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Schlagwort: Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste deutsche Gericht in Zivil- und Strafsachen. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe und entscheidet in letzter Instanz in Zivil- und Strafsachen. Der BGH prüft in der Regel nur Rechtsfragen und lässt keine neuen Tatsachen zu. Seine Urteile sind für die deutsche Rechtsprechung von großer Bedeutung und haben oft Signalwirkung für andere Gerichte. Der BGH ist in Zivil- und Strafsenate gegliedert, die jeweils mit fünf Richtern besetzt sind.

  • Aufgeladen, aber nicht mitgenommen: Diebstahl?

    Aufgeladen, aber nicht mitgenommen: Diebstahl?

    Ein Dieb hat seine Beute bereits auf den Anhänger geladen, als ihn der Eigentümer stellt – und fährt los, den Mann verletzend. Ob das ein räuberischer Diebstahl oder ein Raub ist, entscheidet eine scheinbar feinsinnige, in Wahrheit aber grundlegende Frage: War der Diebstahl in diesem Moment schon vollendet? Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluss vom 7. April 2026 (4 StR 20/26) klargestellt, dass bei großen und schweren Sachen das bloße Aufladen innerhalb des fremden Herrschaftsbereichs noch keinen Gewahrsamsbruch begründet – mit der Folge, dass nicht § 252, sondern § 249 StGB greift.

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  • Verbotenes Überlassen einer Waffe: Wenn der Büchsenmacher haftet – und wann nicht

    Verbotenes Überlassen einer Waffe: Wenn der Büchsenmacher haftet – und wann nicht

    Ein Waffenhändler verkauft einem langjährigen Sportschützen-Kunden eine Pistole, obwohl dieser die Erlaubnis noch nicht in Händen hält – ein Routinevorgang im Vertrauen auf die ohnehin erwartete Genehmigung. Monate später erschießt der Käufer auf einer Auslandsreise seine Partnerin. Haftet der Händler nun für eine fahrlässige Tötung, nur weil er die Waffe verbotswidrig überlassen hat? Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2025 (4 StR 331/25) diese Zurechnungsfrage verneint und damit die Grenze zwischen waffenrechtlichem Unrecht und strafrechtlicher Erfolgshaftung geschärft.

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  • Nein-heißt-Nein und das aktive Mitwirken: Erkennbarkeit des Gegenwillens

    Nein-heißt-Nein und das aktive Mitwirken: Erkennbarkeit des Gegenwillens

    Wer einer Person hierarchisch unterlegen ist, einem Vorgesetzten oder Praktikumsleiter, kann in eine sexuelle Situation geraten, in der sie zwar nicht körperlich gezwungen wird, sich aber innerlich gefangen fühlt. Genau an dieser Schnittstelle zwischen innerem Unwillen und nach außen sichtbarem Verhalten entscheidet sich, ob eine Tat nach dem reformierten § 177 StGB strafbar ist. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 17. März 2026 (1 StR 487/25) klargestellt, dass der aktive Vollzug sexueller Handlungen ohne Zwang grundsätzlich gegen die Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens spricht – ein Satz, der die Beweis- und Begründungsanforderungen des „Nein-heißt-Nein“-Modells präzisiert.

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  • Auftrag oder Beihilfe: Wo die berufliche Alltagshandlung zur Straftat wird

    Auftrag oder Beihilfe: Wo die berufliche Alltagshandlung zur Straftat wird

    Wer im Baugewerbe einen Subunternehmer beauftragt, ihm Unterkünfte vermietet und einen Steuerberater empfiehlt, tut zunächst nichts anderes als sein Tagesgeschäft – auch dann, wenn er ahnt, dass der Geschäftspartner es mit den Sozialabgaben nicht genau nimmt. Wann aber kippt dieses berufsübliche Verhalten in strafbare Beihilfe um? Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Frage in seinem Beschluss vom 16. Juli 2025 (4 StR 482/24, Vorinstanz LG Münster) für ein System aus wechselnden Subunternehmer-Gesellschaften präzisiert und dabei die Grenzlinie zwischen neutraler Alltagshandlung und Solidarisierung mit dem Täter nachgezeichnet.

