Datenschutzstrafrecht
Rechtsanwalt für Datenschutzstrafrecht
Als Fachanwalt für IT-Recht ist Jens Ferner ihr Rechtsanwalt für Datenschutzstrafrecht im Raum Aachen und bietet umfassende rechtliche Beratung im Datenschutzstrafrecht und zu IT-Sicherheit. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist zudem Fachanwalt für IT-Recht.
Unsere auf Strafverteidigung und IT-Recht fokussierte Kanzlei bietet einen Schwerpunkt in streitigen und strafrechtlich relevanten Fragen im Datenschutzstrafrecht und im DSGVO-Bußgeld, wo empfindliche Sanktionen für Unternehmen und Geschäftsführer drohen können. Bei uns profitieren Sie von fachlicher Expertise und umfassender strafprozessualer Erfahrung, sodass wir nahtlos mit Ihren datenschutzrechtlichen Beratern zusammenarbeiten können.
Rechtsanwalt für Datenschutzstrafrecht in Aachen | itrecht@ferner-alsdorf.de
- Datenschutzstrafrecht
- Beratung nach einem Data Breach, insbesondere zu Meldepflichten und rechtlich notwendiger Kommunikation, auch mit der Aufsichtsbehörde
- Beratung im Datenschutzrecht im technologischen Bereich
- IT-Sicherheit: Umfassende Beratung von Unternehmen und Softwareentwicklern zur Cybersecurity. Infos zur IT-Sicherheit.
- Verteidigung gegen DSGVO-Bußgeld und im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht und Technologie-/IT-Recht samt angrenzendem Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht.
- Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt für Datenschutzstrafrecht
Was ist das Datenschutzstrafrecht?
Rechtsanwalt für Datenschutzstrafrecht in Aachen plus DSGVO-Bußgeld: Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Strafrecht. Damit ist er hochqualifizierter Ansprechpartner für Unternehmen bei Fragen im Datenschutzstrafrecht + IT-Sicherheit, Cybercrime.
Das Datenschutzrecht und das Strafrecht sind zwei unabhängige Rechtsgebiete, die jedoch in einigen Bereichen zusammenwirken. So kann Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht Jens Ferner weiterhelfen in folgenden Bereichen, die typisch im Datenschutzstrafrecht sind:
- Straftaten im Bereich des Datenschutzes: Das Datenschutzrecht enthält zahlreiche Vorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten. Wer diese Vorschriften verletzt, kann strafrechtlich belangt werden. Beispiele für Straftaten im Bereich des Datenschutzes sind der Diebstahl von personenbezogenen Daten, die rechtswidrige Verarbeitung von personenbezogenen Daten oder die unrechtmäßige Nutzung von personenbezogenen Daten.
- Ermittlungen im Bereich des Datenschutzes: Wenn es Anhaltspunkte für eine Straftat im Bereich des Datenschutzes gibt, kann die Polizei Ermittlungen durchführen. Dazu gehört auch die Durchsuchung von Geschäftsräumen oder die Überprüfung von Datenträgern.
- Datenschutzrechtliche Maßnahmen im Falle von Straftaten: Wenn durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Straftaten begangen werden, können auch datenschutzrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise kann eine Datenschutzbehörde die Nutzung von personenbezogenen Daten untersagen oder eine Geldbuße verhängen.
- Verteidigung im Strafverfahren: Im Falle einer Anklage wegen einer Straftat im Bereich des Datenschutzes kann es notwendig sein, sich im Strafverfahren zu verteidigen. Dabei können datenschutzrechtliche Fragen eine Rolle spielen, beispielsweise wenn es darum geht zu belegen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig war.
Rechtsanwalt für Datenschutzstrafrecht: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner bietet Beratung im gesamten Datenschutzstrafrecht
Datenschutzstrafrecht: Verteidigung gegen DSGVO-Bußgeld
Im Datenschutzstrafrecht sind wir umfassend verteidigend tätig, Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner steht mit seinem Fachanwaltstitel für Qualität und ständige Fortbildungen im Datenschutzrecht. Zudem bietet er als Fachanwalt für Strafrecht trittfestes Auftreten in Ordnungswidrigkeiten-Verhandlungen.
Im Bereich des Datenschutzrechts können Ordnungswidrigkeiten begangen werden, wenn bestimmte Vorschriften des Datenschutzrechts verletzt werden. Im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Bußgelder verhängt werden, wenn diese Vorschriften verletzt werden. Einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Datenschutzrechts, die mit Bußgeldern geahndet werden können, sind:
- Verletzung der Informationspflichten: Unternehmen und andere Verantwortliche für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben bestimmte Pflichten, wenn es darum geht, die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Wenn diese Pflichten verletzt werden, kann ein Bußgeld verhängt werden.
- Verletzung der Einwilligungspflicht: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist in der Regel nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat. Wenn die Einwilligung der betroffenen Person nicht ordnungsgemäß eingeholt wurde oder die Einwilligung unter Verstoß gegen die DSGVO erfolgte, kann ein Bußgeld verhängt werden.
- Verletzung der Pflichten im Rahmen von Auftragsverarbeitungen: Unternehmen, die als Auftragsverarbeiter für andere Unternehmen tätig sind, haben bestimmte Pflichten, die sie beachten müssen. Wenn diese Pflichten verletzt werden, kann ein Bußgeld verhängt werden.
- Verletzung der Pflichten im Rahmen von Datenpannen: Unternehmen und andere Verantwortliche für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben bestimmte Pflichten, wenn es darum geht, Datenpannen zu melden und zu verhindern. Wenn diese Pflichten verletzt werden, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kamen tiefgreifende Veränderungen im Datenschutzrecht: Strafverteidiger Jens Ferner ist zugleich Fachanwalt für IT-Recht und damit exponiert nicht nur bei Fragen rund um die DSGVO sondern auch für Fragen im Datenschutzstrafrecht.
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