Wettbewerbsprozess, Wettbewerbsrecht & Werberecht
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht & Werberecht | Umweltbezogene Werbeaussagen | Kreativität | Beratung von Agenturen
Wettbewerbsrecht & Werberecht
Führung von Wettbewerbsprozessen und Beratung von Agenturen
Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht und Werberecht in der Region Aachen: Unsere Kanzlei steht Ihnen mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Wettbewerbsrecht zur Seite bei wettbewerbsrechtlichen Fragen von Werbeagenturen und im Wettbewerbsprozess. So beraten wir Werbeagenturen und sind mit den Herausforderungen und Nuancen der „grünen Werbung“ ebenso vertraut wie mit den rechtlichen Fragen rund um das kreative Arbeiten. Sie werden von der Abmahnung bis zum Abschluss der zweiten Instanz vollumfänglich vertreten und im gesamten Werberecht beraten.
Rechtsanwalt für Werberecht in Aachen – Fachanwalt für IT-Recht Ferner | Kontakt aufnehmen
- Wettbewerbsrecht und Werberecht
- Kreatives Recht für Werbeagenturen und Softwareentwickler wie Urheberrecht & Markenrecht sowie Arbeitsrecht
- Grüne Werbung: Rechtsfragen von Werbung mit Klimaschutz, Greenwashing und für grüne Technologien
- Lebensmittelrecht: Werberechtliche und strafrechtliche Fragen rund um den Vertrieb von neuartigen Lebensmitteln
- Digitale Werbung im Bereich IT und Telekommunikation
- Wettbewerbsstrafrecht, speziell Lebensmittelstrafrecht und strafbare Werbung
Das Werberecht ist ein spannendes juristisches Gebiet, in dem ich mich als Fachanwalt für IT-Recht auf Fragen digitaler Werbung, Umwelt sowie Rechtsfragen des kreativen Arbeitens konzentriere.
UWG
Werberecht ist Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht, auch Lauterkeitsrecht, geht es um das faire wirtschaftliche Verhalten von Marktteilnehmern untereinander. Es geht also um die „Spielregeln“, die jedes Unternehmen im Wettbewerb miteinander, im Ringen auf dem Markt, einhalten muss. Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Marktteilnehmer sowie der Verbraucher an einem authentischen Wettbewerb.
Der Wettbewerbsprozess hat dabei ganz eigene Spielregeln und Abläufe – unsere Beratung setzt dabei ganz früh an: Im Rahmen einer Erstberatung sichten wir den bisherigen Stand einer wettbewerbsrechtlichen Klage und besprechen uns mit Ihnen. Im Zuge dieser Ersteinschätzung erhalten Sie eine Einordnung über potenzielle Risiken und Optionen, sodass – trotz der kurzen Frist von 2 Wochen – in Ruhe überlegt werden kann, wie man mit der Klage umgeht. „Blinde Verteidigungsanzeigen“ im Wettbewerbsprozess gibt es mit uns nicht. Ein Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht weiß, dass blauäugig geführte Verfahren letztlich nur Geld kosten.
Lebensmittelrecht in Strafrecht und Werbung
Unsere Anwälte sind verteidigend sowie beratend tätig im gesamten Bereich des Lebensmittelrechts sowie Lebensmittelstrafrechts. So in Bereichen des Lebensmittelrechts, speziell im Bereich des Vertriebs von Novel Food und BTM-basierten-Lebensmitteln wie Hanftee oder Cannabidiol, speziell unter Berücksichtigung des deutschen Cannabisgesetzes.
