Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Kanzlei für moderne Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht

Rechtsanwalt für: Strafverteidigung, Wirtschafts- & Steuerstrafrecht | Cybercrime, eEvidence & Cybersecurity | IT-Recht, Medien- & Softwarerecht | Arbeitsstrafrecht & Managerhaftung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Rechtsanwalt für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und IT-Recht im Raum Aachen

Rechtsanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Wir sind eine hochspezialisierte Kanzlei, die Ihnen IT-Recht und Strafverteidigung auf höchstem Niveau bietet. Unsere Fachanwälte bieten Ihnen echte Spezialisierung in diesen drei Kernbereichen:

  • Strafverteidigung im gesamten Strafrecht für Privatpersonen und Manager samt Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Haftungsfragen für Management & Berater (Absicherung bei Compliance-Risiken und Organhaftung)
  • Digitales Recht für Unternehmen & Manager (IT-Prozesse und Beratung im: Daten- & Softwarerecht, DSGVO & IT-Sicherheitsrecht, Urheber-/Medien-/Wettbewerbsrecht, Geschäftsgeheimnisschutz, IT-Arbeitsrecht)

Sie profitieren nicht nur von unserer Erfahrung aus über 25 Jahren sondern auch von unserem hochqualifizierten, interdisziplinären Ansatz – denn Standing im Gerichtssaal kommt nicht von alleine: Zwei erfahrene Fachanwälte, darunter ein zertifizierter Krisenkommunikations- & Cybersecurity-Experte, bringen Ihre Strafsache oder IT-Prozess strategisch und praxisnah voran:

  • Strategie statt Theorie: Wir denken strategisch, kommunizieren klar und vertreten Sie entschlossen – vor Gericht und in den Medien. Dazu eine echte persönliche Erreichbarkeit der Anwälte samt Strafverteidiger-Notruf und keine virtuellen Assistenten oder KI-Unsinn.
  • Doppelte Expertise: Als erfahrener Strafverteidiger und ehemaliger Softwareentwickler versteht Rechtsanwalt Jens Ferner nicht nur das Recht, sondern auch die Technik dahinter – ob bei Cybercrime, digitalen Beweismitteln oder IT-Verträgen.
  • Gewicht im Gerichtssaal: Keine warmen Worte, sondern ständige Fortbildungen und eigene Publikationen, die mitunter vom Bundesgerichtshof zitiert werden – so bringen wir Standing mit.
  • Kein Elfenbeinturm: Sie erhalten klare Lösungen, keine juristischen Floskeln – ob in der Strafsache, im IT-Prozess oder bei medienrechtlichen Konflikten.

Wobei helfen unsere Anwälte?

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Fachanwalt für Strafrecht in Aachen: In der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf finden Sie Fachanwälte für Strafrecht

Moderne Strafverteidigung im gesamten Strafrecht

Moderne Strafverteidigung bedeutet für uns, dass wir mehr bieten, als nur handfestes strafrechtliches Wissen und flotte Sprüche! Unsere Strafverteidiger sind laufend fortgebildet und das nicht nur im Strafrecht: Kommunikationspsychologie, Beweismittellehre und strategisches Denken sind elementare Bestandteile erfolgreicher Strafverteidigung. Dabei bieten wir für Ihren Strafprozess und Ihre Revision seriös kalkulierte Preise bei echtem Standing im Gerichtssaal.

Als Fachanwalt für Strafrecht bietet ein Strafverteidiger schon den von der Anwaltskammer vergebenen Titel für einen Vertrauensvorschuss – und bei uns bekommen Sie noch mehr: RA JF ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch zertifizierter Experte in Krisenkommunikation und geschult in strategischem Krisenmanagement. Zudem ist er Mitarbeiter in einem Fachkommentar, Autor in Fachzeitschriften und gefragter Speaker.

IT-Recht für Profis

Als Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht bietet RA Jens Ferner Softwarerecht & Datenrecht – samt einer Spezialisierung auf Cybercrime, Cybersicherheit, Wirtschaftsspionage und digitale Forensik. IT-Unternehmen werden juristisch beraten und vertreten, Hacker verteidigt, rechtliche Entwicklungen analysiert und Fachvorträge zu den drängenden Fragen der digitalen Strafverfolgung gehalten. Die Expertise reicht vom klassischen Softwarerecht bzw. IT-Vertragsrecht bis hin zur juristischen Aufarbeitung von Sicherheitsvorfällen, Geheimnisschutz und e-Evidence.

