In einer älteren Entscheidung hat sich das OLG Stuttgart (2 U 30/18) zu den Voraussetzungen der Datenhehlerei nach § 202d StGB und des Verrats von Geschäftsgeheimnissen (damals noch § 17 UWG) – einschließlich des Verhältnisses der Tatbestände zueinander – geäußert. Die Entscheidung dürfte auch heute noch mit Blick auf das GeschGehG von Bedeutung sein. Zugleich…WeiterlesenVerhältnis von Datenhehlerei zu Verrat von Geschäftsgeheimnissen
Schlagwort: Datenhehlerei
Rechtsanwalt für Datenhehlerei: Datenhehlerei ist ein Straftatbestand, der im Strafgesetzbuch (StGB) in § 202d geregelt ist. Es handelt sich um den Handel mit gestohlenen oder sonst rechtswidrig erlangten Daten. Der Straftatbestand umfasst auch die Weitergabe, das Veröffentlichen sowie das Sichverschaffen der Kenntnis solcher Daten, wenn dies in der Absicht geschieht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.
Datenhehlerei wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, etwa wenn die Täter bandenmäßig handeln, kann die Strafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betragen.
Die Datenhehlerei steht in engem Zusammenhang mit anderen Straftatbeständen, insbesondere dem Ausspähen von Daten nach § 202a StGB und dem Computerbetrug nach § 263a StGB. Wer gestohlene oder sonst rechtswidrig erlangte Daten an Dritte weitergibt oder verkauft, kann sich neben der Datenhehlerei auch wegen Beihilfe zu diesen Delikten strafbar machen.
Im Zusammenhang mit Datenhehlerei können auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, z.B. auf Schadensersatz oder Unterlassung. Opfer von Datenhehlerei sollten sich daher nicht nur an die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch an einen Rechtsanwalt wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
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Bereits im März 2022 hatte das BVerfG im Rahmen einer erfolglosen Verfassungsbeschwerde über § 202d StGB (Datenhehlerei) zu entscheiden.WeiterlesenErfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen § 202d StGB (Datenhehlerei)
Es gab wohl ein Datenleck bei Twitch, wie u.a. Heise berichtet – dabei wurden massenhaft Daten abgegriffen. Inzwsichen scheint Twitch den Vorfall bestätigt zu haben, wobei ein (bisher) anonymer Hacker behauptet, er habe den gesamten Quellcode von Twitch und die Auszahlungsdaten der Nutzer zugänglich gemacht. Die Angelegenheit könnte insgesamt für einige Nutzer äußerst unschön werden.WeiterlesenTwitch-Leaks: Steuerstrafrechtliche Folgen?
Das BKA hat heute bekannt gegeben, dass man (weiter) gegen die German Refund Crew ermittelt: So wurden heute wohl sieben Objekte in vier Bundesländern durchsucht. Vorgeworfen werden unter anderem banden- und gewerbsmäßiger Computerbetrug und Datenhehlerei. Hintergrund ist ein so genannter Refund Betrug in grossem Ausmaß: Beim Refund-Betrug geht es regelmäßig um eine Variante des Computerbetrugs, bei der…WeiterlesenErmittlungsverfahren gegen „German Refund Crew“
Eine Hausdurchsuchung beim Verdächtigen findet regelmäßig Ihre Rechtsgrundlage in §102 StPO, der da lautet: Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch…WeiterlesenRechtsgrundlage der Hausdurchsuchung
Im Fall des massenhaften Leaks von Daten, der Anfang 2019 gelaufen ist, wurde nun Anklage erhoben, wie die Zeit berichtet. Der Fall dürfte aber wenig spektakulär werden: Laut Bericht wurde die Anklage beim Jugendschöffengericht (des Amtsgerichts Alsfeld) erhoben. Dies u.a. wegen des Verdachts des Ausspähens und der Veränderung von Daten, der Vorbereitung des Ausspähens von…WeiterlesenAnklage im Fall massenhaften Datenleaks
Das OLG Stuttgart (2 U 30/18) konnte sich zur Strafbarkeit wegen Datenhehlerei (§202d StGB) äussern: Der §202d StGB ist erst seit Dezember 2015 in Kraft und schützt ausweislich der Begründung im Gesetzentwurf „das formelle Datengeheimnis vor einer Fortsetzung und Vertiefung seiner durch die Vortat erfolgten Verletzung“. Mit dem Wortlaut des § 202d StGB wird bestraft,…WeiterlesenOLG Stuttgart: Strafbarkeit von Datenhehlerei, §202d StGB
Titel: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Achtung: Enthält auch den neuen Tatbestand der Datenhehlerei!) Status: Beschlossen im Bundestag am 16.10.2015, Verkündung im Gesetzblatt am 17.12.2015 und in Kraft getreten am 18.12.2015 Beratungsverlauf Unter der Drucksache 17/14362 wurde im Jahr 2013 ein Gesetzentwurf vorgestellt, der sich aber Erledigt hat wegen des Ablaufs…WeiterlesenStrafbarkeit der Datenhehlerei und Einführung der Vorratsdatenspeicherung (2015)
Das Bundeskriminalamt hat das „Lagebild Cybercrime 2015“ veröffentlicht. Dabei entwickelt sich der sich seit Jahren abzeichnende Trend hinsichtlich Täterstrukturen und Angriffszielen weiter ab, aus meiner Sicht droht hier ein zunehmendes eskalierendes Problem.WeiterlesenCybercrime Bundeslagebild 2015
Am 16. Oktober 2015 hat der Bundestag das „Gesetz zu Vorratsdatenspeicherung und Datenhehlerei“ durchgewunken und damit auch die Einführung des neuen §202d StGB beschlossen (Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 17.12.2015, Inkrafttreten am 18.12.2015). Da ich hierzu auf jeden Fall noch den ein oder anderen Beitrag schreiben werde, übernehme ich an dieser Stelle schon einmal den…WeiterlesenNeuer Straftatbestand der Datenhehlerei – §202d StGB
Das Bundesjustizministerium hat mitgeteilt, dass man im Zuge der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung auch den Straftatbestand der „Datenhehlerei“ einführen möchte. In diesem Zusammenhang gab es bereits erste sehr kritische Beiträge, wobei allerdings schon vielfach von dem wohl falschen Gesetzesentwurf ausgegangen wurde. Dabei hatte sich der Gesetzgeber zumindest mit seinem ersten Entwurf ohnehin ein ganz anderes Ziel…WeiterlesenGesetzentwurf zur Strafbarkeit der Datenhehlerei – der missverstandene Entwurf
Beim Bundestag (Drucksache 17/14362) liegt ein Gesetzentwurf des Bundesrats, der in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen wird – gleichwohl sind die Chancen gut, dass der Entwurf auch nach der Wahl, gleich welchen Ausgang sie nimmt, noch Berücksichtigung findet. Ein Grund, einen Blick darauf zu werfen.WeiterlesenGesetzentwurf zur Datenhehlerei: Verschärfung des IT-Strafrechts – und legalisierung des Ankaufs von Steuer-CDs
Einige Bürger in NRW haben auf sich Aufmerksam gemacht mit einer Strafanzeige gegen den NRW-Finanzminister. Es geht um den Erwerb der so genannten „Steuer-CDs“ und die Vermutung, dass hierbei Straftatbestände verwirklicht worden sein könnten, da hier eine Form von illegalem Datenhandel vorliegen könnte. Ausweislich der veröffentlichten Strafanzeige geht es den Anzeigenstellern vor allem um die…WeiterlesenWas ist dran: Strafanzeige gegen den NRW-Finanzminister in Sachen Steuer-CD