Dabei bieten wir in unserer Kanzlei die Erfahrung im Umgang mit den Informations- und Kennzeichnungspflichten nach HCVO & LFGB sowie dem allgemeinen Lebensmittelwerberecht. Wir sind für Sie tätig in folgenden Bereichen:
- Einschätzung von lebensmittelrechtlichen Vorgaben, etwa in der HCVO und Nahrungsergänzungsmittelnim Rahmen einer Strafverteidigung (Einleitung zum Thema hier bei uns)
- Berücksichtigung auch zukünftiger Auswirkungen des Cannabisgesetzes bzw. Konsumcannabisgesetzes beim Vertrieb, Import und Export von Hanf-Produkten
- Umgang mit Bußgeldern und Straftaten im Lebensmittelrecht und der Health Claims Verordnung (HCVO) im Rahmen von Werbung, speziell bei Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
- Ordnungswidrigkeiten durch das Tabakrecht & TPD2
- Ordnungswidrigkeiten und Abmahnungen im Kontext des Kosmetikrechts
- Lebensmittelstrafrecht
- Vertretung von Gaststätten im Zusammenhang mit Bußgeldern nach Lebensmittelkontrollen
Im Lebensmittelstrafrecht finden sich strafrechtlich relevante Verbote in den §§ 58, 59 LFGB. Wir verteidigen Geschäftsführer von Restaurants, Hersteller und Importeure von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.
Werbung mit umweltbezogenen Aussagen und Greenwashing
Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Werbung und Greenwashing, mit Umweltaussagen betreffen vor allem irreführende und falsche Angaben. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, in ihrer Werbung ehrlich und transparent zu sein. Dies bedeutet nicht nur, dass sie falsche Behauptungen über die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte oder Dienstleistungen vermeiden sollten, sondern auch, dass sie sicherstellen sollten, dass ihre Behauptungen durch tatsächliche Leistungen und Praktiken untermauert werden. Einige der häufigsten rechtlichen Probleme in diesem Bereich sind:
- Irreführende Aussagen: Diese können absichtlich oder unabsichtlich gemacht werden. Sie treten auf, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung als umweltfreundlicher dargestellt wird, als es tatsächlich ist. Solche Aussagen können rechtliche Folgen haben, da sie als unlautere Geschäftspraktiken angesehen werden können.
- Ungeprüfte Behauptungen: Unternehmen machen häufig umweltbezogene Angaben, die nicht durch unabhängige oder anerkannte Tests belegt sind. Solche Behauptungen können Verbraucher irreführen und zu rechtlichen Problemen führen.
- Unvollständige Informationen: Dies ist der Fall, wenn Unternehmen wichtige Informationen auslassen, die das Gesamtbild der Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung beeinflussen könnten. Diese Praxis kann als Greenwashing angesehen werden und ist rechtlich riskant.
- Mangelnde Klarheit: Umweltaussagen müssen klar und verständlich sein. Die Verwendung von Fachjargon, unklaren Begriffen oder irreführenden Kennzeichnungen kann zu rechtlichen Problemen führen.
Diese rechtlichen Probleme können zu Sanktionen, Strafen, Rufschädigung und Rechtsstreitigkeiten führen. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie ihre Umweltaussagen sorgfältig prüfen und die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Werberecht vom Rechtsanwalt für Agenturen
Das Werberecht ist für Werbeagenturen von großer Bedeutung, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbemaßnahmen festlegt. Es dient dazu, den Schutz der Verbraucher vor unlauterer und irreführender Werbung zu gewährleisten und gleichzeitig den Wettbewerb zwischen Unternehmen fair zu gestalten. Hinzukommen die klassischen Fragen des kreativen Arbeitens.
Im Werberecht werden verschiedene Aspekte geregelt, wie zum Beispiel die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, die Pflichten von Werbetreibenden und Werbeagenturen, die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und die Verwendung von Testimonials und Empfehlungen. Auch die Haftung für unlautere oder irreführende Werbung wird im Werberecht geregelt.
Es ist daher wichtig, dass Werbeagenturen sich mit dem Werberecht auskennen – ebenso wie sie im Arbeitsrecht, Urheberrecht und Markenrecht gut angebunden sein sollten, um den Überblick zu behalten.
