Wirtschaftsspionage bezeichnet den Prozess, bei dem vertrauliche Informationen, Technologien oder Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens oder einer Organisation illegal erlangt werden. Dies kann durch Hacking, Bestechung von Mitarbeitern, Unterwanderung oder andere unethische Methoden geschehen. Die Wirtschaftsspionage zielt darauf ab, einem Konkurrenten oder einem fremden Staat wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Doch was bedeutet das in der Praxis für…WeiterlesenWirtschaftsspionage
Schlagwort: Datenhehlerei
Rechtsanwalt für Datenhehlerei: Datenhehlerei ist ein Straftatbestand, der im Strafgesetzbuch (StGB) in § 202d geregelt ist. Es handelt sich um den Handel mit gestohlenen oder sonst rechtswidrig erlangten Daten. Der Straftatbestand umfasst auch die Weitergabe, das Veröffentlichen sowie das Sichverschaffen der Kenntnis solcher Daten, wenn dies in der Absicht geschieht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.
Datenhehlerei wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, etwa wenn die Täter bandenmäßig handeln, kann die Strafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betragen.
Die Datenhehlerei steht in engem Zusammenhang mit anderen Straftatbeständen, insbesondere dem Ausspähen von Daten nach § 202a StGB und dem Computerbetrug nach § 263a StGB. Wer gestohlene oder sonst rechtswidrig erlangte Daten an Dritte weitergibt oder verkauft, kann sich neben der Datenhehlerei auch wegen Beihilfe zu diesen Delikten strafbar machen.
Im Zusammenhang mit Datenhehlerei können auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, z.B. auf Schadensersatz oder Unterlassung. Opfer von Datenhehlerei sollten sich daher nicht nur an die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch an einen Rechtsanwalt wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
Dass die Sicherung des Zugangs durch ein Passwort als Zugangssicherung ausreicht, hat das Landgericht Aachen, 60 Qs 16/23, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festgestellt. Die Entscheidung macht deutlich, wo derzeit eklatante Probleme im IT-Sicherheitsrecht in Deutschland liegen und wird hier kurz vorgestellt. Kurze Anmerkung: Ich nehme hier die Entscheidung unkommentiert, nur in Teilen…WeiterlesenSicherung des Zugangs mittels Passwort reicht als Zugangssicherung im Sinne des §202a StGB
Das Amtsgericht Jülich, 17 Cs-230 Js 99/21-55/23, hat den Erlass eines Strafbefehls abgelehnt, der beantragt wurde, nachdem jemand durch Dekompilierung ein Passwort im Klartext erhalten haben soll, mit dem dann Zugriff auf einen Datenbankserver möglich war. Die Entscheidung stelle ich hier im Wesentlichen ein, ohne gesonderte Kommentierung, da ich sie im Juris Praxisreport Strafrecht kommentieren…WeiterlesenErlangen von Passwort kein Ausspähen von Daten (AG Jülich)
In einer älteren Entscheidung hat sich das OLG Stuttgart (2 U 30/18) zu den Voraussetzungen der Datenhehlerei nach § 202d StGB und des Verrats von Geschäftsgeheimnissen (damals noch § 17 UWG) – einschließlich des Verhältnisses der Tatbestände zueinander – geäußert. Die Entscheidung dürfte auch heute noch mit Blick auf das GeschGehG von Bedeutung sein. Zugleich…WeiterlesenVerhältnis von Datenhehlerei zu Verrat von Geschäftsgeheimnissen
Bereits im März 2022 hatte das BVerfG im Rahmen einer erfolglosen Verfassungsbeschwerde über § 202d StGB (Datenhehlerei) zu entscheiden.WeiterlesenErfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen § 202d StGB (Datenhehlerei)
Dass der Einsatz von Ransomware strafbar ist, dürfte wenig überraschen – die Verschlüsselung von Daten zur Abpressung von Geld etwa wird datenstrafrechtlich nach nationalem Recht im Bereich des §303a I StGB liegen (Tatmodalität unterdrücken oder letztlich unbrauchbarmachen) und für den Hintermann bei Ransomware-as-a-Service wird im Zweifel wenigstens der §202d I StGB vorliegen (was bisher zu…WeiterlesenStrafbarkeit von Ransomware
Es gab wohl ein Datenleck bei Twitch, wie u.a. Heise berichtet – dabei wurden massenhaft Daten abgegriffen. Inzwsichen scheint Twitch den Vorfall bestätigt zu haben, wobei ein (bisher) anonymer Hacker behauptet, er habe den gesamten Quellcode von Twitch und die Auszahlungsdaten der Nutzer zugänglich gemacht. Die Angelegenheit könnte insgesamt für einige Nutzer äußerst unschön werden.WeiterlesenTwitch-Leaks: Steuerstrafrechtliche Folgen?
