Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Strafverteidigung & Wirtschaftsstrafrecht | Cybercrime | IT-Recht & Cybersecurity | Umweltstrafrecht
Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht
Fachanwälte für Strafrecht | Fachanwalt für IT-Recht
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Spezialisierte Rechtsanwälte: Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht in der Technologieregion Aachen
Willkommen bei Ihrer spezialisierten Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und IT-Recht in der Technologieregion Aachen: Seit über 25 Jahren stehen wir für seriöse, sachliche und hochqualifizierte Rechtsberatung und -vertretung. Wir bieten die Qualität hochspezialisierter anwaltlicher Leistung – bei echter persönlicher Erreichbarkeit unserer Anwälte. Regelmäßige eigene Publikationen, Fach-Vorträge und natürlich Fortbildungen machen bei uns den Unterschied. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht.
Unsere Schwerpunkte im Strafrecht umfassen das gesamte Strafrecht, einschließlich Cybercrime, Kryptowährungen, Managerhaftung und Wirtschaftsstrafrecht. Im IT-Recht konzentrieren wir uns mit Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner auf Softwarerecht samt Cloud & KI, Cybersicherheit und digitales Werberecht. Ergänzend im Arbeitsrecht, speziell im Arbeitsstrafrecht, IT-Arbeitsrecht und bei Kündigungen.
- Strafverteidigung
- Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Arbeitsstrafrecht mit Managerhaftung und Arbeitsrecht für Geschäftsleitungen
- IT-Recht mit Schwerpunkt Daten- & Softwarerecht inkl. KI
- Spezialgebiet IT-Sicherheitsrecht: Hacker-Litigation, Sicherheitsvorfall, Cybersecurity, Cybercrime, Geheimnisschutz & e-Evidence
- Hochqualifiziert: Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht; RA Jens Ferner ist Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Autor in Fachzeitschriften sowie Dozent im Strafrecht & IT-Recht – dazu fortgebildet in Beweismittellehre, Kommunikationspsychologie, Compliance, Krisenmanagement und IT-Sicherheit
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen von Verbrauchern/Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen und Fälle im Arbeitsrecht. Für Unternehmen sind wir im Straf-, IT- und Arbeitsrecht tätig.
- Erreichbarkeit: Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, Whatsapp, Threema oder Rückruf
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
- Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; verschlüsselte Mails; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp.
- Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und transparente, realistische Kosten – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Wir können Strafrecht, IT-Recht – und Arbeitsrecht.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei, allesamt Fachanwälte für Strafrecht, gelten in der Region Aachen seit fast drei Jahrzehnten als renommierte Adresse für Strafverteidigung – und für digitales Recht! Bei uns gibt es keine Allroundtätigkeit, sondern eine klare Konzentration auf die Bereiche, die wir perfekt beherrschen. Dabei bieten wir eine bodenständige Kanzlei mit der persönlichen Betreuung, wie sie gerade in Strafverfahren erforderlich ist.
Strafverteidigung
Bei uns ist kein Platz für „Strafrecht nebenbei“: die Strafverteidiger unserer Anwaltsboutique – allesamt Fachanwälte für Strafrecht – fokussieren sich auf die seriöse und sachliche Strafverteidigung. Wir sind keine „Anwälte für alles“, sondern haben frühzeitig erkannt, dass man im Strafrecht absolute Profis braucht, die sich nicht verzetteln – damit klare Ansagen auch einen echten Wert haben.
Unsere Rechtsanwälte, allesamt Fachanwälte für Strafrecht, verteidigen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Vorstandshaftung und Cybercrime: von Umweltstrafrecht und Arbeitsstrafrecht bis zu Datenschutzstrafrecht, Korruption und Geldwäsche. Wir beraten zur Haftung des Vorstands, dem Umgang mit Cybercrime und Sicherheitslücken in der Supply Chain – sowie der Vermeidung von Bußgeldern und Abwehr von Schadensersatzforderungen.
Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht beraten wir Unternehmen und Manager ebenso, wie wir profunde Strafverteidigung im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bieten: Bewusst auf dem Land angesiedelt wird der ideale Mix aus hochwertigem fachlichem Können sowie absolut persönlichem Einsatz und Kontakt geboten. Abgedeckt wird das gesamte Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht.
Managerhaftung & Arbeitsrecht
Rund um Digitalisierung und Wirtschaftsstrafrecht fachlich aufgestellt, sind wir die idealen Ansprechpartner bei Fragen zur Managerhaftung und Bußgeldern etwa zur DSGVO oder KI-Verordnung. Wir unterstützen zudem Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer in ihrem arbeitsrechtlichen Alltag, so bei Fragen zu Managerhaftung, Arbeitsvertragsrecht, IT-Arbeitsrecht und Arbeitsstrafrecht.
IT-Recht & Medienrecht
Unser IT-Fachanwalt Jens Ferner, mit jahrelanger Expertise im Arbeitsrecht und IT-Recht, hat sich neben der Strafverteidigung auf die speziellen Anforderungen ausgewählter Themenbereiche spezialisiert: Softwarerecht samt Datenwirtschaft und Robotik als Anwendungsbereich der KI plus Recht des Quantencomputing und Batterierecht. Ergänzt durch unsere Hilfestellung rund um den Schutz von Geheimnissen, Hardware und Software.
