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Schlagwort: Auftragsverarbeitung

Bei der Auftragsverarbeitung (AV) handelt es sich um eine Form der Datenverarbeitung, bei der ein Unternehmen personenbezogene Daten an ein anderes Unternehmen übermittelt, das diese Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet. Der Begriff Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist ein veralteter Begriff und wird heute als Auftragsverarbeitung (AV) bezeichnet.

Die Auftragsverarbeitung ist in der Europäischen Union (EU) gesetzlich geregelt, insbesondere durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen, die personenbezogene Daten zur Verarbeitung an andere Unternehmen weitergeben, sind als Auftraggeber verpflichtet, einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. In diesem Vertrag wird festgelegt, welche Daten übermittelt werden, zu welchen Zwecken die Verarbeitung erfolgt, welche Sicherheitsmaßnahmen das auftragnehmende Unternehmen treffen muss und welche Kontrollrechte der Auftraggeber hat.

Der AV kommt häufig zum Einsatz, wenn Unternehmen externe Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragen, wie zum Beispiel Cloud-Dienstleister oder Marketingagenturen. Durch den Abschluss eines AV-Vertrages kann der Auftraggeber sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten unter der Verantwortung des Auftragnehmers sicher und rechtmäßig verarbeitet werden.

Wichtig ist, dass der Auftraggeber trotz der Übertragung der Daten an den Auftragnehmer für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich bleibt. Unternehmen sollten daher darauf achten, vertrauenswürdige Auftragnehmer auszuwählen und sicherzustellen, dass diese die Datenschutzbestimmungen einhalten.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Eigene Plattformen rechtssicher betreiben … (?)

    Eigene Plattformen rechtssicher betreiben … (?)

    Ein Forschungsinstitut entwickelt eine Plattform, auf der Wissenschaftler Papiere austauschen, Daten gemeinsam auswerten oder Software erproben können. Zunächst läuft das Projekt im Kollegenkreis. Dann kommen externe Hochschulen hinzu, später Unternehmen. Spätestens jetzt trägt das Institut Verantwortung für Inhalte, Daten, Verfügbarkeit und Sicherheit eines Dienstes, dessen rechtliche Konstruktion oft noch aus einer Datenschutzerklärung und einigen technischen Nutzungsregeln besteht.

    Doch das reicht nicht: Wer eine digitale Plattform betreibt, stellt keine neutrale Infrastruktur bereit. Er organisiert fremde Kommunikation, verarbeitet Daten, entscheidet über Zugänge, moderiert Inhalte und verspricht eine technische Leistung. Wird die Lösung für Dritte geöffnet oder als Produkt angeboten, kommen Vertragsrecht, Plattformregulierung und Produkthaftung hinzu. Gerade wissenschaftliche Einrichtungen unterschätzen diesen Rollenwechsel, weil das Projekt aus Forschung, Lehre oder Technologietransfer entstanden ist. Das Recht interessiert sich für diese Entstehungsgeschichte nur begrenzt.

    Ich berate seit Jahren solche Projekte mit dem Ziel, eigene Plattformen zu schaffen, speziell von Universitäten betrieben. Vor der Öffnung einer Plattform für externe Nutzer sollten Betreiberrolle, Diensteeinordnung, Datenflüsse, Rechtekette, Moderationsverfahren, Sicherheitskonzept und Vertragsstruktur gemeinsam geprüft werden. Bei bereits laufenden Angeboten empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme, bevor neue Partner, Funktionen oder Vertriebsmodelle hinzukommen.