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  • Stimme schützt, Wort nicht: Die Grenzen des kommerziellen Persönlichkeitsrechts

    Stimme schützt, Wort nicht: Die Grenzen des kommerziellen Persönlichkeitsrechts

    Wer einem Ghostwriter über Jahre sein Leben anvertraut und später erleben muss, dass dieser die vertraulichen Tonbänder zu einem Enthüllungsbuch verarbeitet, empfindet das als Ausverkauf der eigenen Biografie. Genau hier setzt der Streit zwischen der Witwe und Alleinerbin Helmut Kohls und dem Co-Autor seiner Memoiren an. In seinem Urteil vom 23. April 2026 (I ZR 41/24 – „Der Schatz von Oggersheim“, Vorinstanz OLG Köln) hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass geschriebene oder verschriftlichte gesprochene Äußerungen einer Person und ihre Lebensgeschichte gerade nicht zu den vermögenswerten Bestandteilen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zählen.

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  • Steuerhinterziehung 2026: Wann aus einer Zahl im Bescheid ein Strafverfahren wird

    Steuerhinterziehung 2026: Wann aus einer Zahl im Bescheid ein Strafverfahren wird

    Es beginnt selten dramatisch. Ein Schreiben der Steuerfahndung, ein unangekündigter Besuch in den Geschäftsräumen, ein Anruf des Steuerberaters, der nicht mehr nur über Nachzahlungen sprechen will – und plötzlich steht nicht mehr nur Geld im Raum, sondern die Frage nach Vorsatz, Haftstrafe und gepfändetem Vermögen. Wer als Unternehmer, Freiberufler oder Vermögensinhaber in dieses Verfahren gerät, erlebt einen Bruch: Aus dem Verhältnis zwischen Bürger und Finanzamt wird ein Strafverfahren, in dem die Fahndung mit den Befugnissen der Polizei ermittelt.

    Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit Jahren in Steuerstrafverfahren – von der Durchsuchung über den Vermögensarrest bis zur Hauptverhandlung und ihren wirtschaftlichen Folgen – und konnte dabei für meine Mandanten regelmäßig Einstellungen, Verfahrensbeendigungen und maßvolle Ergebnisse erreichen. Zugleich bin ich als Autor tätig und habe unter anderem Aufsätze zur Einziehung im Steuerstrafverfahren und zur Frage verfasst, wann die verkürzte Steuer überhaupt als „erlangtes Etwas” abgeschöpft werden kann. Weitere Themen meiner Publikationen sind die strafbare Beihilfe durch neutrale berufstypische Tätigkeiten von Steuerberatern und Buchhaltern sowie die Haftung des Steuerberaters für eine im Rahmen einer Einstellung nach § 153a StPO gezahlte Geldauflage.

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  • Cannabis-Strafbarkeit 2026: Was nach dem KCanG in Deutschland verboten bleibt

    Cannabis-Strafbarkeit 2026: Was nach dem KCanG in Deutschland verboten bleibt

    Wer im Frühjahr 2024 die Schlagzeilen las, durfte sich für einen Moment befreit fühlen: Cannabis sei legal, hieß es, der Joint im Park kein Fall mehr für die Staatsanwaltschaft. Zwei Jahre später erlebt mancher Mandant das böse Erwachen – die Hausdurchsuchung wegen dreier Pflanzen, das Ermittlungsverfahren wegen einer Tüte, die im falschen Moment weggeworfen wurde, die Anklage wegen einer Erntemenge, die das frisch geltende Recht eigentlich erlauben wollte. Genau hier, im Spalt zwischen gefühlter Freiheit und fortbestehender Strafdrohung, spielt sich heute der praktische Alltag der Cannabis-Verteidigung ab.

    Die Verteidigung in Cannabis- und Betäubungsmittelverfahren gehört zu den festen Schwerpunkten meiner Tätigkeit; zugleich publiziere ich regelmäßig zum Cannabisstrafrecht und zur Ermittlungspraxis – etwa zum Inkrafttreten des KCanG und zu den Mengenbegriffen (Ferner, jurisPR-StrafR 8/2024 Anm. 2) sowie zur Verwertbarkeit von ANOM- und EncroChat-Daten (Ferner, jurisPR-ITR 16/2024 Anm. 4). Meine Ausführungen zu den Mengenbegriffen wurden dabei vom Großen Senat für Strafsachen des BGH in dessen Grundsatzbeschluss zur Mengenberechnung und Einziehung (BGH, Beschl. v. 3.2.2025 – GSSt 1/24) aufgegriffen.

