,5h besprechen – um dann ein seriöses Angebot für die weitere Tätigkeit abzugeben.
Warum legen sich Anwälte nie fest?
Weil es unmöglich ist – dass man das Bedürfnis hat, zu wissen, worauf man sich einlässt, ist doch klar! Aber ob ein Prozess oder Strafverfahren im Vergleich bzw. in der Einstellung endet oder viele Gerichtstermine wahrzunehmen sind; wie hoch Ihr Besprechungsbedarf ist; wie viele Instanzen man braucht … all das ist am Anfang nicht klar und damit sind die Kosten nie vorher sauber zu benennen. Um das aufzufangen und Sie abzusichern, haben wir ein eigenes Konzept.
Sind wir besonders teuer? Aufgrund unserer Spezialisierung erwartet man im Vergleich sehr hohe Gebühren – das ist nach unserem Eindruck falsch! Wenn Sie ohnehin vorhaben, einen Anwalt oder Strafverteidiger zu beauftragen, werden wir ganz sicher nicht die Günstigsten sein – aber auf keinen Fall die teuersten. Darum: Fragen Sie ruhig. Und vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Qualifikation bzw. Spezialisierung.
Wie sind Mandanten abgesichert?
Wir bieten Ratenzahlungen, Kostendeckelung und arbeiten in mehreren Stufen: Zuerst reden wir am Telefon kostenfrei, um zu klären, ob wir helfen können und wie sinnvoll ein Auftrag erscheint.
Danach berechnen wir für die erste Tätigkeit eine klar bezifferte Pauschale, für die wir uns ernsthaft einarbeiten und dann auf Basis des Sachstandes klar beraten, wo Sie stehen, was realistische Szenarien sind, im Regelfall gehört noch etwas Schriftliches dazu und Sie erhalten ein klares Angebot für die weitere Tätigkeit (oder wir sind auf Basis gesetzlicher Gebühren tätig).
Wenn das nicht zusagt, beenden Sie das Mandat, haben alleine die pauschalen Kosten gezahlt und dafür auch eine echte Tätigkeit erhalten. Bei uns gilt: keine überraschenden Kosten.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung sowie IT, Medien und Arbeit. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht, bei Nebenklage/Opferschutz oder im Familienrecht. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht, RA JF ist zudem IT-Fachanwalt!
- Erreichbarkeit: 02404 92100, kontakt@ferner-alsdorf.de oder Sie vereinbaren einen Rückruf – unser Büro vor Ort ist erst nach Vereinbarung eines Termins geöffnet, besuchen Sie uns nicht einfach!
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (Haft oder Durchsuchung)
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Unsere Versprechen: Persönlich & rücksichtsvoll statt virtuell Digital
Wir postieren uns bewusst als Kanzlei, die sich persönliches Arbeiten auf die Fahnen schreibt – als klarer Kontrast zu einer übertriebenen Digitalisierung – mit unseren Versprechen:
- Useful KI: Ausnahmslos kein Einsatz von KI-Lösungen zur Arbeitsersparnis in Mandaten, weder zur Erstellung von Texten noch für virtuelle, digitale Assistenten; im Rahmen unserer kanzleiinternen Rechtsprechungs-Datenbank wird eine KI zur Sortierung von Inhalten eingesetzt.
- No PublicCloud: Wir speichern ausnahmslos keine Daten bei Cloud-Services externer Anbieter, insbesondere nicht bei Google, Apple, Facebook, Dropbox, Adobe.
- Simple Secured: Unsere Systeme nutzen solide Sicherheitsfunktionen nach den BSI-Vorgaben für KMU.
- Respectful & Friendly: Respektvoller Umgang in der Kommunikation – Sprache, die man versteht, die ohne Unverschämtheiten auskommt und keine Nachrichten zur Unzeit. Dafür aber persönliche Ansprache und empathisches Verständnis für ihre emotionale Ausnahmesituation. Allerdings erwarten wir das auch uns gegenüber.
- Kein Werbenepp: Unsere Preise basieren auf einer realistischen Kostenkalkulation, ausgerichtet auf eine nachhaltige Tätigkeit. Darum: Keine Rabattaktionen, keine Lockangebote und kein Ärgern, weil wir plötzlich etwas günstiger anbieten.