Aspekte des Werberechts
Umwelt
Werbung mit Bezug zur Umwelt ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor – aber nicht alles was man sagen kann, darf man auch sagen.
Greentech
Neue Unternehmen versuchen den Bedarf nach umweltverträglichen und nachhaltigen Produkten zu bedienen. Gesetze von gestern stehen dabei manchmal den Aussagen von Übermorgen im Weg.
IT & TK
Werbung für digitale Produkte und Telekommunikation hat über die letzten 20 Jahre eigene Spielregeln bekommen. Spielregeln, die wir beherrschen.
Tätigkeit im Wettbewerbsrecht und Werberecht
Rechtsanwalt Jens Ferner bietet als Fachanwalt für IT-Recht Erfahrung im gesamten digitalen Werberecht und Wettbewerbsrecht, insbesondere bei folgenden wettbewerbsrechtlichen Themen:
- Fragen der Werbung: Umgang mit werberechtlichen Vorschriften im Allgemeinen
- Kreatives Arbeiten: Arbeitsrecht, Urheberrechte und Markenrechte in der werberechtlichen Praxis
- Speziell Fragen der Werbung für neue Technologien und mit umweltbezogenen Aussagen
- Umweltbezogene Werbung, IT-/TK-Werbung und Lebensmittelrecht
- Abwehr und Minderung von Vertragsstrafen nach abgegebenen Unterlassungserklärungen
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen und speziell Kundendaten sowie Geschäftsmodellen bzw. Firmennamen
- Umgang mit Ordnungswidrigkeiten von Bundesbehörden sowie Abwehr von Unterlassungsansprüchen mit Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Blickfangwerbung
Blickfangwerbung ist ein wichtiges und wesentliches Element der Werbung - doch wo sind die Grenzen? In unserem Themenbereich zur Blickfangwerbung finden Sie Beiträge.
Preiswerbung
Preiswerbung liegt vor, wenn man mit durchgestrichenen Preisen oder Rabatten wirbt - wir haben eine Kategorie mit Informationen dazu.
HCVO und Werbung
Wie sieht es aus bei Werbung im Zusammenhang mit der Health Claims Verordnung? Wir bieten einige Informationen zum Einstieg in das Thema HCVO und Werbung, informieren Sie sich hier.
Unternehmenspersönlichkeitsrecht
Auch Unternehmen haben ein Persönlichkeitsrecht, das so genannte Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Dieses ist schwächer ausgestaltet als das individuell-Personale Persönlichkeitsrecht, aber bietet Abwehrmöglichkeiten gegen Angriffe auf Unternehmen. Informieren Sie sich hier.
Vertragsstrafe
Eine Vertragsstrafe kann im Wettbewerbsrecht vor allem bei einer Unterlassungserklärung verwirkt werden - und fällt oft viel höher aus, als ursprünglich gedacht. Dabei gibt es bei Vertragsstrafen allerdings erhebliches Verteidigungspotential, wie Sie in unserer Kategorie zur Vertragsstrafe nachlesen können.
Werbung mit Testergebnissen
Wenn Ihr Unternehmen oder Ihr Produkt in einem Test gut abgeschnitten hat, sind Sie darauf Stolz und wollen damit werben - keine Frage. Doch es gibt klare Regeln, wie die Werbung aussehen muss, lassen Sie es sich hier von uns erklären.
CE-Kennzeichen
Das CE-Kennzeichen ist bei dem Vertrieb von Produkten mitunter von herausragender Bedeutung, weswegen das Thema CE-Kennzeichen bei uns einen eigenen Bereich hat. Und zur Frage, was ein CE-Kennzeichen ist, finden Sie hier Hinweise.
Made in Germany
Immer noch steht "made in germany" für Qualität - doch nicht jeder darf damit werben. Hier finden Sie Informationen zur Werbung mit "made in Germany".
