Die Strafvorschrift der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) wird materiell-rechtlich durch die im Einzelfall anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften ausgefüllt, aus denen sich ergibt, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Steuerart zu einer Steuerverkürzung geführt hat. Auch hierzu bedarf es hinreichender tatsächlicher Feststellungen, die eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht ermöglichen. Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die…WeiterlesenSchätzung hinterzogener Steuern bei Steuerhinterziehung
Schlagwort: Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste deutsche Gericht in Zivil- und Strafsachen. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe und entscheidet in letzter Instanz in Zivil- und Strafsachen. Der BGH prüft in der Regel nur Rechtsfragen und lässt keine neuen Tatsachen zu. Seine Urteile sind für die deutsche Rechtsprechung von großer Bedeutung und haben oft Signalwirkung für andere Gerichte. Der BGH ist in Zivil- und Strafsenate gegliedert, die jeweils mit fünf Richtern besetzt sind.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
- Im Notfall: 0175 1075646 oder notfall@ferner-alsdorf.de
- Transparente Preise mit Ratenzahlungen aber keine kostenlose Erstberatung und keine Prozesskostenhilfe
Damit sich die technischen Wirkungen einer Erfindung in bestimmten Teilen widerspiegeln und deren Einbau zu einer die Erschöpfungswirkung verdrängenden Neuherstellung führt, müssen diese Teile in besonderer, auf die Erfindung abgestimmter Weise gestaltet sein, um die ihnen zukommende Funktion erfüllen zu können, z.B. durch eine besondere Formgebung. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn die maÃgebliche Wirkung…WeiterlesenWiderspiegeln technischer Wirkungen in Erfindung
Bei einer Einziehung durch Dritte nach § 73b StGB muss sich der Einziehungsbeteiligte im Rahmen der Wiedereinsetzung nach dem allgemeinen Grundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen, so der Bundesgerichtshof (5 StR 145/23).WeiterlesenZurechnung anwaltlichen Verschuldens bei Dritteinziehung
Der Gesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH kann unter den Voraussetzungen der actio pro socio gegen den anderen Gesellschafter eine AusschlieÃungsklage erheben (so BGH, II ZR 116/21).WeiterlesenAusschließungsklage gegen den anderen Gesellschafter unter den Voraussetzungen der actio pro socio
Mit Beschluss vom 09. August 2023 (2 BvR 558/22) hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nicht zur Entscheidung angenommen, bei der sich das Landgericht maÃgeblich auf die im Wege internationaler Rechtshilfe an deutsche Ermittlungsbehörden übermittelten Daten von Mobiltelefonen des Anbieters EncroChat stützte. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil…WeiterlesenUnzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter EncroChat-Daten
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. August 2023 über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das am 8. April 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg in der sogenannten „Rolling-Stones-Affäre“ verhandelt und entschieden: Gegenstand des Strafverfahrens sind Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit einem Konzert der Rolling Stones am 9. September 2017 im Hamburger…WeiterlesenRevisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten „Hamburger Rolling-Stones-Affäre“
Das Berufsverbot ist ein schwerwiegender Eingriff, um die Allgemeinheit oder auch nur einen bestimmten Personenkreis vor weiteren Gefahren zu schützen. Es darf nur verhängt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, auch künftig zur Begehung erheblicher Straftaten missbrauchen wird. Voraussetzung ist, dass eine auf den Zeitpunkt…WeiterlesenVoraussetzungen eines Berufsverbots
Kriegswaffen wie ein Maschinengewehr können durch technische Veränderungen im Sinne des § 13a Satz 2 KrWaffKontrG unbrauchbar gemacht werden und damit ihre Eigenschaft als Kriegswaffe verlieren. Der Bundesgerichtshof (4 StR 33/23) hat diesen Aspekt nunmehr vertieft: Unbrauchbar im Sinne dieser Vorschrift ist eine Kriegswaffe, wenn sie durch technische Veränderungen die Fähigkeit zum bestimmungsgemäÃen Gebrauch endgültig…WeiterlesenUnbrauchbarmachen einer Kriegswaffe
Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäÃen Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine in erster Instanz durchgeführte Beweisaufnahme wiederholt wird, kann von einer erneuten mündlichen Anhörung des Sachverständigen jedenfalls dann nicht abgesehen werden, wenn das Berufungsgericht dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, so der Bundesgerichtshof (VI ZR 126/21) unter Fortführung seiner bisherigen…WeiterlesenAbsehen von einer erneuten mündlichen Anhörung des Sachverständigen in Berufung
Der Bundesgerichtshof (VI ZR 262/21) hatte noch einmal Gelegenheit, an die Grundsätze der identifizierenden Verdachtsberichterstattung zu erinnern: Für eine identifizierende Verdachtsberichterstattung ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen erforderlich, die für die Richtigkeit der Information sprechen und ihr damit erst „Ãffentlichkeitswert“ verleihen. Die Darstellung darf zudem keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten, also nicht durch eine vorverurteilende…WeiterlesenZulässigkeit identifizierender Verdachtsberichterstattung
Das innerstaatliche Strafanwendungsrecht umfasst im Falle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 6 Nr. 5 StGB unabhängig vom Recht des Tatorts auch die erweiterte Einziehung von Taterträgen und deren Wertersatz gemäà §§ 73, 73a, 73c StGB aus Auslandstaten (BGH, 1 StR 335/22). Die erweiterte Einziehung von Taterträgen und deren Wertersatz gemäà §§…WeiterlesenEinziehung bei im Ausland begangenen Taten
Spielzeug und Marken
Der Bundesgerichtshof (BGH, I ZR 86/22) hatte erneut Gelegenheit, über die Benutzung von Marken im Bereich des Spielzeugmodells zu entscheiden. Er führt aus, dass im Hinblick auf die jahrzehntelange Ãbung mit detailgetreuen Nachbildungen im Spielzeugmodellbau und die Erwartung des Verkehrs hieran ein berechtigtes Interesse daran besteht, ein in der Realität vorkommendes Fahrzeug nachzubilden und daran…WeiterlesenSpielzeug und Marken
Der Bundesgerichtshof (BGH, I ZR 152/21) betont, dass zu der im Hinblick auf das Gebot der Staatsferne der Presse zulässigen Ãffentlichkeitsarbeit einer Kommune grundsätzlich auch das Stadtmarketing und die Tourismusförderung gehören.WeiterlesenÖffentlichkeitsarbeit der Kommune II