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  • Recherche ohne Beweislast: Warum Presse auch unbegründete Werturteile fällen darf

    Recherche ohne Beweislast: Warum Presse auch unbegründete Werturteile fällen darf

    Wer als Unternehmer namentlich in einem großen Magazin liest, er sei „an die Grenzen des rechtlich Erlaubten – oder darüber hinaus“ gegangen, empfindet das als Rufschädigung und greift zur Unterlassungsklage. Genau das taten zwei Gründungsgesellschafter eines bekannten Sportwettenanbieters gegen DER SPIEGEL – und unterlagen. In seinem Urteil vom 10. März 2026 (VI ZR 194/23) hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs klargestellt, dass eine abschätzige Kritik nicht schon deshalb unzulässig wird, weil die zugrunde liegende Recherche bei objektiver Betrachtung keine ausreichend tragfähigen Anhaltspunkte für die Bewertung bietet.

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  • Vorabinfiltration in VPN-Infrastruktur: Ermittler haben bei VPN-Dienst mitgehört

    Vorabinfiltration in VPN-Infrastruktur: Ermittler haben bei VPN-Dienst mitgehört

    Wer einen VPN-Dienst nutzt, weil er glaubt, damit vor Ermittlern geschützt zu sein, erlebt bisweilen eine böse Überraschung: Der Dienst existiert noch, die Verbindung funktioniert – doch die Behörden schauen schon seit Wochen mit. So lief es bei der Operation Saffron, die sicherlich für ordentlich Nachschub bei laufenden Cybercrime-Strafverfahren sorgen wird.

    Die im Folgenden aufgeworfenen Fragen sind nicht neu, sondern beschäftigen mich seit Jahren – sowohl praktisch als auch wissenschaftlich. In der BeckOK-StPO kommentiere ich die telekommunikationsbezogenen Ermittlungsmaßnahmen und war in den Verfahren rund um ANOM und EncroChat als Verteidiger sowie als Berater von Verteidigungsteams tätig. Begleitend dazu sind mehrere Aufsätze in den juris Praxisreports sowie ein Kommentar bei beck-aktuell zur ANOM-Problematik entstanden, von denen einer vom Bundesgerichtshof aufgegriffen wurde (BGH, 1 StR 54/24). Aus dieser doppelten Perspektive – Kommentierung der Eingriffsnormen einerseits und Verteidigung gegen ihre praktische Anwendung andererseits – zeigt sich bei der Operation Saffron dasselbe Grundmuster: Die entscheidende juristische Auseinandersetzung verlagert sich von der Frage „Wurde überwacht?” zu der weitaus heikleren Frage „Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Infrastruktur infiltriert, bevor sie fiel – und wer trägt für diese Phase die Verantwortung?”.

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  • Verbot der Doppelbestrafung: Wann zwei Länder denselben Betrüger zweimal strafen dürfen

    Verbot der Doppelbestrafung: Wann zwei Länder denselben Betrüger zweimal strafen dürfen

    Wer in einem Mitgliedstaat verurteilt wurde und seine Strafe verbüßt, vertraut darauf, dieselbe Sache nicht ein zweites Mal verantworten zu müssen – ein Versprechen, das die Freizügigkeit innerhalb Europas erst lebbar macht. Doch dieses Vertrauen hat scharfe Grenzen, wie der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2026 (6 StR 245/25, vorausgehend LG Saarbrücken) am Beispiel eines grenzüberschreitenden Callcenter-Betrugs zeigt. Die entscheidende Frage lautet: Wann betrifft ein deutsches Strafverfahren noch „dieselbe Tat“ wie ein bereits ergangenes ausländisches Urteil im Sinne des Art. 54 SDÜ?

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  • Schätzung, Berechnungsdarstellung: Warum eine Million Euro Steuerschaden vor dem BGH zerfällt

    Schätzung, Berechnungsdarstellung: Warum eine Million Euro Steuerschaden vor dem BGH zerfällt

    Eine Restaurantbetreiberin manipuliert über Jahre ihre Kasse, lässt mehr als 800.000 Euro an Umsätzen verschwinden, und das Landgericht verurteilt sie wegen Steuerhinterziehung bei einem festgestellten Schaden von über einer Million Euro zu dreieinhalb Jahren Haft. Trotzdem hält die Verurteilung wegen der Steuerdelikte vor dem Bundesgerichtshof nicht stand – nicht, weil die Tat nicht begangen wurde, sondern weil das Urteil nicht nachvollziehbar darlegt, wie sich der Schaden errechnet. Der Beschluss des 1. Strafsenats vom 5. Februar 2026 (1 StR 510/25) führt vor Augen, woran Steuerstrafurteile in der Revision regelmäßig scheitern: an der Berechnungsdarstellung.

