Das Landgericht Köln (Az. 84 O 124/23) hat in seinem Urteil vom 23. Juli 2024 entschieden, dass ein Einzelhändler gesetzlich verpflichtet ist, alte Elektrogeräte unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltlich zurückzunehmen. Das Gericht befasste sich mit der Rücknahmepflicht nach dem ElektroG und der Frage, ob die Weigerung eines Einzelhändlers, Elektrogeräte anzunehmen, gegen diese gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Sachverhalt…WeiterlesenUWG und Rücknahmepflicht alter Elektrogeräte
Schlagwort: Unterlassungserklärung
Eine Unterlassungserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, das von einer Person oder einem Unternehmen abgegeben wird, die oder das wegen einer Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten abgemahnt wurde. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, das Verhalten, das zur Abmahnung geführt hat, in Zukunft zu unterlassen.
Die Unterlassungserklärung ist ein wichtiges Instrument im Urheber- und gewerblichen Rechtsschutz, da sie es dem Rechteinhaber ermöglicht, schnell und effektiv gegen Rechtsverletzungen vorzugehen und weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Gibt der Abgemahnte die Unterlassungserklärung nicht ab oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erheben.
Zu beachten ist, dass eine Unterlassungserklärung in der Regel mit einem Schuldeingeständnis und der Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz verbunden ist. Eine Unterlassungserklärung sollte daher nur mit anwaltlicher Beratung abgegeben werden. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann bei der Erstellung und Prüfung von Unterlassungserklärungen im digitalen Umfeld helfen und den Abgemahnten bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 27. Juni 2024 befasst sich mit einem wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Dentalhandelsgesellschaften, die im Bereich des Handels mit im Ausland gefertigtem Zahnersatz tätig sind. Die Parteien standen in direkter Konkurrenz zueinander, und es ging insbesondere um die Einhaltung einer Unterlassungsverpflichtung, die im Rahmen einer vorherigen Auseinandersetzung vereinbart worden…WeiterlesenVerwirkung von Vertragsstrafe nach Unterlassungserklärung
Unberechtigte Abmhnung: Am 29. Mai 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem bedeutenden Fall über die unberechtigte Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht (I ZR 145/23). Diese Entscheidung wirft wesentliche rechtliche Fragestellungen auf, die sowohl für Markeninhaber als auch für Unternehmen von Interesse sind, die möglicherweise zu Unrecht abgemahnt wurden.WeiterlesenAbmahnung: Unberechtigte Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht
Das Landgericht Köln hatte in seinem Urteil (4 S 11/20) über die Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe zu entscheiden. Die Verwirkung eines solchen Anspruchs ist ein bedeutendes Thema im Wirtschaftsrecht, da sie die Durchsetzbarkeit von Vertragsstrafen beeinflusst und somit wesentliche Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse haben kann.WeiterlesenDie Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Beschluss (Az. 4 W 22/23) vom 6. Februar 2024 über wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und die damit verbundenen Verfahrenskosten entschieden. Der Fall betrifft insbesondere die Frage, inwieweit ein Unternehmen bei einem Verstoß gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten durch eine nicht strafbewehrte Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr ausschließen kann und welche Kostenregelungen dabei…WeiterlesenWettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche bei Verstoß gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten von Kleinbetrieb
Das Landgericht Köln verhandelte in seinem Urteil (14 O 244/20) vom 24. Mai 2022 den Fall einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing. Dabei ging es um das Computerspiel „Dying Light“, welches unberechtigt über einen Internetanschluss zum Download angeboten wurde. Hinweis: Diese Entscheidung habe ich besprochen in jurisPR-ITR 21/2023 Anm. 6WeiterlesenUrheberrechtsverletzung durch Filesharing
