Schlagwort: pkw

PKW steht für Personenkraftwagen und ist eine Fahrzeugart, die zur Beförderung von Personen bestimmt ist. Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das von einem Verbrennungsmotor oder einem Elektromotor angetrieben wird. Personenkraftwagen werden in der Regel für den privaten Gebrauch oder für den Personentransport verwendet.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Einziehung im Strafverfahren (2026)

    Einziehung im Strafverfahren (2026)

    Die Einziehung im Strafverfahren ist inzwischen eine ganz erhebliche existenzielle Bedrohung für Angeklagte geworden – die auch bis heute unterschätzt wird! In manchen Strafverfahren kann die Vermögensabschöpfung in Form der Einziehung durch die Angeklagten belastender als die eigentliche Strafe wahrgenommen werden.

    Die Fachanwälte für Strafrecht in unserer, auf die Strafverteidigung spezialisierten, Kanzlei verteidigen Sie umfassend bei Einziehung im Strafverfahren. Auf unserer Webseite wird eine Vielzahl von Informationen zur Einziehung bzw. Vermögensabschöpfung im Strafverfahren angeboten. Wir beraten Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht und Verbraucher im Rahmen einer Strafverteidigung.

    Was Einziehung in der Praxis bedeutet – in Zahlen: Allein im Rahmen der Encrochat-Ermittlungen stellte das BKA im Jahr 2021 Vermögensarreste in Höhe von 168 Millionen Euro sowie weitere 28 Millionen Euro an gesicherten Vermögenswerten sicher – in einem einzigen, wenn auch außergewöhnlich großen Ermittlungskomplex. Das verdeutlicht: Wenn der Staat die Einziehungsmaschinerie in Gang setzt, denkt er in Dimensionen, die das Leben der Betroffenen vollständig verändern. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 526.000 Personen gerichtlich verurteilt – und in jedem dieser Verfahren war die Einziehung von Amts wegen zu prüfen, unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt hat oder nicht. Die meisten Angeklagten ahnen davon nichts, bis es zu spät ist. Gerade bei Taten mit Bezug zu Geld, geldwerten Mitteln oder Vermögenswerten offenbart sich seit der Reform der Einziehung vor einigen Jahren ein regelrechter Abgrund.

    Einziehung

    Rechtsanwalt für Vermögensabschöpfung, die sogenannte Einziehung

    Die Vermögensabschöpfung, die sogenannte Einziehung, ist in einem Strafverfahren immer unterschätzt und oft existenzbedrohend – auf unserer Webseite finden Sie dazu aus gutem Grund viele Informationen:

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  • Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel sind im modernen Strafprozess der Regelfall. Dazu zählen unter anderem Chatverläufe, Smartphone-Daten, Cloud-Logs und Fahrzeugdaten aus der „Blackbox“ von Pkws. Digitale Beweise entscheiden heute über den Ausgang von Strafverfahren im allgemeinen Strafrecht ebenso wie im Wirtschafts- und Cybercrime-Bereich. Im Folgenden zeige ich, was darunter zu verstehen ist, wie ihr Beweiswert im Strafprozess zu beurteilen ist und welche forensischen Mindeststandards aus Sicht der Strafverteidigung gelten müssen. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Arbeit mit digitalen Beweismitteln – von der IT-Forensik über Screenshots und E-Mails bis hin zur Car-Forensik und der seit 2026 anwendbaren E-Evidence-Verordnung der EU.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2

    Den Beitrag aktualisiere ich fortlaufend, zuletzt im Juni 2026.

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  • Software steuert das Auto, nicht den Vertrag: OLG Bamberg zieht Grenzen für Rückabwicklung von Tesla-Käufen

    Software steuert das Auto, nicht den Vertrag: OLG Bamberg zieht Grenzen für Rückabwicklung von Tesla-Käufen

    Mit Urteil vom 22.12.2025 (Az. 4 U 43/25 e) hat das Oberlandesgericht Bamberg eine zentrale Frage des modernisierten Kaufrechts beantwortet: Wer ein hochgradig softwaregesteuertes Elektrofahrzeug kauft, kann sich beim Versagen einzelner digitaler Funktionen nicht mehr ohne Weiteres aus dem gesamten Vertrag lösen. Das Gericht weist die Berufung eines Tesla-Käufers zurück, der sein Model 3 unter Berufung auf Mängel an Autopilot, Einparkhilfe und Scheibenwischerautomatik vollständig zurückgeben wollte.