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Interessenverbände
Abmahnung durch Wettbewerbsverband: Bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht durch einen Interessenverband bzw. Wettbewerbsverband höre ich von Mandanten als erstes mit hoher Sicherheit eines: „Diese Abzocker!“. Doch genau darum geht es eben nicht, der Gesetzgeber hat sich vielmehr gerade bewusst dafür entschieden, diese Praxis zur Sicherung des Wettbewerbs einzurichten. Informationen dazu hier.
Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig in täuschender Weise mit Selbstverständlichkeiten zu werben: Derartiges ist jedenfalls dann eine unzulässige geschäftliche Handlung wenn die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks erfolgt, gesetzlich bestehende Rechte würden eine Besonderheit des Angebots darstellen. Informieren Sie sich hier!
Unterlassungserklärung nach Abmahnung
Eine Abmahnung geht regelmässig mit einer Unterlassungserklärung einher - doch ist diese ein erhebliches und wirtschaftlich ständig unterschätztes Risiko.
Wichtige Informationen zur Unterlassungserklärung bei uns:
Gezielte Behinderung von Mitbewerbern
Entsprechend dem UWG handelt im Wettbewerb derjenige unlauter, der Mitbewerber gezielt behindert. Insbesondere drei Fallgruppen sind bei der gezielten Behinderung von Mitbewerbern hervorzuheben:
- das Eindringen in fremde Kundenkreise (Details dazu sowie ergänzend),
- das unlautere Abwerben von Mitarbeitern (Details dazu),
- sowie eine Nachahmung.
Geschäftsführerhaftung im Wettbewerbsrecht?
Haftet der Geschäftsführer neben dem Unternehmen auf Unterlassung im Fall eines Wettbewerbsverstoßes? Es kommt drauf an: Sie finden dies hier bei uns erläutert.
Leistungsschutz
Das Wettbewerbsrecht bietet einen eigenen Anspruch auf Unterlassung bei der Nachahmung von Produkten – der eine geringe Anspruchshürde darstellt. Es bietet sich damit über eine Prüfung im Wettbewerbsrecht ein Unterlassungsanspruch gegen Nachahmer, der neben den drei „grossen“ Ansprüchen – Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht – existiert. Hier finden Sie Informationen zum UWG-Leistungsschutz.
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung
Wann ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht rechtsmissbräuchlich: Immer wieder wird diskutiert, ob eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist – gerade Laien fühlen sich schnell ungerecht behandelt und sehen verfrüht eine „klare Rechtsmissbräuchlichkeit“, dabei findet man immer wieder die gleichen Mythen, die fälschlicherweise pauschalisiert verbreitet werden. Hier finden Sie mehr Informationen dazu.
Aktuell im Werberecht
- Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Preiswerbung mit sogenannten 30-Tage-BestpreisenDas Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat mit Urteil vom 24. September 2024 eine Entscheidung getroffen, die die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der…
- UWG und Rücknahmepflicht alter ElektrogeräteDas Landgericht Köln (Az. 84 O 124/23) hat in seinem Urteil vom 23. Juli 2024 entschieden, dass ein Einzelhändler gesetzlich…
- Kündigungsbutton: Anforderungen an die Gestaltung des Kündigungsprozesses bei online abgeschlossenen VerträgenIn einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. 20 UKl 3/23 vom 23.05.2024) geht esum die Anforderungen an die Gestaltung des…
- EUGH: Pflanzliche Produkte dürfen wie tierische Vorbilder benannt seinDas Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-438/23 vom 4. Oktober 2024 befasst sich mit der Frage, ob…
- EUGH zur Verfolgung von DSGVO-Verstößen durch KonkurrentenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Urteil vom 4. Oktober 2024) festgestellt, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)…
- Wann ist eine Abmahnung als rechtsmissbräuchlich anzusehenDas Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt beschäftigte sich in der Entscheidung vom 10. Mai 2024 (Az. 6 W 41/24) mit der Frage,…