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  • Missbrauchsanleitung: Strafbarkeit fiktiver Inhalte nach § 176e StGB

    Missbrauchsanleitung: Strafbarkeit fiktiver Inhalte nach § 176e StGB

    Reine Fiktion bleibt im Kinderpornografiestrafrecht des § 184b StGB in weiten Teilen straflos, weil dieser Tatbestand an die Wiedergabe eines realen oder realitätsnahen Geschehens anknüpft. Wer daraus aber folgert, ein bloß erdachter Text sei strafrechtlich unangreifbar, verkennt die eigenständige Funktion des § 176e StGB. Genau diese Trennung arbeitet das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 23. März 2026 (Az. 1 ORs 13/26) heraus, mit dem es einen weitgehenden Freispruch des Amtsgerichts auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin aufhob. Der Fall zwingt zu einer sauberen Unterscheidung zweier Fragen, die intuitiv oft ineinanderlaufen: Wann erfasst das Kinderpornografiestrafrecht rein fiktive, schriftliche Inhalte, und wo beginnt die davon unabhängige Strafbarkeit der Missbrauchsanleitung.

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  • Gewerbsmäßiger Betrug: Wann liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor?

    Gewerbsmäßiger Betrug: Wann liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor?

    Gewerbsmäßiger Betrug: Gerade in Zeiten des Internets ist der gewerbsmäßige Betrug keine Seltenheit mehr. Verkaufsplattformen ermöglichen zu leicht das massenhafte Verkaufen nicht vorhandener Ware. Ebenso im wirtschaftsstrafrechtlichen Umfeld, wo wirtschaftlich standardisierte Prozesse zu einem wiederholten Vorgehen bei betrügerischen Handlungen einladen. Ich bin im Schwerpunkt als Strafverteidiger tätig und verteidige zielführend beim Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges.

    Im Folgenden einige kurze Hinweise zur Strafbarkeit wegen gewerbsmäßigen Betruges, wobei der Artikel im Juli 2026 zuletzt aktualisiert wurde. Aktuelle Zahlen belegen die Relevanz des Themas: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 387.396 Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ polizeilich registriert – der mit Abstand größte Anteil entfiel dabei auf Vermögens- und Fälschungsdelikte. Allein im Bereich Computerbetrug im engeren Sinne verzeichnete das BKA für 2024 rund 107.957 Straftaten. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen, da gerade Online-Betrug strukturell unterangezeigt bleibt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Postgeheimnis: eigenmächtig geöffnete Postsendung führt zu Beweisverwertungsverbot

    Postgeheimnis: eigenmächtig geöffnete Postsendung führt zu Beweisverwertungsverbot

    Wer ein Paket bei der Post abholen will und ohne es zu wissen zum Zeugen eines Grundrechtsverstoßes wird, erlebt selten, dass genau dieser Fehler ihn am Ende vor einer Verurteilung bewahrt. Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 7. April 2026 (Az. 5 NBs 26 Js 25093/21) einen Fall entschieden, in dem eine eigenmächtig geöffnete Postsendung mit Kokain zwar zur Entdeckung eines Betäubungsmittelbesitzes führte, wegen einer Verletzung des Postgeheimnisses aber nicht gegen den Angeklagten verwertet werden durfte.

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  • Vibe Lawyering

    Vibe Lawyering

    Als Leser werden Sie in Zukunft häufiger über die Wortschöpfung des „Vibe Lawyering“ stolpern und überlegen, ob es sich um Marketing, Ironie oder gleich ein neues Berufsbild handelt. Tatsächlich beschreibt der Begriff zwei sehr konkrete Entwicklungen: Sich selbst vertretende Menschen, die mit frei zugänglichen KI‑Chatbots vor Gericht ziehen und dabei an erfundenen Urteilen scheitern, und Anwälte, die ihre Arbeit bewusst auf (scheinbar) effizientere KI‑Workflows verlagern, bei durchaus unterschiedlicher Qualität.

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  • Rechenzentrumsboom in NRW … und die Gesellschaft?

    Rechenzentrumsboom in NRW … und die Gesellschaft?