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  • VG Düsseldorf zu Art. 32 DSGVO: Wann Transportverschlüsselung genügt

    VG Düsseldorf zu Art. 32 DSGVO: Wann Transportverschlüsselung genügt

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 2.4.2026, 29 K 7351/23) präzisiert die Anforderungen an ein „angemessenes Schutzniveau“ nach Art. 32 DSGVO bei der Übermittlung personenbezogener Daten per E‑Mail – und schärft zugleich die Pflichten der Aufsichtsbehörde bei verspäteter Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO.

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  • Steuerstrafrecht: Umsatzsteuerkarussell und Luxus PKW 2026

    Steuerstrafrecht: Umsatzsteuerkarussell und Luxus PKW 2026

    Aktuelle EPPO-Ermittlungen im Ermittlungsverfahren „Emily“ zeigen, wie anfällig der europäische Binnenmarkt für hochprofessionelle Umsatzsteuerkarusselle ist – und wie schnell aus scheinbar normalen Autogeschäften ein strafbares Organisationsdelikt mit existenzbedrohenden Einziehungsrisiken werden kann.

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  • Unterschlagung von PKW ohne Aneignungswille: Abgrenzung von Vertragsbruch und Straftat

    Unterschlagung von PKW ohne Aneignungswille: Abgrenzung von Vertragsbruch und Straftat

    Die Grenze zwischen vertragswidrigem Verhalten und strafbarer Unterschlagung ist mitunter fließend, wie eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG, 206 StRR 326/25) zeigt, in der es um die Frage ging, ob das bloße Nichtzurückgeben eines Mietwagens bereits den Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) erfüllt. Das Gericht sprach den Angeklagten frei – mit der Begründung, dass ein bloßer Entzug der Sache nicht ausreicht, wenn der notwendige Aneignungswille fehlt. Man findet hier Orientierungshilfe zu den notwendigen Fragen der Auslegung des Zueignungsbegriffs – mit klarem Rüffel, wie sorgfältig Gerichte zwischen zivilrechtlichen Pflichtverletzungen und strafrechtlicher Verantwortung unterscheiden müssen.

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  • Tötungsdelikt im Straßenverkehr durch Unfallflucht?

    Tötungsdelikt im Straßenverkehr durch Unfallflucht?

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. August 2025 (4 StR 476/24) eine grundsätzliche Frage des Straßenverkehrsstrafrechts entschieden: Kann ein Fahrer, der durch rücksichtsloses Fahren einen tödlichen Unfall verursacht und anschließend keine Hilfe leistet, sich nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern auch wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen strafbar machen?

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  • Cybersicherheit im Straßenverkehr 2025

    Cybersicherheit im Straßenverkehr 2025

    Vernetzte Fahrzeuge, Over-the-Air-Updates und künstliche Intelligenz in Assistenzsystemen bieten zwar enorme Vorteile, bringen aber laut einem aktuellen Bericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Cybersicherheit im Straßenverkehr auch neue Risiken mit sich. Dabei wird die Komplexität der Bedrohungslage deutlich und es werden die notwendigen Maßnahmen aufgezeigt, um die Sicherheit zu gewährleisten.

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  • Verteidigung bei Tötungsdelikten

    Verteidigung bei Tötungsdelikten

    Wenn ein Tötungsdelikt vorgeworfen wird, steht die gesamte soziale und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel – dabei gibt es eine Vielzahl von Szenarien, in denen auch normale Menschen in Ihrem Alltag plötzlich mit der Verantwortlichkeit für den Tod eines Menschen konfrontiert sein können.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Haft: Wenn das Beschleunigungsgebot den Haftbefehl sprengt

    Haft: Wenn das Beschleunigungsgebot den Haftbefehl sprengt

    Zwei Oberlandesgerichte zur Grenze langer Untersuchungshaft: Die Untersuchungshaft ist im deutschen Strafprozessrecht als Ausnahmezustand konzipiert. Sie greift tief in das Grundrecht auf Freiheit der Person ein und darf nur so lange andauern, wie es die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung gebieten.