Rechtsanwalt Jens Ferner hat sich als digitaler und strafrechtlicher Fachanwalt auf Cybercrime & Cybersecurity spezialisiert, inkl. Datenschutzrecht: Seine Vorträge zu IT-Forensik und digitalen Beweismitteln sind genauso gefragt wie seine Beratung in diesen Bereichen, die eine trittfeste Beratung in der Schnittmenge aus vielen Bereichen benötigen. Dazu kommt die handfeste Strafverteidigung bei Vorwürfen im Cybercrime von Hackern, Scriptkiddies und Sicherheitsforschern.
Cybercrime & IT-Sicherheit
Spezialisiert auf Strafrecht und IT-Recht sind Cybercrime, Datenschutzstrafrecht und IT-Sicherheit die Schnittstellen aus beiden Bereichen, die wir als Profis bedienen. Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht, schult Rechtsanwälte in Vorträgen im Umgang mit IT-Forensik und digitalen Beweismitteln.
Unternehmen werden beraten im gesamten IT-Sicherheitsrecht, von Ransomware bis NIS2-Richtlinie. Wir bieten Ihnen das Rundum-Paket aus einer Hand: Hacker-Litigation, Sicherheitsvorfall, Cybersecurity, Cybercrime, Geheimnisschutz & e-Evidence
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, Städteregion Aachen
Unsere Rechtsanwälte sind in sinnvollen Fällen bundesweit tätig, insbesondere für Unternehmen im IT-Recht. Vor Ort im Raum Aachen sind wir durch unsere zentrale Lage ideal erreichbar für Mandanten aus Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht, RA JF zudem Fachanwalt für IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht
Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH), Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Fachautor im Strafrecht und IT-Recht sowie Softwareentwickler – hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht. Er ist fortlaufend geschult in Kommunikationspsychologie, Krisenmanagement, Compliance und Cybersecurity.
Rechtsanwalt Jens Ferner spezialisiert sich auf Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht und Cybercrime – plus die Bedürfnisse von Kunst sowie Tech-Kreativfirmen.
Rechtsanwalt Dieter Ferner
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger, Rechtsanwalt & Gründer der Kanzlei in Alsdorf – und seit weit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt ausschließlich Strafverteidigungen sowie in geeigneten Fällen Tätigkeiten im Arbeitsrecht.
In der Strafverteidigung ist Rechtsanwalt Dieter Ferner heute spezialisiert auf Arbeitsstrafrecht.
Kunstrecht & eSport
Mit Begeisterung widmen wir uns nicht nur der Technologie sondern auch Rechtsfragen von Kunst und Medien – von klassischer Kunst bis zur Gestaltung von Computerspielen ist unsere Tätigkeit durchzogen von der Lust an Rechtsfragen rund um Gestaltung und Design.
Aktuelle News im Infodienst
- Steuerhinterziehung und Einziehung im Kontext von Cum-Ex-GeschäftenDie Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 197/24) beleuchtet die strafrechtliche Verantwortung und wirtschaftsstrafrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Das Urteil hebt insbesondere die Anforderungen an die Vermögensabschöpfung hervor und liefert eine detaillierte Analyse der Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung sowie…
- Abrechnungsbetrug und ScheingestaltungenIn aktueller Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 156/24) geht es um ein komplexes Zusammenspiel zwischen strafrechtlicher Verantwortung und sozialrechtlicher Abrechnung ärztlicher Leistungen. Der Fall bezieht sich auf einen Vertragsarzt, der durch vermeintlich gezielte Scheingestaltungen versucht haben soll, steuerliche und…
- Verwertung der dienstlichen Erklärung der Sitzungsvertreterin der StaatsanwaltschaftMan wundert sich durchaus, auf welche Ideen Gerichte kommen können: Der Bundesgerichtshof (1 StR 116/24) musste nun klarstellen, dass die Verwertung der dienstlichen Erklärung einer Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gegen § 261 StPO verstößt – da die Beweiswürdigung grundsätzlich auf den…
- Arbeitnehmerüberwachung durch Privatdetektive: Bewertung des BAG im Lichte der DSGVOIn einer jüngst vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Sache (Urteil vom 25.07.2024, Az. 8 AZR 225/23) ging es um die Zulässigkeit der Überwachung eines Arbeitnehmers durch eine Detektei. Anlass war der Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit. Diese Entscheidung wirft entscheidende Fragen im…
- BGH zur heimlichen Überwachung und Täuschung durch ErmittlerDer Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Juli 2024 (Az. 3 StR 134/24) befasst sich mit der heimlichen Überwachung eines Angeklagten in einer Gefängniszelle und den dabei gewonnenen Erkenntnissen. Die Entscheidung beleuchtet zentrale Aspekte des Rechts auf ein faires Verfahren,…
- Populäre Musik und politische Veranstaltungen: Rechte der Künstler und urheberrechtliche GrenzenDie Verwendung populärer Musik auf politischen Veranstaltungen wirft immer wieder rechtliche Fragen auf. Eine Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG Jena) vom 22. Juni 2016 (Az. 2 U 868/15) stellt insoweit einen juristischen Meilenstein dar. Musiker können demnach die Nutzung ihrer…