Das BKA hat heute bekannt gegeben, dass man (weiter) gegen die German Refund Crew ermittelt: So wurden heute wohl sieben Objekte in vier Bundesländern durchsucht. Vorgeworfen werden unter anderem banden- und gewerbsmäßiger Computerbetrug und Datenhehlerei. Hintergrund ist ein so genannter Refund Betrug in grossem Ausmaß: Beim Refund-Betrug geht es regelmäßig um eine Variante des Computerbetrugs, bei der…WeiterlesenErmittlungsverfahren gegen „German Refund Crew“
Eine Hausdurchsuchung beim Verdächtigen findet regelmäßig Ihre Rechtsgrundlage in §102 StPO, der da lautet: Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch…WeiterlesenRechtsgrundlage der Hausdurchsuchung
Im Fall des massenhaften Leaks von Daten, der Anfang 2019 gelaufen ist, wurde nun Anklage erhoben, wie die Zeit berichtet. Der Fall dürfte aber wenig spektakulär werden: Laut Bericht wurde die Anklage beim Jugendschöffengericht (des Amtsgerichts Alsfeld) erhoben. Dies u.a. wegen des Verdachts des Ausspähens und der Veränderung von Daten, der Vorbereitung des Ausspähens von…WeiterlesenAnklage im Fall massenhaften Datenleaks
Das OLG Stuttgart (2 U 30/18) konnte sich zur Strafbarkeit wegen Datenhehlerei (§202d StGB) äussern: Der §202d StGB ist erst seit Dezember 2015 in Kraft und schützt ausweislich der Begründung im Gesetzentwurf „das formelle Datengeheimnis vor einer Fortsetzung und Vertiefung seiner durch die Vortat erfolgten Verletzung“. Mit dem Wortlaut des § 202d StGB wird bestraft,…WeiterlesenOLG Stuttgart: Strafbarkeit von Datenhehlerei, §202d StGB
Titel: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Achtung: Enthält auch den neuen Tatbestand der Datenhehlerei!) Status: Beschlossen im Bundestag am 16.10.2015, Verkündung im Gesetzblatt am 17.12.2015 und in Kraft getreten am 18.12.2015 Beratungsverlauf Unter der Drucksache 17/14362 wurde im Jahr 2013 ein Gesetzentwurf vorgestellt, der sich aber Erledigt hat wegen des Ablaufs…WeiterlesenStrafbarkeit der Datenhehlerei und Einführung der Vorratsdatenspeicherung (2015)
Das Bundeskriminalamt hat das „Lagebild Cybercrime 2015“ veröffentlicht. Dabei entwickelt sich der sich seit Jahren abzeichnende Trend hinsichtlich Täterstrukturen und Angriffszielen weiter ab, aus meiner Sicht droht hier ein zunehmendes eskalierendes Problem.WeiterlesenCybercrime Bundeslagebild 2015
Am 16. Oktober 2015 hat der Bundestag das „Gesetz zu Vorratsdatenspeicherung und Datenhehlerei“ durchgewunken und damit auch die Einführung des neuen §202d StGB beschlossen (Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 17.12.2015, Inkrafttreten am 18.12.2015). Da ich hierzu auf jeden Fall noch den ein oder anderen Beitrag schreiben werde, übernehme ich an dieser Stelle schon einmal den…WeiterlesenNeuer Straftatbestand der Datenhehlerei – §202d StGB
Das Bundesjustizministerium hat mitgeteilt, dass man im Zuge der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung auch den Straftatbestand der „Datenhehlerei“ einführen möchte. In diesem Zusammenhang gab es bereits erste sehr kritische Beiträge, wobei allerdings schon vielfach von dem wohl falschen Gesetzesentwurf ausgegangen wurde. Dabei hatte sich der Gesetzgeber zumindest mit seinem ersten Entwurf ohnehin ein ganz anderes Ziel…WeiterlesenGesetzentwurf zur Strafbarkeit der Datenhehlerei – der missverstandene Entwurf