In der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. März 2024, Aktenzeichen I ZR 83/23, stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Durchsetzung einer Vertragsstrafe aus einer Unterlassungsvereinbarung, die aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung zustande kam, selbst als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. Dieser Fall bietet eine signifikante Erörterung darüber, wie mit Unterlassungsvereinbarungen umzugehen ist, die unter zweifelhaften…WeiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnungen und deren Folgen für Unterlassungsvereinbarungen
Ein Fall beim Oberlandesgericht Düsseldorf (2 U 99/22) betrifft Fragen im Umgang mit der Unterlassungsklärung: Die Klägerin, eine italienische S.p.A., machte Ansprüche auf Vertragsstrafe gegen die Beklagte geltend, basierend auf einer Unterlassungserklärung im Kontext zweier Europäischer Patente. Die Unterlassungserklärung war von der Beklagten abgegeben worden, nachdem sie abgemahnt worden war, weil sie ein Türschließscharnier angeboten…WeiterlesenOLG Düsseldorf entscheidet über AGB-rechtliche Einordnung einer Vertragsstrafeklausel
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seinem Urteil vom 22. Februar 2024 (Aktenzeichen: 16 U 168/22) wichtige Leitlinien zur Reichweite der Meinungsfreiheit und zur Interpretation von Unterlassungsverpflichtungen aufgezeigt. In diesem Fall ging es um die Frage, inwieweit ein Individuum für die Wiederholung einer bereits veröffentlichten Äußerung haftet und wie weit die Verpflichtungen zur…WeiterlesenUnterlassungserklärung und die Grenzen der Meinungsfreiheit
In einer interessanten Entscheidung des Landgerichts Berlin (15 O 464/23) wurde ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch im Kontext sozialer Medien behandelt. Das Gericht musste die Frage klären, inwieweit die Mutter für das urheberrechtswidrige Posten ihrer Tochter auf Instagram haftet.WeiterlesenStörerhaftung und Urheberrecht in den sozialen Medien
Ende des Google Cache
Zu Beginn des Jahres 2024 wurde – ebenso überraschend wie leise – der Google Cache eingestellt. Der Google Cache ist eine Funktion von Google zur Speicherung von Kopien von Webseiten. Wenn Google eine Webseite durchsuchte (indexierte), speicherte es eine Momentaufnahme der Seite in seinem Cache. Webmaster konnten dies durch die Verwendung des Meta-Tags „noarchive“ verhindern.…WeiterlesenEnde des Google Cache
Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken: Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch…WeiterlesenAbmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)
Ein Unterlassungstitel verpflichtet den Schuldner, etwaige titelwidrige Cache-Inhalte zu löschen bzw. auf Dritte entsprechend einzuwirken, um sicherzustellen, dass die zu unterlassenden Äußerungen auch über gängige Internetsuchmaschinen – auch im Wege der Cache-Speicherung – nicht mehr erreichbar bzw. abrufbar sind (so OLG München, 29 W 1697/21). Diese im Bereich von Unterlassungstiteln zu bestimmten Internetinhalten bestehende Verpflichtung,…WeiterlesenOrdnungsgeldes wegen mangelnder Löschung irreführender Aussagen aus Cache eines Internet-Auftritts
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 U 68/23, hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betont, dass sich ein in einer Abschlusserklärung enthaltener Verzicht auf die Rechte aus §§ 926, 927 ZPO regelmäßig nicht auf die Geltendmachung veränderter Umstände erstreckt, die auf einer Gesetzesänderung oder einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhen.WeiterlesenVerzicht auf prozessuale Rechte in Abschlusserklärung hindert nicht Einwendungen bei veränderter Rechtslage
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 U 225/22, hat unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung klargestellt, dass es im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung nach Abmahnung nicht Sache des Abmahnenden ist, darüber zu spekulieren, inwieweit der Verletzer durch eine vom Entwurf abweichende Unterwerfungserklärung seine Unterlassungsverpflichtung – stillschweigend und insoweit möglicherweise gewissermaßen „trickreich“ – abweichend von den üblichen Gepflogenheiten…WeiterlesenAufklärungspflicht zur Auslegung der Unterlassungserklärung