    Wer in Grevenbroich, Bergheim oder Bedburg wohnt, hat in den vergangenen Monaten erlebt, wie schnell aus einer wirtschaftspolitischen Erfolgsmeldung eine Frage nach dem eigenen Alltag wird: Was bedeutet es eigentlich, wenn neben dem Dorf ein Gebäude entsteht, das so viel Strom verbraucht wie eine Kleinstadt, aber kaum jemanden aus der Nachbarschaft beschäftigt.

    Microsoft hat seine Rechenzentrumspläne im Rheinischen Revier gerade um einen vierten Standort in Grevenbroich erweitert, nachdem bereits Bergheim, Bedburg und Elsdorf angekündigt worden waren. Insgesamt stehen für die bestehenden Standorte 3,2 Milliarden Euro im Raum, eine Summe, die mit dem vierten Projekt weiter wachsen dürfte. Wie NRW sich damit als KI-Standort positioniert, hat der WDR in seiner Sendung „Neues Microsoft-Rechenzentrum: Wie ist NRW bei KI aufgestellt?“ eingeordnet.

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  • Verhältnismäßigkeit der Vernichtung markenverletzender Gegenstände

    Verhältnismäßigkeit der Vernichtung markenverletzender Gegenstände

    Wenn der Nachbau zum Verlustgeschäft wird: Wer Oldtimer aus Brasilien importiert und dabei auch nur den Anschein erweckt, es handle sich um Porsche-Fahrzeuge, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern den vollständigen Verlust der Ware. Genau das musste ein Händler von Porsche-Nachbauten erfahren, dessen Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main das OLG Frankfurt mit Urteil vom 19.02.2026 (Az. 6 U 14/25) zurückgewiesen hat.

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  • Status des EU-US Data Privacy Framework auf der Kippe (2026)

    Status des EU-US Data Privacy Framework auf der Kippe (2026)

    Unternehmen müssen jetzt ihre digitale Souveränität organisieren

    Wer als Geschäftsführer oder Compliance-Verantwortlicher in den vergangenen Jahren beruhigt auf das EU-US Data Privacy Framework verwiesen hat, wenn Kunden oder Aufsichtsbehörden nach der Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA fragten, sollte diese Gewissheit spätestens seit dem 29. Juni 2026 überprüfen. An diesem Tag hat der US Supreme Court in der Sache Trump v. Slaughter entschieden, dass die Unabhängigkeit der Federal Trade Commission, jener Behörde, deren Aufsicht das gesamte transatlantische Datenschutzabkommen trägt, mit der amerikanischen Verfassung nicht vereinbar ist.

    Was zunächst wie ein innenpolitisches Detail des amerikanischen Verwaltungsrechts klingt, entzieht in Wahrheit dem dritten Anlauf für einen funktionierenden Datentransferrahmen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten die rechtliche Grundlage, auf der Unternehmen ihre globalen Datenflüsse organisiert haben.

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  • SocGholish, Amadey, StealC: Angriff auf Cybercrime-Infrastruktur

    SocGholish, Amadey, StealC: Angriff auf Cybercrime-Infrastruktur

    Im Rahmen der fortlaufenden „Operation Endgame“ haben Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Kanada, Großbritannien und den USA gemeinsam mit dem US-Konzern Microsoft innerhalb weniger Wochen 326 Server abgeschaltet, 142 Domains gesperrt und kriminelle Krypto-Werte im Gegenwert von rund 41 Millionen Euro gesichert. Im Mittelpunkt standen drei Schadprogramm-Familien, die im Cybercrime-Untergrund seit Jahren als Standard-Werkzeuge gelten: SocGholish, Amadey und StealC.