    Zwei jüngere Entscheidungen des OLG Hamm (2 Ws 18/25) und des OLG Düsseldorf (III-2 Ws 306/25) zeigen eindrücklich, dass selbst bei schwersten Tatvorwürfen und hoher Straferwartung die Justiz nicht beliebig Zeit verstreichen lassen darf. Beide Senate machten unmissverständlich klar: Überschreitungen der Grenzen des § 121 StPO oder des verfassungsrechtlich verankerten Beschleunigungsgebots führen zur Aufhebung des Haftbefehls – und damit zur Freilassung des Beschuldigten bzw. Angeklagten.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Keine isolierte Anfechtung der MPU-Anordnung: VG Würzburg bekräftigt Grenzen des Rechtsschutzes im Fahrerlaubnisrecht

    Keine isolierte Anfechtung der MPU-Anordnung: VG Würzburg bekräftigt Grenzen des Rechtsschutzes im Fahrerlaubnisrecht

    Mit Beschluss vom 6. März 2025 (Az. W 6 E 25.283) hat das Verwaltungsgericht Würzburg klargestellt, dass die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) grundsätzlich nicht isoliert mit einstweiligem Rechtsschutz angegriffen werden kann. Der Fall betraf eine Fahrerlaubnisinhaberin, die nach einem verwirrten Verhalten bei einem Unfall und einer bekannten psychiatrischen Erkrankung ein ärztliches Gutachten vorlegte. Die Behörde hielt dennoch an der MPU-Anordnung fest. Das Gericht lehnte den Antrag ab – und formulierte zugleich eine klare Absage an die Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten im Vorfeld eines Entziehungsbescheids.

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  • Psychische Beihilfe: BGH zum Maßstab strafbarer Beteiligung bei bandenmäßigem Diebstahl

    Psychische Beihilfe: BGH zum Maßstab strafbarer Beteiligung bei bandenmäßigem Diebstahl

    In seinem Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 6 StR 526/24) hebt der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Schwerin auf, das den Angeklagten wegen Beihilfe zu einem besonders schweren Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt hatte. Der Fall offenbart grundsätzliche Schwächen in der juristischen Behandlung von Tatbeteiligung am Rande organisierter Kriminalität – insbesondere, wenn sich das Gericht auf eine rein psychische Unterstützungshandlung beruft, ohne diese konkret zu erfassen oder nachvollziehbar zu belegen.

    Die Entscheidung des 6. Strafsenats ist ein klares Plädoyer für methodische Genauigkeit bei der Feststellung und Subsumtion psychischer Beihilfehandlungen. Sie grenzt das legitime Feld tatrichterlicher Überzeugungsbildung gegenüber bloßer Spekulation ab – und erinnert daran, dass gerade in komplexen Gruppenkonstellationen die individuelle Beteiligung sauber und differenziert nachgewiesen werden muss.

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  • Haftung des Arbeitnehmers bei unsachgemäßer Nutzung eines Dienstwagens

    Haftung des Arbeitnehmers bei unsachgemäßer Nutzung eines Dienstwagens

    Mit Urteil vom 14. Januar 2025 (Az. 7 SLa 175/24) hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden, dass ein Arbeitnehmer für übermäßige Verschmutzungen und Beschädigungen am Innenraum eines ihm überlassenen Firmenwagens haftet – auch dann, wenn es sich um die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt.

    Die Entscheidung präzisiert die Grenzen des arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellten Eigentums, legt die Voraussetzungen einer arbeitnehmerseitigen Pflichtverletzung nach § 241 Abs. 2 BGB aus und grenzt zugleich die sogenannte beschränkte Arbeitnehmerhaftung dogmatisch sauber von Fällen rein privater Nutzung ab.

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  • Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter – Oberlandesgericht Hamm verschärft die Konsequenzen

    Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter – Oberlandesgericht Hamm verschärft die Konsequenzen

    Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 08. Januar 2025, Az. 1 ORs 70/24) hatte sich mit einer rechtlich brisanten Frage zu befassen: Welche Konsequenzen drohen einem Fahrer, der unter erheblichem Alkoholeinfluss einen E-Scooter benutzt?

    Während das Amtsgericht Hamm zunächst nur eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von vier Monaten verhängt hatte, verlangte die Staatsanwaltschaft eine härtere Sanktion – nämlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das OLG Hamm folgte dieser Argumentation und stellte klar, dass die gesetzliche Vermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auch für E-Scooter-Fahrer gilt, wenn eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vorliegt.

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  • OLG München schafft Klarheit zur WhatsApp-Kommunikation im Vertragsrecht

    OLG München schafft Klarheit zur WhatsApp-Kommunikation im Vertragsrecht

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 11. November 2024 (Az.: 19 U 200/24 e) beleuchtet in bemerkenswerter Weise die Rolle von Emojis und WhatsApp-Nachrichten im Vertragsrecht. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und wie mittels Emojis ausgedrückte Aussagen rechtlich zu interpretieren sind, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsbindungswillen.

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