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  • Innenraumfotos und ein fremder Auftrag: Wann der Eigentümer den Makler stoppen darf

    Innenraumfotos und ein fremder Auftrag: Wann der Eigentümer den Makler stoppen darf

    Man entdeckt die eigene Immobilie auf einem Portal – schön ausgeleuchtet, mit großformatigen Aufnahmen aus dem Inneren, angeboten zu einem Mietzins, den man nie genannt hat. Dabei hat man diesen Makler nie beauftragt; er ist über den Mieter ins Spiel gekommen. Genau diese Konstellation hat der Bundesgerichtshof mit Versäumnisurteil vom 30. April 2026 (III ZR 164/25) entschieden und dabei die Frage geklärt, auf welcher rechtlichen Grundlage sich ein Grundstückseigentümer gegen die Vermarktung mit Innenraumfotos wehren kann – und auf welcher gerade nicht.

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  • Vorsatzverurteilung, Versicherungsschutz: Wenn die Rechtsschutzversicherung 279.000 Euro zurückverlangt

    Vorsatzverurteilung, Versicherungsschutz: Wenn die Rechtsschutzversicherung 279.000 Euro zurückverlangt

    Man stellt sich die Rechtsschutzversicherung gern als Schutzschild vor: Sie zahlt die Verteidigung, man konzentriert sich auf den Prozess, und am Ende ist die Sache erledigt. Genau dieses Bild zerbricht in dem Moment, in dem ein Schuldspruch wegen einer Vorsatztat rechtskräftig wird – denn dann kommt die Versicherung zurück und holt sich das Geld wieder. Im Fall, den das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 5. Dezember 2025 (Az. I-20 U 117/25) entschieden hat, ging es um 279.454,21 Euro an Strafverteidigerkosten, die ein verurteilter Mitgeschäftsführer nach jahrelanger Deckung vollständig erstatten musste. Der Fall führt vor Augen, warum gerade im Strafrecht eine Standard-Rechtsschutzversicherung trügerischen Schutz bietet.

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  • Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (2026)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (2026)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge): Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vor (§30a II Nr.2 BtmG). Was dabei wenig bekannt ist, ist wie rigide diese Regelung Anwendung findet. Für Cannabisfälle gilt das bewaffnete Handeltreiben inzwischen eigenständig in § 34 Abs. 4 KCanG, während für alle übrigen Betäubungsmittel weiterhin § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG maßgeblich bleibt.

    Aufhänger für Diskussionen beim bewaffneten Handeltreiben ist regelmäßig das „Mitsichführen“ der Waffe. Der Bundesgerichtshof hat hier inzwischen eine sehr dezidierte Rechtsprechung entwickelt, die einige Grundsätze beinhaltet: So genügt eine allgemeine räumliche Nähe alleine nicht, regelmäßig wird auf das „griffbereite“ Mitführen abgestellt, wobei hier aber dann wiederum die Zugriffsmöglichkeit in irgendeinem Stadium für ein bewaffnetes Handeltreiben genügt. So sind im Einzelfall etwa Waffen im verschlossenen Waffenschrank anders zu behandeln, als der Teleskopschlagstock im Handschuhfach des Autos.

    Hinweis: Ich war in einer Vielzahl von Fällen als Strafverteidiger tätig, in denen Angeklagte in eher harmlosen Konstellationen letztlich vor der grossen Kammer gelandet sind wegen des exorbitant hohen Strafrahmens – dabei zeigt sich, dass ein zielgerichtetes Entscheiden direkt zu Beginn, ob man den minder schweren Fall oder die Verneinung des Tatbestandes avisiert, viel Wert ist. Der Rat kann nur sein, sich sofort einen Strafverteidiger zu suchen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Wann sexuelle Gewalt juristisch zur Vergewaltigung wird

    Wann sexuelle Gewalt juristisch zur Vergewaltigung wird

    Wenn ein Jugendlicher seinem Mitbewohner einen Gegenstand gegen dessen Willen in den Körper einführt, um ihn zu demütigen, mag das auf den ersten Blick wie eine – wenn auch brutale – Quälerei wirken. Strafrechtlich kann es sich um eine besonders schwere Vergewaltigung handeln, und zwar unabhängig davon, ob der Täter dabei sexuelle Lust empfindet. Diese Klarstellung trifft der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 4. März 2026 (6 StR 448/25), das die Grenzen des Sexualstrafrechts dort schärft, wo Erniedrigung und nicht Begehren das Motiv ist.

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