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  • Sommer: Unsere Arbeitsweise bei Hitzewellen

    Sommer: Unsere Arbeitsweise bei Hitzewellen

    Wir passen in der Kanzlei unseren Alltag an die auch bei uns zunehmenden Hitzewellen an – nicht, weil wir „keine Lust“ haben, sondern weil wir unsere Arbeit ernst nehmen und wissen, wie sehr extreme Temperaturen Konzentration und Urteilsfähigkeit beeinträchtigen. Wer schon einmal versucht hat, bei über 30 Grad einen klaren Gedanken zu fassen, ahnt, was Studien aus Kognitionswissenschaft und Arbeitspsychologie längst belegen: Unser Gehirn arbeitet langsamer, wir sind gereizter, Fehler passieren leichter und das gerade bei komplexen Entscheidungen. Schon ab 27 Grad sind kognitive Beeinträchtigungen bemerkbar.

    Wir merken das hier in unserem Alltag leider gravierend – Mails, die von Mandanten in der Mittagshitze geschrieben werden, sind ständig unstrukturiert; Anrufe laufen viel unsortierter, als wir es sonst ohnehin schon gewohnt sind. Und die Vorstellung, gravierende Rechtsfälle „weil es jetzt sein muss“ bei über 30 Grad nachmittags nach einem anstrengenden Tag zu besprechen ist absurd, wird aber dennoch unreflektiert ständig angefragt (dabei gibt es ja Alternativen).

    Ein Teil meiner eigenen Berufsbiografie spielt da hinein: Ich habe im Studium viele Monate in Italien, vor allem auf Sizilien, verbracht. Dort gehört es zum Alltag, dass in der Mittagshitze schlicht nichts Wichtiges entschieden wird – eine Weisheit, die man in unseren Breitengraden vermisst, wo immer noch Mittags bei 30 Grad der Rasenmäher ausgepackt oder gejoggt wird. Allerdings ist dieses Leben kein mediterraner Luxus, sondern ein sehr pragmatisches Lebensmodell: Man steht früh auf, erledigt Anspruchsvolles am Morgen, zieht sich in den heißesten Stunden zurück und wird wieder aktiv, wenn es kühler wird. Dieses Modell funktioniert – und zwar seit Generationen … und wir sollten es schnell lernen, denn wir bekommen hier italienische Verhältnisse.

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  • Provision kassiert, Provision zurück: Widerrufsrecht beim Maklervertrag

    Provision kassiert, Provision zurück: Widerrufsrecht beim Maklervertrag

    Es ist der Albtraum jedes Immobilienmaklers: Das Haus ist verkauft, die Courtage ist überwiesen, die Akte gilt als geschlossen – und Monate später flattert ein anwaltliches Schreiben ins Haus, das die gesamte Vergütung zurückfordert. Genau das ist der Maklerin widerfahren, über deren Fall der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. März 2026 (I ZR 202/26) entschieden hat. Am Ende musste sie eine bereits vereinnahmte Provision von rund 8.800 Euro vollständig zurückzahlen – nicht etwa, weil sie schlecht gearbeitet hätte, sondern weil eine missglückte Stelle in ihrer E-Mail-Signatur den ganzen Vertrag zu Fall brachte.

    Die Entscheidung verdient Aufmerksamkeit, weil sie zwei scheinbar gegenläufige Botschaften sendet: Der BGH macht die Formanforderungen des § 656a BGB einerseits handhabbarer, als manche Instanzgerichte angenommen hatten – und lässt die konkrete Maklerin andererseits trotzdem leer ausgehen. Beides zusammen ergibt eine Linie, die für die maklerrechtliche Praxis weitreichender ist als der bescheidene Streitwert vermuten lässt.

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  • Berichterstattung: bewusst einseitig ist schon unwahr

    Wer in einer politischen Auseinandersetzung öffentlich an den Pranger gestellt wird, erlebt die Folgen meist ganz konkret: Geschäftsbeziehungen brechen weg, Kontakte frieren ein, ein über Jahre aufgebauter Ruf als Unternehmer und Kommunalpolitiker steht plötzlich im Raum als „extrem rechts“. Genau an dieser Stelle setzt das Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2026 (VI ZR 346/24) an – und zieht die Grenze zwischen zulässiger Zuspitzung und unzulässiger Verzerrung bei der Berichterstattung neu und sehr klar.