Rechtsanwalt Jens Ferner unterstützt Unternehmen, Manager und Geschäftsführer im IT-Prozess sowie bei Beratungsbedarf im gesamten digitalen Recht. Dazu gehören neben dem Softwarerecht und Datenschutzrecht auch das Urheber-/Medien-/Wettbewerbsrecht sowie Geschäftsgeheimnisschutz und IT-Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Ferner: Spezialist für Cybercrime & IT-Sicherheit

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Ausgerichtet auf eine neue Zukunft

Wir sind keine „Anwälte für alles“, sondern hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht und IT-Recht. In unserer bundesweit tätigen Kanzlei im Herzen der Region Aachen, Heinsberg und Düren stehen dabei Strategie und nachhaltige Lösungen im Mittelpunkt, nicht die Masse an Aufträgen. Wir haben frühzeitig erkannt, dass sich unsere Welt im (digitalen) Wandel befindet. Deshalb haben wir uns schon vor Jahren hochspezialisiert und interdisziplinär aufgestellt.

Unsere Anwälte verfügen nicht nur über fundiertes juristisches Wissen, sondern auch über ein tiefes strategisches und technisches Verständnis. Mit Jens Ferner, der als Softwareentwickler tätig ist, eine Zertifizierung in Cybersecurity und Krisenkommunikation besitzt und strategisch fortlaufend geschult wird, verfügen wir über eine einzigartige Kompetenz, die weit über das klassische Kanzleiprofil hinausgeht.

Wenn das Wissensmonopol durch KI aufweicht und juristische Grundauskünfte für jedermann leicht zugänglich sind, verschiebt sich das Gewicht anwaltlicher Expertise: Der Fokus liegt dann nicht mehr auf der Frage “Was ist Recht?”, sondern auf “Wie setze ich strategisch Recht durch?”. Rechtliche Auseinandersetzungen der Zukunft bedeuten, komplexe rechtliche oder wirtschaftliche Situationen zu moderieren, Interessen auszugleichen und Lösungsräume zu eröffnen. Das sind Fähigkeiten, die an den Schnittstellen zwischen Recht, Psychologie, Rhetorik und strategischem Konfliktmanagement liegen. Gerade in Prozessen, in denen taktische Einschätzungen von Beweislagen, Verhandlungspsychologie oder der richtige Zeitpunkt für Vergleiche gefragt sind, sind das Dimensionen, die KI nicht sinnvoll abbilden kann.

Wir haben uns auf diese Fähigkeiten konzentriert, um zu spüren, wie sich ein Verfahren entwickelt, um zu erkennen, wann ein Ton kippt oder wohin ein Richter gedanklich steuert. Heute muss man konkret sagen können, wie und wann man eine praktikable Lösung findet. Juristisches Denken alleine reicht dafür nicht aus -> es braucht auch Systemdenken, Empathie sowie strategisches und wirtschaftliches Denken.

Wir bieten einen Strafverteidiger-Notruf, speziell für den Raum Aachen, Heinsberg und Düren: In Ermittlungs-Situationen werden die häufigsten Fehler von Betroffenen gemacht – die sich dann bis zum Urteil ziehen. Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Bei uns finden Sie echte Strafverteidiger und Ihren Fachanwalt für Strafrecht, speziell im Dreieck Aachen, Köln und Düsseldorf – in sinnvollen Fällen auch bundesweit.

Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | BewährungswiderrufVermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift


Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht, spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime und Technologierecht

Rechtsanwalt Jens Ferner

Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht

Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH), Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht & zur EU-Staatsanwaltschaft; zudem laufende wissenschaftliche Publikationen als Fachautor im Strafrecht und IT-Recht sowie Softwareentwickler – hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht. Er ist fortlaufend geschult in Kommunikationspsychologie, strategischem Krisenmanagement, Compliance und Cybersecurity. Als Rechtsanwalt spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, digitale Beweismittel, Wirtschaftsstrafrecht & Softwarerecht.

Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, spezialisiert auf Strafverteidigung

Rechtsanwalt Dieter Ferner

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidiger, Rechtsanwalt & Gründer der Kanzlei in Alsdorf – und seit gut 25 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt ausschließlich Strafverteidigungen sowie in geeigneten Fällen Tätigkeiten im Arbeitsrecht.

Sie wollen RA Jens Ferner persönlicher erleben? Er hat sich zum Thema digitale Beweismittel in zwei Podcasts geäußert und gibt dabei Einblick in seine Arbeitsweise und sein Fachwissen: Im Heise Podcast “Auslegungssache” hat er sich zum Thema digitale Ermittlungen unterhalten, zu finden hier.

Im Podcast “Rechtsbelehrung” hat er sich etwas technischer zur digitalen Forensik und Beweisführung unterhalten – zu finden hier. Dazu kommt die Mitwirkung im Podcast DatenDialog (Folge 4, “Spezialfolge”, hier auch bei Spotify) zum Thema Phishing und Haftung des Managements.