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  • Crimenetwork: Phönix aus dem Darknet

    Crimenetwork: Phönix aus dem Darknet


    Das Bundeskriminalamt vermeldet gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt einen weiteren Erfolg gegen die deutschsprachige Cybercrime-Szene: Die Neuauflage des illegalen Marktplatzes „Crimenetwork“ wurde abgeschaltet, der mutmaßliche Betreiber auf Mallorca von einer spanischen Spezialeinheit unter Europäischem Haftbefehl festgenommen. Was nach einer simplen Erfolgsmeldung klingt, erzählt bei genauerer Betrachtung eine komplexere Geschichte – über die Resilienz krimineller Märkte, die Grenzen klassischer Strafverfolgung im Netz und die wirtschaftliche Logik, die hinter solchen Plattformen steckt.

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  • Rechtsfragen des GPS-Jamming (Update)

    Rechtsfragen des GPS-Jamming (Update)

    GPS-Jamming und Spoofing sind Themen, die man leicht für technische Spielerei halten könnte – in meinem aktuellen juristischen Aufsatz (Ferner, AnwZert ITR 1/2026 Anm. 3) zeige ich aber, wie gefährlich diese Funkstörung für unsere Sicherheit sind und welche rechtlichen Fragen daran hängen. Ausgangspunkt meiner Überlegungen war ein allseits bekannter Vorfall: Das Flugzeug der EU‑Kommissionspräsidentin muss Ende 2025 mitten in Europa auf klassische Navigationsmethoden ausweichen, weil GPS offenbar gezielt gestört wird – ein Ereignis, das ich mit der dokumentierten Zunahme von Störungen im Ostseeraum verbinde und so als Symptom einer neuen Normalität hybrider Bedrohungen aufgreife.

    Doch inzwischen ist die Lage noch klarer: Eine im Juni 2026 veröffentlichte Studie hat erstmals nachgewiesen, dass die GPS-Störungen über Europa nicht allein von bodengebundenen Sendeanlagen in Kaliningrad oder Murmansk ausgehen, sondern von einer Konstellation russischer Frühwarnsatelliten in hochelliptischen Molnija-Umlaufbahnen. Was bislang Gegenstand vorsichtiger Verdachtsmomente war, ist damit technisch erhärtet: Russland betreibt eine raumgestützte GNSS-Interferenzquelle mit kontinentweiter Reichweite – ein qualitativer Sprung gegenüber allen bisher bekannten Störinfrastrukturen.

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  • Zahlungsmethoden bei illegalen Online-Käufen und Dienstleistungen 2026

    Zahlungsmethoden bei illegalen Online-Käufen und Dienstleistungen 2026

    Wer verstehen will, wie die digitale Schattenwirtschaft rund um Cybercrime funktioniert, muss dem Geld folgen. Nicht den Waren, nicht den Servern, nicht den Pseudonymen – dem Geld. Denn an der Frage, wie ein Käufer im Darknet seine Drogen, seine gestohlenen Zugangsdaten oder seine gefälschten Dokumente bezahlt, entscheidet sich, ob Strafverfolger eine Spur haben oder ins Leere ermitteln. Und genau hier hat sich in den vergangenen Jahren ein bemerkenswerter Wandel vollzogen, der weit über das klischeehafte Bild vom anonymen Bitcoin-Koffer hinausgeht.

    Die Zahlen sind eindeutig: Allein über Kryptowährungsadressen mit illegalem Hintergrund flossen 2025 mindestens 154 Milliarden US-Dollar – ein Anstieg von 162 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das ist kein Nischenphänomen mehr, sondern eine eigene Ökonomie mit eigenen Zahlungsdienstleistern, eigenen Wechselstuben und einer erstaunlichen Innovationsdynamik. Wer als Ermittler, Verteidiger oder Unternehmen mitreden will, sollte die Klaviatur kennen, auf der hier gespielt wird.

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